LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/7575 11.12.2014 Datum des Originals: 10.12.2014/Ausgegeben: 16.12.2014 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 2714 vom 24. September 2014 des Abgeordneten Ralf Witzel FDP Drucksache 16/6883 Erste Ergebnisse der allgemeinen Haushaltssperre drei Monate nach deren Eintritt – Welche bisherigen Erfahrungswerte sowie tatsächlichen Einsparbeiträge liegen dem Finanzminister insgesamt und für die jeweiligen Einzelpläne im Landeshaushalt vor? Der Finanzminister hat die Kleine Anfrage 2714 mit Schreiben vom 10. Dezember 2014 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit der Ministerpräsidentin sowie allen übrigen Mitgliedern der Landesregierung beantwortet. Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Direkt nach dem zu erwartenden Urteil des Verfassungsgerichtshofes am 1. Juli 2014, der die konkrete Besoldungsanpassung der rot/grünen Landesregierung als in dieser Form nicht verfassungskonform verworfen hat, hat der nordrhein-westfälische Finanzminister nach § 41 der Landeshaushaltsordnung eine allgemeine haushaltswirtschaftliche Sperre verhängt. Eine Einhaltung des vom Parlament vorgegebenen Ausgabenrahmens ist vor diesem Hintergrund ebenfalls ohne Nachtragshaushalt nicht mehr sichergestellt. Dieses Instrument der Mangelverwaltung wäre nicht notwendig gewesen, wenn sich SPD und Grüne wie von der Opposition angemahnt rechtzeitig den drängenden Fragen einer strukturellen Haushaltskonsolidierung gestellt hätten. Gezielte Reformen sind allemal besser und gerechter als die jetzt gewählte Rasenmähermethode. Richtig wäre es nun, Rot/Grün nähme nach dem Urteil endlich Abstand von zuviel Umverteilung und Wahlgeschenken auf Pump, um die verfassungsrechtlich vorgeschriebene Schuldenbremse spätestens 2020 zu erreichen. Der heutige Konsolidierungspfad ist dafür nicht ambitioniert genug. Konkret bedeutet die verfügte Haushaltssperre, dass das Finanzministerium es von seiner Einwilligung abhängig macht, ob noch Verpflichtungen eingegangen oder Ausgaben getätigt werden. Ausgaben dürfen demnach grundsätzlich nur noch zur Erfüllung von Verpflichtungen geleistet werden, die zum Zeitpunkt der Bekanntgabe rechtlich begründet und dem Grunde sowie der Höhe nach fällig sind. All die Ausgaben, für die diese Rechtspflicht nicht besteht, bedürfen der Einwilligung des Finanzministers, sofern nicht Ausnahmetatbestände vorliegen, LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/7575 2 die im Einzelfall zur sofortigen Gefahrenabwehr oder der elementaren Aufrechterhaltung des Verwaltungsbetriebs unabweisbar sind. Für alle Landesbetriebe gilt diese Haushaltssperre entsprechend. Bei Auslegungszweifeln ist stets die enge Interpretation dieser Maßnahme zugrunde zu legen, die dazu führt, dass Ausgaben nicht geleistet werden. Das Instrument einer Haushaltssperre ist in den letzten Jahren aufgrund seiner wenig für den Einzelfall differenzierten Vorgehensweise eher unüblich gewesen und zuletzt im Jahr 2005 angewendet worden. Für die einzelnen Ressorts kann diese Sperrverfügung durchaus unangenehm sein, wenn liebgewonnene regelmäßige Ausgaben auf zunächst unbestimmte Zeit nicht mehr getätigt werden können, sofern diese Planungen sicherlich nicht zur Gefahrenabwehr oder für eine Aufrechterhaltung des Verwaltungsbetriebs