LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/7576 11.12.2014 Datum des Originals: 10.12.2014/Ausgegeben: 18.12.2014 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Große Anfrage 11 der Fraktion der SPD und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 16/6049 Wirkungen der Landwirtschaft auf die Ressourcen Wasser, Boden, Luft und biologische Vielfalt in Nordrhein-Westfalen Das Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz hat die Große Anfrage 11 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit der Ministerpräsidentin, dem Finanzministerium, dem Ministerium für Wirtschaft, Energie, Industrie, Mittelstand und Handwerk und der Ministerin für Bundesangelegenheiten , Europa und Medien beantwortet. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/7576 2 Vorbemerkung der Großen Anfrage Etwa die Hälfte der Landesfläche von Nordrhein-Westfalen ist landwirtschaftliche Nutzfläche. Landwirtschaftliche Produktion hat folglich einen großen und wahrnehmbaren Einfluss auf die Form der Kulturlandschaft, den Zustand der Böden und des Grund- und Oberflächenwassers sowie auf Flora und Fauna. Innerhalb der Landwirtschaft kam es in den letzten Jahrzehnten zu einem Strukturwandel, der zu immer größeren landwirtschaftlichen Produktionseinheiten und höheren Intensität in der Tier- und Pflanzenproduktion geführt hat. Mit dieser Intensivlandwirtschaft ging eine stärkere Belastung des Bodens, des Wassers, der Luft und der biologischen Vielfalt (Biodiversität einher. Insbesondere der jahrzehntelange und flächendeckende Einsatz von organischen und mineralischen Düngemitteln hat zu regional unterschiedlichen und teilweise enormen Belastungen der Böden sowie Oberflächen- und Grundgewässern geführt. Vor allem Nitrate und Pflanzenschutzmittel (PSM) gelten als die Hauptbelastungsfaktoren aus diesem Sektor. Stickstoff und Phosphat sind zwar wichtige Nährstoffe für landwirtschaftliche Nutzpflanzen. Im Übermaß in die Umwelt eingebracht führen sie jedoch zu Belastungen unserer Ökosysteme . Während der Eintrag aus Abwässern in den letzten Jahren deutlich reduziert werden konnte, stellen Einträge aus der Landwirtschaft weiterhin ein großes Problem dar. Überschüssige Nährstoffe aus landwirtschaftlichen Quellen – z.B. Tierhaltungsanlagen– gelangen in Boden, Wasser oder Luft. Über Niederschläge oder durch Auswaschung werden die Nährstoffe in Land- oder Wasser-Ökosysteme eingetragen, wo sie weitreichende negative Auswirkungen haben. Dieses führt zur Eutrophierung von Wäldern, Mooren, Heiden, Oberflächengewässern und Küstengebieten, einer Nitratbelastung des Grundwassers und einer Versauerung der Böden sowie Gewässer und somit zu einer Beeinträchtigung der Stoffkreisläufe und Verlust von Pflanzen und Tierarten. Phosphat ist stärker an Bodenpartikel gebunden und kann daher über die Bodenerosion in Oberflächengewässer verlagert werden. Bei Stickstoff besteht die Hauptgefahr darin, dass das sehr leichtlösliche Nitrat in das Grundwasser versickert. Eine große Gefährdung für unser Grundwasser sind Nitrate, die in hohen Konzentrationen als Gesundheitsgefahr eingestuft werden. Stark belastetes Grundwasser kann nicht als Trinkwasser verwendet werden, was zusätzliche Kosten für die Wasserwirtschaft bedeutet, um die Nitrate aus den für die Trinkwassergewinnung genutzten Grundwasserquellen zu beseitigen. In NRW befinden sich fast 40 Prozent der Grundwasserkörper aufgrund der hohen Nitratbelastung derzeit in einem schlechten chemischen Zustand. Insbesondere Nitrateinträge aus der landwirtschaftlichen Düngung stellen hier ein großes Problem dar. Darüber hinaus geht ein Teil des Stickstoffs, insbesondere aus Tierdung, durch Verflüchtigung als Ammoniak oder als Distickstoffmonoxid/Lachgas an die Luft verloren. Die steigenden Emissionen von Stickoxiden und Ammoniak, die wesentlich zur Überdüngung und Versauerung von Gewässern und Böden beitragen, stellen eine weitere Herausforderung für den Umweltschutz dar. Überall dort, wo Stickstoffmengen aus der Luft auf Standorte treffen, die an niedrige Nährstoffgehalte angepasst sind, verlieren die bisher standorttypischen Pflanzen und daran wiederum angepasste Arten ihren Lebensraum. Diese Entwicklung führt langfristig zum Verlust der Biodiversität. Der Einsatz von Stickstoff und Phosphaten wird durch verschiedene rechtliche Regelungen erfasst und geregelt. Der aktuelle Zustand der Böden und des Grund- und Oberflächenwassers zeigt allerdings, dass die bestehenden rechtlichen Instrumente nicht ausreichen, um dem Ziel einer nachhaltigen Boden- und Wassernutzung zu genügen. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/7576 3 Für eine zukünftige und nachhaltige Sicherung der Ressourcen Wasser, Luft, und Boden sowie der biologischen Vielfalt stellen sich daher folgende Grundfragen:  Welchen Einfluss hat die landwirtschaftliche Produktion in NRW auf den Zustand der Böden, der Luft, der Gewässer und der biologischen Vielfalt?  Welche Steuerungsinstrumente haben sich bewährt und welche Steuerungsinstrumente könnten zukünftig zum Schutz von Böden, Luft, Gewässer und Biodiversität genutzt werden ?  Wie effektiv und zielführend sind die bestehenden Regelungen zur landwirtschaftlichen Produktionskontrolle? Vorbemerkung der Landesregierung Nordrhein-Westfalen ist nicht nur ein bedeutender Industriestandort, sondern zugleich ein wichtiges Agrarland. Die Landwirtschaft hat hierzulande eine große wirtschaftliche, ökologische und soziale Bedeutung. Sie erfüllt vielfältige Aufgaben. Sie sichert die Ernährung, erzeugt Futtermittel, produziert nachwachsende Rohstoffe, erhält eine vielfältige Kulturlandschaft und bildet die Grundlage für lebenswerte ländliche Räume in Nordrhein-Westfalen. Rund die Hälfte der Landesfläche wird landwirtschaftlich genutzt. Durch die zunehmende Mechanisierung, Intensivierung und Spezialisierung vollzog sich in den vergangenen Jahrzehnten in der nordrhein-westfälischen Landwirtschaft einerseits ein grundlegender Strukturwandel hin zu größeren Produktionseinheiten und immer effektiveren Produktionsverfahren . Parallel zu diesen betrieblichen Wachstumsprozessen haben Ökologisierung, Regionalisierung und Direktvermarktung zahlreichen Betrieben in der Vielfältigkeit von Haupt-, Zu- und Nebenerwerbsbetrieben Entwicklungsperspektiven eröffnet und Existenzen gesichert. Der ökologische Landbau mit seiner Entwicklungsdynamik und seiner Bewirtschaftungspraxis hat dabei vielfältige neue Wege beschritten und aufgezeigt, wie man stärker mit der Natur und den natürlichen Gegebenheiten vor Ort wirtschaften kann. Mit der Art der Landbewirtschaftung und Tierhaltung verbinden sich insgesamt vielfältige Umwelteffekte. Damit kommt der Landwirtschaft auch für den Schutz der Umweltmedien Boden , Wasser und Luft sowie der biologischen Vielfalt eine besondere Bedeutung zu. Aus diesem Grund wurde durch die Landesregierung bereits politischer Handlungsbedarf zum Schutz der Umweltmedien sowie der Biodiversität identifiziert und Vorschläge zu den erforderlichen rechtlichen Anpassungen auf nationaler wie auf europäischer Ebene eingebracht . Ziel der Landesregierung ist eine tier-, umwelt- und klimagerechte Modernisierung der Landwirtschaft. Die vorliegende Beantwortung der Großen Anfrage enthält daher auch viele Hinweise auf die politischen Handlungsfelder der Landesregierung. In diesem Zusammenhang sind z.B. die Initiativen zur Verschärfung des Düngerechts, zur Ausbringung von Wirtschaftsdüngern, der Emissionsbegrenzung bei Tierhaltungsanlagen und die Novellierung des Landschaftsgesetzes NRW sowie die Vorschläge zur Ausgestaltung des Greenings im Rahmen der EUAgrarpolitik zu nennen. Die Landwirtschaft braucht in Zukunft Produktions- und Tierhaltungsformen, die qualitativ hochwertige Lebensmittel und nachwachsende Rohstoffe liefern, die Ressourcen nachhaltig nutzen, die Umwelt nicht belasten, zur Biodiversität beitragen und abwechslungsreiche sowie vitale ländliche Räume schaffen. Die Landesregierung setzt sich daher für eine nachhaltige, bäuerliche, tiergerechte und gentechnikfreie Landwirtschaft ein, die zum Erhalt der biologi- LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/7576 4 schen Vielfalt beiträgt und im Einklang mit der Natur wirtschaftet. Viele landwirtschaftliche und gartenbauliche Betriebe sind sich dieser Verantwortung bewusst und stellen sich den Herausforderungen der sich stetig wandelnden Märkte und einer umwelt-, tier- und klimagerechten Modernisierung. Die Landesregierung unterstützt ambitionierte Umweltstandards, nachhaltige Wettbewerbsfähigkeit und eine den ökologischen Herausforderungen gerecht werdende Landbewirtschaftung auf vielfältige Weise. Hierzu zählen u.a. die umfangreichen Förderangebote aus dem NRW-Programm Ländlicher Raum z.B. zur Förderung tiergerechter Haltungsverfahren, freiwilliger Agrarumwelt- und Vertragsnaturschutzmaßnahmen sowie zum Ökologischen Landbau . A. Flächennutzung durch Landwirtschaft Zahlen zur Flächennutzung durch die Landwirtschaft sowie zur Tierhaltung werden im Rahmen der amtlichen Agrarstatistik auf Grundlage des Agrarstatistikgesetzes durch den Landesbetrieb Information und Technik Nordrhein-Westfalen (IT.NRW)1 erhoben. Dort sind bundeseinheitliche Vorgaben u.a. zu Erhebungseinheiten, zur Periodizität, regionalen Tiefe und zu Abschneidegrenzen getroffen, die je nach Erhebungsform (Vollzählung aller Betriebe oder Zwischenzählung als Stichprobe) und durch Änderungen des Gesetzes im Zeitverlauf teilweise voneinander abweichen. Daher sind die Daten zur Landbewirtschaftung sowie zu den Viehbeständen aus den einzelnen Erhebungen nicht immer durchgängig miteinander vergleichbar und in der gewünschten Tiefe verfügbar. 1. Wie hoch ist der Anteil von ackerbaulichen Flächen im Vergleich zu Dauergrün- land absolut und relativ? Nach der letzten repräsentativen Agrarstrukturerhebung 2013 (Landwirtschaftliche Betriebe mit mindestens 5 Hektar (ha) landwirtschaftlich genutzter Fläche, sowie Betriebe mit pflanzlichen Mindestanbauflächen für Sonderkulturen oder tierischen Mindesttierbeständen) beträgt die landwirtschaftlich genutzte Fläche in NRW 1.463.031 ha, davon sind 1.065.385 ha Ackerland (72,8 %) und 384.222 ha Dauergrünland (26,3 %). 2. Wie hoch ist jeweils der Flächenanteil für die 10 wichtigsten Ackerkulturen? (An- gabe nach Kreisen und kreisfreien Städten?) a. Regional b. Im Zeitraum von 1990 bis 2013 a. Regional Zu den 10 wichtigsten Ackerkulturen in Nordrhein-Westfalen gehören nach Angaben der Bodennutzungshaupterhebung 2010 die folgenden Kulturen (Reihenfolge in Abhängigkeit der Anbaubedeutung): 1. Winterweizen (283.570 ha /26,9 % der Ackerfläche) 2. Wintergerste (161.773 ha /15,4 % der Ackerfläche) 1 Alle verwendeten Abkürzungen sind dem Abkürzungsverzeichnis im Anhang zu entnehmen. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/7576 5 3. Silomais (159.586 ha /15,2 % der Ackerfläche) 4. Körnermais (98.575 ha / 9,4 % der Ackerfläche) 5. Winterraps (68.058 ha / 6,5 % der Ackerfläche) 6. Triticale (57.236 ha / 5,4 % der Ackerfläche) 7. Zuckerrüben (53.743 ha / 5,1 % der Ackerfläche) 8. Feldgras/Grasanbau (38.226 ha / 3,6 % der Ackerfläche) 9. Kartoffeln (31.074 ha / 3,0 % der Ackerfläche) 10. Gemüse und andere Gartenbauerzeugnisse (26.965 ha /2,6 % der Ackerfläche) Insgesamt nehmen diese Kulturen 66,9 % der landwirtschaftlich genutzten Fläche bzw. 93 % der Ackerfläche in Nordrhein-Westfalen ein. Die Angaben zur Anbaufläche der 10 wichtigsten Ackerkulturen auf Ebene der Kreise und kreisfreien Städte sind den beigefügte Tabellenübersichten im Anhang zu entnehmen (siehe Tabellen B1-B11 zu Frage 2: Bodennutzungshaupterhebungen 1991– 2010). b. Im Zeitraum von 1990 bis 2013 Im Zeitraum 1991 – 2010 ist die Gesamtanbaufläche der 10 wichtigsten Ackerkulturen von 930.169 ha auf 978.806 ha angestiegen (+5,2 %). Der Anteil dieser Kulturen an der gesamten Ackerfläche stieg von 84,7 % im Jahr 1991 auf 93 % im Jahr 2010. Am prozentual stärksten wurde die Anbaufläche für Feldgras erweitert (+131 %). Im selben Zeitraum wurde auch die Anbaufläche für Körnermais (+35,73 %) und Kartoffeln (+36,86 %) ausgeweitet. Die Anbaufläche für Zuckerrüben (-32,44 %) und Wintergerste (-27,78 %) ging gegenüber 1991 in Nordrhein-Westfalen zurück. Obwohl sich die Anbauflächen der wichtigsten Ackerkulturen im Zeitraum 1991-2010 verändert haben, blieben die Flächenanteile der Kulturen untereinander relativ konstant (siehe Grafik). Abbildung 1 Entwicklung der Flächennutzung für die 10 wichtigsten Ackerkulturen in Nordrhein-Westfalen Bei Wintergerste, Zuckerrüben, Silomais gingen die Flächenanteile zurück. Winterweizen, Winterraps, Körnermais, Triticale, Feldgras, Kartoffeln sowie Gemüse und andere Gartenbauerzeugnisse haben Flächenanteile gewonnen. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/7576 6 3. Wie hoch ist der Grünlandverlust / Grünlandumbruch in NRW seit 1970? a. Quantitative Erfassung b. Regionale Entwicklung der (Land)Kreise Quantitative Erfassung Nach Angaben der Landwirtschaftszählung 2010 beträgt die Dauergrünlandfläche in Nordrhein -Westfalen 396.792 ha. Dies entspricht einem Anteil von 27,1 % an der gesamten landwirtschaftlichen Fläche. In der Agrarberichterstattung 1974/75 wird die Dauergrünlandfläche mit 648.108 ha angegeben (37,3 % der landwirtschaftlich genutzten Fläche (LF)). Gegenüber dem Berichtsjahr 1974/75 hat die Gesamtfläche des Dauergrünlandes in NRW somit um 251.316 ha abgenommen. Dies entspricht einer Abnahme um -38,8 %. Aufgrund methodischer Änderungen bei der Flächenerfassung kann aktuell kein Bezug zur Agrarberichterstattung vor 1974 bzw. nach 2010 hergestellt werden. Die Repräsentative Agrarstrukturerhebung 2013 weist für Nordrhein-Westfalen 384.222 ha Dauergrünland aus. Dies entspricht einem Anteil von 26,3 % an der gesamten landwirtschaftlichen Fläche. Mit dem Inkrafttreten der Verordnung zum Erhalt von Dauergrünland (DGL-VO NRW) besteht in Nordrhein-Westfalen seit dem 12. Januar 2011 grundsätzlich ein landesweites Umbruchverbot für Dauergrünland. Nur mit schriftlicher Genehmigung und bei gleichzeitiger Neuanlage einer mindestens gleich großen Dauergrünland-Ersatzfläche im selben Naturraum darf Dauergrünland umgebrochen werden. Zur Überwachung des Umbruchsverbotes führt der Direktor der Landwirtschaftskammer als Landesbeauftragter (DLWK) ein Dauergrünland -Kataster. Regionale Entwicklung der (Land)Kreise Die stärkste Abnahme des Dauergrünlandes hat zwischen den Berichtsjahren 1974/75 und 2010 in den Regierungsbezirken Münster und Detmold stattgefunden (siehe Tabelle A1). Hier sank der Grünlandanteil um -69,6 % bzw. -50%. Die geringste Abnahme hat im Regierungsbezirk Köln stattgefunden (-12,6 %). Tabelle A1: Dauergrünland in Nordrhein-Westfalen - Veränderungen 2010 gegen- über 1974/75 Alle Angaben zur regionalen Entwicklung der Dauergrünlandfläche in den Kreisen sind den beigefügten Tabellenübersichten im Anhang zu entnehmen (siehe Tabelle B12 zu Frage 3: Agrarberichterstattung 1974/75 sowie Landwirtschaftszählungen 1979, 1991, 1999 und LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/7576 7 2010: Dauergrünland der landwirtschaftlichen Betriebe sowie prozentualer Anteil des Dauergrünlandes an der LF in Nordrhein-Westfalen nach kreisfreien Städten und Kreisen*). 4. Wie hat sich der Maisanbau im Vergleich zu übrigen Kulturen entwickelt? Im Jahr 2013 wurden in Nordrhein-Westfalen insgesamt 284.424 ha Mais (Körner- und Silomais ) angebaut. Für das Berichtsjahr 1991 werden 226.747 ha Mais angegeben. Dies entspricht einer Zunahme der Anbaufläche um insgesamt 25,4 %. Die Anbaufläche von Körnermais stieg dabei von 72.623 ha im Jahr 1991 auf 103.927 ha in 2013 an (+43,10 %). Der Anstieg der Anbaufläche für Silomais fiel im selben Zeitraum mit +17,11 % geringer aus. Hier stieg die Anbaufläche von 154.124 ha 1991 auf 180.497 ha im Jahr 2013 an. Das Verhältnis der Maisanbaufläche zu den wichtigsten Ackerkulturen geht aus der Grafik zu Frage A.2 hervor. 5. Auf wie viel Prozent der Nutzfläche wird Mais angebaut? Nach der letzten repräsentativen Agrarstrukturerhebung 2013 beträgt die landwirtschaftlich genutzte Fläche in NRW 1.463.031 ha, davon werden auf 284.424 ha Mais angebaut (19,4 %). Auf Silomais entfallen 180.497 ha (12,3 %) auf Körnermais 103.927 ha (7,1 %). Schwerpunkte des Maisanbaus liegen in den Kreisen des westlichen Münsterlands (Borken, Coesfeld, Steinfurt) und am Niederrhein (Kleve). In Borken und Kleve hat der Maisanbau in den letzten 10 Jahren um etwa 20% zugenommen. 6. Wie haben sich die Tierbestände der wichtigsten Nutztiere (Milchvieh, Schweine, Hähnchen, Puten, Hennen) entwickelt? - regional nach Kreisen - im Zeitraum 1990 – 2013 Zur Beantwortung der Frage nach der Entwicklung der Tierbestände wurden die verfügbaren Daten in der beigefügten Tabelle so aufbereitet, dass eine Vergleichbarkeit für den gewünschten Zeitraum weit möglichst gegeben ist. Da die letzte Vollzählung aller Betriebe im Jahr 2010 erfolgte und die nächste erst im Jahr 2016 stattfindet, können aktuell (2013) aufgrund des Stichprobencharakters der Zwischenzählungen zu den Schweinen, Hähnchen, Puten und Hennen nur Angaben bis auf Ebene der Regierungsbezirke (Reg.-Bez.) gemacht werden. Die Aufstellung zeigt, dass sich die Anzahl der gehaltenen Tiere im Betrachtungszeitraum in der überwiegenden Zahl der Kreise bei den meisten Tierarten verringert hat. Festzustellen ist aber auch, dass sich die Tierzahlen einzelner Regionen in den letzten Jahren deutlich erhöht haben und insbesondere die Bestände bei den Schweinen und beim Mastgeflügel gestiegen sind. Vereinzelt ist in jüngster Vergangenheit auch ein deutlicher Anstieg bei Milchkühen zu verzeichnen. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/7576 8 Tabelle A2: Tierbestände in Nordrhein-Westfalen Tierbestände in Nordrhein-Westfalen Verwaltungsbezirk Jahr Schweine Milchkühe Masthühner Truthühner Hennen Kreis Kleve 1991 350 189 41 460 82 816 . 103 800 1995 308 951 40 719 56 983 329 582 95 235 1999 324 470 40 487 37 093 359 924 78 200 2003 298 808 41 054 91 404 403 804 98 660 2007 290 232 41 513 86 978 393 489 86 697 2010 301 172 46 715 107 114 456 563 54 781 2013 . 55 583 . . . Kreis Mettmann 1991 13 093 2 648 82 816 . 78 955 1995 9 458 2 307 56 983 581 76 820 1999 5 953 1 621 37 093 28 82 058 2003 5 236 1 723 91 404 3 52 148 2007 3 183 1 553 86 978 44 105 731 2010 2 958 1 633 107 114 24 28 190 2013 . 1 581 . . Rhein-Kreis Neuss 1991 28 586 4 116 717 . 102 259 1995 23 066 3 721 970 426 98 858 1999 17 939 2 780 949 4 66 664 2003 16 054 2 181 453 160 57 046 2007 15 661 1 840 1 689 120 39 575 2010 12 046 1 988 708 183 37 231 2013 . 1 869 . . . Kreis Viersen 1991 91 220 14 354 57 . 86 249 1995 71 498 14 046 23 207 1 862 62 840 1999 71 260 13 148 74 174 1 290 45 255 2003 62 400 13 261 123 307 293 38 956 2007 70 423 13 829 118 833 30 28 414 2010 73 636 14 869 92 163 59 25 885 2013 . 15 202 . . . Kreis Wesel 1991 176 863 27 210 52 580 . 238 063 1995 150 388 25 401 91 853 95 056 107 896 1999 132 440 23 205 71 894 102 823 243 806 2003 120 566 22 431 113 183 164 630 182 706 2007 113 329 21 731 111 087 99 863 123 630 2010 126 561 24 757 94 193 113 079 142 107 2013 . 28 209 . . . Reg.-Bez. Düsseldorf 2013 592 154 309 541 520 533 484 330 Städteregion Aachen 1991 9 483 15 368 1 189 . 52 013 1995 5 865 14 498 59 270 45 790 1999 4 214 13 499 340 45 36 442 2003 3 635 12 738 510 11 28 121 2007 2 852 12 443 388 3 19 433 2010 2 815 12 892 82 20 14 015 2013 . 13 265 . . . Kreis Düren 1991 23 261 10 958 959 . 81 013 1995 20 113 9 557 539 375 53 253 LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/7576 9 Tierbestände in Nordrhein-Westfalen Verwaltungsbezirk Jahr Schweine Milchkühe Masthühner Truthühner Hennen 1999 16 111 7 748 689 1 87 461 2003 12 383 6 674 1 445 5 84 741 2007 6 874 6 146 1 313 14 015 57 767 2010 6 016 6 062 366 13 015 71 913 2013 . 5 480 . . . Rhein-Erft-Kreis 1991 18 412 1 907 2 166 . 104 574 1995 12 880 1 523 598 23 493 95 278 1999 10 489 1 142 6 50 424 86 621 2003 9 541 973 649 65 113 74 449 2007 8 055 945 350 46 109 56 639 2010 7 639 917 104 46 303 56 865 2013 . 765 . . . Kreis Euskirchen 1991 14 183 17 279 14 305 . 76 581 1995 9 511 15 515 26 085 22 695 62 477 1999 8 085 13 032 272 23 076 46 627 2003 5 439 12 535 198 26 054 38 266 2007 4 205 11 535 82 23 047 37 019 2010 3 665 12 480 95 21 053 150 178 2013 . 12 743 . . Kreis Heinsberg 1991 58 044 16 545 4 079 . 143 649 1995 42 595 14 420 234 3 790 136 605 1999 40 487 14 021 16 037 8 073 102 286 2003 35 804 14 120 24 691 2 111 72 709 2007 37 434 13 243 19 830 435 65 292 2010 31 962 13 494 20 014 705 64 042 2013 . 13 939 . . . Oberbergischer Kreis 1991 5 645 22 154 15 191 . 68 246 1995 6 077 22 063 3 157 556 54 416 1999 2 581 20 135 5 598 127 46 234 2003 3 029 19 377 3 446 118 50 855 2007 2 029 18 798 2 965 67 33 575 2010 1 638 19 628 2 435 144 34 555 2013 . 20 616 . . . Rheinisch-Bergischer Kreis 1991 3 695 9 977 313 . 78 571 1995 1 911 9 096 2 062 243 54 941 1999 2 823 7 814 1 141 45 47 081 2003 2 981 7 427 1 987 52 44 580 2007 2 242 7 252 389 60 33 010 2010 1 751 7 032 625 20 19 000 2013 . 7 108 . . . Rhein-Sieg-Kreis 1991 10 786 17 682 2 676 . 65 729 1995 9 429 16 099 1 000 583 69 106 1999 7 409 13 803 461 166 57 187 2003 7 765 13 257 1 960 58 42 594 2007 7 443 12 960 424 76 29 115 2010 6 615 13 860 1 205 132 70 305 2013 . 13 852 . . . LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/7576 10 Tierbestände in Nordrhein-Westfalen Verwaltungsbezirk Jahr Schweine Milchkühe Masthühner Truthühner Hennen Reg.-Bez. Köln 2013 74 535 200 942 112 903 520 847 . . . . . Kreis Borken 1991 651 168 49 828 62 689 . 429 718 1995 656 997 45 979 260 908 134 035 386 154 1999 752 645 41 907 670 818 115 990 427 827 2003 790 161 39 528 654 603 96 196 376 622 2007 829 746 38 293 796 762 143 461 345 078 2010 890 726 40 539 960 204 127 329 432 137 2013 . 42 945 . . . Kreis Coesfeld 1991 585 603 17 151 33 435 . 466 783 1995 625 784 15 918 9 775 37 542 391 131 1999 738 170 13 655 36 601 65 770 475 662 2003 796 586 12 744 17 225 81 714 228 391 2007 829 768 11 991 54 611 53 709 328 693 2010 868 551 12 142 261 485 92 308 323 971 2013 . 12 900 . . . Kreis Recklinghausen 1991 156 797 7 103 65 146 . 191 619 1995 145 743 6 633 13 298 10 005 60 748 1999 145 245 6 076 24 191 9 029 58 065 2003 150 251 6 279 27 662 14 030 34 801 2007 153 639 6 231 30 097 14 012 24 991 2010 165 149 6 436 15 289 152 30 261 2013 . 7 854 . . . Kreis Steinfurt 1991 690 086 32 165 29 954 . 403 168 1995 731 340 28 402 85 403 20 323 303 688 1999 865 948 23 017 127 236 5 517 432 389 2003 900 250 19 923 308 506 6 206 384 175 2007 916 906 17 200 131 245 513 335 470 2010 969 547 18 036 487 523 20 554 322 049 2013 . 18 363 . . . Kreis Warendorf 1991 657 263 20 345 132 172 . 310 308 1995 683 549 18 225 137 646 100 269 202 646 1999 794 159 15 114 132 545 87 134 371 429 2003 801 327 14 112 147 361 155 017 206 879 2007 815 718 12 708 91 386 162 853 192 489 2010 870 040 12 834 312 335 162 253 118 937 2013 . 13 678 . . . Reg.-Bez. Münster 2013 4 416 737 2 785 461 407 322 1 396 812 Kreis Gütersloh 1991 263 875 24 458 753 462 . 454 918 1995 254 421 22 205 409 507 75 140 341 182 1999 269 503 19 640 195 310 95 289 369 772 2003 268 258 17 860 354 275 84 054 287 993 2007 266 064 17 576 342 536 80 009 262 065 2010 276 505 17 733 371 138 116 491 329 767 2013 . 18 837 . . . Kreis Herford 1991 130 221 3 630 16 624 . 63 460 LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/7576 11 Tierbestände in Nordrhein-Westfalen Verwaltungsbezirk Jahr Schweine Milchkühe Masthühner Truthühner Hennen 1995 116 003 2 754 15 002 6 859 32 879 1999 107 292 2 256 3 470 13 530 23 930 2003 99 711 1 739 308 19 333 22 343 2007 96 935 1 398 563 20 024 11 494 2010 95 676 1 491 453 15 010 10 182 2013 . 1 477 . . . Kreis Höxter 1991 245 746 17 836 419 33 696 1995 250 619 14 678 25 371 10 544 28 324 1999 260 906 12 111 15 802 7 755 20 692 2003 261 534 10 099 375 16 089 17 854 2007 264 224 9 084 158 878 16 018 11 027 2010 275 973 9 023 289 135 17 820 14 062 2013 . 9 080 . . . Kreis Lippe 1991 139 488 8 414 13 019 60 367 1995 128 401 7 676 8 138 9 672 63 795 1999 126 791 6 630 8 034 4 644 53 139 2003 129 464 5 622 6 637 537 33 950 2007 122 472 5 330 70 649 133 21 959 2010 132 928 5 519 117 004 134 23 444 2013 . 6 092 . . . Kreis Minden-Lübbecke 1991 430 500 20 374 226 783 293 928 1995 398 124 16 661 141 447 4 088 495 892 1999 390 802 13 727 200 145 6 668 263 410 2003 366 836 11 967 235 318 4 785 266 773 2007 370 895 10 572 203 497 7 400 121 891 2010 373 038 10 468 142 523 8 004 241 074 2013 . 10 487 . . . Kreis Paderborn 1991 275 757 18 914 233 370 . 228 033 1995 278 101 15 762 221 709 33 496 226 498 1999 308 516 13 489 149 222 40 696 216 923 2003 320 078 11 925 198 175 63 210 231 140 2007 327 070 10 728 166 745 45 057 173 769 2010 357 861 10 224 320 289 74 113 220 559 2013 . 10 050 . . . Reg.-Bez. Detmold 2013 1 576 282 1 337 424 152 866 727 909 Ennepe-Ruhr-Kreis 1991 10 133 6 820 1 383 . 140 471 1995 7 730 5 932 184 86 139 613 1999 8 113 5 263 297 21 127 172 2003 8 099 4 869 385 59 134 742 2007 7 455 4 027 197 35 132 653 2010 5 847 4 277 59 31 51 586 2013 . 4 150 . . . Hochsauerlandkreis 1991 48 906 25 274 306 . 61 389 1995 48 207 24 310 345 15 214 57 743 1999 51 004 23 196 1 097 21 728 51 185 2003 55 256 21 499 588 57 595 36 254 LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/7576 12 Tierbestände in Nordrhein-Westfalen Verwaltungsbezirk Jahr Schweine Milchkühe Masthühner Truthühner Hennen 2007 50 145 20 614 150 48 822 38 144 2010 51 848 22 466 40 569 76 837 33 151 2013 . 23 979 . . . Märkischer Kreis 1991 33 386 11 640 632 . 60 791 1995 34 388 12 176 601 1 061 57 774 1999 39 459 11 460 1 382 588 55 549 2003 39 196 10 894 1 188 1 282 54 943 2007 43 273 11 076 899 142 40 360 2010 40 077 11 706 1 024 112 37 609 2013 . 12 556 . . . Kreis Olpe 1991 11 074 6 969 37 . 32 786 1995 10 255 6 535 69 178 31 812 1999 11 624 5 347 125 264 23 641 2003 11 023 5 098 114 279 25 767 2007 10 007 4 540 256 3 22 287 2010 8 983 5 122 529 5 13 788 2013 . 5 439 . . . Kreis Siegen-Wittgenstein 1991 3 417 6 357 525 . 29 088 1995 2 943 6 165 198 158 14 762 1999 2 551 4 941 316 94 15 117 2003 2 781 4 543 211 19 13 801 2007 1 474 3 990 165 114 9 912 2010 1 325 4 214 164 40 6 573 2013 . 4 473 . . . Kreis Soest 1991 321 514 13 449 754 . 82 927 1995 320 373 11 951 63 681 99 678 89 891 1999 343 141 10 317 87 732 72 523 70 373 2003 346 398 9 147 266 104 80 694 70 312 2007 352 004 8 924 399 684 83 369 94 237 2010 357 501 9 462 653 249 85 709 92 384 2013 . 9 828 . . . Kreis Unna 1991 102 080 4 330 11 616 . 189 016 1995 106 557 3 949 13 183 30 657 189 831 1999 119 966 3 169 11 870 23 859 119 343 2003 122 577 2 850 3 519 48 908 82 891 2007 123 257 2 149 10 301 37 200 87 973 2010 137 606 2 303 54 447 44 013 121 554 2013 . 2 246 . . . Reg.-Bez. Arnsberg 2013 714 676 552 510 468 418 343 272 Erläuterungen: Zahlen für die Jahre 1991 bis 2007 wurden an die Kriterien der letzten Vollerhebung 2010 angepasst , um eine Vergleichbarkeit zu erreichen. Für das Jahr 2013 liegen für Schweine, Masthühner, Truthühner und Hennen nur Daten aus repräsentativen Erhebungen bis auf Ebene der Bezirksregierungen mit Stichtag 1. November vor. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/7576 13 B. Landwirtschaft und Umweltmedium – Boden 1. Düngemittel – Gülle - Gärreste 7. Wie verhält sich die Entwicklung der in der Landwirtschaft eingesetzten Nähr- stoffe N und P2O5 in:  Mineraldüngern,  Wirtschaftsdüngern,  Gärresten  Stickstoffeinträgen durch die Luft Mineraldünger Zum Einsatz von Mineraldünger in der Landwirtschaft sind der Landesregierung keine Daten bekannt. Die amtliche Düngemittelstatistik (Statistisches Bundesamt, Fachserie 4 Reihe 8.2) enthält Angaben zum Absatz von Mineraldüngern auf Ebene der Bundesländer (BL), wobei Ort und Zeit des Absatzes und Ort und Zeit des Einsatzes nicht identisch sein müssen (u.a. wegen Lagerhaltung oder „Durchhandeln“ von Partien auf den Handelsstufen entlang der Rheinschiene). Es handelt sich dabei um Lieferungen der Produzenten und Importeure an Absatzeinrichtungen (z.B. Genossenschaften, privater Landhandel) oder Endverbraucher. Diese Mengen sind nicht mit dem tatsächlichen Verbrauch in der Land- und Forstwirtschaft sowie im Gartenbau in NRW identisch. In Nordrhein-Westfalen wurden folgende Nährstoffmengen über Mineraldünger abgesetzt: Tabelle A3: Mineraldüngerabsatz in NRW Wirtschaftsjahr t P2O5 t N 89/90 109.985 272.748 90/91 82.606 231.453 91/92 74.255 261.548 92/93 63.023 274.174 93/94 52.392 239.398 94/95 47.158 226.718 95/96 45.763 217.026 96/97 46.238 211.845 97/98 38.567 218.014 98/99 46.870 269.018 99/00 48.215 262.340 00/01 34.926 214.299 01/02 31.568 200.988 02/03 55.642 189.376 03/04 35.583 188.073 04/05 20.109 163.591 05/06 17.260 173.002 06/07 13.562 148.926 07/08 31.289 164.920 08/09 17.832 147.351 09/10 22.039 147.834 10/11 30.094 189.332 LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/7576 14 Wirtschaftsjahr t P2O5 t N 11/12 18.309 147.417 12/13 22.284 148.327 Seit 1989/1990 sind z.T. große jährliche Schwankungen und ein zunächst kontinuierlicher Rückgang des Stickstoff- (N) und Phosphat- (P) Mineraldüngerabsatzes in NRW zu verzeichnen . In den letzten fünf Jahren bewegt sich die abgesetzte Nährstoffmenge auf einem relativ stabilen Niveau. Umgerechnet auf die landwirtschaftlich genutzte Fläche beläuft sich der Mineraldüngerabsatz im Wirtschaftsjahr 2012/2013 auf rund 100 kg N je ha bzw. 15 kg Phosphat (P2O5) je ha. Die im Wirtschaftsjahr 2012/2013 abgesetzte Stickstoffmenge liegt bei 54,4 % des Stickstoffabsatzes aus dem Wirtschaftsjahr 1989/1990, die in 2012/2013 abgesetzte Phosphatmenge umfasst nur noch 20,3 % des P-Absatzes aus 1989/1990. Wirtschaftsdünger Daten zum Einsatz von Nährstoffen aus Wirtschaftsdüngern liegen nicht vor. Die Entwicklung des Nährstoffanfalls aus Wirtschaftsdüngern wurde auf Basis der jeweiligen Tierzahlen der Agrarstatistik berechnet. Der Nährstoffanfall aus Wirtschaftsdüngern ist regional sehr unterschiedlich verteilt (siehe auch Antwort 10) und konzentriert sich in den Kreisen Borken, Coesfeld , Steinfurt und Warendorf, wo vor allem die Anzahl der gehaltenen Schweine sowie am Niederrhein (Kreise Kleve und Wesel), wo die Anzahl der Milchkühe deutlich zugenommen hat (siehe auch Antwort 6). Tabelle A4: Stickstoff-Anfall in der Tierhaltung in NRW* (Angaben in kg N) Jahr Rinder Schweine Geflügel Schafe Pferde Summe 1990 101.106.746 43.375.147 4.414.917 2.679.478 2.570.992 154.147.280 1991 94.395.995 41.057.763 - 2.413.854 - 137.867.612 1992 93.021.330 42.780.581 4.426.206 2.640.819 2.847.341 145.716.277 1993 90.780.735 42.501.564 - 2.519.509 - 135.801.808 1994 92.128.277 41.449.033 4.290.430 2.554.914 3.216.340 143.638.994 1995 90.912.666 40.980.885 - 2.480.663 - 134.374.213 1996 89.379.852 41.550.548 4.286.051 2.405.164 3.499.920 141.121.535 1997 86.106.874 41.880.380 - 2.324.322 - 130.311.575 1998 83.123.464 44.545.893 - 0 - 127.669.357 1999 81.729.087 44.099.029 4.168.824 2.437.097 2.235.241 134.669.278 2000 78.841.909 43.301.635 - 2.209.977 - 124.353.521 2001 79.407.128 43.159.444 4.196.162 2.339.696 2.468.287 131.570.717 2002 75.454.021 42.719.374 - 2.134.094 - 120.307.489 2003 75.130.204 44.313.630 4.259.081 2.325.164 2.902.716 128.930.795 2004 73.223.433 42.591.088 - 2.402.285 - 118.216.806 2005 73.431.773 48.012.240 3.957.229 2.286.900 - 127.688.142 2006 70.366.260 44.913.201 - 2.091.474 - 117.370.935 2007 71.337.931 46.603.264 3.858.760 2.076.526 2.816.841 126.693.322 2008 75.078.340 46.365.100 - 1.807.691 - 123.251.131 2009 75.654.859 48.080.236 - 1.890.851 - 125.625.945 2010 75.259.283 45.183.288 4.394.781 1.422.379 - 126.259.731 2011 74.816.360 43.843.793 - 1.369.022 - 120.029.175 LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/7576 15 Jahr Rinder Schweine Geflügel Schafe Pferde Summe 2012 75.045.172 48.891.033 - 1.353.429 - 125.289.634 2013 77.065.813 50.225.343 - 1.353.429 - 128.644.586 * = nach Abzug der Stall- und Lagerungsverluste - = keine Daten Tabelle A5: Phosphat-Anfall in der Tierhaltung in NRW (Angaben in kg P2O5) Jahr Rinder Schweine Geflügel Schafe Pferde Summe 1990 41.720.868 23.699.846 3.779.229 1.446.828 2.175.582 72.822.353 1991 38.920.619 22.442.199 - 1.303.400 - 62.666.217 1992 38.320.794 23.363.949 3.785.216 1.425.953 2.406.794 69.302.707 1993 37.397.377 23.109.388 - 1.360.450 - 61.867.216 1994 37.960.784 22.495.234 3.663.532 1.379.568 2.717.531 68.216.649 1995 37.393.676 22.231.088 - 1.339.474 - 60.964.239 1996 36.704.203 22.529.831 3.667.256 1.298.708 2.957.541 67.157.539 1997 35.358.038 22.730.067 - 1.255.056 - 59.343.160 1998 34.081.911 24.119.412 - 0 - 58.201.324 1999 33.549.739 23.889.132 3.586.020 1.315.951 1.892.476 64.233.316 2000 32.342.427 23.448.403 - 1.193.313 - 56.984.143 2001 32.639.832 23.389.671 3.608.252 1.263.357 2.089.395 62.990.506 2002 31.029.430 23.131.132 - 1.152.339 - 55.312.901 2003 30.910.263 23.939.657 3.678.408 1.255.510 2.456.910 62.240.748 2004 30.113.430 22.998.776 - 1.297.153 - 54.409.359 2005 30.186.640 25.864.705 3.391.080 1.234.849 - 60.677.274 2006 28.976.071 24.180.774 - 1.129.326 - 54.286.171 2007 29.354.029 25.072.773 3.319.174 1.121.254 2.385.385 61.252.616 2008 30.886.605 24.886.746 - 976.092 - 56.749.443 2009 31.096.124 25.781.778 - 1.020.996 - 57.898.897 2010 30.917.907 24.235.488 3.755.504 768.037 - 59.676.935 2011 30.743.159 23.501.678 - 739.226 - 54.984.062 2012 30.846.101 26.040.262 - 730.806 - 57.617.169 2013 31.704.801 26.701.119 - 730.806 - 59.136.727 - = keine Daten Gärreste Angaben zu den in Gärresten von Biogasanlagen enthaltenen Nährstoffen sind mit Unsicherheiten behaftet, da sie lediglich indirekt ermittelt werden können. Die in den Gärresten enthaltenen Nährstoffe aus Wirtschaftsdüngern sind bereits durch die Berechnung der in der Tierhaltung anfallenden Nährstoffe berücksichtigt. Darüber hinaus werden pflanzliche Substrate („NaWaRo - nachwachsende Rohstoffe“) und Bioabfälle in den Biogasanlagen vergoren . Die in den pflanzlichen Substraten enthaltenen Nährstoffmengen lassen sich näherungsweise aus der bekannten, installierten elektrischen Leistung der landwirtschaftlichen Biogasanlagen berechnen. Für Biogasanlagen mit Vergärung von Abfällen liegen keine ent- LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/7576 16 sprechenden Daten oder Schätzungen vor, jedoch beträgt ihr Anteil an der Zahl der Biogasanlagen lediglich ca. 5 %. Für die Zeit vor 1998 liegen keine Daten vor. Für den genannten Zeitraum ergeben sich demnach folgende Nährstoffmengen aus pflanzlicher Herkunft (Energiepflanzen): Tabelle A6: Nährstoffe pflanzlicher Herkunft aus Biogasanlagen Jahr kg N kg P2O5 1998 199.943 84.420 1999 266.590 112.560 2000 333.238 140.700 2001 866.419 365.821 2002 1.133.009 478.382 2003 1.399.599 590.942 2004 2.066.075 872.343 2005 3.265.732 1.378.865 2006 4.465.389 1.885.386 2007 5.331.807 2.251.208 2008 6.997.997 2.954.710 2009 8.397.597 3.545.652 2010 11.396.738 4.811.956 2011 15.862.127 6.697.343 2012 16.661.898 7.035.024 2013 19.308.799 8.152.604 Der Anteil der Nährstoffe pflanzlicher Herkunft aus Biogasanlagen am Gesamtaufkommen von Nährstoffen aus Wirtschaftsdüngern beträgt demnach im Jahr 2013 bei N ca. 13% und bei P2O5 ca. 12%. Stickstoffeinträge aus der Luft Bezüglich Stickstoffeinträgen durch die Luft liegen einerseits Daten zu gasförmigen Stickstoff -Emissionen aus der Landwirtschaft vor; andererseits zu Gesamt-Einträgen (Immissionen ) von Stickstoff durch die Luft. Stickstoff-Emissionen in die Luft treten zum größten Teil in Form von Ammoniak-Emissionen (NH3) bei der Tierhaltung sowie der Lagerung und Ausbringung von Wirtschaftsdüngern auf. Daneben treten kleinere Mengen von gasförmigen Stickstoffverlusten in Form von Lachgas (N2O) und Stickoxiden aus landwirtschaftlichen Böden aus. Lachgas ist dabei weniger als Stickstoff-Quelle, vielmehr als starkes Treibhausgas von Bedeutung. Daten zu diesen Emissionen werden vom Thünen-Institut für Agrarrelevante Klimaforschung in Braunschweig im Rahmen des deutschen Treibhausgas-Emissionsinventars2 ermittelt. Die Abbildungen (Abb.) zeigen die Entwicklung der Gesamt-Emissionen von reaktivem Stickstoff aus der Landwirtschaft in NRW, sowie die Entwicklung bei Ammoniak-Stickstoff nach Tierarten. Alle dargestellten Zahlen sind – nur zur besseren Verständlichkeit der Größenordnung – auf die landwirtschaftliche Nutzfläche (2010) bezogen. Nach einem Rückgang in den 90er Jahren, sind 2 Berichterstattung unter der Klimarahmenkonvention der Vereinten Nationen und dem Kyoto-Protokoll 2014, Nationaler Inventarbericht zum Deutschen Treibhausgasinventar 1990 – 2012. http://www.ti.bund.de/fileadmin/dam_uploads/vTI/Publikationen/Thuenen%20Report/Thuenen_Report _17-Internet.pdf LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/7576 17 die gasförmigen Stickstoff-Emissionen aus der Landwirtschaft in den letzten Jahren relativ konstant. Abbildung 2: Reaktiver Stickstoff: Emissionen aus der Landwirtschaft in NRW Abbildung 3: Ammoniak-Stickstoff: Emissionen aus der Landwirtschaft in NRW An den Gesamt-Stickstoff-Emissionen in die Luft hat die Landwirtschaft in Deutschland nach Schätzungen des Umweltbundesamtes (UBA) einen Anteil von etwa 57 %, der Rest stammt zu etwa gleichen Teilen aus den Sektoren Verkehr sowie Industrie/Energie. Für Stickstoffeinträge durch die Luft spielt außerdem auch die Verfrachtung aus anderen Regionen eine Rolle ; in NRW gilt das für N-Verfrachtung mit der Luft aus den Niederlanden (NL). Stickstoffeinträge unterscheiden sich regional und kleinräumig sehr stark, da sie sowohl von der Nähe zu Emissionsquellen, als auch von der Höhe der Niederschläge und der Landnutzung abhängen. Sie finden als „nasse Deposition“ mit dem Niederschlag sowie als „trockene Deposition“ statt. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/7576 18 Abbildung 4: Stickstoffeintrag in Waldgebieten in NRW3 Das LANUV misst seit 1982 den Stickstoffeintrag in Waldgebieten in NRW (siehe Abb. 4). Die Messung erfolgt gegenwärtig an acht Waldmessstationen. Der Indikator erfüllt nicht die strengen Anforderungen an eine flächenhafte Repräsentanz; durch die Verteilung der Messorte auf die großen forstlichen Wuchsgebiete und typische Einzelstandorte im Tief- und Bergland ist er aber dennoch für die Beobachtung der Entwicklung geeignet. Ein Teil der trockenen Stickstoffdeposition wird bei dieser Mess-Methode nicht erfasst, so dass die tatsächliche Deposition noch etwas höher liegt. Die für die Messung der vollständigen Deposition nötigen Flussmessstationen werden in NRW nicht dauerhaft betrieben. Die Daten werden regelmäßig veröffentlicht4. Seit den 90er Jahren hat es in den Waldgebieten einen Rückgang gegeben, für die letzten Jahre ergibt sich ein konstanter Trend. Eine Aussage zur Entwicklung außerhalb von Waldgebieten ist nicht möglich. Die Messungen des LANUV werden – zusammen mit weiteren Daten – auch für die Modellierung der Stickstoff-Hintergrundbelastung durch das UBA verwendet5. Je nach Region und Landnutzungsklasse liegt die Stickstoff-Deposition in NRW danach zwischen etwa 15 kg N/ha (Landnutzungsklasse Acker oder Wiese, Zülpich) und 53 kg (Laubwald, westliches Münsterland). Es wird vermutet, dass diese Werte die Deposition leicht überschätzen – das UBA arbeitet derzeit an einer weiteren Verbesserung der Methodik. Die von Ökosystemen tolerierbaren Belastungsgrenzen für eutrophierende Stickstoffdepositionen (Critical Loads) werden in weiten Teilen von NRW überschritten, in den Regionen mit intensiver Tierhaltung nicht selten um den Faktor 2 oder 3. 3 http://www.lanuv.nrw.de/umweltindikatoren-nrw/index.php?indikator=28&mode=indi&aufzu=4 4 http://www.lanuv.nrw.de/umweltindikatoren-nrw/ 5 http://gis.uba.de/website/depo1/ 0 5 10 15 20 25 30 35 40 [kg/N ha] Wert Trend LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/7576 19 Abbildung 5: Karte der nationalen Stickstoff-Vorbelastung (Depositionsdaten für das Jahr 2007- Landnutzungsklasse Laubwald; UBA, 2014) 8. Welche Erkenntnisse hat die Landesregierung über die Ausbringungsmengen und Ausbringungszeiträume für Gülle und Gärreste? Im Rahmen der Bodennutzungshaupterhebung für das Jahr 2011 wurde eine Erhebung über die Ausbringung von Wirtschaftsdünger an einer Stichprobe von maximal 40.000 landwirtschaftlichen Betrieben deutschlandweit durchgeführt6. Dabei wurden unter anderem die Ausbringungsmengen und -zeiträume für Wirtschaftsdünger auf Landesebene erfasst. In NRW wurden danach 2010 insgesamt 21.794.000 m3 Gülle, Jauche und flüssige Gärreste ausgebracht, davon 9.641.000 m3 im Zeitraum Februar-März, 10.705.000 m3 von AprilSeptember und 1.447.000 m3 von Oktober bis November. 9. Wie hoch sind die Mengen an importierter Gülle aus den Niederlanden (Zeitraum 1990 bis 2013)? Konsistente Daten für die Entwicklung der Wirtschaftsdüngerimporte für den Zeitraum 1990- 2013 liegen der Landesregierung nicht vor. Rechtliche Grundlagen, Anforderungen und Genehmigungs - und Kontrollverfahren haben sich in dieser Zeit mehrfach geändert. Tabelle A7 gibt eine Übersicht über die verfügbaren Importdaten und deren Grundlage: 6 Statistisches Bundesamt, Fachserie 3, Reihe 2.2.2, 2011 LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/7576 20 Tabelle A7: Rechtliche Grundlagen für Importe aus NL und verfügbare Daten Zeitraum Rechtliche Grundlage für Importe Zuständigkeit Daten 1990- 1994 Kein Genehmigungsverfahren Liegen nicht vor 1994- 7/2007 Notifizierungsverfahren auf Grundlage EUAbfallverbringungsverordnung (VO (EWG) Nr. 259/93) Bezirksregierungen Auswertungen der importierten und genehmigten Mengen liegen für die Jahre 1996 bis 6/2007 vor 8/2007- 1/2009 Genehmigungen nach Tierseuchenrecht VO (EG) 1774/2002 Einzelgenehmigungen durch MUNLV Keine statistische Erfassung der Importmengen 1/2009- 8/2011 Genehmigungen nach Tierseuchenrecht VO (EG) 1774/2002 bzw. ab 2011 nach VO (EG) 1069/2009 Genehmigung durch LANUV unter Beteiligung des DLWK Daten aus Genehmigungen des LANUV liegen ab 1/2010 vor 8/2011- heute Genehmigungen nach Tierseuchenrecht VO (EG) 1069/2009 nur noch für unverarbeitete Gülle (v.a. Hühnertrockenkot (HTK)) Genehmigung durch LANUV unter Beteiligung des DLWK Daten aus Genehmigungen des LANUV liegen vor 2011- 2013 Daten aus NL (Digitales Dossier ) auf Grundlage einer Vereinbarung (Memorandum of understanding) zwischen NRW und NL Auswertung durch den DLWK Daten auf Grundlage der angemeldeten Exporte liegen vor Ab 2011 Wirtschaftsdüngerverordnung (WDüngV) DLWK Meldungen nach § 4 WDüngV Tabelle A8 zeigt die Importmengen für Wirtschaftsdünger tierischer Herkunft aus den Niederlanden in Tonnen Frischmasse pro Jahr. Die Zahlen der unterschiedlichen Datenquellen sind nicht vergleichbar, da sie jeweils andere Teilmengen umfassen. So sind in den Zahlen des Digitalen Dossiers im Gegensatz zu den Genehmigungsdaten des LANUV oder des abfallrechtlichen Notifizierungsverfahrens auch Champignonkultursubstrate („Champost“; in 2013 45 % der Gesamtimporte!) und Gärreste enthalten. Tabelle A8: Jahresmengen von Wirtschaftsdüngerimporten aus NL Jahr Datenherkunft Menge (t/Jahr) 1996 Notifizierung BezReg. 27.600 1997 Notifizierung BezReg. 36.,700 1998 Notifizierung BezReg. 18.800 1999 Notifizierung BezReg. 18.100 2000 Notifizierung BezReg. 16.000 2001 Notifizierung BezReg. 29.300 2002 Notifizierung BezReg. 60.000 2003 Notifizierung BezReg. 58.000 2004 Notifizierung BezReg. 85.000 2005 Notifizierung BezReg. 61.000 2006 Notifizierung BezReg. 88.700 2007 (bis Notifizierung BezReg. 44.200 LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/7576 21 Jahr Datenherkunft Menge (t/Jahr) 7/2007) 2011 Digitales Dossier * 1.162.293 2012 Digitales Dossier * 1.387.293 2013 Digitales Dossier * 1.423.231 2010 Genehmigungen LANUV 745.215 2011 (bis 8/2011) Genehmigungen LANUV 275.516 2012 Genehmigungen LANUV (nur unverarb. Gülle/HTK) 76.744 2013 Genehmigungen LANUV (nur unverarb. Gülle/HTK) 99.272 *(Wirtschaftsdünger inklusive Champignonkultursubstrate und Gärreste) Eine Notifizierungspflicht (abfallrechtliche Importgenehmigungspflicht) bestand seit in Kraft treten der EG-Abfallverbringungsverordnung (VO (EWG) Nr. 259/93) im Mai 1994. Damit bedurfte die grenzüberschreitende Verbringung von Gülle und verarbeiteter Gülle grundsätzlich einer Genehmigung (Notifizierung mit Zustimmung der zuständigen Behörde). Systematisch erfasste Daten liegen seit 1996 vor. Mit in Kraft treten der Verordnung (EG) Nr. 1013/2006 am 13.07.2007 wurde die Notifizierungspflicht für Gülle aufgehoben. Aktuell wird die Frage geprüft, inwieweit nach derzeitiger Rechtslage eine abfallrechtlliche Notifizierungspflicht für bestimmte Gülleherkünfte besteht. 10. Auf welcher Grundlage hat die Landesregierung Erkenntnisse darüber, wie viel Gülle heute insgesamt auf den landwirtschaftlichen Nutzflächen in NRW ausgebracht wird und wie ist die regionale Verteilung? Die ausgebrachte Güllemenge (neben Gülle werden auch die anderen Wirtschaftsdünger, wie z.B. Mist, dargestellt) wird aufgrund der sehr unterschiedlichen Nährstoffgehalte anhand der wichtigsten Hauptnährstoffe Stickstoff und Phosphat dargestellt. Die nachstehende Tabelle zeigt die in den Kreisen bzw. Kreisfreien Städten in NRW nach Anrechnung aller Wirtschaftsdüngerimporte und -exporte verbleibenden Stickstoffmengen. In die Berechnung eingeflossen sind die Nährstoffausscheidungen der Tiere, die Importe aus den Niederlanden (Auswertung des Digitalen Dossier), die Importe aus anderen Staaten der Europäischen Union (EU) und anderen Bundesländern (Auswertung der Datenbank nach § 4 der Verordnung über das Inverkehrbringen und Befördern von Wirtschaftsdünger (WDüngV)) sowie die Nährstoffexporte aus den Kreisen in benachbarte Kreise in NRW, in andere Bundesländer und Staaten (Auswertung der Wirtschaftsdüngerdatenbank gemäß § 3 Wirtschaftsdüngernachweisverordnung NRW (WDüngNachwV)). Siehe hierzu auch Tabelle B13 Gesamtstickstoff: Anfall, Import, Export und Verbleib in NRW im Anhang. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/7576 22 Tabelle A9: Stickstoff (kg N) aus organischen Düngern in den Kreisen im Jahr 2013 7 einschließlich pflanzlicher Anteil aus Biogasanlagen, siehe Frage 7 8 einschließlich Mischgülle Kreis Schweine Rinder Geflügel sonstiger Mist Gärrest 7 Champost Klärschlamm Summe Mist Gülle Mist Gülle 8 fest flüssig 111 Düsseldorf 72 34.662 9.362 37.167 43.953 25.843 42.485 8.580 0 0 202.126 112 Duisburg 2.814 66.814 17.005 28.402 47.383 27.543 60.112 12.941 0 0 263.014 113 Essen 2.332 26.066 16.095 23.719 11.646 43.322 30.779 0 5.618 0 159.577 114 Krefeld 4.674 86.695 15.943 96.406 26.260 16.464 50.497 16.738 0 0 313.677 116 Mönchengladbach 12.240 151.989 18.578 202.555 12.442 18.847 46.242 264.831 34.391 0 762.116 117 Mülheim 567 580 14.785 7.241 13.076 4.699 31.782 0 2.554 0 75.284 119 Oberhausen 1.139 7.492 1.253 9.591 765 7.663 17.251 0 0 0 45.154 120 Remscheid 794 2.742 40.411 79.709 -1.072 11.631 0 0 0 0 134.216 122 Solingen 21 1.960 21.609 38.505 1.722 23.846 25.451 173 1.733 0 115.020 124 Wuppertal 108 6.609 15.282 130.849 23.006 43.333 4.600 0 9.705 0 233.492 154 Kleve 564.866 1.843.901 1.248.213 6.260.840 929.841 209.219 1.224.422 1.468.278 15.672 0 13.765.253 158 Mettmann 6.060 23.775 59.899 199.454 121.788 52.517 130.421 9.275 47.793 0 650.983 162 Rhein-Kreis-Neuss 60.611 498.191 24.110 297.364 5.059 99.842 444.524 222.643 56.956 5.681 1.714.979 166 Viersen 154.862 637.732 328.710 1.668.327 -216.073 130.442 399.545 612.451 75 0 3.716.072 170 Wesel 186.863 943.821 1.453.539 3.047.934 332.283 208.907 470.136 445.014 7.069 0 7.095.567 Reg.-Bez. Düsseldorf 998.024 4.333.030 3.284.795 12.128.064 1.352.078 924.119 2.978.247 3.060.925 181.566 5.681 29.246.528 314 Bonn 33 205 3.004 10.764 512 14.489 4.338 0 4.555 0 37.901 315 Köln 2.687 45.661 20.097 17.675 49.718 22.925 148.288 48.037 443 0 355.530 316 Leverkusen 84 10.850 23.145 51.546 3.591 10.524 405 3.160 0 0 103.305 334 Aachen 19.515 145.984 150.022 1.692.136 163.324 74.523 236.421 23.151 15.904 0 2.520.982 358 Düren 37.712 441.123 287.510 570.468 313.899 108.089 1.006.147 568.422 157.367 23.139 3.513.875 362 Rhein-Erft-Kreis 33.079 491.976 91.047 123.932 206.649 50.762 104.900 343.626 83.274 0 1.529.246 366 Euskirchen 73.436 76.273 530.106 1.787.694 1.266.603 226.821 339.379 103.082 218.447 11.168 4.633.009 370 Heinsberg 93.299 1.426.679 604.897 1.437.150 246.065 141.660 503.742 562.552 37.723 61.260 5.115.028 374 Oberberg. Kreis 1.422 13.107 277.925 3.005.663 32.532 176.383 292 0 0 0 3.507.324 378 Rheinisch-Berg. Kreis 1.768 11.808 217.761 948.185 43.012 125.191 98.893 2.092 0 0 1.448.711 382 Rhein-Sieg-Kreis 8.550 68.288 262.685 2.111.478 133.457 201.185 269.133 38.552 13.072 406 3.106.807 Reg.-Bez. Köln 271.584 2.731.954 2.468.200 11.756.692 2.459.362 1.152.553 2.711.939 1.692.674 530.787 95.973 25.871.717 512 Bottrop 33.900 156.893 35.895 180.070 4.500 28.971 21.981 3.173 0 0 465.384 513 Gelsenkirchen 677 25.250 27.596 33.757 1.715 17.354 1.458 0 0 0 107.807 515 Münster 44.852 659.011 57.007 485.883 83.506 44.679 124.511 0 3.265 206 1.502.920 554 Borken 26.701 6.322.096 2.457.301 5.913.140 425.980 184.348 1.888.832 2.159 0 0 17.220.558 558 Coesfeld 14.764 6.875.189 770.129 1.828.464 518.647 190.586 966.691 579 6.543 7.365 11.178.957 562 Recklinghausen 176.350 1.048.518 108.251 1.328.134 203.443 147.227 70.533 0 3.527 3.147 3.089.128 566 Steinfurt 446.871 6.544.321 1.787.889 3.094.522 587.699 245.136 1.317.717 145 6.112 12.153 14.042.566 570 Warendorf 481.633 6.094.323 556.234 2.470.551 736.462 205.185 893.114 0 0 234 11.437.736 Reg.-Bez. Münster 1.225.747 27.725.601 5.800.302 15.334.521 2.561.953 1.063.485 5.284.838 6.056 19.447 23.106 59.045.055 711 Bielefeld 17.929 116.994 36.420 121.661 71.533 47.863 244.778 0 2.197 1.583 660.957 754 Gütersloh 153.420 1.926.724 705.926 2.356.230 388.091 152.277 600.672 0 3.477 3.020 6.289.836 758 Herford 100.743 663.482 153.118 192.912 162.113 80.608 566.370 864 58.565 5.651 1.984.426 762 Höxter 334.742 1.759.242 672.356 993.006 403.211 156.489 1.243.342 0 181.994 20.971 5.765.351 766 Lippe 142.140 809.965 341.902 630.438 367.236 158.139 939.771 0 208.894 1.287 3.599.772 770 Minden-Lübbecke 255.113 2.442.957 476.441 1.412.367 437.859 155.540 1.415.653 331 7.071 5.601 6.608.934 774 Paderborn 441.624 2.347.312 261.459 1.983.091 328.351 172.955 1.144.496 5.766 41.107 10.170 6.736.331 Reg.-Bez. Detmold 1.445.710 10.066.676 2.647.622 7.689.705 2.158.394 923.870 6.155.081 6.961 503.305 48.283 31.645.607 911 Bochum 380 9.608 4.479 11.951 18.034 23.450 26.759 0 755 0 95.416 913 Dortmund 5.102 101.888 9.668 102.384 6.822 56.203 191.897 0 4.554 0 478.517 914 Hagen 123 717 21.780 78.753 1.629 19.480 11.629 0 0 0 134.111 915 Hamm 67.815 414.644 125.827 224.222 88.832 37.271 146.755 0 36.405 83 1.141.855 916 Herne 3.895 14.374 3.399 1.745 6.441 10.604 2.034 0 0 0 42.493 954 Ennepe-Ruhr-Kreis 3.803 78.295 153.218 504.755 58.023 107.507 66.801 0 3.981 0 976.383 958 Hochsauerlandkreis 75.032 462.015 985.347 3.229.432 139.941 162.491 379.728 0 1.663 0 5.435.649 962 Märkischer Kreis 55.004 318.497 618.323 1.375.405 150.027 128.370 149.433 0 0 0 2.795.058 966 Olpe 47.571 27.801 199.924 1.016.551 36.606 56.929 51.368 0 0 0 1.436.750 970 Siegen-Wittgenstein 2.362 2.392 348.540 679.765 11.781 114.658 -1.917 0 0 0 1.157.581 974 Soest 433.074 2.524.156 276.808 1.744.122 1.157.662 212.787 1.536.809 0 107.240 22.940 8.015.598 978 Unna 180.541 1.204.929 266.699 377.417 167.869 140.200 166.085 2.071 52.555 0 2.558.367 Reg.-Bez. Arnsberg 874.702 5.159.316 3.014.012 9.346.503 1.843.667 1.069.950 2.727.381 2.071 207.153 23.023 24.267.779 NRW 4.815.768 50.016.576 17.214.931 56.255.483 10.375.454 5.133.977 19.857.486 4.768.688 1.442.258 196.065 170.076.686 LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/7576 23 Nachfolgende Tabelle zeigt die P-Mengen aus organischen Düngern. Tabelle A10: Phosphat (kg P2O5) aus organischen Düngern in den Kreisen im Jahr 2013 Kreis Verbleib in NRW 111 Düsseldorf 132.646 112 Duisburg 164.544 113 Essen 106.696 114 Krefeld 174.346 116 Mönchengladbach 473.388 117 Mülheim 41.603 119 Oberhausen 21.679 120 Remscheid 69.611 122 Solingen 59.340 124 Wuppertal 133.225 154 Kleve 7.035.176 158 Mettmann 411.565 162 Rhein-Kreis Neuss 1.142.736 166 Viersen 1.861.869 170 Wesel 3.580.793 Reg.-Bez. Düsseldorf 15.409.217 314 Bonn 28.341 315 Köln 222.825 316 Leverkusen 55.500 334 Aachen 1.232.108 358 Düren 2.070.811 362 Rhein-Erft-Kreis 994.899 366 Euskirchen 2.795.996 370 Heinsberg 2.989.713 374 Oberbergischer Kreis 1.425.220 378 Rheinisch-Berg. Kreis 630.436 382 Rhein-Sieg-Kreis 1.378.628 Reg.