LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/7471 02.12.2014 Datum des Originals: 26.11.2014/Ausgegeben: 05.12.2014 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 2873 vom 31. Oktober 2014 des Abgeordneten Dr. Robert Orth FDP Drucksache 16/7236 Personelle Unterbesetzung der Gymnasien im Regierungsbezirk Düsseldorf Die Ministerin für Schule und Weiterbildung hat die Kleine Anfrage 2873 mit Schreiben vom 26. November 2014 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Finanzminister beantwortet. Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Im aktuellen Bildungsmonitor des Instituts der deutschen Wirtschaft belegt NRW unter 16 Bundesländern den vorletzten Platz. In wichtigen Teilindikatoren wie den Betreuungsrelationen ist NRW sogar bundesweites Schlusslicht. Für die Schulen kommt der Stellen- und Personalausstattung eine wichtige Rolle zu. Auch ist es von besonderer Bedeutung, dass ausreichend neue Lehrerinnen und Lehrer eingestellt werden können, um – auch die fachspezifische – Unterrichtsversorgung sicherzustellen. Vor diesem Hintergrund sind bereits vielfach der sukzessive Abbau der sog. Überhangstellen und geringe Einstellungsmöglichkeiten von Pädagogen nach dem doppelten Abiturjahrgang an Gymnasien kritisiert worden. Aufgrund regionaler demographischer Disparitäten bestehen zwar personelle Überhänge an einigen Schulen, gleichzeitig aber auch Unterbesetzungen an anderen Schulen. Im Regierungsbezirk Düsseldorf wird die personelle Situation an Gymnasien aus der Elternschaft zunehmend als problematisch eingeschätzt. Die Zahl der Neueinstellungen scheint nicht an allen Gymnasien ausreichend. Sollte hieraus ein zusätzlicher Unterrichtsausfall folgen , würde dies dem Bildungsstandort NRW spürbar schaden. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/7471 2 1. Wie stellt sich das Verhältnis von Stellenbedarf und Personalausstattung an den weiterführenden Schulen im Regierungsbezirk Düsseldorf dar (bitte zusammengefasst nach Schulformen je Kreis aufschlüsseln)? Der Stellenbedarf und die Personalausstattung der weiterführenden Schulen im Regierungsbezirk Düsseldorf können, zusammengefasst nach Schulform je Kreis/kreisfreier Stadt, der Anlage 1 (Stand: 20.10.2014) entnommen werden. 2. Wie viele Gymnasien im Regierungsbezirk Düsseldorf weisen aktuell einen Per- sonalunterhang auf? 3. Wie viele Neueinstellungen wären notwendig, um dem Stellenbedarf an allen Gymnasien im Regierungsbezirk Düsseldorf zu entsprechen? Der Stellenbedarf und die Personalausstattung der Gymnasien im Regierungsbezirk Düsseldorf können der Anlage 2 (Stand: 20.10.2014) entnommen werden. Grundsätzlich bedeutet eine gegenüber dem sich rechnerisch ergebenden Stellenbedarf zu geringe Personalausstattung an einzelnen Schulen nicht automatisch, dass der Unterrichtsbedarf dieser Schule nicht gedeckt werden kann. Vielmehr kann die Schulaufsicht vor Ort bestehende Besonderheiten (z.B. im Hinblick auf die Alters- bzw. Schwerbehindertenermäßigung ) im Rahmen der Personalzuweisung berücksichtigen. Auf der anderen Seite bedeutet eine sich gegenüber dem rechnerisch ergebenden Stellenbedarf zu hohe Personalausstattung an einzelnen Schulen nicht automatisch eine Überversorgung dieser Schule. Die Zahl der Schulen mit einen “Personalunterhang“ kann daher auf der Grundlage der vorliegenden Daten zum Stellenbedarf und zur Personalausstattung nicht eindeutig bestimmt werden. Bei der Interpretation der Daten ist ferner zu berücksichtigen, dass es sich hierbei um eine stichtagsbezogene Momentaufnahme handelt und die Unterrichtsversorgung einzelner Schulen daher nicht immer vollständig abgebildet werden kann. Alle sich zum Stichtag noch in Bearbeitung befindlichen Vorgänge wie z. B. Veränderungen in der Personalzuweisung, Neueinstellungen, Pensionierungen, Beginn oder Beendigung von Erziehungsurlaub, Elternzeit oder Altersteilzeit, Beurlaubungen sowie Veränderungen im Beschäftigungsumfang können in einer stichtagsbezogenen Abfrage nicht berücksichtigt werden. Wegen der im Übrigen bei der Interpretation der Daten zu beachtenden Besonderheiten wird exemplarisch auf die Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 3216 der Abgeordneten Marlies Stotz der Fraktion der SPD, LT-Drs. 14/9153, verwiesen. Da die Personalausstattung im Regierungsbezirk Düsseldorf insgesamt um knapp 85 Stellen über dem rechnerischen Stellenbedarf liegt, sind derzeit keine weiteren Neueistellungen notwendig, um dem Stellenbedarf an allen Gymnasien im Regierungsbezirk Düsseldorf zu entsprechen. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/7471 3 4. Wie viele Neueinstellungen können im nächsten Schuljahr an Gymnasien im Regierungsbezirk Düsseldorf vorgenommen werden? Die Zahl der möglichen Neueinstellungen im nächsten Schuljahr ist grundsätzlich von der Bedarfsentwicklung insgesamt und den Berufsaustritten abhängig. Die Schulaufsichtsbehörden beginnen mit den Personalplanungen für das Schuljahr 2015/16 in der Regel im Laufe des zweiten Schulhalbjahres 2014/15. Zu diesem Zeitpunkt liegt auch der durch den Landtag verabschiedete Haushalt für das Jahr 2015 vor, der den landesweiten Stellenrahmen vorgibt. Eine Aussage zu den Neueinstellungen im nächsten Schuljahr ist vor diesem Hintergrund zum jetzigen Zeitpunkt nicht möglich.