unabweisbar sind. Gäste der Regierungszentrale dürfen seit Verhängung der Haushaltssperre nur noch Leitungswasser in der Staatskanzlei trinken, die Familienministerin bezahlt Kekse für ihre Gäste aus eigener Tasche, und eine Modernisierung von PC-Systemen findet nicht mehr statt. Der Vorsitzende der regierungstragenden grünen Fraktion hat daher im Kölner Stadtanzeiger vom 23. September 2014 die Haushaltssperre als peinlich gerügt und wird dort mit nachfolgenden Worten zitiert: „Echtes Sparen mit nachhaltigen Kürzungen ist wichtiger als Symbolpolitik, die nach hinten losgeht." Nicht nur für eine Regierungspartei ist die Wirksamkeit der verhängten Maßnahmen fraglich; die tatsächliche Auswirkung der allgemeinen Haushaltssperre hängt stark von der konkreten Ausgestaltung ihrer Parameter ab sowie der Konsequenz und Dauer, diese durchzuhalten. Wichtige Komponenten wie die Beförderungssperre hat Finanzminister Dr. Norbert WalterBorjans recht zügig wieder aufgehoben. Ferner macht es beispielsweise einen gravierenden Unterschied für den tatsächlichen Einspareffekt, ob die Haushaltssperre bei ihrem weiteren Vollzug bis Jahresende gilt und damit tatsächliche Einsparungen faktisch durch Ablauf des Haushaltsjahres erzwingt, oder diese mit Verabschiedung des Nachtragshaushaltsgesetzes wieder aufgehoben wird, wodurch temporär gesperrte Ausgaben dann um so zahlreicher wieder nachgeholt und kassenwirksam werden. Bislang hat sich der Finanzminister nicht zu einer Bekanntgabe dieser für den Einspareffekt elementaren Parameter bereit erklärt. Vor diesem Hintergrund ist es fraglich, ob und in welcher genauen Höhe die Zielsetzung einer Einsparung in niedriger dreistelliger Millionengrößenordnung (LT-DS 16/6607) realisiert wird. Ebenso gibt es auch drei Monate nach Wirksamwerden der Haushaltssperre noch immer nicht die von der Opposition erbetene Darlegung des Umfangs der Ausnahmebewilligungen für die Ressorts, bestimmte Ausgaben trotz allgemeiner Sperrwirkung in Absprache mit dem Finanzminister dennoch tätigen zu können. Die Sachangemessenheit oder auch denkbare Willkür zur Abweichung von den Entscheidungen des Haushaltsgesetzgebers müssen daher für das Parlament überprüfbar sein. Die Zusage des Finanzministers gegenüber dem Fragesteller in LT-DS 16/6607 lautet: „Die Landesregierung wird bei Vorliegen belastbarer Daten über die Wirkung der haushaltswirtschaftlichen Sperre zeitnah berichten.“ Nach Ablauf des ersten Quartals mit Haushaltssperre sollte ein erster belastbarer Einblick in die Wirkungsmechanismen nun absehbar möglich sein. Das Haushaltsrecht ist eine der Kernkompetenzen des Parlaments, das faktisch durch eine Haushaltssperre eingeschränkt wird, da beschlossene Ausgaben nicht wirksam werden. Der nordrhein-westfälische Finanzminister sollte daher zeitnah größtmögliche Klarheit herstellen, LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/7575 3 wie sich die Entscheidungen und Ergebnisse seiner Sperrverfügung nun in der praktischen Anwendung entwickelt haben. 