LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/7607 16.12.2014 Datum des Originals: 16.12.2014/Ausgegeben: 19.12.2014 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 2880 vom 5. November 2014 der Abgeordneten Kristin Korte CDU Drucksache 16/7249 Wird sich das Land jetzt an der Finanzierung von Mehrgenerationenhäusern beteiligen ? Die Ministerin für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter hat die Kleine Anfrage 2880 mit Schreiben vom 16. Dezember 2014 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Finanzminister, der Ministerin für Bundesangelegenheiten, Europa und Medien, der Ministerin für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport und dem Minister für Inneres und Kommunales beantwortet. Vorbemerkung der Kleinen Anfrage In 2015 geht die bisherige Förderung des Bundes zur Finanzierung von Mehrgenerationenhäusern mit Mitteln aus dem Europäischen Strukturfonds (ESF) in eine nationale Förderung über. Hierbei werden weiterhin Mehrgenerationenhäuser mit bis zu 40.000 EUR jährlich gefördert . Der Bund übernimmt 30.000 EUR, sofern eine Kofinanzierung durch das Land oder die Kommune über den Rest erfolgt. Gefördert werden über das Folgeprogramm des Bundesfamilienministeriums nur diejenigen Mehrgenerationenhäuser und deren Träger, die bislang bereits Förderungen aus dem Programm erhalten haben. Am 01.10.2014 hat der Landtag NRW in zweiter Lesung das GEPA NRW beschlossen. Dieses Gesetz trägt dem demografischen Wandel, den veränderten Familienstrukturen Rechnung und setzt schwerpunktmäßig auch bei der Weiterentwicklung von Quartierslösungen und alternativen Wohngemeinschaften an. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/7607 2 1. Wie hat sich die Anzahl der Mehrgenerationenhäuser seit Inkrafttreten des Aktionsprogramms des Bundes am 01. Juni 2008 bis heute in Nordrhein-Westfalen entwickelt? (bitte getrennt auflisten nach am Aktionsprogramm teilnehmenden und nicht teilnehmenden Mehrgenerationenhäusern) Im Jahr 2008 gab es in Nordrhein-Westfalen insgesamt 61 Mehrgenerationenhäuser. Diese Anzahl ging in den letzten Jahren etwas zurück, so dass derzeit 59 Häuser an dem Aktionsprogramm Mehrgenerationenhäuser teilnehmen. Im Jahr 2008 verteilten sich die Häuser auf 52 Kreise und kreisfreie Städte. Durch den Wegfall der Standorte Mülheim an der Ruhr und Viersen sind derzeit nur noch 50 Kreise und kreisfreie Städte an der Förderung beteiligt. Dabei weisen einige Gebietskörperschaften wie die Kreise Borken, Coesfeld und Minden-Lübbecke sowie die Städte Dortmund, Soest, Steinfurt , Unna und Köln zwei Mehrgenerationenhäuser auf. Eine ausführliche Darstellung ist der Anlage 1 zu entnehmen. 2. Besteht aus Sicht der Landesregierung die Absicht in 2015 landesseitige Mittel zur Kofinanzierung des Bundesprogramms Mehrgenerationenhäusern zur Verfügung zu stellen, angesichts der in vielen Kommunen angespannten haushaltswirtschaftlichen Lage? Eine finanzielle Förderung erfolgt derzeit seitens der Landesregierung nicht und ist als Förderangebot auch zukünftig nicht vorgesehen. Die Bundesregierung hat im Jahr 2006 das Aktionsprogramm Mehrgenerationenhäuser ins Leben gerufen. Die Landesregierung hat von Anfang an die aus ihrer Sicht unzureichende Einbindung der Länder bereits in der Konzeptionierungsphase des Programms kritisiert und wiederholt nachhaltige Finanzierungsstrukturen durch den Bund gefordert. Im Koalitionsvertrag für die 18. Legislaturperiode auf Bundesebene erklären die Regierungsparteien, die Finanzierung der Mehrgenerationenhäuser verstetigen zu wollen. In diesem Kontext wird derzeit seitens des Bundes eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe installiert , die ein Konzept für die Weiterförderung der Mehrgenerationenhäuser ab 2016 entwickeln soll. Das Land NRW wird sich an dieser Arbeitsgruppe mit einem Vertreter / einer Vertreterin des Ministeriums für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter beteiligen. Aus Sicht der Landesregierung wird dabei insbesondere die Frage zu klären sein, inwieweit Einsparungen aufgrund der präventiven Wirkung von quartiersintegrierten Zentren für die Finanzierung solcher Angebote genutzt werden können. 