LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/7655 19.12.2014 Datum des Originals: 19.12.2014/Ausgegeben: 29.12.2014 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 2953 vom 3. Dezember 2014 des Abgeordneten Daniel Schwerd PIRATEN Drucksache 16/7482 Die Bundesregierung wusste lange vor Snowden von Überwachung durch die NSA. Die Landesregierung ebenfalls? Der Minister für Inneres und Kommunales hat die Kleine Anfrage 2953 mit Schreiben vom 19. Dezember 2014 namens der Landesregierung beantwortet. Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Der SPIEGEL berichtet in einer Meldung vom 30. November 2014, einen als "geheim" eingestuften Bericht eingesehen zu haben, aus dem hervorgeht, dass die Bundesregierung bereits seit 2005 Hinweise für Spionageaktivitäten US-amerikanischer Geheimdienste in Deutschland hatte. Der damalige BND-Präsident August Hanning hielt diese Aktivitäten offenbar für so bedeutsam, dass er in der nachrichtendienstlichen Lagebesprechung am 8. Februar 2005 der Bundesregierung über die Erkenntnisse berichtete. Nach Angaben des Nachrichtenmagazins DER SPIEGEL bewertete der BND dabei die Informationen als "symptomatisch für die nach hiesiger Auffassung weit verbreitete nachrichtendienstliche Ausforschung deutscher Institutionen durch befreundete oder verbündete Nationen". Die bisherige Sprachregelung von Bundesregierung war hingegen, dass von den Überwachungen durch US-amerikanische oder andere Geheimdienste von Verbündeten vor den Veröffentlichungen durch Edward Snowden nichts bekannt gewesen sei. Im Lichte der neuen Erkenntnisse muss man nun fragen, ob es sich dabei nicht um die Unwahrheit gehandelt hat. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/7655 2 1. Welche Erkenntnisse hatte die Landesregierung von Einschätzungen des BND oder anderer deutscher Nachrichtendienste und Ämter über die Aktivitäten USamerikanischer Geheimdienste in Deutschland, wie sie offenbar in der nachrichtendienstlichen Lagebesprechung des Bundeskanzleramtes im Februar 2005 zu Sprache gebracht wurde? Nennen Sie auch den Zeitpunkt der Kenntnisnahme. Der Landesregierung liegen keine Erkenntnisse zu dem behaupteten Inhalt der nachrichtendienstlichen Lagebesprechung vor. 2. Der BND spricht in dem genannten Dokument von einer „nach hiesiger Auffassung weit verbreiteten nachrichtendienstlichen Ausforschung deutscher Institutionen durch befreundete oder verbündete Nationen“. Wann hat die Landesregierung erstmals von dieser Auffassung des BND Kenntnis erhalten? Das Dokument ist der Landesregierung nicht bekannt. 3. Teilt die Landesregierung diese Auffassung? Der Landesregierung liegen zu der angeblich in dem Dokument behaupteten „weit verbreiteten nachrichtendienstlichen Ausforschung deutscher Institutionen durch befreundete oder verbündete Nationen“ keine Erkenntnisse vor. 4. Sieht die Landesregierung einen Widerspruch in den bisherigen Angaben der Bundesregierung, einerseits von Überwachungen durch US-amerikanische oder andere Geheimdienste von Verbündeten vor den Veröffentlichungen durch Edward Snowden keine eigene Kenntnis gehabt zu haben, und andererseits den mittlerweile bekannt gewordenen Informationen, u.a. im Bundeskanzleramt durch den BND von 2005? Es wird auf die Antwort zu Frage 2 verwiesen.