1. Welche Zielvorstellung verfolgt der Finanzminister für das Verhältnis der einer- seits nur temporär gesperrten und dann später in diesem Haushaltsjahr nachgeholten Ausgaben und andererseits der im Haushaltsvollzug 2014 effektiv abschließend entfallenen Ausgaben infolge der Haushaltssperre? (realistische ungefähre Quantifizierung erbeten) 2. Wie wirkt sich das durch die Haushaltssperre insgesamt erbrachte Einsparvolu- men voraussichtlich heruntergebrochen auf die jeweiligen Ressorts in Größenrelationen und hinsichtlich der faktischen Betroffenheit für deren Aufgabenerledigung aus Sicht des Finanzministers aus? 3. Bis zu welchem Zeitpunkt soll die Haushaltssperre nach jetzigem Erkenntnisstand bestehenbleiben: bis Jahresende oder nur bis zur Verabschiedung eines Nachtragshaushalts ? Die Fragen 1 bis 3 werden zusammen beantwortet. Eine exakte Bezifferung der vorhandenen finanziellen Spielräume und des sich daraus ergebenden potenziellen Einsparvolumens ist im Rahmen der für die Beantwortung von Kleinen Anfragen geltenden Frist nicht möglich. Letztendlich hängt das tatsächliche Einsparvolumen davon ab, in welchem Umfang die unter die haushaltswirtschaftliche Sperre fallenden Ausgaben zum Zeitpunkt des Erlasses bereits gebunden waren und in welchem Umfang von den generellen Ausnahmetatbeständen Gebrauch gemacht wurde und zukünftig wird. Das gilt auch für das Verhältnis von Ausgaben, die zu einem späteren Zeitpunkt nach Aufhebung der haushaltswirtschaftlichen Sperre grundsätzlich noch nachgeholt werden könnten und solchen , die (zum Beispiel wegen Zeitablaufs) endgültig entfallen sind. Insgesamt wird, wie bereits mehrfach dargestellt, eine Einsparung von mindestens 100 Millionen Euro angestrebt, was im Entwurf zum Nachtragshaushaltsgesetz 2014 zur Erhöhung der globalen Minderausgaben in gleicher Höhe geführt hat. Eine Prognose zu einzelplanbezogenen Einsparvolumina ist auch weiterhin nicht möglich. Dasselbe gilt für die faktische Betroffenheit der Ressorts bei der Aufgabenerledigung. Insofern wird auf die Ausführungen in der Antwort auf die Kleine Anfrage 2524 (LT-Drs. 16/6607) und auf weitere Stellungnahmen der Ressorts Bezug genommen (z.B. Vorlage 16/2141 der Ministerin für Schule und Weiterbildung; Vorlage 16/2110 der Ministerin für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport; Vorlage 16/2138 des Ministers für Arbeit, Integration und Soziales ). Zusammenfassend bleibt festzuhalten, dass im Zusammenspiel von generellen Einwilligungen zur Leistung von Ausgaben und zur Eingehung von Verpflichtungen gemäß der entsprechenden Rundschreiben und Einwilligungen im Einzelfall die Funktionsfähigkeit der Landesverwaltung sichergestellt und auch die Aufgabenerledigung gewährleistet war. Mit Inkrafttreten des vom Parlament beschlossenen Nachtragshaushaltsgesetzes 2014 am 19.11.2014 wurde die haushaltswirtschaftliche Sperre beendet. Eine Fortführung war vor dem Hintergrund der Ausgabenentwicklung nicht erforderlich. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/7575 4 4. Für jeweils welche genauen Zwecke sind differenziert nach den einzelnen Ressorts von Seiten des Finanzministers im ersten Quartal der Haushaltssperre Einwilligungen zur Vornahme von eigentlich gesperrten Ausgaben erteilt worden? (bitte vollständige oder zumindest repräsentative Auflistung der Einzelfallausnahmen ) 5. In betragsmäßig jeweils welcher genauen Höhe sind differenziert nach den einzel- nen Ressorts diese zuvor genannten Ausgaben durch Einwilligung des Finanzministers im ersten Quartal der Haushaltssperre für die einzelnen Zwecksetzungen dennoch ermöglicht worden? Die Fragen 4 und 5 werden zusammen