LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/7518 08.12.2014 Datum des Originals: 05.12.2014/Ausgegeben: 11.12.2014 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 2897 vom 7. November 2014 des Abgeordneten Dirk Wedel FDP Drucksache 16/7275 Entwicklung der Einstellungsvoraussetzungen, Bewerberzahlen und Neueinstellungen für den höheren Dienst in der Finanzverwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen Der Finanzminister hat die Kleine Anfrage 2897 mit Schreiben vom 5. Dezember 2014 namens der Landesregierung beantwortet. Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Die Nachwuchsgewinnung im höheren Dienst ist für die Finanzverwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen von besonderer Bedeutung. Eine funktionierende Finanzverwaltung ist auf Dauer nur zu gewährleisten, wenn sich ausreichend gut qualifizierte Bewerber auf die Stellen für künftige Führungskräfte der Finanzverwaltung bewerben. Voraussetzung für eine Einladung zum eintägigen Auswahlverfahren ist nach der Homepage des Finanzministeriums, dass Bewerber entweder das zweite juristische Staatsexamen mindestens mit der Note "befriedigend" (7,5 Punkte oder besser) bestanden haben oder die Staatsprüfung für die Befähigung zum höheren, allgemeinen Verwaltungsdienst mit der Note "befriedigend" (8,7 Punkte oder besser) abgelegt haben. In der Broschüre „Regierungsrätin/Regierungsrat“ des Finanzministeriums wird zudem auf Seite 3 darauf hingewiesen, dass die aktuell geltende Punktzahl vor einer Bewerbung telefonisch erfragt werden soll. Dem Vernehmen nach sollen sich zuletzt derart wenige Bewerber für den höheren Dienst in der Finanzverwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen beworben haben, dass die erforderliche Punktzahl abgesenkt werden musste. Wenn aber die besten Köpfe für den Staatsdienst nicht mehr zu gewinnen sein sollten, könnte die Qualität der Finanzverwaltung darunter mittelfristig nachhaltig leiden. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/7518 2 Vorbemerkung der Landesregierung Die vom Fragesteller geäußerte Sorge um die Qualität in der Finanzverwaltung ist unbegründet. Die Zahlen der letzten fünf Jahre belegen, dass die Finanzverwaltung es sich weiterhin leisten kann, nur Juristinnen und Juristen mit weit überdurchschnittlichen Examen einzustellen. Nur Bewerberinnen und Bewerber mit deutlich überdurchschnittlichem Examen haben überhaupt eine Chance, in das Assessment-Center eingeladen zu werden. Dort werden dann zusätzlich noch Personalführungskompetenzen wie z.B. die Fähigkeiten, ein Team zu leiten und Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu motivieren, abgefragt. Der momentane Notendurchschnitt der eingestellten Juristinnen und Juristen liegt bei 8,65 Punkten. Eine solche Punktzahl und besser schaffen pro Jahrgang nur zwischen 20 und 30 Prozent der Absolventeninnen und Absolventen. 1. Für wie viele Stellen des höheren Dienstes in der Finanzverwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen waren in den letzten fünf Jahren bis heute Neueinstellungen vorzunehmen (bitte getrennt für die einzelnen Jahre darstellen)? Die Besetzung der Stellen des höheren Dienstes in der Finanzverwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen erfolgt kontinuierlich. Seit 2009 konnten folgende Neueinstellungen vorgenommen werden: Jahr 2009 2010 2011 2012 2013 2014 (20.11.) Anzahl 49 36 39 39 22 19 Die Einstellungsmöglichkeiten für 2013 und 2014 wurden aufgrund der OFD-Fusion und der hiermit in Zusammenhang stehenden Einsparverpflichtungen moderat reduziert. Ab dem 01.07.2014 konnten zudem als Folge der haushaltwirtschaftlichen Sperre keine externen Einstellungen im höheren Dienst erfolgen. Ab 2015 sind jährlich wieder ca. 40 Einstellungen vorgesehen. 2. Wie viele Bewerbungen sind auf diese Stellen in den jeweiligen Einstellungsjahren eingegangen? Auf diese Stellen sind in den Einstellungsjahren 2009 bis 2014 folgende Anzahl von Bewerbungen1eingegangen: 1 Berücksichtigt wurden dabei nur diejenigen Bewerbungen, die die Mindestvoraussetzungen zur Teilnahme am Auswahlverfahren erfüllt haben. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/7518 3 Jahr 2009 2010 2011 2012 2013 2014 (20.11.) Anzahl2 404 228 156 131 139 124 Die insgesamt rückläufigen Bewerberzahlen korrespondieren mit dem deutlichen Rückgang der Zahl der Absolventinnen und Absolventen des zweiten Staatsexamens während der vergangenen Jahre. In Nordrhein-Westfalen sank die Anzahl der Absolventinnen und Absolventen von 2.765 im Jahr 2009 auf nur noch 1.481 in 2014 (Stand Oktober) um ca. 45 Prozent. Die extrem hohe Bewerberanzahl im Jahr 2009 ist ein Ausreißer nach oben, der mit der Absenkung der Mindestpunktzahl (siehe Frage 3) und mit der unsicheren Wirtschaftslage durch die Finanzkrise zu erklären ist, die 2009 ihren Höhepunkt erreicht hatte. Die Bewerberlage für den höheren Dienst der Steuerverwaltung unterlag im Übrigen schon immer gewissen Schwankungen. Aus dem Rückgang der Bewerberzahlen kann deswegen keinesfalls der Rückschluss gezogen werden, dass der höhere Dienst in der Finanzverwaltung für Juristinnen und Juristen weniger attraktiv ist als in vergangenen Jahren. Die zu den Fragen 4 und 5 mitgeteilten Daten zeigen, dass sowohl die Qualität der Bewerbungen, als auch die Qualität der eingestellten Juristinnen und Juristen in den letzten Jahren gleichbleibend hoch geblieben ist. 3. Welche Punktzahlen waren in den letzten fünf Jahren bis heute jeweils erforderlich um zum eintägigen Auswahlverfahren eingeladen zu werden (bitte differenziert nach formal und tatsächlich erforderlichen Punktzahlen sowie getrennt nach zweitem juristischem Staatsexamen und Staatsprüfung für die Befähigung zum höheren allgemeinen Verwaltungsdienst darstellen)? Die erforderlichen Mindestnoten für die Einladung zum eintägigen Auswahlverfahren von 2009 bis heute stellen sich formal und tatsächlich wie folgt dar: Jahr 2009 2010 2011 2012 2013 2014 Note 2. jur. Staats- examen bis 06.04.: 8,00 P. ab 03.04.: 7,00 P. 3 7,5 P. 7,5 P. 7,5 P. 7,5 P. 7,5 P. 2 In der Tabelle sind die Eingänge der Bewerbungen von Juristinnen und Juristen und den Verwaltungsassessorinnen und Verwaltungsassessoren zusammenfassend dargestellt. Hierbei stellen die Bewerbungen der letztgenannten Personen aber den deutlich geringeren Anteil dar. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/7518 4 Note Staatsprü- fung Verwal- tungs- dienst bis 06.04.: 9,00 P. ab 03.04.: 8,00 P. 8,7 P. 8,7 P. 8,7 P. 8,7 P. 8,7 P.* *entspricht nach Notensystem NRW der Note „befriedigend“ mittlerer Bereich 4. Welchen Notenbereichen waren die in den letzten fünf Jahren bis heute eingegangenen Bewerbungen zuzuordnen (bitte getrennt nach Bewerbern mit zweitem juristischen Staatsexamen und Bewerbern mit Staatsprüfung für die Befähigung zum höheren allgemeinen Verwaltungsdienst für die einzelnen Jahre darstellen)? Die eingegangenen Bewerbungen von 2009 bis heute wiesen im Durchschnitt folgende Punktzahlen / Noten auf: Jahr 2009 2010 2011 2012 2013 2014 Note 2. jur. Staats- examen 8,00 P. 8,45 P. 8,43 P. 8,38 P. 8,44 P. 8,40 P. Note Staatsprü- fung Verwal- tungsdienst 10,00 P. (Note: befriedi- gend) ./. 2,29 (Note: gut) ** 2,69 (Note: gut) ** 9,93 P. (Note: befriedi- gend) 9,43 P. (Note: befriedi- gend) **anderes Punktesystem, da Bewerbungen aus anderen Bundesländern 3 Im Jahr 2009 war eine Absenkung der Mindestpunktzahl notwendig, da die Anzahl der eingegangenen Bewerbungen in Folge eines von 2007 bis August 2008 andauernden Einstellungsstopps deutlich zurückgegangen ist. Die Absenkung hatte zur Folge, dass im Jahr 2009 ein deutlicher Anstieg der Bewerbungseingänge verzeichnet und somit die Mindestpunktzahl ab dem Jahr 2010 wieder angehoben werden konnte. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/7518 5 5. Welche Noten wiesen die eingestellten Bewerber auf (bitte Differenzierung nach Jahrgängen und Notenbereichen sowie zweitem juristischen Staatsexamen bzw. Staatsprüfung für die Befähigung zum höheren allgemeinen Verwaltungsdienst)? Die eingestellten Bewerberinnen und Bewerber der Einstellungsjahrgänge 2009 bis heute erzielten im Durchschnitt folgende Punktzahlen/Note im zweiten juristischen Staatsexamen bzw. bei der Staatsprüfung für die Befähigung zum höheren allgemeinen Verwaltungsdienst: Jahr 2009 2010 2011 2012 2013 2014 Note 2. jur. Staats- examen 8,63 P. 8,96 P. 8,61 P. 8,32 P. 8,63 P. 8,65 P. Note Staatsprü- fung Verwal- tungsdienst 10,00 P. (Note: befriedi- gend) ./. ./. 2,29 (Note: gut) ** ./. 9,00 P. (Note: befriedi- gend) **anderes Punktesystem, da Bewerbungen aus anderen Bundesländern