LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/7659 22.12.2014 Datum des Originals: 19.12.2014/Ausgegeben: 30.12.2014 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 2872 vom 3. November 2014 des Abgeordneten Ralf Witzel FDP Drucksache 16/7227 Entwicklung der institutionellen oder anlassbezogenen finanziellen Förderung von Vereinen, Verbänden und deren Arbeitsgemeinschaften in Nordrhein-Westfalen – Welche Institutionen erhalten Zuwendungen für ihre Arbeit aus dem Landeshaushalt? Der Finanzminister hat die Kleine Anfrage 2872 mit Schreiben vom 19. Dezember 2014 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit der Ministerpräsidentin sowie allen übrigen Mitgliedern der Landesregierung beantwortet. Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Ein Verein ist eine freiwillige und auf Dauer angelegte Vereinigung von natürlichen und / oder juristischen Personen zur Verfolgung eines bestimmten Zwecks, wobei auch mehrere Zielsetzungen parallel verfolgt werden können. Ein Verein lebt von seinen Mitgliedern, die durch ihre Mitgliedsbeiträge oder Spenden dessen Arbeit in der Regel zu weiten Teilen finanzieren. Landläufig bekannt sind Traditionsvereine wie Bürger-, Heimat- und Schützenvereine, Sportvereine, Hobbyvereine wie Kleingärtner- und Tierzüchtervereine oder Kegelklubs, musische Vereine, Kulturvereine, Weltanschauungsvereine, Umwelt- und Naturschutzvereine, Selbsthilfevereine, karitative und humanitäre Fremdhilfe-Vereine sowie Förder- und Trägervereine. Diese Vereine pflegen und fördern häufig die Freizeitaktivitäten ihrer Mitglieder, verfolgen oft gemeinnützige Ziele oder unterstützen mit ihrem Engagement Hilfsbedürftige. Häufig treten auch Interessensverbände, wie beispielsweise der ADAC, oder wirtschaftlich-technische Vereine (wie der TÜV) als Verein auf. Diese haben heute jedoch fast immer einen anderen rechtlichen Status und sind vielmehr als freiwillige Vereinigungen zu betrachten. Praktisch agiert ein Verein auch eher auf lokaler Ebene und fokussiert gesellige Zwecke, während der (Interessen-)Verband der überregionalen Vertretung von Anliegen und der Beeinflussung der Öffentlichkeit dient. Die Deutsche Anwaltshotline unterscheidet auf ihrer Internetpräsenz Vereine und Verbände folgendermaßen: LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/7659 2 „Rein rechtlich gesehen unterscheidet sich ein Verband in keiner Weise von einem Verein. Jeder Verband ist ein Verein. Als Verband wird in der Regel ein Verein bezeichnet, dessen Mitglieder ausschließlich oder zumindest weit überwiegend juristische – also keine natürlichen – Personen sind. Und die noch höhere Organisationsstufe ist dann oftmals der Bund. (…) Ein Verein, der zwecks Förderung eingetragen werden soll, muss allerdings ein "Idealverein" sein. Das heißt: Sein erklärter Hauptzweck darf nicht auf rein wirtschaftliche Unternehmungen hinauslaufen und vor allem darf er nicht allein der Gewinnerzielung dienen. (…)“ Neben Mitgliedsbeiträgen finanzieren sich viele Vereine auch durch freiwillige Zuschüsse der öffentlichen Hand, die oft außerhalb einer gesetzlichen Verpflichtung geleistet werden. Meist werden diese von der EU, vom Bund, vom Land, einem Landkreis oder einer Stadt bzw. Gemeinde gewährt. Zuschüsse können sich dabei auf Sachmittel oder zur Finanzierung von Personalausstattung beziehen. Auf der Internetpräsenz www.verein-aktuell.de wird zu den relevanten unterschiedlichen Zuschussformen ausgeführt: „Allgemein ist ein Zuschuss als eine Unterstützung zu verstehen, die nicht zurückgezahlt werden muss. Sie kann entweder an den Verein insgesamt erfolgen und dient dann der Finanzierung der Gesamtaufgaben des Vereins (institutionelle Förderung) oder der Zuschuss bezieht sich auf spezielle Projekte (Projektförderung). Unter Projekt ist übrigens jede Einzelmaßnahme, wie ein Vereinsfest, der Aufbau einer Selbsthilfegruppe, ein Hilfstransport oder eine Baumaßnahme im Vereinsheim zu verstehen.