beantwortet. Bis zum 30.09.2014 sind insgesamt 301 Anträge auf Einwilligung zur Leistung von Ausgaben und/oder zur Eingehung von Verpflichtungen im Einzelfall (im Folgenden: Anträge) im Finanzministerium eingegangen. Davon wurden bis zum Stichtag 151 Anträge (teilweise) bewilligt , die übrigen Anträge wurden abgelehnt beziehungsweise haben sich anderweitig erledigt (z.B. durch die zwischenzeitliche Aufhebung der Beförderungssperre). Leitlinie für die Erteilung von Einwilligungen war dabei grundsätzlich, ob nach der Darstellung des jeweiligen Ressorts die Leistung von Ausgaben oder die Eingehung von Verpflichtungen sachlich und zeitlich unabweisbar notwendig war, zum Beispiel und vor allem zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit oder zur Gefahrenabwehr. Weiterhin wurden Einwilligungen aus Gründen des Vertrauensschutzes, zur Vermeidung besonderer Härten oder aufgrund übergeordneter Landesinteressen erteilt. Eine Einzelauflistung aller in den ersten drei Monaten der haushaltswirtschaftlichen Sperre erteilten Einwilligungen mit den entsprechenden Erläuterungen der genauen Zwecke und Begründungen für die Erteilung ist im Rahmen der für die Beantwortung von Kleinen Anfragen geltenden Frist mit vertretbarem Verwaltungsaufwand nicht möglich. Daher werden nachfolgend wesentliche Einwilligungen zur Leistung von Ausgaben exemplarisch aufgeführt : Staatskanzlei Zur Erfüllung der Repräsentationsverpflichtungen der Landesregierung (02 010 / 541 10) wurde in die Inanspruchnahme von der Hälfte der am 24.07. noch ungebundenen Ausgabenansätze eingewilligt. Aus diesem Titel wurden/werden z.B. ein Empfang zum Beethovenfest (ca. 10.000 Euro), ein Empfang aus Anlass des Tags der Deutschen Einheit in Den Haag (ca. 40.000 Euro) oder auch das diesjährige Adventskonzert (in 2014: ca. 50.000 Euro) finanziert. Darüber hinaus wurden im Rahmen von Veranstaltungen (02 010 / 541 30 & 02 010 / 531 30) noch nicht gebundene Mittel für z.B. die Beteiligung Nordrhein-Westfalens zum Tag der Deutschen Einheit in Hannover (ca. 72.000 Euro), das Gespräch zur Unterbringung von Flüchtlingen in Essen (ca. 4.000 Euro) sowie für die Auftaktveranstaltung zur Leitentscheidung zur Zukunft des rheinischen Braunkohlereviers (ca. 9.000 Euro) bewilligt. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/7575 5 Ministerium für Inneres und Kommunales Im Geschäftsbereich des MIK wurde bereits zu einem frühen Zeitpunkt in die Inanspruchnahme von Einstellungsermächtigungen für Kommissaranwärterinnen und –anwärter eingewilligt , da es im Bereich der bedarfsdeckenden Ausbildung von Anwärtern folgerichtig ist, die durch Einstellungsermächtigungen erkannten und dokumentierten Bedarfe konsequent zu decken. Anderenfalls hätte die Bedarfsdeckung erst mit einer jährlichen Verzögerung nachgeholt werden können, was im Hinblick auf die Aufgabenwahrnehmung der Polizei im Bereich der Gefahrenabwehr und der Gewährleistung von Sicherheit und Ordnung nicht angebracht gewesen wäre. Diese grundsätzlichen Überlegungen wurden in der Folge auch als allgemeiner Ausnahmetatbestand formuliert. Für die Fortführung der kriminalpräventiven Landesinitiativen „Kurve kriegen“ und „Klar kommen“ wurde in die Inanspruchnahme von Mitteln von insgesamt 1,85 Mio. Euro (03 020 / 547 83) eingewilligt, da die weitere Durchführung