LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/7588 12.12.2014 Datum des Originals: 11.12.2014/Ausgegeben: 17.12.2014 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 2916 vom 13. November 2014 des Abgeordneten Ulrich Alda FDP Drucksache 16/7315 Wo bleiben die angekündigten Bundesmittel zur Finanzierung der Schulsozialarbeit? Der Minister für Arbeit, Integration und Soziales hat die Kleine Anfrage 2916 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit der Ministerin für Schule und Weiterbildung, dem Finanzminister, dem Minister für Inneres und Kommunales und der Ministerin für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport beantwortet. Vorbemerkung der Kleinen Anfrage In Nordrhein-Westfalen leisten Sozialarbeiter an den Schulen eine hervorragende Arbeit bei der Stärkung von Chancengerechtigkeit und Teilhabe aller Kinder und Jugendlichen. Die Schulsozialarbeit wird von vielen Seiten als wichtiger Bestandteil der Sozialpolitik geschätzt. Aus zahlreichen Mails, Briefen und Anrufen von Eltern, Elternverbänden, Elternpflegschaften , Schulsprechern, Lehrpersonal und Schülern, aber auch von Kommunen geht die Sorge um den Erhalt und die Fortführung der Schulsozialarbeit hervor. Denn die Finanzierung der Schulsozialarbeit ist ab dem Jahr 2015 weiterhin ungeklärt. Nach dem Auslaufen der Finanzierung aus dem Bildungs- und Teilhabepaket wurde als Zwischenlösung die Verwendung von nicht verausgabten Mitteln aus dem BuT gefunden. In der Antwort auf die kleine Anfrage (Drs. 16/5096) des Abgeordneten Thomas Nückel (FDP) hat die Landesregierung zur Frage nach der Anschlussfinanzierung geantwortet:„ Die Landesregierung setzt den Dialog zur Weiterfinanzierung der Schulsozialarbeit aus Bundesmitteln ab 2015 auf unterschiedlichen Ebenen fort.“ Noch in der Plenardebatte am 2. Oktober 2014 blieb Sozialminister Schneider unkonkret, wie und wann es mit der Finanzierung der Schulsozialarbeit weiter gehen soll. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/7588 2 1. Mit welchen Beteiligten auf Bundesebene redet die Landesregierung über die Weiterfinanzierung der Schulsozialarbeit? Ich stehe im regelmäßigen Kontakt mit der Hausleitung des Bundes-ministeriums für Arbeit und Soziales. 2. Zu welchem Ergebnis sind die Gespräche bisher gekommen? Der Bund kommt seit dem 1. Januar 2014 seiner Verantwortung zur Weiterfinanzierung trotz der in der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom Februar 2010 enthaltenen Vorgaben zur Sicherstellung des Existenzminimums für Kinder und Jugendliche derzeit nicht mehr nach. 3. Welche Schlussfolgerung zieht die Landesregierung aus den geführten Gesprä- chen auf Bundesebene? 4. Hat die Landesregierung einen Plan B für den Fall, dass der Bund die Finanzie- rung nicht übernimmt oder das Land NRW so entlastet, dass es die Finanzierung selber übernehmen kann? Die Landesregierung wird mit einem Gesamtvolumen von rd. 144 Mio. € den Kommunen helfen, die BuT-Schulsozialarbeit in den nächsten drei Jahren (2015 - 2017) aufrecht zu erhalten . Je nach Finanzstärke müssen die 53 kreisfreien Städte und Kreise einen Eigenanteil zwischen 20 und 50 % der Kosten tragen. 5. Welchen Kommunen stehen 2015 noch Restmittel aus dem Bildungs- und Teil- habepaket zur Verfügung, um die Schul-sozialarbeit zu finanzieren? (Bitte aufgeschlüsselt nach Kreisen und kreisfreien Städten.) Seit dem 1. Januar 2014 steht es im Ermessen der Kommunen, ob diese Schulsozialarbeit im Rahmen des BuT weiterfinanzieren oder nicht. Im Jahr 2014 konnte der weit überwiegende Teil der Kommunen die Schulsozialarbeit im Rahmen des BuT aus Restmitteln der vergangenen Jahre fortführen. Alle Kommunen in NRW haben in den kommenden drei Jahren jedoch die Möglichkeit, die Schulsozialarbeit mit einer gemeinsamen Finanzierung durch das Land und die Kommunen fortzuführen. Die Rahmenbedingungen werden derzeit vom Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales erarbeitet.