LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/757 29.08.2012 Datum des Originals: 29.08.2012/Ausgegeben: 03.09.2012 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 316 vom 5. August 2012 der Abgeordneten Angela Freimuth und Ralf Witzel FDP Drucksache 16/494 Altersstruktur und Beförderungssituation in der Steuerfahndung Der Finanzminister hat die Kleine Anfrage 316 mit Schreiben vom 29. August 2012 namens der Landesregierung beantwortet. Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Steuerkriminalität ist in ihren vielfältigen Facetten eine ernstzunehmende Belastung für unser Gemeinwohl, die Akzeptanz von Besteuerung und letztlich alle steuerehrlichen Bürgerinnen und Bürger. Sie reicht von gelegentlichen bewussten Steuerverkürzungen, welche oftmals im Volksmund noch fälschlicherweise als „Kavaliersdelikt“ bezeichnet werden, bis hin zu groß angelegtem Steuerbetrug. Neben den bekannten Zahlen aufgedeckter Steuervergehen wird eine hohe Dunkelziffer in diesem hochkomplexen Kriminalitätsfeld vermutet. Bei der Ermittlung von Steuerstraftaten kommt der Steuerfahndung in unserem Rechtsstaat eine wichtige Aufgabe zu. Auch wenn die strafrechtliche Bewertung letztlich die Aufgabe der Justiz bleibt, führt aber die Tätigkeit der Steuerfahndung bereits dazu, dass die hinterzogenen Steuern in aller Regel nachgezahlt werden und der Fiskus somit auch die ihm zustehenden Einnahmen erhält. In der Steuerfahndung arbeiten hoch spezialisierte Beamtinnen und Beamte der Finanzverwaltung , die über einen großen Erfahrungsschatz verfügen. Wie in vielen anderen Bereichen hoheitlichen Handelns auch müssen mit Blick auf demographische Struktur und besondere Aufgabenzuwächse seitens Landesregierung und Gesetzgeber Vorkehrungen getroffen werden , um auch die Steuerfahndung personell und finanziell zukunftsfest auszustatten. Die nordrhein-westfälische Steuerfahndung genießt darüber hinaus national eine hohe Wertschätzung , weil sie in Ermittlung und Aufklärung sehr erfolgreich ist. Oft wird berichtet, dass LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/757 2 nordrhein-westfälische Experten von andern Bundesländern aufgrund ihrer besonderen Expertise „ausgeliehen“ werden. Gleichzeitig wird beklagt, dass diese Anerkennung und das besondere Wissen in der Besoldungsstruktur und in den Beförderungsmöglichkeiten kaum Niederschlag finde. Auch wird durch fehlenden Nachwuchs und die Anforderungen aus und Abordnungen in andere Bundesländer über eine Arbeitsverdichtung für die in Nordrhein-Westfalen die Stellung haltenden Beamten berichtet. 1. Wie viele Beamtinnen und Beamten der Steuerfahndung gehören der jeweiligen Altersgruppe an (bitte untergliedert in – 30, 30 – 40, 40 – 50, 50 – 60, 60+)? Die Beschäftigten der Steuerfahndung befinden sich in folgenden Altersgruppen: bis 30 Jahre. 2 30 – 39 Jahre: 49 40 – 49 Jahre: 254 50 – 59 Jahre: 275 60 Jahre und älter: 59 2. Mit wie vielen Ab- und Zugängen wird in den Jahren bis 2020 gerechnet bzw. ge- plant? Auf Grundlage der vorhandenen Altersstruktur lassen sich für einzelne Einsatzgebiete, wie die Steuerfahndung, konkret nur reguläre Altersabgänge prognostizieren. Bis zum Jahr 2020 werden demnach 184 Fahnderinnen und Fahnder in den Ruhestand treten. Die außerordentlichen Personalabgänge (durch Wechsel zu anderen Dienstherren, Tod, Entlassungen, vorgezogenen Ruhestand oder aus anderen Gründen) lassen sich für ein konkretes Einsatzgebiet nicht verlässlich prognostizieren. Da es keine Bestrebungen gibt, die Zahl der im Steuerfahndungsdienst Tätigen zu verringern , werden im Umfang der regulären und außerplanmäßigen Abgänge Beamtinnen und Beamte der Steuerfahndung wieder zugeführt. Die maßgebliche politische Zielzahl für die Steuerfahndung beträgt dabei 640 Stellen. 3. Wie sieht die Verteilung der Beamtinnen und Beamten in der Steuerfahndung auf die verschiedenen Laufbahngruppen aus? Alle unmittelbar im Bereich der Steuerfahndung beschäftigten Beamtinnen und Beamten befinden sich in der Laufbahn des gehobenen Dienstes. 4. Wie lang sind die durchschnittlichen Wartezeiten zwischen den Beförderungen bei der Steuerfahndung? Zu den gewünschten Daten können nur ungefähre Angaben gemacht werden. Die durchschnittliche Verweildauer stellt sich in den Besoldungsgruppen wie folgt dar: LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/757 3 BesGr. durchschnittliche Verweildauer in der BesGr. A 10 7 Jahre A 11 9,5 Jahre A 12 8,5 Jahre