pädagogischer Maßnahmen ohne zeitliche Unterbrechung zu vorherigen Maßnahmen unbedingt notwendig war, damit keine Beziehungsabbrüche der teilnehmenden Kinder und Jugendlichen eintreten, die wiederum den Erfolg der Projekte gefährdet hätten. Weiterhin wurde bezüglich der Deutschen Hochschule der Polizei in die Freigabe des NRWAnteils in Höhe von rund 1,8 Mio. Euro eingewilligt, da die Umsetzung der Haushaltssperre aufgrund der weit überwiegenden Finanzierung der Hochschule durch den Bund und die Länder unverhältnismäßig gewesen wäre. Diese grundsätzlichen Überlegungen wurden daher in der Folge auch als allgemeiner Ausnahmetatbestand formuliert. Justizministerium Im Geschäftsbereich des JM wurde eine Einwilligung für notwendige Neueinstellungen (Wiederbesetzungen ) zur Aufrechterhaltung der Sicherheit im Justizvollzug, sowie zur Sicherstellung der Versorgung und Betreuung der Gefangenen gemäß gesetzlicher Vorgaben und unter Beachtung der höchstrichterlichen Rechtsprechung erteilt. Die Einwilligung umfasst 190,5 Einstellungen mit einem Volumen von rund 2,85 Mio. Euro (04 410 / 422 01 und 422 02 und 428 01). Weiterhin wurde in zwei Tranchen in die Einstellung von insgesamt 80 Richterinnen und Richtern auf Probe eingewilligt (Finanzbedarf rund 1,17 Mio. Euro), da sich mit jeder Stellenvakanz die Verfahrenslaufzeiten unweigerlich verlängern und das zu Lasten der rechtssuchenden Bürger gehen würde. Vor allem im Bereich der Arbeits- und Sozialgerichtbarkeit, wo es für die Rechtssuchenden zum Teil existentiell notwendig ist, zügig eine verfahrensabschließende Entscheidung zu erhalten, wäre das nicht tragbar gewesen. Gleiches gilt zum Beispiel für Asylverfahren vor den Verwaltungsgerichten. Die Einstellungen waren daher zur Sicherstellung einer effektiven und funktionierenden Justiz unverzichtbar. Zudem wurde in die Inanspruchnahme von Mitteln für die Einführung des elektronischen Rechtsverkehrs in Höhe von 1,2 Mio. Euro (04 020 / 546 60 und 812 60) eingewilligt, da die Bereitstellung dieser Mittel im Jahr 2014 zwingend erforderlich ist, um den Zeitplan für die Errichtung des Rechenzentrums und für die Einführung des bundesgesetzlich vorgegebenen elektronischen Rechtsverkehrs einhalten und weiterhin Verpflichtungen aus der länderübergreifenden Zusammenarbeit termingerecht erfüllen zu können. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/7575 6 Ministerium für Schule und Weiterbildung Im Geschäftsbereich des MSW wurde in die Leistung von Ausgaben im Rahmen der Reisekostenvergütung für Schulwanderungen und Schulfahrten (05 300 / 527 30) eingewilligt. Diese sind als außerunterrichtliche Schulveranstaltungen mit Teilnahmepflicht für Schülerinnen, Schüler und Lehrkräfte nach den Richtlinien Bestandteil der Bildungs- und Erziehungsarbeit der Schule und müssen daher auch einen deutlichen Bezug zum Unterricht haben. Für Schulfahrten gilt, dass diese schon aus schulorganisatorischen Gründen im nächsten Haushaltsjahr nicht nachgeholt werden können. Vor dem Hintergrund, dass nach Aussage der Schulen insbesondere mehrtägige Schulfahrten mit erheblichem zeitlichen Vorlauf genehmigt und gebucht werden müssen, ist grundsätzlich davon auszugehen, dass der weit überwiegende Teil der mehrtägigen Schulfahrten bereits genehmigt und gebucht worden ist. Die Einwilligung bezieht sich demnach