LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/7613 16.12.2014 Datum des Originals: 16.12.2014/Ausgegeben: 19.12.2014 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 2931 vom 20. November 2014 des Abgeordneten Ulrich Alda FDP Drucksache 16/7360 Kommt jetzt die „Schrumpfrente“ für nordrhein-westfälische Rentnerinnen und Rentner? Der Minister für Arbeit, Integration und Soziales hat die Kleine Anfrage 2931 mit Schreiben vom 16. Dezember 2014 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit der Ministerin für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter und der Ministerin für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport beantwortet. Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Die Rentnerinnen und Rentner in Nordrhein-Westfalen müssen in 2015 mit einer niedrigeren Rentenerhöhung rechnen. Für das kommende Jahr nennt der Rentenversicherungsbericht für den Westen nur ein Plus von 1,57 Prozent. Noch vor einem Jahr hatte die Bundesregierung eine Rentenerhöhung von 3,76 Prozent angekündigt. Die Anpassung für 2015 liegt deutlich unterhalb der Entwicklung der Löhne und Gehälter, die um fast 3 Prozent steigen werden. Der niedrige Rentenanstieg liegt an einer Neuerung in der Beschäftigungsstatistik des Bundes, die nun auch Minilöhne von Geringverdienern z.B. Arbeitnehmer in Behindertenwerkstätten sowie die nicht umgesetzte Senkung des Rentenbeitrages berücksichtigt. Dieses lässt die rechnerischen Löhne je Arbeitnehmer sinken, die als Größe in die Berechnung der Rentenanpassung einfließen. Im Rentenversicherungsbericht wird auch der Anstieg der künftigen Rentenauszahlungen vorhergesagt: Im Jahr 2016 könnten demnach Erhöhungen um 4,51 Prozent folgen. Im Schnitt soll der Rentenanstieg in den nächsten 14 Jahren bei gut zwei Prozent pro Jahr liegen. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/7613 2 1. Wie bewertet die Landesregierung die niedrige Rentenerhöhung für nordrheinwestfälische Rentnerinnen und Rentner? Die Höhe der jährlichen Rentenanpassung folgt gesetzlichen Vorgaben. Dabei spielen insbesondere die Entwicklung der beitragspflichtigen Entgelte, des Beitragssatzes und des Verhältnisses von Rentnerinnen und Rentnern zu Beitragszahlenden eine Rolle. Die Feststellung der Rentenanpassung erfolgt nicht für einzelne Länder, sondern getrennt nach bisherigem Bundesgebiet und Beitrittsgebiet. Ein Ermessensspielraum besteht dabei nicht. Dass die Rentenanpassung sowohl im bisherigen Bundesgebiet als auch im Beitrittsgebiet niedriger ausfällt als zunächst vermutet, ist auf eine Umstellung der volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung beim Bundesamt für Statistik und der Beschäftigtenstatistik der Bundesagentur für Arbeit zurückzuführen; der Revisionseffekt wird mit 1,1 Prozentpunkten beziffert. 2. Kann die Landesregierung ausschließen, dass die derzeitige Senkung der Löhne je Arbeitnehmer in der Rentenanpassungsformel sich dauerhaft auf die weitere Rentenentwicklung auswirkt? Die Rentenanpassungen hängen längerfristig nicht von den Löhnen aus der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung, sondern von den beitragspflichtigen Entgelten ab. Von daher wird der oben beschriebene Einmaleffekt im Jahr 2016 wieder durch eine höhere Rentenanpassung ausgeglichen werden. 3. Liegen der Landesregierung weitere Kenntnisse zur zukünftigen Entwicklung der Renten in Nordrhein-Westfalen vor? Kenntnisse zur zukünftigen Rentenentwicklung speziell in Nordrhein-Westfalen liegen nicht vor. Der Rentenversicherungsbericht 2014 (BT-Drucksache 18/3260) geht davon aus, dass die Renten im bisherigen Bundesgebiet im Jahr 2016 um 4,51 Prozent angehoben werden. Für das Jahr 2017 wird eine Erhöhung um 2,44 Prozent erwartet, in 2018 wird mit 2,41 Prozent gerechnet. Das Sicherungsniveau der Rente vor Steuern wird nach den Hochrechnungen des Rentenversicherungsberichts von 48 Prozent im Jahr 2014 über 47,1 Prozent in 2019 auf 44,4 Prozent im Jahr 2028 sinken (Werte für das gesamte Bundesgebiet in der mittleren Modellvariante). 4. Sieht die Landesregierung durch die niedrige Rentenerhöhung die Gefahr einer zunehmenden Altersarmut in Nordrhein-Westfalen? Wie in der Antwort zu Frage 2 beschrieben, handelt es sich um einen statistischen Einmaleffekt, der im Rahmen der Rentenanpassung 2016 wieder ausgeglichen werden wird. Unabhängig davon besteht nach Ansicht der Landesregierung die Gefahr, dass die Altersarmut zunimmt. Das sinkende Rentenniveau wird im Zusammenspiel mit weiteren Risikofaktoren wie gebrochene Erwerbsbiografien und dem Auslaufen von Elementen des sozialen Ausgleichs (z. B. der Rentenberechnung nach Mindesteinkommen) dazu führen, dass eine den Lebensstandard sichernde Altersversorgung für eine zunehmende Anzahl von Menschen kaum noch gewährleistet ist. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/7613 3 Dies ist aus Sicht der Landesregierung nicht akzeptabel. Sie setzt sich daher für eine Stabilisierung des Rentenniveaus ein. Deshalb wurde im Rahmen der Beratungen im Bundesrat zur Beitragssatzverordnung 2015 ein Antrag gestellt, mit dem die Bundesregierung aufgefordert wird, Vorschläge für eine Anhebung der Unter- und Obergrenze für die Nachhaltigkeitsrücklage zu unterbreiten und zu prüfen, ob durch eine vorausschauende Beitragssatzgestaltung Spielräume geschaffen werden können, um das Rentenniveau zumindest auf dem derzeitigen Stand zu stabilisieren. 5. Ist die von Bundessozialministerin Nahles angekündigte Rentenerhöhung für 2016 aus Sicht der Landesregierung sicher und wird nicht, wie bereits in 2013, wieder zurückgenommen? Es handelt sich um eine Hochrechnung für das Jahr 2016, die auf bestimmten Annahmen und Erwartungen beruht. Sollten diese nicht eintreffen, wird die nach Maßgabe der gesetzlichen Regelungen vorzunehmende Rentenanpassung entsprechend von der Hochrechnung abweichen.