-Bez. Köln 13.824.477 512 Bottrop 237.600 513 Gelsenkirchen 57.772 515 Münster 749.381 554 Borken 8.323.938 558 Coesfeld 5.830.854 562 Recklinghausen 1.645.447 566 Steinfurt 7.252.685 570 Warendorf 5.994.521 Reg.-Bez. Münster 30.092.197 711 Bielefeld 340.713 754 Gütersloh 3.204.653 758 Herford 1.037.654 762 Höxter 3.052.198 766 Lippe 2.099.278 770 Minden-Lübbecke 3.424.268 774 Paderborn 3.358.246 Reg.-Bez. Detmold 16.517.009 911 Bochum 58.911 913 Dortmund 233.848 914 Hagen 63.250 915 Hamm 644.205 916 Herne 28.033 954 Ennepe-Ruhr-Kreis 526.834 958 Hochsauerlandkreis 2.348.922 962 Märkischer Kreis 1.275.958 966 Olpe 601.362 970 Siegen-Wittgenstein 497.368 974 Soest 4.273.003 978 Unna 1.534.121 Reg.-Bez. Arnsberg 12.085.815 NRW 87.928.714 11. Wie hat sich der Anfall von Gülle und Gärresten im Land NRW von 1990 bis 2013 entwickelt? Bitte die jeweiligen Mengen für jedes Jahr ausweisen. Siehe Antwort zu Frage 7. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/7576 24 12. Wie hat sich der Nährstoffgehalt (P2O5) der Böden gemäß der Kategorie Gehaltsklassen sowie der Stickstoffgehalt der Böden in den Jahren 1990 bis 2013 entwickelt? Angabe bitte nach Landkreisen. Zum Phosphatgehalt der Böden liegen der Landesregierung keine Daten vor. Die Düngeverordnung verpflichtet die Betriebe, alle 6 Jahre eine Analyse für Phosphat für jeden Schlag > 1 Hektar vorzulegen. Die folgende Tabelle zeigt die Anteile der von der Landwirtschaftlichen Untersuchungs- und Forschungsanstalt Nordrhein-Westfalen (LUFA) analysierten nicht amtlichen Bodenproben in den jeweiligen Gehaltsklassen seit dem Jahr 2005. Hohe Anteile in den Gehaltsklassen D und E finden sich vor allem in der Westfälischen und Rheinischen Bucht sowie im Niederrheinischen Tiefland. Die Verteilung hat sich in den letzten 10 Jahren nicht wesentlich geändert. Aussagen auf Ebene der Landkreise sind nicht möglich. Zu beachten ist, dass die angeführten Prozentwerte sich ausschließlich auf die Anzahl der Proben beziehen. Aussagen über Flächenanteile sind auf dieser Basis nicht möglich. Tabelle A11: Anteil der Bodenproben in den P-Gehaltsklassen Jahr A B C D E Anzahl Proben Bergisches Land/Sauerland 2005 1,5 % 19,2 % 45,2 % 28,2 % 5,9 % 11.634 2006 1,9 % 24,1 % 44,4 % 24,0 % 5,5 % 13.699 2007 1,6 % 24,3 % 45,6 % 23,4 % 5,1 % 15.075 2008 2,7 % 25,5 % 42,2 % 24,1 % 5,4 % 10.169 2009 3,0 % 26,6 % 43,0 % 22,3 % 5,0 % 11.908 2010 2,0 % 25,4 % 43,9 % 23,1 % 5,5 % 8.525 2011 2,4 % 28,7 % 43,7 % 21,2 % 4,0 % 13.392 2012 3,7 % 30,3 % 42,7 % 19,2 % 4,2 % 12.085 2013 2,7 % 28,1 % 45,1 % 19,7 % 4,4 % 11.523 Eifel 2005 2,9 % 23,4 % 40,1 % 26,7 % 6,9 % 1.777 2006 3,5 % 24,8 % 39,4 % 25,0 % 7,2 % 2.095 2007 1,8 % 22,6 % 39,1 % 25,9 % 10,7 % 1.705 2008 6,4 % 22,9 % 39,0 % 24,4 % 7,2 % 1.476 2009 2,8 % 21,2 % 39,8 % 27,7 % 8,5 % 1.489 2010 2,9 % 29,8 % 37,2 % 22,7 % 7,4 % 1.172 2011 2,1 % 27,1 % 39,7 % 22,1 % 9,0 % 1.970 2012 3,2 % 26,3 % 39,3 % 24,7 % 6,6 % 1.541 2013 5,0 % 26,2 % 35,9 % 25,0 % 7,9 % 1.616 Niederrheinisches Tiefland 2005 0,6 % 6,7 % 28,2 % 47,6 % 16,9 % 15.097 2006 0,8 % 6,8 % 26,7 % 46,7 % 19,0 % 13.487 2007 0,3 % 6,0 % 26,3 % 48,3 % 19,2 % 13.507 2008 0,4 % 5,2 % 23,8 % 47,6 % 23,0 % 12.902 2009 0,6 % 6,9 % 26,7 % 47,4 % 18,4 % 11.409 2010 0,4 % 5,7 % 26,0 % 46,6 % 21,3 % 10.142 2011 0,8 % 7,1 % 27,1 % 47,3 % 17,7 % 12.685 2012 0,5 % 6,2 % 25,7 % 47,3 % 20,3 % 11.804 2013 0,5 % 6,4 % 26,1 % 46,1 % 20,9 % 12.177 Ostwestfalen 2005 1,1 % 15,2 % 42,4 % 33,4 % 7,8 % 9.522 2006 1,4 % 18,6 % 43,1 % 29,6 % 7,3 % 11.803 2007 1,4 % 20,9 % 43,9 % 27,5 % 6,4 % 8.818 2008 1,3 % 19,7 % 43,4 % 29,5 % 6,1 % 9.181 2009 1,7 % 20,0 % 44,7 % 27,4 % 6,1 % 7.766 2010 1,4 % 23,5 % 44,5 % 25,1 % 5,5 % 7.191 2011 2,3 % 23,4 % 44,1 % 24,7 % 5,6 % 10.139 2012 2,2 % 24,2 % 43,1 % 24,9 % 5,5 % 8.930 2013 1,8 % 21,8 % 42,2 % 27,9 % 6,4 % 11.101 Rheinische Bucht 2005 0,9 % 8,3 % 34,8 % 44,6 % 11,5 % 7.040 2006 0,8 % 8,3 % 35,5 % 43,9 % 11,5 % 6.913 2007 1,1 % 8,8 % 32,3 % 46,1 % 11,7 % 6.657 2008 0,5 % 7,1 % 33,9 % 47,5 % 11,0 % 6.579 2009 1,1 % 8,7 % 36,2 % 44,4 % 9,6 % 6.746 2010 1,7 % 10,7 % 37,5 % 41,3 % 8,8 % 5.488 2011 2,2 % 9,8 % 38,3 % 40,4 % 9,4 % 6.629 2012 1,6 % 10,5 % 40,9 % 38,9 % 8,0 % 5.888 2013 1,7 % 10,8 % 37,2 % 41,5 % 8,8 % 6.236 Westfälische Bucht 2005 0,4 % 5,5 % 24,3 % 49,8 % 20,1 % 49.412 2006 0,5 % 6,8 % 27,3 % 48,2 % 17,3 % 51.461 LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/7576 25 Jahr A B C D E Anzahl Proben 2007 0,5 % 6,6 % 27,1 % 49,2 % 16,6 % 41.580 2008 0,5 % 6,0 % 25,8 % 49,0 % 18,7 % 41.081 2009 0,5 % 6,8 % 27,1 % 48,9 % 16,7 % 37.237 2010 0,5 % 6,0 % 26,0 % 50,3 % 17,3 % 32.248 2011 0,5 % 6,7 % 28,3 % 50,0 % 14,5 % 44.347 2012 0,4 % 6,3 % 26,2 % 50,3 % 16,7 % 40.925 2013 0,5 % 6,4 % 25,9 % 50,2 % 17,0 % 35.966 Zu den Stickstoffgehalten der Böden liegen keine Daten vor. 13. Wie können Stickstoffüberschüsse ermittelt werden? Welche Berechnungsver- fahren gibt es hierzu und wie zuverlässig sind diese? Unterschiedliche methodische Ansätze bei der Bilanzierung von Nährstoffströmen im landwirtschaftlichen Betrieb führen zu unterschiedlichen Ergebnissen. Die Abb. 6 und 7 zeigen schematisch die Vorgehensweise bei der Nährstoffbilanzierung in Anlehnung an den VDLUFA-Standpunkt „Nährstoffbilanzierung im landwirtschaftlichen Betrieb“ (Verband Deutscher Landwirtschaftlicher Untersuchungs- und Forschungsanstalten, 2007). Die Verfahren unterscheiden sich insbesondere hinsichtlich der Qualität der erfassten Daten. Abbildung 6: Hoftor-Bilanz (nach VDLUFA 2007, verändert) Bei der Hoftor-Bilanz (Abb. 6) werden Nährstoffe, die über Futtermittel, Mineraldünger und sonstige zugekaufte Nährstoffträger auf den Betrieb gelangen, dem Nährstoffexport über pflanzliche und tierische Produkte gegenübergestellt. Benötigt werden im Wesentlichen Daten , die über Kauf- bzw. Verkaufsbelege belegt werden können. Lediglich die N-Bindung durch Leguminosen und (bei Hoftor-Vergleichen nach Düngeverordnung (DüV) von 1996) die gasförmigen Stickstoffverluste werden berechnet. Dieses Verfahren liefert aufgrund der Datenqualität die sichersten Aussagen. Die Erfassung des Futterzukaufs und des Verkaufs aller, also auch der tierischen Produkte ist sehr aufwändig. Die Nährstoffgehalte von Futtermitteln und sonstigen Nährstoffträgern sowie der Verkaufsprodukte müssen bekannt sein bzw. ermittelt werden (Faustzahlen oder Analysen). LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/7576 26 Abbildung 7: Feld-Stallbilanz (nach VDLUFA 2007, verändert) Bei der Feld-Stallbilanz (Abb. 7) sind nur der Mineraldüngerzukauf, der Zukauf sonstiger Nährstoffträger und der Verkauf von Marktfrüchten belegt. Berechnet dagegen wird neben der N-Fixierung vor allem auch der Nährstoffanfall über Wirtschaftsdünger, der in Tierhaltungsbetrieben eine wesentliche Nährstoffquelle darstellt. Neben der Kalkulation des Nährstoffanfalls anhand von festgelegten Ausscheidungswerten und der Anzahl der jeweils gehaltenen Tiere ist vor allem der Nährstoffentzug über das im Betrieb erzeugte Futters schwierig, da hier nur Schätzungen vorgenommen werden können. In Betrieben mit Futterbauflächen (Silomais, sonstiges Feldfutter, Grünland, Gärsubstratanbau ) kann die Nährstoffbilanzierung auf Basis einer plausibilisierten Flächenbilanz erfolgen. Dafür wird im Betrieb mit Raufutter fressendem Tierbestand zur Bestimmung der N- und PAbfuhr über Raufutter ein plausibles Verhältnis zwischen Tierbestand und Nährstoffabfuhr über das Grundfutter berechnet. Der Grundfutterertrag wird auf Basis des Grundfutterbedarfs der vom Betrieb gehaltenen, Raufutter fressenden Tiere geschätzt und muss nicht vom Landwirt angegeben werden. Beide Verfahren der Bilanzierung beziehen sich auf den Gesamtbetrieb, d. h. die innerbetriebliche Verteilung der Nährstoffe wird nicht berücksichtigt. Dieser Gesichtspunkt spielt lediglich bei der Schlagbilanz (Abb. 8) eine Rolle. Der große Nachteil ist die schlechte Datenqualität : Fast alle benötigten Daten, vor allem auch die innerbetriebliche Verteilung der Nährstoffe , werden entweder geschätzt oder aber den (mehr oder weniger zuverlässigen) Aufzeichnungen des Betriebs entnommen. Die Schlagbilanz hat somit zwar einen direkten Bezug zur konkreten Einzelfläche, die Aussagen basieren aber auf sehr unsicheren, kaum rechtssicher nachweisbaren Daten. Dieses Instrument ist daher hauptsächlich für Beratungszwecke relevant. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/7576 27 Abbildung 8: Schlagbilanz (nach VDLUFA 2007, verändert) 14. Gibt es eine Auswertung der gemäß Wirtschaftsdünger-Verbringungsverordnung anzuzeigenden Meldepflichten für den Transfer von Wirtschaftsdüngern innerund außerhalb von NRW? 15. Wie stellen sich die Abgabemengen gemäß Wirtschaftsdünger- Verbringungsverordnung nach Wirtschaftsdüngerart dar? Es gibt Meldepflichten: 1. nach § 4 der bundesweit geltenden Wirtschaftsdüngerverordnung; hierbei hat der Empfänger von Wirtschaftsdünger aus anderen Ländern (Bundesländer, Ausland) bis zum 31.3. die jeweils im Vorjahr empfangene Menge, Abgeber und Datum/Zeitraum der Abnahme zu melden; 2. nach § 3 der landesweit in NRW geltenden Wirtschaftsdünger-Nachweisverordnung; hierbei hat jeder Abgeber von Wirtschaftsdünger in NRW der zuständigen Behörde bis zum 31.3. für das jeweils vorangegangene Jahr die Abgabemengen mit Nährstoffgehalten (Stickstoff und Phosphor) und die Empfänger sowie Beförderer mit einer eindeutigen Betriebsnummer auf elektronischem Wege zu melden. Beide Meldungen werden seit 2013 durch die zuständige Behörde in einer Datenbank elektronisch erfasst und sind mit dem Nährstoffbericht 2014 erstmals ausgewertet worden. Knapp 40.000 Abgabemeldungen für 2013 wurden erfasst. Die nachfolgende Tabelle zeigt die nach Wirtschaftsdüngerart differenzierten Abgabemengen für Stickstoff und Phosphat: LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/7576 28 Tabelle A12: In der Datenbank zur Wirtschaftsdünger-Nachweisverordnung erfassten Abgabemeldungen nach Art der Wirtschaftsdünger für 2013 Wirtschaftsdünger Gesamt-N N aus Wirtschaftsdüngern tierischer Herkunft Phosphat kg % kg % kg % Gärreste 26.008.077 42,6 % 12.763.789 26,7 % 10.823.686 35,2 % Schweinegülle 15.437.319 25,3 % 15.437.319 32,3 % 8.704.043 28,3 % Rinder-/Mischgülle 9.129.449 15,0 % 9.129.449 19,1 % 4.179.130 13,6 % Geflügelkot/-mist 7.003.539 11,5 % 7.003.539 14,6 % 5.099.184 16,6 % Rindermist 2.050.800 3,4 % 2.050.800 4,3 % 1.108.904 3,6 % sonst. Mist 707.282 1,2 % 707.282 1,5 % 457.435 1,5 % Champost 566.610 0,9 % 566.610 1,2 % 279.746 0,9 % Schweinemist 152.690 0,3 % 152.690 0,3 % 139.633 0,5 % Summe 61.055.768 100 % 47.811.479 100 % 30.791.761 100 % Hinsichtlich weiterer Auswertungen und einer Differenzierung der Abgaben auf Kreisebene wird auf den Nährstoffbericht 2014 verwiesen. 16. Welche Informationen stehen der Landesregierung durch die eingerichtete „Gül- le-Börse“ zur Verfügung und hat sich dieses Instrument bewährt? Die „Nährstoffbörse NRW“ wird seit 2003 vom Kuratorium für Betriebshilfsdienste und Maschinenringe Westfalen-Lippe e.V. betrieben. Auf Basis einer zentralen Nährstoffdatenbank werden Wirtschaftsdünger zwischen abgebenden und aufnehmenden Betrieben vermittelt. Alle als Aufnehmer gemeldeten Betriebe werden mit Hilfe des Nährstoffbeurteilungsblatts der Landwirtschaftskammer NRW (LWK) hinsichtlich ihrer Aufnahmekapazität geprüft; das System verhindert eine über diese Aufnahmekapazität hinausgehende Vermittlung. Alle Nährstofflieferungen sind in der zentralen Nährstoffdatenbank dokumentiert. Die Funktionalität der Datenbank und die Tätigkeit der mit dem System arbeitenden Vermittler werden stichprobenartig durch den DLWK behördlich überprüft. Auf dieser Grundlage werden im Rahmen dieses Verfahrens ausgestellte Vermittlungsgarantien als ordnungsgemäße überbetriebliche Verwertung in Genehmigungsverfahren anerkannt. In den Jahren 2010 bis 2012 wurden 7 Vermittler geprüft. Zwei Prüfungen ergaben keine Mängel. Bei 3 Vermittlern wurden leichte Mängel bei der Dokumentation festgestellt, die abgestellt werden konnten. Ein weiterer hat die Dokumentation nach zwei Nachprüfungen zufriedenstellend verbessert. Ein Vermittler hat die Log-In-Berechtigung nach der zweiten Nachprüfung zurückgegeben. Die betroffenen Kunden werden mittlerweile durch ein anderes Unternehmen betreut. Die Nachprüfung eines weiteren Unternehmens steht noch aus. Aktuell sind nach Auskunft des Kuratoriums 10.660 Betriebe (3.500 Abgeber, 7.160 Aufnehmer ) in dem System registriert, in 2013 wurden etwa 2,7 Millionen (Mill.) Tonnen Wirtschaftsdünger vermittelt und dokumentiert. Das Instrument hat sich aus Sicht der Landesregierung als freiwilliges Vermittlungssystem des Berufstandes bewährt. Als freiwilliges, privatwirtschaftlich getragenes System kann es jedoch nicht die Anforderungen einer umfassenden behördlichen Kontrolle der Wirtschafts- LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/7576 29 düngerabgaben und -aufnahmen erfüllen. Als Überwachungs- und Kontrollsystem sind in NRW seit 2010 die bundesweit geltende Wirtschaftsdüngerverordnung und seit 2012 die nordrhein-westfälische Wirtschaftsdünger-Nachweisverordnung eingeführt worden, die jeden Abgeber von Wirtschaftsdünger zur Meldung sämtlicher Abgabemengen und der Aufnehmer rechtsverbindlich verpflichten. Diese Angaben werden in der vom DLWK als zuständige Fachbehörde betriebenen Wirtschaftsdünger-Datenbank erfasst. 17. Wie viele Anträge wurden 2013 insgesamt und mit jeweils welcher Größenord- nung für die Ausbringung von Trockenkot und Gülle aus dem Ausland zur Ausbringung in NRW genehmigt? Im Jahr 2013 wurden durch das LANUV 82 Anträge in einer Größenordnung von jeweils 100 bis 2.500 t genehmigt. Insgesamt wurde eine Gesamtmenge Gülle (Hähnchenmist, HTK oder Pferdemist) in Höhe von 99.272 t genehmigt, davon waren 8.027 t für die direkte Ausbringung auf landwirtschaftliche Flächen, der verbleibende Teil zur Vergärung in Biogasanlagen vorgesehen. 18. Welche Vorgaben für die Lagerkapazität von Gülle und Gärresten besteht und wie werden diese kontrolliert? Die Vorgaben für die Lagerkapazität von Gülle ergeben sich aus Anhang III Nr. 1.2 der Richtlinie 91/676/EWG (Nitratrichtlinie). Die dort beschriebenen Anforderungen sind in NordrheinWestfalen mit der „Verordnung zur Umsetzung von Artikel 4 und 5 der Richtlinie 91/676/EWG des Rates vom 12. Dezember 1991 zum Schutz der Gewässer vor Verunreinigungen durch Nitrat aus landwirtschaftlichen Quellen – Amtsblatt der Europäischen Union (ABl.). EG Nr. L 375 Seite 1 - Jauche-Gülle-Silagesickersaft-Anlagen-Verordnung (JGSAnlagenV ) umgesetzt. Danach muss die Lagerkapazität zur Lagerung von flüssigen Wirtschaftsdüngern auf die Belange des Gewässerschutzes und die klimatischen und pflanzenbaulichen Besonderheiten des jeweiligen landwirtschaftlichen Betriebes abgestimmt sein. Eine Lagerkapazität von mindestens 6 Monaten ist vorzuhalten. Eine Unterschreitung dieser Mindestlagerkapazität ist nur zulässig, wenn eine ordnungsgemäße überbetriebliche Lagerung und Verwertung oder eine ordnungsgemäße Beseitigung der flüssigen Wirtschaftsdünger tierischer Herkunft gegenüber der zuständigen Behörde nachgewiesen wird. Zur Umsetzung und Konkretisierung der Anforderungen der Nitratrichtlinie und der JGSAnlagenV im Baugenehmigungsverfahren für Tierhaltungsanlagen wird in NordrheinWestfalen bereits seit 1989 die notwendige Lagerkapazität in Abhängigkeit von Dauergrünland und Hackfruchtanteil an der gesamten Fläche des Betriebes geprüft (Runderlass. des Ministers für Umwelt, Raumordnung und Landwirtschaft v. 21.3.1989-III B 7-1573-29993, abgelöst durch Runderlass des Ministeriums für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz II – 5 – 2220.20.03 / IV – 8 – 1573 – 29993 v. 12.11.2003). Danach muss eine Lagerkapazität zwischen 6 Monaten (Dauergrünlandanteil > 66 %) und 10 Monaten (Anteil Mais, Rüben, Kartoffeln, Gemüse > 75 %) nachgewiesen werden. Anforderungen an die Lagerkapazität gelten bisher ausschließlich für flüssige Wirtschaftsdünger tierischer Herkunft, Vorgaben für Gärreste pflanzlicher Herkunft fehlen bisher. Die Landesregierung setzt sich im Rahmen der Novellierung der DüV für Anforderungen an die Lagerkapazität aller flüssigen Wirtschaftsdünger und Gärreste ein. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/7576 30 Im Rahmen des wasserrechtlichen Vollzugs findet in der Regel nur eine anlassbezogene Kontrolle der Einhaltung der bestehenden Anforderungen statt. Einzelne untere Wasserbehörden (UWB) führen im Rahmen medienübergreifender Umweltinspektionen auch systematische Kontrollen durch. Eine weitere detaillierte, systematische Kontrolle der Lagerkapazität erfolgt im Rahmen von Cross Compliance ((CC) pro Jahr 1 % der Betriebe, die Betriebsprämien erhalten oder an flächengebundenen Agrarumweltmaßnahmen (AUM) teilnehmen). Bei der CC-Kontrolle wird anhand des durchschnittlich gehalten Tierbestandes der Gülleanfall über 6 Monate ermittelt und dann die Größe der Lagerbehälter errechnet. Dafür werden oberirdische Behälter vermessen , bei unterirdischen Güllekellern die Baupläne herangezogen und zumindest die Tiefe nachgemessen. Für die Berechnungen haben die Kontrolleure ein spezielles Berechnungsprogramm auf ihren Laptops, das auch weitere Kenngrößen wie eintretendes Niederschlagswasser bei offenen Behältern, eingeleitetes Spülwasser aus der Melkanlage oder auch ein Mindestfreibord (notwendiger Sicherheitsabstand zwischen maximal Füllhöhe und Rand des Lagerbehälters) berücksichtigt. Mittels dieser Methoden lässt sich die tatsächlich vorhandene Lagerkapazität exakt und sicher bestimmen. 19. Sind der Landesregierung folgende Probleme aufgrund des Einsatzes von mine- ralischen P-Düngemitteln bekannt?  Schwermetallbelastungen (Cadmium und Uran) in Böden  Einträge in Oberflächengewässer Es ist bekannt, dass durch den Einsatz von mineralischen P-Düngemitteln neben den erwünschten Nährstoffen auch Schwermetalle wie Cadmium und Uran in Böden eingetragen werden und zu Anreicherungen in Böden führen können. Langfristig können daraus schädliche Wirkungen dieser Schwermetalle durch erhöhte Aufnahme in Nutzpflanzen bzw. Austräge in das Grundwasser resultieren. Die Cadmiumgehalte in Rohphosphaten sind sehr stark von deren Herkunft abhängig und liegen nach Angaben des Julius-Kühn-Instituts (JKI) im Bereich von 0,1 – 92 mg Cadmium /kg Rohphosphat. Wird eine durchschnittliche mineralische Düngung von 50 kg P2O5 je ha und Jahr unterstellt, werden danach 1,3 – 3,3 g Cadmium je ha und Jahr in landwirtschaftlich und gartenbaulich genutzte Böden eingetragen. Zur Begrenzung des Cadmium-Eintrags in Böden wurde mit der Düngemittelverordnung (DüMV) für Mineraldünger ein Grenzwert von 50 mg Cadmium je kg P2O5 festgelegt. Eine Kennzeichnung des Düngers ist ab einem Gehalt von 20 mg Cadmium je kg P2O5 erforderlich. Die Anforderungen des nationalen Düngerechts können jedoch zurzeit, wie auch alle anderen ausschließlich national geregelten Vorgaben für Düngemittel, durch die EU-Vorgaben zum freien Warenverkehr umgangen werden. Es bedarf daher dringend einer EU weit geltenden DüMV mit einer einheitlichen Begrenzung der zulässigen Schwermetallgehalte, vor allem in mineralischen Phosphatdüngemitteln. Nach Abschätzung des JKI werden durch Düngung mit mineralischen Phosphordüngern durchschnittlich 3,7 μg Uran pro kg Boden und Jahr in landwirtschaftlich und gartenbaulich genutzte Böden eingetragen. In Deutschland enthalten landwirtschaftlich und gartenbaulich genutzte Böden nach Angaben des JKI durchschnittlich 0,59 mg Uran pro kg Boden. Für den Urangehalt in Düngemitteln gibt es bislang weder eine Deklarationspflicht noch einen Grenzwert. Zur Begrenzung des Eintrags von Uran über Phosphatdünger fordert das UBA eine Kennzeichnung für Düngemittel, die Gehalte von mehr als 20 mg Uran je kg P2O5 aufweisen und einen Grenzwert von 50 mg Uran je kg P2O5. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/7576 31 Bei regelmäßiger Düngung mit phosphathaltigen Mineraldüngern auf landwirtschaftlichen Flächen kann es zu Anreicherungen von Cadmium und Uran in den Böden kommen. Dabei ist jedoch zu berücksichtigen, dass der Einsatz von phosphathaltigen Mineraldüngern deutlich zurückgegangen ist und mit etwa 15 kg P2O5/ha (Absatz P-Düngemittel in NRW, siehe Antwort auf Frage 7) nur noch etwa 20% der 1990 eingesetzten Menge beträgt. Auch in den Ackerbauregionen wird die P-Düngung zunehmend durch Einsatz von Wirtschaftsdüngern und Gärresten abgedeckt. Über Oberflächenabfluss oder Erosion von landwirtschaftlich genutzten Flächen sowie durch das Grundwasser kann ein Eintrag der Schwermetalle in Oberflächengewässer erfolgen. Dies kann zur Folge haben, dass der gute ökologische Zustand bzw. das gute ökologische Potential als die zentralen Ziele der EG-Wasserrahmenrichtlinie (WRRL), nicht erreicht werden . Durch Erosion können die nicht von den Pflanzen aufgenommenen Düngerbestandteile in die Oberflächengewässer gelangen. Dies kann u.a. zu einem Überangebot von Phosphor im Gewässer (Eutrophierung) führen. Eutrophierungsbedingte Defizite sind – neben strukturellen Belastungen– gemäß den Monitoring-Ergebnissen nach WRRL eine weitere Ursache für die Nichterreichung des guten ökologischen Zustandes/Potentials in nordrheinwestfälischen Fließgewässern, insbesondere in den langsam fließenden Gewässern des Tieflandes. 20. Technik der Gülleaufbereitung  Welche Techniken der Gülleaufbereitung gibt es?  Welche Begründungen gibt es für den Einsatz von Gülleaufbereitungstechnologien ?  Sind entsprechende Techniken bereits erprobt bzw. wo befinden sie sich im Einsatz?  Welche Kosten und Nutzenaspekte hat diese Technik?  Wer ist Betreiber entsprechender Gülleaufbereitungsanlagen (Einzelbetrieb, Kooperationen, Lohnunternehmer)? Techniken der Gülleaufbereitung Für die Aufbereitung flüssiger Substrate wie Gülle kommen grundsätzlich mechanische Verfahren (Separierung, Siebung, Filtration, Membrantrennung), biologische Verfahren (Belüftung , Vergärung), physikalisch-chemische Verfahren (Ammoniakstrippung), chemische Verfahren (Flockung/Fällung, Säurezugabe) oder thermische Verfahren (Trocknung, Verdampfung ) auch in Kombination in Frage. Diese Verfahren haben bisher nur sehr begrenzt Eingang in die landwirtschaftliche Praxis gefunden. Die in der landwirtschaftlichen Praxis eingesetzten Verfahren beschränken sich im Wesentlichen auf eine Separierung der festen von der flüssigen Phase. Begründung für den Einsatz und Verbreitung von Gülleaufbereitungstechnologien in der Praxis Aufbereitungsverfahren kommen i.d.R. dort zum Einsatz, wo die betrieblichen Flächen für eine ordnungsgemäße Aufbringung der anfallenden Wirtschaftsdünger zum Zwecke der Düngung nicht ausreichend sind und Nährstoffe abgegeben werden müssen. Kann diese Abgabe nicht im nahen Umfeld des Betriebs erfolgen, muss aus betriebswirtschaftlichen Gründen die Transportwürdigkeit der Gülle oder Gärreste erhöht werden (durch Verringerung des Wassergehaltes). Daneben können die Verfahren einer Nutzung der in der Gülle vorhandenen Energie in Biogasanlagen dienen oder zu einer Reduktion des erforderlichen Lagervolumens führen. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/7576 32 Die nachfolgend genannten Verfahren sind weitgehend technisch erprobt und befinden sich aktuell in landwirtschaftlichen Betrieben oder Biogasanlagen in Nordrhein-Westfalen im praktischen Einsatz:  Sinkschichtverfahren,  Pressschneckenseparator,  Pressschneckenseparator mit anschließender Bandtrocknung auf Basis von Abwärme aus Biogasanlagen. Der Einsatz von Dekantern und Zentrifugen befindet sich derzeit in einzelnen Betrieben im Pilotstadium. Alle genannten Verfahren zur Separierung und auch zur Trocknung der Feststoffe sind hinsichtlich der Abtrennung von Stickstoff bislang nur begrenzt wirksam und ermöglichen insbesondere eine überbetriebliche Verwertung von Phosphat. Kosten und Nutzenaspekte Die Nutzenaspekte ergeben sich aus den unterschiedlichen einzelbetrieblichen Rahmenbedingungen . Durch die Abtrennung und Abgabe von Feststoffen wird die notwendige Lagerkapazität für Flüssigmist um bis zu 10% verringert. Die Separierung von Gülle führt zu einer Verbesserung der Eigenschaften des flüssigen Anteils . Durch das Abtrennen der Feststoffe liegt eine homogene „Dünngülle“ vor. Dadurch wird das spätere Aufrühren und Homogenisieren vereinfacht. Nach der Ausbringung fließt die Dünngülle von Blattoberflächen ab und dringt schneller in den Boden ein. In der Regel wird damit die Ammoniak-Verlustrate wesentlich verringert und der Düngewert erhöht. Durch Abgabe des aufbereiteten Wirtschaftsdüngers entfällt die Notwendigkeit einer entsprechenden Flächenzupacht. Für die abgetrennten Fraktionen mit den angereicherten Nährstoffen wird bislang in der Regel kein kostendeckender Erlös erzielt. Die Kosten zwischen den unterschiedlichen Techniken/ Systemen schwanken sehr stark. Sie sind von dem ausgewählten Verfahren und der Auslastung bzw. dem Durchsatz abhängig. Sind beim Sinkschichtverfahren die baulich/ organisatorischen Voraussetzungen mit einem zweiten Lagerbehälter gegeben, entstehen nur noch Kosten für das zusätzliche Abpumpen, Aufrühren und die Nährstoffanalysen (10 – 20 Cent / m³). Pressschneckenseparatoren können unter günstigen Bedingungen für etwa 2 € je m³ Rohgülle eingesetzt werden. Unter ungünstigen Bedingungen sind aber auch Kosten von über 6 €/m³ möglich. Schon vom Arbeitsprinzip her sind Dekanter/ Zentrifugen sehr aufwendige Maschinen mit hohen Investitionen und auch hohen Betriebskosten. Im landwirtschaftlichen Bereich ist daher unter hiesigen Verhältnissen bislang kein dauerhafter Einsatz bekannt, aus dem Kosten abgeleitet werden könnten. Die Kosten der Anwendung weitergehender kombinierter Verfahren (z.B. Separation + Ultrafiltration + Umkehrosmose) sind stark von der individuellen Fallgestaltung abhängig und bislang lediglich aus Versuchen bekannt. Sie dürften in einem Bereich von 10 bis 20 € je m³ Rohgülle liegen. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/7576 33 Betreiber von Gülleaufbereitungsanlagen Es gibt sowohl Einzelbetriebe und Kooperationen, die Gülleaufbereitungsanlagen betreiben, als auch Lohnunternehmen, die dies als Dienstleistung anbieten und in der Regel eine Reihe landwirtschaftlicher Betriebe in einer Region als Kunden betreuen. Einzelne Lohnunternehmer bieten dazu auch eine Behandlung mittels Dekanter/ Zentrifuge an. Die Hersteller von Gülleaufbereitungsanlagen verfügen über Anlagenkonzepte, die beiden Kundenkreisen genügen: eher kleine, stationäre Anlagen für Einzelbetriebe, und für Lohnunternehmen entweder mobile, größere Anlagen oder mehrere kleine auf einem Transportfahrzeug zusammengefasste Anlagen. 2. Bodenbelastung durch Landwirtschaft; Bodenerosion auf Landwirtschaftlichen Flächen 21. Liegen der Landesregierung Erkenntnisse vor, dass es durch die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln in der Landwirtschaft zu nachteiligen oder schädlichen Bodenveränderungen kommt oder gekommen ist und wo treten ggfs. solche Fälle auf (bitte Örtlichkeiten benennen)? Der Landesregierung liegen aktuell keine Kenntnisse über schädliche Bodenveränderungen durch Pflanzenschutzmittel (PSM) in Nordrhein-Westfalen vor. In früherer Zeit eingesetzte – aber heute nicht mehr zugelassene - persistente chlorierte PSM, wie DDT oder Lindan, haben sich teilweise in Böden angereichert. Insbesondere in Wald- und Gartenböden treten erhöhte Gehalte auf. Daten aus vorliegenden Bodenuntersuchungen sind im Internet über das „Fachinformationssystem Stoffliche Bodenbelastung“ des LANUV (FIS StoBo) zugänglich. Wegen der relativ festen Bindung an die organische Substanz im Boden sind keine schädlichen Wirkungen auf Pflanzen oder Grundwasser bekannt. Im Rahmen des Zulassungsverfahrens für PSM wird u.a. deren Umweltverhalten intensiv geprüft. Antragssteller müssen umfangreiche Unterlagen zum Abbau und Metabolismus, zu Adsorption und Desorption sowie zur Mobilität von PSM-Wirkstoffen im Boden vorlegen. Weist der Wirkstoff die Kennzeichen eines persistenten organischen Schadstoffes (POP) oder eines persistenten, bioakkumulierbaren und toxischen Stoffes (PBT) oder eines sehr persistenten und sehr bioakkumulierbaren Stoffes (vPvB) auf, erfolgt keine Zulassung (sog. „Cut-off-Kriterien“). Ebenso erfolgt grundsätzlich keine Zulassung, wenn der Wirkstoff in Feldversuchen im Boden eine Halbwertzeit von mehr als 3 Monaten zeigt, schädlich für Regenwürmer ist oder die Stickstoff- oder Kohlenstoffmineralisierung des Bodens (als Maß für mikrobielle Aktivität) längerfristig beeinträchtigt. Im Zulassungsverfahren werden für die Beurteilung des Abbau- und Wirkungsverhaltens von PSM unterschiedliche Bodentypen untersucht , die repräsentativ für potentielle Anwendungsflächen sind. 22. Wie beurteilt die Landesregierung die Anwendung von Totalherbiziden (z.B. Gly- phosat) in Zusammenhang mit Mulchsaaten zum Erosionsschutz? Mulch- und Direktsaatverfahren können bei Ackernutzung in hängigem Gelände einen erheblichen Beitrag zum Erosionsschutz leisten. Aus diesem Grund müssen bei diesen Saatverfahren die positiven Aspekte des Erosionsschutzes gegen einen Herbizideinsatz abgewogen werden. Dabei stellt sich allerdings im Einzelfall zunächst die Frage, ob die jeweilige Fläche LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/7576 34 nicht per se durch ihre Hangneigung grundsätzlich ungeeignet zur ackerbaulichen Nutzung ist. Charakteristisch für Mulchsaatverfahren ist, dass der Boden nicht wie beim Pflügen gewendet und Pflanzenreste und Unkräuter in den Boden eingearbeitet werden. Dadurch verbleiben Pflanzenreste an der Bodenoberfläche und als positiver Effekt wird eine ganzjährige Bodenbedeckung erreicht. Im Vordergrund steht bei dieser Art der Bewirtschaftung die Entstehung eines intakten Bodengefüges zum vorbeugenden Schutz vor Erosion und Verschlämmung . Durch die längere Bodenruhe wird zudem ein stabiles Bodengefüge zum vorbeugenden Schutz gegen Verdichtungen durch nachfolgendes Befahren geschaffen. Allerdings stellt die durch die Bodenruhe aufgelaufene und häufig im Wachstum fortgeschrittene Verunkrautung für die nachfolgenden Kulturpflanzen eine Konkurrenz dar. Unkräuter aus den gleichen Familien wie die Kulturpflanzen (Gramineen, Cruciferen, Solanaceen, Chenopodiaceen) begünstigen zudem die Übertragung von Krankheiten und Schädlingen auf die Kulturpflanzen. Bei der nachfolgenden Saat der Kulturpflanzen führt vorhandene grüne Pflanzenmasse (Unkräuter, Ausfallgetreide etc.) zu technischen Problemen, weil die Sägeräte verstopfen. Pflanzenreste der Vorfrucht sowie Unkräuter können in Mulch- und Direktsaatverfahren bislang nicht ausreichend mechanisch beseitigt werden. Zur Saatvorbereitung wird daher in Mulch- und Direktsaatverfahren in der Regel ein Glyphosatpräparat eingesetzt , da andere Herbizide nicht die erforderliche Wirkungsbreite haben. Aus Sicht der Landesregierung wäre es wünschenswert, zur Entwicklung von Anbauverfahren zu kommen, die keinen Totalherbizid-Einsatz erforderlich machen, allerdings befindet sich aktuell kein solches Verfahren in der Praxisreife. Im Rahmen des Forschungsschwerpunktes umweltverträgliche und standortgerechte Landwirtschaft fördert das Umweltministerium die Entwicklung neuartiger, nicht-chemischer Unkrautbekämpfungsverfahren. Es bleibt abzuwarten, ob sich hieraus praxisreife Verfahren ableiten lassen, die einen Verzicht auf den Einsatz von Totalherbiziden bei Mulchsaaten ermöglichen. Generell sei darauf hingewiesen, dass die Landesregierung konsequent alle Möglichkeiten nutzt, sowohl auf politischer Ebene als auch im Rahmen ihrer Zuständigkeiten nach dem Pflanzenschutzgesetz, mögliche Risiken und Belastungen durch glyphosathaltige PSM so weit als möglich zu verringern und zu einer sachgerechten und bestimmungsgemäßen Anwendung beizutragen (siehe auch Antwort zu Frage 23). 23. Wie beurteilt die Landesregierung die Anwendung von Totalherbiziden (z.B. Gly- phosat) zur Stoppelbehandlung nach der Getreide- oder Rapsernte im Vergleich zu mechanischer Bodenbearbeitung (bitte Auswirkungen auf Boden und weitere Umweltmedien bewerten)? Im Allgemeinen ist eine mechanische Stoppelbearbeitung nach der Ernte der Vorfrucht sinnvoll und zur Beseitigung von Ausfallgetreide bzw. –raps und Unkräutern völlig ausreichend. So werden nach der Ernte von Getreide im ersten, flachen Arbeitsgang Unkrautsamen und Ausfallsamen der Vorfrucht zur Keimung angeregt und aufgelaufene Unkräuter beseitigt. Durch die mechanische Bearbeitung wird die Wasserkapillarität unterbrochen und damit Bodenwasser gespart. Im zweiten, tieferen Arbeitsgang werden anschließend die Erntereste mit Erde vermischt und können verrotten. Nach Winterraps sollten die Rapsstoppeln und Erntereste im ersten Arbeitsgang nur geschlegelt werden, damit der Ausfallraps zügig keimt. Der Boden darf allenfalls leicht angekratzt werden. Erst nach der Keimung des Ausfallrapses ist dann eine mechanische Bodenbearbeitung sinnvoll und zumeist auch ausreichend. In diesen Fällen bedarf es keiner Anwendung eines Totalherbizids. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/7576 35 Einen Sonderfall stellen spezielle Verunkrautungs- bzw. Verungrasungsprobleme dar. Gegen Wurzelunkräuter, wie z.B. Ackerschachtelhalm, Ackerwinde, Disteln, Quecke und Landwasser -knöterich, ist die ausschließliche mechanische Stoppelbearbeitung in der Regel nicht ausreichend. Diese Unkrautarten vermehren sich über die gesamte Fruchtfolge, weil sie von mechanischer Bodenbearbeitung oder den kulturspezifischen Herbiziden nicht ausreichend erfasst werden. Gleiches gilt für die Verungrasung mit Ackerfuchsschwanz, die in Getreide nur schwer regulierbar ist. In der Folge entsteht eine Problemverunkrautung, die einerseits zu Konkurrenz mit der angebauten Kulturpflanze und andererseits zu einem erhöhten und zusätzlichen Herbizideinsatz führt. In diesen besonderen Fällen kann der Einsatz eines Totalherbizides sinnvoll sein, zumal häufig Teilflächenbehandlungen ausreichend sind (z.B. Randbehandlungen gegen Quecke). Bei der zunehmenden Problematik der Verungrasung mit Ackerfuchsschwanz ist allerdings kritisch zu hinterfragen, ob der Einsatz eines Totalherbizids eine langfristig geeignete und sachgerechte Maßnahme darstellt. Wie Erfahrungen aus Betrieben des ökologischen Landbaus belegen, bestehen hier über Maßnahmen der Fruchtfolgegestaltung ausreichend nichtchemische Alternativen. Die o.g. Sonderfälle rechtfertigen zudem keine großflächigen „Standardanwendungen“ eines Totalherbizides nach der Getreide- oder Rapsernte, wie sie regional in einzelnen Betrieben zu beobachten sind. Hier liegt vielmehr der Verdacht nahe, dass es sich nicht um phytosanitäre Maßnahmen zur Regulierung von Problemunkräutern, sondern vorrangig um arbeitswirtschaftliche Maßnahmen (Einsparung von Arbeitsgängen oder höhere Flächenleistung gegenüber mechanischer Bearbeitung) handelt. Ungeachtet der Frage nach möglichen Auswirkungen auf Umweltmedien sind derartige Maßnahmen nach Auffassung der Landesregierung mit der gesetzlichen Forderung nach guter fachlicher Praxis und der Einhaltung der allgemeinen Grundsätze des Integrierten Pflanzenschutzes (§ 3 Pflanzenschutzgesetz) nicht vereinbar. Sie können darüber hinaus – insbesondere in Regionen mit geringen Anteilen von Strukturelementen in der Landschaft – negative Auswirkungen auf die Biodiversität haben. 24. Wie beurteilt die Landesregierung die qualitative Beeinträchtigung von Ackerflä- chen durch Bodenverdichtungen? Die Vermeidung von Boden(schad)verdichtungen ist neben der Erosion ein wichtiger Themenbereich der Beratung zur „Guten fachlichen Praxis“ nach § 17 Abs. 2 Nr. 3 und wird über die LWK vermittelt. Grundsätzlich sind in der Landwirtschaft bei Bodenbearbeitung und Ernte begrenzte Bodenverdichtungen unvermeidbar. Entscheidend ist jedoch die Vermeidung von irreversiblen Unterbodenverdichtungen. 25. Was sind die Ursachen von Bodenverdichtungen (z.B. durch eine nicht standort- angepasste Nutzung)? Entscheidende Ursachen sind der Bodendruck und der Bodenfeuchtezustand bei der Befahrung , die von Art und Zeitpunkt der Bewirtschaftung abhängig sind. Bodenartspezifische Unterschiede sind relativ gering, daher sind grundsätzlich die meisten Böden als verdichtungsgefährdet anzusehen. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/7576 36 26. Werden Bodenverdichtungen erfasst? Die Fachhochschule Südwestfalen hat in den Jahren 2002 bis 2005 ein Untersuchungsvorhaben zur „Mechanischen Belastbarkeit von Böden in Nordrhein-Westfalen“ auf ausgewählten Flächen in den verschiedenen Naturräumen des Landes durchgeführt. Dabei zeigten sich auf einzelnen Flächen Verdichtungserscheinungen an der Krumenbasis von Ackerflächen. Schadverdichtungen, die Sanierungsmaßnahmen erforderten, wurden nicht festgestellt. 27. Wenn ja, wie ist die Bodenverdichtungsentwicklung? Neuere Untersuchungen deuten darauf hin, dass Oberboden- und Pflugsohlenverdichtungen , wahrscheinlich wegen der Verwendung breiterer Reifen und des verringerten Pflugeinsatzes , abnehmen. Bei zunehmenden Lasten landwirtschaftlicher Ernte- und Transportmaschinen besteht jedoch wegen der tieferen Druckfortpflanzung ein erhöhtes Risiko von Unterbodenverdichtungen . 28. Welche Maßnahmen schlägt die Landesregierung vor, um zukünftige Bodenver- dichtungen zu vermeiden? Grundsätzlich ist zur Vermeidung tief reichender Unterbodenverdichtungen eine Begrenzung der maximalen Achslast, ggf. differenziert für Maschinen zur Bodenbearbeitung (bei feuchteren Unterböden im Frühjahr) und zur Ernte (bei i.d.R. trockeneren Böden in Spätsommer und Herbst) anzustreben. Ergänzend sollten Möglichkeiten zur stärkeren Anwendung des Einsatzes bodenschützender Agrartechnik (z.B. Breitreifen oder Reifendruckregelanlagen) geprüft werden. Dazu sind Selbstverpflichtungen der Industrie oder von Lohnunternehmerverbänden denkbar. Weiterhin wird angestrebt, der landwirtschaftlichen Praxis über die Beratung Bodenfeuchte -Prognosen auf der Grundlage eines Netzes von Messstellen (MST) des Geologischen Dienstes zur Verfügung zu stellen. 29. Welche Instrumente werden in NRW zur Ermittlung der potenziellen Erosionsge- fährdung landwirtschaftlich genutzter Böden angewandt? Bewertungsgrundlagen zur Ermittlung der potenziellen Erosionsgefährdung sind die DINNormen (Deutsches Institut für Normung e.V.) 19706 (Wind) und 19708 (Wasser). Während die Winderosion überwiegend nur auf begrenzten Flächen im nördlichen Münsterland relevant ist, besteht eine Erosionsgefährdung durch Wasser bei Ackerflächen vor allem auf Lößböden in hängigem Gelände. Für die Wassererosion sind die Hangneigung (S-Faktor), die Bodenart (K-Faktor) und das Auftreten von Starkregenereignissen (R-Faktor) die bestimmenden Faktoren für die potenzielle Gefährdung. Für die tatsächliche Gefährdung kommen der Bewirtschaftungseinfluss (C-Faktor), und die Hanglänge (L-Faktor) sowie die Berücksichtigung bereits ergriffener Erosionsschutzmaßnahmen (P-Faktor) hinzu. Der Geologische Dienst NRW bietet über sein Internetportal zwei unterschiedliche Auswertungen an:  Erosionsgefährdung landwirtschaftlicher Flächen nach DIN 19708:2005-02; diese Gebietskulisse dient als Grundlage für die Beratung zur guten fachlichen Praxis nach § 17 BBodSchG. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/7576 37  Erosionsgefährdung landwirtschaftlicher Flächen nach LandesErosionsschutzverordnung (LESchV) auf der Basis des DirektzahlungenVerpflichtungen -Gesetzes (DirektZahlVerpflG); Landwirte, die aufgrund von Direktoder sonstigen Stützungszahlungen zur Erosionsvermeidung verpflichtet sind, können die Erosionsgefährdungsklassen dort online abfragen. Daneben hat die LWK mit Unterstützung des Ministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft , Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen (MKULNV) ein, auf ein Geoinformationssystem (GIS) gestütztes Erosionsschutzberatungsinstrument „Erosionsmanagement in der Landwirtschaft“ (EMiL) für die Erosionseinschätzung in konkreten Einzelfällen und zur Ermittlung der Wirksamkeit von Schutzmaßnahmen entwickelt. Ergänzend sind NRW-spezifische „C-Faktoren“ auf der Grundlage einer Fotodokumentation zum Bodenbedeckungsgrad verschiedener Kulturarten entwickelt worden. Zur Gefahrenabwehr nach § 8 Bundes-Bodenschutz-Verordnung (BBodSchV) ist die Eintrittswahrscheinlichkeit von sich wiederholenden Erosionsereignissen durch Abschätzung im Einzelfall entscheidend. 30. Unterscheiden sich die Gebietskulissen nach Zielrichtung und Rechtsgrundla- ge? Aus den genannten Rechtsgrundlagen ergeben sich unterschiedliche Zielrichtungen:  Die vorsorgeorientierte Beratung basiert auf einer umfassenden Gebietskulisse mit allen 6 Bewertungsstufen der DIN 19708 von „Enat0 keine bis sehr geringe Erosionsgefährdung “ bis „Enat5 sehr hohe Erosionsgefährdung“ und berücksichtigt regional differenzierte Niederschlagsdaten aus einem 30-Jahres-Zeitraum mit Angaben über die Intensität von Starkregenereignissen.  Die Gebietskulisse der LESchV beschränkt sich als Kontrollinstrument für die Überwachung von Erosionsschutzanforderungen lediglich auf die Bewertungsstufen 3 – 5 mit einer von der DIN etwas abweichenden Klasseneinteilung und verwendet keinen Niederschlagsfaktor. 31. Welche Maßnahmen werden zur Vorsorge gegen Bodenerosion und zur Gefah- renabwehr angewandt? Von den zu Frage 29 genannten Erosions-Faktoren können die Hanglänge von Ackerflächen (L-Faktor) durch Anlage von Filterstreifen und die Bewirtschaftung (C-Faktor) mit dem Ausmaß der Bodenbedeckung durch Pflanzen bzw. Pflanzenreste beeinflusst werden. Bei der Bodenbedeckung sind die Zeiträume höchster Starkniederschläge (Wintermonate und spätes Frühjahr) entscheidend. Daher kommen als Maßnahmen zur Verbesserung der Bodenbedeckung die Fruchtartenauswahl, der Anbau von Zwischenfrüchten, die Durchführung von Mulch- und Direktsaatverfahren mit Verzicht auf Pflügen sowie bei stark geneigten Flächen die Umwandlung in Dauergrünland in Betracht. Diese werden aufgrund der o.g. Bewertungsgrundlagen zur bodenschutzrechtlichen Vorsorge empfohlen oder zur Gefahrenabwehr angeordnet . LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/7576 38 32. Können diese Maßnahmen durch Förderung über Agrarumweltmaßnahmen unterstützt werden? Ja, soweit sie über die vorgenannten rechtlichen Pflichten hinausgehen. Auf der Grundlage des NRW-Programms Ländlicher Raum 2007 bis 2013 wurden in NRW z.B. 5jährig angelegte Erosionsschutzmaßnahmen (Mulch- und Direktsaatverfahren sowie die Anlage von Erosionsschutzstreifen) angeboten und werden bis 2018 ausfinanziert. Im zukünftigen NRW-Programm Ländlicher Raum ist außerdem der deutliche Ausbau der Förderung von Erosionsschutzstreifen vorgesehen. 3. Boden / Humusgehalte 33. Wie hat sich der Humusgehalt der Böden in Nordrhein-Westfalen in den letzten 30 Jahren entwickelt? Gibt es regionale Unterschiede? Zum aktuellen Status und der zeitlichen Entwicklung der Humusgehalte liegen folgende Auswertungen vor: 2006 wurde die Studie „Humusgehalte in nordrhein-westfälischen Ackerböden : Aktueller Status und zeitliche Entwicklung“ (Prenger, A.C., Welp, G., Marquardt, U., Koleczek, B., Amelung, W., Bonn 2006) im Auftrag des Landesumweltamtes erstellt. Da diese Auswertung nicht auf Zeitreihenuntersuchungen beruhte und die festgestellten Veränderungen nicht eindeutig waren, wurde ein Humusmonitoring von repräsentativen Ackerstandorten in NRW empfohlen. Dieses begann 2009 unter Federführung des LANUV. Im Rahmen des Monitorings wurden 155 Standorte einmalig untersucht, repräsentativ verteilt auf den Anteil der Ackerbauflächen in den Regionen. Darüber hinaus werden 45 Standorte, verteilt auf 15 Standorte auf Lößböden in der Rheinischen Bucht, 15 überwiegend Gemüsebaustandorte im Niederrheinischen Tiefland um Krefeld und 15 Standorte in der Westfälischen Bucht über 15 Jahre jährlich auf die Humusgehalte und alle drei Jahre auf die Humusvorräte untersucht. Darüber hinaus hat die LWK Humusgehalte von bei der LUFA untersuchten Bodenproben ab 2006 bis 2012 ausgewertet. Wie die Auswertung der LWK (s. Abb. 9) bzw. des Humusmonitorings (s. Abb. 10) zeigen, gibt es regionale Unterschiede und innerhalb der Region unterschiedlich große Spannen, die sowohl auf die Bewirtschaftung (z.B. Fruchtfolge, organische Düngung) als auch die Bodentypen und -arten (Grundwasser beeinflusste Böden, Plaggenesche, tonige oder sandige Böden ) und die Lage der Flächen (Höhe über NN) zurückzuführen sind. Dargestellt werden für die fünf Großlandschaften die Spanne zwischen dem 25. und dem 75. Perzentil (blaues bzw. gelbes Rechteck). Darüber hinaus ist der Median-Wert (50. Perzentil) angegeben. Damit wird deutlich, dass die im Humusmonitoring durch das LANUV ausgewählten Flächen für die Regionen Niederrheinisches Tiefland, Rheinische Bucht und Westfälische Bucht gut die Humusgehalte repräsentieren, die die LWK für eine viel größere Anzahl von Flächen ermittelt hat. Die niedrigeren Medianwerte beim Humusmonitoring im Bergischen Land/Sauerland und in Ostwestfalen sind auf die geringe Probenzahl (40 Ostwestfalen, 15 Berg. Land/Sauerland) zurückzuführen, die insbesondere für das Berg. Land/Sauerland aufgrund der ausgewählten Untersuchungsstandorte nur eingeschränkt repräsentativ für die ganze Region waren. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/7576 39 Abbildung 9: Humusgehalte nach Regionen (Auswertung LWK, 47.686 Analysen aus 2006 – 2012) Abbildung 10: Humusgehalte nach Regionen (Humusmonitoring LANUV NRW, n = 196) 34. Werden mögliche Veränderungen der Humusgehalte durch den Klimawandel ermittelt? Seit 2009 wird ein systematisches Humusmonitoring auf Ackerstandorten in NRW durchgeführt . Wie auch Untersuchungen in anderen Bundesländern (Niedersachsen, Bayern) zeigen, ist bisher keine signifikante Veränderung festzustellen. Außerdem wurden die Proben im Rahmen dieses Untersuchungsprogramms in 4 Humusfraktionen differenziert, dabei konnten Unterschiede in der Verteilung dieser Fraktionen in den drei Regionen festgestellt werden. Insbesondere die Standorte aus der Westfälischen Humusgehalte nach Regionen (Humusmonitoring NRW, n = 196) 2,7 2,0 2,1 1,8 2,8 0 0,5 1 1,5 2 2,5 3 3,5 4 4,5 5 Ber.Land/Sauerland Niederrhein. Tiefland Ostwestfalen Rhein. Bucht Westfäl. Bucht n = 15 n = 45 n = 30 n = 17 n = 89 % H u m u s LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/7576 40 Bucht wiesen eine andere Verteilung der Humusfraktionen auf. Über Auswirkungen des Klimawandels kann jedoch auch bei dieser Fraktionierung noch keine belastbare Aussage gemacht werden. Gleiches gilt für vom Forschungszentrum Jülich in Zusammenarbeit mit der Universität Bonn im Auftrag des LANUV angewandte Prognosemodelle der Humusentwicklung unter sich verändernden klimatischen Bedingungen. Die durch erwartete Ertragssteigerungen erhöhte Humusbildung durch Ernterückstände scheint den durch steigende Temperaturen prognostizierten Humusabbau weitgehend auszugleichen. 35. Teilt die Landesregierung die Einschätzung, dass es in Folge der Biogasnutzung zur Intensivierung des Ackerbaus und somit der Bodennutzung gekommen ist? Unter der Intensität der Produktion wird im Allgemeinen das Ausmaß und die Relation des Einsatzes der Produktionsfaktoren Arbeit, Kapital und Boden verstanden. Mit Blick auf den Ackerbau bzw. die Bodennutzung sind dies z.B. Häufigkeit und Intensität der Bodenbearbeitung und das Ausmaß des Einsatzes von Produktionsmitteln (z.B. Dünger, PSM, Saatgut, Treibstoff). Die Intensität des Anbaus von Energiepflanzen für Biogasanlagen auf dem Acker unterscheidet sich bei den hauptsächlich verwendeten Kulturen (Mais, Getreide, Rüben) nicht grundsätzlich von der des Anbaus zu Nahrungs- oder Futterzwecken. Hinsichtlich des Einsatzes von PSM ist tendenziell eher von einer geringeren Intensität auszugehen (siehe Antwort zu Frage 37). Insofern kann – bezogen auf die jeweilige Kultur bzw. einzelne Ackerfläche – grundsätzlich keine Intensivierung festgestellt werden. In gewissem Umfang erfolgt zwar in einigen Betrieben ein Anbau von Energiepflanzen mit 2 Ernten pro Jahr (z.B. Getreide -Ganzpflanzensilage mit nachfolgender Zweitfrucht; Grünroggen mit Mais als Zweitfrucht …), die Intensität in der jeweiligen Kultur ist jedoch gegenüber einem Hauptfruchtanbau tendenziell geringer. Anders stellt sich die Situation möglicherweise auf Grünland dar. Dort wo bislang extensiv zu Futterzwecken genutztes Grünland für die Biogasnutzung verwendet wird, kommt es i.d.R. zu einer häufigeren Schnittnutzung und damit zu höherer Intensität der Bodennutzung. Der Anbau von Energiepflanzen für Biogasanlagen hat allerdings dazu geführt, dass neben die etablierten landwirtschaftlichen Verwertungspfade (Nahrungsmittel, Futtermittel, Energiepflanzen für Biotreibstoffe) eine weitere, konkurrenzstarke Verwertungsrichtung mit zusätzlichen Flächenansprüchen getreten ist. Hierdurch ist es einerseits zu einem Verdrängungswettbewerb mit anderen – vergleichsweise extensiveren und wettbewerbsschwächeren - Kulturen auf der vorhandenen Ackerfläche gekommen, der zu einer verstärkten Anwendung von Düngemitteln für den Energiepflanzenanbau geführt hat, andererseits hat regional auch der Druck auf eine Umnutzung von Grünland zu Ackerland (Umbruch) zugenommen. Ebenso konnte regional ein Zusammenhang zwischen dem Anstieg der Pachtpreise und dem Bau von Biogasanlagen beobachtet werden. Die Ausweitung des Anbaus von Energiepflanzen für Biogasanlagen fiel in NordrheinWestfalen zeitlich mit der Aufhebung der obligatorischen Stilllegungsverpflichtung, einem deutlichen Anstieg des Preisniveaus für Getreide und Ölpflanzen als auch einer regionalen Ausweitung der Tierhaltung zusammen. Diese Entwicklungen haben ebenfalls zu einer Intensivierung des Ackerbaus bzw. der Bodennutzung beigetragen. Verschärft wird der Nutzungsdruck durch die Umwandlung von Acker- und Weideflächen zu Siedlungs- und Verkehrsflächen . Nach Auskunft des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz (LANUV) werden in Nordrhein-Westfalen täglich etwa 10 ha zusätzlicher Freiraum für Siedlungs - und Verkehrsflächen in Anspruch genommen, dies überwiegend zu Lasten von land- LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/7576 41 wirtschaftlichen Flächen. In Regionen mit einer größeren Zahl von Biogasanlagen teilt die Landesregierung insofern die in der Frage genannte Einschätzung, sieht jedoch bei landesweiter Betrachtung darüber hinaus weitere Einflussfaktoren als ebenso relevant für die erfolgte Intensivierung der Bodennutzung an. 36. Welche Pflanzen werden zur Nutzung in Biogasanlagen angebaut? Aufstellung der 10 häufigsten Substrate mit derzeitiger Hektaranzahl in NRW. Die amtliche Statistik zur Bodennutzung unterscheidet nicht nach Verwertungsrichtungen des Anbaus, daher liegt der Landesregierung keine Übersicht über den Umfang der zur Nutzung in Biogasanlagen angebauten Pflanzen vor. Im Auftrag des MKULNV erhebt die LWK NRW auf freiwilliger Basis seit vielen Jahren Daten zu landwirtschaftlichen Biogasanlagen in NRW. Diese sog. „Biogasdatenbank“ erfasst auch Art und Umfang des Substrateinsatzes, jedoch keine Anbauflächen. Diese lassen sich lediglich näherungsweise aus den Angaben der Betreiber umrechnen. Hinsichtlich der Häufigkeit des Substrateinsatzes in Biogasanlagen ergibt sich aus der Biogasdatenbank nachfolgende Rangliste der Energiepflanzennutzung: Silomais (in 96 % der Anlagen), Grünroggen (36 %), Zuckerrüben (34 %), Grassilage (31 %), GetreideGanzpflanzen -Silage (21 %), Zwischenfrüchte (12 %), Getreidekörner (10 %), sonstige nachwachsende Rohstoffe (10 %), pflanzliche Nebenprodukte und mehrjährige Energiepflanzen (4 %). Umgerechnet ergeben sich nachfolgende Anbauflächen (Stand 2013): Silomais 69.000 ha, Grünroggen 7.500 ha, Grassilage 3.500 ha, Getreidekörner 2.200 ha, Zuckerrüben 2.100 ha, Getreide-Ganzpflanzen-Silage 1.900 ha, sonstige Nachwachsende Rohstoffe 1.200 ha, Zwischenfrüchte 4.300 ha. Insgesamt umfasste der Anbau von Energiepflanzen für Biogasanlagen im Jahr 2013 demnach ca. 92.000 ha, entsprechend ca. 8,6 % der Ackerfläche Nordrhein -Westfalens. 