nur auf solche Ausnahmefälle, bei denen aus Gründen der Gleichbehandlung noch eine Genehmigung der Dienstreisen/Schulwanderfahrten erforderlich ist, um nicht einen Teil der Schülerschaft von der Teilhabe an der Schulfahrt als Bestandteil der Bildungs- und Erziehungsarbeit auszuschließen (Beispiel: Aufgrund eines Lehrerwechsels wurde bisher für die begleitende Lehrkraft noch keine Dienstreise bewilligt). Weiterhin wurde in die Leistung von Ausgaben für die Sprachstandsfeststellung in Höhe von 1,0 Mio. Euro (05 310 / 633 60) eingewilligt. Auf der Grundlage einer Vereinbarung aus dem Jahr 2009 erhalten die Kreise und kreisfreien Städte für ihre Mitarbeit bei den Sprachstandsfeststellungen jährlich 1,0 Mio. Euro nach einem bestimmten Verteilerschlüssel. Die Zahlung erfolgt dabei regelmäßig nachschüssig im Oktober eines Jahres. Die Kreise und kreisfreien Städte haben die Sprachstandsfeststellungsverfahren für das Jahr 2014 bereits durchgeführt und sind somit in Vorleistung getreten. Die langjährige Praxis begründet einen Vertrauensschutz , der es rechtfertigt, hier eine Einwilligung zu erteilen. Eine Nichtzahlung hätte das Vertrauen in die Verlässlichkeit des Landes verringert und somit auch die anstehenden Verhandlungen über eine neue Vereinbarung belastet. Ministerium für Innovation, Wissenschaft und Forschung Im Geschäftsbereich des MIWF wurde für die Kunst- und Musikhochschulen eine Einwilligung zur Einstellung von externen Bewerbern erteilt, deren Auswirkung betragsmäßig nicht exakt beziffert werden kann. Bis einschließlich 2015 sind die Zuschüsse an die Kunst- und Musikhochschulen gemäß der Hochschulvereinbarung NRW 2015 von haushaltswirtschaftlichen Eingriffen ausgenommen. Ministerium für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport Im Geschäftsbereich des MFKJKS wurde die Bereitstellung der Mittel für die Übungsleiterpauschale in Höhe von 5,76 Mio. Euro (07 060 / 686 60 UT 10) bewilligt. Das Förderverfahren wird über den Landessportbund NRW abgewickelt. Dieser sammelte bis zum 31.05.2014 die Anträge der Vereine, um danach den auf den jeweiligen Verein entfallenden Förderbetrag zu ermitteln (Quote). Eine Bewilligung vor Erlass der haushaltswirtschaftlichen Sperre war daher verfahrenstechnisch nicht möglich. Die Nichtgewährung der Bewilligung hingegen hätte eine direkte Betroffenheit von mehr als 8.000 Sportvereinen in NRW und deren Mitgliedern in Bezug auf die Übungsarbeit zur Folge gehabt. Darüber hinaus wurden Mittel für bauliche Sicherungsmaßnahmen an der ehemaligen Reichsabtei Kornelimünster in Höhe von 185.000 Euro (07 050 / TG 71) bewilligt, um den Schutz der wertvollen Kunstwerke vor Fremdzugriffen zu verbessern. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/7575 7 Ministerium für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr Im Geschäftsbereich des MBWSV wurde in die externe Besetzung von 20 Stellen für Ingenieure für Brückensanierungen eingewilligt (Finanzbedarf rund 330.000 EUR), da aufgrund der bekanntermaßen dringend notwendigen Bauwerkssanierungen und Ersatzneubauten eine umgehende Einstellung zur Vermeidung weiterer infrastruktureller Schäden und Behinderungen zwingend erforderlich war. Weiterhin wurde in die Inanspruchnahme von Mitteln für Schutz- und Sicherungsmaßnahmen an jüdischen Einrichtungen in Höhe von 890.000 Euro