3. Welche Bedeutung wird den Mehrgenerationenhäusern beigemessen in Bezug auf die Ziele des GEPA NRW (z. B.: Weiterentwicklung von Quartierslösungen und alternativen Wohngemeinschaften; ambulanter vor stationärer Pflege)? Das GEPA ist am 16. Oktober 2014 in Kraft getreten. Seither gelten das im Gesetzgebungsverfahren in ihm zusammengefasste Alten- und Pflegegesetz Nordrhein-Westfalen (APG) und das Wohn- und Teilhabegesetz (WTG) voneinander unabhängig. Mehrgenerationenhäuser sind als Begriff weder in dem einen noch dem anderen Gesetz genannt. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/7607 3 Mit dieser Reform des Landespflegerechts wurde das Ziel verfolgt, die vielfältigen Lebensentwürfe älterer Menschen und ihrer Angehörigen zu berücksichtigen und Angebote sowie Leistungen flexibler zu gestalten. Inwieweit Mehrgenerationenhäusern bei der Umsetzung dieser Reform eine Bedeutung zukommt, ist davon abhängig, wie sich das einzelne Mehrgenerationenhaus mit seinen Angeboten und Leistungen aufstellt. Grundsätzlich denkbar ist, dass es eine Rolle bei der Bereitstellung von komplementären Hilfen, Wohn- und Pflegeformen sowie zielgruppenspezifischen Angebotsformen wie persönlicher Assistenz haben kann, wenn es in diesen Bereichen aktiv wird. 4. Welche Voraussetzungen müssen Mehrgenerationenhäuser, jeweils mit und ohne Pflegeanteil in deren Modellen, konkret erfüllen, um mit landesseitigen Mitteln nach dem GEPA NRW finanziell gefördert zu werden? Mehrgenerationenhäuser können künftig - wie andere Angebotsträgerinnen und –träger im Bereich Pflege und Alter - aus dem Landesförderplan (§ 19 Alten- und Pflegegesetz) Mittel beantragen. Hierzu sind Anträge erforderlich, die hinsichtlich ihrer Förderfähigkeit anhand der im jeweils gültigen Landesförderplan dargelegten Förderbedingungen zu prüfen sind. Im Rahmen des Landesförderplans wird die Förderung einer altersgerechten Quartiersentwicklung einen hohen Stellenwert einnehmen. Die Veröffentlichung des Landesförderplans für die verbleibende Legislaturperiode bis zum Jahr 2017 wird voraussichtlich Anfang des Jahres 2015 nach vorheriger Anhörung des Ausschusses für Arbeit, Gesundheit und Soziales erfolgen . Des Weiteren enthält das Alten- und Pflegegesetz Möglichkeiten zur Förderung von Pflegeeinrichtungen , die aus kommunalen Mitteln erfolgen. Je nach Ausrichtung des Mehrgenerationenhauses ist es z.B. möglich, dass Kurzzeit-, Tages- oder Nachtpflege angeboten wird. Dies würde einen Versorgungsvertrag nach dem SGB XI voraussetzen. Im Beispielsfall wäre dann die Zahlung eines Aufwendungszuschusses nach § 12 APG möglich. Anlage MEHRGENERATIONENHÄUSER (MGH) Rcg.-Bez. Kreisfreie Stadt . Kreis 2008 2014 Köln Aachen Stolberg, Helene-Weber-Haus (Katholische Erwachsenen-und Familienbildung) Köln Aachen Mehrgenerationentreff im Adalberthaus (Sozialdienst katholische Frauen) Detmold. Bielefeld - AWO Begegnungszentrum Heisenbergweg Arnsberg Bochum 1FAK e.V., Mültikulturelles Stadtteilzentrüm Dahlhausen Köln Bonn Familienbildungsstätte Haus der Familie (Evangelische Thomas-Kirchengemeinde Bonn- : Bad Godesberg) Münster Borken Bocholt, Färnilienbildungsstätte am Ostwall (Katholische Kirchengemeinde Liebfrauen) Münster Borken DRK Soziale Arbeit und Bildung gGmbH Münster Bottrop Bottrop, Verband der Evangelischen Kirchengemei.nden in Bottrop Münster Coesfeld Coesfeld, Familienbildungsstätte Haus der Begegnung (Katholische Kirchengemeinde St Lamberti) Münster Coesfeld Dülmen, Neue Spinnerei (Fämilienbildung) Detmold Lippe Lemgo, Evangelische reformierte Kirchengemeinde St. Pauli Detmold Lippe MGH Lemgo Arnsberg Dortmund Mütterzentrum Dortrriünd - Familientreffe. V. Arnsberg Dortmund B3-Begegnung, Beratung, Begleitung Düssel dorf Duisburg AWO Familienbildung Köln Düren Düren, Käth. Forum für Erwachsenen- und Familienbildung (Caritas Trägergesellschaft West) Seite 5 von 8 Reg.