37. Welche Pflanzenschutzmittel werden beim Substratanbau für Biogasanlagen verwendet? Über die konkrete Verwendung bestimmter PSM in einzelnen Kulturen oder Verwertungsrichtungen liegen der Landesregierung keine gesicherten Daten vor, demnach lassen sich keine Aussagen zur Anwendung einzelner PSM beim Substratanbau für Biogasanlagen machen. Bei der Zulassung von PSM wird i.d.R. nicht nach der Verwertungsrichtung der angebauten Kultur unterschieden. Dies bedeutet, dass alle für die jeweilige Kulturpflanze (z.B. Mais, Zuckerrüben ) zugelassenen PSM auch bei deren Anbau zur Verwendung als Biogassubstrat zulässig sind. Der Anbau als Biogassubstrat erfordert keine Berücksichtigung spezieller Schaderreger oder Unkräuter, so dass unterstellt werden kann, dass grundsätzlich vergleichbare Mittel eingesetzt werden, wie sie auch beim Anbau zu Nahrungs- oder Futtermittelzwecken Verwendung finden. Teilweise kann jedoch beim Anbau von Biogassubstraten die Einsatzhäufigkeit und Pflanzenschutzintensität deutlich reduziert werden. Durch frühere Erntetermine entfällt häufig eine Behandlung, z.B. bei Getreide-Ganzpflanzensilage die Abschlussbehandlung mit Fungiziden und Insektiziden. Weiterhin sind die Qualitätsansprüche an die Biomasse beim Substratanbau nicht so hoch wie beim Futter- und Marktfruchtanbau. Dadurch können höhere Befallsintensitäten von Schadorganismen oder Fremdbesätze durch Ruderal- und Segetalvegetation toleriert werden. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/7576 42 38. Gibt es Anzeichen für erhöhten Pestizid- und Düngereinsatz beim Anbau von NAWARO zur Verwertung als Substrat in Biogasanlagen und wenn ja, wie wirkt sich dies auf die Boden- und Grundwasserqualität aus? Der Landesregierung liegen keine Daten über einen erhöhten Einsatz von Dünge- und Pflanzenschutzmitteln beim Anbau von Energiepflanzen als Substrat für Biogasanlagen vor. 39. Welche Nährstoffe befinden sich in den Gärresten? Wie sehen die Nährstoff- und Humusgehalte aus unterschiedlichen Substraten aus? Die Nährstoffgehalte der Gärreste hängen ab von der Art und dem Mengenverhältnis der vergorenen Substrate. Einen Überblick über die Zusammensetzung und die Schwankungsbreite in der Zusammensetzung gibt die nachfolgende Tabelle für flüssige (bis 15 % Trockensubstanz (TS)) und feste (über 15 % TS) Gärreste aus der Vergärung von Wirtschaftsdüngern und nachwachenden Rohstoffen in NaWaRo-Anlagen sowie flüssige Gärreste aus Kofermentanlagen. Aufgrund der enormen Schwankungsbreite in der Nährstoffzusammensetzung ist es nicht möglich, zuverlässige Richtwerte zur Zusammensetzung von Gärresten herauszugeben. Somit verbleiben für die Anwender von Gärresten zur Erfüllung der Verpflichtung, vor der Ausbringung den Nährstoffgehalt zu ermitteln, nur die Analyse repräsentativer Proben oder die Berechnung der Zusammensetzung aus den Angaben zu den vergorenen Substraten. Tabelle A13: Zusammensetzung von Gärresten nach vergorenem Substrat und Tro- ckensubstanzgehalt (TS) Vergorenes Substrat TS-Gehalt (%) Nährstoffgehalte in Frischmasse (%) Humuswirkung (kg Humus-C/t) Merkmal Gesamt-N Ammonium-N Phosphat Kali Magnesium NaWaRo bis 15 (n = 1.122) Median 6,6 0,52 0,32 0,22 0,56 0,09 8,32 Oberes Quartil 7,8 0,61 0,4 0,28 0,63 0,11 9,57 Unteres Quartil 5,6 0,45 0,27 0,18 0,49 0,07 7,38 NaWaRo über 15 (n = 87) Median 20,3 0,67 0,385 0,54 0,56 0,25 28,08 Oberes Quartil 25,6 0,87 0,455 0,835 0,705 0,4025 36,96 Unteres Quartil 16,95 0,595 0,27 0,465 0,49 0,21 22,49 Koferment bis 15 (n = 47) Median 6,60 0,55 0,37 0,27 0,52 0,10 8,32 Oberes Quartil 8,40 0,68 0,53 0,38 0,61 0,13 10,24 Unteres Quartil 5,45 0,49 0,30 0,21 0,42 0,08 7,25 Die Humuswirkung der Gärreste kann nach den Vorgaben der DirektzahlungenVerpflichtungenverordnung (DirektZahlVerpflV) zur Humusbilanzierung abgeschätzt werden. Demnach liefern flüssige Gärreste rund 7 bis 9 kg Humuskohlenstoff je Tonne Substrat, bei den festen Gärresten sind die Werte entsprechend des höheren TS-Gehaltes mit 23 bis 37 kg Humus-Kohlenstoff je Tonne höher (siehe Tabelle). Neuere Untersuchungsergebnisse geben jedoch Anlass zu der Annahme, dass die Humuswirkung von flüssigen Gärresten höher ist als derzeit angenommen. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/7576 43 40. Gibt es Erkenntnisse, dass durch die Aufbringung von Gärresten aus Biogasanlagen die Stickstoffgehalte im Boden zusätzlich erhöht werden? Die Auswertung der Ergebnisse von Gärresteanalysen (s. Frage 39) hat ergeben, dass zwischen 58 und 78 % des in den Gärresten enthaltenen Stickstoffs in der mineralischen Ammoniumform vorliegen. Dieser Stickstoff ist unmittelbar pflanzenverfügbar wie Mineraldüngerstickstoff und wird sich nicht in den Böden anreichern. Der restliche Stickstoff liegt in organischer Bindung vor und geht teilweise in den Humusvorrat des Bodens ein. Im Vergleich zu unvergorener Gülle oder Mist ist der Anteil des Stickstoffs in organischer Bindung in Gärresten geringer, so dass die Stickstoffgehalte im Boden durch Gärreste grundsätzlich vergleichsweise geringer erhöht werden. In dem Maße, in dem die Düngung mit Gärresten zu einer Erhöhung des Humusgehaltes beiträgt, steigt auch der Stickstoffgehalt des Bodens an. Da Gärreste häufig zu Silomais ausgebracht werden, der den Humuszehrern zugerechnet wird, wird sich die Humusanreicherung der Böden in engen Grenzen bewegen. Wie hoch die Humus- und damit die Stickstoffanreicherung sein werden, hängt von den Standort- und Bewirtschaftungsbedingungen (Bodenart, Niederschlagsverhältnisse, Temperaturen, Intensität der Bodenbearbeitung) ab und kann nur im Rahmen langfristiger Feldversuche ermittelt werden. Der Landesregierung sind entsprechende, ausreichend lange laufende Versuche nicht bekannt. 41. Welche Maßnahmen gibt es, um den Humusgehalt der Böden zu erhalten bzw. wieder zu erhöhen (z. B. durch welche Bewirtschaftungsmethoden)? Der Humusgehalt bzw. der Kohlenstoffvorrat von Böden hängt von den jeweiligen Standortbedingungen ab und wird von der Bewirtschaftung, der Bodenbearbeitung auf Ackerflächen und von Landnutzungsänderungen beeinflusst. Im Hinblick auf Maßnahmen sind folgende zwei Handlungsbereiche zu unterscheiden: a) Erhaltung kohlenstoffreicher Böden Dazu gehören organische Böden, die einen Humusgehalt von mindestens 8 % in einem mindestens 10 cm mächtigen Horizont aufweisen. Dies sind insbesondere Hochund Niedermoore und als Grünland genutzte Auenböden. Die Funktion als Kohlenstoffspeicher und ihre Bedeutung als Quelle für klimawirksame Emissionen macht diese Böden neben Aspekten des Boden- und Gewässerschutzes und der Biodiversität u.a. zu einem wichtigen Handlungsfeld des Klimaschutzes. Auf der Grundlage einer in Vorbereitung befindlichen Zustandserfassung von Moorstandorten in NRW sollen im Rahmen des Klimaschutzplans Maßnahmen zu deren Wiedervernässung ergriffen werden. Ergänzend wird auf die Regelungen zur Grünlanderhaltung hingewiesen (Vermeidung von Umbruch). b) Humuserhaltung im Ackerbau Auf Ackerflächen sind die Humuserhaltung und die ständige Nachlieferung von Umsetzungsprodukten vorrangiges Ziel. Eine Steigerung der Humusvorräte ist im Rahmen der ackerbaulichen Nutzung nur begrenzt möglich und kann zu anderen Nachteilen (Schadstoffeintrag, Nitratfreisetzung, Energieaufwand) führen. Daher zielen sowohl die Beratung zur „guten fachlichen Praxis“ nach § 17 BBodSchG als auch die Anforderungen der DirektZahlVerpflV und ergänzende AUM auf die Sicherstellung einer ausreichenden Zufuhr organischer Substanz zum Ausgleich des Abbaus und zur Erhaltung der Kohlenstoffspeicherung ab. Eine ausgeglichene Humusbilanz hat zudem Bedeutung für verschiedene Bodenfunktionen, zur Nährstoffspeicherung und zum Erosionsschutz. Dazu wird das in Anlage 3 der DirektZahlVerpflV verankerte Instrument der Humusbilanzierung (nach VDLUFA, 2004) eingesetzt. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/7576 44 Eine Förderung von Humusgehalt und -qualität wird durch eine standortgerechte vielfältige Fruchtfolge, vor allem durch Integration von humusmehrenden Fruchtarten wie Kleegras, Luzerne oder Körnerleguminosen, den Anbau von Zwischenfrüchten, eine geringe Bearbeitungsintensität und die ausreichende Versorgung des Bodens mit organischer Substanz (Ernterückstände, Stroh, Mist, Kompost) erreicht. Eine dauerhafte Anhebung des Humusgehaltes kann nur begrenzt und sehr langfristig mit ganzheitlichen Anbauverfahren, die die genannten Faktoren berücksichtigen, erreicht werden. Eine Anhebung des Humusgehaltes ist reversibel; durch Änderung der Bewirtschaftung kann es auch wieder zu einem Absinken kommen. 4. Bodenschutzpolitik 42. Welche Regeln sind nach Einschätzung der Landesregierung in der landwirt- schaftlichen Bewirtschaftung zu beachten, damit die Landwirtschaft einen direkten positiven Beitrag zum Bodenschutz, dem Schutz des Klimas und der biologischen Vielfalt leisten kann? Die Regeln „Guter landwirtschaftlicher Praxis bei der landwirtschaftlichen Bodennutzung“ sind in § 17 Abs. 2 BBodSchG aufgelistet. Sie sollen über die nach Landesrecht zuständigen Beratungsstellen vermittelt werden. Das Zusammenwirken der in NRW zuständigen LWK mit den Bodenschutzbehörden ist in einem ergänzenden Erlass geregelt worden. Daneben führt das Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) in § 5 Abs. 2 die Grundsätze der „guten fachlichen Praxis“ für die Landwirtschaft auf, die bei der landwirtschaftlichen Nutzung zu beachten sind (siehe auch Antwort zu Frage 93). 43. Sind diese Regeln insgesamt oder teilweise für die Landwirtschaft verbindlich vorgeschrieben? Die vorgenannten Regeln sind nicht verbindlich. Das Bodenschutzrecht verfügt zur Vorsorge in der Landwirtschaft über keine ordnungsrechtlichen Vorgaben und keine Anordnungsbefugnis . 44. Werden diese Regeln von der Landwirtschaft in NRW flächendeckend befolgt, und wenn nein, was will die Landesregierung unternehmen, um deren Umsetzung sicherzustellen? Eine begrenzte Kontrolle der Anforderungen zum Erosionsschutz und zur Humuserhaltung ist bis einschließlich 2014 über die diesbezüglichen Regelungen der DirektZahlVerpflV und der LESchV erfolgt. Seit Inkrafttreten der Verordnung in 2010 wurde im Rahmen der CCKontrollen bisher nur ein Verstoß festgestellt und geahndet. Ab 2015 ist die dreigliedrige Fruchtfolge (war bisher die am häufigsten genutzte Option zur Erfüllung der CCAnforderungen zur Erhaltung der organischen Substanz im Boden) Bestandteil des Greenings und damit für Betriebe ab 15 ha Ackerfläche obligatorisch. Die Möglichkeit, den Erhalt der organischen Substanz mit der Erstellung einer Humusbilanz oder mit Bodenhumusuntersuchungen der einzelnen Ackerschläge zu erfüllen, sieht das neue System ab 2015 nicht mehr vor. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/7576 45 45. Welchen Beitrag haben die bestehenden Regelungen in der landwirtschaftlichen Produktion zum Bodenschutz geleistet? Waren hierbei die Cross Compliance aus Sicht der Landesregierung wirksam und ausreichend? Siehe Antwort zu Frage 44. 46. Wie bewertet die Landesregierung bestehende negative Auswirkungen bzw. zu- künftige Risiken auf die Böden in NRW, die sich durch den gesteigerten Anbau von Mais ergeben? Grundsätzlich kann Maisanbau mit nachteiligen Wirkungen auf Böden verbunden sein. Durch die Reihenkultur und den relativ späten Reihenschluss können Maisanbauflächen von Bodenerosion betroffen sein. Schwere Erntemaschinen und der späte Erntezeitpunkt in einer niederschlagsreichen Jahreszeit können auf ungünstigen Standorten Bodenschadverdichtungen begünstigen. Als starker Humuszehrer kann sich Silomais durch den Abbau der organischen Bodensubstanz negativ auf den Humusgehalt der Böden auswirken. Diese möglichen negativen Auswirkungen sind jedoch weder unvermeidbar noch treten sie flächendeckend auf. Ob sich der Anbau von Mais im konkreten Einzelfall nachteilig auswirkt, hängt von vielen Faktoren wie Bodenart, Fruchtfolge, Vorkultur, Lage und Neigung der Fläche, Bodenbearbeitung , Kulturführung sowie Erntezeitpunkt und -technik ab. Einen besonderen Stellenwert nimmt dabei die Fruchtfolge ein. Mit steigenden Anteilen von Mais in der Fruchtfolge wächst das Risiko, dass es zu den o.g. nachteiligen Auswirkungen des Maisanbau kommt. Insgesamt sollte ein hoher Maisanteil in der Fruchtfolge vermieden und ein Anbau auf Problemstandorten wie z.B. stark hängigen oder staunassen Standorten möglichst nicht vorkommen. Auf erosionsgefährdeten Flächen sind außerdem Schutzmaßnahmen wie der Anbau von Untersaaten und Zwischenfrüchten anzuwenden. Ein hoher Maisanteil in der Fruchtfolge sollte nicht nur vor dem Hintergrund des Bodenschutzes vermieden werden. Auch aus Gründen der Pflanzengesundheit (z.B. Maiswurzelbohrer) sowie zum Schutz der biologischen Vielfalt (siehe Antwort zu Frage 91) ist eine vielgliedrige Fruchtfolge notwendig. In einigen Regionen Nordrhein-Westfalens besteht hier Handlungsbedarf , da auf Kreisebene Maisanteile an der Ackerfläche von deutlich über 40% und mehr erreicht werden. C. Landwirtschaft und Umweltmedium – Wasser 1. Wasserbedarf 47. Wie viele m³ Wasser werden in NRW insgesamt für die öffentliche, industrielle und landwirtschaftliche Wassernutzung im Durchschnitt jährlich eingesetzt? Erhebungen zur öffentlichen und nicht-öffentlichen Wasserversorgung werden nach § 7 und § 8 Umweltstatistikgesetz alle drei Jahre durchgeführt. Zahlen zum Erhebungsjahr 2013 liegen erst im Jahr 2015 vor. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/7576 46 Tabelle A14: Wasserversorgung nach Eigengewinnung, Fremdbezug und Wasserabgabe an Letztverbraucher in Mill. m3 Merkmal 2001 2004 2007 2010 Wasseraufkommen insgesamt 1 738,6 1 719,9 1 737,5 1 734,7 Eigengewinnung – Grund- und Quellwasser 530,1 564,0 504,3 496,0 – angereichertes Grundwasser 347,2 350,7 359,0 368,1 – Uferfiltrat 200,7 177,3 154,4 121,1 – Oberflächenwasser 207,0 209,0 187,4 199,9 Fremdbezug 453,6 418,9 532,3 549,6 Wasserverwendung Wasserabgabe an Letztverbraucher – Haushalte und Kleingewerbe 914,9 904,5 877,2 865,1 – gewerbliche Unternehmen und sonstige Abnehmer 261,4 265,5 227,8 234,8 – andere Bundesländer oder das Ausland 0,8 0,8 0,6 0,7 Wasserabgabe zur Weiterverteilung 440,8 434,6 512,7 518,3 Leitungsverluste und Wasserwerkseigenverbrauch 120,7 114,5 119,1 115,8 Nichtöffentliche Wasserversorgung Hierzu sind ab dem Berichtjahr 2007 alle drei Jahre Betriebe berichtspflichtig, die Wasser gewinnen oder die einen Fremdbezug an Wasser von mindestens 10 000 Kubikmeter pro Jahr haben, sowie Betriebe die Wasser oder Abwasser in Gewässer einleiten. Tabelle A15: Nichtöffentliche Wasserversorgung in Mill. m3 Merkmal 2007 2010 Wasseraufkommen insgesamt 5 899,0 5 635,8 Eigengewinnung – Grund-/Quellwasser 900,9 920,9 – Uferfiltrat 314,1 303,0 – angereichertes Grundwasser 26,8 45,3 – Oberflächenwasser 3 766,9 3 469,8 Fremdbezug 890,3 896,8 Wasserverwendung Einfach genutzt – als Kühlwasser 3 572,5 3 448,8 LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/7576 47 Merkmal 2007 2010 – zur Beregnung oder Bewässerung 6,3 9,2 – für Produktionszwecke 378,6 328,9 – als Belegschaftswasser 21,4 19,1 Zur Mehrfachnutzung eingesetzt 95,9 96,3 Zur Kreislaufnutzung eingesetzt 627,6 554,6 Abgegeben oder ungenutzt abgeleitet 1 196,7 1 178,9 Weitere Details siehe unter https://webshop.it.nrw.de/download.php?id=18207 Nach § 46 Abs. 1 Nr. 1 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) bedürfen Grundwasserentnahmen „für den Haushalt, den landwirtschaftlichen Hofbetrieb, für das Tränken von Vieh außerhalb des Hofbetriebs oder in geringen Mengen zu einem vorübergehenden Zweck“ keiner wasserrechtlichen Erlaubnis. Eine über die Anforderungen des Umweltstatistikgesetzes hinausgehende systematische oder nutzungsbezogene Erfassung erfolgt deshalb nicht. Es ist darauf hinzuweisen, dass die vorher genannten Zahlen von den Zahlen zu Berichten zum Wasserentnahmeentgelt abweichen können. Dies liegt in der unterschiedlichen Erhebungsgrundlage und -systematik begründet. Die Festsetzung des Wasserentnahmeentgelts erfolgt auf der Grundlage jährlicher Erklärungen der zur Entrichtung eines Entgelts verpflichteten Wasserentnehmer. 48. Welche Formen der Wassernutzung (Beregnung, Tiertränke oder dergl.) gibt es in der Landwirtschaft? Unter „landwirtschaftlichen Hofbetrieb“ im Sinne des § 46 Abs. 1 Nr. 1 WHG werden im Allgemeinen nachfolgende Nutzungen subsumiert:  Wasserbedarf für den Haushalt der Landwirte und für das Vieh  Wasserbedarf zum Säubern der Ställe, von Nutzflächen und des Viehs  Wasserbedarf zum Betrieb, Waschen und Reinigen von Geräten und technischen Anlagen, die zu einem modernen landwirtschaftlichem Betrieb gehören (z.B. Milchkühlung, Schwemmentmistung, Feldspritze)  Wasserbedarf zur Bewässerung von Hof- und Hausgärten (nicht Gartenbau zu Erwerbszwecken)  Wasserversorgung betriebszugehöriger Personen, die auf dem Hof (aber nicht im Haushalt der Landwirte) leben. Darüber hinaus sind folgende Formen der Wassernutzung im landwirtschaftlichen und gartenbaulichen Bereich zu benennen:  Beregnung landwirtschaftlicher Ackerbaukulturen auf Grund fehlenden natürlichen Wasserangebots in Trockenperioden LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/7576 48  Beregnung von Spezialkulturen, z.B. Gemüse, um bestimmte Erträge und Qualitäten zu erzielen  Tröpfchenbewässerung von Spezialkulturen, auch in Verbindung mit einer gezielten Nährstoffzufuhr, z.B. in Erdbeeren, Gurken und neuerdings auch Spargel  Gezielte Bewässerung von auf Steinwolle kultivierten Kulturen in Verbindung mit einer gezielten Nährstoffzuführung, z.B. im Tomatenanbau unter Glas  Über-Kopf-Beregnung von Gartenbaukulturen mittels Gießwagen und Ebbe-/FlutSysteme zur Bewässerung von Gartenbaukulturen auf abgedichteten Böden in Treibhäusern oder Ebbe-/Flut-Tischen (bei Zierpflanzenberegnung teilweise aus aufgefangenem kalkarmem Regenwasser)  Wasch-, Reinigungs- und Spülwasser zur Vermarktungsvorbereitung, z.B. Möhrenwäsche, Tulpenzwiebelwäsche  Frostschutzberegnung in Spezialkulturen wie z.B. Obstplantagen  Viehtränke auf Weiden  Beregnung von Paddocks, Reitplätzen und Reithallenplätzen zur Reduzierung der Staubbelastung beim Beritt sowie zur Konditionierung des Platzes  Speisung von Ebbe-/Flut-Systemen auf Reitplätzen  Wasser zur Fischteicheinspeisung Ferner wird im landwirtschaftlichen und gartenbaulichen Bereich Wasser auch als Löschwasser oder zur Energiegewinnung (Wasser-Wärmetauscher, Wasserkraft) genutzt. Auch die Entwässerung durch Dränagen ist als Wassernutzung anzusehen. 49. Wie viele m³ Wasser nutzen anteilig die Landwirtschaft und Gartenbau in NRW? Auf die Antwort zur Frage 47 wird hingewiesen. Belastbare Zahlen zur Höhe der Wassernutzung in Landwirtschaft und Gartenbau liegen nicht vor. Neben den bereits beschriebenen erlaubnisfreien Nutzungen ist auch bei den im Einzelfall erteilten Erlaubnissen zu berücksichtigen, dass die tatsächlich entnommenen Mengen i.d.R. nicht erfasst bzw. kontrolliert werden, zumal sie bislang nicht dem Wasserentnahmeentgelt unterliegen. Zu den genehmigten Entnahmemengen wird auf die Antwort zur Frage 50 verwiesen. 50. Wie viele private Gewinnungsanlagen wurden für die Landwirtschaft genehmigt (Einzelaufstellung mit Fördermengen und Ortsangaben)? Die von den unteren Wasserbehörden laut deren Mitteilung erteilten Erlaubnisse zur Wasserentnahme sind in der nachfolgenden Tabelle aufgeführt. Es wird darauf hingewiesen, dass die genehmigten Mengen nicht die tatsächliche Entnahme widerspiegeln (s.a. Antwort zu den Fragen 47 bis 49) LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/7576 49 Tabelle A16: Landwirtschaftliche Wassergewinnungsanlagen in Nordrhein-Westfalen Bezirksregierung Arnsberg Stadt Dortmund 4 Anlagen, Gesamtfördermenge: 47.259,25 m³/a Ennepe-RuhrKreis 8 Anlagen, Gesamtfördermenge: 67.028 m³/a, davon Witten 1 11.500 m³/a Sprockhövel 5 34.528 m³/a Wetter 1 20.000 m³/a Hattingen 1 1.000 m³/a Hochsauerlandkreis 18 Anlagen, Gesamtfördermenge: 25.465 m³/a, davon Arnsberg 1 1.100 m³/a Brilon 1 730 m³/a Eslohe 2 3.048 m³/a Hallenberg 1 7.300 m³/a Marsberg 1 900 m³/a Medebach 4 6.733 m³/a Schmallenb. 1 15 m³/a Sundern 4 4.239 m³/a Winterberg 3 1.400 m³/a Kreis Unna 4 Anlagen, Gesamtfördermenge: 15.350 m³/a, davon Lünen 3.750 m³/a, Selm 1.600 m³/a, Bezirksregierung Detmold Stadt Bielefeld Anzahl: 10, Gesamtfördermenge 53.000 m³/a Kreis Herford 10 Anlagen, Gesamtfördermenge 26.000 m³/a, davon Bünde 5.150 m³/a, Enger 4.000 m³/a Herford 8.550 m³/a Spenge 3,500 m³/a Vlotho 4.800 m³/a Kreis Lippe 81 Anlagen, Gesamtfördermenge 345.267 m³/a, davon Bad Salzuflen 9 34.800 m³/a Barntrup 4 10.799 m³/a Blomberg 4 9.236 m³/a Detmold 4 7.500 m³/a Dörentrup 1 1.500 m³/a Extertal 9 73.300 m³/a Horn-Bad Meinberg 6 46.645 m³/a Kalletal 7 12.617 m³/a Lage 4 7.872 m³/a Lemgo 8 100.680 m³/a Leopoldshöhe 13 18.948 m³/a Lügde 2 5.210 m³/a Oerlinghausen 2 2.701 m³/a Schieder-Schwalenb. 7 12.523 m³/a Schlangen 1 936 m³/a Kr. Minden- Lübbecke 36 Anlagen, Gesamtfördermenge 662.080 m³/a, davon Lübbecke 2 16.000 m³/a Minden 1 30.000 m³/a Petershagen 1 26.280 m³/a LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/7576 50 Porta Westfalica 2 43.000 m³/a Preußisch Oldendorf 2 12.300 m³/a Rhaden 22 485.300 m³/a Stemwede 6 49.200 m³/a Kreis Höxter 33 Anlagen, Gesamtfördermenge 214.544 m³/a, davon Bad Driburg 3 11.815 m³/a Beverungen 3 8.835 m³/a Borgentreich 3 16.155 m³/a Brakel 5 26.300 m³/a Horn-Bad Meinberg 1 5.000 m³/a Höxter 4 26.200 m³/a Nieheim 3 12.580. m³/a Schlangen 1 20.000 m³/a Steinheim 4 25.139 m³/a Warburg 3 2.900 m³/a Willebadessen 3 10.460 m³/a Kreis Gütersloh 119 Anlagen, Gesamtfördermenge 1.568.617 m³/a, davon Gütersloh 30 571.797 m³/a Halle 3 7.775 m³/a Harsewinkel 13 143.751 m³/a Herzebrock-Clarholz 20 277.576 m³/a Langenberg 3 47.840 m³/a Rheda-Wiedenbrück 18 185.261 m³/a Rietberg 8 100.765 m³/a Schloß Holte-Stukenbrock 8 126.542 m³/a Verl 10 77.095 m³/a Versmold 6 30.215 m³/a Bezirksregierung Düsseldorf Stadt Düsseldorf 65 Anlagen, Gesamtfördermenge 390.586 m³/a Stadt Duisburg 11 Anlagen, Gesamtfördermenge 28.850 m³/a Stadt Krefeld 46 Anlagen, Gesamtfördermenge 388.375 m³/a Stadt Mönchengladbach 20 Anlagen, Gesamtfördermenge 187.147 m³/a Stadt Mülheim 3 Anlagen Stadt Solingen 2 Anlagen, Gesamtfördermenge: 8.650 m³/a Kreis Mettmann 18 Anlagen, Gesamtfördermenge: 53.117 m³/a, davon Erkrath 2 20 m³/a Hilden 5 5.292 m³/a Langenfeld 9 41.230 m³/a Monheim 2 6.575 m³/a Rhein-Kreis Neuss 531 Anlagen, Gesamtfördermenge: 6.205.082 m³/a, davon Dormagen 69 668.398 m³/a Grevenbroich 14 555.835 m³/a Jüchen 24 716.750 m³/a Kaarst 118 1.029.052 m³/a Korschenbroich 96 1.166.729 m³/a Meerbusch 100 823.431 m³/a Neuss 95 720.007 m³/a Rommerskirchen 15 524.880 m³/a LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/7576 51 Kreis Viersen 73 Anlagen, Gesamtfördermenge: 402.965 m³/a, davon Brüggen 12 56.800 m³/a Grefrath 1 2.500 m³/a Kempen 3 20.800 m³/a Nettetal 34 88.515 m³/a Schwalmtal 2 12.000 m³/a Tönisvorst 7 48.300 m³/a Viersen 2 12.500 m³/a Willich 12 61.550 m³/a Kreis Wesel 303 Anlagen, Gesamtfördermenge: 4.630.982 m³/a, davon Alpen 49 962.307 m³/a Bocholt 1 20.000 m³/a Dinslaken 2 22.000 m³/a Dorsten 2 14.000 m³/a Duisburg 2 26.720 m³/a Hamminkeln 46 779.328 m³/a Hünxe 13 178.500 m³/a Issum 1 16.000 m³/a Kalkar 1 38.400 m³/a Kamp-Lintfort 21 266.437 m³/a Moers 19 382.350 m³/a Neukirchen-Vluyn 13 230.870 m³/a Rees 1 600 m³/a Rheinberg 18 318.874 m³/a Schermbeck 18 204.984 m³/a Sonsbeck 25 275.424 m³/a Uedem 1 45.000 m³/a Voerde 5 64.134 m³/a Wesel 31 303.260 m³/a Xanten 34 481.794 m³/a Bezirksregierung Köln Stadt Aachen 2 Anlagen, Gesamtfördermenge 45.000 m³/a Stadt Bonn 5 Anlagen, Gesamtfördermenge 50.100 m³/a Stadt Köln 6 Anlagen, Gesamtfördermenge 76.200 m³/a Stadt Leverkusen 12 Anlagen, Gesamtfördermenge 152.800 m³/a Rheinisch-Berg. Kreis 5 Anlagen, Gesamtfördermenge 63.100 m³/a, davon - Leichlingen 3 10.100 m³/a - Burscheid 1 48.000 m³/a - Bergisch Gladbach 1 5.000 m³/a Städteregion Aachen 19 Anlagen, Gesamtfördermenge 89.015 m³/a, davon Baesweiler 3 39.015 m³/a Eschweiler 3 4.850 m³/a Herzogenrath 4 10.500 m³/a Monschau 2 1.940 m³/a Roetgen 1 300 m³/a Simmerath 1 500 m³/a Stolberg 2 5.960 m³/a Würselen 3 25.950 m³/a Kreis Düren 41 Anlagen, Gesamtfördermenge 1.216.290 m³/a, davon Aldenhoven 3 84.700 m³/a Düren 5 97.700 m³/a LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/7576 52 Jülich 6 162.000 m³/a Kreuzau 2 98.000 m³/a Langerwehe 1 8.000 m³/a Linnich 8 270.550 m³/a Merzenich 1 15.000 m³/a Niederzier 1 80.400 m³/a Nideggen 1 1.000 m³/a Nörvenich: 4 134.500 m³/a Titz: 1 7.000 m³/a Vettweiß: 8 257.440 m³/a Kreis Heinsberg 202 Anlagen, Gesamtfördermenge 1.163.951 m³/a, davon Erkelenz 14 209.876 m³/a Gangelt 11 87.688 m³/a Geilenkirchen 8 154.592 m³/a Heinsberg 37 92.260 m³/a Hückelhoven 17 83.281 m³/a Selfkant 35 180.820 m³/a Waldfeucht 15 107.233 m³/a Wassenberg 25 48.316 m³/a Wegberg 40 199.885 m³/a Rhein-Sieg-Kreis 186 Anlagen, Gesamtfördermenge 2.318.983 m³/a, davon - Alfter 30 375.300 m³/a - Bornheim 58 1.037.375 m³/a - Eitorf 2 4.000 m³/a - Hennef 4 15.000 m³/a - Königswinter 1 7.884 m³/a - Meckenheim 13 85.040 m³/a - Much 1 63.100 m³/a - Neunkirchen- Seelscheid 1 1.000 m³/a - Niederkassel 19 100.924 m³/a - Rheinbach 18 165.100 m³/a - Sankt Augustin 1 13.000 m³/a - Siegburg 1 200 m³/a - Swisttal 17 308.646 m³/a - Troisdorf 14 101.546 m³/a - Wachtberg 4 23.100 m³/a - Windeck 2 17.768 m³/a Rhein-Erft-Kreis 56 Anlagen, Gesamtfördermenge 1.416.789 m³/a, davon Bedburg 1 20.000 m³/a Bergheim 4 314.000 m³/a Brühl 6 124.405 m³/a Erftstadt 2 37.620 m³/a Frechen 3 111.800 m³/a Hürth 6 116.650 m³/a Kerpen 8 206.870 m³/a Pulheim 17 191.690 m³/a Wesseling 9 293.754 m³/a Bezirksregierung Münster LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/7576 53 Stadt Bottrop 8 Anlagen, Gesamtfördermenge 140.411 m³/a Stadt Gelsenkirchen 1 Anlage Stadt Münster 16 Anlagen, Gesamtfördermenge 64.418 m³/a Kreis Warendorf Gesamtfördermenge 420.000 m³/a Kreis Steinfurt 122 Anlagen, Gesamtfördermenge 1.187.059 m³/a, davon Altenberge 3 27.821 m³/a Emsdetten 2 27.700 m³/a Greven 12 131.896 m³/a Hopsten 4 42.000 m³/a Hörstel 10 217.360 m³/a Horstmar 1 1.800 m³/a Ibbenbüren 2 37.500 m³/a Ladbergen 5 13.260 m³/a Laer 8 86.250 m³/a Lengerich 9 73.800 m³/a Lienen 8 62.262 m³/a Lotte 1 12.000 m³/a Metelen 1 9.000 m³/a Neuenkirchen 6 10.300 m³/a Ochtrup 3 15.450 m³/a Rheine 12 88.260 m³/a Sarbeck 14 121.250 m³/a Steinfurt 10 103.660 m³/a Tecklenburg 3 12.800 m³/a Wettringen 8 92.690 m³/a Kreis Coesfeld 78 Anlagen, Gesamtfördermenge 514.961 m³/a, davon Ascheberg 7 32.947 m³/a Billerbeck 17 95.382 m³/a Coesfeld 8 69.928 m³/a Dülmen 10 68.441 m³/a Havixbeck 2 3.354 m³/a Lüdinghausen 10 69.167 m³/a Nordkirchen 1 3.100 m³/a Nottuln 2 3.969 m³/a Olfen 2 6.056 m³/a Rosendahl 7 53.610 m³/a Senden 12 109.007 m³/a Kreis Borken 290 Anlagen, Gesamtfördermenge 5.494.776 m³/a, davon Ahaus 3 43.775 m³/a Bocholt 54 1.077.900 m³/a Borken 50 1.021.852 m³/a Gescher 4 88.100 m³/a Heek 1 30 m³/a Heiden 72 1.149.950 m³/a Isselburg 16 188.371 m³/a Legden 2 5.500 m³/a Raesfeld 9 200.500 m³/a Reken 26 533.603 m³/a Rhede 17 447.565 m³/a Schöppingen 2 17.500 m³/a Stadtlohn 7 75.750 m³/a Südlohn 8 153.905 m³/a LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/7576 54 Velen 16 415.550 m³/a Vreden 3 4.925 m³/a 51. Wie hat sich der Wasserverbrauch von 1990 bis 2013 in Landwirtschafts- und Gartenbaubetrieben entwickelt? Sieht die Landesregierung hier regionale Schwerpunkte und wenn ja, wodurch? Auf die Antwort zur Frage 47 bis 49 wird hingewiesen. Konkrete Zahlen, die eine abgesicherte Aussage zur Entwicklung des Wasserverbrauchs in der Landwirtschaft und im Gartenbau ermöglichen würden, liegen im Wesentlichen nicht vor. Erfahrungsgemäß schwankt der Wasserverbrauch in der Landwirtschaft und Gartenbaubetrieben vermutlich vor allem witterungsbedingt recht stark. Vor allem in der Landwirtschaft ist die Beregnung abhängig vom natürlichen Niederschlag, speziell in der Hauptwachstumsperiode im Frühjahr. Kulturen in Gewächshäusern oder Folientunneln sind dagegen ganzjährig von künstlicher Bewässerung abhängig. Im Zuge des fortschreitenden Klimawandels hin zu trockeneren und auch wärmeren Frühjahren ist dann häufiger eine Beregnung der Freilandkulturen erforderlich. Auch die Tendenz im Sommer hin zu mehr Starkregenereignissen im Wechsel mit heißen Trockenperioden kann hier vermehrt eine Zusatzbewässerung erforderlich machen. Diese Problematik zeigt sich am deutlichsten nördlich der Lippe, im Bereich der Haltener Sande auf Böden mit geringer Feldkapazität. Hier ist der Grundwasserstand in den letzten Jahren merklich gefallen, so dass dieser Bereich zukünftig bei der Beantragung neuer Wasserrechte , aber auch hinsichtlich der Überwachung bestehender Wasserrechte, intensiver betrachtet werden muss. Neben den witterungsbedingten- bzw. klimatischen Einflüssen ist die Ausweitung der Produktion von bestimmten (vermehrt bewässerungsbedürftigen) Sonderkulturen wie z.B. Feldgemüse oder Beerenobst zu verzeichnen. Ebenso sind die Qualitätsanforderungen im Handel gestiegen, die ebenfalls Auswirkungen auf den Bewässerungsbedarf von Kulturen haben. Dementsprechend scheint ein steigender Trend (zumindest gemessen an der Zahl der Anträge ) in den entsprechenden Regionen erkennbar zu sein (z.B. Kreis Düren, Rhein-ErftKreis , Kreis Heinsberg, Rhein-Sieg-Kreis, Kreis Kleve, Kreis Recklinghausen, Kreis Gütersloh ). Die Landesregierung hat in verschiedenen Studien und Modellierungen die Auswirkungen des Klimawandels insbesondere auf die landwirtschaftliche Bewässerung untersuchen lassen . Aus den entsprechenden Ergebnissen ist die Notwendigkeit abzuleiten, künftig auf regionaler Ebene eine mengenmäßige Bewirtschaftung des Grundwassers zu prüfen. 2. Ökologischer Zustand - Chemische Güte der Oberflächengewässer LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/7576 55 52. Gibt es Ergebnisse von Untersuchungen über das Vorkommen von Veterinärarzneimitteln in Gülle und über mögliche Eintragspfade dieser Mittel in Grund- und Oberflächenwässer? Gülle und Gärreste Das LANUV hat 2009 in einer Überblicksuntersuchung die Belastung von insgesamt 34 Gülle - und 35 Gärrestproben mit den mengenmäßig wichtigsten Veterinärantibiotika ermittelt. Die Proben stammten aus Güllelagern in landwirtschaftlichen Betrieben und Gärrestlagern bei Biogasanlagen und wurden auf verschiedene Einzelsubstanzen der Stoffgruppen der Tetracycline, Sulfonamide und Fluorchinolone untersucht. In 71% aller untersuchten Proben waren Antibiotikarückstände nachweisbar (Gärrestproben 80%, Gülleproben 62%). Das nachgewiesene Stoffspektrum und die Höhe der Stoffkonzentrationen unterschieden sich teilweise. Tendenziell waren die Schweine- und Geflügelgülle stärker belastet als die Rindergülle . Bei den Gärresten gab es diese Tendenz nicht, u. a. weil viele Gärreste aus der Vergärung von Güllen verschiedener Tierarten stammten. Die Untersuchungsergebnisse belegen, dass Wirtschaftsdünger eine Quelle des Eintrags von Veterinärantibiotika in landwirtschaftlich genutzte Böden sind (Ratsak et al., 2013). Boden und Grundwasser Zur Erfassung des Gefährdungspotenzials von Tierarzneimittelrückständen auf landwirtschaftlich genutzten Böden und im Grundwasser in NRW hat das LANUV zudem im Jahr 2008 ein Boden- und Grundwasser-Screening an insgesamt 21 korrespondierenden Standorten in NRW durchgeführt. Für dieses Programm wurden Flächen im Einzugsbereich von landeseigenen Grundwassermessstellen ausgewählt, die in Gebieten mit hohem Viehbesatz und teilweise hohen Aufwandmengen an Gülle liegen sowie einen geringen Grundwasserflurabstand aufweisen. An diesen Grundwassermessstellen waren bei früheren Untersuchungen zum Teil erhöhte Konzentrationen an Nitrat und Ammonium festgestellt worden. An jedem Standort wurden eine oberflächennahe Grundwasserprobe und Bodenproben aus den Tiefen 0 – 30 cm, 30 – 60 cm und 60 – 90 cm entnommen. Untersucht wurde auf die Rückstände der als umweltrelevant bewerteten Tierarzneimittelgruppen Tetracycline, Sulfonamide und Fluorchinolone mit insgesamt 22 Einzelstoffen. Von den untersuchten 21 Grundwasserproben wies bei einer Bestimmungsgrenze (BG) von damals 0,05 μg/L nur eine Probe Tierarzneimittelrückstände auf. Diese Probe enthielt einen Wirkstoff aus der Stoffgruppe der Sulfonamide, Sulfamethoxazol, mit einer Konzentration von rund 0,30 μg/L. Bei einer zweiten Probennahme an dieser Grundwassermessstelle wurde eine Konzentration von 0,37 μg/L festgestellt. Die Konzentrationen der übrigen Sulfonamide lagen unter der BG. Auf der korrespondierenden landwirtschaftlichen Fläche konnten im Boden weder Sulfamethoxazol noch andere Wirkstoffe aus der Gruppe der Sulfonamide nachgewiesen werden. In den Oberbodenproben (Entnahmetiefe 0-30 cm) wurden bei einer BG von 5 μg/kg TS weder Fluorchinolone noch Sulfonamide nachgewiesen. Jedoch wiesen 12 der 21 Proben Gehalte an Tetracyclinen über 5 μg/kg TS auf. Die Maximalgehalte im Boden lagen bei 13,6 μg/kg TS für Oxytetracyclin, 44,4 μg/kg TS für Chlortetracyclin und 38,6 μg/kg TS für Tetracyclin . Frachtabschätzungen legen den Schluss nahe, dass bei den Tetracyclinen eine Akkumulation im Boden stattfindet. Aufgrund der möglichen Anreicherung durch das wiederholte Ausbringen und wegen der Möglichkeit einer Induktion bzw. Verbreitung von Antibiotikare- LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/7576 56 sistenzen wird der Eintrag von antibiotisch wirksamen Substanzen mit Gülle und Gärresten daher als kritisch beurteilt (Hembrock-Heger et al. 2011). Eine bundesweite Studie zur Grundwasserbelastung durch Antibiotika und Antiparasitika, die veterinärmedizinisch eingesetzt werden bzw. in Tiermastanlagen Anwendung finden, wurde 2014 durch das UBA herausgegeben (UBA-Texte 27/2014). An dieser Studie war ebenfalls das LANUV beteiligt. Erneut wurden Grundwasserbelastungen an dem o.g. Standort in NRW mit Sulfamethoxazol im genannten Konzentrationsbereich gefunden und es bestätigte sich, dass Befunde im Grundwasser - bei sehr risikoorientierter Standortauswahl – vereinzelt vorkommen . Oberflächengewässer Verschiedene Tierarzneistoffe werden seitens des LANUV im Rahmen des Oberflächengewässermonitorings regelmäßig untersucht (Ergebnisse: www.elwasweb.nrw.de). In Oberflächengewässern sind verschiedene Stoffe aus der Gruppe der Sulfonamide nachweisbar (u.a. Sulfamethoxazol, Sulfadiazin, Sulfadimidin). Da Sulfamethoxazol in bedeutendem Umfang auch in der Humanmedizin eingesetzt wird, lassen sich die regelmäßig feststellbaren Befunde in Oberflächengewässern nicht auf den Einsatz in Tiermastbetrieben zurückführen. Regionalisierte Frachtabschätzungen (Stoffflussmodell; Messungen an Kläranlagen) ergeben, dass die Sulfamethoxazol-Belastungen der mittelgroßen und großen Oberflächengewässer in NRW sich durch Einträge aus kommunalen Kläranlagen erklären lassen. Insbesondere in kleineren Gewässern in ländlichen Gebieten mit hohem Viehbesatz sind dagegen auch gewässerrelevante Belastungen (Drainagen!) aus Gülle / Gärresten nicht auszuschließen. 53. In welchen Oberflächengewässern waren seit Inkrafttreten der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie ein Anstieg der Nitrat-, Phosphat- und PSMKonzentrationen zu verzeichnen? Um den Anstieg von Stoff-Konzentrationen zuverlässig ermitteln zu können sind Messreihen über längere Zeiträume notwendig. Für eine statistisch abgesicherte Aussage müssen mindestens fünf Jahresmittelwerte vorliegen. Von operativen Messstellen, die nach Vorgaben der WRRL alle drei Jahre zu untersuchen sind, liegen bislang meist weniger als fünf Jahresmittelwerte vor. Eine statistisch abgesicherte Trendanalyse ist daher nur für die Messreihen der Überblicksmessstellen möglich, die bereits vor der Umstellung des Messstellennetzes nach Anforderungen der WRRL als sogenannte Trendmessstellen mehrmals jährlich beprobt wurden. Eine flächendeckende Trendanalyse ist zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht möglich. Während für die beiden Nährstoffe Phosphat (bezogen auf Gesamtphosphat- Phosphor) und Nitrat (bezogen auf Nitrat-Stickstoff) weitgehend lückenlose und flächendeckende Datenreihen verfügbar sind, hat sich das Messprogramm für Pflanzenbehandlungs- und Schädlingsbekämpfungsmitteln PBSM im Verlauf der letzten 14 Jahre (von langjährigen äquidistanten Messzeitpunkten zu einem Messprogramm im Anwendungszeitraum) geändert und nicht von jeder der Überblicksmessstellen sind lückenlose Messreihen aller PBSM verfügbar. Bei der Bewertung der berechneten Medianwerte waren auch die Entwicklung der analytischen BG und die präzisere Messtechnik zu berücksichtigen, die zu einer entscheidenden Verzerrung der Ergebnisse führen können. Trendanalysen sind dadurch nur bedingt sinnvoll und die für PBSM ermittelten Ergebnisse sind daher mit Vorsicht zu interpretieren. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/7576 57 Für Nitrat liegen an allen 23 genannten Messstellen durchgängige Messwerte vor, die eine Trendanalyse der Jahres-Medianwerte erlauben. An keiner der Messstellen wurde ein signifikanter Anstieg der Konzentrationen festgestellt. Im Rahmen der Nitratberichterstattung des Bundes (http://gis.uba.de/website/apps/nitrat/content/pdf/Nitratbericht-2012.pdf) wird methodisch anders vorgegangen und werden andere Zeiträume miteinander verglichen. Bei dieser Vorgehensweise des UBA weisen drei NRW-Messstellen (Emscher-Mündung, Troisdorf-Brücke, Füchtelner Mühle) eine Zunahme der Nitratkonzentrationen auf. Auf Basis der Vorgaben der Oberflächengewässerverordnung (OGewV) hinsichtlich Trenduntersuchungen ist für den Zeitraum 2000 bis 2012 aber bei diesen Messstellen kein signifikant positiver Trend festzustellen. Ebenfalls konnten die Phosphat-Konzentrationen aller genannten Messstellen ausgewertet werden. Ein signifikanter Anstieg der Konzentration wurde lediglich für die Messstelle „Emscher -Mündung“ (MST_ID 5009) berechnet und auch nach Prüfung der Daten als plausibel berechnet bewertet. Für die berücksichtigten PBSM wurden häufig Konzentrationen unterhalb der BG festgestellt. Aus der Gruppe der prioritären PBSM (Anlage 7 der OGewV) wurden in der Wasserphase insbesondere vier Stoffe wiederholt in Konzentrationen oberhalb der BG nachgewiesen: Atrazin , Simazin, Diuron und Isoproturon. Von diesen Stoffen hat aktuell nur Isoproturon eine Zulassung als PSM, die Zulassung von Atrazin endete in Deutschland im Jahr 1991, die von Simazin im Jahr 2000. Die statistische Auswertung dieser Messwerte ergab jedoch lediglich für Isoproturon einen signifikant ansteigenden Trend in der Lutter, kurz vor der Mündung in die Ems (MST_ID 723502) sowie an der Messstelle „Emscher-Mündung“ (MST_ID 5009). Eine abschließende Prüfung der Daten insbesondere mit Blick auf die BG ergab, dass die Isoproturon-Konzentrationen an der Emscher nicht deutlich steigen, sondern vielmehr die Nachweis-Häufigkeit (bei konstanter BG), was zu einer Verschiebung des Medianes nach oben führt. Lückenlose Messdaten aus der Lutter liegen erst seit 2005 vor, wobei Isoproturon erstmals 2007 oberhalb der BG nachgewiesen wurde und seitdem sowohl in steigender Konzentration als auch mit steigender Nachweisehäufigkeit. Von den 63 flussgebietsspezifischen PBSM (Anlage 5 der OGewV), wurde lediglich für Terbutylazin ein statistisch signifikanter und nach fachlicher Prüfung plausibler Konzentrationsanstieg an der Messstelle „Wesel“ (Lippe-Mündung, MST-ID 6002) ermittelt. 54. Wie hoch ist die Belastung der Oberflächengewässer durch Dünger (gibt es regi- onale Unterschiede?) Die Belastungen der Oberflächengewässer durch Nährstoffe aus Düngemitteln erfolgen über verschiedene Eintragspfade. Ein Teil der Nährstoffe wird nach der Aufbringung mit dem Sickerwasser in Dränagen oder Grundwasser transportiert. Auch eine Abschwemmung mit dem Oberflächenabfluss oder ein Austrag über die Erosion von Bodenpartikeln sind mögliche Pfade für Nährstoffeinträge in Oberflächengewässer. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/7576 58 Diese Prozesse sind von verschiedenen Faktoren, zum Beispiel Flächennutzung und Hangneigung, abhängig. Je nach Gebiet wirken sie sich daher unterschiedlich auf die Höhe des Stoffeintrags in die Gewässer aus. Eine flächendifferenzierte Messung der verschiedenen diffusen Einträge ist nicht möglich. Die Höhe der Belastung der Oberflächengewässer durch Düngemittel kann daher nur mithilfe von flächendifferenzierten Abschätzungen ermittelt werden. Für diese werden Stoffeintragsmodelle , wie das Modell MONERIS, verwendet. Dabei werden die vorgenannten diffusen Eintragspfade sowie atmosphärische Deposition und zusätzlich Punktquellen sowie Einträge über Kanalisationssysteme berücksichtigt. Insgesamt belaufen sich die abgeschätzten Einträge über die Pfade Erosion, Grundwasser, Oberflächenabfluss und Dränagen NRW-weit auf ca. 60.000 t/a Stickstoff (68 % des Gesamteintrags ) und 2.000 t/a Phosphor (47 % des Gesamteintrags) (Mittelwert der Jahre 2007-2011). Der Stickstoffeintrag vorwiegend aus landwirtschaftlichen Flächen erfolgt nach den Modellierungsergebnissen zu etwa 53 % des Gesamteintrags über den Grundwasserpfad . Weitere 9 % des Stickstoffs gelangen über Dränagen, 5 % über Oberflächenabfluss und nur 1 % über Erosion in die Gewässer. Bei Phosphor machen Oberflächenabfluss, Grundwasser und Erosion jeweils etwa 15 % und Dränagen nur etwa 2 % des Gesamteintrags aus. Neben Einträgen aus Düngemitteln sind allerdings auch die atmosphärische Deposition auf landwirtschaftliche und natürlich bedeckte Flächen sowie Hintergrundbelastungen für einen Teil dieser Einträge verantwortlich zu machen. Der allergrößte Teil des mit Düngemitteln aufgebrachten Stickstoffs wird über die Pflanzen mit der Ernte entzogen, der überschüssige Anteil kann u.a. über die genannten Eintragspfade in die Gewässer gelangen. Hohe Stickstoffüberschüsse finden sich vor allem im Nordwesten Nordrhein-Westfalens, besonders in den Kreisen Kleve und Borken. Die auf Basis der Stoffeintragsmodellierung berechneten Nährstoffeinträge sind ebenfalls im Nordwesten NRWs, dem Einzugsgebiet der Issel und des Rheingraben-Nord sowie der Ruhr, besonders hoch. Auch die Phosphoreinträge sind im Einzugsgebiet der Issel hoch. Weitere Gebiete mit hohen Phosphoreinträgen sind NRW-weit verteilt, beispielsweise einzelne Gebiete im Einzugsgebiet der Ruhr oder der Werre. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/7576 59 Abbildung 11: Stickstoff- und Phosphoreinträge in Oberflächengewässer NRWs durch Erosion, Oberflächenabfluss, Dränagen und Grundwasser pro Hektar, Mittelwerte der Jahre 2007-2011 berechnet aus Modellierungsergebnissen . 55. In welchem Umfang (wie vielen Fällen) wird die öffentliche Trinkwassergewin- nung aus Grundwasser durch Rückstände von Pflanzenschutzmitteln verhindert oder beeinträchtigt? 56. Was unternimmt die Landesregierung in solchen Fällen und welche Vorsorge trifft sie, um solche Fälle zu vermeiden? Im Trinkwasser sind in NRW keine Überschreitungen des Grenzwertes für PBSM festzustellen (Trinkwasserdaten 2012-2013; vgl. www.elwasweb.nrw.de ). Die Beeinträchtigungen der Wasserversorgung durch Rückstände aus PBSM sind aufgrund neuer Wirkstoffe und eines geänderten Bewusstseins in der Handhabung (weitgehender Verzicht auf Totalherbizide im kommunalen Bereich, intensive Aufklärung im Rahmen der Kooperationen Landwirtschaft/Wasserwirtschaft, der Beratung zur WRRL sowie der Beratung des Pflanzenschutzdienstes) rückläufig. Saisonale Beeinträchtigungen der Trinkwassergewinnung aus Oberflächengewässer (Ruhr und Rheinwasserwerke) gehören eher der Vergangenheit an. Neue, relevante PBSM-Kontaminationen aus Punktquellen im Grundwasserbereich werden ebenfalls seltener beobachtet. Im Zeitraum 2010-2013 liegen in der Landesgrundwasserdatenbank (HygrisC) PBSMMesswerte bezogen auf 178 Einzelstoffe für 1263 Rohwassermessstellen von Trinkwasser- LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/7576 60 Einzugsgebieten vor. 158 dieser Rohwassermessstellen weisen einen Positivbefund auf (d.h., es liegt ein Messwert oberhalb der analytischen BG für mindestens einen PBSMEinzelstoff vor). Diese Befunde verteilen sich auf ca. 14 verschiedene PBSM-Wirkstoffe einschließlich der relevanten Abbauprodukte. Die Höhe der Positivbefunde liegt zwischen >0,01 und 1,1 µg/l (höchster Wert bei Bentazon). Hinzu kommen vereinzelte Befunde im Einzugsgebiet von Wassergewinnungsanlagen, die in den eigentlichen Entnahmebrunnen bislang nicht nachweisbar sind. Da es sich in der weit überwiegenden Zahl der Funde um mittlerweile verbotene Stoffe bzw. deren Umsetzungsprodukte (Metabolite) handelt, sind diesbezüglich vorsorgende Maßnahmen weder möglich noch erforderlich. Neuere Produkte unterliegen einem strengen Zulassungsregime unter strikter Beachtung wasserwirtschaftlicher Anforderungen. Ein flächenhafter Eintrag dieser Wirkstoffe ist bei sachgerechter Anwendung nicht zu besorgen. Die vorhandenen Befunde solcher PBSM sind im Wesentlichen auf Anwendungsfehler zurückzuführen. Dem kann i.d.R. nur durch eine regelmäßige, intensive Beratung der Landwirte Rechnung getragen werden. Ein Hauptproblem stellt die Reinigung der eingesetzten Geräte und die Verhinderung von Einträgen über Hofabläufe dar. In der Beratung stehen daher die konsequente Reinigung auf dem Feld sowie der Einsatz moderner, selbstreinigender Gerätetechnik (kontinuierliche Innenreinigung) im Vordergrund. Der Grenzwert für PBSM der Trinkwasserverordnung (TrinkwV) gilt nur für die sogenannten relevanten Metabolite. Für die sogenannten nicht relevanten Metabolite (nrM) existiert kein Grenzwert in der TrinkwV. Dazu zählen die vereinzelt in Konzentrationen > 0,1 µg/l (bis 1 µg/l) im Trinkwasser in NRW im Zeitraum 2012-2013 gemessenen Stoffe:  Chloridazon-desphenyl, Methyl-desphenyl-Chloridazon (Abbauprodukte des im Rübenanbau eingesetzten Herbizids Chloridazon),  N,N-Dimethylsulfamid (Abbauprodukt des in der Vergangenheit in Erdbeerkulturen zugelassenen Tolylfluanid; Abbauprodukt des nach BiozidV für Baustoffe zugelassenen Biozidwirkstoffs Dichlofluanid),  Metazachlor Metabolit: BH 479-8, Metazachlor Metabolit: BH 479-4 (Abbauprodukte des beim Anbau von Raps und Kohl eingesetzten Herbizids Metazachlor),  S-Metolachlor Metabolit: CGA 351916, S-Metolachlor Metabolit: CGA 380168, SMetolachlor Metabolit: CGA 5072, S-Metolachlor Metabolit: CGA 51202 (Abbauprodukte des im Maisanbau eingesetzten Herbizids Metolachlor)  Dimethachlor Metabolit: CGA 369873 (Abbauprodukt des beim Anbau von Zuckerrüben und Raps eingesetzten Herbizids Dimethachlor). Der gesundheitliche Orientierungswert (GOW) des UBA liegt für diese Stoffe stoffspezifisch zwischen 1 und 3 µg/l. Für N-Nitroso-Dimethylamin (NDMA), welches mittels oxidativer Desinfektionsverfahren aus N,N-Dimethylsulfamid gebildet werden kann, liegt der GOW bei 0,01 µg/l (http://www.umweltbundesamt.de/sites/default/files/medien/374/dokumente/liste_der_nach_g ow_bewerteten_stoffe.pdf). Gesundheitlich relevante Konzentrationen sind im Trinkwasser somit nicht festzustellen. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/7576 61 Positivbefunde zu den nrM lagen an 321 Rohwassermessstellen vor. Hier reichen die Werte von >0,1 bis 9,9 µg/l (höchster Wert bei Desphenyl-Chloridazon). Die Trinkwasserqualität wird durch entsprechende Maßnahmen bei der Trinkwasseraufbereitung sichergestellt. Konkrete Zahlen über Wasserwerke, die eine Aktivkohlefitration aufrechterhalten , um PBSM-Altschäden zu beseitigen bzw. um PBSM-Grenzwertüberschreitungen zu minimieren (vgl. § 6 TrinkwV "Chemische Anforderungen") liegen nicht vor, zumal eine entsprechende Aufbereitung auch aus anderen Gründen erforderlich sein kann. Ferner haben eine Reihe von Wasserwerken die Förderung aufgrund von erhöhten Nitratkonzentrationen in tiefere Grundwasserstockwerke verlagert, wodurch auch eine Aufbereitung im Hinblick auf PBSM nicht mehr erforderlich ist. Befunde nicht relevanter Metabolite verhindern oder beeinträchtigen die öffentliche Trinkwassergewinnung aus Grundwasser (im Sinne des Erfordernisses einer Aktivkohleanlage) nicht, da vorerst noch keine Aufbereitung aufgrund dieser Befunde erfolgte. Bisher wurden Maßnahmen im Einzugsgebiet ergriffen, wie Absprachen mit den Landwirten, bestimmte Pflanzenbehandlungsmittel nicht mehr einzusetzen. Da diese PBSM in Wasserschutzgebieten eingesetzt werden dürfen und alternative Mittel in der Regel teurer sind, werden die höheren Kosten vom Wasserwerksbetreiber getragen. Die Kosten für Analytik und Monitoring sind ebenfalls erheblich. 57. Wie viele Funde von Pflanzenschutzmittel-Rückständen im Grundwasser gab es in den Jahren 2010 bis 2013 und welcher Anteil davon ist auf landwirtschaftliche Anwendungen zurückzuführen (bitte Anzahl der Funde und Anteil positiver Messwerte angeben)? Im Zeitraum 2010 bis 2013 liegen in der Landesgrundwasserdatenbank 5405 PBSM-Proben an insgesamt 2413 Grundwassermessstellen vor. An 356 dieser Messstellen (651 Proben) wurde ein PBSM-Befund oberhalb der analytischen BG (>BG) gemessen. Das entspricht jeder 7. Messstelle (ca. 14,8 %). Welcher Anteil davon auf PBSM-Anwendungen auf landwirtschaftlichen Nutzflächen zurückzuführen ist, lässt sich nicht für jeden einzelnen Befund exakt zuordnen. Grundsätzlich ist in der Landesgrundwasserdatenbank das Zustromgebiet der Messstellen hinsichtlich des jeweils vorherrschenden Landnutzungseinflusses unter Berücksichtigung der Filtertiefe gekennzeichnet. Unterschieden werden dabei die Hauptnutzungen Landwirtschaft (Acker+Grünland), Wald, Bebauung/Besiedlung/Verkehr und Sonstige, bzw. nicht näher spezifizierte Landnutzungen. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/7576 62 Tabelle A17 Selektiertes Datenkollektiv für Pflanzenschutzmittel-Rückständen im Grundwasser 2010 -2013 mit Anzahl der Proben und Messstellen Selektiertes Datenkollektiv PBSM Anzahl der untersuchten Proben in 2010 bis 2013, gesamt 5405 …davon: Proben in 2010 bis 2013 an Messstellen mit einer Hauptnutzungsbeeinflussung durch Landwirtschaft 2395 Anzahl der untersuchten Messstellen in 2010-2013, gesamt (ohne Differenzierung nach einer Nutzungsbeeinflussung) 2413 …davon: Anzahl der untersuchten Messstellen mit Hauptnutzungsbeein- flussung durch Landwirtschaft 1064 …davon: Anzahl der landwirtschaftlich beeinflussten Messstellen mit positi- vem Befund, d.h. mindestens ein Messwert größer Bestimmungsgrenze 163 An insgesamt 1064 Messstellen mit Landnutzungseinfluss „Landwirtschaft“ wurden im genannten Zeitraum 2395 Proben auf PBSM untersucht. Davon weisen 163 Messstellen (15,3%) einen Positivbefund oberhalb der BG (>BG) auf. Der Anteil der Positivbefunde ist somit bei den Messstellen mit Landnutzungseinfluss „Landwirtschaft“ geringfügig höher als im Gesamtdatenbestand. Informationen zu den untersuchten PBSM-Wirkstoffen und der Höhe und Häufigkeit der Befunde finden sich in Tabelle B14 im Anhang. 58. In welchem Umfang tragen Funde von Pflanzenschutzmitteln in Grund- und Oberflächengewässern dazu bei, dass die Ziele der Wasserrahmenrichtlinie in Nordrhein-Westfalen nicht erreicht werden? Grundwasser Von insgesamt 275 Grundwasserkörpern (GWK) in Nordrhein-Westfalen sind im aktuellen Monitoringzyklus (2007-2012), welcher dem Bewirtschaftungsplan 2015 zugrunde liegt, derzeit 16 GWK aufgrund von PBSM-Belastungen im „schlechten Zustand“ und verfehlen deshalb das Ziel der Wasserrahmenrichtlinie. Umgerechnet auf die Landesfläche entspricht dies einem Flächenanteil von knapp 12%. Relevante Wirkstoffe mit Überschreitungen des Grundwasserschwellenwertes in unterschiedlichen GWK im genannten Monitoringzeitraum sind u.a.  Atrazin (14 GWK) und Atrazin-Metaboliten  Bentazon (11 GWK) LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/7576 63  Bromacil (10 GWK)  Diuron, Isoproturon (je 7 GWK)  Ethidimuron (5 GWK)  Chloridazon, Methabenzthiazuron, Simazin (je 4 GWK)  Ethofumesat, Desethylterbutylazin (je 3 GWK)  MCPA, Metazachlor, Metamitron, Metribuzin (je 2 GWK)  Sowie diverse weitere PBSM-Wirkstoffe (je 1 GWK) Aus dieser Aufzählung der aktuell im Grundwasser relevanten PBSM ist ersichtlich, dass bereits nicht mehr in der Landwirtschaft eingesetzte Altstoffe an der gesamten Überschreitungshäufigkeit im Grundwasser noch immer einen wesentlichen Anteil haben. Dabei führt gemäß der Grundwasserverordnung (GrwV 2010) nicht jede Überschreitung an einer Messstelle zu einer Zielverfehlung. Eine Zielverfehlung wird nur dann unterstellt, wenn die Kriterien gemäß § 7 GrwV erfüllt sind (z.B.: mindestens ein Drittel der Fläche des GWK ist betroffen). Kursiv gekennzeichnete Wirkstoffe sind nicht mehr zugelassen. Oberflächengewässer Die Oberflächengewässer in Nordrhein-Westfalen sind für die Bewirtschaftung in insgesamt 1727 Oberflächenwasserkörper (OFWK) unterteilt. Davon wurden im 2. Monitoringzyklus gemäß WRRL 979 auf PBSM untersucht. Diese Untersuchungen haben in insgesamt 140 OFWK Überschreitungen der Umweltqualitätsnorm (PBSM der Anlage 5 und 7 der OGewV) bzw. der Orientierungswerte (nicht gesetzlich verbindlich geregelte PBSM) von PBSM gezeigt ; dabei konnten oftmals Überschreitungen von mehreren Stoffen gleichzeitig nachgewiesen werden. In diesen OFWK sind demnach diese Stoffe mitverantwortlich für das Nichterreichen des guten ökologischen Zustands bzw. des guten ökologischen Potentials, welches die Ziele der WRRL sind. Einige Stoffe waren bei den Untersuchungen besonders auffällig, darunter fallen MCPA, Mecoprop und Chloridazon (PBSM der Anlage 5), Isoproturon und Diuron (PBSM der Anlage 7) sowie Glyphosat, Flufenacet und Boscalid (nicht gesetzlich verbindlich geregelte PBSM). 