LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/7592 15.12.2014 Datum des Originals: 11.12.2014/Ausgegeben: 18.12.2014 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 2917 vom 13. November 2014 des Abgeordneten Dirk Wedel FDP Drucksache 16/7318 Wie gut funktioniert der fakultative elektronische Rechtsverkehr in den nordrheinwestfälischen Fachgerichtsbarkeiten? Der Justizminister hat die Kleine Anfrage 2917 mit Schreiben vom 11. Dezember 2014 namens der Landesregierung beantwortet. Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Seit dem 1. Januar 2004 können bei den Finanzgerichten in Nordrhein-Westfalen Klage- und Antragschriften sowie sonstige Schriftsätze und Erklärungen auch in Form elektronischer Dokumente eingereicht werden. Ursprünglich konnten elektronische Dokumente nur als EMail -Anhang an die Finanzgerichte übersandt werden. Seit dem 1. Januar 2006 kann stattdessen auch das Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) genutzt werden. Zum 1. Januar 2013 wurde der elektronische Rechtsverkehr über EGVP bei allen Verwaltungs - und Sozialgerichten in Nordrhein-Westfalen zugelassen. Davor konnten schon beim Verwaltungsgericht Minden und beim Oberverwaltungsgericht in fast allen gerichtlichen Verfahren elektronische Dokumente eingereicht werden. Nachdem zum 1. Juli 2013 bereits die Landesarbeitsgerichte sowie die Arbeitsgerichte Dortmund, Düsseldorf und Köln am elektronischen Rechtsverkehr teilnahmen, können seit dem 1. Juni 2014 Klagen, Anträge und sonstige Schriftstücke bei allen Arbeitsgerichten in Nordrhein-Westfalen rechtwirksam über das EGVP geschickt werden. Umgekehrt können - einer Pressemitteilung des Justizministers vom 02.06.2014 zufolge - die Gerichte der Arbeitsgerichtsbarkeit ihrerseits Dokumente an Verfahrensbeteiligte senden. In den vorbezeichneten Fällen ist die Nutzung des elektronischen Rechtsverkehrs derzeit nicht verpflichtend (fakultativer elektronischer Rechtsverkehr). LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/7592 2 Entgegen der Verlautbarung des Justizministers verhindern dem Vernehmen nach in der Praxis allerdings Medienbrüche (Wechsel des informationstragenden Mediums) im Verarbeitungsprozess von Dokumenten, dass die am fakultativen elektronischen Rechtsverkehr teilnehmenden (Arbeits-) Gerichte ihrerseits Dokumente an Verfahrensbeteiligte senden oder beispielsweise eingegangene elektronische Dokumente an Rechtsanwaltspostfächer weiterleiten . 1. Wie viele elektronische Dokumente sind im Zeitraum vom 01.06.2014 bis zum 30.09.2014 bei den Arbeitsgerichten eingegangen (bitte monatsweise aufgeteilt nach den jeweiligen Gerichten)? -siehe anliegende Übersicht- 2. Wie viele Arbeitsplätze sind in den am fakultativen elektronischen Rechtsverkehr teilnehmenden Gerichten zur Verarbeitung der in der elektronischen Poststelle eingehenden Dokumente jeweils eingerichtet (bitte für jedes Gericht einzeln aufführen inklusive Arbeitskraftanteilen)? -siehe anliegende Übersicht- 3. Welche technischen Standards (beispielsweise in Bezug auf