LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/7582 12.12.2014 Datum des Originals: 11.12.2014/Ausgegeben: 17.12.2014 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 2922 vom 17. November 2014 des Abgeordneten Kai Abruszat FDP Drucksache 16/7340 Kommunale Kassenkredite: Wie groß ist der Anteil an kommunalen Liquiditätskrediten , der tatsächlich noch bestimmungsgemäß zur Überbrückung kurzfristiger Zahlungsengpässe verwendet wird? Der Minister für Inneres und Kommunales hat die Kleine Anfrage 2922 mit Schreiben vom 11. Dezember 2014 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Finanzminister beantwortet. Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Die finanzielle Lage der Städte und Gemeinden in Nordrhein-Westfalen ist katastrophal. Weil sich die rot-grüne Landesregierung dagegen wehrt, die kommunale Finanzarchitektur grundlegend neu zu ordnen und den Gemeinden und Gemeindeverbänden eine finanzielle Mindestausstattung entsprechend ihrer tatsächlichen Bedarfe zu gewähren, hat die Verschuldung der lokalen Ebene ein nie dagewesenes Ausmaß erreicht. Die Gesamtverbindlichkeiten der NRW-Kommunen summieren sich laut IT.NRW (Stand: 31.12.2013) mittlerweile auf rund 60 Milliarden Euro. Der darin enthaltene Anteil an Krediten zur Liquiditätssicherung (auch Kassenkredite) hat ein besorgniserregendes Ausmaß erreicht. Mit mehr als 25 Milliarden Euro halten die NRW-Kommunen mehr Liquiditätskredite, als alle anderen Bundesländer zusammen. Lag der Stand der Kassenkredite Ende des Krisenjahres 2009 noch bei rund 17 Milliarden Euro, ist er unter rot-grüner Regierungsverantwortung seit 2010 trotz gesamtwirtschaftlich hervorragender Entwicklung um rund 8 Milliarden Euro auf den heutigen Rekordwert von über 25 Milliarden Euro angestiegen. Dies entspricht einer Zunahme von 32 Prozent. Aufgrund des geringer werdenden Kreditangebots für die öffentliche Hand infolge der Bankenregulierung Basel III sowie hinsichtlich möglicher Zinsänderungsrisiken handelt es sich hierbei um eine unheilvolle Entwicklung, der die rot-grüne Landesregierung nicht im gebotenen Maß entgegenwirkt. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/7582 2 In ihrem ursprünglichen Sinne handelt es sich bei den Liquiditätskrediten um kurzfristige Verbindlichkeiten zur Aufrechterhaltung der Zahlungsfähigkeit bei temporären Finanzmittelenpässen . Infolge der kommunalen Unterfinanzierung durch das Land NordrheinWestfalen sowie zum Teil durch die bundesseitig verursachten Sozialkosten, mussten viele Kommunen jedoch dazu übergehen, ihre laufenden Ausgaben dauerhaft mithilfe von Kassenkrediten zu finanzieren. Der skizzierte Aufwuchs im Bereich der Liquiditätskredite ist somit zumindest partiell Surrogat für fehlende Landesmittel zur Kompensation der strukturellen Finanzlücke der Gemeinden und Gemeindeverbände in NRW. Der sogenannte „Krediterlass“ der NRW-Landesregierung ermöglicht die Mehrjährigkeit von Liquiditätskrediten nach folgenden Maßgaben: „Für die Hälfte des Gesamtbestandes an Krediten zur Liquiditätssicherung darf die Gemeinde Zinsvereinbarungen mit einer Laufzeit von bis zu zehn Jahren vorsehen. Für ein weiteres Viertel am Gesamtbestand an Krediten zur Liquiditätssicherung dürfen Zinsvereinbarungen mit einer Laufzeit von maximal fünf Jahren getroffen werden. […] Zinsvereinbarungen, die eine Laufzeit von fünf Jahren überschreiten, hat die Gemeinde zuvor mit der örtlich zuständigen Kommunalaufsicht abzustimmen. Zu diesem Zweck hat sie die Aufsicht rechtzeitig von der Durchführung der beabsichtigten Maßnahmen zu unterrichten und ihr mit Hilfe geeigneter Unterlagen nachzuweisen, dass sie die Maßgaben nach den betreffenden Regelungen dieses Erlass erfüllt“ (RdErl. des Ministeriums für Inneres und Kommunales - 34- 48.05.01/01-8/11 - vom 6.5.2011). Vor diesem Hintergrund stellt sich die Frage, inwieweit der kommunale Kassenkredit heute noch seinem ursprünglichen Zweck der kurzfristigen Überbrückung von Zahlungsengpässen dient bzw. in welchem Ausmaß er sich mittlerweile zum mittel- bis langfristigen Finanzierungsinstrument für laufende Ausgaben entwickelt hat. 1. Wie hoch ist der aktuelle Stand der Liquiditätskredite der NRW-Kommunen (Summe Gemeinden und Gemeindeverbände)? Nach Angaben von IT.NRW beliefen sich die Liquiditätskredite der nordrhein-westfälischen Gemeinden und Gemeindeverbände zum 31.12.2013 in Summe auf 25.302.285 Euro. 2. Wie hoch ist der aktuelle Stand der Liquiditätskredite der NRW-Kommunen (Summe Gemeinden und Gemeindeverbände) mit einer Laufzeit von mehr als einem Jahr? 3. Wie hoch ist der aktuelle Stand der Liquiditätskredite der NRW-Kommunen (Summe Gemeinden und Gemeindeverbände) mit einer Laufzeit von mehr als fünf Jahren? 4. Wie hoch ist der aktuelle Stand der Liquiditätskredite der einzelnen NRW- Kommunen mit einer Laufzeit von mehr als einem Jahr (bitte gemeindescharfe tabellarische Auflistung)? LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/7582 3 5. Wie hoch ist der aktuelle Stand der Liquiditätskredite der einzelnen NRWKommunen mit einer Laufzeit von mehr als fünf Jahren (bitte gemeindescharfe tabellarische Auflistung)? In den Finanzstatistiken nach dem Finanz- und Personalstatistikgesetz (FPStatG) werden die kommunalen Liquiditätskredite nicht nach Laufzeiten erhoben. Die in den Fragen 2 bis 5 erbetenen Informationen liegen der Landesregierung daher nicht vor.