59. Was unternimmt die Landesregierung, um in solchen Fällen die Ziele der Was- serrahmenrichtlinie künftig zu erreichen? Hinsichtlich der Maßnahmen im Bereich von Trinkwasserschutzkooperationen wird auf die Antwort zu Fragen 55 und 56 hingewiesen. Dort ist bereits ausgeführt, dass die meisten Probleme im Bereich des Grundwasserschutzes mit mittlerweile verbotenen Stoffen bzw. deren Umsetzungsprodukten bestehen und bezüglich dieser Stoffe im Grundsatz keine Handlungsmöglichkeiten bestehen. Zentraler Ansatzpunkt zur Verhinderung weiterer Einträge sind einerseits die bundesweit verschärften Anforderungen an den Sachkundenachweis für den Einsatz von PSM und andererseits eine regelmäßige , intensive Beratung der Anwender um Anwendungsfehler bzw. Einträge in Hofabläufe zu verhindern. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/7576 64 Im Rahmen der aktuellen Bewirtschaftungsplanung werden neben der Ursachenklärung im Einzelfall auch die erforderlichen Einzelmaßnahmen festgelegt. Diese konzentrieren sich insbesondere auf die Reduzierung der Einträge in Oberflächengewässer. Neben der allgemeinen Beratung stehen dabei im Vordergrund:  Umstellung auf ökologischen Landbau  Unbehandelter Randstreifen zum Gewässer.  Einsatz innovativer Gerätetechnik (Befüllung, Abdriftminimierung, Reinigung, Randbehandlung). Eine entsprechende Gerätetechnik (kontinuierliche Innenreinigung, abdriftmindernde Düsentechnik, Teilbreiten-/Einzeldüsenabschaltung) steht zur Verfügung.  Gewässerschonende Entsorgung der Restmengen und Behälter.  Minderung des oberflächigen Wasserabflusses und der Sedimentverlagerung durch konservierende Bodenbearbeitungsverfahren.  Etablierung gewässerverträglicher Anbauverfahren (Anwendungsbestimmungen/- technik, Wirkstoffmanagement, Fruchtfolge- und Anbauplanung).  Minderung der PSM-Anwendung in Gewässernähe durch die Umwandlung der ackerbaulichen Nutzung in Grünlandnutzung oder begrünte Randstreifen. Es bestehen Fördermöglichkeiten aus dem Uferrandstreifenprogramm. Darüber hinaus wirbt die Landesregierung dafür, den Verpflichtungen des Greenings durch die Anlage von Uferrandstreifen nachzukommen. Ergänzend ist darauf hinzuweisen, dass nicht alle gefundenen Stoffe (vgl. Antwort zur Frage 55) aus der landwirtschaftlichen Anwendung stammen. So erfolgt beispielsweise bei Diuron und Glyphosat der Eintrag überwiegend über die kommunalen Kläranlagen. In Deutschland gibt es derzeit für Diuron als Wirkstoff in PSM keine Zulassung. Damit ist die Verwendung als Herbizid im landwirtschaftlichen Bereich nicht mehr erlaubt. Im privaten Bereich wird der Stoff z.B. durch Auswaschungen aus Fassadenoberflächen und über Regenabflüsse eingetragen. Im Rahmen des derzeit in Aufstellung befindlichen WRRL-Maßnahmenprogramms werden diesbezüglich weitere Maßnahmen geprüft und festgelegt. Es ist auch zu prüfen, ob durch eine Verbreiterung des gesetzlichen Randstreifens und weitere gesetzliche Verbote die Zielerreichung relevant verbessert werden kann. 60. Gibt es Regionen, in denen es besonders häufig zu Funden von Pflanzen- schutzmitteln aus landwirtschaftlicher Anwendung in Oberflächengewässern kommt und was unternimmt die Landesregierung, um dort Abhilfe zu schaffen? Die Ergebnisse des Gewässermonitorings des 2. Monitoringzyklus gemäß WRRL bzw. OGewV zeigen, dass es regionale Unterschiede bezüglich der Belastung durch PBSM der Anlage 7 und 5 der OGewVsowie der nicht gesetzlich verbindlich geregelte PBSM gibt. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/7576 65 So ist beispielsweise das Einzugsgebiet der Erft sowohl durch PBSM der Anlage 7 (14% der gesamten OFWK), 5 (50% der gesamten OFWK) als auch durch gesetzlich nicht verbindlich geregelte PBSM (18% der OFWK) belastet. Auch in anderen Einzugsgebieten (z.B. Weser) wurden vermehrt PBSM nachgewiesen, während in anderen Einzugsgebieten (z.B. Ahr) keine PBSM nachgewiesen werden konnte. Hierbei ist allerdings immer der Anteil der überhaupt auf PBSM untersuchten OFWK mit zu berücksichtigten. Über das in Frage 59 aufgezeigte Handlungsprogramm der Landesregierung hinaus verfolgen aktuell zwei Modellprojekte des MKULNV das Ziel, Belastungen von Oberflächengewässern durch PSM gezielt zu verringern. In Zusammenarbeit mit dem JKI werden im Projekt „Hot-spot-Management NRW“ besonders eintragsgefährdete Gewässerabschnitte modellgestützt ermittelt und mit Hilfe der Beratung einer Kooperation „Landwirtschaft / Wasserwirtschaft “ wirksame und praktikable Minderungsmaßnahmen entwickelt, überprüft und in die Praxis umgesetzt. Mit Hilfe der Ergebnisse des Projektes soll die Wasserschutzberatung künftig in die Lage versetzt werden, potenzielle PSM-Einträge deutlich gezielter zu ermitteln und die Wirksamkeit von Minderungsmaßnahmen vorab konkret abzuschätzen. In einem weiteren Projekt in einer Kooperation am Niederrhein wird ermittelt, welche Gefährdungspotentiale aus dem Dränwasserabfluss gartenbaulich genutzter Flächen resultieren und welche Möglichkeiten zur Reduzierung speziell errichtete Versickerungsmulden bieten. An dieser Stelle ist außerdem darauf hinzuweisen, dass die untersuchten PBSM nicht ausschließlich aus landwirtschaftlicher Anwendung stammen. Einige werden auch über kommunales Abwasser in Oberflächengewässer eingetragen, da sie auch im privaten (Haus und Garten), kommunalen und gewerblichen (Grünflächen, Nichtkulturland) Bereich Anwendung finden (z.B. Glyphosat, Diuron) oder z.B. in Fassadenanstrichen (Diuron), wodurch Einträge auch über Mischwassereinleitungen möglich sind. Zum Handlungsprogramm der Landesregierung wird auf die Antwort zur Frage 59 verwiesen. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/7576 66 Abbildung 12: Ergebnisse der Untersuchung der Oberflächenwasserkörper (OFWK) auf Pflanzenbehandlungs- und Schädlingsbekämpfungsmittel (PBSM) im 2. Monitoringzyklus gemäß der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie . Dargestellt ist die Anzahl der Oberflächenwasserkörper in den einzelnen Teileinzugsgebieten von NRW, sowie deren Anteil der auf PBSM untersucht wurde, deren Anteil in dem Überschreitungen bzw. keine Überschreitungen der Umweltqualitätsnomen (Anlage 7 und 5) bzw. Orientierungswert (nicht gesetzlich verbindlich geregelt) festgestellt wurden. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/7576 67 61. Welche Auswirkungen haben die ermittelten Pflanzenschutzmittel-Rückstände in Oberflächengewässern auf die Trinkwasserversorgung und auf die Biozönose der Gewässer? Auswirkungen auf die Trinkwasserversorgung In Nordrhein-Westfalen wurde aus Vorsorgegesichtspunkten ein gesondertes Überwachungsprogramm mit trinkwasserspezifischen Zielwerten zur Bewertung für die trinkwasserrelevanten Oberflächengewässer aufgestellt, da die OGewV Anforderungen in Anlage 5 und 7 alleine unter ökologischen Gesichtspunkten setzt und die Anforderungen in der OGewV an Substanzen wie für Pflanzenschutzmittel und –Rückstände in Oberflächengewässern sowie für andere trinkwasserrelevante Stoffe daher keine Relevanz für die Trinkwasserversorgung haben. Hierfür wird allgemein der Trinkwasser-Grenzwert von 0,1 µg/l herangezogen. Zur Beurteilung von möglichen Belastungen von Gewässern, die zur Trinkwasserversorgung dienen, wurden insgesamt 85 sogenannte „Bezugsmessstellen“ in Gewässerabschnitten im Bereich von rund 135 Trinkwasserwerken, bei denen Wasser aus Oberflächengewässern mittels Direktentnahme oder mittels Uferfiltration gewonnen wird, festgelegt. Die Messstellen werden regelmäßig im Hinblick auf potenziell trinkwasserrelevante Stoffe untersucht. Dazu zählen auch PBSM und PBSM-Rückstände. Aktuelle Ergebnisse für Oberflächengewässer (www.elwasweb.nrw.de)  Im zweiten Quartal 2014 wurden Glyphosat an 3 Messstellen (3 MST) und Isoproturon (1 MST) mit Werten >0,1 µg/l festgestellt. Im ersten Quartal 2014 wurden Glyphosat, Isoproturon und Metolachlor-SA an je einer Messstelle über dem genannten Schwellenwert detektiert.  Im Jahr 2013 wurden Überschreitungen an Bezugsmessstellen zu Trinkwassergewinnungsanlagen bei folgenden PBSM festgestellt: o Terbutylazin (3 MST) o Metamitron (2 MST) o Metolachlor (2 MST) o Dimethenamid, Desethylterbutylazin, Quinmerac, MCPA, Propyzamid, Glyphosat, Metolachlor-SA (je 1 MST) Wie in der Antwort zu Fragen 55 und 56 bereits ausgeführt liegen jedoch aufgrund der Trinkwasseraufbereitung keine Überschreitungen der Zielwerte im Trinkwasser vor. Auswirkungen auf die Biozönose PSM werden entsprechend ihrer organismengruppenspezifischen Wirkung in die Kategorien Herbizide, Insektizide und Fungizide eingeteilt. Entsprechend wirken sie beim Eintrag in Oberflächengewässer ebenfalls auf die dortige Biozönose und können einen Einfluss auf die biologischen Qualitätskomponenten, die gemäß OgewV hinsichtlich des guten ökologischen Zustands bzw. des guten ökologischen Potentials untersucht werden, haben. Der Eintrag von PSM kann mitverantwortlich dafür sein, dass eine Biozönose verarmt. Außerdem kann es zu einer sogenannten Verschiebung der Artenzusammensetzung kommen, das heißt, dass besonders sensitive Arten durch bestimmte stoffliche Belastungen verdrängt werden, während tolerantere Arten in ihrer Abundanz zunehmen. Beides kann dazu beitragen , dass die dem Leitbild entsprechende Artenzusammenzusammensetzung nicht mehr gegeben ist und somit der gute ökologische Zustand bzw. das gute ökologische Potential nicht erreicht wird. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/7576 68 Allerdings ist es aufgrund der Komplexität der Interaktionen im Gewässer zwischen Gewässerstruktur , -chemismus und -biozönose außerordentlich schwer, für bestimmte festgestellte Defizite eine Kausalität nur zu einem speziell im Gewässer nachgewiesen Wirkstoff herzustellen . Dies ist Gegenstand vielfältiger Forschung. 3. Stickstoffeinträge in Gewässer 62. Wie viele Grundwasser-Brunnen zur Trinkwassergewinnung mussten aufgrund von Schadstoffeinträgen aus der Landwirtschaft in NRW in den letzten 12 Jahren geschlossen werden(Aufstellung nach privaten und öffentlichen Brunnen mit jeweiliger Begründung der Schließung)?  Wo lagen die Brunnen?  Welche Schadstoffe wurden in diesem Zusammenhang jeweils festgestellt? Aufstellung nach Besitzer der Brunnen, Art und Landkreisen.  Welche Gegenmaßnahmen wurden ergriffen?  Wie hoch war die Anzahl der erteilten Ausnahmegenehmigungen (§9 TrinkwV- Abweichen vom Grenzwert) bei privaten Brunnen in den letzten 12 Jahren? Wie wird überwacht? Welche Grenzwerte werden den Ausnahmen zugrunde gelegt? Für die Schließung von Brunnen zur Trinkwassernutzung können verschiedene Gründe ausschlaggebend sein. Neben der Einhaltung der relevanten Grenzwerte, können auch der (hygienische ) Zustand, die Anschlussmöglichkeit an die öffentliche Trinkwasserversorgung oder die Zumutbarkeit von Aufbereitungstechnologien Gründe für die Stilllegung von Brunnen sein. Gründe für die Außerbetriebnahme privater Wassergewinnungsanlagen sind ferner mangelnde Bausubstanz, fehlende Entsprechungen mit den allgemein anerkannten Regeln der Technik (a.a.R.d.T.), Investitionsstau und oder unmittelbare Gefährdung durch eindringendes Oberflächenwasser. Ob eine Stilllegung auf Schadstoffeinträge aus der Landwirtschaft oder dem Gartenbau zurückzuführen ist oder beispielsweise ein Brunnenersatz (Tiefbrunnen) aus anderen Gründen erfolgte, kann demgemäß nicht beurteilt werden. Von den Gesundheitsämtern wurden folgende Brunnenschließungen berichtet:  Brunnen in Bestwig-Ostwig der Hochsauerlandwasser GmbH aufgrund von Belastung mit perfluorierten Tensiden (PFT)  Brunnen Burhagen der SW Brilon mehrfach wegen Keimeinträgen;  Schachtbrunnen in Oberschlehdorn und Sickerstrang Orketal WW Stadt Medebach wegen Keimeintrag,  Olsberg-Elpe zwei Eigenversorgungsbrunnen wegen PFT  Bad Berleburg Arfeld Schachtbrunnen (private Trinkwasserkleinanlage) wegen Nitrat – durch Tiefbrunnen ersetzt  74 Hausbrunnen im Umkreis Geseke im Wesentlichen am Fuß des Haarstrangs wegen Nitrat LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/7576 69  3 (nicht förmliche) Schließungen in Rahden  ca. 2000 (nicht förmliche) Schließungen im Außenbereich des Kreises Gütersloh aufgrund des Anschlusses an die öffentliche Wasserversorgung (Nitratbelastung)  1 öffentlicher Brunnen im Kreis Heinsberg wegen Metaboliten des Chloridazon  1 Brunnen in Gelsenkirchen durch neuen ersetzt Bei Überschreitungen des Nitratgehaltes bestehen verschiedene Sanierungsmöglichkeiten der Anlagen. Durch Abdichtung oder Neuverrohrung (Brunnensanierung) sowie den Einbau einer Nitratreduzierungsanlage ist es möglich, den vorgeschriebenen Grenzwert für Nitrat einzuhalten. In Einzelfällen kann ein Anschluss an das öffentliche Trinkwassernetz erfolgen. Das UBA hat in Zusammenarbeit mit weiteren Institutionen als Handlungsempfehlung „Leitlinien zum Vollzug der §§ 9 und 10 der Trinkwasserverordnung“ erarbeitet. Die Leitlinien sind als Vollzugshilfe für die, für die Durchführung der TrinkwV 2001 zuständigen Behörden gedacht und bieten wertvolle Anhaltspunkte und Hilfestellungen für das Vorgehen der für den Vollzug der TrinkwV 2001 zuständigen Behörden, entbinden diese jedoch nicht von der Ermessensausübung. Der Begriff „Ausnahmegenehmigung“ kommt in der TrinkwV so nicht vor, die TrinkwV spricht von der „Duldung“ für Indikatorparameter nach § 9 und die „Zulassung einer Abweichung vom Grenzwert“ für die Parameter der Anlage 2. Von den Gesundheitsämtern wurden insgesamt über 500 „Ausnahmegenehmigungen“ erteilt . Dabei werden in der Regel die Empfehlungen des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) / UBA zu tolerierbaren Nitratgehalten in Höhe von maximal 130 mg/l zu Grunde gelegt . Die Duldung bzw. Zulassung ist an verschiedene Nebenbestimmungen gebunden.  Die Verwendung für Säuglingsnahrung ist auszuschließen.  Die Verbraucher werden über die Risiken einer Nitratbelastung und bestehende Nutzungsbeschränkungen schriftlich informiert.  Die Nutzung des Wassers zu Trink- und Speisezubereitungen darf ausschließlich für Erwachsene erfolgen; auf eine nitratreduzierte Ernährung und auf eine ausreichende Jodid- Zufuhr ist zu achten; für Säuglinge und Kleinkinder darf der Nitratgehalt 50 mg/l nicht überschreiten  Die Duldung wird maximal auf 3 Jahre befristet.  Gefordert werden ebenfalls jährliche Kontrollen des Nitratgehaltes. Seit einigen Jahren verfolgt das MKULNV gemeinsam mit den Gesundheitsämtern die Linie, den zulässigen Höchstwert auf 90 mg/l zu senken. Aus diesem Grunde ist die Anzahl der erteilten Duldungen oder Zulassungen in den vergangenen Jahren kontinuierlich zurückgegangen . Zur Überwachung werden Ortsbegehungen durchgeführt und ist eine regelmäßige Untersuchung durch die Betreiber erforderlich. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/7576 70 Die TrinkwV misst den Kleinanlagen eine hohe Bedeutung hinsichtlich des vorbeugenden Gesundheitsschutzes der Verbraucherinnen und Verbraucher bei. Die unteren Gesundheitsbehörden sind verpflichtet, die Kleinanlagen in regelmäßigen Abständen zu überprüfen. Die Prüfungen im Rahmen der behördlichen Überwachung gemäß § 19 umfassen neben der Entnahme und Untersuchung von Wasserproben auch die Besichtigung der Wasserversorgungsanlage einschl. Umgebung, soweit sie für die Wassergewinnung von Bedeutung ist. Entsprechend den Vorgaben der TrinkwV werden einmal jährlich physikalische und mikrobiologische Untersuchungen mit zusätzlich dem Parameter Nitrat und einmal in 3 Jahren eine physikalisch- chemische und mikrobiologische Untersuchung u.a. des Parameters Ammonium des Trinkwassers dieser Anlage analysiert. Bei Grenzwertüberschreitungen, die in der Regel ausschließlich bei privaten Brunnen (Eigenund Einzelwasserversorgungsanlagen) auftreten, werden die gesundheitlichen Bewertungen im Einzelfall vorgenommen. Als Grundlage für die Höhe und den Zeitraum der zugelassenen Konzentrationen der Trinkwasserparameter , welche den Grenzwert der TrinkwV 2001 überschreiten, werden die aktuellen wissenschaftlichen Studien und Veröffentlichungen, sowie die Empfehlungen des UBA sowie die Leitlinien zum Vollzug der §§ 9 und 10 der TrinkwV 2001 herangezogen. Des Weiteren wird den Betreibern der auffälligen Brunnen zur Sanierung der Anlagen geraten . Dies kann in verschiedenster Weise erfolgen:  Niederbringen eines Bohrbrunnens (zur Förderung aus tieferen Grundwasserstockwerken )  Einbau von Aufbereitungstechnik (z.B. Ionentauscher, Umkehrosmose)  Anschluss an das zentrale Trinkwassernetz 63. Wie hat sich die Nitratbelastung des Grundwassers in den einzelnen Landkreisen in den Jahren 1990 bis 2013 verändert? In Gebieten im Norden und Westen des Landes sind hohe Nitratkonzentrationen und teilweise steigenden Konzentrationen im Grundwasser festzustellen. Regionale Belastungsschwerpunkte mit teilweise sehr hohen lokalen Nitratkonzentrationen mit Spitzenwerten >180 mg/L unter Ackerland-Einfluss bestehen nach wie vor in Teilen der Regierungsbezirke Düsseldorf, Münster, Köln und Detmold (Landkreisen Kleve, Neuss, Viersen , Wesel, Düren, Heinsberg, Rhein-Sieg-Kreis, Coesfeld, Steinfurt, Bielefeld, Gütersloh, Minden-Lübbecke, Paderborn). Eine signifikante Zunahme der Überschreitungshäufigkeit über die Zeitreihe 1992 bis 2011 besteht in den Landkreisen Düren und Rhein-Erft-Kreis. Signifikante Abnahmen der Überschreitungshäufigkeit bei den landwirtschaftlich beeinflussten Messstellen sind lediglich in den Landkreisen Wesel und Heinsberg zu nennen, wobei die Messstellen im Landkreis Heinsberg bei näherer Betrachtung im Einflussbereich von Infiltrationsbrunnen (Sümpfungswasser , Garzweiler II) und damit einer Verdünnung der Nitratkonzentration unterliegen. Zur detaillierten Darstellung auf Ebene der Landkreise wird auf den kürzlich veröffentlichten Nitratbericht des Landes (LANUV-Fachbericht 55 „Nitrat im Grundwasser von NRW - Aktuel- LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/7576 71 le Situation 2010-2013 und Entwicklung von 1992-2011“ (http://www.lanuv.nrw.de/veroeffentlichungen/publ_start.htm) verwiesen. 64. In wie vielen Messstellen und in welchen wurde die Konzentration von 50 Milli- gramm pro Liter Nitrat 2013 bzw. bei der letzten Messung überschritten? Für die Beantwortung dieser Frage wurden alle in der Landesgrundwasserdatenbank HygrisC gespeicherten Nitratwerte an Grund- und Rohwassermessstellen ab 2013 (Stichtag der Datenauswertung: 14.08.2014) ausgewertet. Aus den 3.646 im genannten Zeitraum auf Nitrat untersuchten Messstellen sind in der Tabelle B15 des Anhangs (Messstellen mit Maximalwert Nitrat >50 mg/L im Zeitraum 2013-2014) alle 513 Messstellen (entspricht jeder 7. Messstelle) aufgelistet, bei denen die Konzentration von 11,3 mg/L NO3-N, bzw. 50 Milligramm Nitrat pro Liter in mindestens einer Grundwasserprobe überschritten ist. Bei der Befundauswertung sind auch 23 Messstellen der tieferen Grundwasserstockwerke (2. oder 3. Stockwerk) und 29 Emittentenmessstellen von speziellen, lokalen SchadensfallUntersuchungen mit entsprechendem Befund enthalten, die bei den Häufigkeitsdarstellungen (Kartendarstellungen und Werteverteilungen pro Regionaleinheit) üblicherweise nicht berücksichtigt werden, da sie für die Beschreibung der Nitratbelastung des oberflächennahen Grundwassers nicht repräsentativ sind. 65. Wo liegen in NRW die Schwerpunkte von Nitratbelastungen im Grundwasser? Kartografische Darstellung. Die Verteilung der aktuellen Nitratkonzentration an den Grund- und Rohwassermessstellen des oberen Grundwasserleiters (jeweils letzter Messwert ab 2013) ist in der nachfolgenden Abb. 13 dargestellt. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/7576 72 Abbildung 13: Aktuelle Nitratkonzentration der Grund- und Rohwassermessstellen im oberen Grundwasserleiter ab 2013 bis heute (Stand der Datenabfrage: 14.08.2014; Quelle: Landesgrundwasserdatenbank HygrisC). Ausgewertet wurde der jeweils letzte Nitrat-Messwert pro Messtelle. Legende: rot: Messwert > 50 mg/L, orange: >37,5 mg/L, gelb: >25 mg/L, grün: >12,5 mg/L, dunkelblau: >BG, hellblau: 8 I äußerst hoher Naturwert Im Gegensatz zum Grünland verharrt der Teilindikator „artenreiche Äcker“ auf einem sehr niedrigen Niveau. Bei der Erstaufnahme des HNV-Indikators im Jahre 2009 belief sich der Anteil auf 3,2 %. Dieser geringe Anteil ist in den vier Jahren seit 2009 noch weiter auf 2,3 % gesunken. Weiterhin ist auffällig, dass bei der Differenzierung nach den drei HNV-Wertstufen die HNV- Wertstufe III stark dominiert. Die höchste HNV-Wertstufe I nimmt in allen 4 Jahren nur 0,1 Prozentpunkte ein. Abbildung 21: Anteil und Entwicklung des Teilindikators „artenreiche Äcker“ des High Nature Value Farmland (HNV)-Indikators an der gesamten Ackerfläche von NRW im Jahre 2012. Der Ackeranteil mit höherem Naturwert, der dem HNV-Teilindikator Acker zu Grunde liegt, ist gut geeignet, die Wirksamkeit von Maßnahmen auf die Biodiversität im Acker darzustellen. Bemerkenswert ist der Vergleich zwischen konventionellem und Öko-Landbau. Während der konventionelle Landbau im Mittel noch unter dem Landesmittel des HNV-Flächenanteils von 2,3 % liegt, ist dieser Wert im Ökolandbau mit über 16 % deutlich höher. Im Vertragsnatur- LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/7576 91 schutz sind nahezu alle, in den Referenzflächen in der Medebacher Bucht sogar alle untersuchten Ackerflächen mit einer HNV-Wertigkeit belegt. Hier ist die Wertstufe I (äußerst hoher Naturwert) dominierend bzw. in den Referenzflächen ist der Anteil der beiden anderen HNVWertstufen quasi nicht vorhanden. Dahingegen ist außerhalb der Vertragsnaturschutzflächen praktisch nur die unterste HNV-Stufe III vertreten. Hiermit kann die äußerst hohe Wirkung des Vertragsnaturschutzes auf die Artenvielfalt der Ackerwildkrautflora nachgewiesen werden . Abbildung 22: Anteil der Ackerflächen mit höherem Naturwert (HNV) an der Ackerflä- che in NRW (Bezugsjahr 2012). Es hat sich allerdings gezeigt, dass der im Grundsatz erfolgreiche Vertragsnaturschutz für einen nachhaltigen Schutz der typischen Lebensgemeinschaften der Äcker allein nicht ausreicht . Als Indikatoren für den Erhaltungszustand der Ackerlebensgemeinschaften werden auch die Roten Listen gefährdeter Pflanzen und Tiere in NRW (exemplarisch hier die Pflanzen , Vögel und Säugetiere) sowie die Bewertung des Erhaltungszustandes der Arten nach der Vogelschutz-Richtlinie herangezogen. Vögel Die überwiegende Zahl der Vogelarten, die essenziell auf den Lebensraum Feld/Acker angewiesen sind, befindet sich derzeit in einer der Gefährdungskategorien der Roten Liste der Vogelarten in Nordrhein-Westfalen. In der Roten Liste der gefährdeten Vogelarten Nordrhein-Westfalens (Sudmann et al. 2008) haben sich die Bestände der Vogelarten im Lebensraum Feld/Acker wie folgt entwickelt (Vergleich der Einstufung in den Roten Listen NRW 1986, 1996 und 2008): LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/7576 92 Tabelle A20: Gefährdung (und Trends) von Vogelarten im Lebensraum Feld/Acker in NRW. Kategorien der Roten Liste: 1 = vom Aussterben bedroht, 2 = stark gefährdet, 3 = gefährdet, V = Vorwarnliste, N bzw. S = von Schutzmaßnahmen abhängig, * = ungefährdet. Art Rote Liste 1986 Rote Liste 1996 Rote Liste 2008 Feldlerche * V 3S Feldsperling * V 3 Grauammer 3 2 1S Großer Brachvogel 2 2N 2S Kiebitz * 3 3S Ortolan 1 1 1 Rebhuhn 3 2N 2S Rotmilan 3 2N 3 Schleiereule 3 *N *S Turmfalke * * VS Turteltaube * 3 2 Wachtel 2 2 2S Wachtelkönig 1 1 1S Wiesenschafstelze 2 3 * Wiesenweihe 1 1N 1S Von den 15 Vogelarten im Lebensraum Feld/Acker hat sich von 1986 über 1996 auf 2008 lediglich die Einstufung der Schleiereule und der Wiesenschafstelze verbessert, der Rotmilan (Nahrungsgast auf Feldern, Brutvogel in Wäldern) schwankt in der Bewertung. Mit sieben Arten wurden 2008 im Vergleich zu 1986 fast die Hälfte aller Arten in eine höhere Gefährdungskategorie eingestuft. Bei weiteren fünf Arten ergab sich keine Verbesserung der Situation. Gut ein Viertel der gesamten Arten wurden bei jeder Roten Liste in eine höhere Gefährdungskategorie eingestuft. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/7576 93 Abbildung 23: Brutbestandsentwicklung der Wiesenschafstelze in NRW auf Basis der Ökologischen Flächenstichprobe (ÖFS). Abbildung 24: Brutbestandsentwicklung der Feldlerche in NRW auf Basis der Ökolo- gischen Flächenstichprobe (ÖFS). Besonders prekär ist die Situation bei den Arten, die durchgängig eine Verschlechterung in der Rote-Liste Kategorie aufweisen. Dies trifft für Feldlerche, Feldsperling, Grauammer und Turteltaube zu. Exemplarisch werden die Bestandstrends durch die Brutbestandsentwicklungen seit 2002 von Wiesenschafstelze (Zunahme, s. Abb. 23) und Feldlerche (Abnahme, s. Abb. 24) auf Basis der ÖFS verdeutlicht. Die ÖFS stellt den Kern des Biodiversitätsmonitorings NRW dar. Basierend auf einem repräsentativen Netz von ca. 200 zufällig ausgewählten Untersuchungsflächen (ca. 0,5 % der Landesfläche) mit einer Größe von je 100 ha liefert die ÖFS LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/7576 94 seit 1997 landesweite Daten zum Zustand und zur Entwicklung der biologischen Vielfalt der „Normallandschaft“ in NRW. Auf jährlich wechselnden Untersuchungsflächen mit einem Wiederholungsrhythmus von sechs Jahren werden unter anderem alle Biotop- und Nutzungstypen , alle Gefäßpflanzen, alle Brutvögel, weitere ausgewählte Zielarten und seit 2011 alle auf Klimaveränderungen sensibel reagierenden Libellen und Tagfalter kartiert." Für zwei weitere Arten kann inzwischen ein weiterer Rückgang dokumentiert werden. Der Ortolan muss zwischenzeitlich in NRW als ausgestorben gelten, beim Kiebitz zeigen die aktuellen Erhebungen aus 2014 einen Rückgang von 20.000 auf 12.000 Brutpaare in den letzten 5-10 Jahren. Weiterhin auffallend ist der hohe Anteil an Arten, die mit dem Zusatz S bzw. N bewertet wurden. Dies weist auf die Notwendigkeit von Schutzmaßnahmen hin. Ohne diese Maßnahmen müssten die Arten bei der nächsten Roten-Liste sehr wahrscheinlich in eine höhere Gefährdungskategorie eingestuft werden. Die Niederwildart Fasan, ein Neozoon, wird in der Roten Liste nicht bewertet. Das intransparente Aussetzungsgeschehen erschwert eine Beurteilung der Bestandssituation zusätzlich. 2008 war mit einem Rückgang von über 40 % gegenüber dem Vorjahr das Jahr des stärksten Einbruchs der Jagdstrecke für den Fasan in NRW und auch in ganz Nordwestdeutschland . Dieses Bild wird auch von der Bewertung der Erhaltungszustände der planungsrelevanten Vogelarten Nordrhein-Westfalens bestätigt. Bei den planungsrelevanten Vogelarten handelt es sich um die Arten des Anhangs I der EU-Vogelschutzrichtlinie (VSchRL), Zugvogelarten nach Art. 4 (2) der VSchRL, die Arten der Roten Liste Nordrhein-Westfalens sowie die koloniebrütenden Vogelarten. Die Erhaltungszustände werden mittels einer Ampelbewertung erfasst, die sich an die dreistufige (Grün, Gelb, Rot) Bewertung der Lebensraumtypen und Arten nach der FFH--Richtlinie richtet. Diese Bewertung wird getrennt für die atl. (Flachland) und die kont. Region (Bergland) vorgenommen. Abbildung 25: Erhaltungszustand der planungsrelevanten Brutvogelarten des Agrar- landes in NRW (ATL = atlantische, KON = kontinentale Region, n = Artenzahl ). 0% 10% 20% 30% 40% 50% 60% 70% 80% 90% 100% ATL 2007 ATL 2013 KON 2007 KON 2013 n=15 schlecht unzureichend günstig n=15 n=12 n=12 LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/7576 95 Die Abb. 25 vergleicht für die beiden Regionen die Erhaltungszustände 2007 und 2013 für die Arten der Ackerlandschaft. Schon 2007 überwogen die unzureichenden und schlechten Einstufungen, und diese Situation hat sich 2013 noch verstärkt. Einigen wenigen Arten mit günstigem Erhaltungszustand (z.B. Schleiereule und Turmfalke, die Äcker nur zur Jagd nutzen ) stehen 54 % Arten mit schlechtem Zustand im Flachland (z.B. die Bodenbrüter Rebhuhn und Grauammer) und 42 % im Bergland gegenüber. Die Unterschiede zwischen den beiden Regionen sind nur gering. Die Gründe für den Rückgang der Vögel des Ackerlandes sind gut bekannt. Sie sind im Einzelnen bei der Antwort auf die Frage 78 dargelegt. Die dort zitierte Publikation der Deutschen Ornithologen-Gesellschaft und des Dachverbandes Deutscher Avifaunisten (2011) enthält detaillierte Literaturhinweise für die Einzelursachen. Säugetiere Der in Bezug auf die zu Frage 78 genannten Belastungsfaktoren etwas weniger empfindliche Feldhase wurde erst 1999 in die Rote Liste NRW aufgenommen und in Kategorie 3 gelistet. In der 4. Fassung 2011 wurde unter Verweis auf eine Zunahme in den Jahren 2001 bis 2006 lt. WILD-Jahresbericht 2006 eine Rückstufung in die Kategorie V (Vorwarnliste; keine RoteListe -Kategorie im engeren Sinne) vorgenommen. In Nordrhein-Westfalen haben sich die Bestände des Feldhamsters in den letzten Jahren weiter negativ entwickelt. Von den noch drei bekannten autochthonen Populationen (Rommerskirchen , Pulheim und Zülpich) müssen zwei als erloschen betrachtet werden, die dritte steht derzeit an der Grenze des Aussterbens. In den Vorkommensgebieten Pulheim und Rommerskirchen liegt der Bestand unter der Nachweisgrenze. Im Vorkommensgebiet Zülpich ist nach zwischenzeitlicher Bestandserholung (bis 2010) die Population in den letzten Jahren stark rückläufig. Im Frühjahr 2014 konnten dort nur noch 25 Baue gezählt werden. Ein Bestand von unter 50 Tieren gilt im Freiland als kritische Größe. Die Bemühungen in den letzten 10 Jahren, den Erhaltungszustand des Feldhamsters durch Fördermaßnahmen im Rahmen des Vertragsnaturschutzes zu verbessern oder zumindest zu erhalten, haben bisher nicht dauerhaft zu dem gewünschten Erfolg geführt. Ackerwildkräuter Landesweit sind fast 41 % der Ackerwildkräuter (98 von 241 Arten und Unterarten) in der aktuellen Roten Liste der Farn- und Blütenpflanzen 2010 aufgeführt, hiervon gelten 25 Arten als ausgestorben oder verschollen. Besonders gefährdet sind die charakteristischen Arten der Getreideäcker. Beim Vergleich der Roten Listen der Farn- und Blütenpflanzen 1986, 1999 und 2010 zeigt sich bilanzmäßig eine Verschlechterung der Gefährdungssituation von Ackerwildkräutern in NRW. Während vor allem viele „Allerweltsarten“ mit ihren Vorkommen insbesondere auf Hackfruchtäckern auch aktuell nicht gefährdet sind, hat sich die Gefährdungssituation für die meisten bereits 1986 als mindestens gefährdet eingestuften Arten seitdem nicht verändert. Drei Arten wurden in der Roten Liste 1999 nur zwischenzeitlich günstiger eingestuft. 16 Arten , unter ihnen vier Wiederfunde, konnten 2010 gegenüber 1986 als geringer gefährdet eingestuft werden. Dem gegenüber stehen 23 Arten, deren Gefährdungssituation sich gegenüber 1986 verschlechtert hat. Hierunter befinden sich auch fünf Arten, die in der Roten Liste 1986 noch als gefährdet vermerkt waren, aktuell jedoch als ausgestorben oder verschollen angesehen werden müssen. Regional gibt es bei der Entwicklung in den einzelnen Großlandschaften erhebliche Unterschiede . Während sich die Situation der Ackerwildkraut-Arten in der Niederrheinischen Bucht LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/7576 96 und in der Eifel / Siebengebirge seit 1986 insgesamt betrachtet kaum verändert hat, ist die Zunahme der Gefährdung in allen anderen Großlandschaften bezogen auf die dort vorkommenden Ackerwildkrautarten größer als im Landesdurchschnitt. Im Niederrheinischen Tiefland wurden 2010 im Vergleich zu 1986 insgesamt 21 Arten als stärker gefährdet oder verschollen eingestuft gegenüber neun geringer gefährdeten bzw. wiedergefundenen Arten. In der Westfälischen Bucht sind dies sogar 36 stärker gegenüber zehn geringer gefährdeten, im Weserbergland 38 Arten gegenüber lediglich vier geringer gefährdeten Arten, im Süderbergland 27 Arten, die erloschen oder stärker gefährdet sind gegenüber 16 Arten mit geringerer Gefährdung im Vergleich zu 1986. In nachfolgender Abb. 26 werden für den Nutzungstyp „Acker“ die Ergebnisse der einzelnen Parameter für die Agrarumwelt-Maßnahme „Ökologischer Landbau“ sowie die zusammengefassten Pakete des Vertragsnaturschutzes gegenübergestellt. Weitere Vergleichsdaten stellen die Ackerflächen ohne jedwede Maßnahme sowie die Ackerflächen in ÖFSReferenzflächen in Naturschutzvorranggebieten (hier: Vogelschutzgebiet Medebacher Bucht) dar. Die VNS-Ackerflächen stammen nicht aus der ÖFS. Auch der jeweilige Mittelwert für alle Ackerflächen in NRW wird zusätzlich dargestellt. Er entspricht dem konventionellen Landbau , da dieser anteilsmäßig sehr stark dominiert. Abbildung 26: Mittlere Anzahl von Ackerwildkrautarten auf Ackerflächen in NRW im Jahre 2012. Die Ackerbegleitflora wird von einjährigen Arten beherrscht, d.h. die Überwinterung erfolgt in erster Linie in Form von Samen. Entsprechend den Anbaumethoden haben sich spezielle Ackerwildkraut-Gesellschaften entwickelt. In der konventionellen Landwirtschaft erfolgt die möglichst vollständige Bekämpfung der Ackerbegleitflora ganz oder überwiegend mittels Herbizideinsatz. Im Gegensatz dazu werden im Ökolandbau in erster Linie mechanische Methoden zur Verdrängung der Ackerwildkräuter angewendet. Im Vertragsnaturschutz ist allen Bewirtschaftungspaketen ein Verbot der (chemischen) Ackerwildkraut-Bekämpfung gemein. Die mittlere Anzahl der Ackerwildkräuter ist einerseits ein Gradmesser für den na- LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/7576 97 turschutzfachlichen Wert von Äckern. Andererseits gilt sie als wichtiger Indikator für die Habitateignung zahlreicher Tiergruppen wie z.B. Insekten, Brutvögel und Säugetiere. Im ökologischen Landbau bewirkt die ausschließlich mechanische Wildkrautbekämpfung ein höheres Arten-Vorkommen. Erst im Vertragsnaturschutz, bei dem die Bewirtschaftung gezielt auf das Artenschutzziel ausgerichtet wird, zeigt sich das ganze Potential für die Artenvielfalt. Die mittlere Anzahl der Wildkräuter auf Äckern steigt hier um das Dreifache. 84. Welche Insekten-, Vogel- und Niederwildarten der Ackerbau- und Grünlandregio- nen in Nordrhein-Westfalen sind durch die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln in besonderem Maß gefährdet? Eine Gefährdung der genannten Artengruppen durch die Anwendung von PSM muss durch direkte (letale und subletale Wirkungen) und indirekte Auswirkungen (lebensraumverändernde Wirkungen, teilweise Auswirkungen bis in die Nahrungsnetze) betrachtet werden. Diese Fragestellung wurde mit Frage 79 beantwortet. In Verbindung mit der Antwort auf die Fragen 82 und 83 ergeben sich folgende Arten(gruppen), die insbesondere durch die Anwendung von PSM gefährdet sein können. Insektenarten Insektenarten können durch direkte und indirekte Wirkungen betroffen sein. Zu den Artengruppen , die in NRW durch PSM-Anwendung besonders gefährdet sind, gehören diejenigen, die durch ihre Lebensweise insbesondere den direkten Wirkungen ausgesetzt sind (bodenbewohnende Artengruppen und bei systemischen PSM auch pflanzenfressende bzw. Nektar nutzende Artengruppen). Lebensraumverändernde Wirkung zeigen auch mechanische Unkraut -Behandlungsmethoden. Für die bodenbewohnenden Artengruppen können exemplarisch die Laufkäfer benannt werden , hier sind 32 % der „Acker-Arten“ inzwischen als gefährdet anzusehen. Durch die Anwendung von PSM können alle diese Arten direkt betroffen sein, insbesondere gilt dies für die aktuell vom Aussterben bedrohten Arten Callistus lunatus (Mondfleck-Läufer), Pterostichus macer (Herzhals-Grabläufer) und Brachinus explodens (Bombardierkäfer). Für die in der Roten Liste bearbeiteten Artengruppen mit pflanzenfressenden und/oder Nektar nutzenden Arten können die Heuschrecken und die Schmetterlinge exemplarisch herangezogen werden. In der ersten Gruppe sind insbesondere die Feuchtwiesenarten Chorthippus dorsatus (Wiesengrashüpfer) und Ch. montanus (Sumpfgrashüpfer) nach den Angaben in der Roten Liste (auch) durch die Anwendung von PSM in besonderem Maße gefährdet . Für die Schmetterlinge können hier exemplarisch (analog zu den Laufkäfern) die aktuell vom Aussterben bedrohten bzw. aufgrund ihrer Seltenheit nicht bewerteten Arten Acherontia atropos (Totenkopfschwärmer), Colias croceus (Postillon), Maculinea nausithous sowie M. teleius (Wiesenknopf-Ameisenbläulinge) und Pontia daplidice (Resedaweißlings-Komplex) benannt werden. Vogelarten In der Antwort auf Frage 79 wurde bereits deutlich gemacht, dass bei den Vogelarten insbesondere die insektenfressenden Arten durch die Verwendung von PSM betroffen sein können . Durch die Auswertung der aktuellen Roten Liste und den Vergleich mit den VorgängerListen (siehe Antwort auf die Fragen 82 und 83) kann gefolgert werden, dass hier insbesondere die während der Jungenaufzucht obligat auf Insektennahrung angewiesenen und gleichzeitig beständig zurückgehenden Arten Feldlerche, Feldsperling, Grauammer, Ortolan und Kiebitz betroffen sind. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/7576 98 Abbildung 27: Brutbestandsentwicklung des Rebhuhns in NRW auf Basis der Ökolo- gischen Flächenstichprobe (ÖFS). In der Roten Liste NRW wird das zum Niederwild gerechnete Rebhuhn in den letzten Jahren als stark gefährdet geführt, eine weitere Abnahme ist durch die Zahlen der ÖFS jedenfalls plausibel. Das Kükenfutter von Rebhühnern besteht in erster Linie aus Insekten, eine indirekte Beeinträchtigung wie bei den anderen Vogelarten ist daher plausibel anzunehmen. Der Zusammenhang von PSM-Einsatz, Nahrungsverfügbarkeit, Brut und Populationsgröße ist für das Rebhuhn durch Untersuchungen in England gut belegt. Die Zahl der Rebhühner ist negativ mit der Anzahl der Anwendungen von Herbiziden pro Feld und positiv mit der Anzahl zweikeimblättriger Unkräuter korreliert. Der Rückgang der Populationen des Rebhuhns ist europaweit drastisch. Vergleichbar umfangreiche Studien einschließlich Langzeitstudien wie für das Rebhuhn gibt es in der überschauten Literatur für andere Vogel- und Säugetierarten nicht (UBA 2014). Rohrweihe und vor allem Wiesenweihe nutzen als Hauptnahrung Kleinsäuger (vor allem Feldmäuse). Ein Einsatz von Rodentiziden wirkt sich für diese Arten direkt auf die Nahrungsverfügbarkeit aus und beeinflusst somit auch den Bruterfolg direkt. Säugetiere Die Populationen der Feldhasen (ebenfalls zum Niederwild zählend) sind kontinuierlich rückläufig . Seit 2010 ist der Rückgang beschleunigt. Die Qualität der verfügbaren Nahrung ist für den Gesundheitsstatus von Feldhasen von entscheidender Bedeutung. Auch für den Feldhasen zeigen die Jagdstrecken – als Maß für den in den einzelnen Jahren realisierten, jagdlich nachhaltig nutzbaren Zuwachs der Hasenpopulationen – seit etwa Mitte der 1980er Jahre deutlich nach unten; inzwischen werden die niedrigsten Werte seit 1950 verzeichnet (2012/13: 96.855). Inwieweit diesbezüglich neben den Faktoren Lebensraum/Landwirtschaft LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/7576 99 und Prädation auch Krankheiten bzw. Beeinträchtigungen der Fitness von Jung- und/oder Althasen z.B. in Folge von Kontamination mit PSM eine Rolle spielen, bedarf noch einer weiteren Klärung. Neben den beschriebenen Insekten-, Vogel- und Niederwildarten ist der Feldhamster als Nagetier durch den Einsatz von Rodentiziden direkt betroffen. In FeldhamsterVorkommensgebieten wird daher versucht, mit Mitteln des Vertragsnaturschutzes den Einsatz von PSM auf einen Einsatz pro Jahr zu begrenzen. 85. Welche Möglichkeiten hat die Landesregierung, einer möglichen Gefährdung der Biodiversität durch die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln entgegen zu wirken ? Wie in der Antwort zu Frage 84 dargelegt, kann jegliche Anwendung insbesondere von Insektiziden - aber auch von Herbiziden – negative Effekte auf die Biodiversität haben, wobei insbesondere die indirekten Effekte überwiegen. Die Möglichkeiten der Landesregierung, diesen Effekten entgegen zu wirken, liegen vorrangig in der Förderung von Bewirtschaftungsweisen , in denen vollständig oder weitgehend auf die Anwendung solcher PSM verzichtet wird (wie z.B. dem Öko-Landbau) und der Förderung von unbehandelten Flächen-, Linien -, Saum- und Randstrukturen mit Wiederbesiedlungs- und Rückzugsfunktion (z.B. Brachen , Blühstreifen, Uferrandstreifen). In Schutzgebieten des Naturschutzes (NSG, FFH, VSG) besteht grundsätzlich die Möglichkeit der Einschränkung oder des Verbotes der Anwendung von PSM durch Rechtsverordnung. Im Rahmen des Vollzuges des Pflanzenschutzrechts sind lediglich in speziell gelagerten Einzelfällen bei konkret anzunehmender Gefährdung geschützter Arten Anordnungen der zuständigen Behörde (DLWK) möglich. 86. In welchem, Umfang haben sich Randstrukturen und Saumbiotope in der Agrar- landschaft seit 1990 verändert? Saumbiotope sind in der Agrarlandschaft auf Randbereiche landwirtschaftlicher Parzellen zumeist entlang von Wirtschaftswegen, Gräben und anderen Gewässern konzentriert. Durch die Entwidmung (Aufhebung) von Wegen, das Befestigen von landwirtschaftlichen Wegen, z.T. auch die beabsichtigte oder unbeabsichtigte Inanspruchnahme und Umwandlung von Wegrainstrukturen in Acker hat sich deren Anzahl und Fläche reduziert. Die stete Zusammenlegung von Bewirtschaftungseinheiten mit einhergehender Vergrößerung der Parzellen trägt ebenfalls zur Verminderung von Randstrukturen bei. Der Umfang der Verluste seit 1990 kann für Nordrhein-Westfalen jedoch nicht quantifizierbar belegt werden. Neben dem Flächenverlust (quantitative Verluste) leidet die wichtige Funktion der Säume für die biologische Vielfalt auch unter der zunehmenden Eutrophierung der Landschaft (qualitative Verluste, siehe auch Antwort auf die Frage 92) mit der Folge einer allgemeinen Nivellierung . Dieser Qualitätsverlust zeigt sich in einer Zunahme von Stickstoff bevorzugenden Pflanzenarten und einer gleichzeitigen Abnahme konkurrenzschwacher Arten. Magere und damit artenreichere Randstrukturen und Säume in der Agrarlandschaft sind heute nur selten zu finden. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/7576 100 Abbildung 28: Differenzierung von Saum-Biotoptypen in der Agrarlandschaft von NRW im Jahre 2012 Aktuell besteht der Großteil der Säume, nämlich rund 72 %, aus artenarmen Fettgrünlandund eutrophen Säumen. Weitere verteilen sich auf Ruderal- und Neophytensäume mit 8 %. Lediglich ca. 20 % entfallen auf die naturschutzfachlich wertvolleren artenreichen mageren und feuchten Säume. 87. Liegen der Landesregierung wissenschaftliche Erkenntnisse vor, ab welcher Größe Ackerrandstreifen und Saumbiotope Biodiversitätsverluste durch intensive Landwirtschaft verhindern können? Die Frage nach der notwendigen Größe von Ackerrandstreifen und Saumbiotopen umfasst zwei Aspekte, nämlich einerseits die Mindestbreite des einzelnen Streifens/Saumbiotops und andererseits der Mindestflächenanteil solcher Strukturen in der Agrarlandschaft. Neben der Breite und dem Flächenanteil von Saumstrukturen in der Agrarlandschaft sind aber auch andere Faktoren entscheidend dafür, ob sie für den Erhalt der Biodiversität wirksam sind. Dazu gehören beispielsweise ihre Lage (z. B. in offener Landschaft oder am Waldrand), ihre Anordnung (im günstigsten Fall mosaikartig), die Art und Intensität der angrenzenden Flächenbewirtschaftung , die Bodenverhältnisse oder die Landschaftsstruktur im betrachteten Raum. Die folgenden Ergebnisse werden unter dem Vorbehalt dargestellt, dass diese Rahmenbedingungen bei den meisten Untersuchungen, die sich mit diesem Thema beschäftigen , nicht bekannt sind. Die vorliegenden Erkenntnisse zeigen, dass Breiten von 3 bis über 12 m (je nach Organismengruppe ) bei einem Flächenanteil von mindestens 5 - 10 % in Form von (selbstbegrünten oder eingesäten) Ackerbrachen, Ackerrandstreifen, Säumen und weiteren Lebensraumelementen in der Agrarlandschaft geeignet sind, um Biodiversitätsverlusten durch intensive Landwirtschaft entgegenzuwirken. Es sind umso höhere Anteile erforderlich, je ungünstiger die Lebensraumbedingungen aufgrund hoher Bestandsdichten der Kulturen und geringer LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/7576 101 Fruchtartendiversifizierung sind. Ferner ist auf die Kombination und räumliche Verteilung unterschiedlicher Strukturen zu achten. Wichtige Komponenten sind dauerhafte und Rotations -Ackerbrachen und Grasstreifen, die miteinander zu kombinieren sind. Von besonderer Bedeutung ist der dauerhafte Erhalt solcher Strukturen. Diese Erkenntnisse wurden bereits bei der Ausgestaltung der AUM und des Vertragsnaturschutzes des Landes Nordrhein-Westfalen beachtet. Die räumliche Kombination der unterschiedlichen Programmbausteine unter Berücksichtigung verschiedener Rahmenbedingungen ist möglich. Saumbiotope in der Agrarlandschaft erfüllen verschiedene Funktionen für die Pflanzen- und Tierwelt, zum Beispiel:  Wuchsort für Pflanzenarten, die in den intensiv bewirtschafteten Acker- und Grünlandflächen nicht wachsen können,  Lebensraum für Wirbellose, die auf diese Pflanzenarten angewiesen sind,  Nahrungshabitat für Kleinsäuger und Vögel der Agrarlandschaft,  Deckung und damit Schutz vor Prädatoren für Kleinsäuger und Vögel,  Bruthabitat für Vögel. Bei der Beurteilung notwendiger Mindestbreiten und -flächenanteile von Ackerrandstreifen und Saumbiotopen ist es aus fachlichen Gründen notwendig, das Augenmerk auf empfindliche und hochintegrative Komponenten des Agrarökosystems zu richten. Vögel sind grundsätzlich gut als Indikatorarten geeignet; eine wichtige Leitart in diesem Sinne ist das Rebhuhn (Perdix perdix). Sein Nahrungsspektrum, seine Lebensraumansprüche und sein Territorialverhalten machen es diesbezüglich zu einem umfassenden Bioindikator. Für die Populationssicherung ist eine dauerhaft ausreichende Brutpaardichte entscheidend. Diese ist in der heutigen Agrarlandschaft vorrangig abhängig von dem Anteil an Saumstrukturen . 12 m breite Dauerbrachestreifen mit beidseitig angrenzenden, jeweils 3 m breiten Schwarzbrachestreifen erwiesen sich als wirksam zur Erhöhung des Rebhuhnbestandes (Spittler, H. 2000: Niederwildgerechte Flächenstilllegung. Mitteilungen der Landesanstalt für Ökologie, Bodenordnung und Forsten NRW 25, 1/2000: 12-19). Auch andere Untersuchungen kommen zu dem Schluss, dass sich feldrainähnliche Streifen von 4 m Breite mit angrenzenden , ebenfalls 4 m breiten Pufferstreifen ohne Düngung und PSM - optimal ab einer Streifenlänge von ca. 8 km pro Quadratkilometer - positiv auf den Brutpaarbestand des Rebhuhns auswirken. Insbesondere bei bodenbrütenden Vögeln ist in Bezug auf die Breite von Saumstrukturen auch der Faktor Prädation zu berücksichtigen. Bodenprädatoren wie Fuchs oder Marder bewegen sich in der Landschaft bevorzugt entlang von Randlinien, z. B. am Ackerrand oder entlang der Fahrspuren im Acker. In sehr schmalen Saumstrukturen können Beutetiere von ihnen sehr leicht aufgespürt werden und es kann zu einem „Falleneffekt“ kommen. In breiteren Säumen ist die Auffinde-Wahrscheinlichkeit durch Prädatoren für Arten wie das Rebhuhn deutlich geringer. Kleinere Organismen können oft bereits von weniger breiten Strukturen profitieren als größere . Andere stellen bei Spinnen der Krautschicht bei einer Rainbreite von bis zu 5 m zunehmende Artenzahlen fest, bei einer Breite über 5 m stiegen die Artenzahlen dagegen kaum noch an. Aus floristischer Sicht hat insbesondere die Pflege von Säumen, aber auch die Bewirtschaftung der an Säume und Ackerrandstreifen angrenzenden Flächen eine deutlich höhere Be- LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/7576 102 deutung für die Artenvielfalt als deren Breite. Aus floristischer Sicht wird als sinnvolle Mindestbreite für Ackerraine 3 Meter angegeben, je nach Pflege und Bewirtschaftung der Nachbarflächen kann jedoch auch eine etwas geringere Breite ausreichend sein (vgl. Link, Michael & Harrach, Tàmas 1998: Artenvielfalt von Gras- und Krautrainen: Ermittlung einer Mindestbreite aus floristischer Sicht. Naturschutz und Landschaftsplanung 30(1): 5-9). Bei sehr intensiv mit Dünge- und PSM behandelten Acker- oder Grünlandflächen sind demnach breitere Raine notwendig als bei weniger intensiv bewirtschafteten Flächen. Auch zu Mindestflächenanteilen von Säumen, Ackerrandstreifen, Brachen und anderen Lebensraumelementen („Ökologische Vorrangflächen“) in der Agrarlandschaft für das Rebhuhn und andere Vogelarten liegen Studien vor. In der Literatur werden Mindestwerte um 10 % angegeben. Dies bestätigen auch die Handlungsempfehlungen aus dem durch das BfN geförderten F&E-Vorhaben „Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) 2013 und Erreichung der Biodiversitäts- und Umweltziele“. In der Schweiz sind sogar 14 % qualitativ hochwertige Maßnahmenflächen (AUM) und halbnatürliche Habitate in der Agrarlandschaft als notwendig erachtet, um den Rückgang der Agrararten aufzuhalten und umzukehren. Die Reviere der untersuchten Agrarvogelarten Feldlerche, Grauammer und Goldammer waren in einem Untersuchungsgebiet in Brandenburg in Bereichen mit überdurchschnittlich hohen Anteilen an Ackerbrachen (6 bis 33 %) signifikant erhöht. Auch in einer Untersuchung der Forschungsstelle für Jagdkunde und Wildschadenverhütung (FJW) in den Jahren 1995-1999 in der Zülpicher Börde konnte über die Anlage von Dauer- und Schwarzbrachestreifen mit einem Flächenanteil von 7 % eine Bestandserhöhung des Rebhuhns erreicht werden. Dementsprechend empfiehlt auch der Leitfaden „Umsetzung des Artenschutzes gemäß § 44 Abs. 4 BNatSchG in der Landwirtschaft in Nordrhein-Westfalen“ des MKULNV (2013) den Erhalt und die Entwicklung von Lebensräumen auf mindestens 5 % der betrieblichen Ackerfläche in den Vorkommensgebieten bzw. 10 % in den Populationszentren der Agrarvogelarten durch Anlage von z. B. Brachen und Ackerrandstreifen (http://www.naturschutzinformationennrw .de/artenschutz/de/downloads). 88. Welche Biodiversitätsverluste sind nach Erkenntnissen der Landesregierung auf landwirtschaftlich genutzten Flächen seit 1990 festzustellen? Gibt es regionale Unterschiede? An dieser Stelle wird auf die Antworten zu Fragen 80/81, 82/83 und 86 verwiesen. Biodiversitätsverluste in der Agrarlandschaft lassen sich darüber hinaus seit dem Jahr 2009 auch über den europäischen Pflichtindikator HNV darstellen, Verluste vor 2009 lassen sich nicht quantifizieren. Der Indikator dokumentiert den Zustand und die Entwicklung von höherwertigen Flächen und Strukturen in der Agrarlandschaft. Hiermit können grundsätzlich Erfolge , aber auch Rückschläge bei den Bemühungen, den allgemeinen Biodiversitätsverlust in der Agrarlandschaft aufzuhalten, abgebildet werden. