LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/7608 16.12.2014 Datum des Originals: 16.12.2014/Ausgegeben: 19.12.2014 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 2864 vom 31. Oktober 2014 des Abgeordneten Kai Abruszat FDP Drucksache 16/7206 Haushaltskontrolle: Nachfragen zu möglichen Cum-Ex-Geschäften – welche Informationen kann die Landesregierung geben? Der Finanzminister hat die Kleine Anfrage 2864 mit Schreiben vom 16. Dezember 2014 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit der Ministerpräsidentin beantwortet. Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Die Landesregierung hatte dem Fragesteller Informationen zu etwaigen Steuerausfällen durch mögliche Rückerstattung nicht geleisteter Kapitalertragssteuern an die ehemalige WestLB gegeben (vergleiche Antwort der Landesregierung Drucksache 16/3720 auf die Kleine Anfrage Nummer 1400 des Fragestellers). Demnach war der Landesregierung nicht bekannt, dass die WestLB sogenannte Cum-Ex-Geschäfte durchgeführt hat. Wörtlich antwortete die Landesregierung durch den Finanzminister: „Auf Nachfrage hat die Portigon AG mitgeteilt, dass ihrem Vorstand aus internen und externen Prüfungsergebnissen keine Erkenntnisse vorlägen, wonach die WestLB Cum-Ex-Geschäfte, wie in der Kleinen Anfrage 1400 beschrieben, betrieben habe“. Deshalb sei dem Portigon-Vorstand auch kein Schaden bekannt. Die Portigon AG, so der Finanzminister weiter, habe zur Beantwortung der Frage 1 der Kleinen Anfrage 1400 eine entsprechende Prüfung durchgeführt. Auslöser der seinerzeitigen Kleinen Anfrage des Fragestellers waren insbesondere Presseberichterstattungen , wonach neben der WestLB auch die HSH Nordbank und die BayernLB an derartigen Steuerschlupflöchern verdient haben sollen (vergleiche Tageszeitung „Die Welt“ vom 14.06.2013 mit der Überschrift „Cum-Ex-Affäre – Staat schaute bei dreister Milliarden -Trickserei zu“). Nach den dem Fragesteller zur Verfügung stehenden Informationen soll die WestLB im April 2007 kurzfristig 14 Prozent der Anteile an dem Unternehmen DaimlerChrysler gehalten haben. Dieses könnte zeitlich mit dem seinerzeitigen Dividendentermin (5. April 2007) exakt zusammenfallen (vergleiche Börsenzeitung vom 13.04.2007). Möglicherweise hat sich eine ähnliche Situation im Januar 2007 im Zusammenhang mit Siemens -Aktien zugetragen. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/7608 2 Vorbemerkung der Landesregierung In der Kleinen Anfrage 1400 (LT-Drs. 16/3480), auf die der Fragesteller in der Kleinen Anfrage 2864 Bezug nimmt, wurden Cum-Ex-Geschäfte defi-niert als Leerverkäufe über den Dividendenstichtag mit dem Ziel einer Mehrfacherstattung der Kapitalertragsteuer. Die Landesregierung geht davon aus, dass sich die Kleine Anfrage 2864 wiederum auf solche Cum-ExGeschäfte bezieht. Unabhängig hiervon ist davon auszugehen, dass die WestLB - wie andere Banken auch, die im Aktiengeschäft in Deutschland tätig waren - sonstige Aktienarbitragegeschäfte, auch um den Dividendenstichtag herum, durch-geführt hat. Bislang konnte trotz Nachfrage bei der Portigon AG nicht geklärt werden, um welche konkreten Arbitragegeschäfte es sich dabei handelt. Da von der Portigon AG bislang auch nicht ausgeschlossen werden konnte, dass es dabei auch zu Mehrfacherstattungen der Kapitalertragsteuer ge-kommen ist - wofür es allerdings auch keinerlei Anhaltspunkte gibt -, habe ich den Aufsichtsratsvorsitzenden der Portigon AG schriftlich um schnelle Sachverhaltsaufklärung gebeten. 1. Wann genau wurde intern untersucht, ob es bei der WestLB oder deren Rechts- nachfolgerin Portigon zu Cum-Ex-Geschäften beziehungsweise zum Dividendenstripping gekommen ist (bitte sofern möglich ein genaues Datum beziehungsweise gegebenenfalls einen Zeitraum angeben? 2. Wann genau wurde extern untersucht, ob es bei der WestLB oder deren Rechts- nachfolgerin Portigon zu Cum-Ex-Geschäften beziehungsweise zum Dividendenstripping gekommen ist (bitte sofern möglich ein genaues Datum beziehungsweise gegebenenfalls einen Zeitraum angeben?) Die Fragen 1 und 2 werden zusammen beantwortet. Die für das Aktiengeschäft der ehemaligen WestLB zuständigen Geschäfts-bereiche waren Gegenstand regelmäßiger Prüfungen der Konzernrevision. Darüber hinaus wurde das Aktiengeschäft durch den Bereich Compliance überwacht und im Zusammenhang mit der Aufstellung der Jahresab-schlüsse regelmäßig durch externe Wirtschaftsprüfer geprüft. Hinzuweisen ist ebenfalls darauf, dass die steuerliche Betriebsprüfung der WestLB AG für den Zeitraum bis Ende 2008 von den Finanzbehörden am 30. Juni 2014 abgeschlossen wurde. Aus den genannten Prüfungen liegen keine Erkenntnisse darüber vor, dass die WestLB Cum-Ex-Geschäfte im Sinne der Vorbemerkung betrieben hat. 3. Vor dem Hintergrund, dass die WestLB im April 2007 kurzfristig 14 Prozent Anteile an DaimlerChrysler gehalten haben soll, welches mit dem Dividendentermin vom 5. April 2007 gegebenenfalls exakt zusammenfällt: Sind auch diese Transaktionen auf die Frage untersucht worden, ob es sich hierbei um Cum-Ex-Geschäfte gehandelt hat? Die zeitweilige Beteiligung der WestLB an DaimlerChrysler im Frühjahr 2007 war ein mit Futures abgesichertes Aktiengeschäft im Rahmen der damaligen Geschäftstätigkeit der WestLB. Der Portigon AG liegen keine Erkenntnisse vor, dass es sich hierbei um ein CumEx -Geschäft im Sinne der Vorbemerkung gehandelt hat. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/7608 3 4. Sofern die Frage zu Ziffer 3 mit „Ja“ beantwortet wird: Handelt es sich bei diesen konkreten Transaktionen um Cum-Ex-Geschäfte? Auf die Antwort zur Frage 3 wird verwiesen. 5. Kann die Landesregierung ausschließen, dass die WestLB unmittelbar oder mit- telbar zum Beispiel durch etwaige Tochterunternehmen, an Cum-Ex-Geschäften auch anderer Transaktionen beteiligt war? Die Landesregierung hat zu keinem Zeitpunkt das operative Geschäft der Portigon AG verantwortet . Das ist bekanntlich Aufgabe des Vorstandes. Es liegen ihr keinerlei Erkenntnisse darüber vor, dass die WestLB oder Tochterunternehmen Cum-Ex-Geschäfte im Sinne der Vorbemerkung betrieben haben.