LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/7541 09.12.2014 Datum des Originals: 09.12.2014/Ausgegeben: 12.12.2014 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 2891 vom 7. November 2014 des Abgeordneten Dirk Schatz PIRATEN Drucksache 16/7267 Vom Freund und Helfer zum Nahkampfspezialist - Was weiß die Landesregierung über das Nahkampftraining von Polizeibeamten im Münsterland? Der Minister für Inneres und Kommunales hat die Kleine Anfrage 2891 mit Schreiben vom 9. Dezember 2014 namens der Landesregierung beantwortet. Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Nach einem Bericht des Westdeutschen Rundfunks vom 17.10.2014 sowie im Rahmen der „Lokalzeit“, sollen Polizisten in Münster an Nahkampf-Trainingseinheiten der Firma CenturioGroup teilgenommen haben. Das Ausbildungsgelände, ein Bauernhof in der Walstedder Bauernschaft Nordholt, biete danach alle Voraussetzungen, um Waffen- und Einsatztechniken zu trainieren, die einer Söldnerausbildung gleichen. Die Centurio-Group bestätigte zudem schriftlich, dass sie für Polizeibehörden mehrerer deutscher Bundesländer, die Bundespolizei , die Bundeswehr und andere Nato-Armeen arbeiten würden. Die Kundenwerbung im Bereich von Polizei und Militär erfolge sogar auf Polizeifachmessen wie der IPOMEX. Interessant in diesem Zusammenhang ist es insbesondere, dass das Innenministerium NRW dafür gesorgt zu haben scheint, dass die Centurio-Group nicht mehr in der offiziellen Präsentation zur Polizeimesse IPOMEX erscheint. Es macht den Eindruck, als sollte ein Zusammenhang verschleiert werden. Unklar ist, inwieweit diese Art und Weise des Einsatztrainings sowie der Schusswaffenausund Fortbildung bereits Einzug in die Landespolizei NRW genommen hat. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/7541 2 1. Seit wann ist der Landesregierung die Centurio-Group bekannt? Bei der Beantwortung der Frage interessiert mich besonders, seit wann der Landesregierung die Centurio-Group „Tactic days“ oder „tactial days“ bekannt sind und ob NRW-Polizeibehörden Kontakte zur Centurio Group oder ihren Teilen bzw. Sparten haben oder hatten. Der konkrete Zeitpunkt der Kenntnisnahme konnte mit vertretbarem Verwaltungsaufwand nicht ermittelt werden, spätestens aber seit Ende Juni 2014 ist der Landesregierung das Unternehmen bekannt. Die Information erfolgte durch das Messe und Congress Centrum Halle Münsterland im Zuge ihrer Messevorbereitung zur IPOMEX 2015. Ob NRW-Polizeibehörden direkte Kontakte zu der Firma oder ihren Teilen bzw. Sparten haben oder hatten, konnte mit vertretbarem Verwaltungsaufwand nicht ermittelt werden. Auch im unter Frage 4 erwähnten Fall hatte das Polizeipräsidium keinen direkten Kontakt mit der Firma. 2. Hat die Landesregierung Verbindungen zur Centurio-Group zum Zwecke der Aus- bzw. Fortbildung nordrhein-westfälischer Polizeibeamte? Nein. 3. Ist es zutreffend, dass nordrhein-westfälische Polizeibeamte das Ausbildungs- angebot der Centurio-Group in Münster zu Ausbildungszwecken nutzen (Bitte auflisten nach Anzahl der Teilnehmer, Jahr, Geschlecht, Ausbildungszweck)? Der Landesregierung ist ein Polizeivollzugsbeamter des Polizeipräsidiums Bochum bekannt. Der Beamte hat privat an einem Lehrgang teilgenommen und das Angebot entgeltlich in Anspruch genommen. Darüber hinaus konnte die Frage mit vertretbarem Verwaltungsaufwand in der zur Verfügung stehenden Zeit nicht beantwortet werden. Grundsätzlich steht es den Beamtinnen und Beamten frei, in ihrer Freizeit auch Fortbildungsveranstaltungen externer Anbieter zu besuchen. 4. Inwieweit hat die Landesregierung Kenntnis darüber, dass Polizisten aus NRW auch als Referenten, Ausbilder oder Trainer für die Centurio-Group gearbeitet haben oder noch arbeiten (Bitte auflisten nach Anzahl der Teilnehmer, Jahr, Geschlecht , Ausbildungszweck)? Der Landesregierung ist ein Polizeivollzugsbeamter des Polizeipräsidiums Düsseldorf bekannt . Der Beamte hatte auf seinen Antrag hin für die Nebentätigkeit in Form von Produktpräsentation , Schulungen und Veranstaltungsunterstützung von Mitte 2010 bis Mitte 2013 eine Nebentätigkeitsgenehmigung durch das hierfür zuständige Polizeipräsidium erhalten. Die Genehmigung wurde mit Auflagen erteilt, die unter anderem das Tragen der dienstlichen Uniform während der Ausübung der Nebentätigkeit sowie das Verbot, sich als Polizeibeamter während der Ausübung der Nebentätigkeit zu erkennen zu geben, enthielten. Es liegen keine Anhaltspunkte vor, dass der Beamte gegen die Auflagen verstoßen oder Einsatztechniken und -taktiken der Polizei weitergegeben hat. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/7541 3 Darüber hinaus konnte die Frage mit vertretbarem Verwaltungsaufwand in der zur Verfügung stehenden Zeit nicht beantwortet werden. 5. Wie bewertet die Landesregierung die Art der von der Centurio-Group angebote- nen Leistungen bzw. Trainings. Die vorhandenen Fortbildungsbedarfe der Polizei NRW werden von dem sog. Einsatztraining NRW umfassend gedeckt. Bei diesem handelt es sich um ein am konkreten polizeilichen Einsatzanlass orientiertes, integratives und ganzheitliches Training, bei dem besonders gefahrenrelevante Einsätze im Mittelpunkt stehen. Polizeivollzugsbeamtinnen und Polizeivollzugsbeamte in NRW, die mit der Bewältigung von Einsätzen bzw. operativen Maßnahmen der Kriminalitäts- oder Verkehrsunfallbekämpfung beauftragt sind, nehmen regelmäßig am Einsatztraining NRW teil. Die Bewertung privater Fortbildungsprofile ist nicht Aufgabe der Landesregierung.