Druckgeschwindig- keit, Farbdruck, Duplexdruck) werden derzeit – solange keine elektronische Gerichtsakte besteht - benötigt, damit bei den am fakultativen elektronischen Rechtsverkehr teilnehmenden Gerichten eine fehlerfreie Weiterverarbeitung der eingehenden elektronischen Dokumente erfolgen kann (bitte auch die Gerichte aufführen, die diese Standards nicht erfüllen)? Neben einem Internetanschluss zum Empfang der eingehenden elektronischen Dokumente wird für ihre fehlerfreie Weiterverarbeitung weitgehend auf Standardgeräte (Server, PC, Drucker ) zurückgegriffen, die in allen Gerichten der Justiz Nordrhein-Westfalens vorhanden sind. Besondere Anforderungen an die Druckgeschwindigkeit, Farbdruck oder Duplexdruck bestehen bislang nicht. In der Regel werden die Eingänge auf leistungsfähigen Netzwerkdruckern oder Multifunktionsgeräten (meist auf der Poststelle des jeweiligen Gerichts) ausgedruckt. 4. Inwieweit können die am fakultativen elektronischen Rechtsverkehr teilnehmen- den Gerichte ihrerseits elektronische Dokumente über EGVP an Verfahrensbeteiligte versenden bzw. über EGVP eingehende Eingänge gleichfalls über EGVP beispielsweise an Rechtsanwaltspostfächer weiterleiten (bitte Gerichte, die diese Möglichkeiten nicht haben, einzeln benennen)? Alle am fakultativen elektronischen Rechtsverkehr teilnehmenden Gerichte können elektronische Dokumente über das EGVP versenden und diese über das EGVP an die EGVPPostfächer von Rechtsanwälten oder Verfahrensbeteiligten weiterleiten. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/7592 3 5. An welchen Stellen im Verarbeitungsprozess von Dokumenten kommt es bei den am fakultativen elektronischen Rechtsverkehr teilnehmenden nordrheinwestfälischen Gerichten zu Medienbrüchen? Die Aktenordnung sieht bislang in den Gerichten Nordrhein-Westfalens die Papierakte als die führende Akte vor. Daher werden die elektronisch und per Fax eingehenden Dokumente ausgedruckt und in den obligatorischen Papierumlauf gegeben. Bezirk Arbeitsgericht Jun 14 Jul 14 Aug 14 Sep 14 LAGD Arbeitsgericht Düsseldorf 11 12 9 14 LAGD Arbeitsgericht Duisburg 7 1 5 0 LAGD Arbeitsgericht Essen 9 21 5 29 LAGD Arbeitsgericht Krefeld 0 3 0 4 LAGD Arbeitsgericht Mönchengaldbach 0 9 4 4 LAGD Arbeitsgericht Oberhausen 7 8 11 7 LAGD Arbeitsgericht Solingen 1 1 1 2 LAGD Arbeitsgericht Wesel 2 9 5 5 LAGD Arbeitsgericht Wuppertal 1 2 2 2 LAGD Landesarbeitsgericht Düsseldorf 7 6 7 5 LAGH Arbeitsgericht Arnsberg 1 1 0 1 LAGH Arbeitsgericht Bielefeld 5 23 5 10 LAGH Arbeitsgericht Bocholt 0 2 0 0 LAGH Arbeitsgericht Bochum 2 0 2 3 LAGH Arbeitsgericht Detmold 4 8 3 5 LAGH Arbeitsgericht Dortmund 4 4 6 5 LAGH Arbeitsgericht Gelsenkirchen 5 1 3 1 LAGH Arbeitsgericht Hagen 15 9 14 34 LAGH Arbeitsgericht Hamm 1 0 0 2 LAGH Arbeitsgericht Herford 0 2 4 2 LAGH Arbeitsgericht Herne 0 2 2 5 LAGH Arbeitsgericht Iserlohn 2 1 2 0 LAGH Arbeitsgericht Minden 0 0 0 0 LAGH Arbeitsgericht Münster 1 5 3 1 LAGH Arbeitsgericht Paderborn 1 5 3 4 LAGH Arbeitsgericht Rheine 0 0 2 0 LAGH Arbeitsgericht Siegen 1 2 1 1 LAGH Landesarbeitsgericht Hamm 9 6 8 