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/7576 103 Abbildung 29: Entwicklung des NRW-HNV-Indikators von 2009 bis 2012 (HNV I: äu- ßerst hoher Naturwert, HNV II: sehr hoher Naturwert, HNV III: mäßig hoher Naturwert). Der Wert des HNV-Indikators ist in NRW bis zum Jahr 2012 gegenüber der Ersterfassung 2009 stetig gesunken. Insgesamt handelt es sich innerhalb von vier Jahren um einen Verlust von 1 Prozentpunkt auf 12,8 % höherwertiger Strukturen und Agrarflächen an der Agrarlandschaft . In die Fläche umgerechnet bedeutet dies einen Verlust wertvoller, relativ extensiv genutzter Flächen und Strukturen in der vorwiegend intensiv genutzten Agrarlandschaft von rund 16.000 ha. Während landesweit betrachtet der Flächenanteil mit äußerst hohem bzw. sehr hohem Naturwert (Stufe I und II) in den vier Untersuchungsjahren auf niedrigem Niveau stagniert, nimmt ihr Anteil an dem mäßig hohem Naturwert (Stufe III) kontinuierlich ab. Es gibt deutliche regionale Unterschiede: In der atl. Region (Flachland, rund 56 % an der Gesamtfläche von NRW) schlagen die niedrigen HNV-Anteile von nur mehr 9,3 % an der Agrarlandschaft im Jahre 2012 besonders stark zu Buche. Deutlich bessere HNV-Werte erzielt die kont. Region (44 Prozentanteile an der Gesamtfläche von NRW) mit 18,9 % im Vergleichsjahr 2012. Allerdings zeichnen sich hier seit 2009 tendenziell ebenfalls Verluste ab (ÖFS NRW). Wie in den Antworten zu den Fragen 79 und 84 bereits dargelegt und durch die Roten Listen belegt, sind seit den 1990er Jahren zahlreiche Arten landwirtschaftlich genutzter Flächen zurückgegangen. Nachfolgende Abb. 30 stellt die Bestandsentwicklung von 15 repräsentativen Brutvogelarten in der Agrarlandschaft anhand des europäischen Indikators „Farmland-Bird-Index“ (FBI) dar. Dieser Indikator bildet ein für die Feldflur charakteristisches Artenkollektiv von Brutvögeln ab, wobei auf europäischer Ebene für Deutschland insgesamt 18 typische Offenland-Vogelarten benannt wurden. Der FBI-Indikator umfasst neben den Arten der Agrarlandschaft, die sowohl ihr Brut- als auch Nahrungshabitat dort finden, auch Teilsiedler der Agrarlandschaft wie z.B. den Girlitz und zeigt sehr deutlich anhand der Bestandsentwicklungen der charakteristischen LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/7576 104 Brutvogelarten die Biodiversitätsverluste in der Agrarlandschaft seit dem Jahr 2000 (Basisjahr 2000: Index = 100). Auffallend ist nach einer Abnahme von 2000 bis 2006 ein vorübergehender leichter Anstieg des Wertes von 2007 bis 2009, um ab 2010 wiederum kontinuierlich abzunehmen. Als Hauptursache hierfür muss die ab 2008 auslaufende obligatorische Flächenstilllegung von Ackerflächen im Rahmen der GAP angesehen werden, die sich negativ auf Bestandsentwicklungen von Feldvögeln durch Habitatverluste infolge wegfallender Ackerbrachen auswirken . Aktuell waren in NRW im Jahre 2013 noch 0,4 Prozent Ackerbrachen in der Agrarlandschaft vorhanden. Abbildung 30: Bestandsentwicklung von 15 in NRW relevanten Ackervogelarten des European Farmland Bird Indikators(FBI) 89. Wie werden von der Landesregierung die bestehenden Landschaftselemente NRW erfasst und dokumentiert? Die Landesregierung betreibt keine flächendeckende Erfassung und Dokumentation der bestehenden Landschaftselemente. Landschaftselemente, die zugleich Geschützte Biotope gemäß § 30 BNatSchG bzw. § 62 Landschaftsgesetz NRW sind, werden vom LANUV festgestellt und dokumentiert. Im Rahmen der CC-Verpflichtungen werden Landschaftselemente durch den DLWK erfasst und dokumentiert. In diesen Datenbestand fließen auch Landschaftselemente, die zugleich Geschützte Biotope sind, durch nachrichtliche Übernahme aus dem Datenbestand des LANUV ein. Hintergrund der Erfassung der Landschaftselemente im Rahmen der CCVerpflichtungen ist, dass Inhaber landwirtschaftlicher Betriebe, die einen Antrag auf Erhalt LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/7576 105 von Direktbeihilfen (Betriebsprämie) stellen oder an flächengebundenen AUM teilnehmen, zur Einhaltung der CC-Bestimmungen verpflichtet sind. Betriebe, die keine Betriebsprämie erhalten und nicht an flächengebundenen AUM teilnehmen, unterliegen nicht den CCVerpflichtungen ; hier erfolgt auch keine Erfassung von bestehenden Landschaftselementen. CC-relevante Landschaftselemente, die im Sinne des § 2 Abs. 2 des DirektZahlVerpflG nicht beseitigt werden dürfen, sind Hecken, Baumreihen, Feldgehölze, Feuchtgebiete mit einer Größe von höchstens 2000 Quadratmetern, als Naturdenkmäler geschützte Einzelbäume, Feldraine, Trocken- und Natursteinmauern, Lesesteinwälle sowie Fels- und Steinriegel. Der DLWK hat in seiner Funktion als EU-Zahlstelle ein spezielles GIS-Referenzsystem für die CC-relevanten Landschaftselemente aufgebaut. Derzeit umfasst dieses System insgesamt rund 75.000 Landschaftselemente. Fast 95 % hiervon entfallen auf Hecken, Baumreihen und Feldgehölze. Erfasst sind allerdings nur die Landschaftselemente, die im oben genannten Katalog aufgeführt sind und über die der Landwirt Verfügungsgewalt hat. So ist beispielsweise eine Baumreihe – als Straßenbegleitgrün auf dem öffentlichen Straßengrundstück stehend und direkt an eine landwirtschaftliche Fläche angrenzend - hier nicht erfasst. 90. Welche Erkenntnisse und Entwicklungstendenzen ergeben sich für die Landes- regierung aus der langfristigen Erfassung und Dokumentation der Landschaftselemente in NRW? Der Landesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor. Das LANUV betreibt keine Auswertungen der Landschaftselemente. Die sehr geringen CC-Beanstandungsquoten bezüglich der Landschaftselemente mit unter 1 % der kontrollierten Fälle, die seit 2005 im Rahmen der systematischen CC-Kontrollen durchgeführt werden, lassen erkennen, dass bei den so erfassten Elementen Stabilität besteht. Es können allerdings keine Rückschlüsse auf Entwicklungstendenzen (quantitativ und qualitativ) für die Landschaftselemente in NRW insgesamt gezogen werden. 91. Welche Folgen hat der Maisanbau für die Artenvielfalt? Insgesamt wurden in Nordrhein-Westfalen 2013 auf 284.424 ha Mais angebaut. Dies entspricht einem Anteil von rund 26,7% an der gesamten Ackerfläche. Insgesamt ist die Maisanbaufläche in den letzten 15 Jahren um ca. 55.000 ha angestiegen und stagniert aktuell auf diesem Niveau. Die Zunahme der letzten Jahre geht zu Lasten des Anbaus anderer Feldfrüchte und zumindest in der Vergangenheit in hohem Maße auf Kosten des Grünlandes . Aufgrund der Selbstverträglichkeit wird teilweise auf der gleichen Fläche mehrere Jahre hintereinander Mais angebaut. Je nach Witterung entwickelt sich der schnellwachsende Mais zu hohen und dichten Pflanzenbeständen. Als Lebensraum ist der Maisacker für charakteristische Arten der Feldflur wie die Feldlerche und Kiebitz bestenfalls zu Beginn der ersten Wuchsphase attraktiv. Anhand einer Habitatanalyse im Rahmen der Auswertung der ÖFS konnte gezeigt werden, dass Maisäcker für die Feldlerche kaum nutzbar sind. Hingegen nutzt der Kiebitz häufig Maisäcker im Vorfrühling als scheinbar geeignetes Bruthabitat , da primäre Vorkommensgebiete wie Feucht- und Nassgrünländer heute selten geworden sind. Durch die mehrmalige Maisflächenbearbeitung während der Hauptbrutzeit (Ende März bis Mitte Mai) verlieren viele Kiebitze ihre Erstgelege. Folglich ist die sogenannte „Vermaisung“ der Landschaft für den Kiebitz eine ökologische Sackgasse. Die Zahl der Kiebitze nimmt seit Jahren teilweise dramatisch ab. Seine Population hat alleine in den letzten LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/7576 106 vier Jahren um 40 % abgenommen. So gab es im Jahre 2010 noch rund 20.000 Brutpaare in NRW, in 2014 waren es nur noch 12.000 Brutpaare. Sollte sich die Maisanbaufläche weiter vergrößern, wozu momentan keine Anzeichen vorliegen , ist davon auszugehen, dass auch die Bestandszahlen vieler Feldvogelarten weiter abnehmen . Abgeerntete Maisäcker können jedoch eine attraktive Nahrungsquelle für Generalisten wie Krähen, Tauben, Jagdfasane, rastende Kraniche und Gänse darstellen. In der traditionellen Landwirtschaft haben sich in Jahrhunderten auf Getreide- und Hackfruchtäckern unterschiedliche Wildkrautpflanzen-Gesellschaften entwickelt. Viele Arten dieser Gesellschaften sind heute in der Roten Liste enthalten. Insbesondere durch den weit verbreiteten Herbizid-Einsatz im Mais ist das Vorkommen von wertvollen Ackerwildkräutern in dieser Kultur eher die große Ausnahme. Daher werden auch für Mais keine Verträge im Rahmen des Vertragsnaturschutzes abgeschlossen. Im Rahmen der ÖFS wurden insgesamt 760 Maisäcker in NRW kartiert und bewertet. Lediglich zwei von ihnen wiesen nach der Definition des HNV-Indikator einen höheren Anteil an Ackerwildkräutern und damit einen mäßig hohen Naturwert (HNV III) auf. 92. Welche Auswirkungen haben Stickstoff-Einträge aus landwirtschaftlicher Pro- duktion auf gesetzlich geschützte Biotope und Schutzgebiete sowie Oberflächengewässer ? Auswirkungen auf gesetzlich geschützte Biotope und Schutzgebiete Ziel von nach § 30 BNatSchG gesetzlich geschützten Biotopen und von Schutzgebieten (v.a. NSG und FFH-Gebieten) ist die Erhaltung der Biodiversität, d.h. der landschaftstypischen Vielfalt an Biotopen/Lebensräumen, Pflanzen- und Tierarten. Neben landschaftsbeanspruchenden Nutzungen und Flächenverlusten können Stoffeinträge eine Beeinträchtigung der biologischen Vielfalt zur Folge haben. Hierzu gehören auch die Stickstoffeinträge aus der Landwirtschaft (Ammoniak/Ammonium), die im Zusammenwirken mit Stickstoffoxiden aus Verbrennungsprozessen (Verkehr, Hausbrand, Industrie, Kraftwerke) dazu geführt haben, dass die tolerierbaren Belastungsgrenzen für eutrophierende Stickstoffeinträge (Critical Loads) in weiten Teilen des Landes bereits überschritten sind, in den Veredlungsregionen (mit einer intensiven Tierhaltung) nicht selten um den Faktor 2 oder 3. Dies bestätigt der Vergleich der vom UBA im Internet bereitgestellten Karte „Vorbelastungsdaten Stickstoff“ (http://gis.uba.de/website/depo1/ Siehe auch Antwort zu Frage 7, letzter Spiegelstrich) mit den Critical Loads der FFH-Lebensraumtypen in NRW. Insbesondere die von Natur aus nährstoffarmen Lebensräume wie z.B. Moore, Heiden, Magerrasen und die Wälder der nährstoffarmen Standorte leiden unter der starken Eutrophierung . Die meisten Arten nährstoffarmer Standorte stehen daher inzwischen auf der Roten Liste der vom Aussterben bedrohten Tier- und Pflanzenarten. Mehr als 70 % der gefährdeten Arten gehören zu den Stickstoffmangelzeigern. Heiden und Magerrasen liegen wie die Moore überwiegend in FFH-Gebieten und sind damit Bestandteil des europäischen Schutzgebietsnetzes NATURA 2000. 37 (von 44) FFH-Lebensraumtypen in Nordrhein-Westfalen gelten als stickstoffempfindliche Lebensräume und müssen daher vor erheblichen Beeinträchtigungen geschützt werden. Der weit überwiegende Teil der in NRW vorkommenden gesetzlich geschützten Biotope ist ebenfalls stickstoffempfindlich. Der Nährstoffeintrag in Lebensräume und Biotope kann auf mehreren Wegen stattfinden. Einerseits werden Agrarökosysteme wie Grünland zur Produktionssteigerung unmittelbar gedüngt, andererseits können Dünger aus landwirtschaftlichen Nutzflächen über den BodenWasser -Pfad in angrenzende Biotope eingeschwemmt werden. Wichtigster Eintragspfad ist LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/7576 107 jedoch der Luftpfad, der seit Jahrzehnten ein weit über NRW hinausreichendes Problem darstellt . Der Eintrag von Nährstoffen (Eutrophierung) in naturnahe Ökosysteme nimmt in erheblichem Umfang Einfluss auf die natürlichen Stoffkreisläufe und Ökosystembeziehungen. Die Stickstoffüberversorgung hat neben dem überdüngenden auch einen langfristig bodenversauernden Effekt. Eutrophierung und Versauerung gehören inzwischen zu den stärksten Einflussfaktoren für den Verlust an Biodiversität. So wird die standorttypische Artenzusammensetzung erheblich verändert, weil nährstofftolerante Arten die konkurrenzschwächeren und auf stickstoffarme Standorte angewiesenen Pflanzenarten verdrängen (häufig Massenausbreitung dominanter nährstoffliebender Arten). Viele Pflanzenarten des artenreichen Grünlandes sind unter stickstoffreichen Bedingungen gegenüber den hochwüchsigen Nutzgräsern nicht konkurrenzfähig. Durch die Nutzungsintensivierung und die zusätzlichen Stickstoffeinträge aus der Atmosphäre wurden die noch bis zur Mitte des 20. Jahrhunderts weit verbreiteten Wiesenblumenarten, inzwischen weitgehend aus dem Grünland verdrängt. Die Ausbreitung von Brennnessel und Brombeere an Wegrändern und in Wäldern, die Vergrasung von Heiden oder der Rückgang von Arten des Grünlandes summieren sich mit anderen Erscheinungen zu einer Verarmung und Vereinheitlichung der Vegetation und damit zu einem Rückgang der biologischen Vielfalt. Die Veränderung der Standorte und der Vegetation wirkt sich auch auf die Fauna aus. Die Gefährdungssituation variiert in Abhängigkeit von der Tiergruppe. Bei den Tagfaltern /Dickkopffaltern sind 64 von 103 untersuchten Arten (= 62 %) durch den diffusen Nährstoffeintrag und die damit einhergehende Verdrängung ihrer Futterpflanzen in ihrem Bestand gefährdet. Die Verdrängung der Raupenfutterpflanzen führt zur Dezimierung oder zum Erlöschen der Bestände bestimmter Schmetterlingsarten. Dieser Verdrängungsprozess entzieht auch den Bestäuberinsekten die natürliche Lebensgrundlage. Bei den Vögeln sind 38 % der untersuchten Arten (71 von 189) gefährdet. Das Zuwachsen (Vergrasung) offener Bodenstellen in Heiden oder Magerrasen führt z. B. zum Rückgang der Brut- und Nahrungshabitate von Ziegenmelker und Heidelerche. Bei den Heuschrecken sind dagegen nur 15 % (7 von 46 Arten) durch den diffusen Nährstoffeintrag betroffen. Die aktuelle Belastungssituation, die zu erheblichen Teilen durch Stickstoffemissionen der Landwirtschaft verursacht ist, hat zur Folge, dass das Erreichen der Schutzziele in den Schutzgebieten und in den gesetzlich geschützten Biotopen vielfach in Frage gestellt ist. Eine deutliche Reduzierung der Stickstoffeinträge aus der landwirtschaftlichen Produktion würde einen erheblichen Beitrag zur Erhaltung der landschaftstypischen Biodiversität, leisten . Dies ist jedoch nicht der Einstellung der Düngung auf Äckern oder Grünländern gleichzusetzen . Eine angemessene Düngung beispielsweise der artenreichen Glatthaferwiesen ist sogar notwendig, um diesen Lebensraumtyp zu erhalten. Auswirkungen chemischer Veränderungen der Grundwasserqualität (bedingt durch landwirtschaftliche Nährstoffeinträge) auf grundwasserabhängige Landökosysteme und auf Oberflächengewässer Auswirkungen chemischer Veränderungen der Grundwasserqualität auf grundwasserabhängige Landökosysteme mit gesetzlichem Schutzstatus sowie auf Oberflächengewässer, werden im Rahmen der Bewertung der GWK zur Umsetzung der WRRL ausgewertet und bewertet . Bei den grundwasserabhängigen Landökosysteme im Sinne der WRRL handelt es sich um grundwasserabhängige Flächen von FFH-Gebieten, Naturschutz- und Vogelschutzgebieten sowie Nationalparkflächen. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/7576 108 Im aktuellen Monitoringzyklus 2007-2012, welcher dem Bewirtschaftungsplan 2015 zur Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie (hier: Grundwasser) zugrunde liegt, wurden signifikante Auswirkungen chemischer Grundwasserbelastungen auf grundwasserabhängige Landökosysteme landesweit in 33 GWK (von insgesamt 275 GWK) festgestellt. Bei den für grundwasserabhängige Landökosysteme relevanten chemischen Belastungen handelt es sich im Wesentlichen um Nährstoffbelastungen (Stickstoff, Phosphor) aus der Landwirtschaft, die zu einer Eutrophierung und dadurch bedingt zu Artenveränderungen bzw. Biodiversitätsverlusten in den Ökosystemen (u.a. Massenausbreitung dominanter nährstoffliebender Arten) führen . Oberflächengewässer Bei den Auswirkungen von Stickstoffeinträgen aus der landwirtschaftlichen Produktion auf Oberflächengewässer muss zwischen den verschiedenen Erscheinungsformen des anorganischen Stickstoffs unterschieden werden. Ammonium-Stickstoff kann aus Abwässern, aber bei nicht sachgerechter Umgangsweise auch aus Silage- oder Gülleabläufen oder aus frisch ausgebrachter Gülle in die Gewässer gelangen und hat von den anorganischen Stickstoffformen das höchste Schädigungspotenzial für Oberflächengewässer. Einerseits verbraucht die mikrobielle Oxidation des Ammoniums zu Nitrat viel Sauerstoff, so dass sich Sauerstoffmangelzustände im Gewässer ergeben können. Andererseits kann sich unter bestimmten Bedingungen aus Ammonium giftiges Ammoniak bilden, das zu akuten Fisch- und Wirbellosensterben führen kann. Solche Fälle treten bei lokalen Ammoniumeinträgen auf. Nitrit-Stickstoff ist ein Zwischenprodukt der mikrobiellen Oxidation des Ammoniums und besitzt eine gewisse Giftigkeit vor allem für Fische. Allerdings häuft es sich selten in giftigen Konzentration an, so dass nitrit-bedingte Fischsterben praktisch nicht auftreten. In der Regel liegt der weitaus größte Anteil der anorganischen Stickstoffverbindungen in Oberflächengewässern in Form von Nitrat vor. Nitrat ist für die Süßwasserbiozönosen vergleichsweise unschädlich und nicht toxisch. In „natürlichen“ Gewässern liegt die Nitratkonzentration in der Regel deutlich unter 15 mg/l. Es wird aber im Binnenland wegen seiner potenziellen Auswirkungen auf das Trinkwasser auf einen Wert von 50 mg/l Nitrat begrenzt. Außerdem wirkt Nitrat eutrophierend auf die Küstenwasserkörper der Meere und kann dort zur Massenentwicklung von Algen führen. In den Oberflächengewässern des Binnenlandes haben die anorganischen Stickstoffverbindungen (im Gegensatz zum Phosphat) dagegen keine relevanten Auswirkungen auf die Trophie der Gewässer. Die in der Regel hohen Stickstoffkonzentrationen der Oberflächengewässer sorgen dafür, dass das gesamte Phosphatangebot durch Algen und höhere Wasserpflanzen ausgenutzt werden kann (Phosphat als „limitierender Faktor“). Massenentwicklungen von Algen werden daher vor allem durch höhere Phosphatkonzentrationen gefördert. Bei den Oberflächenwasserkörpern hat das landesweite Monitoring nach der WRRL gezeigt, dass viele Gewässer mit Nährstoffen belastet sind, mit einem Schwerpunkt im landwirtschaftlich intensiver genutzten Flachland. Dies trifft insbesondere für die Orientierungswerte für Phosphor zu. Seltener sind die hier nachgefragten Stickstoff-Parameter (AmmoniumStickstoff und Nitrat-Stickstoff) betroffen. Modellbasierte Abschätzungen der Nährstoffeinträge in die Oberflächengewässer NordrheinWestfalens zeigen, dass bei Stickstoff-Belastungen die Landwirtschaft der wichtigste Verursacher ist. Von insgesamt 90.000 t N-Eintrag pro Jahr (Mittelwert der Jahre 2007-2011) LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/7576 109 stammen ca. 74 % aus diffusen Quellen, überwiegend aus der Landwirtschaft. Grundwasserabfluss und Dränagen stellen die wichtigsten diffusen Eintragspfade dar. 2. Biodiversitätspolitik 93. Wo sieht die Landesregierung Defizite in der „guten fachlichen Praxis“ hinsicht- lich des Erhalts der Biodiversität? Bitte getrennt nach Grün- und Ackerland darstellen . Das BNatSchG führt in § 5 Abs. 2 die Grundsätze der „guten fachlichen Praxis“ für die Landwirtschaft auf, die bei der landwirtschaftlichen Nutzung neben den Anforderungen, die sich aus den für die Landwirtschaft geltenden Vorschriften und aus § 17 Abs. 2 des BundesBodenschutzgesetzes (BBodSchG) ergeben, zu beachten sind. Hierzu zählen als allgemein gehaltene Maßgaben die Forderung nach einer standortangepassten Bewirtschaftung zur Gewährleistung einer nachhaltigen Bodenfruchtbarkeit und langfristigen Nutzbarkeit der Flächen , das Verbot der Beeinträchtigung der natürlichen Ausstattung der Nutzfläche (Boden, Wasser, Flora, Fauna) über das zur Erzielung eines nachhaltigen Ertrages erforderliche Maß hinaus sowie die Forderungen nach einem ausgewogenen Verhältnis zwischen Tierhaltung und Pflanzenbau und einer Vermeidung schädlicher Umweltauswirkungen. Im Rahmen der guten fachlichen Praxis sind darüber hinaus die zur Vernetzung von Biotopen erforderlichen Landschaftselemente zu erhalten und nach Möglichkeit zu vermehren sowie ein Grünlandumbruch auf erosionsgefährdeten Hängen, in Überschwemmungsgebieten , auf Standorten mit hohem Grundwasserstand sowie auf Moorstandorten zu unterlassen. Bezüglich der Anwendung von Düngemitteln und PSM verweist das BNatSchG auf das vom Bund geregelte landwirtschaftliche Fachrecht. Jedoch enthält auch die „gute fachliche Praxis im Pflanzenschutz“ (im Sinne des § 3 Pflanzenschutzgesetz) bislang lediglich sehr allgemein gehaltene Grundsätze z.B. zu vorbeugenden Maßnahmen, zur bestimmungsgemäßen und sachgerechten Anwen Anwendung von PSM, zum Schutz bestimmter angrenzender Flächen oder zur Dokumentation von Pflanzenschutzmaßnahmen. Die vom Bundesgesetzgeber eher allgemein gehalten Regeln und Maßgaben zur guten fachlichen Praxis im Pflanzenschutz lassen mithin einen großen Interpretationsspielraum zu und bedürfen der kritischen Überprüfung. Dies gilt z.B. für den großflächigen Einsatz von Totalherbiziden auf Getreide- oder Rapsstoppeln. Für den Lebensraum Grünland ist in Nordrhein-Westfalen seit mehreren Jahrzehnten ein massiver Rückgang der Grünland-Fläche und der naturschutzfachlichen Qualität des verbliebenen Grünlands (u.a. Artenvielfalt) zu konstatieren. Seit Erlass der DGL-VO im Jahr 2011 wird der Anteil des Dauergrünlandes an der landwirtschaftlichen Fläche in NRW stabil gehalten. Die Landesregierung sieht jedoch einen Zusammenhang der Abnahme der Artenvielfalt des Grünlandes mit einer intensiven Düngung vor allem mit Stickstoff, der frühen und häufigen Schnittnutzung, mit häufig vorkommenden Pflegeumbrüchen mit Nachsaat sowie mit der Einsaat nur noch weniger Futtergrasarten. Bezogen auf den Lebensraum Acker sieht die Landesregierung neben den nicht ausreichenden Saum- und Brachestrukturen (siehe Antwort zu Frage 87) im Einsatz von Pflanzenschutz - und Düngemitteln, Saatgutreinigung und veränderten Anbauverfahren maßgebliche Beiträge zum anhaltenden und alarmierenden Schwund der Biodiversität in der Agrarlandschaft . Auch großflächiger Unterfolienanbau ist mit Hinblick auf die „gute fachliche Praxis“ kritisch zu hinterfragen, führt doch auch dieser zu massiven Beeinträchtigungen bis hin zum kompletten Verlust der ursprünglichen Flora und Fauna der Nutzfläche. Ergänzend sei da- LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/7576 110 rauf hingewiesen, dass landesweit zwar nur einige Tausend Hektar betroffen sind, die Beeinträchtigung aber regional zu bestimmten Jahreszeiten beachtlich ist. Neben dem Verlust der Ackerbegleitflora wird der Lebensraum Acker immer stärker für die gesamte Fauna, insbesondere für zahlreiche Feldvögel, entwertet, da notwendige Strukturen und Nahrung fehlen. Die früher allgegenwärtigen Arten wie Rebhuhn, Kiebitz, Feldlerche sowie weitere europäisch geschützte Vogelarten drohen aus weiten Teilen unserer Landschaft zu verschwinden. Aus Sicht der Landesregierung ist großflächiger Maisanbau in Bezug auf die Biodiversität besonders problematisch, da Maisäcker unter den Agrarkulturen diejenigen mit der geringsten Artenvielfalt sind. 94. Beabsichtigt die Landesregierung verbindliche Vorgaben zur Konkretisierung der guten fachlichen Praxis zu machen? Verschiedene Aspekte der guten fachlichen Praxis in der Landwirtschaft werden bereits aktuell durch verschiedene rechtliche Regelungen konkretisiert, bei denen es sich überwiegend um Bundesrecht handelt. Insofern kann eine weitere Konkretisierung durch die Landesregierung lediglich im Rahmen verbleibender landesrechtlicher Möglichkeiten erfolgen. So ist die „gute fachliche Praxis“ der Düngung durch die DüV des Bundes weitgehend abschließend geregelt. Ermächtigungen für Landesregelungen finden sich lediglich in der Wirtschaftsdünger -Nachweisverordnung (Meldepflicht bei der Abgabe von Wirtschaftsdünger) und in konkretisierenden Erlassen (z.B. Herbstdüngungserlass von 2012). Die Landesregierung setzt sich im Rahmen der aktuellen Novellierung der DüV für eine fachliche Weiterentwicklung der guten fachlichen Praxis der Düngung ein (siehe hierzu auch die Antwort auf Frage 116). Die Grundsätze der guten fachlichen Praxis im Pflanzenschutz wurden gemäß § 3 Abs. 2 des Pflanzenschutzgesetzes durch eine Bekanntmachung des Bundesministeriums für Ernährung , Landwirtschaft und Verbraucherschutz vom 21. Mai 2010 konkretisiert. Im Einzelfall sind Anordnungen der zuständigen Behörden möglich, die zur Erfüllung der guten fachlichen Praxis gemäß § 3 Abs. 1 Satz 1 des Pflanzenschutzgesetzes erforderlich sind. Von dieser Möglichkeit wurde in Nordrhein-Westfalen in der Vergangenheit kein Gebrauch gemacht. Die Landesregierung behält sich jedoch vor, hiervon in besonders gelagerten Fällen nach sorgfältiger Prüfung künftig Gebrauch zu machen. Derzeit wird im Rahmen der Novellierung des Landschaftsgesetzes NRW hin zu einem Landesnaturschutzgesetz die Einführung eines stärkeren Grünlandschutzes als Konkretisierung der Grundsätze der guten fachlichen Praxis des § 5 Abs. 2 BNatSchG geprüft. Angestrebt wird im Rahmen der Landschaftsgesetz-Novelle ein Verbot, im Rahmen der landwirtschaftlichen Nutzung Dauergrünland und Dauerbrachen umzuwandeln, den Grundwasserstand in Nass- und Feuchtgrünland sowie –brachen abzusenken und Feldhecken und Feldgehölze zu beeinträchtigen. Darüber hinaus wird ein Verbot von Pflegeumbrüchen mit anschließender Nachsaat von Grünlandflächen angestrebt auf Landwirtschaftsflächen, die als gesetzlich geschütztes Biotop eingestuft sind. Derzeit verbietet die DGL-VO NRW grundsätzlich die Überführung von Dauergrünland in eine andere landwirtschaftliche Nutzung. Für das generell als umweltsensibel eingestufte Dauergrünland in FFH--Gebieten wird zudem ab 2015 nach dem DirektZahlVerpflG ein Pflugverbot (d.h. Verbot von Umbruch und Pflegeumbruch) gelten. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/7576 111 Außerdem plant das MKULNV NRW einen Erlass an die Landschaftsbehörden zur Ausgestaltung bestehender und künftiger NSG-Verordnungen, der die „gute fachliche Praxis“ in Bezug auf die Erfordernisse zur Erhaltung vegetationskundlich und faunistisch wertvoller Grünlandflächen in NSG konkretisiert. Diese Vorgaben zur Konkretisierung der guten fachlichen Praxis sind nach Ansicht der Landesregierung nicht ausreichend, um die Biodiversität in der Agrarlandschaft zu fördern. So bekräftigt die Landesregierung ihr Ziel, über die aufgeführten Regelungen zur guten fachlichen Praxis hinaus im Rahmen der Novellierung des Landschaftsgesetzes die landesweite Fläche des Biotopverbunds von 10 % auf mindestens 15 % zu erhöhen, wodurch u.a. extensiv bewirtschaftetes Grünland, Brachen und sonstige extensiv genutzte Bereiche in der Agrarlandschaft gefördert werden sollen. Im Sinne der guten fachlichen Praxis in der Landwirtschaft ist ein Mindestanteil an naturnahen Strukturen zu erhalten. 95. Welche Möglichkeiten der Steuerung des Maisanbaus und der Grünlandintensi- vierung bestehen nach Einschätzung der Landesregierung? Steuerungsmöglichkeiten des Maisanbaus und der Grünlandintensivierung sind naturschutzrechtlich zum einen über die europäischen Artenschutzbestimmungen im Zusammenhang mit der ordnungsgemäßen Landwirtschaft gegeben (§ 44 Abs. 4 BNatSchG). Demnach sind die artenschutzrechtlichen Zugriffsverbote (Tötung, Störung, Beeinträchtigung von Lebensstätten ) auch bei der landwirtschaftlichen Bodennutzung nach der guten fachlichen Praxis dann erfüllt, wenn sich der Erhaltungszustand der lokalen Populationen einer europäischen Vogelart oder einer FFH-Anhang IV-Art verschlechtert. In diesen Fällen sind zunächst Maßnahmen des Gebietsschutzes oder des Vertragsnaturschutzes, spezielle Artenschutzmaßnahmen sowie eine gezielte Aufklärung der Landwirte umzusetzen. Sofern diese Maßnahmen nicht wirken, werden die erforderlichen Bewirtschaftungsvorgaben durch die untere Landschaftsbehörde angeordnet. Daneben sind bei einer möglichen Beeinträchtigung von Natura-2000-Gebieten (FFH- und Vogelschutzgebiete) auch die europarechtlichen Bestimmungen des Habitatschutzes zu beachten. Für alle Natura 2000-Gebiete gilt das allgemeine Verschlechterungsverbot (§ 33 Abs. 1 Satz 1 BNatSchG). Demnach sind alle Veränderungen und Störungen unzulässig, die zu einer erheblichen Beeinträchtigung eines Natura 2000-Gebietes führen können. Des Weiteren ist gegebenenfalls eine FFH-Verträglichkeitsprüfung durchzuführen (§ 34 Abs. 1 BNatSchG), sofern sich ein Projekt negativ auf die Erhaltungsziele und den Schutzzweck eines Natura 2000-Gebietes auswirken kann. Die oben genannten Bestimmungen können auf den Einzelfall bezogen auch im Zusammenhang mit dem Maisanbau und der Grünlandintensivierung Anwendung finden. Darüber hinaus ist es im Rahmen der Genehmigungsverfahren von Biogasanlagen möglich, entsprechende Nebenbestimmungen zum Anbau der geplanten Einsatzstoffe (z.B. Mais) zu formulieren. Vor diesem Hintergrund hat das MKULNV einen entsprechenden Erlass an die Landschaftsbehörden herausgegeben, in dem diese Steuerungsmöglichkeiten näher erläutert werden (Runderlass MKULNV vom 30.09.2014, Az. III-4-616.19.03.00). LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/7576 112 96. Wie sollen Stickstoff-Einträge aus landwirtschaftlicher Produktion in empfindliche Biotope wirkungsvoll verringert werden? Unabhängig von der Betroffenheit stickstoffempfindlicher Biotope müssen alle Möglichkeiten der Vermeidung von Stickstoffverlusten bei der Ausbringung von Wirtschaftsdünger genutzt werden. NRW setzt sich daher im Rahmen der Novellierung der DüV für höhere Anforderungen an die Ausbringtechnik (nur noch bodennahe Ausbringung bzw. Injektion) und schärfere Restriktionen bei der Ausbringung (z.B. Verlängerung der Sperrfrist) ein. Die Landesregierung unterstützt technische Ansätze zur Vermeidung von Emissionen bei der Ausbringung (zukünftig Förderung emissionsarmer Ausbringtechnik, Versuche der LWK NRW zu emissionsreduzierten Ausbringverfahren). Bezüglich der N2O-Emissionen aus direkten und indirekten Emissionen aus Böden sowie dem Güllemanagement wird auf die Antwort zu der Frage 74 verwiesen. Stickstoffeinträge aus Tierhaltungsanlagen über den Luftpfad in empfindliche Biotope werden in Nordrhein-Westfalen bereits bei der Genehmigung der Anlagen im immissionsschutzrechtlichen Zulassungsverfahren geprüft. Gemäß der Technischen Anleitung zur Reinhaltung der Luft (TA Luft (2002)) muss in Genehmigungsverfahren eine Aussage über die Ammoniakbelastung getroffen werden. Es sind bestimmte Mindestabstände zwischen Emittent und Schutzgut (empfindliche Pflanzen und Ökosysteme) einzuhalten, sonst muss gemäß der TA Luft eine Ausbreitungsrechnung nach Anhang 3 zur Ermittlung der Immissionskonzentration am maßgeblichen Immissionsort (Schutzgut: empfindliche Pflanzen und Ökosysteme) erfolgen . Unabhängig von der Höhe und Bewertung der oben beschriebenen Ammoniakkonzentration, erfolgt die Betrachtung der Stickstoff-Deposition. Die Nr. 4.8 TA Luft schreibt bei Bau oder Erweiterung landwirtschaftlicher Anlagen vor, dass u.a. die Stickstoff-Deposition im Rahmen einer Sonderfallprüfung zu bewerten ist, sofern Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass der Schutz vor erheblichen Nachteilen nicht gewährleistet ist. Mittels des „Leitfadens zur Ermittlung und Bewertung von Stickstoffeinträgen“ der Bund-/Länder Arbeitsgemeinschaft für Immissionsschutz (LAI) wird zunächst geprüft, ob bei einem geplanten Vorhaben, in dessen Umgebung sich empfindliche Pflanzen und Biotope befinden, die Anforderungen zum Schutz und zur Vorsorge gegen schädliche Umwelteinwirkungen bei dem gegebenen räumlichen Abstand und den zu erwartenden Emissionen der Anlage eingehalten werden können. Können Schädigungen empfindlicher Pflanzen und Biotope nicht ausgeschlossen werden, muss eine detaillierte Einzelfallprüfung gem. der Nr. 4.8 TA Luft durchgeführt werden. Der LAI-Leitfaden wurde unter immissionsschutzrechtlichen Gesichtspunkten erstellt. Aus dem Naturschutzrecht können sich gegebenenfalls für Natura 2000-Gebiete zusätzliche Anforderungen ergeben. Sowohl bei der Prüfung der Ammoniakkonzentration als auch bei der Prüfung der StickstoffDeposition können sich Anforderungen zum Abstand der Anlage und/oder zu zusätzlichen Maßnahmen zur Emissionsminderung ergeben, die bei der Genehmigungsentscheidung (Versagung/Erteilung der Genehmigung/Aufnahme von Auflagen) zu berücksichtigen sind. Darüber hinaus enthält der „NRW-Tierhaltungserlass“ vom 19.02.2013 Anforderungen zur Reduzierung der Stickstoffemissionen entsprechend dem Stand der Technik zur Vorsorge gegen schädliche Umwelteinwirkungen. Für große Schweinehaltungsanlagen wird der Einbau von Abluftreinigungsanlagen, die einen Wirkungsgrad zur Ammoniakabscheidung von mindestens 70 % sicherstellen, vorgeschrieben. Nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz genehmigungsbedürftige Gülleläger müssen gemäß Erlass geschlossen ausgeführt oder mit LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/7576 113 einer Abdeckung ausgerüstet werden, die eine besonders wirksame Rückhaltung von Ammoniakemissionen gewährleistet. 97. Wie müsste das „Greening“ verbessert werden, um einen relevanten Beitrag zum Erhalt der biologischen Vielfalt zu leisten und um der landespolitischen Zielsetzung gerecht zu werden? Bei allen drei Elementen des Greenings – Ökologische Vorrangflächen, Anbaudiversifizierung und Grünlanderhalt – wären Verbesserungen bei den EU-Rechtsakten und/oder der nationalen Umsetzung erforderlich. Wesentliche erforderliche Verbesserungen sind:  Anhebung des Anteils der Ökologischen Vorrangflächen auf 10 % der Ackerfläche (Langfristig ist nach Aussage zahlreicher Gutachten ein Anteil von 10 % nicht oder nur extensiv genutzter landwirtschaftlicher Nutzfläche zum Erhalt der Biodiversität im landwirtschaftlich geprägten Raum notwendig)  Keine Anerkennung von Zwischenfrüchten als Ökologische Vorrangflächen  Verbot der Ausbringung von Düngemitteln und chemisch-synthetischen PSM auf Ökologischen Vorrangflächen  Anbaudiversifizierung: Begrenzung des Flächenanteils der Hauptkultur auf maximal 50 %  Ausweitung der Gebietskulisse für umweltsensibles Dauergrünland, in welcher ein Pflugverbot gilt, auf Vogelschutzgebiete, kohlenstoffreiche Böden (z.B. Moore), Überschwemmungsgebiete und erosionsgefährdete Flächen 98. Welche Möglichkeiten sieht die Landesregierung, im Vertragsnaturschutz auch erfolgsorientierte Vergütungen zu gewähren, um hierdurch die Eigeninitiative von Landwirtinnen und Landwirten zu fördern? Der seit dem Jahr 1992 mit EU-Kofinanzierungsmitteln durchgeführte Vertragsnaturschutz erfolgt auf der Grundlage eines Ausgleichs von Einkommenseinbußen und Kosten aufgrund der für die einzelnen Vertragspakete vereinbarten Bewirtschaftungsauflagen. Der Ausgleich erfolgt dabei unabhängig von der Wirkung der Maßnahme. Dieser handlungsorientierte Ansatz ist bislang erfolgreich und bietet den teilnehmenden Landwirten eine große Planungssicherheit . Grundsätzlich sind alternativ bzw. ergänzend hierzu auch Förderangebote denkbar, die eine kennarten- bzw. zielartengerechte Flächenbewirtschaftung, z.B. von (artenreichen) Mähwiesen und Weiden honoriert. Solche erfolgsorientierten Honorierungsmodelle wurden in mehreren Bundesländern (u.a. Rheinland-Pfalz, Niedersachsen und Baden-Württemberg) etabliert. Nach den bisherigen Erfahrungen sind sie mit einem verhältnismäßig hohen Informations - und Betreuungsaufwand für die Bewilligungsbehörden verbunden. Im Zuge der Weiterentwicklung des Vertragsnaturschutzes für die Förderperiode ab 2015 wurde der Ansatz einer erfolgsorientieren Honorierung für NRW ebenfalls geprüft. In der Abwägung der Vor- und Nachteile sowie der Unsicherheit, ob er sich mit dem bisherigen Förderangebot sinnvoll kombinieren lässt, wird er derzeit nicht weiter verfolgt. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/7576 114 99. Welche konkreten Maßnahmen zum Erhalt und zur Wiederherstellung der biologischen Vielfalt auf landwirtschaftlich genutzten Flächen hat die Landesregierung bereits ergriffen? Im Zuge der Neuaufstellung des NRW-Programms „Ländlicher Raum 2014-2020“ hat die Landesregierung die Förderung von AUM und den Vertragsnaturschutz gestärkt. So sind ca. 40 % der bis 2020 zur Verfügung stehenden öffentlichen Mittel allein zur Förderung von AUM, einschließlich des Vertragsnaturschutzes und des Ökologischen Landbaus eingeplant. Die Maßnahmen schließen an das Vorgängerprogramm an und sollen bis 2020 weiter ausgebaut werden. Insgesamt wurden die Prämien z.T. deutlich erhöht und damit die Attraktivität der Maßnahmen gesteigert. Auch für die Kombinierbarkeit von AUM und dem so genannten „Greening“ der Direktzahlungen wurden die notwendigen Weichen gestellt. Neben diesem umfangreichen Angebot zur Förderung freiwilliger Agrarumwelt- und Vertragsnaturschutzmaßnahmen sind folgende Aktivitäten der Landesregierung zu nennen: Für gefährdete Pflanzenarten der Äcker liegt seit 2013 ein Ackerschutzkonzept vor, das sich an dem Bundesprojekt „100 Äcker für die Vielfalt“ orientiert. In Nordrhein-Westfalen gibt es 50 floristisch sehr wertvolle Äcker, auf denen mehr als 75 % der gefährdeten Ackerwildkrautarten vorkommen. Deren genetisches Reservoir soll über die zuständigen Kreise künftig gesichert und mit den Mitteln des Vertragsnaturschutzes sollen diese Äcker dauerhaft naturschutzorientiert bewirtschaftet werden. Weiterhin sind zahlreiche Maßnahmen zum Erhalt und zur Wiederherstellung der biologischen Vielfalt auf landwirtschaftlich genutzten Flächen ergriffen worden, die im Rahmen von EU-kofinanzierten LIFE+ - Projekten, nach den FöNa-Richtlinien des Landes (Förderungen im Natur- und Landschaftsschutz) oder über investive Naturschutzmaßnahmen (u.a. Flächenankauf ) umgesetzt wurden bzw. werden. Darüber hinaus unterstützt das Land seit 2006 zahlreiche Aktivitäten der LWK NRW im Zusammenhang mit dem Thema „Natur- und Artenschutz“ (siehe auch Antwort zu Frage 101). Zu den finanzierten Aktivitäten gehören beispielsweise die Sensibilisierung der Betriebe für die Notwendigkeit des Erhalts der biologischen Vielfalt in der Landwirtschaft, die Beratung und die Mitwirkung an verschiedenen regionalen Natur- bzw. Artenschutzprojekten. Im Juli 2013 hat das Umweltministerium einen Leitfaden zur Umsetzung des Artenschutzes in der Landwirtschaft herausgegeben. Der Leitfaden enthält für besonders gefährdete Arten der Feldflur eine Darstellung sinnvoller Bewirtschaftungsmaßnahmen und dazu passender Fördermöglichkeiten. Ziel des Leitfadens ist, dass ordnungsbehördliche Maßnahmen, wie sie in § 44 Abs. 4 BNatSchG vorgesehen sind, nicht erforderlich werden. Seit Oktober 2013 führt die Stiftung Rheinische Kulturlandschaft mit Unterstützung des Landes das Projekt „Summendes Rheinland – Landwirte für Ackervielfalt“ (Bundesprogramm Biologische Vielfalt) durch. Ziel ist, die Lebensbedingungen für bestäubende Insekten in der Köln-Aachener Bucht, einer intensiv genutzten Ackerbaulandschaft im Rheinland, zu verbessern . Ebenfalls seit Oktober 2013 führt der Kreis Steinfurt mit Unterstützung des Landes das Projekt „Wege zur Vielfalt – Lebensadern auf Sand“ (Bundesprogramm Biologische Vielfalt) durch. Ziel ist, durch den Erhalt, die Optimierung und die Wiederherstellung von linienhaften Landschaftselementen und die Stärkung der in den Schutzgebieten vorhandenen Quellpopulationen die biologische Vielfalt in der nördlichen Westfälischen Bucht zu stärken. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/7576 115 100. Welche weiteren Maßnahmen sind geplant, um den Biodiversitätsverlust in der Agrarlandschaft wirkungsvoll zu stoppen? Die Landesregierung hat sich im Koalitionsvertrag darauf festgelegt, das wertvolle Naturerbe in Nordrhein-Westfalen durch die Entwicklung einer umfassenden Biodiversitätsstrategie NRW und durch ein neues Landesnaturschutzgesetz zu schützen. Das zentrale Ziel der Naturschutzpolitik in Nordrhein-Westfalen ist, in den nächsten Jahren den Rückgang der biologischen Vielfalt aufzuhalten und sie wieder zu vermehren. Die Biodiversitätsstrategie NRW ist sowohl Standortbestimmung der nordrhein-westfälischen Naturschutzpolitik als auch Ausrichtung auf künftige Herausforderungen. Darin werden für die nächsten 10 bis 15 Jahre nicht nur konkrete Ziele formuliert, es werden auch einzelne Maßnahmen zur Förderung der biologischen Vielfalt festgelegt. Im Zuge der Realisierung der Strategie soll auch das Landschaftsgesetz zu einem Landesnaturschutzgesetz weiterentwickelt werden. Ziel der Landesregierung im Bereich der Agrarlandschaft ist, die Lebensbedingungen für Flora und Fauna in der Agrarlandschaft zu verbessern. Insgesamt soll der Anteil der Landwirtschaftsflächen mit hohem Naturwert erhöht werden. Dies ist ein entscheidender Beitrag, um den angestrebten landesweiten Biotopverbund auf mindestens 15 % der Landesfläche zu realisieren. In diesem Zusammenhang ist – in Verbindung mit der Pflege und dem Erhalt von Feldrainen und Hecken – die Anlage von nicht genutzten linearen Elementen wie Blühstreifen oder Brachestreifen, z.B. im Rahmen des „Greenings“, ein bedeutsamer Beitrag zur Vernetzung der Biotopstrukturen, von dem viele Arten des Offenlandes profitieren. Hierzu werden sich auch die Landwirtschaftsverbände (Westfälisch-Lippischer Landwirtschaftsverband e.V. (WLV), Rheinischer Landwirtschafts-Verband e.V. (RLV)) sowie die LWK im Rahmen einer gemeinsamen Erklärung zum Schutz der Biodiversität einsetzen, die in diesem Jahr unterzeichnet werden soll. Die fehlenden Brachen sind ein wesentlicher Grund dafür, dass die Feldfauna zurückgeht und die Populationen beispielsweise von Grauammer, Kiebitz, Feldhase und Fasan abnehmen. Zu den sinnvollen Artenschutzmaßnahmen auf Ackerflächen gehört auch die Anlage von Feldlerchenfenstern. Auf Grünland sind insbesondere produktionsintegrierte Artenschutzmaßnahmen wie zum Beispiel die Entwicklung blütenreicher Wiesen geplant. Darüber hinaus soll die Empfehlung der Zukunftskommission Landwirtschaft 2020 aus dem Jahr 2009, etwa 2.000 ha artenreicher magerer Flachlandmähwiesen (FFH-Lebensraumtyp 6510) zu entwickeln, umgesetzt werden, um die Situation dieses Lebensraumtyps zu verbessern. 101. Welche Beiträge kann die Landwirtschaftskammer NRW zur Verbesserung der Biodiversität in der Agrarlandschaft leisten (z.B. Naturschutzberatung)? Die LWK NRW hat ihre Aktivitäten für den Erhalt der Biodiversität in den letzten Jahren deutlich ausgeweitet. Sie beziehen sich auf die Bereiche Mitwirkung bei der Ausgestaltung von Maßnahmen, Kommunikation in die landwirtschaftliche Praxis, Beratung und Bildung. Mitwirkung bei der Ausgestaltung von Maßnahmen Der im letzten Jahr seitens des MKULNV veröffentlichte Leitfaden „Umsetzung des Artenschutzes in der Landwirtschaft“ ist unter Mitarbeit der LWK NRW erarbeitet worden. Erste Maßnahmen befinden sich in der Umsetzung. So hat die LWK zu mehreren Informationsveranstaltungen in den Vorkommensgebieten des Feldhamsters und der Grauammer eingeladen und bei den Landwirten für entsprechende Schutzmaßnahmen geworben. In begleitenden Gesprächen zwischen Landwirtschaft und Naturschutz werden die Vertragsangebote weiterentwickelt, um sie bestmöglich in die landwirtschaftliche Produktion einbinden zu LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/7576 116 können. Eine in Vorbereitung befindliche Rahmenvereinbarung zwischen MKULNV, LWK NRW und den beiden Landwirtschaftsverbänden (WLV, RLV) soll weitere Beiträge zur Förderung der Biodiversität im Bereich der Landwirtschaft leisten. Konkret ist vorgesehen, in lokalen runden Tischen unter Beteiligung von Landwirtschaft und Naturschutz weitergehende Maßnahmen zur Förderung der Biodiversität zu entwickeln und in der landwirtschaftlichen Praxis umzusetzen. Kommunikation Das Thema Biodiversität und Landwirtschaft hat in der Kommunikation der LWK NRW nach innen und außen zunehmenden Stellenwert erhalten. So erscheinen regelmäßig entsprechende Artikel in der Fachpresse und Mitarbeiter der LWK beteiligen sich aktiv im Rahmen von Tagungen/Veranstaltungen, z.B. mit Vorträgen. Das Informationsangebot der Homepage zu AUM, Vertragsnaturschutz und zu konkreten Maßnahmen zur Förderung der Biodiversität ist in den letzten Jahren weiter ausgebaut worden . Durch den direkten Kontakt zu den landwirtschaftlichen Betriebsleitern besteht die Möglichkeit, neue rechtliche Rahmenbedingungen rasch und umfassend weiterzugeben und das Thema intensiv zu diskutieren. Im Zusammenhang mit verschiedenen praktischen Projekten vor Ort wurden, teilweise gemeinsam mit anderen Partnern, Informationsflyer und -broschüren zu biodiversitätsrelevanten Themen für die landwirtschaftliche Praxis erstellt. Beratung Auch im Rahmen der Beratungstätigkeiten wurden die Aktivitäten verstärkt. So hat die LWK NRW gemeinsam mit der Biolandberatung GmbH das Beratungsprojekt „Fokus Naturtag“ durchgeführt. Es dient der Förderung des Naturschutzbewusstseins und der Naturschutzleistungen landwirtschaftlicher Betriebe. Dabei werden u.a. 10 Betriebe in NRW mit dem Ziel einer Umsetzung von biodiversitätsfördernden Maßnahmen beraten. In dem Projekt sollen in erster Linie Beratungsansätze erprobt und Erfahrungen für ein breiter angelegtes Beratungsangebot gewonnen werden. Im Rahmen der Initiative „Natur am Hof“ unterstützt die Landwirtschafskammer NRW konkrete Naturschutzmaßnahmen im Umfeld der landwirtschaftlichen Hofstelle. In diesem Zusammenhang wird im Westmünsterland ein Konzept für Gruppen- und Einzelberatung erarbeitet. Zum Schutz von Wildtieren werden die landwirtschaftlichen Betriebe insbesondere im Frühjahr auf die Möglichkeiten zur Vermeidung von Wildschäden bei der Grasernte hingewiesen. Dies wird durch Maschinenvorführungen an „Feldtagen“ flankiert. Zudem beteiligt sich die LWK NRW an Forschungsvorhaben zur Erkennung von Wildtieren in der Fläche, etwa zur Erprobung von Oktokoptern. Bildung Die Themen Naturschutz, Artenschutz und Biodiversität werden im Unterricht der Fachschulen der LWK NRW künftig deutlich ausgeweitet. Dazu erfolgte bereits im vergangenen Jahr die Festlegung der Inhalte für den Unterricht und in diesem Jahr die Zusammenstellung geeigneter Materialien sowie die Fortbildung des Lehrpersonals. Mit der Umsetzung des Konzeptes im Unterricht wird im Schuljahr 2014/2015 begonnen. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/7576 117 F. Recht - Politik - Verwaltung 1. Boden 102. Wie werden gemeldete Verstöße gegen die Düngeverordnung durch den Direktor der Landwirtschaftskammer als Landesbeauftragter geahndet? Welche Sanktionen wurden in welcher Höhe vorgenommen? Differenzierung bitte nach Landkreisen. 103. Wie sind Kontrollen von Landwirten zur korrekten Ausübung der „guten land- wirtschaftlichen Praxis nach § 17 BBodSchG“ bzw. der gesetzeskonformen Anwendung von Düngern organisiert und wie oft finden diese statt? Wer nimmt die Kontrollen vor? Organisation der Kontrollen nach Düngerecht Kontrollen zur Einhaltung der Vorschriften der DüV, der WDüngV und der WDüngNachwV werden vom DLWK durchgeführt. Gleiches gilt für die Verfolgung von Anzeigen bei Verstößen gegen die o.g. Verordnungen. Bei den systematischen Kontrollen werden Landwirte aufgefordert, den in der DüV geforderten Nährstoffvergleich des vergangenen Düngejahres vorzulegen. Die Auswahl der Betriebe erfolgt einerseits nach dem Zufallsprinzip, andererseits werden Betriebe, die in der jüngeren Vergangenheit bei Prüfungen oder durch Anzeigen mit Verstößen aufgefallen sind, zur Vorlage aufgefordert, um zu prüfen, ob die Mängel abgestellt worden sind (Nachkontrolle). Die Anzahl der zufällig ausgewählten Nährstoffvergleiche ist in viehstarken Regionen deutlich höher als in Ackerbauregionen (risikoorientierte Auswahl). Die eingehenden Nährstoffvergleiche werden nach Aktenlage geprüft und mit vorhandenen Daten abgeglichen. Eingesehen werden die Daten aus dem Integrierten Verwaltungs- und Kontrollsystem (InVeKoS) (Flächengröße, Betriebsspiegel, Angaben zu Wirtschaftsdüngerabgaben und -aufnahmen, Angaben zur Tierhaltung), das Herkunftssicherungs- und Informationssystem für Tiere (Hit) (gehaltene Rinder) sowie das landwirtschaftliche Flächeninformationssystem (LaFIS). Weiterhin wird geprüft, ob an dem Betriebsstandort weitere Betriebe existieren. Ergeben sich bei dieser Prüfung Unklarheiten oder Anhaltspunkte, die auf Verstöße gegen die Vorschriften der o.g. Verordnungen hinweisen, wird im betroffenen Betrieb eine Vor-OrtKontrolle (VOK) durchgeführt. Des Weiteren werden bei der Auswahl der vor Ort zu kontrollierenden Betriebe folgende Risikokriterien berücksichtigt:  Aufnahme und Abgabe von Wirtschaftsdüngern  N-Obergrenze überschritten oder knapp erreicht (ab etwa 160 kg/ha Stickstoff tierischen Ursprungs (Ntier) im Betriebsdurchschnitt)  Betrieb setzt Klärschlamm ein  N-Saldo im Dreijahresrhythmus unrealistisch  P-Saldo im Sechsjahresrhythmus unrealistisch  Erträge der angebauten Kulturen unrealistisch hoch angegeben LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/7576 118  Mineraldüngerzukauf mengenmäßig unrealistisch  Produktionsverfahren der Tierhaltung unglaubwürdig oder Tierleistungen unrealistisch Bei den Vor-Ort-Kontrollen wird im Wesentlichen Folgendes geprüft:  Nährstoffvergleiche der letzten sieben Jahre vorhanden,  Nährstoffgehalte der eingesetzten Wirtschaftsdünger aufgezeichnet,  Nmin-Gehalte der Ackerböden (Richtwerte oder Analysenergebnisse) aufgezeichnet,  P-Bodenuntersuchungsergebnisse aller Schläge ab 1 ha Größe vorhanden und nicht älter als 6 Jahre,  Nährstoffvergleiche vollständig, plausibel und richtig,  Lieferscheine für Wirtschaftsdüngerabgaben und –aufnahmen liegen vor und sind korrekt. Gleichzeitig wird seit 2012 geprüft, ob die Vorschriften der WDüngV eingehalten wurden (Mitteilung nach § 5 und Meldung nach § 4 bei Importen aus dem Ausland und anderen Bundesländern gemacht). Die Kontrolle der WDüngNachw wird ab 2014/15 durchgeführt werden. Insbesondere für die Überprüfung der Nährstoffvergleiche werden die Buchführungsunterlagen der Betriebe eingesehen. Hierbei geht es vor allen darum, die Anzahl der verkauften Tiere zu ermitteln, um die Angaben in den Nährstoffvergleichen zu prüfen. Wird Wirtschaftsdünger abgegeben oder aufgenommen, werden in den Partnerbetrieben Quervergleiche durchgeführt, um die Angaben zu überprüfen. Diese Prüfungen werden in einfachen Fällen als Aktenprüfung, bei Unklarheiten oder beim Verdacht eines Verstoßes gegen die DüV als komplette Vor-Ort-Kontrolle durchgeführt. Neben den beschriebenen systematischen Kontrollen werden Anzeigen von Bürgern oder anderen Behörden durch den DLWK verfolgt. In diesen Fällen ermitteln die Mitarbeiter der Kreisstellen der LWK zeitnah nach dem Eingang der Anzeige vor Ort und erstellen entsprechende Sachverhaltsfeststellungen. Jeder Verstoß, der bei den systematischen Kontrollen oder aufgrund von Anzeigen gegen die o.g. Vorschriften festgestellt wird, wird mit einem Bußgeld und - soweit CC-relevant - mit einer Prämienkürzung geahndet. Das Gleiche gilt bei Verstößen, die im Rahmen der unabhängig von den Fachrechtskontrollen zur DüV durchgeführten CC-Kontrollen festgestellt werden. Da unzulässige Düngerausbringungen nach der Ernte der letzten Hauptfrucht nicht bußgeldbewehrt sind, werden diese Verstöße nur mit Prämienkürzungen geahndet (allerdings liegt die Höhe der Prämienkürzungen häufig deutlich über der Höhe der Bußgelder). Verstöße gegen die Einarbeitungspflicht sind nicht CC-relevant und werden somit nur mit Bußgeldern geahndet. In den folgenden Tabellen werden der Prüfungsumfang, die festgestellten Verstöße sowie die Anzahl und Höhe der verhängten Bußgelder in den Jahren 2010 bis 2013 dargestellt. Für das Jahr 2013 wurde zusätzlich eine Aufteilung nach den Verwaltungseinheiten der LWK vorgenommen. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/7576 119 Tabelle A21: Kontrolle/Überwachung Düngerecht 2010 2011 2012 2013 Kontrollen Angeforderte Nährstoffvergleiche 681 1 377 1 465 1 591 Kontrollen Nährstoffvergleiche CC 547 543 549 479 Vor-Ort-Kontrollen 339 398 773 737 Beanstandungen durch systematische Kontrollen (Fachrechtskontrollen incl. CCVOK ) 103 132 239 240 Ordnungswidrigkeits (OWi)- Verfahren incl. Anzeigen Summe OWi-Verfahren 152 154 337 287 Anzahl Bußgelder 128 131 272 227 Anzahl Einstellungen 24 23 65 49 Summe Bußgelder DüV 38.755 € 46.319 € 93.093 € 80.231 € Summe Bußgelder WDüngV ab 2012 3.044 € 25.819 € Bußgeld-Betrag bis 2.350 € 1.000 € 7.200 € 6.240 € Ahndung nach Art der Verstöße (Mehrfachnennungen möglich) Eintrag in Oberflächengewässer 0 6 1 9 Nicht aufnahmefähiger Boden 8 4 22 5 Fehlende Einarbeitung 5 13 14 7 Überschr. N-Obergrenze im Herbst 0 0 8 5 Düngung ohne Bedarf im Herbst -- -- 16 8 Überschr. N-Obergrenze (170/230) 59 33 91 79 Sperrfrist 3 18 6 7 Fehlende Nmin-Werte 8 11 11 7 Fehlende Bodenuntersuchungen 37 29 74 38 Fehlende WirtschaftsdüngerAnalysen 6 7 5 5 Fehlender Nährstoffvergleich 23 35 45 36 Fehlerhafter Nährstoffvergleich 39 45 100 69 Nichtvorlage Nährstoffvergleich 4 12 4 0 Verstoß gegen Aufbewahrung 2 1 5 2 Überschreitung Nährstoffsalden 0 6 4 1 Verstoß gegen § 3 WDüngV (Lieferschein ) -- -- 10 28 Verstoß gegen § 4 WDüngV (Meldung ) -- -- 0 4 Verstoß gegen § 5 WDüngV (Mitteilung ) -- -- 2 10 LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/7576 120 Tabelle A22: Kontrolle incl. Anzeigen nach Verwaltungseinheiten der Landwirtschaftskammer NRW in 2013 Organisation der Kontrollen nach Bodenschutzrecht siehe Antworten zu Fragen 42-44 104. Wie werden Vorgaben zur Humusbilanz kontrolliert? Welche gesetzlichen Regelungen bestehen, welche hält die Landesregierung für notwendig? Zur Humuserhaltung und -bilanzierung bestehen Vorgaben aufgrund der im DirektZahlVerpflG verankerten CC-Anforderungen und nach dem Bodenschutzrecht. Die Erstellung einer Humusbilanz war bisher eine Alternative, die CC-Anforderungen zum GLÖZ-Standard „Erhalt der organischen Substanz im Boden“ zu erfüllen. Dieser Standard konnte aber auch  durch den Anbau von 3 Hauptfruchtarten auf den Ackerflächen innerhalb eines Anbaujahres oder  durch Bodenhumusuntersuchungen auf allen Ackerschlägen, die größer als 1 ha sind, Verwaltungseinheiten angefor- VOK Beanstandungen OWi-Verf. Bußgeld-Summe LK derte NV 61 incl. CC-VOK incl. Anzeigen ca. in € Aachen/Düren/Euskirchen 96 35 10 17 2.400 Borken 163 73 43 54 27.000 Coesfeld/Recklinghausen 149 176 44 30 18.400 Gütersloh/Münster/Warendorf 198 53 23 31 6.100 Heinsberg/Viersen 91 31 6 15 1.800 Hochsauerland/Olpe/ Siegen-Wittgenstein 59 0 2 2 500 Höxter/Lippe/Paderborn 156 1 7 23 4.400 Kleve/Wesel 161 151 46 46 25.000 MK/Ennepe-Ruhr/Ruhr-Lippe 62 11 5 5 620 Minden-Lübbecke/ Herford-Bielefeld 74 0 6 13 4.250 Oberbergischer Kreis/ Rhein.