LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/7584 12.12.2014 Datum des Originals: 12.12.2014/Ausgegeben: 17.12.2014 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 2889 vom 6. November 2014 des Abgeordneten Robert Stein CDU Drucksache 16/7260 Gefahren durch Drohnen über Anlagen mit strahlendem Material, Industrie und Sportstätten Der Minister für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr hat die Kleine Anfrage 2889 mit Schreiben vom 12. Dezember 2014 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit der Ministerin für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport, dem Minister für Inneres und Kommunales, dem Minister für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz und dem Minister für Wirtschaft, Energie, Industrie, Mittelstand und Handwerk beantwortet. Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Laut Westfälischem Anzeiger vom 06.11.2014 sind in den vergangenen Wochen Drohnen über mehreren französischen Atomkraftwerken gesichtet worden. Diese überflogen die Sperrbereiche fast ausschließlich in der Nacht. Mutmaßlich handelte es sich dabei um koordinierte Aktionen, da die Kraftwerke teils mehrfach und gleichzeitig hunderte Kilometer voneinander entfernt überflogen worden sind. In Belgrad wurde jüngst durch eine Drohne eine Flagge Großalbaniens während eines laufenden Spiels in ein Stadion geflogen, wodurch Tumulte und ein Spielabbruch provoziert worden sind (vgl. Bild vom 17.10.2014, S.16). Die Täter entkommen meist unbekannt und ihre Motive sind oft unklar, allerdings sollten die Gefahren , die durch diese Drohnenflüge potentiell als auch real ausgelöst werden können, näher beleuchtet werden. Während im ersten Fall Umweltaktivisten als auch Terroristen mutmaßlich für solche Aktionen in Frage kommen, sind im zweiten Fall fanatische Anhänger oder Hooligans Urheber. Eine Gefährdung der öffentlichen Ordnung durch unautorisierten Drohnenflug macht nicht vor Staats- und Landesgrenzen halt. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/7584 2 1. Wie viele ähnliche Fälle sind in NRW dokumentiert (bitte aufschlüsseln nach Datum und Ort sowie Art des Zwischenfalls)? Eine missbräuchliche Nutzung von UAV's / Drohnen in einer solchen oder ähnlichen Form sind derzeit weder gemeldet noch in einer anderen Weise bekannt resp. dokumentiert. 2. Wie schätzt die Landesregierung das Gefährdungspotential (für Energieproduzen- ten, Sportstätten, schutzbedürftige Anlagen und Industrie generell) durch solche Aktionen ein? Aufgrund der geringen Masse – i. d. R. deutlich unter 25kg - bzw. der geringen aufkommenden kinetischen Energie ist das Gefährdungspotenzial für Energieproduzenten, schutzbedürftige Anlagen und die Industrie als gering einzustufen. Anders sähe es bei einem potentiellen Drohnenabsturz über einer Ansammlung von Menschen aus. Die Drohnen erreichen eine Geschwindigkeit bis zu 60 km/h. Die Propeller aus Karbon rotieren mit bis zu 8000 Umdrehungen pro Minute. Aktuell wird die Luftverkehrsordnung (LuftVO) neu geregelt. Der Entwurf ist innerhalb der Bundesregierung abgestimmt. In diesem Entwurf plant die Bundesregierung erstmalig eine generelle Erlaubnispflicht für Flugmodelle aller Art, die über Menschenansammlungen betrieben werden sollen. Dies ist jedoch keine Garantie, um mögliche Anschläge mit Drohnen zu verhindern. 3. Welche präventiven Maßnahmen plant die Landesregierung, um im Vorfeld Ge- fährdungen durch solche Aktionen zu verhindern? Hier wird zunächst auf die vorherige Antwort hingewiesen. Darüber hinaus hat das Bundesverkehrsministerium für bestimmte Reaktoranlagen luftrechtliche Sperrgebiete festgelegt, soweit durch schwere und/oder schnelle Luftfahrzeuge erhöhte Gefahren nicht auszuschließen waren. Diese Verbotszonen gelten luftrechtlich auch für Drohnen. Zuständig für die Ahndung von Sperrgebietsverstößen ist das Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung. 4. Was unternimmt die Polizei bei einer akuten Gefährdung durch eine Drohne? Die Polizei ermittelt den Steuerer vor Ort und leitet die notwendigen Sofortmaßnahmen und ggf. strafrechtliche Ermittlungen ein. 5. Steht die Landesregierung in Kontakt mit anderen Behörden (andere Bundeslän- der, Bundesregierung sowie aus dem Ausland) bezüglich dieses Themas? Es bestehen Bund-Länder-Kontakte zum Austausch von Sicherheits- und Sicherungsfragen im Zusammenhang mit diesem Thema. Sollten einschlägige Vorkommnisse auftreten, so werden diese zeitnah auf Bund-Länder-Fachebene erörtert.