“ Auch im nordrhein-westfälischen Landeshaushalt sind an mehreren Stellen Etatpositionen zu finden, die auf Zahlungen an Vereine und Verbände hinweisen. An keiner Stelle findet sich jedoch eine Gesamtaufstellung, anhand derer transparent öffentlich nachvollzogen werden kann, welche Vereine und Verbände im Einzelnen einen finanziellen Zuschuss für ihre Arbeit erhalten und wie die Höhe dieser Förderung konkret aussieht. Dies ist für Entscheidungen des Landtags und eine öffentliche Meinungsbildung jedoch von großem Interesse. Gelegentlich findet eine Etatisierung nicht direkt für eine einzelne Institution statt, sondern für eine Arbeitsgemeinschaft aus mehreren in den Arbeitsschwerpunkten ähnlich gerichteten Verbänden, die dann in einem zweiten Schritt anteilig auf die Einzelorganisationen entfällt (wie beispielsweise beim Landesjugendring). Für ein vollständiges Lagebild sind daher im Rahmen dieser Anfrage auch Arbeitsgemeinschaften ausdrücklich mit in die Betrachtung aufgenommen worden. Die Änderungen bei Haushaltsansätzen können außerdem relevante Hinweise auf politische Zielsetzungen einer Regierung und deren Veränderungsabsichten enthalten, wenn allgemein bekannt ist, genau welche Aufgaben und Institutionen auch unabhängig von der allgemeinen Haushaltsentwicklung zukünftig mehr oder weniger stark unterstützt werden sollen. Von Relevanz sind bei der Betrachtung sowohl kontinuierliche institutionelle Zuwendungen als auch für speziell definierte Aufgabenwahrnehmungen gewährte Zuschussbeträge oder Fördermittel. Entscheidend für diese Abfrage ist das Kriterium einer Mittelaufbringung aus dem Landeshaushalt, nicht das einer direkten Auszahlung durch eine Landesbehörde. Diese abrechnungstechnische Aufgabe wird gelegentlich auch an andere Stellen außerhalb der engeren Landesverwaltung delegiert. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/7659 3 1. Namentlich welche Vereine, Verbände oder deren Arbeitsgemeinschaften in Nordrhein-Westfalen haben, differenziert nach den einzelnen Ressorts, in den letzten drei Jahren eine institutionelle Förderung seitens des Landes erhalten? 2. Namentlich welche Vereine, Verbände oder deren Arbeitsgemeinschaften in Nordrhein-Westfalen haben, differenziert nach den einzelnen Ressorts, in den letzten drei Jahren eine anlassbezogene Förderung seitens des Landes, beispielsweise zur Refinanzierung bestimmter im öffentlichen Interesse liegender Aufgaben, erhalten? 3. Wie hoch sind diese institutionellen bzw. anlassbezogenen Zuschüsse zur Arbeit jeweils jährlich in den letzten drei Jahren für die einzelnen Organisationen ausgefallen? 4. Für namentlich welche Vereine, Verbände oder deren Arbeitsgemeinschaften in Nordrhein-Westfalen sollen sich gemäß Haushaltsgesetzentwurf der Landesregierung für das kommende Jahr 2015 bei der Höhe oder Struktur der institutionellen bzw. anlassbezogenen Förderung Änderungen ergeben? Die Fragen zielen auf eine Auswertung aller bewilligten Fördermaßnahmen (sowohl institutionell als auch projektbezogen) des Landes der letzten drei Jahre und im Haushaltsentwurf 2015 zu Gunsten von Vereinen, Verbänden und deren Arbeitsgemeinschaften ab. Diese Namen und Daten werden aber an keiner zentralen Stelle für das gesamte Land erhoben und müssten demzufolge bei den einzelnen Förderressorts und/oder bei den zuständigen Bewilligungsbehörden abgefragt werden, welche ihrerseits erst entsprechende Ermittlungs- und Auswertungsarbeiten personell vornehmen müssten. Aufgrund der Vielzahl und der Verschiedenartigkeit der Förderprogramme einerseits und der Vielzahl der landesweit in Betracht kommenden Empfänger andererseits (es erhalten allein ca. 8.000 Sportvereine in NRW jährlich als Letztempfänger Mittel zur Förderung der Übungsarbeit, die sogenannte „Übungsleiterpauschale“!) kann daher eine detaillierte Beantwortung in der für die Beantwortung von Kleinen Anfragen geltenden Frist nicht erfolgen. 5. Welche formalen Kriterien muss ein Verein, Verband oder eine Arbeitsgemeinschaft jeweils als institutionelle Fördervoraus-setzung für eine Mittelgewährung erfüllen? Ob und unter welchen Voraussetzungen ein Verein, Verband oder eine Arbeitsgemeinschaft Fördermittel erhalten kann, hängt von der konkreten Ausgestaltung des jeweiligen Förderprogramms beziehungsweise der Förderrichtlinie ab. Aufgrund der Vielzahl und der Verschiedenartigkeit der Förderprogramme kann eine detaillierte Beantwortung daher in der für die Beantwortung von Kleinen Anfragen geltenden Frist nicht erfolgen.