-Berg.-Kreis/Mettmann 54 24 6 9 1.180 Rhein-Erft-Kreis/Rhein-Kreis Neuss/Rhein-Sieg-Kreis 148 24 5 9 700 Soest 54 1 3 4 700 Steinfurt 126 92 34 32 13.000 Summe 1591 672 240 290 106.050 LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/7576 121 erfüllt werden. In den Jahren 2010 bis 2013 erfüllten den GLÖZ-Standard  durch Anbau von 3 Hauptfruchtarten 57%  durch Erstellen einer Humusbilanz 10%  durch Bodenhumusuntersuchungen 6% der Antragsteller. Der Rest der Betriebe musste als reine Grünlandbetriebe diesen Standard nicht erfüllen. Pro Jahr wurden zwischen 520 und 543 CC-Kontrollen auf Einhaltung dieses Standards durchgeführt, dabei lagen die Beanstandungen zwischen 1 und 6 Betrieben, also unter oder maximal bei ca. 1% der kontrollierten Betriebe. Im Rahmen der GAP-Reform werden die CC-Anforderungen geändert. Der Anbau von 3 Hauptfruchtarten ist künftig Bestandteil der Greening-Verpflichtungen, die Verpflichtung zur Erstellung einer Humusbilanz oder zu Bodenhumusuntersuchungen entfällt und wird demzufolge bei CC ab 2015 nicht mehr kontrolliert. Die EU-KOM begründete dies mit nicht aussagekräftigen Ergebnissen der Bilanz und der Untersuchung. Es verbleibt bei diesem Standard dann nur noch das Verbot des Abbrennens von Stoppelfeldern. Der Wegfall der diesbezüglichen CC-Anforderungen ist zu bedauern, da das Bodenschutzrecht bisher keine entsprechende Kontrollmöglichkeit hat. In § 17 BBodSchG besteht lediglich die Anforderung zur Beratung der „Guten fachlichen Praxis“ der landwirtschaftlichen Bodennutzung . Abs. 2 Nr. 7 nennt die „Erhaltung des standorttypischen Humusgehaltes des Bodens“ und die „ausreichende Zufuhr an organischer Substanz“. NRW setzt sich dafür ein, dass verbindliche Regelungen in einer Rechtsverordnung mit ergänzenden Anordnungsbefugnissen im Bodenschutzrecht geschaffen werden. Unabhängig davon bedarf es einer Weiterentwicklung der Methodik der Humusbilanzierung unter unterschiedlichen Standort- und Klimabedingungen. Ziel muss zumindest die Einhaltung einer ausgeglichenen Humusbilanz sein. 105. Plant die Landesregierung die Erstellung eines Nährstoffberichts für Wirt- schaftsdünger, Klärschlämme, Gärreste und Bioabfälle nach Vorbild des von der Landwirtschaftskammer Niedersachsen erstellten Berichts für 2012/2013? Ja, ein solcher Nährstoffbericht wurde für 2013 durch den DLWK im Auftrag des MKULNV erarbeitet und liegt vor. 106. Welche Möglichkeiten sieht die Landesregierung, mit einer Ausdehnung von Sperrfristen die Belastung von Böden und Gewässern zu reduzieren? LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/7576 122 Die Sperrfrist der DüV soll sicherstellen, dass die grundlegenden Anforderungen von § 3 Abs. 4 der DüV9 erfüllt werden. In Zeiten, in denen kein Düngebedarf besteht, dürfen keine Düngemittel aufgebracht werden. Dies gilt generell und in erster Linie in den festgelegten Sperrzeiten. Nach den Vorgaben der Nitratrichtlinie müssen Zeiträume, in denen das Ausbringen bestimmter Arten von Düngemitteln auf landwirtschaftlichen Flächen verboten ist, festgelegt werden. Die Ausbringung ohne Düngebedarf, z.B. im Herbst aufgrund zu geringer Lagerkapazität, ist nicht zulässig. Die Landesregierung verfolgt mehrere Wege, die Belastungen von Böden und Gewässern durch die Festlegung von Sperrzeiten zu verringern:  Konsequente Umsetzung der aktuell geltenden Regelungen durch den Herbstdüngungserlass von 2012. Mit dem Herbstdüngungserlass ist festgelegt, bei welchen Kulturen nach Ernte der letzten Hauptfrucht kein Düngebedarf besteht und somit eine Stickstoffdüngung nicht zulässig ist. Damit beginnt die Sperrzeit für die aus Sicht des Gewässerschutzes relevantesten Kulturen (alle Getreidearten nach Mais, Winterweizen nach Raps, Hackfrüchten, Gemüse und Leguminosen) bereits nach Ernte der Hauptfrucht und damit wesentlich früher als die Sperrzeit nach § 4 Abs. 5 der DüV verlangt (ab 1.11. auf Ackerland).  Deutliche Ausdehnung der Sperrzeit im Rahmen der Novellierung der DüV (grundsätzlich Beginn nach Ernte der Hauptfrucht bis auf wenige Ausnahmen, generell ab 1.10. für mindestens 4 Monate auf Ackerland, möglichst Angleichung an die Regelungen in den Niederlanden). 107. Wie bewertet die Landesregierung die Einführung einer Wirtschaftsdünger- Datenbank, um die ausgebrachten Nährstoffmengen flächenscharf zu erfassen? Eine Datenbank für die Erfassung aller Wirtschaftsdüngerabgaben auf Betriebsebene wurde durch Wirtschaftsdüngernachweisverordnung bereits 2012 eingeführt und ist inzwischen beim DLWK als zuständige Behörde eingerichtet worden. Mit diesem Instrument können die Vorgaben der DüV auch bei überbetrieblicher Wirtschaftsdüngerverwertung effektiv kontrolliert werden. Die Landesregierung hält eine Datenbank für die flächenscharfe Erfassung der Ausbringung von Wirtschaftsdünger als ordnungsrechtliches Instrument weder für zielführend noch effektiv . Der Aufwand für die Kontrolle jeder einzelnen Wirtschaftsdüngeraufbringung mit Menge und konkreter Aufbringungsfläche wäre, abgesehen vom Erfassungsaufwand für die betroffenen landwirtschaftlichen Betriebe, für die Behörden sehr hoch und die erfassten Angaben kaum kontrollierbar. Im Vollzug wären diese Daten zudem wenig hilfreich, da die einzige flächenbezogene Anforderung (bedarfsgerechte Düngung) nur durch Erfassung der Wirtschaftsdüngerausbringung nicht zu bewerten ist. Zusätzlich müsste dann auch jede Mineraldüngerausbringung erfasst und kontrolliert werden. Die Landesregierung hält die Nutzung von flächenscharfen Schlagdatei-Programmen im Rahmen der betrieblichen Dokumentation und Düngeberatung zur Optimierung der betrieblichen Düngeplanung für sinnvoll und hilfreich. NRW setzt sich daher im Rahmen der Novellie- 9 „Aufbringungszeitpunkt und –menge sind bei Düngemitteln, Bodenhilfsstoffen, Kultursubstraten oder Pflanzenhilfsmitteln so zu wählen, dass verfügbare oder verfügbar werdende Nährstoffe den Pflanzen weitestmöglich zeitgerecht in einer dem Nährstoffbedarf der Pflanze entsprechenden Menge zur Verfügung stehen“ LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/7576 123 rung der DüV für eine verbindliche Schlagkartei zur Dokumentation der flächenbezogenen Düngebedarfsermittlung ein. 108. Wie schätzt sie die Möglichkeiten zur Einführung einer solchen Datenbank ein? Gibt es Pläne in der Landesregierung eine entsprechende Datenbank zu führen? Die Landesregierung hält die Einführung einer Datenbank zur flächenscharfen Erfassung der Wirtschaftsdüngerausbringung weder für umsetzbar noch zielführend (siehe dazu Antwort auf Frage 107). Es gibt keine Pläne, eine solche Datenbank einzurichten. Eine verbindliche betriebliche Schlagkartei wird grundsätzlich befürwortet. 109. Wie bewertet die Landesregierung die Einführung einer Datenbank für Nährstoff- vergleiche (s. SRU-Vorschlag)? Die Landesregierung unterstützt den Vorschlag des Sachverständigenrat für Umweltfragen (SRU), eine Datenbank zur zentralen Erfassung von Nährstoffvergleichen nach § 5 der DüV einzuführen. Da eine bundesweite Datenbank zurzeit politisch nicht umsetzbar erscheint, setzt sich die Landesregierung für die Schaffung einer entsprechenden Länderermächtigung in Düngegesetz und DüV ein. 110. Reichen die in der Düngeverordnung vorgesehenen Sanktionen für das Über- schreiten der vorgegebenen Stickstoffüberschüsse aus Sicht der Landesregierung aus? Wenn nein, wie sollten sie verändert werden? Die DüV sieht für die Überschreitung der Grenze von 170 kg Stickstoff aus Wirtschaftsdüngern tierischer Herkunft pro ha und Jahr im Betriebsdurchschnitt eine Sanktion als Ordnungswidrigkeit vor. Nach § 14 Abs. 3 des Düngegesetzes kann diese Ordnungswidrigkeit mit einem Bußgeld bis zu 15.000 € geahndet werden. Die Landesregierung hält diesen Sanktionsrahmen für ausreichend. Zusätzlich zu den in der DüV vorgesehenen Sanktionen kann die Überschreitung der 170kgGrenze im Rahmen von CC mit Prämienkürzungen sanktioniert werden, die im Einzelfall deutlich höher als die vorgesehenen Bußgelder sein können. Die Überschreitung des betrieblichen Nährstoffüberschusses für Stickstoff oder Phosphat nach § 6 Abs. 1 der DüV ist keine Ordnungswidrigkeit und auch nicht CC relevant. Wird der zulässige Saldo eingehalten, wird davon ausgegangen, dass die Anforderungen an die bedarfsgerechte Düngung nach § 3 Abs. 4 der DüV eingehalten werden. Weitere Sanktionsmöglichkeiten sieht die DüV nicht vor. Das Düngegesetz sieht die Anordnung von Maßnahmen zur Vermeidung festgestellter und künftiger Verstöße vor, diese Sanktionsmöglichkeit ist jedoch ungeeignet. Die Landesregierung setzt sich im Rahmen der Novellierung der DüV für wirksame Sanktionsmöglichkeiten bei Überschreitung der zulässigen Bilanzüberschüsse ein. Diese sollten die Pflicht einer Düngeberatung, die Anordnung und Umsetzung von Maßnahmen und die Möglichkeit der Verhängung von Bußgeldern umfassen. 111. Wie beurteilt die Landesregierung die Nutzbarkeit von alternativen mehrjährigen Pflanzen (z.B. Durchwachsene Silphie) im Hinblick auf Bodenbelastung und Reduzierung der Erosionsgefahr bei vergleichbarer Energieausbeute? LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/7576 124 Als alternative mehrjährige Pflanzen für die Biogasproduktion kommen neben der Durchwachsenen Silphie (Silphium perfoliatum) v.a. das Riesenweizengras (Agropyron elongatum ), Sida (Sida hermaphrodita) und Wildpflanzenmischungen in Frage. Daneben gibt es noch Kulturen, wie Ackergrasmischungen, Igniscum – eine Züchtung des SachalinStaudenknöterichs (Fallopia sachalinensis)- und Topinambur (Helianthus tuberosus), die bedingt zur Biogasproduktion geeignet sind. Alternative mehrjährige Kulturen zur Festbrennstofferzeugung, die in der Landwirtschaft angebaut werden, sind v.a. Miscanthus (Miscanthus Subspezies (spp.)) und Kurzumtriebsplantagen z.B. mit Pappeln (Populus spp.), Weiden (Salix spp.) und Robinien (Robinia pseudoacacia ). Mehrjährige Kulturen bilden ein ausgeprägtes Wurzelsystem, das den Boden bis in die Tiefe durchwurzelt. Hierdurch sowie durch die lediglich im Etablierungsjahr erfolgende Bodenbearbeitung wird die Gefahr der Bodenerosion stark verringert. Weiterhin wird durch das tiefe Wurzelsystem die Gefahr von Nährstoffauswaschungen vermindert und die Unempfindlichkeit gegenüber Trockenheit gefördert. Für den Bodenschutz ist weiterhin positiv, dass es durch die ganzjährige Bodenbedeckung und Bodenruhe zu einer Humusanreicherung kommt. Dies führt auch zu einer Förderung des Bodenlebens und trägt zur nachhaltigen Fruchtbarkeit der Böden bei. Zusammenfassend ist festzustellen, dass mehrjährige Energiepflanzen zu verringerter Bodenbelastung und zu einer Reduzierung der Erosionsgefahr führen . Diesen Vorteilen steht gegenüber, dass die aufgezählten Kulturen aktuell zumeist geringere Energieerträge pro Flächeneinheit als einjährige Kulturen aufweisen, ihre Anlage mit vergleichsweise hohen Kosten verbunden ist, die Flächen über viele Jahre gebunden sind und z.T. geeignete Erntemaschinen und Aufbereitungsverfahren fehlen. Die Landesregierung verfolgt die Entwicklung mehrjähriger Energiepflanzen dennoch aufmerksam , da Fortschritte in Züchtung, Saatgutbereitstellung, Ernte- und Aufbereitungsverfahren diese Nachteile zukünftig ausgleichen könnten. Sie unterstützt daher gezielt den Versuchsanbau der genannten Kulturen durch die LWK und durch Projektförderung. 112. Welche Schlussfolgerungen zieht die Landesregierung aus der Tatsache, dass sich Stickstoffüberschüsse in NRW sehr stark in den Tierhaltungsregionen konzentrieren ?  Politische Schlussfolgerungen  Ordnungsrechtliche Schlussfolgerungen Regionale Flächenbilanzen für Stickstoff weisen Überschüsse sowohl in Regionen mit hohem Anteil Tierhaltung als auch in Gebieten mit intensivem Gemüsebau aus, was sich vor allem in der regionalen Verteilung der Gewässerbelastung durch Stickstoffeinträge wiederfindet (siehe Antwort zu Frage 65). Die Landesregierung setzt sich dafür ein: LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/7576 125  Mittel- bis langfristig die weitere Zunahme der Konzentration der Tierhaltung in bestimmten Regionen u.a. mit planungs- und genehmigungsrechtlichen Instrumenten zu verhindern und eine stärkere Flächenbindung der Tierhaltung zu erreichen sowie  kurzfristig die Verteilung der regional anfallenden Nährstoffe zwischen Tierhaltungsund Ackerbaugebieten zu verbessern und die Kontrolle einer ordnungsgemäßen und umweltverträglichen Anwendung von Wirtschaftsdünger sicherzustellen. Die dafür notwendigen ordnungsrechtlichen Instrumente werden in der Antwort zu Frage 116 ausführlich beschrieben. 113. Welche Sanktionsmöglichkeiten gibt es für das Überschreiten der vorgegebenen Stickstoffüberschüsse? Bezüglich Überschreitung der Grenze von 170 kg Stickstoff siehe Antwort auf Frage 110. Das Überschreiten der vorgegebenen Stickstoffüberschüsse nach § 6 Abs. 2 der DüV stellt keinen Verstoß dar und kann daher nicht sanktioniert werden. In NRW wird bei Überschreiten der betrieblichen Stickstoffüberschüsse (im 3jährigen Mittel) eine fachliche Bewertung der Überschüsse durchgeführt (Stickstoffüberhangbewertung). Im Falle festgestellter Düngungsfehler bzw. vermeidbarer Verluste wird eine Beratung zur Optimierung des Düngemanagements empfohlen. Im Falle der Nichtumsetzung können Anordnungen nach § 13 Düngegesetz mit der Androhung von Zwangsgeldern erlassen werden. 114. Wie oft wurden Sanktionen für das Überschreiten der vorgegebenen Stickstoff- überschüsse zwischen 2007 und 2013 verhängt? 115. Wie viele Betriebe haben die zuständigen Behörden in den letzten Jahren im Hinblick auf Überschreitungen der vorgegebenen Stickstoffüberschüsse kontrolliert , und in wie vielen Betrieben haben die zuständigen Behörden dabei in den letzten Jahren Überschreitungen der vorgegebenen Stickstoffüberschüsse festgestellt ? (Angaben bitte aufgeschlüsselt nach Landkreisen und nach Betriebsform ) Die N-Salden werden bei allen vorgelegten Nährstoffvergleichen geprüft, da sie u.a. ein wichtiges Kriterium für die Auswahl der vor Ort zu prüfenden Betriebe sind (s. Antwort zu Frage 102/103). Eine Auswertung liegt für 1850 Nährstoffvergleiche aus den Düngejahren 2010, 2011 und 2012 vor. Eine Auswertung der davor liegenden Jahre existiert nicht und war kurzfristig nicht leistbar. Im Durchschnitt aller Vergleiche wurde ein dreijähriges Saldenmittel von 11,9 kg N/ha festgestellt. Bei 1575 Vergleichen (85 %) lag das Saldenmittel unter 60 kg N/ha. Bei 275 Vergleichen lagen die Saldenmittel über 60 N kg N/ha. Im Durchschnitt wiesen diese Vergleiche ein dreijähriges Saldenmittel von 81,3 kg N/ha aus. Überschreitungen der zulässigen Stickstoffsalden stellen keinen Verstoß dar und sind weder Bußgeld bewehrt noch CC-relevant (Siehe hierzu auch Frage 113). 2. Wasser LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/7576 126 116. Die Landwirtschaft bewirtschaftet die Flächen nach der „guten Landwirtschaftlichen Praxis“. Trotzdem scheinen die Belastungen der Gewässer durch Düngemittel nicht ausreichend zurückzugehen, um einen guten Zustand zu erreichen. Welche weiteren Maßnahmen sind deswegen z.B. im Rahmen der Düngeverordnung geplant? Die Ergebnisse des Nitratberichts für NRW zeigen dringenden Handlungsbedarf zur Verringerung von Stickstoffeinträgen aus der Landwirtschaft. Die Landesregierung setzt sich daher für eine anspruchsvolle Weiterentwicklung der DüV als Grundlage für die „gute fachliche Praxis“ beim Düngen ein. Kernforderungen im laufenden Novellierungsprozess sind:  Änderung des Düngegesetzes dahingehend, dass die Vermeidung von Gefahren für den Naturhaushalt zur guten fachlichen Praxis gehören. Die Rechtsgrundlagen für die Einbeziehung aller organischen Düngemittel in die Begrenzung auf 170kg N/ha und Jahr sowie Erfassung aller relevanten Nährstoffströme in einer Hoftorbilanz und eine Länderermächtigung zur Ausweisung gefährdeter Gebiete mit erhöhten Anforderungen sollen geschaffen werden.  Verankerung der wasserwirtschaftlichen Ziele, eines Ressourcen schonenden Umgangs sowie der Vermeidung von möglichen Gefahren für den Naturhaushalt  Ausweitung der Sperrzeiten im Herbst, d.h. nach Ernte der letzten Hauptfrucht dürfen, bis auf wenige genau definierte Ausnahmen (Winterraps, früh gesäte Zwischenfrucht oder Feldgras, wenn Düngebedarf besteht) keine Wirtschaftsdünger mehr angewandt werden; ab 1. Oktober auch keine mineralische Stickstoffdüngung mehr auf Ackerland ,  vergrößerte Mindestabstände zu Gewässern bzw. eine stärkere Beschränkung des Ausbringens von Düngemitteln auf stark geneigten Flächen  regelmäßige Analysen betriebseigener Wirtschaftsdünger  Erhöhung der notwendigen Lagerkapazität (bisher 6 Monate) auf 9 Monate (Grünlandbetriebe ggf. weniger), darüber hinaus sollte sie auch auf Lagerung von Gärresten erweitert werden,  Einbeziehung aller organischen Stickstoffherkünfte, also auch der Gärreste aus Biogasanlagen , in die Begrenzung der organischen Stickstoffdüngung auf maximal 170kg N pro ha und Jahr,  verbesserte Bilanzierungsmethoden bei Futterbaubetrieben (plausibilisierte Feld- /Stallbilanz, etabliertes Verfahren aus Bayern), mittelfristige Einführung einer obligatorischen Hoftorbilanzierung und  konsequente Begrenzung und Sanktionierung betrieblicher Nährstoffüberschüsse auf maximal 50kg N/ha, Beratungspflicht ggf. mit Anordnungen bei Überschreitung  stärkere Limitierung der Phosphat-Bilanzüberschüsse (kein Überschuss auf hochversorgten Böden),  verpflichtende Meldung der Nährstoffbilanzen und Erfassung in einer zentralen, webbasierten Datenbank, mindestens eine Länderermächtigung dafür. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/7576 127 Genauso wichtig wie der ordnungsrechtliche Rahmen sind jedoch auch weitere Instrumente zur Minderung negativer Umweltauswirkungen durch die Landwirtschaft; unter anderem müssen:  eine weitere Konzentration der Tierhaltung verhindert und die Flächenbindung deutlich verbessert werden (siehe Antwort zu Frage 112),  eine zukunftsfähige Beratung die Umsetzung einer umweltverträglichen Landwirtschaft begleiten und unterstützen,  gezielte Fördermaßnahmen zusätzliche Anreize schaffen und  die Kontrolle der Einhaltung gesetzlicher Regelungen organisatorisch und inhaltlich weiter optimiert werden. 117. In welchen Fällen hat die zuständige Wasserbehörde aus welchen Gründen Ver- bote, Gebote oder Handlungspflichten gegenüber welchen Adressaten hinsichtlich der gewässerschutzkonformen Anwendung von Düngemitteln ausgesprochen ? Die Zuständigkeit zur Überwachung und Kontrolle der Einhaltung der Regelungen der DüV liegt beim DLWK. Die Wasserbehörden sind hierzu lediglich im Zusammenhang mit der Erteilung von Ausnahmen von der Sperrfrist als Einvernehmensbehörde zu beteiligen. Im Zusammenhang mit der Sperrfristverschiebung werden regelmäßig weitere wasserwirtschaftliche Auflagen vorgegeben. Daneben sind die Wasserbehörden oftmals im Zusammenhang mit Anzeigen bzw. Beschwerden zur Anwendung von Düngemitteln beteiligt. Hieraus sowie aus eigenen Erkenntnissen im Rahmen der Gewässerüberwachung kann sich Handlungsbedarf im Sinne der Notwendigkeit von Verboten, Geboten oder Handlungspflichten ergeben. Diese werden mit dem DLWK erörtert, wo die notwendigen Umsetzungsschritte ergriffen werden. In seltenen Einzelfällen erlassen die Wasserbehörden eigene Ordnungsverfügungen bei festgestellten Missständen. Regelmäßig sind die Wasserbehörden im Zusammenhang mit Regelungen über Gebote, Verbote und Pflichten zur Anwendung von Düngemitteln in Wasserschutzgebieten befasst. In den Schutzgebietsverordnungen ist in der Regel ein Verbot der Ausbringung von unbehandeltem Wirtschaftsdünger in der Zone II eines WSG enthalten. Das Aufbringen von aufbereiteter (hygienisierter) Gülle, Jauche, Silagesickersaft und Festmist unterliegt i. d. R. keinem Verbot in Zone II, aber einer Genehmigungspflicht durch die Wasserbehörde. Ergänzend ist darauf hinzuweisen, dass die unteren Umweltschutzbehörden (als Bodenschutz - oder Abfallwirtschaftsbehörde) auch im Rahmen der Aufbringung von Bioabfällen oder Klärschlämmen Anordnungen zur gewässerkonformen Anwendung erlassen. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/7576 128 118. Haben sich – aus Sicht der Landesregierung- die Kooperationen zwischen der Landwirtschaft und den Wasserversorgungsunternehmen bewährt bzw. wer überprüft/evaluiert diese Vereinbarungen? Die Kooperationen zwischen Wasserversorgungswirtschaft und Landwirtschaft sind auf der Grundlage der sog. 12-Punkte-Vereinbarung aus dem Jahr 1989 gegründet worden. Sie dienen dem Zweck, Einträge von PSM und Nährstoffen in das Grundwasser und die Oberflächengewässer in Trinkwassergewinnungsgebieten zu reduzieren. Durch vielfältige Maßnahmen der Beratung und durch ein Bündel von konkreten Maßnahmen zur Reduzierung des Einsatzes und der Aufbringung von Düngemitteln und PSM konnten in den Wassergewinnungsgebieten nachweislich Erfolge erzielt werden. Diese sind neben den naturräumlichen Randbedingungen v.a. aber von der Intensität der Kooperation und dem Engagement im Einzelfall abhängig. Mit der vom MKULNV in Auftrag gegebenen Studie zur „Entwicklung eines vereinheitlichten Verfahrens zur Erfassung und Bewertung der Auswirkungen von Vereinbarungen zwischen Landwirtschaft und Wasserwirtschaft auf die Gewässerqualität in NRW“, die im Dezember 2006 vorgelegt wurde, wurde auf der Grundlage der Auswertung von 21 betrachteten Wassereinzugsgebieten dokumentiert, dass deutliche, auf die Veränderung der Flächennutzung im Kooperationszeitraum zurückzuführende, Verbesserungen der Grund- und Rohwasserbeschaffenheit zu verzeichnen waren. Diese Aussage wird auch aufgrund von Ergebnisberichten einzelner Wasserversorgungsunternehmen über die Kooperationstätigkeit bestätigt, wobei die Veränderungen sich teilweise von einem sehr hohen Niveau auf ein hohes Niveau bewegten. Aus den Ergebnissen der Auswertungen der Grund- und Rohwasserbeschaffenheit und deren Entwicklung durch das LANUV im Jahr 2014 zeigen sich in jüngster Zeit stagnierende Ergebnisse der Nitratbelastung des Grundwassers, teilweise auf hohem Niveau oberhalb des von der GrwV des Bundes vorgegebenen Grenzwertes von 50 mg/L. Nach Darstellungen von Wasserversorgungsunternehmen wird auch deutlich, dass der Erfolg von Maßnahmen und ein weiteres Absenken der Nitratkonzentrationen in Kooperationsgebieten dort an ihre Grenzen stoßen, wo sie deutliche Ertragsminderungen nach sich ziehen, die Qualitätsanforderungen an die Produkte hohe Düngegaben bis zur Ernte erfordern oder in Regionen hoher Nährstoffüberschüsse. Die Landesregierung befürwortet die Fortführung der Kooperation zwischen Wasserversorgungswirtschaft und Landwirtschaft, hält aber eine Intensivierung und eine stärkere Ausrichtung am Erfolg für erforderlich. 119. Welche Möglichkeiten haben die Behörden im Falle des Überschreitens des Nit- ratschwellenwertes Einfluss zu nehmen? Sind diese Möglichkeiten nach Meinung der Landesregierung ausreichend? Wenn nein, welche Maßnahmen sind aus Sicht der Landesregierung notwendig? LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/7576 129 120. Reichen diese Möglichkeiten aus Sicht der Landesregierung aus, oder müssten die Möglichkeiten erweitert werden, um gegen die Ursachen überhöhter Nitratwerte effektiv vorgehen zu können? Welche Möglichkeiten könnten hier geprüft werden? Auf die Antworten zu den Fragen 66 und 67 wird hingewiesen. Die EU-Nitratrichtlinie wird in Deutschland durch die DüV umgesetzt. Es war beabsichtigt, bei Einhaltung der Anforderungen der DüV grundsätzlich davon ausgehen zu können, dass der in der Richtlinie vorgegebene Nitratwert von 50 mg/l flächendeckend eingehalten wird. Da die Umweltbelastungen gleichwohl deutlich zunehmen ist der Bund von der Landesregierung in den vergangenen Jahren mehrfach aufgefordert worden, die DüV zu novellieren. Ebenso ist dies der Hauptauslöser für das Vertragsverletzungsverfahren der EU-Kommission gegen Deutschland. Zu den Hauptforderungen der Landesregierung zu einem verbesserten landwirtschaftlichen Fachrecht wird auf die Antworten zu den Fragen 116 und 121 verwiesen . Eine weitere Stellschraube ist die Optimierung des Vollzugs düngerechtlicher Vorschriften, die von der Landesregierung kontinuierlich vorangetrieben wird. Eine über die derzeitigen Regelungen der DüV hinausgehende Beschränkung der Bewirtschaftung , um einer Nitratwertüberschreitung zu begegnen, ist auf Grundlage wasserrechtlicher Bestimmungen grundsätzlich möglich. Denkbar sind beispielsweise die Festlegung von „Wasserschutzgebieten“ in Bereichen erhöhter Belastungen oder Einzelanordnungen zur Verhinderung weiterer Einträge. Derartige Regelungen lösen jedoch in der Regel Entschädigungspflichten gegenüber den landwirtschaftlichen Betrieben aus und sind aus Sicht der Landesregierung derzeit flächendeckend weder finanzierbar noch mit der Forderung nach Sozialpflichtigkeit des Eigentums vereinbar. Vorrang sollte demnach eine deutlich stringentere Formulierung des Ordnungsrechts haben, die mit der Novelle der DüV angestrebt wird. Die langjährigen Erfahrungen aus den Trinkwasserschutzkooperationen (vgl. Antwort zur Frage 118) belegen, dass es mit erheblichem finanziellem Aufwand gelingen kann, das Niveau von Nitratwerten im Grundwasser zu senken. Gleichzeitig ist jedoch auch in den letzten Jahren eine Stagnation auf hohem Niveau festzustellen. Ob es erforderlich sein wird, das Spektrum der landesrechtlichen Möglichkeiten zu erweitern, um Maßnahmen gegen überhöhte Nitratwerte ergreifen zu können, wird wesentlich von der Frage abhängen, ob die anstehende Novelle der DüV ein ausreichendes Maß an Schutz vor Nitrateinträgen ermöglicht und ob es gelingt, dieses auch im Vollzug durchzusetzen. Sollte dies nicht der Fall sein, könnte beispielsweise die Übernahme von Verfahrensweisen der langjährig bewährten Altlastenbearbeitung geprüft werden, wie z.B.  Aufstellung eines gestuften Sanierungsplans mit vertraglich festgelegten Pflichten unter Beteiligung der LWK, von Berufsverbänden, von Wasserversorgungsunternehmen , etc. mit folgenden Stufen LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/7576 130 o Festlegung von Kontrolluntersuchungen mit Definition einer schrittweisen Zielerreichung und Vorlage von Jahresberichten o Festlegung eines standort- und einzelfallspezifischen Maßnahmenbündels  Einrichtung eines landesweiten Sanierungsfonds; freiwillige Vereinbarung der Verursacher zum Härtefallausgleich, Unterstützung durch Förderprogramme Darüber hinaus könnten auch die Möglichkeiten von Abgabenregelungen geprüft werden (vgl. Antwort zu Fragen 130 / 131). Ebenso ist im Rahmen des kooperativen Gewässerschutzes auch die Frage zu erörtern, welche zusätzlichen Beiträge aus dem Bereich der Landwirtschaft und des Garten- und Gemüsebaus aus Nachhaltigkeitsgründen und im Eigeninteresse erbracht werden können. Bezüglich der Notwendigkeit von ausreichendem Lagerraum wird auf die Antwort zur Frage 18 sowie hinsichtlich Verfahren zur Gülleaufbereitung auf die Antwort zur Frage 20 verwiesen . 121. Kann mit dem landwirtschaftlichen Fachrecht ein flächendeckender Gewässer- und Grundwasserschutz gewährleistet werden? Wenn nein, welche Änderungen müssten nach Meinung der Landesregierung vorgenommen werden? Auf die Antwort zu den Fragen 119 und 120 wird hingewiesen. Bislang wurde in Deutschland ein ausschließlich flächendeckender Ansatz in der Umsetzung der EU-Nitratrichtlinie verfolgt. Aus Sicht der Landesregierung ist es erforderlich, dass die Belastungssituation der Gewässer deutlich stärker im Rahmen des landwirtschaftlichen Fachrechts berücksichtigt wird. Neben den bereits in der Antwort zur Frage 116 aufgeführten wesentlichen Änderungspunkten zur DüV aus Sicht der Landesregierung ist insbesondere eine Länderermächtigung zur Ausweisung gefährdeter Gebiete zu schaffen mit der Möglichkeit, dort gebietsspezifisch weitere und differenzierte Anforderungen an die Düngung zu stellen. Ferner sind auch abseits der DüV weitere Regelungen im Hinblick auf einen flächendeckenden Boden-, Gewässer- und Grundwasserschutz zu prüfen. Dies bezieht sich insbesondere auf:  weitere Optimierung der Wirtschaftsdüngerverbringung / Stoffstromkontrolle  Verstärkung von CC-Kontrollen  Optimierung des Vollzugs düngerechtlicher Vorschriften  Verbesserung des Baurechts im Hinblick auf die Genehmigung von Tierhaltungsanlagen  Förderung der technischen Gülle- und Gärrestaufbereitung zur Unterstützung der überregionalen Wirtschaftsdüngerverwertung  Größere Datentransparenz bezüglich landwirtschaftlicher Daten bzw. Nachbesserung der diesbezüglichen Umweltstatistik  Harmonisierung des Düngemittelrechts mit den Anforderungen des Umweltrechts LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/7576 131  Schärfung naturschutzrechtlicher und wasserrechtlicher Vorschriften 122. Wie wird gegen die Verschmutzung der nordrhein-westfälischen Oberflächenge- wässer durch landwirtschaftliche Einflüsse vorgegangen? Generell wird darauf hingewiesen, dass das Land NRW derzeit den Bewirtschaftungsplan und das zugehörige Maßnahmenprogramm gemäß WRRL überarbeitet. Dabei werden alle relevanten Belastungen der Gewässer berücksichtigt. Der Bewirtschaftungsplan wird in 2015 in die Öffentlichkeitsbeteiligung gegeben. Hinsichtlich der Einträge aus der Düngung und des Pflanzenschutzes wird zudem auf die Antworten zu den Fragen 59, 66 und 67 hingewiesen. Weiterhin sind erosionsbedingte Belastungen mit Nährstoffen, zum Teil aber auch mit PSM zu betrachten. Durch die Anlage von Gewässerrandstreifen nach § 90 a LWG bzw. § 38 WHG wird ein Beitrag zur Minderung diffuser Stoffeinträge geleistet. Alle ackerbaulich genutzten Flächen in Nordrhein-Westfalen werden nach § 2 der DirektZahlVerpflV hinsichtlich ihrer Erosionsgefährdung durch Wasser und Wind in 3 bzw. 2 Erosionsgefährdungsklassen eingeteilt. Seit dem 30.6.2010 müssen alle Betriebe, die Flächenprämien der EU erhalten, die in der DirektZahlVerpflV festgelegten Anforderungen (u.a. Pflugverbot bei Reihenkulturen) auf erosionsgefährdeten Flächen erfüllen. Die Einhaltung wird im Rahmen von CC systematisch kontrolliert. Ergänzend wird im Programm ländlicher Raum die (über die gesetzlichen Bestimmungen hinausgehende) Anlage von Uferrandstreifen und von Erosionsschutzstreifen als AUM gefördert , die durch mehrjährige Begrünung zur Minderung von Erosionseffekten beitragen. Darüber hinaus wirbt die Landesregierung dafür, die Verpflichtungen des Greenings verstärkt zur Anlage von Uferrandstreifen zu nutzen. 123. Welche Auflagen und Verbote gelten innerhalb der Gewässerrandstreifen und welche staatlichen Institutionen kontrollieren die Einhaltung der Gewässerrandstreifen und Gülleausbringungszeiten? Der Gewässerrandstreifen ist in § 38 Wasserhaushaltsgesetz im Außenbereich auf 5 m festgelegt . Hinsichtlich des Einsatzes von Düngemitteln in diesem 5-m-Streifen wird in Abs. 4, Ziff. 3 deren Anwendung ausdrücklich von dem Verbot ausgenommen, "soweit durch Landesrecht nichts anderes bestimmt ist". § 90a LWG regelt hinsichtlich einer landwirtschaftlichen Nutzung in diesem 5-m-Streifen in Abs. 2 lediglich den Einsatz von PSM. Deren Einsatz ist dann verboten, soweit nicht die Anwendungsbestimmungen für das PSM einen Einsatz in diesem Bereich ausdrücklich zulassen. Ein Verbot des Einsatzes von Düngemitteln auf dem Gewässerrandstreifen kann nur nach § 90a Abs. 4 LWG im Einzelfall angeordnet werden. Dies ist aber für einen bestimmten Gewässerabschnitt zu begründen. Der Einsatz von Düngemitteln entlang von Gewässern richtet sich demzufolge nach der DüV. Demnach ist deren Einsatz innerhalb des Gewässerrandstreifens ausdrücklich zugelassen. Der Grenzabstand nach derzeit geltender DüV beträgt - je nach Ausbringungstechnik - zwi- LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/7576 132 schen 1 und 3 m. Bei hängigen Flächen muss im Abstand von 3 bis 10 Metern eine direkte Einarbeitung erfolgen. Die Kontrolle der Einhaltung der düngerechtlichen Bestimmungen liegt in der Zuständigkeit des DLWK. 124. Wie häufig wurden zwischen 2007 und 2013 Verstöße bei Gewässerrandstreifen verzeichnet? Eine systematische Kontrolle der Gewässerrandstreifen und der Einhaltung der diesbezüglichen Regelungen ist schon aufgrund des Umfangs von den Behörden nicht zu leisten. Im Rahmen von regelmäßigen Gewässerschauen werden zahlreiche Verstöße bei Gewässerrandstreifen festgestellt, die sich in der Regel jedoch nicht auf den Einsatz von PSM oder Düngemittel beziehen. In den meisten Fällen handelt es um Verstöße gegen das Grünlandumbruchverbot . Bei Messkampagnen des Landes werden darüber hinaus immer wieder Nachweise von PSM in Gewässern festgestellt, deren konkrete Ursachen (z.B. diffus über den Gewässerrandstreifen ) in der Regel nicht ermittelt werden. Bezüglich des Ausbringens von Düngemitteln erfolgen häufig Mitteilungen von Bürgerinnen und Bürgern. Feststellungen über die Nichteinhaltung von Abständen oder einen direkten Eintrag in oberirdische Gewässer können jedoch in den meisten Fällen in einer Vor-OrtKontrolle nicht mehr getroffen werden. Die unteren Wasserbehörden haben in diesem Zusammenhang über 220 Verstöße im genannten Zeitraum berichtet. 125. Welche wissenschaftlichen Erkenntnisse und Erfahrungen gibt es hinsichtlich unterschiedlicher Breiten bei Gewässerrandstreifen (Vorbild Dänemark)? Die Antwort bezieht sich ausschließlich auf Gewässerrandstreifen entlang von Flüssen und Bächen und nicht auf die erheblich größeren Schutzzonen von Trinkwasserschutzzonen (vgl. Deutscher Verein des Gas- und Wasserfaches e.V. (DVGW) Arbeitsblatt W 102). Das LANUV hat im Rahmen der Beantwortung dieser Großen Anfrage eine Sichtung vorhandener Literaturstellen durchgeführt. Übereinstimmend kommen die Arbeiten zu dem Schluss, dass Randstreifen grundsätzlich eine effektive Rückhaltung von gelösten und an Feststoffen gebundenen Pestiziden, Nährstoffen und Sedimenten bewirken. Der Grad der Rückhaltung wird dabei von zahlreichen Faktoren beeinflusst wie z.B. Breite, Bewuchs, Gefälle des Randstreifens, Gefälle der angrenzenden Flächen, Niederschlagsmenge. Die geforderten Breiten reichen dabei von mindestens 3 m (Sieber et al. (2005): KostenWirksamkeitsanalyse unterschiedlicher Randstreifenbreiten in einem Uferrandstreifenprogramm zur Reduktion des Risikos chemischer Pflanzenschutzmittel; Agrarwirtschaft 54, Heft 8, 341-350) bis zu 20 m (Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL 2014): Zulassungsbericht für das Pflanzenschutzmittel Successor T (Wirkstoffe: Pethoxamid, Terbuthylazin)) oder gar 30 m (Sieber et al., s.o.). LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/7576 133 Die jüngste und umfassendste Arbeit ist der Review-Artikel von Zhang et al. (A Review of Vegetated Buffers and a Meta-analysis of their Mitigation Efficacy in Reducing Nonpoint Source Pollution (J. Environ. Qual. 39:76–84 (2010)). Darin werden die Daten aus ca. 70 Arbeiten zu dem Thema ausgewertet und zu einer gemeinsamen Aussage geführt. Demnach ist ab ca. 10 m Breite des Randstreifens mit einer ca. 90 %igen Rückhaltung sedimentgebundener und gelöster Belastungen zu rechnen. Bzgl. der Nährstoffe liegt das Rückhaltungspotential etwas niedriger, erreicht mit ca. 70-80 % ab 10 m Breite aber auch einen erheblichen Umfang. Tabelle A23: Rückhaltungspotential von Uferstreifen in Prozent Uferstreifen 5m Uferstreifen 10m Uferstreifen 15m Uferstreifen 20m Sediment 80 90 91 91 Pflanzen- schutzmittel 60 80 90 93 N 50 70 80 90 P 50 70 80 90 Quelle: Zhang et al. 2010 Gestützt wird diese Angabe auch von dem etwas älteren Review-Artikel von Reichenberger et al. (Mitigation strategies to reduce pesticide inputs into ground- and surface water and their effectiveness, Science of the Total Environment (2007), 1-35). Auch in dieser Auswertung erreicht die Rückhaltung sedimentgebundener PSM ab 10 m Randstreifenbreite knapp 100 %. Die gelösten PSM werden dagegen ab 10 m Breite zwar deutlich stärker zurückgehalten als bei geringeren Breiten, aber nur zu ca. 80 %. 126. Wo sieht die Landesregierung Defizite in der „guten fachlichen Praxis“ hinsicht- lich Grund- und Oberflächengewässerschutz? Die „gute fachliche Praxis“ ist u.a. in § 5 Abs. 2 BNatSchG, § 17 BBodSchG aber auch im landwirtschaftlichem Fachrecht verankert. Zu letzterem gehört der „gute landwirtschaftliche und ökologische Zustand“ nach § 2 DirektZahlVerpflG , die „gute fachliche Praxis der Düngung“ nach DüV sowie die „Grundsätze für die Durchführung der guten fachlichen Praxis im Pflanzenschutz“ nach Pflanzenschutzgesetz . Aus den Ergebnissen des kontinuierlichen Gewässermonitorings und der hierbei festgestellten Belastungen ist abzuleiten, dass die vorgenannte „gute fachliche Praxis“ der Landwirtschaft im Hinblick auf einen nachhaltigen Gewässerschutz nicht ausreichend ist. Das Hauptproblem ist im Wesentlichen darin zu sehen, dass das landwirtschaftliche Fachrecht bislang zu einseitig auf Produktions- und nicht ausreichend auf Nachhaltigkeitsaspekte ausgerichtet ist. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/7576 134 Hinsichtlich der festzustellenden Defizite wie auch der Ansätze und Bestrebungen der Landesregierung zur Problembewältigung wird auf die Antworten zu den übrigen Fragen dieser Großen Anfrage verwiesen, insbesondere die Fragen 66, 67, 121 und 122. 127. Ist der Landesregierung die Water Quality Trading Politik der US-amerikanischen Umweltschutzbehörde EPA bekannt und wie schätzt die Landesregierung die Möglichkeit ein, eine vergleichbare Regelung in Deutschland bzw. NRW einzuführen ? 128. Könnte die Belastung von Böden und Gewässern mit Nitrat und Phosphat durch die landwirtschaftliche Produktion mithilfe eines Emissionsrechtehandels ebendieser Stoffe verringert werden? 129. Wie könnte nach Meinung der Landesregierung ein solcher Emissionsrechte- handel ausgestaltet werden? Die Water Quality Trading Politik der US-amerikanischen Umweltschutzbehörde (EPA) ist der Landesregierung in ihrem grundsätzlichen Ansatz bekannt. Es handelt sich hierbei um ein ökonomisches Instrument (handelbare Verschmutzungsrechte/Zertifikate) zur Reduzierung stofflicher Belastungen vorrangig in Oberflächengewässern, dessen Ausgestaltung weitgehend den Bundesstaaten überlassen blieb. Die konkrete Umsetzung dieses Instrumentes variiert zwischen den Bundesstaaten und Gewässereinzugsgebieten in weiten Bereichen , so dass sich nach Kenntnis der Landesregierung in der Literatur weder eine einheitliche Beschreibung noch eine durchgängige Bewertung der Wirksamkeit des Instruments findet . In Europa fand dieser Politikansatz (Emissionshandel) mit Blick auf den Schutz der Gewässer vor Nährstoffeinträgen aus der Landwirtschaft bislang wenig bis keine Beachtung, so dass weder konkrete Modelle zu dessen Ausgestaltung noch praktische Erfahrungen insbesondere zu dessen Eignung zum Grundwasserschutz vorliegen. Er hat bisher auch keinen Eingang in die europäische Gewässerschutzpolitik und das europäische Wasserrecht gefunden . Vorrangig die Unsicherheit, wie ein Emissionshandel angesichts der Vielzahl möglicher Emittenten praktisch durchgeführt werden, mit vertretbaren Transaktionskosten abgewickelt werden und wie eine wirksame Kontrolle des Austauschs der Emissionsrechte erfolgen könnte, hat dazu geführt, dass dieser Politikansatz nicht intensiver verfolgt wurde. Der Landesregierung ist daher weder eine belastbare Einschätzung möglich, ob eine den USamerikanischen Ansätzen vergleichbare Regelung in Europa, Deutschland oder NRW eingeführt werden könnte und welche Wirksamkeit von ihr erwartet werden könnte, noch verfügt sie über eine fundierte eigene Beschreibung eines solchen Emissionsrechtehandels. 130. Welche Umweltkosten entstehen durch die Belastung von Böden und Gewäs- sern? Gewässer Unter Umweltkosten werden die Kosten für Schäden verstanden, die eine Gewässernutzung für Umwelt, Ökosysteme und Personen mit sich bringt. Eng verwandt mit den Umweltkosten sind die Ressourcenkosten, die die Kosten für die entgangenen Möglichkeiten umfasst, unter denen andere Nutzungszwecke infolge einer bestimmten Gewässernutzung leiden. Weil eine begriffliche Abgrenzung zwischen Umweltkosten und Ressourcenkosten ohne Doppelerfassungen kaum möglich ist, werden Umwelt- und Ressourcenkosten üblicherweise als Begriffspaar verwendet. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/7576 135 Eine Berechnung der Umwelt- und Ressourcenkosten ist methodisch sehr schwierig. In Deutschland werden als Untergrenze der Umwelt- und Ressourcenkosten infolge einer landwirtschaftlichen Gewässernutzung diejenigen Kosten beschrieben, die als Gewässerschutzkosten der landwirtschaftlichen Nutzung anfallen. Diese umfassen in NRW „grundlegende “ Gewässerschutzkosten (z. B. Errichtung von Güllelagerkapazitäten, etc.), Ausgaben für AUM, Wasserkooperationen, Beratungskonzepte und zusätzliche Transportkosten für die Nährstoffausbringung. Ausweislich des nordrhein-westfälischen Bewirtschaftungsplans zur Umsetzung der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie aus dem Jahr 2010 belaufen sich diese Gewässerschutzkosten der landwirtschaftlichen Gewässernutzung für den Zeitraum 2010 bis 2015 auf insgesamt 814 Mill. Euro. Böden Neben nicht bezifferbaren Beeinträchtigungen von Bodenfunktionen werden unter Umweltkosten durch die Belastung von Böden solche Kosten verstanden, die aus schädlichen Bodenveränderungen gemäß § 2 Abs. 3 BBodSchG resultieren. Daraus können Einschränkungen der Nutzbarkeit der Böden und Folgewirkungen auf angrenzende Schutzgüter resultieren . Kosten ergeben sich aus dem ggf. erforderlichen Sanierungsaufwand oder dauerhaften Nutzungsbeschränkungen. Durch landwirtschaftliche Nutzung entstandene schädliche Bodenveränderungen sind in Einzelfällen bei Bodenerosion durch Wasser bekannt, jedoch nicht quantifiziert. 131. Welche Möglichkeiten und Instrumente bestehen, diese Kosten gemäß Verursa- cherprinzip umzulegen? Gewässer Die Möglichkeit, Gewässerschutzkosten verursacherbezogen auf die Landwirtschaft umzulegen , besteht im Wesentlichen in der Nutzung von ordnungsrechtlichen Instrumenten und in Abgabenlösungen. Bereits heute werden über ordnungsrechtliche Verpflichtungen Gewässerschutzkosten auf landwirtschaftliche Betriebe umgelegt. Dies geschieht zum Beispiel über die Regelungen zu wassergefährdenden Stoffen oder im Rahmen der DüV. Die Anwendung von Ordnungsrecht verursacht immer einen bestimmten Vollzugsaufwand, Vollzugsdefizite sind nicht ausgeschlossen. Als effizienter werden manchmal Abgabelösungen angesehen. Bei Abgabenlösungen kommen hier Steuern, Sonderabgaben, Gebühren oder Beiträge in Frage. In der Vergangenheit wurden vor allem Dünge- und Pflanzenschutzmittelabgaben diskutiert. Diese Sonderabgaben können abhängig vom Verbrauch von Mineraldünger oder Gülle, von Stickstoffbilanzen, dem PSM-Verbrauch, etc. festgelegt werden. Das Wasserentnahmeentgeltgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (WasEG) regelt für die Entnahme von Wasser aus Gewässern zwar grundsätzlich eine Entgeltpflicht. Allerdings werden einige Entnahmen von der Entgeltpflicht freigestellt. Hierzu gehören gemäß § 1 Abs. 2 Nr. 10 WasEG auch die Entnahmen von Wasser zum Zwecke der Bewässerung landwirtschaftlich , gärtnerisch und forstwirtschaftlich genutzter Flächen. Die Landesregierung hat in ihrem Bericht vom 25.07.2014 ausgeführt, dass sie eine Überprüfung der Befreiungsregelung für sinnvoll erachtet. Die Überprüfung kann die Landesregierung im Zusammenhang mit dem nach § 12 WasEG bis zum 31. Dezember 2018 vorzulegenden Evaluierungsbericht durchführen. Böden LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/7576 136 Gemäß § 4 Abs. 3 BBodSchG richtet sich die Gefahrenabwehrpflicht u.a. an den Verursacher schädlicher Bodenveränderungen, wenn ein kausaler Nachweis der Verursachung möglich ist und dieser leistungsfähig ist. Für nicht kausal zuordnungsfähige sog. „Summationsund Distanzschäden“ hatte jedoch eine von NRW beantragte Regelung keine Mehrheit bei den Beratungen zum BBodSchG gefunden. Ähnlich wie im Wasserbereich wären auch zum Schutz von Böden ergänzende Abgaberegelungen denkbar. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/7576 137 Abkürzungsverzeichnis Abkürzung Beschreibung a Jahr a.a.R.d.T. allgemein anerkannten Regeln der Technik Abb. Abbildung ABl. Amtsblatt der Europäischen Union Abs. Absatz ASL Ammoniumsulfat-Lösung atl. atlantisch AUM Agrarumweltmaßnahmen BBodSchG Gesetz zum Schutz vor schädlichen Bodenveränderungen und zur Sanierung von Altlasten BBodSchV Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung BfN Bundesamt für Naturschutz BG Bestimmungsgrenze BMG Bundesministerium für Gesundheit BNatSchG Bundesnaturschutzgesetz BVL Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit CC Cross Compliance CH4 Methan CO2 Kohlenstoffdioxid DDT Dichlordiphenyltrichlorethan (Insektizid) DGL-VO Dauergrünlanderhaltungsverordnung DIN Deutsche Institut für Normung DirektZahlDurchfG Direktzahlungen-Durchführungsgesetz DirektZahlVerpflG Direktzahlungen-Verpflichtungengesetz DirektZahlVerpflV Direktzahlungen-Verpflichtungenverordnung DLWK Direktor der Landwirtschaftskammer als Landesbeauftragter (Hoheitliche Aufgaben) DüMV Düngemittelverordnung DüV Düngeverordnung DVGW Deutscher Verein des Gas- und Wasserfaches e.V. EEG Erneuerbare-Energien-Gesetz EFRE Europäischer Fonds für regionale Entwicklung EMEP European Monitoring and Evaluation Programme EMiL Erosionsschutzberatungsinstrument „Erosionsmanagement in der Landwirtschaft“ EPA Environmental Protection Agency/ US-amerikanischen Umweltschutzbehörde EU Europäische Union F&E Forschung und Entwicklung FBI Farmland-Bird-Index FFH Fauna-Flora-Habitat LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/7576 138 Abkürzung Beschreibung FIS StoBo Fachinformationssystem Stoffliche Bodenbelastung FJW Forschungsstelle für Jagdkunde und Wildschadenverhütung FöNa Förderungen im Natur- und Landschaftsschutz GAP Gemeinsamen Agrarpolitik GE Europäische Geruchseinheit GIS Geographisches Informationssystem GOW gesundheitliche Orientierungswert GrwV Grundwasserverordnung GWK Grundwasserkörper ha Hektar Hit Herkunftssicherungs- und Informationssystem für Tiere HNV High Nature Value Farmland HTK Hühnertrockenkot HygrisC Landesgrundwasserdatenbank InVeKoS Integriertes Verwaltungs- und Kontrollsystem IT.NRW Landesbetrieb Information und Technik Nordrhein-Westfalen JGS Jauche, Gülle, Silagesickersäfte JKI Julius Kühn-Instituts - Bundesforschungsinstitut für Kulturpflanzen kont. kontinental LaFIS landwirtschaftliches Flächeninformationssystem LAI Bund-/Länder Arbeitsgemeinschaft für Immissionsschutz LANUV Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NordrheinWestfalen (LANUV) LESchV Landes-Erosionsschutzverordnung LF Landwirtschaftlich genutzte Fläche LIKI Länderinitiative Kernindikatoren LRT Lebensraumtypen LUFA Landwirtschaftliche Untersuchungs- und Forschungsanstalt Nordrhein -Westfalen LWG Landeswassergesetz LWK Landwirtschaftskammer (Selbstverwaltungsaufgaben) MBA mechanisch-biologischen Abfallbehandlungsanlagen Mill. Million MKULNV Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen MST Messstelle N Stickstoff N2O Distickstoffmonoxid/ Lachgas NaWaRo Nachwachsende Rohstoffe NDMA N-Nitroso-Dimethylamin NH3 Ammoniak NL Niederlande LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/7576 139 Abkürzung Beschreibung Nmin mineralisierter Stickstoff nrM nicht relevanten Metabolite NSG Naturschutzgebiet Ntier Stickstoff tierischen Ursprungs ÖFS Ökologischen Flächenstichprobe OFWK Oberflächenwasserkörper OGewV Oberflächengewässerverordnung OWi Ordnungswidrigkeit P Phosphat P2O5 Phosphorpentoxid PBSM Pflanzenbehandlungs- und Schädlingsbekämpfungsmitteln PBT bioakkumulierbaren und toxischen Stoffes PFT Perfluorierte Tenside POP persistente organische Schadstoffe PSM Pflanzenschutzmittel Reg.-Bez. Regierungsbezirk RLV Rheinischer Landwirtschafts-Verband e.V. RTO regenerativen thermischen Oxidation spp. Subspezies/ Unterart SRU Sachverständigenrat für Umweltfragen TA Technischen Anleitung TrinkwV Trinkwasserverordnung TS Trockensubstanz UBA Umweltbundesamt UWB Untere Wasserbehörde VDLUFA Verband Deutscher Landwirtschaftlicher Untersuchungs- und Forschungsanstalten VNS Vertragsnaturschutz VOK Vor-Ort-Kontrolle vPvB sehr persistente und sehr bioakkumulierbare Stoffe VSchRL Vogelschutzrichtlinie WasEG Wasserentnahmeentgeltgesetz WDüngNachwV Wirtschaftsdüngernachweisverordnung WDüngV Verordnung über das Inverkehrbringen und Befördern von Wirtschaftsdünger WHG Wasserhaushaltsgesetz WLV Westfälisch-Lippischer Landwirtschaftsverband e.V. WRRL EG-Wasserrahmenrichtlinie LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/7576 140 LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/7576 141 Übersicht der Abbildungen im Textteil ABBILDUNG 1 ENTWICKLUNG DER FLÄCHENNUTZUNG FÜR DIE 10 WICHTIGSTEN ACKERKULTUREN IN NORDRHEIN-WESTFALEN ........................ 5 ABBILDUNG 2: REAKTIVER STICKSTOFF: EMISSIONEN AUS DER LANDWIRTSCHAFT IN NRW ......................................................................................................... 17 ABBILDUNG 3: AMMONIAK-STICKSTOFF: EMISSIONEN AUS DER LANDWIRTSCHAFT IN NRW ......................................................................................................... 17 ABBILDUNG 4: STICKSTOFFEINTRAG IN WALDGEBIETEN IN NRW.................. 18 ABBILDUNG 5: KARTE DER NATIONALEN STICKSTOFF-VORBELASTUNG (DEPOSITIONSDATEN FÜR DAS JAHR 2007- LANDNUTZUNGSKLASSE LAUBWALD; UBA, 2014) ................................................................ 19 ABBILDUNG 6: HOFTOR-BILANZ (NACH VDLUFA 2007, VERÄNDERT) ............. 25 ABBILDUNG 7: FELD-STALLBILANZ (NACH VDLUFA 2007, VERÄNDERT) ........ 26 ABBILDUNG 8: SCHLAGBILANZ (NACH VDLUFA 2007, VERÄNDERT) ............... 27 ABBILDUNG 9: HUMUSGEHALTE NACH REGIONEN (AUSWERTUNG LWK, 47.686 ANALYSEN AUS 2006 – 2012) ........................................................................... 39 ABBILDUNG 10: HUMUSGEHALTE NACH REGIONEN (HUMUSMONITORING LANUV NRW, N = 196) ................................................................................................. 39 ABBILDUNG 11: STICKSTOFF- UND PHOSPHOREINTRÄGE IN OBERFLÄCHENGEWÄSSER NRWS DURCH EROSION, OBERFLÄCHENABFLUSS, DRÄNAGEN UND GRUNDWASSER PRO HEKTAR, MITTELWERTE DER JAHRE 2007-2011 BERECHNET AUS MODELLIERUNGSERGEBNISSEN. .............. 59 ABBILDUNG 12: ERGEBNISSE DER UNTERSUCHUNG DER OBERFLÄCHENWASSERKÖRPER (OFWK) AUF PFLANZENBEHANDLUNGS- UND SCHÄDLINGSBEKÄMPFUNGSMITTEL (PBSM) IM 2. MONITORINGZYKLUS GEMÄß DER EUROPÄISCHEN WASSERRAHMENRICHTLINIE. DARGESTELLT IST DIE ANZAHL DER OBERFLÄCHENWASSERKÖRPER IN DEN EINZELNEN TEILEINZUGSGEBIETEN VON NRW, SOWIE DEREN ANTEIL DER AUF PBSM UNTERSUCHT WURDE, DEREN ANTEIL IN DEM ÜBERSCHREITUNGEN BZW. KEINE ÜBERSCHREITUNGEN DER UMWELTQUALITÄTSNOMEN (ANLAGE 7 UND 5) BZW. ORIENTIERUNGSWERT (NICHT GESETZLICH VERBINDLICH GEREGELT) FESTGESTELLT WURDEN...................................... 66 ABBILDUNG 13: AKTUELLE NITRATKONZENTRATION DER GRUND- UND ROHWASSERMESSSTELLEN IM OBEREN GRUNDWASSERLEITER AB 2013 BIS HEUTE (STAND DER DATENABFRAGE: 14.08.2014; QUELLE: LANDESGRUNDWASSERDATENBANK HYGRISC). AUSGEWERTET WURDE DER JEWEILS LETZTE NITRAT-MESSWERT PRO MESSTELLE. LEGENDE: LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/7576 142 ROT: MESSWERT > 50 MG/L, ORANGE: >37,5 MG/L, GELB: >25 MG/L, GRÜN: >12,5 MG/L, DUNKELBLAU: >BG, HELLBLAU: 50 MG/L IM ZEITRAUM 2013-2014 (STAND: HYGRISC, 14.08.2014) ........... 