LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/764 30.08.2012 Datum des Originals: 29.08.2012/Ausgegeben: 13.09.2012 (04.09.2012) Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Neudruck Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 294 vom 25. Juli 2012 der Abgeordneten Ina Scharrenbach CDU Drucksache 16/450 Sonderpädagogische Förderung für den Förderbereich geistige Entwicklung an den Berufskollegs in Nordrhein-Westfalen Die Ministerin für Schule und Weitebildung hat die Kleine Anfrage 294 mit Schreiben vom 29. August 2012 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister für Arbeit, Integration und Soziales und der Ministerin für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport beantwortet . Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Nach vielen Anstrengungen ist es einigen Eltern im Laufe der Jahre in Nordrhein-Westfalen gelungen, dass ihre Kinder mit einer Behinderung im Bereich geistiger Entwicklung am gemeinsamen Unterricht der Sekundarstufe I an einer Regelschule teilnehmen können und auch die dafür notwendige sonderpädagogische Förderung erhalten. Mit Abschluss der Klasse 10 werden die Jugendlichen aus der Schule entlassen. Es besteht jedoch bis zur Vollendung des achtzehnten Lebensjahres weiterhin Schulpflicht. Die Jugendlichen nach Abschluss der Klasse 10 gegen ihren Willen in eine Sondereinrichtung zu schicken, widerspricht dem Gedanken der Inklusion, der durch den gemeinsamen Unterricht erfüllt wurde und entsprechend auch weiterhin erfüllt werden muss. Zum weiteren Besuch einer Regelschule stehen die Berufskollegs zur Verfügung. Von Schülerinnen und Schülern, die mit einem Förderbedarf im Bereich geistige Entwicklung im Regierungsbezirk Arnsberg den gemeinsamen Unterricht bis zum Ende der Klasse 10 besucht haben bzw. nach dem Besuch einer Förderschule die Integration in den allgemeinen Arbeitsmarkt anstreben, ist derzeit zu erfahren, dass zur Erfüllung ihrer Schulpflicht auf einem Berufskolleg bzw. für ihren Wunsch, ein Berufskolleg zu besuchen, keine sonderpädagogischen Stellen für die weitere Förderung zur Verfügung stehen. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/764 2 1. Wie viele Schülerinnen und Schüler mit dem Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung sind derzeit im gemeinsamen Unterricht der Sekundarstufe I (aufgeschlüsselt nach Jahrgangsstufen und Bezirksregierungen)? Die Zahl der Schülerinnen und Schüler mit dem Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung, die in der Sekundarstufe I einer allgemeinen Schule unterrichtet werden, kann aus der Tabelle in der Anlage 1 entnommen werden. Hinweis: Bei den in der Anlage ausgewiesenen Schülerinnen und Schülern der Mittel- und Oberstufe handelt es sich um Schülerinnen und Schüler im Förderschulzweig der Freien Waldorfschule. Eine Zuordnung zu den Jahrgangsstufen der allgemeinen Schule kann hier nicht vorgenommen werden. 2. Wie viele Kinder und Jugendliche mit dem Förderschwerpunkt Geistige Entwick- lung haben am Ende des Schuljahres 2011/2012 die allgemeinbildende Schule nach dem Ende der Klasse 10 verlassen? Wie viele Schülerinnen und Schüler mit dem Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung die allgemeinbildende Schule nach dem Ende der Klasse 10 verlassen haben, lässt sich auf der Grundlage der Amtlichen Schuldaten aufgrund der Struktur des Bildungsganges nicht ermitteln . Förderschulen mit dem Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung führen einen elfjährigen Bildungsgang, der sich traditionell in die auf zwei Jahre angelegte Vorstufe und die auf jeweils drei Jahre angelegte Unterstufe, Mittelstufe und Oberstufe gliedert; der berufsbildende Bereich wird durch die Berufspraxisstufe abgedeckt. Die Amtlichen Schuldaten erheben diesen berufsbildenden Bereich durch „Werkstufe in Vollzeit“ und „Werkstufe in Teilzeit“. In der Förderschule mit dem Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung, die ebenfalls bis zum Ende der Oberstufe als allgemeinbildend gilt, wechseln die Schülerinnen und Schüler zur Erfüllung ihrer Berufsschulpflicht in der Regel in die Berufspraxisstufe dieser Förderschule. Abgänge nach der Oberstufe sind daher selten. Am Ende des Schuljahres 2010/2011 waren es 37. Am Ende des Schuljahres 2010/2011 haben insgesamt 63 Schülerinnen und Schüler mit dem Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung die allgemeinbildenden Schule in der Oberstufe ihres Bildungsganges verlassen, davon 26 eine allgemeine Schule. Informationen zu den Abgängerinnen und Abgängern des Schuljahres 2011/12 werden erst mit den Amtlichen Schuldaten 2012/13 erhoben. Diese Daten werden dem Ministerium für Schule und Weiterbildung voraussichtlich im Januar 2013 vorliegen. 3. Wie viele Kinder und Jugendliche mit dem Förderschwerpunkt Geistige Entwick- lung erfüllen derzeit nach dem Ende der Klasse 10 an einem Berufskolleg ihre Schulpflicht? Nach den Amtlichen Schuldaten 2011/12 besuchen 18 Schülerinnen und Schüler mit dem Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung ein allgemeines Berufskolleg. Wie viele dieser Schülerinnen und Schüler dort ihre Schulpflicht erfüllen, kann nicht beantwortet werden, da das Lebensalter der Schülerinnen und Schüler im Rahmen der Amtlichen Schuldaten nicht erfasst wird. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/764 3 4. Wie wird die sonderpädagogische Förderung für Kinder und Jugendliche mit dem Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung an den Berufskollegs in Nordrhein -Westfalen sichergestellt (aufgeschlüsselt für die Bezirksregierungen nach entsprechenden Bildungsgängen und Personalstellen)? Bislang sind es gemäß amtlicher Schuldaten nur 18 Schülerinnen und Schüler mit diesem Förderschwerpunkt, die an einem allgemeinen Berufskolleg unterrichtet werden. Die Förderung wird durch Kooperationsformen zwischen der Förderschule und dem allgemeinen Berufskolleg sichergestellt. Der größte Teil der Schülerinnen und Schüler mit dem sonderpädagogischen Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung besucht im berufsbildenden Bereich die Berufspraxisstufe einer Förderschule mit dem Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung. Die personelle Ausstattung wird gemäß der für diese Förderschule im berufsbildenden Bereich (Vollzeit) ausgewiesenen Relation „Schüler-je-Lehrerstelle“ in Höhe von 6,14:1 (Schuljahr 2011/12) sichergestellt. 5. Wie gedenkt die Landesregierung dem Anspruch auf sonderpädagogische För- derung im Rahmen der Schulpflicht für die Schülerinnen und Schüler mit dem Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung an den Berufskollegs im Regierungsbezirk Arnsberg gerecht zu werden? Eine pauschale Zuweisung von Lehrerstellen für sonderpädagogische Förderung in allgemeinen Berufskollegs ist für den Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung mit einer derzeit in NRW bei 18 liegenden jährlichen Gesamtzahl von Schülerinnen und Schülern noch nicht vorgesehen. Die Entwicklung des Bedarfs bleibt zu beobachten.