LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/7570 11.12.2014 Datum des Originals: 10.12.2014/Ausgegeben: 16.12.2014 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 2918 vom 14. November 2014 der Abgeordneten Thomas Nückel und Marc Lürbke FDP Drucksache 16/7320 Spart der Innenminister auf Kosten der Beamten und der Sicherheit der Bürger? Der Minister für Inneres und Kommunales hat die Kleine Anfrage 2918 mit Schreiben vom 10. Dezember 2014 namens der Landesregierung beantwortet. Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Nach einem Bericht der Welt am Sonntag vom 09.11.2014 setzt die Polizei in NRW auch bei Großlagen wie der Demonstration ‚Hooligans gegen Salafisten‘ am 26. Oktober in Köln kaum noch Einsatzhundertschaften der Polizei aus anderen Bundesländern ein. Insbesondere angesichts der hohen Arbeitsbelastung der Polizeibeamten in Nordrhein Westfalen und der Tatsache, dass andere Bundesländer nach wie vor bei Großlagen auf Beamte aus NRW zurückgreifen ist dies unverständlich. Es liegt der Verdacht nahe, dass das Innenministerium versucht auf Kosten der Beamten und der Sicherheit der Bürger zu sparen. Vorbemerkung der Landesregierung Grundlage für die Bewältigung von Einsätzen der Polizei ist die Beurteilung der Lage unter Berücksichtigung aller den Sicherheitsbehörden vorliegenden Erkenntnisse. Hierauf aufbauend entwickeln die zuständigen Kreispolizeibehörden Einsatzkonzeptionen, in denen auch der jeweils erforderliche Kräfterahmen festgelegt wird. Die Anforderung von Kräften anderer Länder oder des Bundes kommt immer dann in Betracht , wenn Kräfte des Landes Nordrhein-Westfalen nicht oder nicht im erforderlichen Umfang zur Bewältigung von Einsätzen zur Verfügung stehen. Anforderungen von Unterstützungskräften orientieren sich an der Erforderlichkeit; Kostenüberlegungen oder sonstige sachfremde Aspekte spielen in diesem Zusammenhang keine Rolle. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/7570 2 Die Länder und der Bund haben vereinbart, die zur Bewältigung regelmäßig wiederkehrender eigener Einsatzlagen notwendigen Kräfte grundsätzlich selbst in ausreichender Stärke vorzuhalten. Es ist nicht üblich, auf die Kräfte anderer Länder bzw. des Bundes zurückzugreifen , um eigene Einheiten zu entlasten und diesen dienstfrei zu gewähren. Somit sind länderübergreifende Kräfteanforderungen auf besondere Einsatzlagen und den hierfür notwendigen Umfang beschränkt. Das Land NRW verfügt im Vergleich zu anderen Ländern über den größten Personalkörper an Kräften der Bereitschaftspolizei. Insgesamt umfasst die Bereitschaftspolizei NRW ca. 2.415 Beamtinnen und Beamte, aufgegliedert in drei Abteilungsführungen, 18 Bereitschaftspolizeihundertschaften und drei Technischen Einsatzeinheiten. Darüber hinaus stehen anlassbezogen bis zu 18 Alarmzüge zur Verfügung. Aufgrund dieser Personalstärke und der damit verbundenen Flexibilität fordert NRW weitaus seltener Kräfte an als andere Länder. Vor dem Hintergrund der Unterschiedlichkeit der jeweiligen Einsatzlagen unterliegen Anzahl und Umfang der Anforderungen von Unterstützungseinheiten anderer Länder und des Bundes Schwankungen. Das Land Nordrhein-Westfalen fordert diese in der Regel nur bei Großlagen oder bei in der Lage unvorhersehbar erforderlichem Kräftebedarf an. In letzterem Fall erfolgte grundsätzlich eine Unterstützung durch die bereits vor Ort befindliche Bundespolizei, die der Landespolizei unterstellt wurde. 