LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/7573 11.12.2014 Datum des Originals: 11.12.2014/Ausgegeben: 16.12.2014 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 2898 vom des Abgeordneten Dirk Wedel FDP Drucksache 16/7276 Schulpflicht für Flüchtlingskinder im Kreis Mettmann – wie unterstützt die Landesregierung die Kommunen? Die Ministerin für Schule und Weiterbildung hat die Kleine Anfrage 2898 mit Schreiben vom 11. Dezember 2014 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister für Inneres und Kommunales, dem Minister für Arbeit, Integration und Soziales und der Ministerin für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport beantwortet. Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Die Flüchtlingszahlen in Deutschland steigen durch zahlreiche Konflikte weltweit stetig an. Für das Land und die Kommunen ist dieses auch deshalb eine besondere Herausforderung, da für Flüchtlingskinder in Nordrhein-Westfalen grundsätzlich Schulpflicht besteht. Dieses gilt zumindest für Kinder und Jugendliche von Asylbewerbern, sofern ein Asylantrag gestellt worden ist und die Betroffenen einer entsprechenden Kommune zugewiesen wurden. Schulpflicht gilt grundsätzlich auch für ausreisepflichtige Kinder und Jugendliche. 1. Wie viele Flüchtlinge, die sich nach Zuweisung in einer Kommune im Kreis Mett- mann aufhalten, sind zum Stichtag 01.10.2014 nicht älter als 18 Jahre beziehungsweise grundsätzlich schulpflichtig? 2. Wie viele Kinder und Jugendliche des unter Frage 1 abgefragten Personenkreises besuchen auch tatsächlich eine Schule im Kreis Mettmann? 3. Vor dem Hintergrund, dass eine schnellstmögliche Eingliederung in entsprechen- de Regelklassen der Schulen erfolgen soll: Inwiefern bestehen an Schulen im Kreis Mettmann sogenannte Auffangklassen, die die schulpflichtigen Flüchtlingskinder für die Teilnahme am regulären Unterricht vorbereiten sollen (bitte möglichst detailliert beziehungsweise kommunalscharf den aktuellen Status quo im Kreis Mettmann darstellen)? LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/7573 2 4. Inwieweit wird konkret im Kreis Mettmann für eine Überwachung der Schulpflicht von Flüchtlingskindern Sorge getragen? 5. Wie unterstützt die Landesregierung die Schulen, Kommunen und Integrations- zentren im Kreis Mettmann konkret, um den Herausforderungen der stetig steigenden Anzahl von schulpflichtigen Flüchtlingskindern im Interesse aller Akteure gerecht zu werden? Aus Gründen des Sachzusammenhangs werden die Fragen 1 bis 5 gemeinsam beantwortet . Auf die Antwort der Landesregierung zu den Fragen 1 bis 5 der Kleinen Anfragen 2836 bis 2839 (Drucksachen 16/7114 bis 16/7117) wird verwiesen.