-Bez. Kreisfreie Stadt Kreis 2014 Düssel dorf. Düsseldorf Hell-Ga e.V. Arnsberg Ennepe-Ruhr .Familienzentrum Ennepetal (Stadt Ennepetal) Düssel dorf - Essen Kita St. Anna Köln Euskirchen Euskirchen, Rotkreuzhaus (DRK) Münster Gelsenkirchen Gesundheitshaus Gelsenkirchen e.V. Detmold Gütersloh. Halle, Familienzentrum (Diakonie) Arnsberg Hagen Ein Haus für Kinder (Kinderschutzbund) Arnsberg Hamm MGH Hamm der OUTLAW (Gesellschaft für Kinder- und Jugendhilfe gGmbH, Region West) Köln Heinsberg Übach-Palenberg, Städtisches Jugend-und Seniorenzentrum Detmold Herford Herford, DRK Mehrgenerationenhaus Alte Schule Ottelau Arnsberg Herne Cjrcus Schnickschnack e.V. Düssel dorf Kleve Kevelaer, Caritas-Gesellschaft Köln Köln Caritashaus Kalk Köln Köln Stadtteilzentrum Lindweiler Düssel dorf Krefeld Haus der Familie (Evangelische Kirche) Köln Leverkusen ATS Begegnungsstätte Lützenkirchen (Caritas) Arnsberg Märkischer Kreis Lüdenscheid Familienbildungsstätte der AWO. Arnsberg 1 Hochsauer- . landkreis Bestwig, Kommunikations- und Dienstleistungs-zentrum (Neue Arbeit mit Menschen gGmbH). Arnsberg Höchsauer-landkreis Brilon, Familienzentrum . Leuchtturm Brilon e.V. Düssel dorf Mettmann Mettmann, Mehrgenerationenhaus am KÖ (Stadt Mettmann) Düssel dorf Mettmann Monheim, EKi-Haus (Evangelische Kirchengemeinde) Seite 6 von 8 Reg.-Bez. Kreisfreie Stadt Kreis Detmold Minden-Lübbecke ; • Lübbecke, Die Diakonie Detmold Minden-Lübbecke Minden, Begegnungszentrum im Diakönischen Werk Düssel dorf Mönchen gladbach Paritätisches Zentrum (gGmbH, Seniorenbiidung) Düssel dorf , Mülheim an der Ruhr Zukunftsschule MülheimEppinghofen Bildungs und Sozialzentrum im Quartier (Stadt Mülheim) Münster Münster Bonhoeffer-Haus (Evangelische Apostel-Kirchengemeinde) Münster Münster MuM (Mutter und mehr e.V.) Mütterzentrum und Familiencafe Köln Oberberg. Kreis Marienheide, Caritas "Netzwerk Heilteich" Düssel dorf Oberhausen Bürgerzentrum Alte Heid (AWO) Arnsberg Olpe Olpe, Haus der Begegnung (DRK-Kreisverband) Detmold - • Paderborn Paderborn, AWO Leo Treffpunkt Münster Recklinghausen Castrop-Rauxel, AGORA Kulturzentrum (Griechische Gemeinde e.V.) Düssel dorf Remscheid Haus Lindenhof (Stadtteil e.V.) Düssel dorf Rhein-Kreis Neuss Neuss, Bürgertreff Südliche Furth Düssel dorf Rhein-Kreis Neuss Haus der Familie Dormagen Köln Rhein-Sieg-Kreis Troisdorf, parea-Haus für Bildung und Freizeit (parea gGmbH) Köln- Rhein-Erft-Kreis Frechen, Alles unter einem Dach (Initiative Mehrgenerationerihaus Frechen) Köln Rhein-Erft» Kreis Haus der Vereine und Generationen (BergheimOberaußem Seite 7 von 8 Reg.-Bez. Kreisfreie Stadt Kreis Köln RheinischBergischer Kreis Bergisch Gladbach, Evangelische Kirchengemeinde (Diakonisches Werk) - SiegenWittgenstein Siegen, Bürgerhaus Geisweid gGmbH . Arnsberg Siegen-Wittgenstein Nachbarschaftstreff und Stadtteilbüro Fritz-Erier-Siediung- Arnsberg Soest Bad Sassendorf, Zentrum der Generationen (Evangelische Kirche)r Arnsberg Soest . .. vHaus Buük Düssel dorf ;; . Solingen Solingen, AWO-Caritas-Diakonisches / Werk Haus der Begegnung Münster Steinfurt Saerbeck, Mehrgenerationenhaus (Kolpingfamilie) Münster Steinfurt Rheine, Deutscher Kinderschutzbund Rheine Münster Steinfurt Familienbildungsstätte Ibbenbüren Arnsberg Unna Selm, Katholische Familienbildungsstätte Arnsberg Unna DRK-Begegnungs-zentrum Düssel dorf Viersen Viersen, MaximilianKolbe -Haus Münster Warendorf Beckum, Mütterzentrum e.V. Düssel dorf Wesel . Wesel, St.-Josef-Haus (Sozialdienst katholische Frauen) Düssel dorf Wuppertal Nachbarschaftheim e.V. Düssel dorf Wuppertal Stadtteiitreff "A-Meise" (Caritas) Gesamt 61 59 Seite 8 von 8