1. Wie haben sich die Ausgaben für den Einsatz von Einsatzhundertschaften in den Jahren 2005-2014 entwickelt? Durch die nordrhein-westfälischen Polizeibehörden mit Bereitschaftspolizeieinheiten werden Kosten, die im Zusammenhang mit Einsätzen in Nordrhein-Westfalen entstehen, grundsätzlich nicht erhoben. Anlässlich von Unterstützungseinsätzen der Polizei des Landes Nordrhein-Westfalen in anderen Ländern und beim Bund werden jedoch die „einsatzbedingten Mehrkosten“ (z. B. Mehrarbeit, Dienst zu ungünstigen Zeiten, Reisekosten, Verpflegungs- und Unterbringungskosten ) erhoben und durch die unterstützten Länder bzw. den Bund erstattet. Grundlage für die Abrechnung derartiger Unterstützungseinsätze ist die „Verwaltungsvereinbarung über vereinfachte Regelungen und einheitliche Pauschalen für die Abrechnung von Unterstützungseinsätzen “1, der alle Länder und der Bund beigetreten sind. In der Antwort der Landesregierung (LT-Drs. 16/7012) auf die Kleine Anfrage 2682 des Abgeordneten Marc Lürbke der Fraktion der FDP „Einsatzbelastung der Hundertschaften der Bereitschaftspolizei NRW“ wurden die im Zusammenhang mit den Unterstützungseinsätzen der Bereitschaftspolizeihundertschaften (BPH) NRW bei anderen Ländern im Zeitraum 2011 bis 1. Halbjahr 2014 entstandenen einsatzbedingten Mehrkosten mitgeteilt. Darüber hinaus wurde in dieser Antwort der Landesregierung dargestellt, aus welchen Anlässen das Land Nordrhein-Westfalen bei Einsätzen im eigenen Land durch die BPH anderer Länder/des Bundes im Zeitraum 2011 bis 1. Halbjahr 2014 unterstützt wurde. Nachfolgend werden die dem Land Nordrhein-Westfalen durch andere Länder/den Bund in Rechnung gestellten einsatzbedingten Mehrkosten sowohl für die dort aufgeführten Einsätze als auch die entsprechenden Einsätze aus den Jahren 2005 bis 2010 dargestellt. Dabei ist darauf hinzuweisen, dass die Summen nicht nur die derzeit geltend gemachten bzw. abgerechneten einsatzbedingten Mehrkosten für angeforderte BPH bzw. deren Teilein- 1 „Verwaltungsvereinbarung über vereinfachte Regelungen und einheitliche Pauschalen für die Abrechnung von Unterstützungseinsätzen“, zuletzt geändert durch die „Verwaltungsvereinbarung zur Änderung der Verwaltungsvereinbarung über vereinfachte Regelungen und einheitliche Pauschalen für die Abrechnung von Unterstüt- zungseinsätzen“, in der Fassung vom 28.03.2013. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/7570 3 heiten sondern auch die Mehrkosten der übrigen am jeweiligen Einsatz beteiligten Unterstützungskräfte einschließen. Aus Anlass der jährlich wiederkehrenden Versammlungslagen im Zusammenhang mit dem sogenannten Antikriegstag in Dortmund wurden in den vergangenen Jahren in erheblichem Umfang Kräfte sowie Führungs- und Einsatzmittel anderer Länder bzw. des Bundes angefordert . Im Jahr 2014 fand jedoch aus diesem Anlass keine versammlungsrechtliche Veranstaltung der rechten Szene statt. Die nachfolgend dargestellten Gesamtkosten im Jahr 2014 sind daher im Vergleich zu den Vorjahren stark gesunken. Jahr Einsatzbedingte Mehrkosten, die dem Land NRW durch andere Länder/den Bund in Rechnung gestellt wurden. 2005 1.311.948,26 Euro 2006 14.802,26 Euro 2007 114.792,81 Euro 2008 778.468,98 Euro 2009 1.319.273,20 Euro 2010 1.563.550,81 Euro 2011 1.776.880,99 Euro 2012 412.074,92 Euro 2013 397.864,44 Euro 2014, 1. Halbjahr 1.759,39 Euro 2. Gibt es eine Anweisung des Innenministeriums an die Einsatzleiter einen geringen Personalbedarf bei Großlagen anzumelden, um Kosten zu sparen? Nein. 3. Will das Innenministerium künftig wieder verstärkt auf Einsatzhundertschaften aus anderen Bundesländern zurückgreifen? Sofern zur Bewältigung von Einsätzen Kräfte des Landes Nordrhein-Westfalen nicht oder nicht im erforderlichen Umfang zur Verfügung stehen, werden wie bisher im erforderlichen Umfang Kräfte sowie Führungs- und Einsatzmittel anderer Länder bzw. des Bundes angefordert .