LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/7580 12.12.2014 Datum des Originals: 11.12.2014/Ausgegeben: 17.12.2014 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 2895 vom 5. November 2014 des Abgeordneten Gregor Golland CDU Drucksache 16/7271 Verantwortlichkeiten beim fehlgeschlagenen Polizeieinsatz in Köln Der Minister für Inneres und Kommunales hat die Kleine Anfrage 2895 mit Schreiben vom 11. Dezember 2014 namens der Landesregierung beantwortet. Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Der Oberbürgermeister von Köln wird im Kölner Stadt Anzeiger vom 27.10.2014 mit den Worten zitiert: „Als Oberbürgermeister habe ich ein großes Interesse daran, zu erfahren, nach welchen Kriterien der Polizeipräsident die Entscheidung getroffen hat, diese HooliganDemonstration zuzulassen und nicht zu verbieten. Es ist ein bedrohliches Phänomen, dass sich Hooligans und Rechtsextreme aus dem ganzen Bundesgebiet zusammentun , um hier Gewalt offen auszuleben.“ Auch der Innenminister hat in der jüngsten Aktuellen Stunde zum Thema die Verantwortung an den Polizeipräsidenten bzw. die Polizeiführung abgeschoben: „Ich gehe davon aus, dass der Polizeiführer eine verlässliche Planung vorgenommen hat und dass er in seiner Planung auch von Gewalt und möglicher Eskalation ausgegangen ist.“ Der Innenminister lobte allerdings nach den Ausschreitungen in Köln zunächst das Einsatzkonzept und widersprach öffentlich jeglicher Kritik. So sehr der Innenminister derzeit bemüht ist, jegliche Verantwortung von sich zu weisen, so wenig wird ihm dies in der Öffentlichkeit geglaubt. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/7580 2 Vorbemerkung der Landesregierung Zum Einsatz der Polizei aus Anlass der Demonstration der Gruppierung „Hooligans gegen Salafisten“ am 26.10.2014 habe ich bereits in der Sitzung des Plenums des Landtags am 05.11.2014 ausführlich Stellung genommen. Darüber hinaus habe ich der Präsidentin des Landtages mit Schreiben vom 14.11.2014 den „Bericht des Ministeriums für Inneres und Kommunales zum Tagesordnungspunkt ‚Randale von Hooligans/Rechtsextremen in Köln eskaliert‘ der Sitzung des Innenausschusses am 20.11.2014“ (Landtagsvorlage 16/2417) übermittelt, der die Geschehensabläufe beim Einsatz der Polizei aus Anlass der Demonstration der Gruppierung „Hooligans gegen Salafisten“ detailliert darstellt. Der Einsatz wurde in der Sitzung des Innenausschusses am 20.11.2014 umfänglich erörtert. Die Kleine Anfrage bezieht sich in Teilen auf Themenstellungen, die bereits Gegenstand des genannten Berichtes sind. Vor diesem Hintergrund wird hinsichtlich der Beantwortung dieser Kleinen Anfrage teilweise auf die bereits erfolgte Berichterstattung verwiesen. 1. Wer hatte die letztinstanzliche Verantwortung für den Polizeieinsatz in Köln? Für die Bewältigung von Einsätzen aus besonderem Anlass sind die einsatzführenden Polizeibehörden verantwortlich. Diese Verantwortung umfasst auch die jeweilige Beurteilung der Lage sowie die anlassbezogene Einsatz- und Kräfteplanung. 2. War dem Innenministerium das Einsatzkonzept der Polizei im Vorfeld bekannt? Das Ministerium für Inneres und Kommunales wurde durch das Polizeipräsidium Köln im Vorfeld mittels sogenannter WE-Meldungen darüber informiert, dass der Einsatz aus Anlass demonstrativer Aktionen in Köln am 26.10.2014 stattfinden wird. Dem Ministerium für Inneres und Kommunales war das Einsatzkonzept des Polizeipräsidiums Köln weder bekannt noch wurde darauf Einfluss genommen. 3. Wenn ja: Was hat das Innenministerium zum Konzept beigesteuert? Siehe Antwort zu Frage 2. 4. Wie viele Besprechungen fanden im Vorfeld mit dem Oberbürgermeister, dem Innenministerium und dem Polizeipräsidenten statt? (Bitte auflisten nach Ort, Zeit und Teilnehmern.) Im Vorfeld des Einsatzes der Polizei aus Anlass demonstrativer Aktionen in Köln am 26.10.2014 wurden zur Erörterung der Einsatzplanung weder gemeinsame noch einzelne Besprechungen zwischen Herrn Oberbürgermeister der Stadt Köln Roters, Herrn Polizeipräsidenten von Köln Albers und dem Innenministerium anberaumt. Im Rahmen der Planung von Einsätzen aus besonderem Anlass ist es üblich, dass Absprachen zwischen der jeweils einsatzführenden Polizeibehörde und der betroffenen Kommune erfolgen. Diese betreffen beispielsweise Fragen der Verkehrslenkung, des Rettungseinsatzes usw. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/7580 3 Darüber hinaus finden im Vorfeld polizeilicher Einsatzlagen Gespräche zwischen Angehörigen der Polizeiabteilung und des Landesverfassungsschutzes im Ministerium für Inneres und Kommunales statt, sofern aufgrund des Einsatzanlasses eine gemeinsame sachliche Betroffenheit gegeben ist. Des Weiteren ist es üblich, dass anlassbezogen Gesprächskontakte zwischen Vertretern der einsatzführenden Polizeibehörde und des Ministeriums für Inneres und Kommunales bei Abstimmungsbedarf auf Arbeitsebene erfolgen. Eine Erhebung bzw. aufzählende Darstellung aller erfolgten Gespräche im Vorfeld des Einsatzes aus Anlass demonstrativer Aktionen in Köln am 26.10.2014 ist retrograd nicht möglich . 5. Macht der Innenminister nun den Polizeipräsidenten Albers und die Behördenlei- tung in Köln für den fehlgeschlagenen Einsatz verantwortlich und zum Sündenbock ? Für die Bewältigung von Einsätzen aus besonderem Anlass sind die einsatzführenden Polizeibehörden verantwortlich. Diesem Grundsatz folgend trägt das Polizeipräsidium Köln die Verantwortung für die Planung und Durchführung des Einsatzes.