eingewilligt, da aufgrund der bekannten Gefährdungslage von jüdischen Einrichtungen und der konkreten Verschärfung wie zum Beispiel durch den Brandanschlag auf die Synagoge in Wuppertal im Juli 2014 ein Verschieben der Maßnahmen mit dem von der Landesregierung bezweckten Schutz der hier lebenden jüdischen Mitbürgerinnen und Mitbürger in einem nicht zu rechtfertigenden Widerspruch gestanden hätte. Zudem wurde in die Bereitstellung von Mitteln für Restaurierungsarbeiten am Kölner Dom in Höhe von 383.500 Euro eingewilligt, um eine Einstellung der Arbeiten und eine damit einhergehende Stilllegung der Baustelle am Weltkulturerbe zu vermeiden. Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz Im Geschäftsbereich des MKULNV wurden in die Bereitstellung von Mitteln für Felssicherungsmaßnahmen am Siegfriedfelsen in Königswinter in Höhe von 700.000 Euro (10 030 / 893 82) eingewilligt. Aufgrund von Felsabbrüchen und der Gefahr weiterer Stein- und Blockschläge waren diese Maßnahmen zur dauerhaften Gefahrenabwehr umgehend erforderlich. Darüber hinaus wurde beim Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz in die Besetzung von Planstellen eingewilligt. Davon entfielen zwei auf den Fachbereich 84 - Genehmigung von Tierversuchen. Soweit bei lediglich anzeigepflichtigen Tierversuchen nicht innerhalb einer gesetzlich bestimmten Frist Einwände erhoben werden, darf mit den Tierversuchen ohne weitere Prüfung begonnen werden. Zur Sicherstellung der fristgerechten Bearbeitung dieser Anträge und sachgerechten Erfüllung der weiteren gesetzlichen Vorgaben war die zeitnahe Besetzung der vorgenannten Stellen erforderlich. Die weitere Stelle entfiel auf den Fachbereich 82 – Fleisch. Ohne die Besetzung hätten die gesetzlichen Aufgaben „Überwachung gemäß §§ 7 und 11 Fleischgesetz und § 5 Handelsklassengesetz“ (Schlachthofkontrollen und Geflügelfleischkontrollen) sowie „Überwachung der Fischetikettierung gemäß Fischetikettierungsgesetz“ in Kürze nicht mehr ordnungsgemäß wahrgenommen werden können – mit nicht absehbaren Folgen für den Verbraucher. Daneben wäre mit einer Einschränkung bei der Wahrnehmung der Aufgaben auch eine Minderung der Gebühreneinnahmen verbunden gewesen. Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales Im Geschäftsbereich des MAIS wurde in die Leistung von Ausgaben im Bereich des Härtefallfonds „Alle Kinder essen mit“ in Höhe von 224.000 Euro (11 042 / TG 95) eingewilligt. Hierbei handelt es sich um die Unterstützung von Kindern besonders einkommensschwacher Haushalte, die ansonsten nicht oder nur unter besonderen Einschränkungen an der gemeinsamen Mittagsverpflegung in Horten, Kindertageseinrichtungen oder Schulen teilnehmen könnten. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/7575 8 Weiterhin wurde in die Bereitstellung von Mitteln für die Förderung des Baus und der Ausstattung beruflicher Ausbildungsstätten in Höhe von 600.000 Euro (11 029 / TG 60) eingewilligt , da diese Maßnahme in Kooperation mit dem Bund vollzogen werden soll und eine Nutzung der Bundesmittel in Höhe von insgesamt 7,5 Mio. Euro nur bei Erbringung des Landesanteils möglich ist. Finanzministerium Im Geschäftsbereich des FM wurde in die Verausgabung von Mitteln für das Projekt KONSENS (12 100 TG 60) in Höhe von 672.700 Euro eingewilligt, da das Land NRW aufgrund eines