167 LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/7576 149 Tabelle B1: (zu Frage 2) Bodennutzungshaupterhebungen 1991– 2010: Anbauflächen für Gemüse und andere Gartenbauerzeugnisse in NordrheinWestfalen nach kreisfreien Städten und Kreisen*) Kreisfreie Städte 05 111 000 Düsseldorf 321 290 324 355 292 283 05 112 000 Duisburg 14 18 11 37 44 43 05 113 000 Essen 42 47 40 50 66 43 05 114 000 Krefeld 446 530 451 539 552 648 05 116 000 Mönchengladbach 102 113 100 116 117 105 05 117 000 Mülheim an der Ruhr 19 68 43 22 20 19 05 119 000 Oberhausen 11 9 5 10 9 8 05 120 000 Remscheid 1 1 2 2 1 – 05 122 000 Solingen 18 20 22 19 16 18 05 124 000 Wuppertal 10 26 8 14 10 13 Kreise 05 154 000 Kleve 2 307 3 072 3 676 3 531 3 472 3 606 05 158 000 Mettmann 129 146 103 128 143 147 05 162 000 Rhein-Kreis Neuss 1 375 1 937 1 758 2 006 1 809 2 028 05 166 000 Viersen 1 830 2 149 2 194 2 922 2 835 3 222 05 170 000 Wesel 592 705 767 900 803 821 05 100 000 Reg.-Bez. Düsseldorf 7 218 9 131 9 501 10 651 10 191 11 001 Kreisfreie Städte 05 313 000 Aachen 63 20 27 25 33 . 05 314 000 Bonn 89 115 74 83 87 134 05 315 000 Köln 185 104 162 147 126 152 05 316 000 Leverkusen 11 16 9 14 11 14 Kreise 05 334 000 Aachen, Städteregion . . . . . 168 05 354 000 Aachen 35 92 103 101 110 . 05 358 000 Düren 543 724 752 981 1 061 1 199 05 362 000 Rhein-Erft-Kreis 1 387 1 748 1 746 1 759 1 629 1 753 05 366 000 Euskirchen 671 683 840 741 543 686 05 370 000 Heinsberg 257 345 601 760 911 1 261 05 374 000 Oberbergischer Kreis 9 11 7 6 8 2 05 378 000 Rheinisch-Bergischer Kreis 52 44 63 79 60 57 05 382 000 Rhein-Sieg-Kreis 1 782 1 993 1 815 2 173 1 850 1 693 05 300 000 Reg.-Bez. Köln 5 084 5 895 6 197 6 868 6 428 7 117 Kreisfreie Städte 05 512 000 Bottrop 97 144 223 256 254 293 05 513 000 Gelsenkirchen 13 14 8 12 8 7 05 515 000 Münster 139 134 151 191 227 212 Kreise 05 554 000 Borken 1 267 1 479 1 491 1 654 1 786 1 918 05 558 000 Coesfeld 144 152 192 283 249 258 05 562 000 Recklinghausen 563 702 734 782 777 911 05 566 000 Steinfurt 207 262 359 412 367 408 05 570 000 Warendorf 468 557 712 908 1 045 964 05 500 000 Reg.-Bez. Münster 2 899 3 443 3 870 4 499 4 713 4 970 Kreisfreie Stadt 05 711 000 Bielefeld 218 176 216 213 238 238 Kreise 05 754 000 Gütersloh 306 504 542 579 532 461 05 758 000 Herford 246 271 270 341 288 224 05 762 000 Höxter 427 326 336 371 407 247 05 766 000 Lippe 385 589 569 527 472 530 05 770 000 Minden-Lübbecke 163 247 369 615 771 800 05 774 000 Paderborn 190 264 330 352 418 294 05 700 000 Reg.-Bez. Detmold 1 935 2 377 2 632 2 997 3 127 2 793 Kreisfreie Städte 05 911 000 Bochum 20 16 11 12 12 9 05 913 000 Dortmund 49 133 44 50 47 37 05 914 000 Hagen 6 2 2 3 2 2 05 915 000 Hamm 20 33 26 36 27 22 05 916 000 Herne 5 4 5 10 12 12 Kreise 05 954 000 Ennepe-Ruhr-Kreis 55 90 106 82 60 40 05 958 000 Hochsauerlandkreis 23 31 38 33 40 24 05 962 000 Märkischer Kreis 48 69 96 84 77 71 05 966 000 Olpe 5 9 13 18 13 12 05 970 000 Siegen-Wittgenstein 9 9 6 8 8 4 05 974 000 Soest 590 773 760 713 607 556 05 978 000 Unna 176 261 245 259 287 294 05 900 000 Reg.-Bez. Arnsberg 1 007 1 431 1 351 1 309 1 191 1 084 05 000 000 Nordrhein-Westfalen 18 142 22 278 23 551 26 323 25 649 26 965 Amtliche Schlüssel- Nr. Verwaltungsbezirk Fläche in ha Berichtsjahr 19911) 19951) 19992) 20032) 20072) 20103) LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/7576 150 Tabelle B2: (zu Frage 2) Bodennutzungshaupterhebungen 1991– 2010: Anbauflächen für Feldgras/Grasanbau auf dem Ackerland in NordrheinWestfalen nach kreisfreien Städten und Kreisen*) Kreisfreie Städte 05 111 000 Düsseldorf 46 80 65 88 100 125 05 112 000 Duisburg 16 12 24 16 74 100 05 113 000 Essen 86 88 125 104 160 211 05 114 000 Krefeld 44 91 73 68 66 95 05 116 000 Mönchengladbach 162 223 244 281 308 367 05 117 000 Mülheim an der Ruhr 20 9 11 18 35 68 05 119 000 Oberhausen – 4 6 8 23 37 05 120 000 Remscheid 42 58 50 41 62 71 05 122 000 Solingen 10 36 47 63 54 84 05 124 000 Wuppertal 36 40 61 55 107 163 Kreise 05 154 000 Kleve 2 533 2 378 2 254 1 872 2 337 2 459 05 158 000 Mettmann 119 176 319 363 483 613 05 162 000 Rhein-Kreis Neuss 345 356 432 496 486 739 05 166 000 Viersen 1 453 1 557 1 549 1 456 1 480 1 528 05 170 000 Wesel 1 409 1 880 1 664 1 492 1 526 1 884 05 100 000 Reg.-Bez. Düsseldorf 6 321 6 986 6 925 6 419 7 302 8 544 Kreisfreie Städte 05 313 000 Aachen 22 15 21 31 47 . 05 314 000 Bonn 29 25 4 29 12 14 05 315 000 Köln 57 46 34 79 72 80 05 316 000 Leverkusen 10 43 129 119 168 164 Kreise 05 334 000 Aachen, Städteregion . . . . . 280 05 354 000 Aachen 65 66 93 79 143 . 05 358 000 Düren 277 371 349 404 363 569 05 362 000 Rhein-Erft-Kreis 138 127 206 222 247 386 05 366 000 Euskirchen 236 271 259 309 418 799 05 370 000 Heinsberg 560 738 634 886 905 1 177 05 374 000 Oberbergischer Kreis 71 104 112 116 145 231 05 378 000 Rheinisch-Bergischer Kreis 135 168 164 201 266 283 05 382 000 Rhein-Sieg-Kreis 278 313 351 435 484 823 05 300 000 Reg.-Bez. Köln 1 878 2 289 2 356 2 910 3 269 4 805 Kreisfreie Städte 05 512 000 Bottrop – 23 5 56 37 42 05 513 000 Gelsenkirchen 8 17 24 54 48 66 05 515 000 Münster 114 318 273 323 326 317 Kreise 05 554 000 Borken 970 1 383 1 814 2 454 3 030 4 532 05 558 000 Coesfeld 666 806 953 1 062 1 339 1 668 05 562 000 Recklinghausen 301 459 525 676 850 975 05 566 000 Steinfurt 789 1 288 1 711 1 962 2 122 2 909 05 570 000 Warendorf 681 778 789 779 1 161 1 604 05 500 000 Reg.-Bez. Münster 3 528 5 073 6 093 7 368 8 913 12 113 Kreisfreie Stadt 05 711 000 Bielefeld 107 59 102 111 132 189 Kreise 05 754 000 Gütersloh 520 893 1 296 1 411 1 533 2 229 05 758 000 Herford 105 142 189 214 346 489 05 762 000 Höxter 265 256 280 252 542 1 130 05 766 000 Lippe 299 448 467 508 812 1 275 05 770 000 Minden-Lübbecke 212 316 420 406 636 1 042 05 774 000 Paderborn 1 113 1 235 1 227 1 022 1 172 1 522 05 700 000 Reg.-Bez. Detmold 2 620 3 349 3 981 3 923 5 173 7 875 Kreisfreie Städte 05 911 000 Bochum 28 15 61 50 66 75 05 913 000 Dortmund 25 79 49 88 95 158 05 914 000 Hagen 18 16 33 11 41 69 05 915 000 Hamm 30 49 54 98 86 161 05 916 000 Herne 14 8 37 34 37 37 Kreise 05 954 000 Ennepe-Ruhr-Kreis 98 119 156 237 318 370 05 958 000 Hochsauerlandkreis 826 616 662 489 639 1 242 05 962 000 Märkischer Kreis 222 272 318 273 480 732 05 966 000 Olpe 103 41 62 60 60 91 05 970 000 Siegen-Wittgenstein 106 57 46 35 62 101 05 974 000 Soest 586 493 609 504 781 1 205 05 978 000 Unna 126 191 261 248 393 648 05 900 000 Reg.-Bez. Arnsberg 2 182 1 956 2 348 2 127 3 057 4 889 05 000 000 Nordrhein-Westfalen 16 529 19 653 21 703 22 748 27 715 38 226 Amtliche Schlüssel- Nr. Verwaltungsbezirk Fläche in ha Berichtsjahr 19911) 19951) 19992) 20032) 20072) 20103) LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/7576 151 Tabelle B3: (zu Frage 2) Bodennutzungshaupterhebungen 1991– 2010: Anbauflächen für Kartoffeln in Nordrhein-Westfalen nach kreisfreien Städten und Kreisen*) Kreisfreie Städte 05 111 000 Düsseldorf 53 85 46 57 26 44 05 112 000 Duisburg 40 46 43 66 45 53 05 113 000 Essen 60 137 78 31 29 14 05 114 000 Krefeld 318 277 220 190 257 225 05 116 000 Mönchengladbach 498 654 625 625 673 573 05 117 000 Mülheim an der Ruhr 47 54 38 31 27 32 05 119 000 Oberhausen 5 8 5 10 11 10 05 120 000 Remscheid 5 2 1 1 – – 05 122 000 Solingen 7 5 6 6 5 13 05 124 000 Wuppertal 11 22 16 16 2 3 Kreise 05 154 000 Kleve 2 744 4 013 4 666 5 069 5 397 5 565 05 158 000 Mettmann 282 282 258 213 177 180 05 162 000 Rhein-Kreis Neuss 1 915 2 525 2 273 2 133 1 997 2 217 05 166 000 Viersen 4 278 4 531 4 295 4 156 4 494 4 235 05 170 000 Wesel 733 828 846 769 985 851 05 100 000 Reg.-Bez. Düsseldorf 10 994 13 468 13 416 13 373 14 126 14 016 Kreisfreie Städte 05 313 000 Aachen 7 30 29 26 24 . 05 314 000 Bonn 17 15 19 7 4 2 05 315 000 Köln 44 76 137 53 35 31 05 316 000 Leverkusen 11 17 13 14 8 6 Kreise 05 334 000 Aachen, Städteregion . . . . . 639 05 354 000 Aachen 168 475 456 540 586 . 05 358 000 Düren 1 835 3 073 3 119 3 185 3 499 3 309 05 362 000 Rhein-Erft-Kreis 1 075 1 595 1 741 1 914 1 934 1 812 05 366 000 Euskirchen 322 334 395 276 294 316 05 370 000 Heinsberg 1 702 2 762 2 955 2 691 2 674 2 468 05 374 000 Oberbergischer Kreis 66 32 24 17 11 8 05 378 000 Rheinisch-Bergischer Kreis 24 38 34 42 30 27 05 382 000 Rhein-Sieg-Kreis 159 267 274 308 242 217 05 300 000 Reg.-Bez. Köln 5 428 8 714 9 197 9 071 9 340 8 836 Kreisfreie Städte 05 512 000 Bottrop 59 94 125 157 163 193 05 513 000 Gelsenkirchen 4 5 8 6 16 13 05 515 000 Münster 48 48 49 29 35 45 Kreise 05 554 000 Borken 1 416 1 870 1 919 2 010 1 883 1 883 05 558 000 Coesfeld 77 118 110 103 95 80 05 562 000 Recklinghausen 399 447 417 392 397 351 05 566 000 Steinfurt 317 537 360 255 230 243 05 570 000 Warendorf 852 927 870 724 649 551 05 500 000 Reg.-Bez. Münster 3 172 4 046 3 859 3 676 3 468 3 360 Kreisfreie Stadt 05 711 000 Bielefeld 48 53 83 81 91 58 Kreise 05 754 000 Gütersloh 658 727 837 848 863 735 05 758 000 Herford 157 222 227 272 330 396 05 762 000 Höxter 53 73 74 54 45 48 05 766 000 Lippe 126 182 175 266 452 472 05 770 000 Minden-Lübbecke 367 523 766 667 592 722 05 774 000 Paderborn 235 284 248 295 319 296 05 700 000 Reg.-Bez. Detmold 1 644 2 064 2 410 2 483 2 692 2 726 Kreisfreie Städte 05 911 000 Bochum 4 14 5 2 5 4 05 913 000 Dortmund 23 10 24 43 49 50 05 914 000 Hagen 7 3 2 2 2 3 05 915 000 Hamm 35 33 73 25 27 15 05 916 000 Herne 2 – 1 1 2 2 Kreise 05 954 000 Ennepe-Ruhr-Kreis 95 113 113 93 66 26 05 958 000 Hochsauerlandkreis 153 104 63 49 51 59 05 962 000 Märkischer Kreis 93 107 126 130 122 126 05 966 000 Olpe 90 46 30 18 11 6 05 970 000 Siegen-Wittgenstein 250 229 136 153 83 42 05 974 000 Soest 409 513 985 1 053 1 114 1 145 05 978 000 Unna 306 401 589 618 581 661 05 900 000 Reg.-Bez. Arnsberg 1 466 1 573 2 148 2 186 2 114 2 137 05 000 000 Nordrhein-Westfalen 22 705 29 867 31 030 30 789 31 739 31 074 Amtliche Schlüssel- Nr. Verwaltungsbezirk Fläche in ha Berichtsjahr 19911) 19951) 19992) 20032) 20072) 20103) LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/7576 152 Tabelle B4: (zu Frage 2) Bodennutzungshaupterhebungen 1991– 2010: Anbauflächen für Körnermais in Nordrhein-Westfalen nach kreisfreien Städten und Kreisen*) Kreisfreie Städte 05 111 000 Düsseldorf 26 52 48 81 91 122 05 112 000 Duisburg 71 105 91 51 45 158 05 113 000 Essen 129 84 88 47 23 35 05 114 000 Krefeld 95 261 196 139 91 150 05 116 000 Mönchengladbach 38 48 74 38 25 43 05 117 000 Mülheim an der Ruhr 78 91 53 16 9 5 05 119 000 Oberhausen 8 6 30 30 7 8 05 120 000 Remscheid 1 – 6 – – – 05 122 000 Solingen 44 14 2 4 – – 05 124 000 Wuppertal 12 1 25 11 – 1 Kreise 05 154 000 Kleve 1 970 2 620 3 246 1 908 1 347 3 591 05 158 000 Mettmann 158 205 132 70 62 55 05 162 000 Rhein-Kreis Neuss 403 680 693 842 430 634 05 166 000 Viersen 209 614 907 592 291 667 05 170 000 Wesel 1 862 1 992 2 164 1 817 1 365 2 568 05 100 000 Reg.-Bez. Düsseldorf 5 107 6 773 7 755 5 646 3 786 8 036 Kreisfreie Städte 05 313 000 Aachen – 7 9 2 – . 05 314 000 Bonn 0 5 3 2 0 – 05 315 000 Köln 20 163 238 154 76 110 05 316 000 Leverkusen 34 8 11 8 6 8 Kreise 05 334 000 Aachen, Städteregion . . . . . 65 05 354 000 Aachen 27 41 25 21 – . 05 358 000 Düren 243 252 237 173 243 274 05 362 000 Rhein-Erft-Kreis 72 128 171 120 155 435 05 366 000 Euskirchen 97 83 80 95 77 221 05 370 000 Heinsberg 224 447 375 310 187 495 05 374 000 Oberbergischer Kreis 8 22 11 17 16 58 05 378 000 Rheinisch-Bergischer Kreis 17 6 18 29 15 23 05 382 000 Rhein-Sieg-Kreis 322 176 246 209 144 328 05 300 000 Reg.-Bez. Köln 1 063 1 338 1 424 1 139 920 2 018 Kreisfreie Städte 05 512 000 Bottrop 411 414 435 72 20 341 05 513 000 Gelsenkirchen 19 31 37 27 44 70 05 515 000 Münster 1 993 1 763 2 191 882 800 2 504 Kreise 05 554 000 Borken 8 000 9 477 11 987 4 145 3 296 15 755 05 558 000 Coesfeld 10 013 10 956 13 429 2 024 1 719 13 937 05 562 000 Recklinghausen 2 331 2 328 2 536 1 337 1 096 2 844 05 566 000 Steinfurt 12 699 12 817 14 694 5 053 4 920 17 629 05 570 000 Warendorf 11 874 12 108 13 972 3 852 3 507 13 727 05 500 000 Reg.-Bez. Münster 47 340 49 893 59 281 17 392 15 401 66 807 Kreisfreie Stadt 05 711 000 Bielefeld 315 244 266 120 106 196 Kreise 05 754 000 Gütersloh 5 465 5 815 6 206 3 818 3 493 6 955 05 758 000 Herford 928 680 616 319 114 272 05 762 000 Höxter 249 264 249 182 137 308 05 766 000 Lippe 276 265 213 235 127 307 05 770 000 Minden-Lübbecke 3 982 4 238 4 737 2 273 1 516 4 230 05 774 000 Paderborn 2 119 2 357 2 834 1 341 894 3 562 05 700 000 Reg.-Bez. Detmold 13 332 13 863 15 122 8 288 6 386 15 830 Kreisfreie Städte 05 911 000 Bochum 83 65 40 43 52 60 05 913 000 Dortmund 224 151 176 125 110 103 05 914 000 Hagen 5 7 11 2 – 7 05 915 000 Hamm 790 899 964 417 375 880 05 916 000 Herne 48 47 38 28 18 33 Kreise 05 954 000 Ennepe-Ruhr-Kreis 113 63 41 22 2 85 05 958 000 Hochsauerlandkreis 74 30 32 41 42 123 05 962 000 Märkischer Kreis 120 98 113 18 42 76 05 966 000 Olpe 26 7 3 3 – 4 05 970 000 Siegen-Wittgenstein 4 2 0 – 4 5 05 974 000 Soest 2 730 2 771 2 956 1 304 949 2 582 05 978 000 Unna 1 563 1 655 1 917 726 642 1 925 05 900 000 Reg.-Bez. Arnsberg 5 780 5 793 6 291 2 729 2 237 5 883 05 000 000 Nordrhein-Westfalen 72 623 77 659 89 872 35 194 28 730 98 575 Amtliche Schlüssel- Nr. Verwaltungsbezirk Fläche in ha Berichtsjahr 19911) 19951) 19992) 20032) 20072) 20103) LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/7576 153 Tabelle B5: (zu Frage 2) Bodennutzungshaupterhebungen 1991– 2010: Anbauflächen für Silomais in Nordrhein-Westfalen nach kreisfreien Städten und Kreisen*) Kreisfreie Städte 05 111 000 Düsseldorf 30 26 22 27 23 19 05 112 000 Duisburg 171 133 113 109 93 69 05 113 000 Essen 286 261 290 159 110 185 05 114 000 Krefeld 181 152 156 154 170 220 05 116 000 Mönchengladbach 363 414 431 353 346 401 05 117 000 Mülheim an der Ruhr 112 42 81 78 64 88 05 119 000 Oberhausen 67 52 41 32 54 47 05 120 000 Remscheid 63 69 92 78 83 98 05 122 000 Solingen 81 105 105 94 90 98 05 124 000 Wuppertal 109 142 129 172 155 164 Kreise 05 154 000 Kleve 12 643 12 886 13 204 12 084 12 843 14 060 05 158 000 Mettmann 476 396 350 368 397 395 05 162 000 Rhein-Kreis Neuss 959 926 875 676 1 254 1 291 05 166 000 Viersen 4 181 4 054 4 152 3 910 4 010 4 371 05 170 000 Wesel 8 231 8 568 8 402 7 718 7 845 8 431 05 100 000 Reg.-Bez. Düsseldorf 27 952 28 226 28 443 26 012 27 536 29 940 Kreisfreie Städte 05 313 000 Aachen 276 319 304 322 377 . 05 314 000 Bonn 74 69 37 29 17 22 05 315 000 Köln 26 16 29 15 159 499 05 316 000 Leverkusen 79 114 114 99 126 141 Kreise 05 334 000 Aachen, Städteregion . . . . . 1 306 05 354 000 Aachen 602 664 661 680 1 001 . 05 358 000 Düren 800 1 094 1 198 1 105 1 521 2 314 05 362 000 Rhein-Erft-Kreis 173 205 179 225 641 1 213 05 366 000 Euskirchen 1 024 975 766 788 1 054 1 611 05 370 000 Heinsberg 3 571 3 883 4 179 3 830 4 561 4 494 05 374 000 Oberbergischer Kreis 638 750 876 906 1 093 1 505 05 378 000 Rheinisch-Bergischer Kreis 734 714 766 749 935 787 05 382 000 Rhein-Sieg-Kreis 1 718 1 727 1 663 1 617 2 033 2 410 05 300 000 Reg.-Bez. Köln 9 714 10 530 10 771 10 363 13 519 16 302 Kreisfreie Städte 05 512 000 Bottrop 458 423 363 400 529 656 05 513 000 Gelsenkirchen 120 108 138 149 143 156 05 515 000 Münster 1 995 1 907 1 685 1 558 1 733 1 609 Kreise 05 554 000 Borken 24 836 25 081 24 631 21 375 23 744 23 202 05 558 000 Coesfeld 10 240 9 635 8 701 7 450 8 240 8 117 05 562 000 Recklinghausen 4 053 4 053 3 843 3 746 4 627 4 296 05 566 000 Steinfurt 25 061 23 157 20 343 18 137 20 358 20 194 05 570 000 Warendorf 11 714 10 882 9 757 8 790 9 608 9 870 05 500 000 Reg.-Bez. Münster 78 477 75 245 69 462 61 604 68 982 68 100 Kreisfreie Stadt 05 711 000 Bielefeld 467 480 480 497 609 553 Kreise 05 754 000 Gütersloh 8 957 8 047 7 591 6 949 7 591 8 149 05 758 000 Herford 1 143 888 738 607 1 014 1 435 05 762 000 Höxter 2 666 2 509 2 529 2 278 3 563 5 339 05 766 000 Lippe 1 724 1 702 1 508 1 263 2 083 3 262 05 770 000 Minden-Lübbecke 6 895 5 870 4 959 4 305 5 206 6 351 05 774 000 Paderborn 5 493 4 786 4 602 4 188 5 256 5 865 05 700 000 Reg.-Bez. Detmold 27 343 24 282 22 406 20 087 25 322 30 954 Kreisfreie Städte 05 911 000 Bochum 48 51 26 21 8 12 05 913 000 Dortmund 386 346 403 343 304 409 05 914 000 Hagen 70 86 108 96 92 100 05 915 000 Hamm 1 072 1 055 971 850 824 982 05 916 000 Herne 43 23 5 2 8 12 Kreise 05 954 000 Ennepe-Ruhr-Kreis 644 600 754 808 937 1 004 05 958 000 Hochsauerlandkreis 1 021 1 135 1 326 1 459 1 998 2 757 05 962 000 Märkischer Kreis 1 101 1 173 1 140 1 204 1 249 1 794 05 966 000 Olpe 205 164 183 193 239 380 05 970 000 Siegen-Wittgenstein 92 92 95 113 99 127 05 974 000 Soest 3 456 3 637 3 375 3 052 3 903 4 712 05 978 000 Unna 2 500 2 159 1 885 1 662 1 606 2 000 05 900 000 Reg.-Bez. Arnsberg 10 637 10 521 10 271 9 802 11 267 14 290 05 000 000 Nordrhein-Westfalen 154 124 148 804 141 353 127 868 146 625 159 586 Amtliche Schlüssel- Nr. Verwaltungsbezirk Fläche in ha Berichtsjahr 19911) 19951) 19992) 20032) 20072) 20103) LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/7576 154 Tabelle B6: (zu Frage 2) Bodennutzungshaupterhebungen 1991– 2010: Anbauflächen für Triticale in Nordrhein-Westfalen nach kreisfreien Städten und Kreisen*) Kreisfreie Städte 05 111 000 Düsseldorf 6 8 12 31 38 34 05 112 000 Duisburg 134 154 128 159 115 119 05 113 000 Essen 3 36 63 88 130 81 05 114 000 Krefeld 22 23 39 136 107 93 05 116 000 Mönchengladbach 23 46 55 72 53 31 05 117 000 Mülheim an der Ruhr 29 9 65 89 87 53 05 119 000 Oberhausen 10 25 34 59 58 19 05 120 000 Remscheid 27 41 44 42 51 53 05 122 000 Solingen 7 67 34 48 30 23 05 124 000 Wuppertal 14 32 33 63 40 65 Kreise 05 154 000 Kleve 2 889 2 583 1 637 2 173 1 207 989 05 158 000 Mettmann 69 190 275 310 231 212 05 162 000 Rhein-Kreis Neuss 97 295 470 495 380 446 05 166 000 Viersen 269 339 285 322 203 93 05 170 000 Wesel 2 507 2 971 2 555 3 197 2 359 2 343 05 100 000 Reg.-Bez. Düsseldorf 6 104 6 819 5 728 7 285 5 091 4 653 Kreisfreie Städte 05 313 000 Aachen – 6 21 34 43 . 05 314 000 Bonn – 0 0 0 – 10 05 315 000 Köln 70 28 91 67 37 29 05 316 000 Leverkusen – 7 28 41 39 34 Kreise 05 334 000 Aachen, Städteregion . . . . . 43 05 354 000 Aachen 10 130 120 112 76 . 05 358 000 Düren 85 138 379 376 240 190 05 362 000 Rhein-Erft-Kreis 93 189 376 379 71 97 05 366 000 Euskirchen 126 368 633 563 447 567 05 370 000 Heinsberg 53 132 525 499 303 234 05 374 000 Oberbergischer Kreis 134 156 69 143 88 101 05 378 000 Rheinisch-Bergischer Kreis 7 49 23 54 30 31 05 382 000 Rhein-Sieg-Kreis 60 160 156 257 236 377 05 300 000 Reg.-Bez. Köln 637 1 364 2 420 2 525 1 610 1 712 Kreisfreie Städte 05 512 000 Bottrop 177 73 71 117 30 18 05 513 000 Gelsenkirchen 66 72 61 66 27 23 05 515 000 Münster 620 870 581 1 043 800 842 Kreise 05 554 000 Borken 4 734 5 435 4 423 5 483 3 486 3 989 05 558 000 Coesfeld 2 882 3 055 2 233 2 078 1 248 1 353 05 562 000 Recklinghausen 1 615 1 679 1 540 1 305 822 958 05 566 000 Steinfurt 9 268 10 421 8 336 12 086 9 538 11 242 05 570 000 Warendorf 3 480 4 666 4 329 5 581 4 348 5 052 05 500 000 Reg.-Bez. Münster 22 841 26 270 21 573 27 759 20 298 23 478 Kreisfreie Stadt 05 711 000 Bielefeld 477 437 300 484 396 376 Kreise 05 754 000 Gütersloh 3 192 3 738 3 140 4 775 4 545 5 084 05 758 000 Herford 641 746 662 709 721 770 05 762 000 Höxter 432 1 120 1 447 1 856 2 015 2 207 05 766 000 Lippe 1 858 1 235 1 726 1 947 1 808 1 708 05 770 000 Minden-Lübbecke 5 625 6 431 5 842 7 380 7 423 8 025 05 774 000 Paderborn 1 338 1 921 2 407 3 709 3 789 4 251 05 700 000 Reg.-Bez. Detmold 13 563 15 629 15 525 20 860 20 698 22 421 Kreisfreie Städte 05 911 000 Bochum 20 40 73 86 12 4 05 913 000 Dortmund 30 77 66 50 53 37 05 914 000 Hagen 19 28 12 26 – 3 05 915 000 Hamm 227 452 315 391 260 242 05 916 000 Herne 19 17 26 10 5 5 Kreise 05 954 000 Ennepe-Ruhr-Kreis 85 147 101 123 146 103 05 958 000 Hochsauerlandkreis 301 726 715 1 064 767 950 05 962 000 Märkischer Kreis 132 308 224 276 194 199 05 966 000 Olpe 26 52 50 80 56 44 05 970 000 Siegen-Wittgenstein 73 78 46 52 48 38 05 974 000 Soest 621 986 1 229 2 145 2 056 2 756 05 978 000 Unna 798 1 049 698 835 610 592 05 900 000 Reg.-Bez. Arnsberg 2 350 3 960 3 556 5 138 4 208 4 972 05 000 000 Nordrhein-Westfalen 45 495 54 041 48 802 63 566 51 905 57 236 Amtliche Schlüssel- Nr. Verwaltungsbezirk Fläche in ha Berichtsjahr 19911) 19951) 19992) 20032) 20072) 20103) LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/7576 155 Tabelle B7: (zu Frage 2) Bodennutzungshaupterhebungen 1991– 2010: Anbauflächen für Wintergerste in Nordrhein-Westfalen nach kreisfreien Städten und Kreisen*) Kreisfreie Städte 05 111 000 Düsseldorf 287 255 330 368 358 331 05 112 000 Duisburg 385 274 274 293 358 318 05 113 000 Essen 306 287 282 350 315 345 05 114 000 Krefeld 397 230 154 249 294 235 05 116 000 Mönchengladbach 832 427 258 347 449 488 05 117 000 Mülheim an der Ruhr 129 59 82 94 102 121 05 119 000 Oberhausen 56 47 20 32 29 33 05 120 000 Remscheid 141 79 66 67 77 72 05 122 000 Solingen 129 90 71 79 103 83 05 124 000 Wuppertal 178 162 132 148 120 106 Kreise 05 154 000 Kleve 6 421 4 622 2 805 3 304 3 404 3 458 05 158 000 Mettmann 1 872 1 334 1 306 1 633 1 524 1 415 05 162 000 Rhein-Kreis Neuss 2 736 1 428 1 007 2 009 2 381 1 985 05 166 000 Viersen 2 108 1 320 663 997 1 083 1 071 05 170 000 Wesel 6 105 4 620 3 216 3 906 4 309 4 171 05 100 000 Reg.-Bez. Düsseldorf 22 082 15 235 10 665 13 875 14 905 14 232 Kreisfreie Städte 05 313 000 Aachen 286 155 122 115 130 . 05 314 000 Bonn 170 73 68 119 114 129 05 315 000 Köln 1 246 694 668 907 922 1 071 05 316 000 Leverkusen 91 45 34 54 55 108 Kreise 05 334 000 Aachen, Städteregion . . . . . 578 05 354 000 Aachen 1 116 519 373 508 592 . 05 358 000 Düren 6 056 3 317 2 952 3 672 4 710 3 558 05 362 000 Rhein-Erft-Kreis 5 157 2 474 2 298 3 314 4 393 3 161 05 366 000 Euskirchen 3 298 2 249 2 199 2 799 3 595 2 723 05 370 000 Heinsberg 3 807 2 203 1 945 2 379 2 979 2 723 05 374 000 Oberbergischer Kreis 475 369 186 229 194 122 05 378 000 Rheinisch-Bergischer Kreis 353 216 128 125 163 123 05 382 000 Rhein-Sieg-Kreis 3 442 2 159 1 641 2 181 2 773 2 319 05 300 000 Reg.-Bez. Köln 25 497 14 473 12 616 16 401 20 619 16 613 Kreisfreie Städte 05 512 000 Bottrop 483 310 201 349 315 306 05 513 000 Gelsenkirchen 165 93 62 76 60 51 05 515 000 Münster 2 938 2 079 1 717 2 092 1 883 1 698 Kreise 05 554 000 Borken 13 853 9 971 5 877 11 273 11 336 10 113 05 558 000 Coesfeld 14 061 10 081 8 969 11 029 10 852 10 119 05 562 000 Recklinghausen 5 523 3 850 3 231 3 907 3 642 3 469 05 566 000 Steinfurt 15 535 13 015 11 509 15 306 15 796 14 243 05 570 000 Warendorf 18 811 13 667 13 844 15 328 14 790 14 745 05 500 000 Reg.-Bez. Münster 71 369 53 067 45 410 59 360 58 673 54 743 Kreisfreie Stadt 05 711 000 Bielefeld 1 410 1 144 1 003 967 972 842 Kreise 05 754 000 Gütersloh 10 780 9 129 7 369 8 328 8 279 7 334 05 758 000 Herford 5 856 5 444 5 130 4 898 4 470 4 197 05 762 000 Höxter 12 547 11 878 11 106 10 355 10 777 10 150 05 766 000 Lippe 10 735 9 707 9 494 9 228 8 659 8 500 05 770 000 Minden-Lübbecke 15 475 13 680 12 966 12 037 11 682 10 864 05 774 000 Paderborn 13 631 11 754 10 703 10 708 9 587 8 953 05 700 000 Reg.-Bez. Detmold 70 434 62 737 57 772 56 521 54 425 50 841 Kreisfreie Städte 05 911 000 Bochum 409 268 289 314 276 329 05 913 000 Dortmund 1 109 739 673 793 733 684 05 914 000 Hagen 291 158 126 107 115 89 05 915 000 Hamm 2 280 1 662 1 643 1 742 1 730 1 852 05 916 000 Herne 95 65 70 80 76 73 Kreise 05 954 000 Ennepe-Ruhr-Kreis 1 107 821 655 690 574 539 05 958 000 Hochsauerlandkreis 4 535 3 510 3 188 3 031 3 349 3 293 05 962 000 Märkischer Kreis 2 380 1 865 1 676 1 607 1 650 1 564 05 966 000 Olpe 494 412 284 304 223 260 05 970 000 Siegen-Wittgenstein 274 191 106 99 104 113 05 974 000 Soest 16 539 13 361 12 867 13 418 13 069 12 339 05 978 000 Unna 5 097 3 495 3 472 3 972 4 121 4 209 05 900 000 Reg.-Bez. Arnsberg 34 610 26 547 25 050 26 158 26 017 25 344 05 000 000 Nordrhein-Westfalen 223 993 172 060 151 513 172 315 174 640 161 773 Amtliche Schlüssel- Nr. Verwaltungsbezirk Fläche in ha Berichtsjahr 19911) 19951) 19992) 20032) 20072) 20103) LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/7576 156 Tabelle B8: (zu Frage 2) Bodennutzungshaupterhebungen 1991– 2010: Anbauflächen für Winterraps in Nordrhein-Westfalen nach kreisfreien Städten und Kreisen*) Kreisfreie Städte 05 111 000 Düsseldorf 155 108 80 70 156 114 05 112 000 Duisburg 112 57 69 117 150 190 05 113 000 Essen 139 93 122 142 214 164 05 114 000 Krefeld 27 11 1 11 78 68 05 116 000 Mönchengladbach – – 27 24 161 132 05 117 000 Mülheim an der Ruhr 82 39 28 21 92 98 05 119 000 Oberhausen 7 10 7 14 21 29 05 120 000 Remscheid 36 31 4 37 19 26 05 122 000 Solingen 15 15 12 4 13 9 05 124 000 Wuppertal 94 47 35 36 79 78 Kreise 05 154 000 Kleve 1 078 614 392 908 1 955 1 615 05 158 000 Mettmann 1 071 709 895 915 1 239 1 329 05 162 000 Rhein-Kreis Neuss 98 178 154 263 735 593 05 166 000 Viersen 53 28 26 18 59 37 05 170 000 Wesel 538 305 196 301 1 041 956 05 100 000 Reg.-Bez. Düsseldorf 3 504 2 245 2 047 2 881 6 013 5 437 Kreisfreie Städte 05 313 000 Aachen – 14 21 24 75 . 05 314 000 Bonn – – – – 34 35 05 315 000 Köln 66 61 64 112 267 359 05 316 000 Leverkusen 52 – 1 6 31 84 Kreise 05 334 000 Aachen, Städteregion . . . . . 222 05 354 000 Aachen 15 45 45 38 148 . 05 358 000 Düren 809 786 960 953 2 406 2 875 05 362 000 Rhein-Erft-Kreis 139 101 66 75 1 165 1 405 05 366 000 Euskirchen 1 234 907 1 139 1 387 2 436 2 553 05 370 000 Heinsberg 35 92 197 154 1 096 1 038 05 374 000 Oberbergischer Kreis 3 – – – 5 20 05 378 000 Rheinisch-Bergischer Kreis 7 28 26 18 36 26 05 382 000 Rhein-Sieg-Kreis 245 179 285 363 838 870 05 300 000 Reg.-Bez. Köln 2 604 2 215 2 804 3 129 8 537 9 487 Kreisfreie Städte 05 512 000 Bottrop 17 64 26 27 – – 05 513 000 Gelsenkirchen 11 – – – – 6 05 515 000 Münster 91 122 103 208 493 274 Kreise 05 554 000 Borken 232 462 200 419 727 281 05 558 000 Coesfeld 1 756 1 867 1 623 2 253 3 551 2 248 05 562 000 Recklinghausen 627 428 331 475 714 665 05 566 000 Steinfurt 748 965 982 1 537 1 634 895 05 570 000 Warendorf 2 800 2 209 2 683 2 593 4 738 3 516 05 500 000 Reg.-Bez. Münster 6 282 6 117 5 948 7 512 11 857 7 885 Kreisfreie Stadt 05 711 000 Bielefeld 484 294 299 435 471 476 Kreise 05 754 000 Gütersloh 610 396 515 543 1 074 800 05 758 000 Herford 2 167 1 661 2 199 2 219 2 779 2 277 05 762 000 Höxter 7 443 5 105 5 174 5 881 7 241 7 230 05 766 000 Lippe 6 218 4 879 5 896 5 747 6 908 7 070 05 770 000 Minden-Lübbecke 3 496 3 015 4 039 3 846 5 870 5 757 05 774 000 Paderborn 6 130 4 492 5 258 4 765 5 211 5 612 05 700 000 Reg.-Bez. Detmold 26 548 19 843 23 381 23 436 29 554 29 220 Kreisfreie Städte 05 911 000 Bochum 254 168 205 231 252 225 05 913 000 Dortmund 545 420 471 415 531 539 05 914 000 Hagen 55 57 32 45 52 55 05 915 000 Hamm 417 390 495 594 905 903 05 916 000 Herne 13 14 18 30 35 40 Kreise 05 954 000 Ennepe-Ruhr-Kreis 294 237 215 296 335 222 05 958 000 Hochsauerlandkreis 2 242 1 780 1 769 1 801 2 020 2 049 05 962 000 Märkischer Kreis 1 063 622 708 768 811 973 05 966 000 Olpe 52 62 62 74 43 44 05 970 000 Siegen-Wittgenstein 11 0 1 8 – – 05 974 000 Soest 8 803 6 932 7 688 7 598 9 446 8 577 05 978 000 Unna 2 162 1 876 1 859 2 059 2 598 2 401 05 900 000 Reg.-Bez. Arnsberg 15 910 12 557 13 521 13 918 17 027 16 029 05 000 000 Nordrhein-Westfalen 54 848 42 977 47 701 50 877 72 988 68 058 Amtliche Schlüssel- Nr. Verwaltungsbezirk Fläche in ha Berichtsjahr 19911) 19951) 19992) 20032) 20072) 20103) LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/7576 157 Tabelle B9: (zu Frage 2) Bodennutzungshaupterhebungen 1991– 2010: Anbauflächen für Winterweizen in Nordrhein-Westfalen nach kreisfreien Städten und Kreisen*) Kreisfreie Städte 05 111 000 Düsseldorf 797 760 637 710 649 631 05 112 000 Duisburg 546 507 560 504 421 428 05 113 000 Essen 662 710 489 531 565 521 05 114 000 Krefeld 910 767 709 643 689 765 05 116 000 Mönchengladbach 1 806 1 673 1 686 1 767 1 690 1 865 05 117 000 Mülheim an der Ruhr 307 285 273 233 214 245 05 119 000 Oberhausen 47 34 27 34 36 65 05 120 000 Remscheid 50 45 44 67 60 61 05 122 000 Solingen 156 141 127 131 133 159 05 124 000 Wuppertal 213 216 192 171 259 286 Kreise 05 154 000 Kleve 8 035 8 351 7 257 8 947 9 834 10 492 05 158 000 Mettmann 3 292 3 150 2 731 2 911 2 763 2 752 05 162 000 Rhein-Kreis Neuss 8 907 8 485 8 071 8 824 8 202 9 285 05 166 000 Viersen 4 225 4 290 3 221 4 306 4 415 4 469 05 170 000 Wesel 4 970 4 976 4 387 4 795 5 540 6 058 05 100 000 Reg.-Bez. Düsseldorf 34 924 34 388 30 411 34 575 35 468 38 080 Kreisfreie Städte 05 313 000 Aachen 673 641 674 792 702 . 05 314 000 Bonn 215 202 173 210 183 194 05 315 000 Köln 2 254 2 178 2 187 2 314 1 869 2 669 05 316 000 Leverkusen 261 241 173 239 197 349 Kreise 05 334 000 Aachen, Städteregion . . . . . 4 583 05 354 000 Aachen 2 844 3 167 3 037 3 341 3 367 . 05 358 000 Düren 16 466 17 003 17 497 18 021 16 923 18 734 05 362 000 Rhein-Erft-Kreis 11 711 12 239 12 281 12 512 12 116 12 725 05 366 000 Euskirchen 8 710 8 744 8 576 8 624 8 057 8 847 05 370 000 Heinsberg 10 551 10 482 10 811 11 238 10 920 11 417 05 374 000 Oberbergischer Kreis 202 250 133 124 186 226 05 378 000 Rheinisch-Bergischer Kreis 419 414 285 311 325 377 05 382 000 Rhein-Sieg-Kreis 7 183 7 327 6 639 6 736 6 358 6 861 05 300 000 Reg.-Bez. Köln 61 490 62 888 62 466 64 463 61 202 66 981 Kreisfreie Städte 05 512 000 Bottrop 216 262 187 200 174 224 05 513 000 Gelsenkirchen 10 45 50 74 81 89 05 515 000 Münster 2 244 2 214 1 767 2 340 2 623 2 863 Kreise 05 554 000 Borken 3 721 4 087 3 473 5 569 8 264 8 171 05 558 000 Coesfeld 15 196 16 598 14 253 17 498 20 348 21 306 05 562 000 Recklinghausen 2 178 2 034 1 899 2 581 2 649 3 218 05 566 000 Steinfurt 5 525 5 756 4 717 6 868 9 952 10 504 05 570 000 Warendorf 16 913 17 400 14 281 17 241 19 592 20 826 05 500 000 Reg.-Bez. Münster 46 004 48 397 40 627 52 371 63 682 67 201 Kreisfreie Stadt 05 711 000 Bielefeld 1 201 1 286 978 1 200 1 168 1 240 Kreise 05 754 000 Gütersloh 2 815 2 826 2 002 2 839 3 734 4 126 05 758 000 Herford 5 580 5 442 4 397 5 467 5 550 5 502 05 762 000 Höxter 17 504 17 716 15 739 18 666 18 710 19 687 05 766 000 Lippe 12 655 12 785 12 237 14 438 14 275 15 072 05 770 000 Minden-Lübbecke 8 452 8 801 7 169 9 241 10 941 11 206 05 774 000 Paderborn 10 951 10 943 9 310 10 680 10 837 11 364 05 700 000 Reg.-Bez. Detmold 59 159 59 799 51 832 62 529 65 215 68 197 Kreisfreie Städte 05 911 000 Bochum 457 511 441 495 487 526 05 913 000 Dortmund 1 738 1 596 1 415 1 555 1 291 1 351 05 914 000 Hagen 209 236 108 162 209 200 05 915 000 Hamm 2 524 2 722 2 344 2 768 3 017 3 153 05 916 000 Herne 90 99 126 108 120 124 Kreise 05 954 000 Ennepe-Ruhr-Kreis 1 135 1 215 906 965 998 1 346 05 958 000 Hochsauerlandkreis 3 522 3 793 2 700 3 400 4 123 4 309 05 962 000 Märkischer Kreis 2 353 2 305 1 610 2 008 2 076 2 151 05 966 000 Olpe 306 258 201 234 274 299 05 970 000 Siegen-Wittgenstein 232 186 73 86 91 75 05 974 000 Soest 21 269 21 760 19 281 21 348 21 702 22 249 05 978 000 Unna 6 751 6 819 5 907 6 732 6 968 7 329 05 900 000 Reg.-Bez. Arnsberg 40 586 41 499 35 111 39 861 41 356 43 111 05 000 000 Nordrhein-Westfalen 242 162 246 972 220 447 253 798 266 922 283 570 Amtliche Schlüssel- Nr. Verwaltungsbezirk Fläche in ha Berichtsjahr 19911) 19951) 19992) 20032) 20072) 20103) LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/7576 158 Tabelle B10: (zu Frage 2) Bodennutzungshaupterhebungen 1991– 2010: Anbauflächen für Zuckerrüben in Nordrhein-Westfalen nach kreisfreien Städten und Kreisen*) Kreisfreie Städte 05 111 000 Düsseldorf 365 383 415 360 281 323 05 112 000 Duisburg 227 198 202 189 149 108 05 113 000 Essen 123 80 114 93 94 58 05 114 000 Krefeld 582 563 510 475 401 311 05 116 000 Mönchengladbach 1 595 1 516 1 520 1 393 1 151 1 027 05 117 000 Mülheim an der Ruhr 51 20 37 38 22 15 05 119 000 Oberhausen – – – – – – 05 120 000 Remscheid 1 – – – – – 05 122 000 Solingen 7 8 10 8 – – 05 124 000 Wuppertal 12 14 12 13 9 – Kreise 05 154 000 Kleve 4 807 4 672 4 631 4 131 4 083 3 305 05 158 000 Mettmann 1 188 1 082 1 008 965 822 588 05 162 000 Rhein-Kreis Neuss 7 671 7 319 7 011 6 923 5 763 5 233 05 166 000 Viersen 3 908 3 687 3 644 3 466 2 880 2 239 05 170 000 Wesel 2 013 2 012 1 979 1 658 1 458 1 241 05 100 000 Reg.-Bez. Düsseldorf 22 547 21 554 21 094 19 713 17 115 14 449 Kreisfreie Städte 05 313 000 Aachen 358 354 332 315 262 . 05 314 000 Bonn 108 100 76 106 88 80 05 315 000 Köln 1 672 1 696 1 712 1 509 1 219 1 056 05 316 000 Leverkusen 109 89 110 106 69 98 Kreise 05 334 000 Aachen, Städteregion . . . . . 2 008 05 354 000 Aachen 2 357 2 309 2 157 2 118 1 953 . 05 358 000 Düren 12 821 12 714 12 412 11 604 10 126 8 836 05 362 000 Rhein-Erft-Kreis 10 131 10 241 9 872 9 023 8 018 6 933 05 366 000 Euskirchen 4 291 4 215 4 081 3 842 3 471 2 816 05 370 000 Heinsberg 9 191 9 010 8 868 8 279 7 308 6 443 05 374 000 Oberbergischer Kreis 1 7 3 5 8 – 05 378 000 Rheinisch-Bergischer Kreis 22 29 28 28 25 21 05 382 000 Rhein-Sieg-Kreis 3 802 3 477 3 462 3 185 2 812 2 579 05 300 000 Reg.-Bez. Köln 44 863 44 241 43 112 40 121 35 359 30 871 Kreisfreie Städte 05 512 000 Bottrop – – 1 – – – 05 513 000 Gelsenkirchen 5 5 5 6 4 – 05 515 000 Münster 17 16 16 22 16 6 Kreise 05 554 000 Borken 761 716 688 641 675 404 05 558 000 Coesfeld 289 248 266 221 181 143 05 562 000 Recklinghausen 92 81 76 54 62 32 05 566 000 Steinfurt 111 97 97 86 52 39 05 570 000 Warendorf 98 96 78 63 60 26 05 500 000 Reg.-Bez. Münster 1 372 1 259 1 227 1 093 1 050 649 Kreisfreie Stadt 05 711 000 Bielefeld 297 286 279 248 255 214 Kreise 05 754 000 Gütersloh 206 248 242 202 196 147 05 758 000 Herford 469 480 442 415 465 465 05 762 000 Höxter 2 982 2 765 2 770 2 421 2 244 2 221 05 766 000 Lippe 2 470 2 306 2 385 2 291 2 298 2 013 05 770 000 Minden-Lübbecke 315 292 292 260 405 380 05 774 000 Paderborn 280 233 245 147 135 120 05 700 000 Reg.-Bez. Detmold 7 020 6 611 6 654 5 985 5 998 5 560 Kreisfreie Städte 05 911 000 Bochum – – – – – – 05 913 000 Dortmund 114 62 62 67 49 47 05 914 000 Hagen – – – – – – 05 915 000 Hamm 211 166 166 152 130 103 05 916 000 Herne – – – – – – Kreise 05 954 000 Ennepe-Ruhr-Kreis 4 – – – – – 05 958 000 Hochsauerlandkreis 6 3 1 81 83 67 05 962 000 Märkischer Kreis 47 29 17 16 11 18 05 966 000 Olpe 2 2 – – – – 05 970 000 Siegen-Wittgenstein 0 1 – – – – 05 974 000 Soest 2 958 2 702 2 605 2 404 2 012 1 782 05 978 000 Unna 404 355 324 281 211 197 05 900 000 Reg.-Bez. Arnsberg 3 745 3 320 3 175 3 002 2 496 2 214 05 000 000 Nordrhein-Westfalen 79 548 76 984 75 262 69 913 62 018 53 743 Amtliche Schlüssel- Nr. Verwaltungsbezirk Fläche in ha Berichtsjahr 19911) 19951) 19992) 20032) 20072) 20103) LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/7576 159 Tabelle B11: (zu Frage 2) Bodennutzungshaupterhebungen 1991– 2010: Hinweise zur Statistik *) Die Flächen werden regional nach dem Betriebssitz zugeordnet; d.h. sämtliche Flächen eines Betriebes werden in der Kommune nachgewiesen, in der dieser Betrieb seinen Hauptsitz hat. – 1) Flächen von landwirtschaftlichen Betrieben mit mindestens 1 Hektar landwirtschaftlich genutzter Fläche sowie von Betrieben, deren natürliche Erzeugungseinheiten dem durchschnittlichen Wert einer jährlichen Markterzeugung von 1 Hektar landwirtschaftlich genutzter Fläche entspachen – 2) Flächen von landwirtschaftlichen Betrieben mit mindestens 2 Hektar landwirtschaftlich genutzter Fläche sowie von Betrieben, deren natürliche Erzeugungseinheiten dem durchschnittlichen Wert einer jährlichen Markterzeugung von 2 Hektar landwirtschaftlich genutzter Fläche entspachen – 3) Flächen von landwirtschaftlichen Betrieben mit mindestens 5 Hektar landwirtschaftlich genutzter Fläche sowie von Betrieben, mit pflanzlichen (Mindestanbauflächen für Sonderkulturen) oder tierischen (Mindesttierbestände) Mindesterzeugungseinheiten. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/7576 160 Tabelle B12: (zu Frage 3) Agrarberichterstattung 1974/75 sowie Landwirtschaftszählungen 1979, 1991, 1999 und 2010: Dauergrünland der landwirtschaftlichen Betriebe sowie prozentualer Anteil des Dauergrünlandes an der landwirtschaftlich genutzten Fläche (LF) ha % Kreisfreie Städte 05 111 000 Düsseldorf 1 321 20,9 844 18,1 768 21,1 862 23,7 860 25,4 - 461 - 34,9 05 112 000 Duisburg 1 535 35,5 1 244 33,2 966 29,4 1 170 35,4 1 116 36,9 - 419 - 27,3 05 113 000 Essen 916 24,5 858 24,9 721 22,4 942 28,3 1 177 37,1 + 261 + 28,5 05 114 000 Krefeld 996 19,8 905 18,8 564 13,4 488 14,0 717 19,3 - 279 - 28,0 05 116 000 Mönchengladbach 1 156 15,0 1 102 14,8 741 10,9 698 10,9 806 13,2 - 350 - 30,2 05 117 000 Mülheim an der Ruhr 833 37,5 665 32,6 613 33,5 704 41,7 685 45,5 - 148 - 17,7 05 119 000 Oberhausen 329 35,3 339 41,1 255 38,8 206 37,4 172 37,0 - 157 - 47,7 05 120 000 Remscheid 1 381 64,6 1 347 66,3 1 078 67,1 973 68,8 949 69,2 - 432 - 31,3 05 122 000 Solingen 959 56,0 1 233 59,9 917 55,6 788 56,0 748 55,1 - 211 - 22,0 05 124 000 Wuppertal 2 214 58,9 2 033 59,9 1 742 63,2 1 820 66,6 1 705 63,3 - 509 - 23,0 Kreise 05 154 000 Kleve 33 733 40,0 30 206 37,4 25 383 33,0 23 724 32,1 21 359 29,4 - 12 374 - 36,7 05 158 000 Mettmann 4 421 25,1 4 349 24,5 3 669 23,8 3 635 26,5 3 690 29,4 - 731 - 16,5 05 162 000 Rhein-Kreis Neuss 3 063 8,5 2 912 8,4 2 111 6,7 2 167 7,4 2 467 8,5 - 596 - 19,5 05 166 000 Viersen 6 195 18,7 5 374 17,0 4 846 16,1 4 317 15,2 3 979 14,4 - 2 216 - 35,8 05 170 000 Wesel 26 586 43,2 24 033 40,7 20 402 37,2 18 949 36,7 18 164 36,4 - 8 422 - 31,7 05 100 000 Reg.-Bez. Düsseldorf 85 638 31,7 77 444 30,0 64 775 27,1 61 444 27,3 58 594 26,8 - 27 044 - 31,6 Kreisfreie Städte 05 313 000 Aachen 4 670 67,7 4 317 67,1 3 828 64,9 3 999 67,1 . . . . 05 314 000 Bonn 465 22,0 421 23,6 322 25,0 588 46,1 483 40,1 + 18 + 4,0 05 315 000 Köln 883 7,6 738 7,8 462 5,5 527 7,1 771 9,5 - 112 - 12,7 05 316 000 Leverkusen 688 31,4 635 30,3 567 35,4 569 39,0 988 47,8 + 300 + 43,7 Kreise 05 334 000 Aachen, Städteregion . . . . . . . . 13 361 56,1 . . 05 354 000 Aachen 10 726 52,4 10 446 52,8 9 722 54,3 9 195 53,7 . . 05 358 000 Düren 8 304 14,5 7 679 13,9 6 356 12,4 6 239 12,1 6 100 12,2 - 2 204 - 26,5 05 362 000 Rhein-Erft-Kreis 1 671 4,3 1 362 3,6 748 2,1 1 063 3,1 1 269 3,9 - 402 - 24,0 05 366 000 Euskirchen 24 078 41,1 23 377 42,5 22 376 44,4 22 841 46,7 24 622 49,5 + 544 + 2,3 05 370 000 Heinsberg 7 825 18,1 7 026 17,1 6 223 15,7 4 970 12,8 3 887 10,4 - 3 938 - 50,3 05 374 000 Oberbergischer Kreis 31 876 84,8 30 060 86,5 28 586 91,3 27 671 92,3 26 834 90,9 - 5 042 - 15,8 05 378 000 Rheinisch-Bergischer Kreis 11 320 75,1 11 161 77,2 10 726 81,2 10 063 82,4 9 928 82,2 - 1 392 - 12,3 05 382 000 Rhein-Sieg-Kreis 22 390 43,5 21 355 44,1 19 751 43,4 19 800 46,7 20 919 48,0 - 1 471 - 6,6 05 300 000 Reg.-Bez. Köln 124 895 36,2 118 577 36,4 109 664 36,3 107 524 36,9 109 161 37,6 - 15 734 - 12,6 Kreisfreie Städte 05 512 000 Bottrop 1 808 39,3 1 049 31,3 869 27,9 796 26,5 874 27,7 - 934 - 51,7 05 513 000 Gelsenkirchen 474 25,5 502 30,5 301 28,9 316 33,1 297 33,2 - 177 - 37,4 05 515 000 Münster 5 348 33,2 4 068 25,9 2 908 19,6 2 604 18,5 2 115 16,0 - 3 233 - 60,5 Kreise 05 554 000 Borken 48 008 48,0 41 627 42,8 28 288 29,9 21 818 24,3 14 319 16,3 - 33 689 - 70,2 05 558 000 Coesfeld 27 722 35,8 21 334 28,4 13 017 17,8 10 168 14,2 7 129 10,3 - 20 593 - 74,3 05 562 000 Recklinghausen 8 874 29,8 8 057 27,4 6 009 21,9 5 736 22,1 5 178 20,5 - 3 696 - 41,7 05 566 000 Steinfurt 57 655 47,5 47 361 40,0 27 079 24,0 21 530 20,1 16 311 16,2 - 41 344 - 71,7 05 570 000 Warendorf 34 260 35,4 26 021 27,5 16 347 17,7 13 210 14,8 9 812 11,5 - 24 448 - 71,4 05 500 000 Reg.-Bez. Münster 184 150 41,1 150 019 34,5 94 818 22,6 76 178 19,0 56 034 14,5 - 128 116 - 69,6 Kreisfreie Stadt 05 711 000 Bielefeld 2 515 25,5 2 079 22,8 1 775 21,4 1 555 21,2 1 441 21,5 - 1 074 - 42,7 Kreise 05 754 000 Gütersloh 28 135 44,0 24 844 39,7 18 819 31,4 15 641 27,8 11 755 22,6 - 16 380 - 58,2 05 758 000 Herford 5 359 19,3 4 468 16,8 3 215 13,0 2 632 11,9 2 364 11,8 - 2 995 - 55,9 05 762 000 Höxter 22 624 31,7 19 879 28,6 15 680 23,1 13 780 20,9 13 602 20,7 - 9 022 - 39,9 05 766 000 Lippe 15 098 24,2 13 066 21,5 9 990 17,4 8 966 16,1 8 926 16,7 - 6 172 - 40,9 05 770 000 Minden-Lübbecke 29 892 38,1 24 429 32,2 17 205 23,7 13 105 19,3 10 959 17,1 - 18 933 - 63,3 05 774 000 Paderborn 25 654 36,4 22 744 33,1 16 916 26,0 14 604 23,4 15 537 25,6 - 10 117 - 39,4 05 700 000 Reg.-Bez. Detmold 129 277 33,6 111 509 29,9 83 600 23,5 70 282 20,8 64 583 20,0 - 64 694 - 50,0 Kreisfreie Städte 05 911 000 Bochum 434 13,8 436 15,0 340 14,9 349 16,6 393 20,6 - 41 - 9,5 05 913 000 Dortmund 1 364 17,6 1 153 16,2 816 13,4 853 15,2 835 17,1 - 529 - 38,8 05 914 000 Hagen 1 524 49,9 1 335 50,6 1 121 52,6 1 075 58,7 1 105 63,4 - 419 - 27,5 05 915 000 Hamm 4 296 32,2 3 583 28,6 2 722 22,9 2 350 20,8 2 005 18,2 - 2 291 - 53,3 05 916 000 Herne 98 14,9 95 14,9 73 14,1 62 12,5 99 18,7 + 1 + 0,7 Kreise 05 954 000 Ennepe-Ruhr-Kreis 8 999 57,3 8 388 57,5 7 914 60,7 7 792 64,7 7 248 62,8 - 1 751 - 19,5 05 958 000 Hochsauerlandkreis 33 521 53,4 33 955 56,6 36 652 65,1 35 621 67,3 34 895 63,1 + 1 374 + 4,1 05 962 000 Märkischer Kreis 20 205 62,0 18 811 61,5 18 239 63,6 17 310 66,0 17 116 65,6 - 3 089 - 15,3 05 966 000 Olpe 12 726 68,4 12 493 72,4 13 487 82,3 12 978 85,7 12 263 85,0 - 463 - 3,6 05 970 000 Siegen-Wittgenstein 11 574 62,3 12 291 69,8 13 638 84,8 14 237 90,5 15 916 94,5 + 4 342 + 37,5 05 974 000 Soest 20 970 25,0 17 598 21,4 13 080 16,5 11 913 15,6 12 002 16,0 - 8 968 - 42,8 05 978 000 Unna 8 439 27,0 7 284 24,2 4 866 17,5 4 490 17,1 4 544 17,3 - 3 895 - 46,2 05 900 000 Reg.-Bez. Arnsberg 124 149 44,4 117 422 42,2 112 949 43,3 109 030 44,3 108 419 44,2 - 20 858 - 12,7 05 000 000 Nordrhein-Westfalen 648 108 37,3 574 971 34,4 465 807 29,5 424 458 28,3 396 792 27,1 - 251 316 - 38,8 *) Die Flächen werden regional nach dem Betriebssitz zugeordnet; d.h. sämtliche Flächen eines Betriebes werden in der Kommune nachgewiesen, in der dieser Betrieb seinen Hauptsitz hat.– 1) Flächen von landwirtschaftlichen Betrieben mit mindestens 1 Hektar landwirtschaftlich genutzter Fläche sowie von Betrieben, deren natürliche Erzeugungseinheiten dem durchschnittlichen Wert einer jährlichen Markterzeugung von 1 Hektar landwirtschaftlich genutzter Fläche entspachen – 2) Flächen von landwirtschaftlichen Betrieben mit mindestens 2 Hektar landwirtschaftlich genutzter Fläche sowie von Betrieben, deren natürliche Erzeugungseinheiten dem durchschnittlichen Wert einer jährlichen Markterzeugung von 2 Hektar landwirtschaftlich genutzter Fläche entspachen – 3) Flächen von landwirtschaftlichen Betrieben mit mindestens 5 Hektar landwirtschaftlich genutzter Fläche sowie von Betrieben, mit pflanzlichen (Mindestanbauflächen für Sonderkulturen) oder tierischen (Mindesttierbestände) Mindesterzeugungseinheiten. Veränderung 2010 gegenüber 1974/75 19992) Dauer- grünland in ha %–Anteil an der LF 20103) Dauer- grünland in ha %–Anteil an der LF Amtliche Schlüssel- Nr. Verwaltungsbezirk Dauer- grünland in ha %–Anteil an der LF 19911) Dauer- grünland in ha %–Anteil an der LF 19791)1974/751) Dauer- grünland in ha %–Anteil an der LF LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/7576 161 Tabelle B13: (zu Frage 10) Gesamtstickstoff: Anfall, Import, Export und Verbleib in NRW (Angaben in kg N) Kreis Anfall in der Tierhaltung Import (NL + andere BL) Biogasanlagen (pflanzl. Anteil) Klärschlamm Netto-Export (aus d. Krei- sen) Verbleib in NRW 10 111 Düsseldorf 103.348 19.837 36.656 0 -42.284 202.126 112 Duisburg 85.412 36.489 0 -141.114 263.014 113 Essen 125.762 0 55.717 5.618 27.520 159.577 114 Krefeld 194.071 24.760 21.994 0 -72.852 313.677 116 Mönchengladbach 221.989 396.977 34.391 -108.759 762.116 117 Mülheim 64.155 62.470 2.554 53.895 75.284 119 Oberhausen 27.480 0 0 -17.674 45.154 120 Remscheid 192.024 0 0 57.808 134.216 122 Solingen 85.790 173 36.656 1.733 9.333 115.020 124 Wuppertal 210.683 1.472 9.705 -11.632 233.492 154 Kleve 11.185.913 1.957.799 1.265.225 15.672 659.356 13.765.253 158 Mettmann 447.262 70.758 62.315 47.793 -22.855 650.983 162 Rhein-Kreis Neuss 564.309 824.587 211.579 62.637 -51.867 1.714.979 166 Viersen 2.763.946 1.377.644 406.297 75 831.889 3.716.072 170 Wesel 5.627.173 675.589 204.102 7.069 -581.634 7.095.567 Reg.-Bez. Düsseldorf 21.899.316 5.448.555 2.300.542 187.247 589.132 29.246.528 314 Bonn 36.100 0 0 4.555 2.754 37.901 315 Köln 62.011 157.662 124.558 443 -10.856 355.530 316 Leverkusen 95.394 9.695 0 0 1.784 103.305 334 Aachen 2.002.389 361.730 155.422 15.904 14.464 2.520.982 358 Düren 1.099.655 1.078.057 838.327 180.505 -317.331 3.513.875 362 Rhein-Erft-Kreis 381.143 1.081.285 21.994 83.274 38.450 1.529.246 366 Euskirchen 2.637.919 1.098.298 497.058 229.616 -170.118 4.633.009 370 Heinsberg 2.451.397 2.215.523 287.278 98.983 -61.847 5.115.028 374 Oberbergischer Kreis 3.506.595 3.239 0 0 2.510 3.507.324 378 Rheinisch-Berg. Kreis 1.347.187 10.741 73.312 0 -17.471 1.448.711 382 Rhein-Sieg-Kreis 2.694.526 156.972 144.865 13.478 -96.965 3.106.807 Reg.-Bez. Köln 16.314.316 6.173.202 2.142.813 626.759 -614.627 25.871.717 512 Bottrop 508.294 3.173 36.656 0 82.739 465.384 513 Gelsenkirchen 115.099 0 0 0 7.292 107.807 515 Münster 1.274.736 0 208.012 3.472 -16.701 1.502.920 554 Borken 17.286.170 9.895 2.405.153 0 2.480.660 17.220.558 558 Coesfeld 10.973.971 26.383 1.002.620 13.908 837.924 11.178.957 562 Recklinghausen 3.001.643 12.129 161.434 6.674 92.751 3.089.128 566 Steinfurt 13.273.695 121.171 1.553.122 18.265 923.687 14.042.566 570 Warendorf 10.712.807 51.463 887.435 234 214.204 11.437.736 Reg.-Bez. Münster 57.146.414 224.214 6.254.432 42.552 4.622.558 59.045.055 711 Bielefeld 340.251 68.244 193.545 3.780 -55.138 660.957 754 Gütersloh 5.803.949 29.350 767.507 6.496 317.466 6.289.836 758 Herford 1.102.982 334.530 440.314 64.216 -42.384 1.984.426 762 Höxter 4.114.866 95.532 1.279.887 202.965 -72.101 5.765.351 766 Lippe 2.070.853 216.631 982.312 210.181 -119.794 3.599.772 770 Minden-Lübbecke 4.880.287 544.983 1.355.619 12.672 184.628 6.608.934 774 Paderborn 5.567.505 41.487 1.211.556 51.277 135.494 6.736.331 Reg.-Bez. Detmold 23.880.693 1.330.757 6.230.739 551.588 348.171 31.645.607 911 Bochum 58.228 0 0 755 -36.433 95.416 913 Dortmund 162.047 22.176 0 4.554 -289.740 478.517 914 Hagen 122.482 11.629 0 0 0 134.111 915 Hamm 921.818 0 97.212 36.488 -86.337 1.141.855 916 Herne 37.257 0 0 0 -5.236 42.493 954 Ennepe-Ruhr-Kreis 894.907 37.859 62.682 3.981 23.045 976.383 958 Hochsauerlandkreis 4.950.102 97.338 384.670 1.663 -1.876 5.435.649 962 Märkischer Kreis 2.370.871 106.754 167.445 0 -149.988 2.795.058 966 Olpe 1.340.849 20.091 36.656 0 -39.153 1.436.750 10 Verbleib in NRW = Anfall in der Tierhaltung plus Import (NL + andere BL) plus Biogasanlagen (pflanzlicher Anteil) plus Klärschlamm minus Netto-Export (aus den Kreisen) LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/7576 162 970 Siegen-Wittgenstein 1.159.478 0 1.100 0 2.996 1.157.581 974 Soest 5.510.110 445.619 1.383.771 130.180 -545.918 8.015.598 978 Unna 2.023.918 20.669 246.737 52.555 -214.488 2.558.367 Reg.-Bez. Arnsberg 19.552.066 762.135 2.380.273 230.176 -1.343.129 24.267.779 NRW 138.792.805 13.938.864 19.308.799 1.638.322 3.602.105 170.076.686 LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/7576 163 Tabelle B14: (zu Frage 57) Statistische Kennzahlen zu Pflanzenschutzmitteln im Grundwasser LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/7576 164 LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/7576 165 LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/7576 166 LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/7576 167 Tabelle B15: (zu Frage 64) Messstellen mit Maximalwert Nitrat >50 mg/L im Zeitraum 2013-2014 (Stand: HygrisC, 14.08.2014) GEMEINDE _ID GEMEINDE Nummer der MST NAME MESSPROGRAMM Nitrat _MAX [mg/L] Herkunft LABOR 05111000 Stadt Düsseldorf 032032171 UWB-Ddorf 01253 Betreibermessstellen (für GWÜ geeignet) 72,0 LANUV 05111000 Stadt Düsseldorf 032502643 UWB-Ddorf 00213 Betreibermessstellen (für GWÜ geeignet) 101,7 LANUV 05112000 Stadt Duisburg 042063681 LINEG_2570H Betreibermessstellen (für GWÜ geeignet) 61,9 Fremdlabor 05116000 Stadt Mönchengladbach 080201623 LELOH WALD 218 Grundwassergütemessstellen des Landes 61,4 LANUV 05116000 Stadt Mönchengladbach 086573470 E Rheindahlen Br.3 Rohwasserüberwachung (für GWÜ geeignet) 60,4 Fremdlabor 05116000 Stadt Mönchengladbach 086573974 E GATZWEILER Hor.1 Rohwasserüberwachung (für GWÜ geeignet) 72,0 Fremdlabor 05116000 Stadt Mönchengladbach 086573986 E GATZWEILER Hor.2 Rohwasserüberwachung (für GWÜ geeignet) 66,5 Fremdlabor 05116000 Stadt Mönchengladbach 289002916 Leloh Wald 218 Betreibermessstellen (für GWÜ geeignet) 59,2 Fremdlabor 05116000 Stadt Mönchengladbach 289005516 Mühlenbach 225 Betreibermessstellen (für GWÜ geeignet) 113,8 Fremdlabor 05116000 Stadt Mönchengladbach 289086516 Hehn Betreibermessstellen (für GWÜ geeignet) 111,4 Fremdlabor 05116000 Stadt Mönchengladbach 086541330 E Hoppbruch Br.11 Rohwasserüberwachung (für GWÜ geeignet) 54,5 Fremdlabor 05116000 Stadt Mönchengladbach 086573834 E Rasseln Br.6 Rohwasserüberwachung (für GWÜ geeignet) 66,5 Fremdlabor 05116000 Stadt Mönchengladbach 086574000 E Rasseln Br.7 Rohwasserüberwachung (für GWÜ geeignet) 60,1 Fremdlabor 05116000 Stadt Mönchengladbach 086574012 E Rasseln Br. 14 Rohwasserüberwachung (für GWÜ geeignet) 77,1 Fremdlabor 05116000 Stadt Mönchengladbach 289078817 M.Gladb. Betreibermessstellen (für GWÜ geeignet) 107,0 Fremdlabor 05154004 Gemeinde Bedburg-Hau 080301691 SCHNEPPENBAUM 317 Grundwassergütemessstellen des Landes 110,9 LANUV 05154004 Gemeinde Bedburg-Hau 080303316 LOUISENDORF 394 Grundwassergütemessstellen des Landes 129,5 LANUV 05154008 Stadt Emmerich 080301435 KA ELTEN 291 Grundwassergütemessstellen des Landes 66,3 LANUV 05154008 Stadt Emmerich 080302660 ELTEN Grundwassergütemessstellen des Landes 52,6 LANUV 05154012 Stadt Geldern 080302180 HOHEN-HOLTAPPEL Grundwassergütemessstellen des Landes 89,3 LANUV LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/7576 168 GEMEINDE _ID GEMEINDE Nummer der MST NAME MESSPROGRAMM Nitrat _MAX [mg/L] Herkunft LABOR 05154012 Stadt Geldern 086612037 E WW GELDERN BR.VI Rohwasserüberwachung (für GWÜ geeignet) 71,6 Fremdlabor 05154016 Stadt Goch 080100818 GOCH SCHULE 034 Grundwassergütemessstellen des Landes 53,5 LANUV 05154016 Stadt Goch 080301721 FLUGPLATZ 320 Grundwassergütemessstellen des Landes 108,7 LANUV 05154016 Stadt Goch 080303183 ERVSCHERWEG 381 Grundwassergütemessstellen des Landes 103,0 LANUV 05154016 Stadt Goch 086621520 E SW Kleve Br.6 Rohwasserüberwachung (für GWÜ geeignet) 61,7 Fremdlabor 05154016 Stadt Goch 086621531 E SW Kleve Br.7 Rohwasserüberwachung (für GWÜ geeignet) 60,6 Fremdlabor 05154016 Stadt Goch 086621543 E SW Kleve Br.8 Rohwasserüberwachung (für GWÜ geeignet) 51,8 Fremdlabor 05154016 Stadt Goch 086621555 E SW Kleve Br.9 Rohwasserüberwachung (für GWÜ geeignet) 52,2 Fremdlabor 05154016 Stadt Goch 086621567 E SW Kleve Br.5 Rohwasserüberwachung (für GWÜ geeignet) 63,9 Fremdlabor 05154016 Stadt Goch 086621579 E SW Kleve Br.10 Rohwasserüberwachung (für GWÜ geeignet) 51,8 Fremdlabor 05154016 Stadt Goch 086621622 E SW Kleve HoriBr. Rohwasserüberwachung (für GWÜ geeignet) 56,7 Fremdlabor 05154024 Stadt Kalkar 080301666 EM.EYLAND 314 Grundwassergütemessstellen des Landes 84,0 Fremdlabor 05154024 Stadt Kalkar 080301708 NIEDERMÖRMTER 318 Grundwassergütemessstellen des Landes 66,3 Fremdlabor 05154024 Stadt Kalkar 080301710 APPELDORN 319 Grundwassergütemessstellen des Landes 61,0 LANUV 05154024 Stadt Kalkar 080303420 OP DE WACHT 405 Grundwassergütemessstellen des Landes 70,3 LANUV 05154028 Gemeinde Kerken 080302944 HOOG POELYCK 371 Grundwassergütemessstellen des Landes 50,4 LANUV 05154032 Stadt Kevelaer 080301009 SCHULE HY 248 Grundwassergütemessstellen des Landes 77,4 LANUV 05154032 Stadt Kevelaer 080301010 ALTWETTENER WEG 249 Grundwassergütemessstellen des Landes 80,4 LANUV 05154032 Stadt Kevelaer 080302646 HOENSLAERSMÜHLE Grundwassergütemessstellen des Landes 55,7 LANUV 05154036 Stadt Kleve 080303407 KLEVE WARBEYEN 403 Grundwassergütemessstellen des Landes 53,9 LANUV 05154036 Stadt Kleve 080301447 BIMMEN 292 Grundwassergütemessstellen des Landes 51,3 Fremdlabor LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/7576 169 GEMEINDE _ID GEMEINDE Nummer der MST NAME MESSPROGRAMM Nitrat _MAX [mg/L] Herkunft LABOR 05154036 Stadt Kleve 080200758 REICHSWALD 162 Grundwassergütemessstellen des Landes 70,3 LANUV 05154040 Gemeinde Kranenburg 080301502 SCHOTTHEIDE 298 Grundwassergütemessstellen des Landes 55,7 LANUV 05154044 Stadt Rees 080200930 BERKSWICK 180 Grundwassergütemessstellen des Landes 53,0 Fremdlabor 05154052 Stadt Straelen 080301794 FOSSA 327 Grundwassergütemessstellen des Landes 131,3 LANUV 05154052 Stadt Straelen 080302762 STRAELEN B58 Grundwassergütemessstellen des Landes 59,2 LANUV 05154052 Stadt Straelen 080301060 EHRENMAL HY 254 Grundwassergütemessstellen des Landes 98,6 LANUV 05154052 Stadt Straelen 080301800 STADTHALLE 328 Grundwassergütemessstellen des Landes 51,3 LANUV 05154052 Stadt Straelen 080302142 BROEKHUYSEN WOLTERS Grundwassergütemessstellen des Landes 181,2 Fremdlabor 05154052 Stadt Straelen 080302154 BOEKHOLT HILDEBRAND Grundwassergütemessstellen des Landes 159,1 LANUV 05154056 Gemeinde Uedem 080000113 UEDEMERFELD Nr 05 Grundwassergütemessstellen des Landes 53,5 LANUV 05154056 Gemeinde Uedem 080300960 HOLLEN HY 244 Grundwassergütemessstellen des Landes 88,4 LANUV 05154056 Gemeinde Uedem 080302543 UEDEM KEPPELN Grundwassergütemessstellen des Landes 95,5 LANUV 05154056 Gemeinde Uedem 080302555 UEDEM GRILLPLATZ Grundwassergütemessstellen des Landes 168,8 LANUV 05154064 Gemeinde Weeze 080100697 WEEZE GUT HEES 01 Grundwassergütemessstellen des Landes 96,8 LANUV 05154064 Gemeinde Weeze 080303201 MARIENWASSERWEG 383 Grundwassergütemessstellen des Landes 71,2 LANUV 05158004 Stadt Erkrath 030302810 Erkr-Niermannsweg Grundwassergütemessstellen des Landes 159,1 LANUV 05162008 Stadt Grevenbroich 288125319 Dannerhof Betreibermessstellen (für GWÜ geeignet) 65,4 Fremdlabor 05162008 Stadt Grevenbroich 289076511 Hemmerden2 Betreibermessstellen (für GWÜ geeignet) 90,2 Fremdlabor 05162008 Stadt Grevenbroich 288194214 Neubrück Betreibermessstellen (für GWÜ geeignet) 65,4 Fremdlabor 05162008 Stadt Grevenbroich 289079512 Kapellen Betreibermessstellen (für GWÜ geeignet) 84,0 Fremdlabor 05162016 Stadt Kaarst 080301332 DREILINDENHOF 281 Grundwassergütemessstellen des Landes 65,0 LANUV LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/7576 170 GEMEINDE _ID GEMEINDE Nummer der MST NAME MESSPROGRAMM Nitrat _MAX [mg/L] Herkunft LABOR 05162020 Stadt Korschenbroich 080100910 GLEHN BIRKHOF 029 Grundwassergütemessstellen des Landes 99,9 LANUV 05162020 Stadt Korschenbroich 289076316 Weilerhofe Betreibermessstellen (für GWÜ geeignet) 59,7 Fremdlabor 05162022 Stadt Meerbusch 086551863 E Rheinfähre HBr.1 Rohwasserüberwachung (für GWÜ geeignet) 66,3 Fremdlabor 05162022 Stadt Meerbusch 086551875 E Rheinfähre HBr.2 Rohwasserüberwachung (für GWÜ geeignet) 74,1 Fremdlabor 05162022 Stadt Meerbusch 086555443 E WW Lank FBr.2 Rohwasserüberwachung (für GWÜ geeignet) 59,9 Fremdlabor 05162022 Stadt Meerbusch 086555455 E WW Lank FBr.3 Rohwasserüberwachung (für GWÜ geeignet) 53,7 Fremdlabor 05162022 Stadt Meerbusch 086555467 E WW Lank FBr.4 Rohwasserüberwachung (für GWÜ geeignet) 60,0 Fremdlabor 05162022 Stadt Meerbusch 086594606 E BG Osterath Br.1 Rohwasserüberwachung (für GWÜ geeignet) 56,0 Fremdlabor 05162022 Stadt Meerbusch 086594618 E BG Osterath Br.2 Rohwasserüberwachung (für GWÜ geeignet) 58,1 Fremdlabor 05162024 Stadt Neuss 289079317 Neuss 1 Betreibermessstellen (für GWÜ geeignet) 81,8 Fremdlabor 05162024 Stadt Neuss 089952728 AA14/15-GW272-B1- M1 Grundwassermessstellen der Kommu- nen 226,6 Fremdlabor 05162024 Stadt Neuss 089952730 AA14/15-GW273-B2- M1 Grundwassermessstellen der Kommu- nen 71,1 Fremdlabor 05166004 Gemeinde Brüggen 080301095 DILBORN 257 Grundwassergütemessstellen des Landes 70,7 Fremdlabor 05166004 Gemeinde Brüggen 080301915 BRACHT FRIEDHOF 339 Grundwassergütemessstellen des Landes 216,6 Fremdlabor 05166004 Gemeinde Brüggen 086594734 E WW LÜTTELBR. E II Rohwasserüberwachung (für GWÜ geeignet) 58,8 Fremdlabor 05166004 Gemeinde Brüggen 086594746 E WW LÜTTELBR. E I Rohwasserüberwachung (für GWÜ geeignet) 72,9 Fremdlabor 05166008 Gemeinde Grefrath 086598715 E Grefrath Fl.Br.3 Rohwasserüberwachung (für GWÜ geeignet) 60,1 Fremdlabor 05166008 Gemeinde Grefrath 086598727 E Grefrath Fl.Br.4 Rohwasserüberwachung (für GWÜ geeignet) 84,0 Fremdlabor 05166012 Stadt Kempen 080302063 KAMPERLINGS Grundwassergütemessstellen des Landes 54,8 LANUV 05166012 Stadt Kempen 080302520 KEMPEN KINDERGARTEN Grundwassergütemessstellen des Landes 74,3 LANUV 05166012 Stadt Kempen 080300364 STEVESHOF Grundwassergütemessstellen des Landes 74,7 LANUV LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/7576 171 GEMEINDE _ID GEMEINDE Nummer der MST NAME MESSPROGRAMM Nitrat _MAX [mg/L] Herkunft LABOR 05166016 Stadt Nettetal 086596147 E WGA GRENZW EII Rohwasserüberwachung (für GWÜ geeignet) 118,0 Fremdlabor 05166016 Stadt Nettetal 080201520 VENLOER-HEIDE 195 Grundwassergütemessstellen des Landes 65,4 LANUV 05166016 Stadt Nettetal 080201570 FLOTHEND 200 Grundwassergütemessstellen des Landes 247,1 LANUV 05166016 Stadt Nettetal 080201593 RENNEKOVEN 202 Grundwassergütemessstellen des Landes 88,4 Fremdlabor 05166016 Stadt Nettetal 080301850 MODELLFLUGPLATZ 333 Grundwassergütemessstellen des Landes 187,9 LANUV 05166016 Stadt Nettetal 080302178 STEGERHOF BAHN Grundwassergütemessstellen des Landes 75,1 Fremdlabor 05166016 Stadt Nettetal 289002114 Venloer-Heide 19 Betreibermessstellen (für GWÜ geeignet) 72,9 Fremdlabor 05166016 Stadt Nettetal 289002412 Flothend 200 Betreibermessstellen (für GWÜ geeignet) 245,7 Fremdlabor 05166020 Gemeinde Niederkrüchten 086580760 E WW NIEDERKR. BRII Rohwasserüberwachung (für GWÜ geeignet) 109,8 Fremdlabor 05166020 Gemeinde Niederkrüchten 086580772 E WW NIEDERKR .BRIII Rohwasserüberwachung (für GWÜ geeignet) 109,8 Fremdlabor 05166020 Gemeinde Niederkrüchten 288129519 Niederkrüchten Betreibermessstellen (für GWÜ geeignet) 151,8 Fremdlabor 05166020 Gemeinde Niederkrüchten 289081014 Huegelhof Betreibermessstellen (für GWÜ geeignet) 93,7 Fremdlabor 05166020 Gemeinde Niederkrüchten 289085214 Niederkr. Tab 11 Betreibermessstellen (für GWÜ geeignet) 99,9 Fremdlabor 05166024 Gemeinde Schwalmtal 080300686 VOGELSRATH 211 Grundwassergütemessstellen des Landes 126,9 LANUV 05166024 Gemeinde Schwalmtal 080201611 RENNEPERSTR. 