LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/7508 08.12.2014 Datum des Originals: 08.12.2014/Ausgegeben: 11.12.2014 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 2923 vom 17. November 2014 des Abgeordneten Olaf Wegner PIRATEN Drucksache 16/7341 Struktur & Praxis der Prüfdienste in NRW Der Minister für Arbeit, Integration und Soziales hat die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 8. Dezember 2014 namens der Landesregierung beantwortet. Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Im Koalitionsvertrag NRW der rot-grünen Landesregierung heißt es bereits in der Präambel: „Wir wollen miteinander für mehr Transparenz von Politik sorgen – auf allen Ebenen.“. Weiter heißt es: „Wir wollen die Öffnung von Politik und Verwaltung für die Bürgerinnen und Bürger in Nordrhein-Westfalen weiter engagiert vorantreiben. Wir bekennen uns zu den Prinzipien des Open Government. Open Government bedeutet [u.a.] eine Politik für mehr Transparenz in der Verwaltung (Open Data), ...“. Weiter heißt es in diesem Bereich: „Über das Informationsfreiheitsgesetz werden wir die Holschuld unserer Bürgerinnen und Bürger bzgl. Informationen, Dokumenten und Daten, in eine Bringschuld des Staates umwandeln.“ und „Wir werden die Veröffentlichungspflichten der öffentlichen Stellen deutlich ausweiten“. Wer sich zur Struktur und Praxis der Prüfdienste in NRW informieren möchte, und hierzu nicht nur das Open.NRW-Portal bemüht, sondern zusätzlich auch auf der Webseite des nordrhein-westfälischen Ministeriums für Arbeit, Integration und Soziales alle SGB IIReporte und Praxishilfen zum SGB II sichtet, wird feststellen, dass hiernach noch immer viele Fragen offen bleiben. 1. Wie viele Personen sind aktuell bei den Prüfdiensten der Jobcenter und Sozial- ämter in NRW beschäftigt bzw. in deren Auftrag tätig? (bitte getrennt nach Jobcentern /Sozialämter, Personenanzahl und VZÄ ausweisen) LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/7508 2 2. Wie viele Außendiensteinsätze („Hausbesuche“) haben die Prüfdienste der Jobcenter und Sozialämter in NRW 2013 durchgeführt? (bitte nach Jobcentern /Sozialämtern getrennt aufschlüsseln) 3. Inwiefern wird in der Leistungsakte der SGB-II-Leistungsberechtigten vor Ein- schaltung des Außendienstes dokumentiert, ob alle Alternativen geprüft worden sind? 5. Welche aktuellen, internen Dienstanweisungen bestehen über die fachlichen Hinweise der Bundesagentur für Arbeit zu § 6 SGB II hinaus in den einzelnen Jobcentern und kommunalen Trägern in NRW für die Arbeit der Prüfdienste? (bitte alle auflisten, und das aufgeschlüsselt nach Jobcenter und Name der internen Dienstanweisung) Die Einrichtung von Außendiensten und der diesbezügliche Erlass von Dienstanweisungen liegen in der Zuständigkeit der Träger der Grundsicherung für Arbeitsuchende sowie der Träger der Sozialhilfe. Der Landesregierung liegen hierzu keine eigenen Informationen vor. 4. Wie häufig fanden seit Bestehen die von der Regionaldirektion NRW organisier- ten Erfahrungsaustausche für die Personen statt, die bei den Außendiensten der Jobcenter und Sozialämter in NRW beschäftigt sind bzw. in deren Auftrag tätig sind? (bitte aufschlüsseln nach Termine, behandelte Themen und teilgenommene Außendienste) Die Regionaldirektion Nordrhein-Westfalen der Bundesagentur für Arbeit hat für die ehemaligen ARGEn insgesamt drei Veranstaltungen zum Thema „Außendienst“ durchgeführt. Gegenstand der einzelnen Veranstaltungen waren im Wesentlichen folgende Themen: 20. März und 27. März 2007:  Vortrag: Erfahrungsbericht des Bedarfsfeststellungsdienstes (Bfd)  Diskussionsrunde zum Thema Schwarzarbeit  Erfahrungsberichte einzelner ARGEn 8. Dezember 2009:  Diskussion zu verschiedenen Themenwünschen  Informationen zur geplanten Berichtspflicht „Finanzielle Auswirkungen des Außendienstes “  Örtliche Verfolgungsbeschränkungen im OWiG-Verfahren. An den Veranstaltungen haben Vertreter/innen der Außendienste der ehemaligen ARGEn teilgenommen. Eine detaillierte Übersicht zur Teilnahme der Außendienste liegt der Landesregierung nicht vor.