Verwaltungsabkommens von Bund und Ländern aus dem Jahre 2007 und abgestimmter Planungen für ein bestimmtes Vorhaben die Verantwortung für alle Länder übernommen hat. Eine Nichtdurchführung der übernommenen Aufgaben hätte zu einer Verzögerung des abgestimmten Zeitplans geführt, was wiederum Auswirkungen auf andere Maßnahmen gehabt und zu einer erheblichen Steigerung der Kosten geführt hätte. Weiterhin wurde in die Verausgabung von Mitteln für die Hardwareumstellung beim Landesamt für Besoldung und Versorgung in Höhe von 150.740 Euro (12 200 / 538 81) eingewilligt, da diese Maßnahme zukünftig die Betriebskosten um 2,8 Mio. Euro jährlich senken soll und aufgrund des Auslaufens eines bestehenden Vertrages noch in diesem Jahr durchgeführt werden muss (sonst erst wieder in drei Jahren möglich). Weiterhin wurde eine Einwilligung zur Leistung von Abschlagszahlungen auf drohende Bürgschaftsinanspruchnahmen (20 610 / 871 10) erteilt, da dies für das Land durchweg wirtschaftlich ist. Das Land wäre zwar erst im Fall einer tatsächlichen Inanspruchnahme aus der Bürgschaft zur Zahlung verpflichtet. In Höhe der anzurechnenden Abschlagszahlung wird aber der weitere Zinslauf bis zur formellen Ausfallfeststellung und Regulierung gestoppt. Selbst wenn für die Leistung des Abschlages eine Kreditaufnahme des Landes nötig sein sollte, dürften die dafür zu entrichtenden Zinsen geringer ausfallen als die fortlaufenden Zinsen für den verbürgten Kredit. In den Monaten Juli bis September wurden aufgrund der erteilten Einwilligung Abschlagszahlungen in Höhe von rund 10 Mio. Euro geleistet. Ministerium für Wirtschaft, Energie, Industrie, Mittelstand und Handwerk Im Geschäftsbereich des MWEIMH wurde in die Leistung von Ausgaben aus Anlass der Feierlichkeiten des Tages der Deutschen Einheit in Den Haag in Höhe von 20.000 Euro (14 730 / 534 74) eingewilligt, da aufgrund der besonderen Bedeutung dieses Tages eine Nichtteilnahme dem Ansehen des Landes in hohem Maße geschadet hätte. Ministerium für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter Im Geschäftsbereich des MEGPA wurde in die Leistung von Ausgaben an die Gemeinden und Gemeindeverbände für die Durchführung von Gesundheitsfachberufeprüfungen (600.000 Euro) und für die Prüfung der Rettungssanitäter, Rettungshelfer und Rettungsassistenten (300.000 Euro) eingewilligt, da aufgrund der Übertragung dieser wichtigen Aufgabe vom Land ohne entsprechende Kostenregelung und der langjährigen Praxis der Kostenerstattung ein ausreichender Vertrauensschutz begründet wurde. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/7575 9 Weiterhin wurde in die Bereitstellung von Mitteln für die Personalverstärkung in Höhe von 425.000 Euro (15 130 / 633 10) zur Sicherung von Freigangsmaßnahmen im westfälischen Zentrum für forensische Psychiatrie in Lippstadt eingewilligt, da dies zum einen zur Umsetzung von rechtlichen Vorgaben aus dem Maßregelvollzugsgesetz und zum anderen gleichzeitig zur Gewährleistung der öffentlichen Sicherheit unabdingbar war. Fazit: Mit der flexiblen Handhabung von Ausnahmen war die, wenn auch eingeschränkte, so aber doch angemessene Aufgabenerfüllung des Landes sichergestellt. Zugleich geht die Landesregierung davon aus, dass die haushaltswirtschaftliche Sperre einen nennenswerten Beitrag zur Eindämmung der Ausgaben geleistet hat.