LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/7535 09.12.2014 Datum des Originals: 09.12.2014/Ausgegeben: 12.12.2014 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 2907 vom 5. November 2014 des Abgeordneten Christian Haardt CDU Drucksache 16/7289 Gewährleistung einer effektiven kommunalen Kontrolle bei der Steag? Der Minister für Inneres und Kommunales hat die Kleine Anfrage 2907 mit Schreiben vom 9. Dezember 2014 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit der Ministerpräsidentin , dem Finanzminister und dem Minister für Wirtschaft, Energie, Industrie, Mittelstand und Handwerk beantwortet. Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Durch Vertrag vom 19.12.2010 hat das Stadtwerke-Konsortium-Rhein-Ruhr, ein Zusammenschluss von sieben Stadtwerken aus dem Ruhrgebiet, eine Mehrheitsbeteiligung von 51% an der Steag GmbH erworben. Zwischenzeitlich haben die Erwerber von einer Option Gebrauch gemacht und die Weiteren 49% erworben. Es handelt sich hierbei um einen Erwerb durch kommunale Unternehmen, die den Regelungen der Gemeindeordnung unterliegen. Der Erwerb bedarf vor diesem Hintergrund der Genehmigung durch die Kommunalaufsicht, die unter anderem auch zu prüfen hat, ob eine ausreichende Beteiligung der jeweiligen Kommunen bzw. ihrer Räte gewährleistet ist. Der aktuellen Presseberichterstattung zufolge hat die Landesregierung, in Person der Ministerpräsidentin , die Sache zwischenzeitlich an sich gezogen. Die Genehmigung für den Erwerb der 51%igen Mehrheitsbeteiligung ist bislang noch nicht erteilt worden. Nach Presseinformationen hat die Steag Anteile an einem Steinkohlekraftwerk in Bexbach erworben. Dies hat die CDU Fraktion im Rat der Stadt Bochum (die Stadtwerke Bochum halten ebenfalls einen Anteil an der Steag) zum Anlass genommen zu den Hintergründen des Geschäftes einige Fragen zu stellen. Diese wurden durch die Verwaltung (Stadt Bochum, Vorlagennummer 20141864) beantwortet. Aus der Beantwortung ergibt sich unter anderem, dass die Beteiligungsverwaltung der Stadt Bochum nicht über den geplanten Kauf informiert war. Ferner ergibt sich daraus, dass auch der Aufsichtsrat der Kommunalen Beteiligungsgesellschaft GmbH und Co. KG (KSBG) nicht an der Entscheidung über den Kauf beteiligt wurde . Die Aufsichtsräte der jeweiligen Stadtwerke wurden in die Kaufentscheidung ebenso wenig eingebunden, wie die Räte der jeweils betroffenen Städte. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/7535 2 Gemäß §108 Abs.1 Ziff. 6 darf die Gemeinde Unternehmen in einer Rechtsform des privaten Rechts nur gründen oder sich daran beteiligen, wenn die Gemeinde einen angemessenen Einfluss insbesondere in einem Überwachungsorgan erhält und dieser durch Gesellschaftsvertrag , Satzung oder in anderer Weise gesichert wird. Darüber hinaus ist gemäß §108 Abs.6 der jeweilige Vertreter der Gemeinde in einer Gesellschaft , an der Gemeinden unmittelbar oder mittelbar mit mehr als 25 von 100 beteiligt sind verpflichtet, etwa beim Erwerb oder der Erhöhung einer Beteiligung (wie bei Bexbach) die vorherige Entscheidung des Rates einzuholen. Tatsächlich ist, wie sich schon aus der vorbenannten Antwort der Verwaltung der Stadt Bochum ergibt, eine Beteiligung der jeweiligen Gemeinden nicht erfolgt. 1. Wie beurteilt die Landesregierung, im Lichte der Regelungen der Gemeindeord- nung, die Sicherstellung der Einflussmöglichkeiten der Gemeinden auf die laufende Geschäftstätigkeit der Steag GmbH unter Berücksichtigung der geschaffenen Gesellschaftsstrukturen? 2. Wie ist den Anforderungen des § 108 der Gemeindeordnung Rechnung getragen, wenn der Erwerb von Beteiligungen bzw. die Gründung von Unternehmen ohne jede Beteiligung der Räte der betroffenen Gemeinden erfolgen kann und somit der nach der Gemeindeordnung vorgesehenen Legitimation entbehrt? 3. Wie beabsichtigt die Landesregierung, etwa durch Auflagen bei der noch zu ertei- lenden Genehmigung, die Rechte der Gemeinden bzw. ihrer Räte zu sichern? 4. Soweit eine Genehmigung zum Erwerb der Steag Anteile noch nicht erfolgt ist. In welchem Zeitraum ist damit zu rechnen? Wegen des Sachzusammenhangs werden die Fragen zusammengefasst beantwortet. Das Verfahren zur Übernahme der Anteile des Steag-Konzerns durch ein kommunales Konsortium ist weiterhin nicht beendet. Vor diesem Hintergrund ist eine inhaltliche Beantwortung der Kleinen Anfrage zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht möglich. Die Landesregierung bittet daher nochmals um Verständnis, dass im Rahmen eines laufenden Verwaltungsverfahrens keine Einzelheiten im Hinblick auf den Verfahrensstand und die internen Entscheidungsfindungsprozesse bekannt gegeben werden können. Die Landesregierung verweist in diesem Zusammenhang auf die Beantwortung der Kleinen Anfrage 2561 („Milliardenschwerer SteagDeal von armen Ruhrgebietskommunen auf Pump - Wie bewertet die Landesregierung die Absicht der Bezirksregierung Düsseldorf als zuständige Kommunalaufsicht, die dazu notwendigen Genehmigungen zu erteilen?“) in der LT-Drs. 16/6562 sowie auf den Bericht der Landesregierung zum Thema „Warum macht die Landesregierung das Genehmigungsverfahren zur Steag-Übernahme durch hochverschuldete Ruhrgebietskommunen urplötzlich zur Chefsache“ (Vorlage 16/2381). In beiden Dokumenten wird angekündigt, den Ausschuss für Kommunalpolitik nach Abschluss des Verfahrens über die Entscheidung der Bezirksregierung Düsseldorf zu informieren. Diese Zusage gilt unverändert.