LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/7599 15.12.2014 Datum des Originals: 10.12.2014/Ausgegeben: 18.12.2014 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 2906 vom 11. November 2014 des Abgeordneten Oskar Burkert CDU Drucksache 16/7288 Wie hat sich das „Hausarzt-Aktionsprogramm“ in Nordrhein-Westfalen entwickelt? Die Ministerin für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter hat die Kleine Anfrage 2906 mit Schreiben vom 10. Dezember 2014 namens der Landesregierung beantwortet. Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Das Hausarzt-Aktionsprogramm des ehemaligen Gesundheitsministers von NordrheinWestfalen , Karl-Josef Laumann, wurde in den letzten Jahren zur Förderung der hausärztlichen Versorgung weiterentwickelt. Es sollen mehr junge Menschen für den Hausarztberuf begeistert und dazu bewogen werden , sich verstärkt in ländlichen Gebieten wie im Münsterland, Ostwestfalen-Lippe, dem Sauerland oder am Niederrhein niederzulassen. Das Land stellt seit 2009 Fördergelder für Allgemeinmedizinerinnen und Allgemeinmediziner bereit, um die Arbeit im ländlichen Raum attraktiver zu machen. Im Jahr 2011 wurden die Mittel von 1,5 Millionen Euro pro Jahr auf 2,5 Millionen Euro jährlich aufgestockt. Mit der finanziellen Förderung in Höhe von bis zu 50.000 Euro unterstützt das Land die Niederlassung , Anstellung und Weiterbildung in Gemeinden, in denen in Zukunft die hausärztliche Versorgung durch das Ausscheiden von Hausärztinnen und Hausärzten bedroht bzw. gefährdet sein kann. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/7599 2 1. Welche Zahlen liegen bezüglich der Inanspruchnahme des HausarztAktionsprogramms vor (Anzahl der Antragsteller, Anzahl der Förderbewilligungen)? Insgesamt wurden 176 Anträge auf Förderung der Niederlassung, Anstellung und Weiterbildung in Gemeinden, in denen in Zukunft die hausärztliche Versorgung durch das Ausscheiden von Hausärztinnen und Hausärzten bedroht bzw. gefährdet sein kann, gestellt. Von diesen Anträgen wurden bereits 111 (82mal Niederlassung; 25mal Weiterbildung und 4mal Anstellung) positiv beschieden. Insgesamt 49 Anträge wurden aufgrund fehlender Voraussetzungen (z.B. keine Gemeinde aus der Liste) abgelehnt. Die weiteren 16 Anträge sind von den Bezirksregierungen noch nicht beschieden worden. 2. In welcher Höhe wurden in den letzten drei Jahren Förderbewilligungen erteilt (aufgelistet nach Monaten)? Der nachfolgenden Übersicht sind die Förderbeträge (Bewilligungen) für die einzelnen Monate zu entnehmen. Vor dem Hintergrund des Aufhebens der Haushaltssperre werden sich die Bewilligungen im Jahr 2014 voraussichtlich noch erhöhen. Bewilligungen HAP in den Jahren 2012, 2013 und 2014* Monat 2012 2013 2014 Januar 39.706,04 € 103.875,00 € 90.100,00 € Februar - € 36.983,00 € 6.975,00 € März 83.335,00 € 111.625,00 € 84.687,00 € April 38.950,00 € 50.000,00 € 250.000,00 € Mai 58.525,00 € 50.000,00 € 80.425,00 € Juni 8.525,00 € 54.560,00 € 56.975,00 € Juli 25.000,00 € 100.000,00 € - € August 50.000,00 € - € - € September 34.875,00 € 46.875,00 € 50.000,00 € Oktober 38.175,00 € 18.600,00 € - € November 151.743,75 € 26.162,50 € - € Dezember 28.100,00 € 148.050,00 € - € Gesamt 556.934,79 € 746.730,50 € 619.162,00 € * Bei der Förderung der WeiterbildungsassistentInnen wurde die Fördersumme als einmaliger Betrag in dem Monat berücksichtigt, in dem die Förderung begann. 3. Gab es eine finanzielle Beteiligung der Kassenärztlichen Vereinigungen Nordrhein oder Westfalen-Lippe? 4. Wenn ja, in welcher Größenordnung? Eine Beteiligung der Kassenärztlichen Vereinigungen (KV) ist nicht erfolgt und im Hausarztaktionsprogramm auch nicht vorgesehen. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/7599 3 Nach § 105 Abs. 1a SGB V ist eine Finanzierung von Fördermaßnahmen durch die KV über den darin vorgesehenen Strukturfonds derzeit an die vorherige Feststellung des Landesausschusses über das Vorliegen oder Drohen von Unterversorgung oder einen lokalen Versorgungsbedarf gebunden. Dies ist bisher in Nordrhein-Westfalen seit dem 01.07.2014 erstmalig für drei Regionen in Westfalen-Lippe der Fall. Die Landesregierung begrüßt in diesem Zusammenhang die Absicht, im Rahmen des GKVVersorgungsstärkungsgesetzes die Möglichkeit zu eröffnen, den Strukturfonds nach § 105 SGB V auch präventiv einzusetzen. Kassenärztliche Vereinigungen erhielten damit künftig die Möglichkeit, auch ohne Vorliegen entsprechender Beschlüsse des Landesausschusses zur Finanzierung von geeigneten Fördermaßnahmen zur Sicherstellung der vertragsärztlichen Versorgung den Strukturfonds zu nutzen. Die Landesregierung wird bei der geplanten Überarbeitung der Förderrichtlinie zum Hausarztaktionsprogramm im kommenden Jahr prüfen, welche Auswirkungen eine Förderung durch die KV auf das Landesprogramm haben kann.