2 LAGD Arbeitsgericht Aachen 0 0 1 1 LAGK Arbeitsgericht Bonn 0 0 7 11 LAGK Arbeitsgericht Köln 82 71 67 57 LAGK Arbeitsgericht Siegburg 2 3 3 2 LAGK Landesarbeitsgericht Köln 4 7 5 10 Frage 1: Wie viele elektronische Dokumente sind im Zeitraum vom 01.06.2014 bis zum 30.09.2014 bei den Arbeitsgerichten eingegangen (bitte monatsweise aufgeteilt nach den jeweiligen Gerichten)? Wie gut funktioniert der fakultative elektronische Rechtsverkehr in den nordrhein- westfälischen Fachgerichtsbarkeiten? Kleine Anfrage Nr. 2917 des Abgeordneten Dirk Wedel der FDP-Fraktion Kleine Anfrage Nr. 2917 des Abgeordneten Dirk Wedel der FDP-Fraktion Bezirk Gericht Zahl der Bildschirm- arbeitsplätze Arbeitskraft- anteile FGD Finanzgericht Düsseldorf 1 20% FGK Finanzgericht Köln 1 10% FGM Finanzgericht Münster 1 15% LAGD Arbeitsgericht Düsseldorf 1 <10% LAGD Arbeitsgericht Duisburg 1 <10% LAGD Arbeitsgericht Essen 1 <10% LAGD Arbeitsgericht Krefeld 1 <10% LAGD Arbeitsgericht Mönchengaldbach 1 <10% LAGD Arbeitsgericht Oberhausen 1 <10% LAGD Arbeitsgericht Solingen 1 <10% LAGD Arbeitsgericht Wesel 1 <10% LAGD Arbeitsgericht Wuppertal 1 <10% LAGD Landesarbeitsgericht Düsseldorf 1 <10% LAGH Arbeitsgericht Arnsberg 4 <10% LAGH Arbeitsgericht Bielefeld 13 <10% LAGH Arbeitsgericht Bocholt 12 <10% LAGH Arbeitsgericht Bochum 2 <10% LAGH Arbeitsgericht Detmold 7 <10% LAGH Arbeitsgericht Dortmund 7 <10% LAGH Arbeitsgericht Gelsenkirchen 4 <10% LAGH Arbeitsgericht Hagen 3 <10% LAGH Arbeitsgericht Hamm 8 <10% LAGH Arbeitsgericht Herford 4 <10% LAGH Arbeitsgericht Herne 5 <10% LAGH Arbeitsgericht Iserlohn 2 <10% LAGH Arbeitsgericht Minden 5 <10% LAGH Arbeitsgericht Münster 3 <10% LAGH Arbeitsgericht Paderborn 4 <10% LAGH Arbeitsgericht Rheine 3 <10% LAGH Arbeitsgericht Siegen 4 <10% LAGH Landesarbeitsgericht Hamm 4 <10% LAGK Arbeitsgericht Aachen 1 <10% LAGK Arbeitsgericht Bonn 2 10% LAGK Arbeitsgericht Köln 1 20% LAGK Arbeitsgericht Siegburg 1 10% LAGK Landesarbeitsgericht Köln 1 10% Wie gut funktioniert der fakultative elektronische Rechtsverkehr in den nordrhein- westfälischen Fachgerichtsbarkeiten? Frage 2: Wie viele Arbeitsplätze sind in den am fakultativen elektronischen Rechtsverkehr teilnehmenden Gerichten zur Verarbeitung der in der elektronischen Poststelle eingehenden Dokumente jeweils eingerichtet (bitte für jedes Gericht einzeln aufführen inklusive Arbeitskraftanteilen)? Bezirk Gericht Zahl der Bildschirm- arbeitsplätze Arbeitskraft- anteile LSG Landessozialgericht 1 10% LSG Sozialgericht Aachen 3 <10% LSG Sozialgericht Detmold 1 <10% LSG Sozialgericht Dortmund 1 15% LSG Sozialgericht Duisburg 5 15% LSG Sozialgericht Düsseldorf 2 <10% LSG Sozialgericht Gelsenkirchen 1 12% LSG Sozialgericht Köln 1 10% LSG Sozialgericht Münster 1 <10% OVG Oberverwaltungsgericht 3 <10% OVG Verwaltungsgericht Aachen 3 <10% OVG Verwaltungsgericht Arnsberg 1 <10% OVG Verwaltungsgericht Düsseldorf 1 <10% OVG Verwaltungsgericht Gelsenkirchen 3 <10% OVG Verwaltungsgericht Köln 3 <10% OVG Verwaltungsgericht Minden 3 <10% OVG Verwaltungsgericht Münster 1 <10%