212 Grundwassergütemessstellen des Landes 95,5 LANUV 05166024 Gemeinde Schwalmtal 080300674 DILKRATH 210 Grundwassergütemessstellen des Landes 120,2 Fremdlabor 05166032 Stadt Viersen 080201581 SCHMALENEND 201 Grundwassergütemessstellen des Landes 114,9 Fremdlabor 05166032 Stadt Viersen 080201600 RÖHLENEND 203 Grundwassergütemessstellen des Landes 121,1 LANUV 05166032 Stadt Viersen 086592221 E WG1 Dülken Br. 4 Rohwasserüberwachung (für GWÜ geeignet) 89,3 Fremdlabor 05166032 Stadt Viersen 086592233 E WG1 Dülken Br. 5 Rohwasserüberwachung (für GWÜ geeignet) 96,4 Fremdlabor 05166032 Stadt Viersen 086592282 E WG1 Dülken Br. 6 Rohwasserüberwachung (für GWÜ geeignet) 93,3 Fremdlabor LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/7576 172 GEMEINDE _ID GEMEINDE Nummer der MST NAME MESSPROGRAMM Nitrat _MAX [mg/L] Herkunft LABOR 05166032 Stadt Viersen 086594862 E WG10 Boisheim Br2 Rohwasserüberwachung (für GWÜ geeignet) 89,0 Fremdlabor 05166032 Stadt Viersen 086594886 E WG10 Boisheim Br4 Rohwasserüberwachung (für GWÜ geeignet) 114,9 Fremdlabor 05166032 Stadt Viersen 080200953 BOCKERT 183 Grundwassergütemessstellen des Landes 78,2 LANUV 05166032 Stadt Viersen 080302798 SÜCHTELN 350 Grundwassergütemessstellen des Landes 51,7 LANUV 05166032 Stadt Viersen 086580346 E WG2 Viersen Br. 8 Rohwasserüberwachung (für GWÜ geeignet) 76,4 Fremdlabor 05166032 Stadt Viersen 086580449 E WG2 Viersen Br. 2 Rohwasserüberwachung (für GWÜ geeignet) 69,9 Fremdlabor 05166032 Stadt Viersen 289078714 Duelken Betreibermessstellen (für GWÜ geeignet) 105,6 Fremdlabor 05166036 Stadt Willich 086592786 WW FELLERHÖFE E VI Rohwasserüberwachung (für GWÜ geeignet) 142,8 Fremdlabor 05166036 Stadt Willich 086592798 WW FELLERHÖFE EVII Rohwasserüberwachung (für GWÜ geeignet) 104,8 Fremdlabor 05166036 Stadt Willich 086592830 WW FELLERHÖFE EVIII Rohwasserüberwachung (für GWÜ geeignet) 113,8 Fremdlabor 05166036 Stadt Willich 086592841 WW FELLERHÖFE EIX Rohwasserüberwachung (für GWÜ geeignet) 125,8 Fremdlabor 05166036 Stadt Willich 080302040 VENNHEIDE Grundwassergütemessstellen des Landes 66,3 LANUV 05170012 Gemeinde Hamminkeln 040100261 BISLICHER WALD 42 Grundwassergütemessstellen des Landes 65,0 LANUV 05170012 Gemeinde Hamminkeln 040205034 Telgerhuck Betreibermessstellen (für GWÜ geeignet) 58,8 LANUV 05170016 Gemeinde Hünxe 040060706 1 06 070 - HS 112 Betreibermessstellen (für GWÜ geeignet) 57,9 LANUV 05170016 Gemeinde Hünxe 040306010 Gahlender Str Grundwassergütemessstellen des Landes 83,1 LANUV 05170016 Gemeinde Hünxe 040206026 Weseler Weg Grundwassergütemessstellen des Landes 186,1 LANUV 05170024 Stadt Moers 042011097 LINEG_1251 Betreibermessstellen (für GWÜ geeignet) 58,9 Fremdlabor 05170028 Stadt Neukirchen -Vluyn 040200504 NEUKIRCHEN NR 121 Grundwassergütemessstellen des Landes 83,9 LANUV 05170032 Stadt Rheinberg 042014542 LINEG_1597 Betreibermessstellen (für GWÜ geeignet) 55,9 Fremdlabor 05170036 Gemeinde Schermbeck 040306021 Rittstege Betreibermessstellen (für GWÜ geeignet) 69,0 LANUV LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/7576 173 GEMEINDE _ID GEMEINDE Nummer der MST NAME MESSPROGRAMM Nitrat _MAX [mg/L] Herkunft LABOR 05170036 Gemeinde Schermbeck 040071005 0 07 100 - HS 115 Grundwassergütemessstellen des Landes 64,5 LANUV 05170036 Gemeinde Schermbeck 040060100 1 06 010 - HS 103 Grundwassergütemessstellen des Landes 65,0 LANUV 05170040 Gemeinde Sonsbeck 040302120 LABBECK SCHULE Grundwassergütemessstellen des Landes 52,2 LANUV 05170040 Gemeinde Sonsbeck 040304024 Pauenstraße Grundwassergütemessstellen des Landes 84,0 LANUV 05170048 Stadt Wesel 040200267 STAWA 79 Grundwassergütemessstellen des Landes 62,8 LANUV 05170048 Stadt Wesel 042016368 LINEG_1758 Betreibermessstellen (für GWÜ geeignet) 57,9 Fremdlabor 05170048 Stadt Wesel 042065343 LINEG_2727 Betreibermessstellen (für GWÜ geeignet) 71,9 Fremdlabor 05170052 Stadt Xanten 042016459 LINEG_1767 Betreibermessstellen (für GWÜ geeignet) 59,9 Fremdlabor 05170052 Stadt Xanten 042060564 LINEG_2211-2H Betreibermessstellen (für GWÜ geeignet) 156,8 Fremdlabor 05315000 Stadt Köln 076555112 MUELHENS K 6 R1 Grundwassergütemessstellen des Landes 52,6 LANUV 05315000 Stadt Köln 073540912 WEIL 586 A Betreibermessstellen (für GWÜ geeignet) 61,1 Fremdlabor 05315000 Stadt Köln 073543615 WEIL 604 A Betreibermessstellen (für GWÜ geeignet) 98,0 Fremdlabor 05315000 Stadt Köln 073532204 GEW Koeln HK West12 Rohwasserüberwachung (für GWÜ geeignet) 54,2 Fremdlabor 05316000 Stadt Leverkusen 073770309 EVL LEV BR.2 Rohwasserüberwachung (für GWÜ geeignet) 68,6 Fremdlabor 05334002 Stadt Aachen 010203187 Vetschau,Autobahnbr Grundwassergütemessstellen des Landes 60,1 LANUV 05334002 Stadt Aachen 010409040 Pionierquelle Grundwassergütemessstellen des Landes 60,6 LANUV 05334008 Stadt Baesweiler 010202791 LOVERICH Grundwassergütemessstellen des Landes 103,4 LANUV 05334016 Stadt Herzogenrath 010202810 HERBACH Grundwassergütemessstellen des Landes 165,3 LANUV 05334016 Stadt Herzogenrath 010203862 Wefelen 2 Grundwassergütemessstellen des Landes 115,4 LANUV 05334036 Stadt Würselen 016001862 FA.KINKARTZ BR.F2 Betreibermessstellen (für GWÜ geeignet) 65,0 Fremdlabor 05334036 Stadt Würselen 219671916 Merzbrück Betreibermessstellen (für GWÜ geeignet) 112,3 Fremdlabor LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/7576 174 GEMEINDE _ID GEMEINDE Nummer der MST NAME MESSPROGRAMM Nitrat _MAX [mg/L] Herkunft LABOR 05358004 Gemeinde Aldenhoven 218639016 Duerboslar Betreibermessstellen (für GWÜ geeignet) 84,9 Fremdlabor 05358008 Stadt Düren 218229215 Düren Betreibermessstellen (für GWÜ geeignet) 79,6 Fremdlabor 05358008 Stadt Düren 218734414 Birkesdorf Betreibermessstellen (für GWÜ geeignet) 68,1 Fremdlabor 05358012 Stadt Heimbach 010203254 VLATTEN FLACH Grundwassergütemessstellen des Landes 63,6 LANUV 05358024 Stadt Jülich 219601215 MERZENHAUSEN 2 Betreibermessstellen (für GWÜ geeignet) 56,6 Fremdlabor 05358024 Stadt Jülich 210305861 ZF Juelich P6 Betreibermessstellen (für GWÜ geeignet) 138,3 Fremdlabor 05358024 Stadt Jülich 210305873 ZF Juelich P7 Betreibermessstellen (für GWÜ geeignet) 237,9 Fremdlabor 05358024 Stadt Jülich 210305927 ZF Juelich P12 Emittentenmessstellen , Anlagenüberwa- chung 122,0 Fremdlabor 05358024 Stadt Jülich 218203317 Hambach Betreibermessstellen (für GWÜ geeignet) 80,6 Fremdlabor 05358024 Stadt Jülich 219278714 Juel-Jaegr Betreibermessstellen (für GWÜ geeignet) 67,7 Fremdlabor 05358028 Gemeinde Kreuzau 010306523 KS Zens GWM 1 Betreibermessstellen (für GWÜ geeignet) 101,2 Fremdlabor 05358028 Gemeinde Kreuzau 010306547 KS Zens GWM 3 Betreibermessstellen (für GWÜ geeignet) 100,3 Fremdlabor 05358036 Stadt Linnich 219610216 Linnig 3B flach Betreibermessstellen (für GWÜ geeignet) 56,1 Fremdlabor 05358036 Stadt Linnich 219610812 LINNG9A Betreibermessstellen (für GWÜ geeignet) 53,0 Fremdlabor 05358036 Stadt Linnich 219610824 LINNG9A Betreibermessstellen (für GWÜ geeignet) 55,7 Fremdlabor 05358040 Gemeinde Merzenich 010308441 STRABAG,ESCHW-FE P2 Emittentenmessstellen , Anlagenüberwa- chung 95,5 Fremdlabor 05358040 Gemeinde Merzenich 218413518 Golzheim Betreibermessstellen (für GWÜ geeignet) 65,4 LANUV 05358040 Gemeinde Merzenich 218413518 Golzheim Betreibermessstellen (für GWÜ geeignet) 65,4 LANUV 05358040 Gemeinde Merzenich 219478314 Distelrath Betreibermessstellen (für GWÜ geeignet) 56,6 Fremdlabor 05358040 Gemeinde Merzenich 219478326 Distelrath Betreibermessstellen (für GWÜ geeignet) 51,3 Fremdlabor 05358044 Stadt Nideggen 010203436 Nideggen,Pegel Tief Grundwassergütemessstellen des Landes 62,3 LANUV LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/7576 175 GEMEINDE _ID GEMEINDE Nummer der MST NAME MESSPROGRAMM Nitrat _MAX [mg/L] Herkunft LABOR 05358048 Gemeinde Niederzier 010201117 Niederzier Nr. 14 Grundwassergütemessstellen des Landes 61,9 LANUV 05358048 Gemeinde Niederzier 010202328 FZJ Nr. 38 Rohwasserüberwachung (für GWÜ geeignet) 87,1 Fremdlabor 05358048 Gemeinde Niederzier 010202341 FZJ Nr. 40 Grundwassergütemessstellen des Landes 62,5 Fremdlabor 05358048 Gemeinde Niederzier 010202500 FZJ Nr. 53 Betreibermessstellen (für GWÜ geeignet) 94,2 Fremdlabor 05358048 Gemeinde Niederzier 010202663 FZJ Nr. 64 Grundwassergütemessstellen des Landes 67,3 Fremdlabor 05358048 Gemeinde Niederzier 010407066 ELLEN BR. 3 Rohwasserüberwachung (für GWÜ geeignet) 53,0 Fremdlabor 05358048 Gemeinde Niederzier 010407121 FZJ Flachbrunnen 2 Rohwasserüberwachung (für GWÜ geeignet) 79,5 Fremdlabor 05358048 Gemeinde Niederzier 010408400 ELLEN BR. 1 Rohwasserüberwachung (für GWÜ geeignet) 58,8 Fremdlabor 05358048 Gemeinde Niederzier 010408411 ELLEN BR. 2 Rohwasserüberwachung (für GWÜ geeignet) 60,6 Fremdlabor 05358048 Gemeinde Niederzier 010408538 FZJ Flachbrunnen 1 Rohwasserüberwachung (für GWÜ geeignet) 64,3 Fremdlabor 05358048 Gemeinde Niederzier 210404711 Hambach Fl. Br.I Rohwasserüberwachung (für GWÜ geeignet) 91,3 Fremdlabor 05358048 Gemeinde Niederzier 210404802 Hambach Rohwasserüberwachung (für GWÜ geeignet) 84,0 Fremdlabor 05358048 Gemeinde Niederzier 218229010 Niederzier Betreibermessstellen (für GWÜ geeignet) 52,0 Fremdlabor 05358048 Gemeinde Niederzier 218229513 Niederzier Betreibermessstellen (für GWÜ geeignet) 65,9 Fremdlabor 05358052 Gemeinde Nörvenich 010200691 ISWEILER NR.290 Grundwassergütemessstellen des Landes 81,3 LANUV 05358052 Gemeinde Nörvenich 010308430 STRABAG,ESCHW-FE P1 Emittentenmessstellen , Anlagenüberwa- chung 156,5 Fremdlabor 05358052 Gemeinde Nörvenich 219480618 Eschw.Ue.F Betreibermessstellen (für GWÜ geeignet) 65,4 Fremdlabor 05358052 Gemeinde Nörvenich 219483218 Nörvenich 2 Betreibermessstellen (für GWÜ geeignet) 170,2 Fremdlabor 05358052 Gemeinde Nörvenich 011004824 Rommelsheim Zus 660 Betreibermessstellen (für GWÜ geeignet) 68,1 Fremdlabor 05358056 Gemeinde Titz 219282419 Bettenhoven 2 Betreibermessstellen (für GWÜ geeignet) 103,0 Fremdlabor 05358060 Gemeinde Vettweiß 210404528 Lüxheim Br. 3 Rohwasserüberwachung (für GWÜ geeignet) 75,1 Fremdlabor LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/7576 176 GEMEINDE _ID GEMEINDE Nummer der MST NAME MESSPROGRAMM Nitrat _MAX [mg/L] Herkunft LABOR 05358060 Gemeinde Vettweiß 210404530 Lüxheim Br. 4 Rohwasserüberwachung (für GWÜ geeignet) 65,9 Fremdlabor 05358060 Gemeinde Vettweiß 210404541 Lüxheim Br. 5 Rohwasserüberwachung (für GWÜ geeignet) 66,7 Fremdlabor 05358060 Gemeinde Vettweiß 210404553 Lüxheim Br. 6 Rohwasserüberwachung (für GWÜ geeignet) 94,1 Fremdlabor 05358060 Gemeinde Vettweiß 210404668 Lüxheim P 13 Betreibermessstellen (für GWÜ geeignet) 55,7 Fremdlabor 05358060 Gemeinde Vettweiß 210407141 Lüxheim Bru. 2 Rohwasserüberwachung (für GWÜ geeignet) 70,7 Fremdlabor 05358060 Gemeinde Vettweiß 219481611 Lüxheim 4 Betreibermessstellen (für GWÜ geeignet) 61,9 Fremdlabor 05358060 Gemeinde Vettweiß 219971614 Sievernich Betreibermessstellen (für GWÜ geeignet) 104,8 Fremdlabor 05358060 Gemeinde Vettweiß 219974214 Kettenheim Betreibermessstellen (für GWÜ geeignet) 91,9 Fremdlabor 05358060 Gemeinde Vettweiß 011005154 Jakobwülles Zus693 Betreibermessstellen (für GWÜ geeignet) 84,9 LANUV 05362020 Stadt Erftstadt 076564113 HAG KNAPS 8836 Neu Emittentenmessstellen , Anlagenüberwa- chung 68,5 Fremdlabor 05362020 Stadt Erftstadt 279481317 Mueddersh3 Betreibermessstellen (für GWÜ geeignet) 91,0 Fremdlabor 05362020 Stadt Erftstadt 279470617 Br.Hoverhf Betreibermessstellen (für GWÜ geeignet) 90,6 Fremdlabor 05362020 Stadt Erftstadt 279486510 Niederberg 3 Betreibermessstellen (für GWÜ geeignet) 57,0 Fremdlabor 05362032 Stadt Kerpen 273400526 Stollenwerk 2 Betreibermessstellen (für GWÜ geeignet) 69,8 Fremdlabor 05362032 Stadt Kerpen 279480015 Blatzheim2 Betreibermessstellen (für GWÜ geeignet) 78,2 Fremdlabor 05362032 Stadt Kerpen 279480118 Buir Betreibermessstellen (für GWÜ geeignet) 98,1 Fremdlabor 05362032 Stadt Kerpen 279483818 Buir 4 Betreibermessstellen (für GWÜ geeignet) 61,9 Fremdlabor 05362036 Stadt Pulheim 073540810 ESCH 585 Betreibermessstellen (für GWÜ geeignet) 71,1 Fremdlabor 05362040 Stadt Wesseling 076503410 ROW WESSEL M15 R 1 Grundwassergütemessstellen des Landes 86,2 LANUV 05362040 Stadt Wesseling 076638509 CORA EB 1 N Betreibermessstellen (für GWÜ geeignet) 95,1 Fremdlabor 05362040 Stadt Wesseling 070168817 LGD DICKOPSHOF Grundwassergütemessstellen des Landes 115,8 LANUV LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/7576 177 GEMEINDE _ID GEMEINDE Nummer der MST NAME MESSPROGRAMM Nitrat _MAX [mg/L] Herkunft LABOR 05366004 Stadt Bad Münstereifel 010307217 Arloff P 5.1 Betreibermessstellen (für GWÜ geeignet) 110,1 LANUV 05366004 Stadt Bad Münstereifel 010408125 Nöthen Br. 1 Rohwasserüberwachung (für GWÜ geeignet) 51,7 LANUV 05366008 Gemeinde Blankenheim 010409919 Behnenbachquelle Grundwassergütemessstellen des Landes 60,6 LANUV 05366016 Stadt Euskirchen 219972011 Owichter. Betreibermessstellen (für GWÜ geeignet) 132,6 Fremdlabor 05366016 Stadt Euskirchen 010306493 P+L Pufferbecken A Emittentenmessstellen , Anlagenüberwa- chung 140,5 Fremdlabor 05366016 Stadt Euskirchen 016001606 Br. Heres Emittentenmessstellen , Anlagenüberwa- chung 98,6 LANUV 05366016 Stadt Euskirchen 219482214 Dom-Esch Betreibermessstellen (für GWÜ geeignet) 130,8 Fremdlabor 05366016 Stadt Euskirchen 219482810 Dom-Esch 3 Emittentenmessstellen , Anlagenüberwa- chung 91,9 Fremdlabor 05366016 Stadt Euskirchen 219486219 Kessenich 3 Betreibermessstellen (für GWÜ geeignet) 81,3 Fremdlabor 05366024 Gemeinde Kall 010409038 Schevenquelle Grundwassergütemessstellen des Landes 53,0 LANUV 05366028 Stadt Mechernich 010408113 WW Satzvey, Br. 2 Rohwasserüberwachung (für GWÜ geeignet) 52,2 Fremdlabor 05366028 Stadt Mechernich 010409683 Rißdorfquelle Grundwassergütemessstellen des Landes 79,6 LANUV 05366028 Stadt Mechernich 011007023 Vussem Zus Grundwassergütemessstellen des Landes 70,7 LANUV 05366028 Stadt Mechernich 010409300 HAUSERB. STOLLEN Rohwasserüberwachung (für GWÜ geeignet) 51,3 Fremdlabor 05366028 Stadt Mechernich 010203230 GLEHN FLACH Grundwassergütemessstellen des Landes 79,6 LANUV 05366028 Stadt Mechernich 010409105 Quelle Dützbenden Rohwasserüberwachung (für GWÜ geeignet) 69,4 Fremdlabor 05366028 Stadt Mechernich 010409117 ESELSBACHQUELLE Rohwasserüberwachung (für GWÜ geeignet) 60,6 Fremdlabor 05366028 Stadt Mechernich 010409129 Mehlenb. Quelle 2D Rohwasserüberwachung (für GWÜ geeignet) 79,1 Fremdlabor 05366028 Stadt Mechernich 010409191 Mehlenbach Quelle 1 Rohwasserüberwachung (für GWÜ geeignet) 71,2 Fremdlabor 05366028 Stadt Mechernich 010409221 Mehlenb. Quelle 2C Rohwasserüberwachung (für GWÜ geeignet) 67,2 Fremdlabor 05366036 Stadt Schleiden 010410077 Heilsteinquelle Grundwassergütemessstellen des Landes 84,0 LANUV LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/7576 178 GEMEINDE _ID GEMEINDE Nummer der MST NAME MESSPROGRAMM Nitrat _MAX [mg/L] Herkunft LABOR 05366040 Gemeinde Weilerswist 219483619 Horchheim Betreibermessstellen (für GWÜ geeignet) 83,1 Fremdlabor 05366044 Stadt Zülpich 010409415 Aldericusquelle Grundwassergütemessstellen des Landes 72,0 LANUV 05366044 Stadt Zülpich 219972217 Fuessen. 3 Betreibermessstellen (für GWÜ geeignet) 84,9 Fremdlabor 05366044 Stadt Zülpich 215988711 Duerschev Betreibermessstellen (für GWÜ geeignet) 77,6 Fremdlabor 05366044 Stadt Zülpich 219977318 Buervenich Betreibermessstellen (für GWÜ geeignet) 139,7 Fremdlabor 05370004 Stadt Erkelenz 010201415 Matzerath Br. 201 Rohwasserüberwachung (für GWÜ geeignet) 81,8 LANUV 05370004 Stadt Erkelenz 010201282 OERATH Grundwassergütemessstellen des Landes 57,0 LANUV 05370004 Stadt Erkelenz 010201531 LENTHOLT Grundwassergütemessstellen des Landes 137,0 LANUV 05370004 Stadt Erkelenz 219081712 Grambusch Betreibermessstellen (für GWÜ geeignet) 52,2 Fremdlabor 05370004 Stadt Erkelenz 010305579 RBW Kückhoven P3.1 Betreibermessstellen (für GWÜ geeignet) 55,7 Fremdlabor 05370004 Stadt Erkelenz 010305646 RBW,Kiesw.Kückh.P2 Emittentenmessstellen , Anlagenüberwa- chung 151,2 Fremdlabor 05370008 Gemeinde Gangelt 010305660 Abgr.Breberen,P1 Emittentenmessstellen , Anlagenüberwa- chung 113,6 Fremdlabor 05370008 Gemeinde Gangelt 010305671 Abgr.Breberen,P2 Emittentenmessstellen , Anlagenüberwa- chung 64,5 Fremdlabor 05370008 Gemeinde Gangelt 010305683 Abgr.Breberen,P3 Emittentenmessstellen , Anlagenüberwa- chung 67,6 Fremdlabor 05370008 Gemeinde Gangelt 010306225 Abgr.Breberen,P4 Emittentenmessstellen , Anlagenüberwa- chung 91,9 Fremdlabor 05370008 Gemeinde Gangelt 219608210 Schierwald Emittentenmessstellen , Anlagenüberwa- chung 114,9 Fremdlabor 05370012 Stadt Geilenkirchen 210403317 WWk Gangelt Gp 2 Betreibermessstellen (für GWÜ geeignet) 74,7 Fremdlabor 05370012 Stadt Geilenkirchen 210406770 Teveren Betreibermessstellen (für GWÜ geeignet) 108,7 Fremdlabor 05370012 Stadt Geilenkirchen 219603819 Gillrath 6 Betreibermessstellen (für GWÜ geeignet) 78,2 Fremdlabor 05370012 Stadt Geilenkirchen 219607011 Teveren 1 Emittentenmessstellen , Anlagenüberwa- chung 113,6 Fremdlabor 05370012 Stadt Geilenkirchen 010303960 Martens Himberg B1 Betreibermessstellen (für GWÜ geeignet) 69,8 Fremdlabor LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/7576 179 GEMEINDE _ID GEMEINDE Nummer der MST NAME MESSPROGRAMM Nitrat _MAX [mg/L] Herkunft LABOR 05370012 Stadt Geilenkirchen 010303972 Martens Himberg B2 Betreibermessstellen (für GWÜ geeignet) 133,9 Fremdlabor 05370012 Stadt Geilenkirchen 010308337 Fa.Gottschalk Br.1 Emittentenmessstellen , Anlagenüberwa- chung 51,7 Fremdlabor 05370012 Stadt Geilenkirchen 010308349 Fa.Gottschalk Br.2 Emittentenmessstellen , Anlagenüberwa- chung 64,1 Fremdlabor 05370012 Stadt Geilenkirchen 010308350 Fa.Gottschalk Br.3 Emittentenmessstellen , Anlagenüberwa- chung 116,7 Fremdlabor 05370012 Stadt Geilenkirchen 010308362 Fa. Gottschalk Br.4 Emittentenmessstellen , Anlagenüberwa- chung 71,2 Fremdlabor 05370012 Stadt Geilenkirchen 219600910 Waurichen Betreibermessstellen (für GWÜ geeignet) 72,0 Fremdlabor 05370016 Stadt Heinsberg 010308209 LAPRELL,WaldenrWeg Emittentenmessstellen , Anlagenüberwa- chung 110,1 Fremdlabor 05370016 Stadt Heinsberg 010403048 Kirchhoven PB 13 Rohwasserüberwachung (für GWÜ geeignet) 68,5 LANUV 05370016 Stadt Heinsberg 219671011 Effeld 2 Betreibermessstellen (für GWÜ geeignet) 93,3 Fremdlabor 05370016 Stadt Heinsberg 219671114 Selsten Betreibermessstellen (für GWÜ geeignet) 92,8 Fremdlabor 05370016 Stadt Heinsberg 010306470 Himmerich 1, Tor Betreibermessstellen (für GWÜ geeignet) 138,3 Fremdlabor 05370016 Stadt Heinsberg 010306481 Himmerich 2, Feld Emittentenmessstellen , Anlagenüberwa- chung 50,4 Fremdlabor 05370016 Stadt Heinsberg 010308052 Platzbecker P 2 Emittentenmessstellen , Anlagenüberwa- chung 119,8 Fremdlabor 05370016 Stadt Heinsberg 010308570 Platzbecker P 1 Betreibermessstellen (für GWÜ geeignet) 95,0 Fremdlabor 05370016 Stadt Heinsberg 010308581 Platzbecker P 3 Betreibermessstellen (für GWÜ geeignet) 77,4 Fremdlabor 05370016 Stadt Heinsberg 016000997 IPO P5 Süd neu Betreibermessstellen (für GWÜ geeignet) 103,4 LANUV 05370016 Stadt Heinsberg 218657810 Uetterath Betreibermessstellen (für GWÜ geeignet) 80,9 Fremdlabor 05370016 Stadt Heinsberg 219604812 Randerath Betreibermessstellen (für GWÜ geeignet) 141,0 Fremdlabor 05370020 Stadt Hückelhoven 011002268 Brachelen Sp Pl Grundwassergütemessstellen des Landes 53,9 LANUV 05370024 Gemeinde Selfkant 219602712 Havert Betreibermessstellen (für GWÜ geeignet) 180,8 Fremdlabor 05370024 Gemeinde Selfkant 219602815 Schalbruch Betreibermessstellen (für GWÜ geeignet) 234,7 Fremdlabor LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/7576 180 GEMEINDE _ID GEMEINDE Nummer der MST NAME MESSPROGRAMM Nitrat _MAX [mg/L] Herkunft LABOR 05370024 Gemeinde Selfkant 219603110 Hillensber Betreibermessstellen (für GWÜ geeignet) 129,1 Fremdlabor 05370028 Stadt ÜbachPalenberg 010201518 SCHERPENSEEL Grundwassergütemessstellen des Landes 72,5 LANUV 05370032 Gemeinde Waldfeucht 010408617 Waldfeucht Br. 5 Rohwasserüberwachung (für GWÜ geeignet) 59,7 Fremdlabor 05370032 Gemeinde Waldfeucht 219600818 Bocket 4 Betreibermessstellen (für GWÜ geeignet) 69,8 Fremdlabor 05370036 Stadt Wassenberg 010202821 Orsbeck Grundwassergütemessstellen des Landes 145,9 LANUV 05370036 Stadt Wassenberg 010407522 Wassenberg Br. 503 Rohwasserüberwachung (für GWÜ geeignet) 66,7 Fremdlabor 05370040 Stadt Wegberg 010201312 Arsbeck Bussardweg Grundwassergütemessstellen des Landes 107,0 LANUV 05370040 Stadt Wegberg 010407492 Beeck Br. 302 Rohwasserüberwachung (für GWÜ geeignet) 57,5 Fremdlabor 05370040 Stadt Wegberg 010407649 UEVEKOVEN BR. 101 Rohwasserüberwachung (für GWÜ geeignet) 95,5 Fremdlabor 05370040 Stadt Wegberg 010407650 UEVEKOVEN BR. 102 Rohwasserüberwachung (für GWÜ geeignet) 82,6 Fremdlabor 05370040 Stadt Wegberg 010407662 UEVEKOVEN BR. 103 Rohwasserüberwachung (für GWÜ geeignet) 53,5 Fremdlabor 05370040 Stadt Wegberg 218091229 Thomasbruch Betreibermessstellen (für GWÜ geeignet) 93,5 Fremdlabor 05370040 Stadt Wegberg 218091321 Thomasbruch Betreibermessstellen (für GWÜ geeignet) 55,7 Fremdlabor 05370040 Stadt Wegberg 218148719 Tueschenbroich Betreibermessstellen (für GWÜ geeignet) 60,9 Fremdlabor 05370040 Stadt Wegberg 218149013 Tueschenbroich Betreibermessstellen (für GWÜ geeignet) 213,7 Fremdlabor 05370040 Stadt Wegberg 218157113 Eichhof Betreibermessstellen (für GWÜ geeignet) 70,5 Fremdlabor 05370040 Stadt Wegberg 218173519 Tueschenbroich Betreibermessstellen (für GWÜ geeignet) 58,8 Fremdlabor 05370040 Stadt Wegberg 218173611 Tueschenbroich Betreibermessstellen (für GWÜ geeignet) 81,9 Fremdlabor 05370040 Stadt Wegberg 218178610 Wegberg Betreibermessstellen (für GWÜ geeignet) 87,8 Fremdlabor 05370040 Stadt Wegberg 218178621 Wegberg Betreibermessstellen (für GWÜ geeignet) 50,2 Fremdlabor 05370040 Stadt Wegberg 218178724 Wegberg Betreibermessstellen (für GWÜ geeignet) 51,3 Fremdlabor LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/7576 181 GEMEINDE _ID GEMEINDE Nummer der MST NAME MESSPROGRAMM Nitrat _MAX [mg/L] Herkunft LABOR 05370040 Stadt Wegberg 218178815 Busch Betreibermessstellen (für GWÜ geeignet) 99,8 Fremdlabor 05370040 Stadt Wegberg 218178918 Busch Betreibermessstellen (für GWÜ geeignet) 103,8 Fremdlabor 05370040 Stadt Wegberg 218179017 Busch Betreibermessstellen (für GWÜ geeignet) 87,0 Fremdlabor 05370040 Stadt Wegberg 218179110 Hau Betreibermessstellen (für GWÜ geeignet) 137,8 Fremdlabor 05370040 Stadt Wegberg 218179212 Harbeck Betreibermessstellen (für GWÜ geeignet) 159,7 Fremdlabor 05370040 Stadt Wegberg 218180214 Watern Betreibermessstellen (für GWÜ geeignet) 116,8 Fremdlabor 05370040 Stadt Wegberg 218194614 Eichhof Betreibermessstellen (für GWÜ geeignet) 58,1 Fremdlabor 05370040 Stadt Wegberg 218195710 Wegberg Betreibermessstellen (für GWÜ geeignet) 55,8 Fremdlabor 05370040 Stadt Wegberg 218196910 Buscher Bruch Betreibermessstellen (für GWÜ geeignet) 52,8 Fremdlabor 05370040 Stadt Wegberg 219082212 Venheyde Betreibermessstellen (für GWÜ geeignet) 153,8 Fremdlabor 05370040 Stadt Wegberg 219086114 Herwath Betreibermessstellen (für GWÜ geeignet) 67,6 Fremdlabor 05370040 Stadt Wegberg 219087118 Merbecker Busch Betreibermessstellen (für GWÜ geeignet) 114,9 Fremdlabor 05378016 Stadt Leichlingen (Rhld.) 076734985 PGHM.WELTERSB. SS Grundwassergütemessstellen des Landes 67,6 LANUV 05382004 Gemeinde Alfter 070284611 LGD Alfter ALTABL. Grundwassergütemessstellen des Landes 85,3 LANUV 05382012 Stadt Bornheim 070201213 LGD Widdig GEW 132 Betreibermessstellen (für GWÜ geeignet) 68,2 Fremdlabor 05382012 Stadt Bornheim 070203416 LGD BORNHEIM B4/99 Grundwassergütemessstellen des Landes 148,5 LANUV 05382012 Stadt Bornheim 073549319 WBV WESSELING 21 Betreibermessstellen (für GWÜ geeignet) 134,2 Fremdlabor 05382012 Stadt Bornheim 077009915 WBV WESSELING 051 Betreibermessstellen (für GWÜ geeignet) 55,2 Fremdlabor 05382012 Stadt Bornheim 070203210 LGD BORNHEIM B2/99 Grundwassergütemessstellen des Landes 117,1 LANUV 05382012 Stadt Bornheim 070203817 LGD Sechtem Plantag Grundwassergütemessstellen des Landes 196,2 LANUV 05382024 Stadt Königswinter 073779817 WBV THOMASBERG P 15 Betreibermessstellen (für GWÜ geeignet) 70,3 LANUV LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/7576 182 GEMEINDE _ID GEMEINDE Nummer der MST NAME MESSPROGRAMM Nitrat _MAX [mg/L] Herkunft LABOR 05382032 Stadt Meckenheim 279481020 Meckenheim 2 Betreibermessstellen (für GWÜ geeignet) 70,7 Fremdlabor 05382048 Stadt Rheinbach 279479610 Flerzheim Betreibermessstellen (für GWÜ geeignet) 95,5 Fremdlabor 05382064 Gemeinde Swisttal 073548807 WW Ludendorf Br. 2 Rohwasserüberwachung (für GWÜ geeignet) 57,9 Fremdlabor 05382064 Gemeinde Swisttal 276403710 Miel 6 Emittentenmessstellen , Anlagenüberwa- chung 53,0 Fremdlabor 05382064 Gemeinde Swisttal 276403812 Miel 7 Emittentenmessstellen , Anlagenüberwa- chung 59,2 Fremdlabor 05382072 Gemeinde Wachtberg 071200307 FRITZDORF ZBR 491 Betreibermessstellen (für GWÜ geeignet) 129,1 LANUV 05515000 Stadt Münster 114001649 UWMS/164 Kannoniers Betreibermessstellen (für GWÜ geeignet) 53,0 LANUV 05515000 Stadt Münster 114001730 UWMS/173 Gasselst. Betreibermessstellen (für GWÜ geeignet) 55,3 LANUV 05554008 Stadt Bocholt 060230058 BO/4 A -LOWICK- Grundwassergütemessstellen des Landes 92,8 LANUV 05554008 Stadt Bocholt 060230265 BO/26 -SPORK- Grundwassergütemessstellen des Landes 139,2 LANUV 05554008 Stadt Bocholt 060230290 BO/29-GESINKHOOK- Grundwassergütemessstellen des Landes 77,4 LANUV 05554012 Stadt Borken 060230289 BO/28- RHEDEBRUEGGE- Grundwassergütemessstellen des Landes 57,0 LANUV 05554012 Stadt Borken 060230113 BO/11 BORKENWIRTHE Grundwassergütemessstellen des Landes 151,2 LANUV 05554012 Stadt Borken 060220041 HS/4 GRUETLOHN Grundwassergütemessstellen des Landes 109,2 LANUV 05554012 Stadt Borken 060220594 HS/59 -BORKEN- Grundwassergütemessstellen des Landes 85,7 LANUV 05554016 Stadt Gescher 060220867 HS/86 -TUNGERLOH- Grundwassergütemessstellen des Landes 134,8 LANUV 05554020 Stadt Gronau (Westf.) 060240040 AH/4 -Gronau- Grundwassergütemessstellen des Landes 130,8 LANUV 05554028 Gemeinde Heiden 060220016 HS/1 -HEIDEN- Grundwassergütemessstellen des Landes 58,3 LANUV 05554028 Gemeinde Heiden 060220028 HS/2 -NORDICK- Grundwassergütemessstellen des Landes 59,2 LANUV 05554056 Stadt Stadtlohn 060240337 AH/33 -WENDFELD- Grundwassergütemessstellen des Landes 155,1 LANUV 05554064 Gemeinde Velen 060240295 AH/29 -HOLTHAUSEN- Grundwassergütemessstellen des Landes 52,6 LANUV LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/7576 183 GEMEINDE _ID GEMEINDE Nummer der MST NAME MESSPROGRAMM Nitrat _MAX [mg/L] Herkunft LABOR 05554068 Stadt Vreden 060240428 AH/42-ZWILLBROCK- Grundwassergütemessstellen des Landes 57,5 LANUV 05558004 Gemeinde Ascheberg 110250072 BERGB 7-NORDICK- Betreibermessstellen (für GWÜ geeignet) 55,7 LANUV 05558008 Stadt Billerbeck 110310019 BOMBECK 01 Grundwassergütemessstellen des Landes 85,3 LANUV 05558008 Stadt Billerbeck 110040272 IV/27 Holthausen Grundwassergütemessstellen des Landes 66,3 LANUV 05558012 Stadt Coesfeld 110220791 HS/79 -FLAMSCHEN- Grundwassergütemessstellen des Landes 222,8 LANUV 05558012 Stadt Coesfeld 110220808 HS/80 COE.FLAMSCHEN Betreibermessstellen (für GWÜ geeignet) 59,7 LANUV 05558012 Stadt Coesfeld 110220390 HS/39 -COE. GOXEL- Betreibermessstellen (für GWÜ geeignet) 76,5 LANUV 05558016 Stadt Dülmen 110220109 HS/10 MERFELD Grundwassergütemessstellen des Landes 100,3 LANUV 05558024 Stadt Lüdinghausen 110210190 ST.GEB/19 Leversum Grundwassergütemessstellen des Landes 186,1 LANUV 05558032 Gemeinde Nottuln 119010999 Steverquelle Grundwassergütemessstellen des Landes 50,4 LANUV 05562012 Stadt Dorsten 060070109 HS 18 Grundwassergütemessstellen des Landes 85,7 LANUV 05562016 Stadt Haltern 060083256 HS/74 -LOCHTRUP- Grundwassergütemessstellen des Landes 110,5 LANUV 05562016 Stadt Haltern 060092221 HS/11 -SYTHEN- Grundwassergütemessstellen des Landes 76,9 LANUV 05566008 Stadt Emsdetten 110050125 V/12 -ISENDORF- Grundwassergütemessstellen des Landes 114,0 LANUV 05566008 Stadt Emsdetten 113810362 WW.Ahlintel-VFP.036 Betreibermessstellen (für GWÜ geeignet) 159,7 Fremdlabor 05566008 Stadt Emsdetten 118722815 WW.AHLINTEL-2- HO02 Rohwasserüberwachung (für GWÜ geeignet) 64,9 Fremdlabor 05566012 Stadt Greven 110040170 IV/17- WESTLADBERGEN Grundwassergütemessstellen des Landes 82,2 LANUV 05566012 Stadt Greven 110070148 VII/14-WESTERODE- Grundwassergütemessstellen des Landes 81,8 LANUV 05566016 Stadt Hörstel 110200160 TE / 16 -UTHUISEN- Grundwassergütemessstellen des Landes 370,0 LANUV 05566016 Stadt Hörstel 110200070 TE/7 -RIESENBECK- Grundwassergütemessstellen des Landes 55,3 LANUV 05566016 Stadt Hörstel 110200081 TE/8 -BEVERGERN- Betreibermessstellen (für GWÜ geeignet) 92,4 LANUV LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/7576 184 GEMEINDE _ID GEMEINDE Nummer der MST NAME MESSPROGRAMM Nitrat _MAX [mg/L] Herkunft LABOR 05566020 Gemeinde Hopsten 110200214 TE / 21 -SCHALE- Grundwassergütemessstellen des Landes 85,3 LANUV 05566024 Stadt Horstmar 119809989 Leerbachquelle Rohwasserüberwachung (für GWÜ geeignet) 52,2 LANUV 05566028 Stadt Ibbenbüren 110200251 TE/25 IBBENBUEREN Betreibermessstellen (für GWÜ geeignet) 218,3 LANUV 05566028 Stadt Ibbenbüren 110200457 TE/45 Püsselbüren Grundwassergütemessstellen des Landes 57,0 LANUV 05566036 Gemeinde Laer 110320037 LAER / E Betreibermessstellen (für GWÜ geeignet) 52,6 LANUV 05566040 Stadt Lengerich 110200408 TE/40 Wechte Grundwassergütemessstellen des Landes 78,7 LANUV 05566060 Gemeinde Neuenkirchen 110290045 RH/4 SUTRUM Grundwassergütemessstellen des Landes 94,1 LANUV 05566060 Gemeinde Neuenkirchen 118611264 WW.OFFLUM-VF126 Betreibermessstellen (für GWÜ geeignet) 85,9 Fremdlabor 05566060 Gemeinde Neuenkirchen 110280015 NK/1 NEUENKIRCHEN _T Grundwassergütemessstellen des Landes 117,6 LANUV 05566060 Gemeinde Neuenkirchen 110280027 NK/2-NEUENKIRCHEN S Grundwassergütemessstellen des Landes 89,3 LANUV 05566076 Stadt Rheine 110290010 RH/1 SALZBERGEN Grundwassergütemessstellen des Landes 104,8 LANUV 05566076 Stadt Rheine 110200123 TE/12 -RODDE- Grundwassergütemessstellen des Landes 108,3 LANUV 05566080 Gemeinde Saerbeck 110040156 IV/15 -MIDDENDORF- Grundwassergütemessstellen des Landes 69,0 LANUV 05566080 Gemeinde Saerbeck 117506011 DEP. WOLTERS BR. 1 Emittentenmessstellen , Anlagenüberwa- chung 77,4 LANUV 05566088 Stadt Tecklenburg 118052056 W.BROCHTERBECKVK 05 Rohwasserüberwachung (für GWÜ geeignet) 72,9 Fremdlabor 05566092 Gemeinde Westerkappeln 110200433 TE/43_Metten Grundwassergütemessstellen des Landes 94,1 LANUV 05566092 Gemeinde Westerkappeln 110200380 TE/38 LOTTE DÜTE Grundwassergütemessstellen des Landes 76,5 LANUV 05570016 Stadt Drensteinfurt 110250023 BERGB.2- EICKENDORF- Betreibermessstellen (für GWÜ geeignet) 68,5 LANUV 05570016 Stadt Drensteinfurt 110250059 BERGB.5-MERSCH- Betreibermessstellen (für GWÜ geeignet) 178,6 LANUV 05570016 Stadt Drensteinfurt 110250138 BERGB.13-AMEKE- Betreibermessstellen (für GWÜ geeignet) 71,6 LANUV 05570032 Gemeinde Ostbevern 110040200 IV/20 -OSTBEVERN- Grundwassergütemessstellen des Landes 127,3 LANUV LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/7576 185 GEMEINDE _ID GEMEINDE Nummer der MST NAME MESSPROGRAMM Nitrat _MAX [mg/L] Herkunft LABOR 05570036 Stadt Sassenberg 110060076 VI/7 -SASSENBERG- Grundwassergütemessstellen des Landes 59,7 LANUV 05570036 Stadt Sassenberg 118886101 WW.VOHR-DACKVFP 110 Betreibermessstellen (für GWÜ geeignet) 71,9 Fremdlabor 05570036 Stadt Sassenberg 118887385 WW.VOHR-DACKVFP 238 Betreibermessstellen (für GWÜ geeignet) 129,8 Fremdlabor 05570036 Stadt Sassenberg 118887944 WW.VOHR-DACKVFP 294 Betreibermessstellen (für GWÜ geeignet) 112,8 Fremdlabor 05570040 Stadt Sendenhorst 110070094 VII / 9 -ALBERSLOH- Grundwassergütemessstellen des Landes 135,7 LANUV 05570052 Stadt Warendorf 110060106 VI / 10 VELSEN Grundwassergütemessstellen des Landes 68,1 LANUV 05570052 Stadt Warendorf 110060090 VI/9 GROEBLINGEN Grundwassergütemessstellen des Landes 121,6 LANUV 05711000 Stadt Bielefeld 020104054 205F - 94/4.1 LGD Grundwassergütemessstellen des Landes 57,5 LANUV 05711000 Stadt Bielefeld 026540174 178- 3,0m ML Grundwassergütemessstellen des Landes 188,7 LANUV 05754008 Stadt Gütersloh 021000347 630 LGD Grundwassergütemessstellen des Landes 84,0 LANUV 05754008 Stadt Gütersloh 023087146 141 Spexard Betreibermessstellen (für GWÜ geeignet) 59,4 Fremdlabor 05754008 Stadt Gütersloh 026541129 769- 4,0m ML Grundwassergütemessstellen des Landes 84,0 LANUV 05754008 Stadt Gütersloh 026541130 769- 5,5m ML Grundwassergütemessstellen des Landes 92,8 LANUV 05754008 Stadt Gütersloh 026541142 769- 7,0m ML Grundwassergütemessstellen des Landes 97,2 LANUV 05754008 Stadt Gütersloh 026549062 201- 8,0m ML SXD Betreibermessstellen (für GWÜ geeignet) 85,0 Fremdlabor 05754008 Stadt Gütersloh 026549074 201-10,0m ML SXD Betreibermessstellen (für GWÜ geeignet) 79,9 Fremdlabor 05754008 Stadt Gütersloh 026549086 201-14,0m ML SXD Betreibermessstellen (für GWÜ geeignet) 66,7 Fremdlabor 05754008 Stadt Gütersloh 026549207 206-12,0m ML SXD Betreibermessstellen (für GWÜ geeignet) 78,4 Fremdlabor 05754008 Stadt Gütersloh 026549311 210-4,0m ML SXD Betreibermessstellen (für GWÜ geeignet) 111,8 Fremdlabor 05754008 Stadt Gütersloh 026549323 210-7,0m ML SXD Betreibermessstellen (für GWÜ geeignet) 102,8 Fremdlabor 05754008 Stadt Gütersloh 026549335 210-9,0m ML SXD Betreibermessstellen (für GWÜ geeignet) 102,8 Fremdlabor LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/7576 186 GEMEINDE _ID GEMEINDE Nummer der MST NAME MESSPROGRAMM Nitrat _MAX [mg/L] Herkunft LABOR 05754008 Stadt Gütersloh 026549347 210-11,0m ML SXD Betreibermessstellen (für GWÜ geeignet) 91,4 Fremdlabor 05754008 Stadt Gütersloh 026550556 RH 3-6,0m ML RFO Betreibermessstellen (für GWÜ geeignet) 79,6 Fremdlabor 05754008 Stadt Gütersloh 026550568 RH 3-7,0m ML RFO Betreibermessstellen (für GWÜ geeignet) 68,4 Fremdlabor 05754008 Stadt Gütersloh 026550570 RH 3-9,0m ML RFO Betreibermessstellen (für GWÜ geeignet) 149,8 Fremdlabor 05754008 Stadt Gütersloh 026550581 RH 3-11,0m ML RFO Betreibermessstellen (für GWÜ geeignet) 113,8 Fremdlabor 05754012 Stadt Halle (Westf.) 021692488 GM 5 (alt GM6) Voll Betreibermessstellen (für GWÜ geeignet) 75,1 Fremdlabor 05754012 Stadt Halle (Westf.) 025101948 B5 MD Kuenseb. Emittentenmessstellen , Anlagenüberwa- chung 196,2 Fremdlabor 05754012 Stadt Halle (Westf.) 025102242 B13 MD Kuenseb. Emittentenmessstellen , Anlagenüberwa- chung 360,7 Fremdlabor 05754012 Stadt Halle (Westf.) 025102280 B30 MD Kuenseb. Emittentenmessstellen , Anlagenüberwa- chung 116,7 Fremdlabor 05754016 Stadt Harsewinkel 020103062 III/6.2 LGD Grundwassergütemessstellen des Landes 163,5 LANUV 05754016 Stadt Harsewinkel 020780989 68 Harsewinkel Betreibermessstellen (für GWÜ geeignet) 87,9 Fremdlabor 05754016 Stadt Harsewinkel 020782834 84 Harsewinkel Betreibermessstellen (für GWÜ geeignet) 219,7 Fremdlabor 05754016 Stadt Harsewinkel 020782846 85 Harsewinkel Betreibermessstellen (für GWÜ geeignet) 109,8 Fremdlabor 05754016 Stadt Harsewinkel 020782871 88 Harsewinkel Betreibermessstellen (für GWÜ geeignet) 109,8 Fremdlabor 05754016 Stadt Harsewinkel 020782883 89 Harsewinkel Betreibermessstellen (für GWÜ geeignet) 159,7 Fremdlabor 05754016 Stadt Harsewinkel 020782895 90 Harsewinkel Betreibermessstellen (für GWÜ geeignet) 61,9 Fremdlabor 05754016 Stadt Harsewinkel 020782901 91 Harsewinkel Betreibermessstellen (für GWÜ geeignet) 159,7 Fremdlabor 05754016 Stadt Harsewinkel 020785290 103 Harsewinkel Betreibermessstellen (für GWÜ geeignet) 60,9 Fremdlabor 05754016 Stadt Harsewinkel 020785331 107 Harsewinkel Betreibermessstellen (für GWÜ geeignet) 62,9 Fremdlabor 05754016 Stadt Harsewinkel 020789117 V 2 Harsewinkel Betreibermessstellen (für GWÜ geeignet) 51,9 Fremdlabor 05754016 Stadt Harsewinkel 021691848 T1 Topmoell Harsew Betreibermessstellen (für GWÜ geeignet) 86,2 Fremdlabor LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/7576 187 GEMEINDE _ID GEMEINDE Nummer der MST NAME MESSPROGRAMM Nitrat _MAX [mg/L] Herkunft LABOR 05754020 Gemeinde Herzebrock 023095222 221 ML_4,5 Quenhorn Betreibermessstellen (für GWÜ geeignet) 89,9 Fremdlabor 05754020 Gemeinde Herzebrock 023095234 221 ML_5,5 Quenhorn Betreibermessstellen (für GWÜ geeignet) 79,8 Fremdlabor 05754020 Gemeinde Herzebrock 023095246 221 ML_9,5 Quenhorn Betreibermessstellen (für GWÜ geeignet) 72,3 Fremdlabor 05754020 Gemeinde Herzebrock 023095258 221 ML_11,5 Quenhor Betreibermessstellen (für GWÜ geeignet) 71,4 Fremdlabor 05754020 Gemeinde Herzebrock 023095260 221 ML_14,5 Quenhor Betreibermessstellen (für GWÜ geeignet) 72,5 Fremdlabor 05754020 Gemeinde Herzebrock 026549736 102- 6,7m ML QUE Betreibermessstellen (für GWÜ geeignet) 115,8 Fremdlabor 05754028 Stadt RhedaWiedenbrück 023090870 84 Rhedaer Fo Betreibermessstellen (für GWÜ geeignet) 77,4 Fremdlabor 05754028 Stadt RhedaWiedenbrück 026491746 BR 4 Rhedaer Forst Rohwasserüberwachung (für GWÜ geeignet) 68,2 Fremdlabor 05754028 Stadt RhedaWiedenbrück 026491801 BR10 Rhedaer Forst Rohwasserüberwachung (für GWÜ geeignet) 53,3 Fremdlabor 05754028 Stadt RhedaWiedenbrück 026491953 BR25 Rhedaer Forst Rohwasserüberwachung (für GWÜ geeignet) 52,3 Fremdlabor 05754028 Stadt RhedaWiedenbrück 026491965 BR26 Rhedaer Forst Rohwasserüberwachung (für GWÜ geeignet) 64,7 Fremdlabor 05754028 Stadt RhedaWiedenbrück 026491989 BR28 Rhedaer Forst Rohwasserüberwachung (für GWÜ geeignet) 92,2 Fremdlabor 05754028 Stadt RhedaWiedenbrück 026492210 BR29 Rhedaer Forst Rohwasserüberwachung (für GWÜ geeignet) 60,0 Fremdlabor 05754028 Stadt RhedaWiedenbrück 026549931 7- 4,9m ML SUDH Betreibermessstellen (für GWÜ geeignet) 84,3 Fremdlabor 05754028 Stadt RhedaWiedenbrück 026549943 7- 5,9m ML SUDH Betreibermessstellen (für GWÜ geeignet) 94,0 Fremdlabor 05754028 Stadt RhedaWiedenbrück 026549980 8- 3,5m ML SUDH Betreibermessstellen (für GWÜ geeignet) 219,7 Fremdlabor 05754028 Stadt RhedaWiedenbrück 026549992 8- 4,5m ML SUDH Betreibermessstellen (für GWÜ geeignet) 157,8 Fremdlabor 05754028 Stadt RhedaWiedenbrück 026550003 8- 7,5m ML SUDH Betreibermessstellen (für GWÜ geeignet) 139,8 Fremdlabor 05754028 Stadt RhedaWiedenbrück 026550015 8-10,5m ML SUDH Betreibermessstellen (für GWÜ geeignet) 116,8 Fremdlabor 05754028 Stadt RhedaWiedenbrück 026550027 8-12,5m ML SUDH Betreibermessstellen (für GWÜ geeignet) 99,2 Fremdlabor 05754028 Stadt RhedaWiedenbrück 026550209 SP96-3,4m ML SUDH 2 Betreibermessstellen (für GWÜ geeignet) 140,8 Fremdlabor LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/7576 188 GEMEINDE _ID GEMEINDE Nummer der MST NAME MESSPROGRAMM Nitrat _MAX [mg/L] Herkunft LABOR 05754028 Stadt RhedaWiedenbrück 026550210 SP96-4,4m ML SUDH 2 Betreibermessstellen (für GWÜ geeignet) 158,7 Fremdlabor 05754028 Stadt RhedaWiedenbrück 026550222 SP96-6,4m ML SUDH 2 Betreibermessstellen (für GWÜ geeignet) 156,8 Fremdlabor 05754028 Stadt RhedaWiedenbrück 026550234 SP96-10,4mML SUDH 2 Betreibermessstellen (für GWÜ geeignet) 106,8 Fremdlabor 05754028 Stadt RhedaWiedenbrück 026550416 RH 1-5,5m ML RFO Betreibermessstellen (für GWÜ geeignet) 81,3 Fremdlabor 05754028 Stadt RhedaWiedenbrück 026550428 RH 1-6,5m ML RFO Betreibermessstellen (für GWÜ geeignet) 69,6 Fremdlabor 05754028 Stadt RhedaWiedenbrück 026550430 RH 1-8,5m ML RHO Betreibermessstellen (für GWÜ geeignet) 106,8 Fremdlabor 05754028 Stadt RhedaWiedenbrück 026550441 RH 1-10,5m ML RHO Betreibermessstellen (für GWÜ geeignet) 106,8 Fremdlabor 05754028 Stadt RhedaWiedenbrück 026550453 RH 1-12,5m ML RFO Betreibermessstellen (für GWÜ geeignet) 58,8 Fremdlabor 05754036 Gemeinde Schloß HolteStukenbrock 026001573 3 Brink Betreibermessstellen (für GWÜ geeignet) 89,7 Fremdlabor 05754040 Gemeinde Steinhagen 021001765 768 T LGD Grundwassergütemessstellen des Landes 79,6 LANUV 05754044 Stadt Verl 020101120 I/8C ML LGD Grundwassergütemessstellen des Landes 198,9 LANUV 05754044 Stadt Verl 026540514 I/8C-4,0m ML LGD Grundwassergütemessstellen des Landes 110,5 LANUV 05754044 Stadt Verl 026540526 I/8C-6,0m ML LGD Grundwassergütemessstellen des Landes 61,9 LANUV 05754048 Stadt Versmold 020104303 VI/4 LGD Grundwassergütemessstellen des Landes 75,1 LANUV 05754048 Stadt Versmold 020104315 VI/5 LGD Grundwassergütemessstellen des Landes 128,2 LANUV 05754048 Stadt Versmold 021001730 602F A LGD Grundwassergütemessstellen des Landes 110,5 LANUV 05758004 Stadt Bünde 100761616 BB 1 BR BILLERKE Rohwasserüberwachung (für GWÜ geeignet) 52,9 Fremdlabor 05762012 Stadt Borgentreich 022520223 Bo4 Borgentreich Grundwassergütemessstellen des Landes 86,6 LANUV 05762024 Stadt Marienmünster 026504613 TB Voerden Rohwasserüberwachung (für GWÜ geeignet) 51,9 Fremdlabor 05762036 Stadt Warburg 025100099 B 21 Warbg M7126 Emittentenmessstellen , Anlagenüberwa- chung 95,8 Fremdlabor 05766008 Stadt Bad Salzuflen 100740522 HB 2 BR BEGATAL Rohwasserüberwachung (für GWÜ geeignet) 53,9 Fremdlabor LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/7576 189 GEMEINDE _ID GEMEINDE Nummer der MST NAME MESSPROGRAMM Nitrat _MAX [mg/L] Herkunft LABOR 05766008 Stadt Bad Salzuflen 106530288 BS 1 ML -05,50 Nor Grundwassergütemessstellen des Landes 101,7 LANUV 05766008 Stadt Bad Salzuflen 106530318 BS 1 ML -13,00 NOR Grundwassergütemessstellen des Landes 70,7 LANUV 05766008 Stadt Bad Salzuflen 106505452 STOP2 BR STOPPEL Rohwasserüberwachung (für GWÜ geeignet) 52,9 Fremdlabor 05766024 Gemeinde Dörentrup 106505026 HUMF1 BR HUMFELD Rohwasserüberwachung (für GWÜ geeignet) 69,9 Fremdlabor 05766036 Gemeinde Kalletal 106506067 KHELL BR HELLBERG Rohwasserüberwachung (für GWÜ geeignet) 58,9 Fremdlabor 05770012 Gemeinde Hille 100140087 SU 79 WG 9/SUEDH Grundwassergütemessstellen des Landes 81,3 LANUV 05770012 Gemeinde Hille 100707555 WR 5 BR ROTHENUFFN Rohwasserüberwachung (für GWÜ geeignet) 64,9 Fremdlabor 05770024 Stadt Minden 100140749 WG 68 BARTLING Grundwassergütemessstellen des Landes 145,0 LANUV 05770028 Stadt Petershagen 100135213 PH 18 GRO HEERSE Grundwassergütemessstellen des Landes 67,6 LANUV 05770028 Stadt Petershagen 100135626 PH 25N OVENSTAEDT Grundwassergütemessstellen des Landes 134,8 LANUV 05770028 Stadt Petershagen 100135651 WF 1F OVENSTAEDT Grundwassergütemessstellen des Landes 312,9 LANUV 05770028 Stadt Petershagen 100135031 PH1003M IM TIMPEN Grundwassergütemessstellen des Landes 68,5 LANUV 05770028 Stadt Petershagen 100720330 PW 3 BR WIETERSHM Rohwasserüberwachung (für GWÜ geeignet) 53,9 Fremdlabor 05770028 Stadt Petershagen 100720353 PW 5 BR WIETERSHM Rohwasserüberwachung (für GWÜ geeignet) 57,9 Fremdlabor 05770028 Stadt Petershagen 100720912 PI 3 ILSE Betreibermessstellen (für GWÜ geeignet) 122,9 Fremdlabor 05770028 Stadt Petershagen 101630116 KA 1 KAENDLER Betreibermessstellen (für GWÜ geeignet) 53,4 Fremdlabor 05770028 Stadt Petershagen 101630256 LI 6/96 Lindhöpen Betreibermessstellen (für GWÜ geeignet) 103,0 Fremdlabor 05770028 Stadt Petershagen 101630270 LI 9 Lindhöpen Betreibermessstellen (für GWÜ geeignet) 67,3 Fremdlabor 05770028 Stadt Petershagen 101630591 WE 9 WESLING Betreibermessstellen (für GWÜ geeignet) 64,1 Fremdlabor 05770028 Stadt Petershagen 101631042 KL 4 KIES LAHDE Betreibermessstellen (für GWÜ geeignet) 57,9 Fremdlabor 05770028 Stadt Petershagen 101640330 WD 3 Windh-Doeh Betreibermessstellen (für GWÜ geeignet) 59,2 Fremdlabor LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/7576 190 GEMEINDE _ID GEMEINDE Nummer der MST NAME MESSPROGRAMM Nitrat _MAX [mg/L] Herkunft LABOR 05770028 Stadt Petershagen 101640341 WD 4 Windh-Doeh Betreibermessstellen (für GWÜ geeignet) 69,4 Fremdlabor 05770028 Stadt Petershagen 106530021 PHG43 -6,0m ML Grundwassergütemessstellen des Landes 84,0 LANUV 05770028 Stadt Petershagen 106530033 PHG43 -8,0m ML Grundwassergütemessstellen des Landes 106,1 LANUV 05770028 Stadt Petershagen 106530045 PHG43-10,0m ML Grundwassergütemessstellen des Landes 84,0 LANUV 05770028 Stadt Petershagen 106530057 PHG43-12,0m ML Grundwassergütemessstellen des Landes 66,3 LANUV 05770028 Stadt Petershagen 106530203 PH46N -5,0m ML Grundwassergütemessstellen des Landes 132,6 LANUV 05770028 Stadt Petershagen 104004046 K 7.1 M SAD Münhg Grundwassergütemessstellen des Landes 60,1 LANUV 05770032 Stadt Porta Westfalica 100731478 MH1109 HUXHOEHE Grundwassergütemessstellen des Landes 50,4 LANUV 05770040 Stadt Rahden 100700512 WE 1 BR WEHE RAHDN Rohwasserüberwachung (für GWÜ geeignet) 68,9 Fremdlabor 05770040 Stadt Rahden 100700524 WE 2B BR WEHE RAHDN Rohwasserüberwachung (für GWÜ geeignet) 63,9 Fremdlabor 05770044 Gemeinde Stemwede 100140683 WG 62 BUTENBOHM Grundwassergütemessstellen des Landes 152,5 LANUV 05774020 Stadt Delbrück 023161346 34 Boker Heide Betreibermessstellen (für GWÜ geeignet) 52,9 Fremdlabor 05774020 Stadt Delbrück 023161437 43 Boker Heide Betreibermessstellen (für GWÜ geeignet) 127,8 Fremdlabor 05774020 Stadt Delbrück 023161814 81 Boker Heide Betreibermessstellen (für GWÜ geeignet) 91,9 Fremdlabor 05774020 Stadt Delbrück 026531094 103- 2,0m ML OL Grundwassergütemessstellen des Landes 163,5 LANUV 05774020 Stadt Delbrück 026531100 103_ 4,0m Ml OL Grundwassergütemessstellen des Landes 225,4 LANUV 05774020 Stadt Delbrück 026531112 103- 6,0m ML OL Grundwassergütemessstellen des Landes 190,1 LANUV 05774020 Stadt Delbrück 026163240 S 1 Schledde Betreibermessstellen (für GWÜ geeignet) 78,9 Fremdlabor 05774020 Stadt Delbrück 026163251 S 2 Schledde Betreibermessstellen (für GWÜ geeignet) 440,3 Fremdlabor 05774024 Gemeinde Hövelhof 026163093 G 12 Grossekaemp Betreibermessstellen (für GWÜ geeignet) 71,2 Fremdlabor 05774032 Stadt Paderborn 024181377 Stute Osmose Emittentenmessstellen , Anlagenüberwa- chung 75,9 Fremdlabor LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/7576 191 GEMEINDE _ID GEMEINDE Nummer der MST NAME MESSPROGRAMM Nitrat _MAX [mg/L] Herkunft LABOR 05774040 Stadt Wünnenberg 024170082 QU 2 Leiberg Bueren Rohwasserüberwachung (für GWÜ geeignet) 52,9 Fremdlabor 05915000 Stadt Hamm 094120390 Quelle Geinegge Grundwassergütemessstellen des Landes 51,3 LANUV 05915000 Stadt Hamm 094120407 Quelle Südbecke Grundwassergütemessstellen des Landes 62,3 LANUV 05958024 Stadt Marsberg 091190605 Marsberg P1 OL732 Grundwassergütemessstellen des Landes 57,5 LANUV 05958024 Stadt Marsberg 094190008 TB Gut Forst 2 Rohwasserüberwachung (für GWÜ geeignet) 51,9 Fremdlabor 05958024 Stadt Marsberg 094190094 Paulinenquelle Rohwasserüberwachung (für GWÜ geeignet) 53,9 LANUV 05974016 Stadt Erwitte 091161150 Erwitte GWB 1 Grundwassergütemessstellen des Landes 52,2 LANUV 05974016 Stadt Erwitte 091161253 Erwitte GWB 3 Grundwassergütemessstellen des Landes 63,2 LANUV 05974016 Stadt Erwitte 094160041 Quelle Eikeloh Rohwasserüberwachung (für GWÜ geeignet) 51,9 LANUV 05974016 Stadt Erwitte 094160788 TB 1 WW Eikeloh Rohwasserüberwachung (für GWÜ geeignet) 59,9 Fremdlabor 05974020 Stadt Geseke 091166603 Bruecke Grundwassergütemessstellen des Landes 90,2 LANUV