LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/7648 19.12.2014 Datum des Originals: 18.12.2014/Ausgegeben: 29.12.2014 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 2925 vom 19. November 2014 des Abgeordneten Dr. Joachim Stamp FDP Drucksache 16/7354 Notunterkunft des Landes für Flüchtlinge in Bonn Der Minister für Inneres und Kommunales hat die Kleine Anfrage 2925 mit Schreiben vom 18. Dezember 2014 namens der Landesregierung beantwortet. Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Die Einrichtung einer Notunterkunft für Flüchtlinge in Bonn wird von einer großen Hilfsbereitschaft in der Bevölkerung getragen. Die ehrenamtlichen Helfer des Deutschen Roten Kreuzes, das mit dem Betrieb der Einrichtung betraut wurde, erhalten laut Bericht des Bonner General-Anzeigers vom 31. Oktober 2014 aber nicht die notwendige Unterstützung durch das Land. Bedauerlicherweise wiederholen sich in Bonn Zustände, wie sie aufgrund der chaotischen Politik des Innenministers auch in anderen Flüchtlingseinrichtungen im ganzen Land vorgekommen sind. Wieder dürfen ehrenamtliche Helfer ausbaden, was der Minister an Planung unterlassen hat. Der ursprünglich für den 12. Oktober vorgesehene Eröffnungstermin war bereits einmal auf den 1. November verschoben worden. Nach einem Bericht des General-Anzeigers vom 23. Oktober sagte T. S., Hauptdezernent der Bezirksregierung Arnsberg, bei der ersten Bürgerversammlung zur Flüchtlingsunterkunft in Bonn am 1. Oktober, ein Betrieb der Einrichtung sei rechtlich nicht länger als bis März 2015 möglich. Auf der zweiten Bürgerversammlung am 22. Oktober sagte M. K., ebenfalls von der zuständigen Bezirksregierung Arnsberg, es sei derzeit nicht absehbar, wie lange die Unterkunft bestehen würde. Als am 1. November die ersten 75 Flüchtlinge einziehen sollten, gab es nur eine Halle ohne abgetrennte Bereiche für einzelne Familien. Die Brandschutzmaßnahmen waren noch nicht abgeschlossen, so dass Mitarbeiter der Sicherheitsfirma als menschliche Brandmelder auf den Fluren hätten sitzen müssen. Laut dem Bonner DRK-Vorsitzenden G. F. hätten Löcher im Boden Kindern beim Spielen gefährlich werden können. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/7648 2 Die Flüchtlinge sollten also in eine Baustelle einziehen. Das hauptamtliche Personal soll erst Mitte November vollständig eingestellt sein. Bis dahin wäre mit ehrenamtlichen Helfern überbrückt worden. Am 31. Oktober abends wurde die für den nächsten Tag geplante Eröffnung der Notunterkunft abgesagt und um zwei Wochen verschoben. Vier Tage später, am 3. November, wurde dem Landtagsabgeordneten Stamp ein Besuch in der in seinem Wahlkreis gelegenen Notunterkunft verweigert, da seine Sicherheit auf der Baustelle nicht gewährleistet sei. Sobald die Baustelle begehbar sei, würde die Bezirksregierung unaufgefordert wieder auf ihn zukommen. Die Hilfsbereitschaft der Bonner Bürger ist groß. Es ist klar, dass wir in Nordrhein-Westfalen dauerhaft mehr Flüchtlinge aufnehmen müssen und mehr Landeseinrichtungen für die Erstaufnahme brauchen. Für die Akzeptanz innerhalb der Bevölkerung sind unprofessionelle Öffentlichkeitsarbeit, die bei den Anwohnern den Eindruck hinterlässt, es werde ihnen etwas vorgegaukelt, und chaotische Zustände in Flüchtlingsunterkünften, die bei planvollem Vorgehen der Landesregierung vermeidbar gewesen wären, nicht förderlich. 1. Welche Umstände führten dazu, dass die Flüchtlingsunterkunft am 12. Oktober, dem ursprünglich vorgesehenen Eröffnungsdatum, noch nicht bezugsfertig war? Durch den neuen Betreiber der Einrichtung (Wechsel von European Homecare zum Deutschen Roten Kreuz) sind umfangreiche Renovierungsarbeiten in Auftrag gegeben worden, um eine familiengerechte Unterbringung und Versorgung der Asylbewerber zu gewährleisten. Der Unterkunftsbereich wurde in kleine Schlafräume mit vier Betten pro Zimmer unterteilt. Der ehemalige Maschinenraum sollte baulich in drei Teilbereiche unterteilt werden. All diese Arbeiten konnten nicht bis zu dem ursprünglich vorgesehenen Eröffnungstermin realisiert werden. 2. Welche Faktenlage führte bei der Landesregierung bis zum 31. Oktober zu der Einschätzung, dass die Notunterkunft am 1. November betriebsbereit sei? 3. Wie kam es zu der Entscheidung am 31. Oktober, die Eröffnung um vierzehn Tage zu verschieben? 4. Wie kann eine Landeseinrichtung für Flüchtlinge sicher beziehbar und für einen Landtagsabgeordneten vier Tage später nicht begehbar sein? Noch am 30. Oktober sind die Verantwortlichen davon ausgegangen, dass eine erste Belegung einer Etage der Einrichtung am 1. November nach Einziehung einer Zwischendecke und dem Einsatz von mobilen Brandschutzwachen möglich sei. Nach einer Ortsbegehung am 31. Oktober wurde aber erkennbar, dass trotz planmäßiger Renovierungsarbeiten, aber unvorhersehbarer Materiallieferungsprobleme eine Belegung durch Flüchtlinge zunächst verschoben werden musste. Durch die Verschiebung der Inbetriebnahme der Einrichtung wurden weitere Baumaßnahmen zur Verbesserung der räumlichen Situation (räumliche Trennung des ehemaligen Maschinenraums und Abdeckung der Lüftungsschächte) und des Brandschutzes in der Einrichtung veranlasst. Daher war ein Besuch des Herrn Abgeordneten Dr. Stamp aus Sicherheitsgründen zu diesem Zeitpunkt LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/7648 3 nicht möglich. Mit dem Büro des Herrn Abgeordneten Dr. Stamp ist ein Besuch der Einrichtung verabredet, sobald die Fertigstellung der Arbeiten absehbar ist. 5. Wie kam es zu den sich unterscheidenden Aussagen der Herren S. und K. von der zuständigen Bezirksregierung Arnsberg darüber, wie lange die Notunterkunft in Bonn bestehen werde? Zwischen den beiden Aussagen lag ein Zeitraum von drei Wochen. Zum Zeitpunkt der ersten Aussage am 1. Oktober war zunächst eine Nutzung der Liegenschaft aufgrund des akuten Bedarfs an Unterbringungsplätzen als Notunterkunft zur Vermeidung von Obdachlosigkeit für beschränkte Dauer geplant. Nachdem aber in der Folgezeit eine Umnutzung nach baurechtlichen Vorschriften realisierbar schien, wurde auch eine mittelfristige Nutzung bei anhaltend hohem Bedarf an Unterbringungsplätzen in Erwägung gezogen. Dies erklärt den Inhalt der zweiten Aussage am 22. Oktober.