LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/7663 29.12.2014 Datum des Originals: 23.12.2014/Ausgegeben: 05.01.2015 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 2932 vom 20. November 2014 der Abgeordneten Henning Rehbaum und Prof. Dr. Dr. Thomas Sternberg CDU Drucksache 16/7375 Einschränkung auf Brücke über die B 51 und die B 219 in Münster Der Minister für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr hat die Kleine Anfrage 2932 mit Schreiben vom 23. Dezember 2014 namens der Landesregierung beantwortet. Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Im 2012 geschlossenen Koalitionsvertrag von Rot-Grün heißt es: „Unser Land verfügt mit den Autobahnen, Bundes- und Landesstraßen über eines der dichtesten Straßennetze. Dieses Netz, insbesondere auch die zur Sanierung anstehenden Brücken , in einem guten Zustand zu erhalten, hat für uns Priorität.“ Die Realität in Münster sieht aktuell jedoch so aus, dass in Münster der Autobahnzubringer „B51A“ in Richtung A1/A43-Autobahnkreuz Münster-Süd ab dem 17. November nur noch einspurig befahrbar ist. Statische Nachberechnungen haben ergeben, dass die Brücke nicht mehr die erforderliche statische Tragkraft besitzt, um die Verkehrslast zu tragen. Diese für die Verkehrsteilnehmer höchst unbefriedigende Situation gilt zunächst unbegrenzt. Vor dem Hintergrund, dass der sechsstreifige Ausbau und die neue Anschlussstelle MünsterHiltrup erst am 28. Oktober, also knapp 3 Wochen vor der jetzt verfügten Sperrung der Brücke , feierlich eingeweiht wurde, fühlen sich die Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer zu Recht an ein Stück aus dem Tollhaus erinnert. Einmal mehr wird sichtbar, wie sehr die Ankündigungspolitik der Landesregierung und die Realitäten in Nordrhein-Westfalen auseinanderklaffen. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/7663 2 Vorbemerkung der Landesregierung Zur Gewährleistung der dauerhaften Sicherheit, einer hohen Qualität und Verfügbarkeit der Straßeninfrastruktur müssen Brücken im Zuge der Bundesfernstraßen bundesweit nachgerechnet und soweit erforderlich ertüchtigt werden. Dazu hat die Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) den betroffenen Bundesländern 2010 eine Liste mit vorrangig zu untersuchenden Bauwerken übersandt. Demnach sind in Nordrhein-Westfalen 375 Brücken im Zuge von Bundesfernstraßen vordringlich zu überprüfen. Dabei handelt es sich um Bauwerke, die aufgrund ihres Alters, des verwendeten Materials oder ihrer Konstruktionsart als für die Zukunft nicht mehr ausreichend tragfähig eingeschätzt werden. Auch die Brücke B 51 über die Weseler Straße (B 219) in Münster ist in der Liste enthalten. 1. Seit wann sind die Schäden an der Brücke schon bekannt? Der Landesbetrieb Straßenbau NRW (LS) hat im Jahre 2013 ein Ingenieurbüro mit der Nachrechnung der Brücke B 51 über die Weseler Straße (B 219) beauftragt. Im Rahmen einer Besprechung auf Fachebene (Bund, Land NRW, LS) hat der LS am 18.09.2014 erstmals zu den Nachrechnungsergebnissen berichtet. Alle Beteiligten sprachen sich aufgrund der nicht behebbaren statischen Defizite für einen vorgezogenen Ersatzneubau aus. 2. Inwieweit ist die Standsicherheit der Brücke gefährdet, wenn sich die LKW nicht an das vom Landesbetrieb Straßenbau in einer Pressemitteilung geforderte Abstandsgebot von 50 Metern bei Staus halten? Die bundeseinheitliche „Richtlinie zur Nachrechnung von Straßenbrücken im Bestand“ (Nachrechnungsrichtlinie) sieht aufgrund der jeweiligen Berechnungsergebnisse definierte Kompensationsmaßnahmen vor, um Brückenbauwerke einen begrenzten Zeitraum weiter nutzen zu können. Zum Schutz der Bauwerke und zur Gewährleistung der Verkehrssicherheit bis zum Ende der Restnutzungsdauer müssen die Maßnahmen immer auf der sicheren Seite liegend ergriffen werden. Insofern beinhaltet das Abstandsgebot von 50 m gewisse Reserven. Die Standsicherheit des Bauwerks ist daher nicht akut gefährdet, wenn sich LKW nicht an das Abstandsgebot von 50 m halten. 3. Welche Maßnahmen ergreift die Landesregierung zur Ertüchtigung der Brücke, um einen ordnungsgemäßen Verkehrsfluss auf allen zur Verfügung stehenden Fahrspuren sobald als möglich wieder zuzulassen? Eine durchgreifende Verstärkung der vorhandenen Brücke im Zuge des Autobahnzubringers B 51 A ist nicht möglich. Die Zweispurigkeit der Brücke kann daher erst nach Fertigstellung eines Ersatzneubaus wiederhergestellt werden. Zur Baudisposition können derzeit noch keine Aussagen gemacht werden. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/7663 3 4. Welche Anzahl an Fahrzeugen erwartet die Landesregierung im Korridor Hiltrup/Hammer Straße aufgrund des entstehenden Ausweichverkehrs über den soeben eröffneten Autobahnzubringer Hiltrup/Amelsbüren? Zahlen zu möglichen Verkehrsverlagerungen durch Ausweichverkehre liegen dem Land nicht vor. Davon ausgehend, dass die Hauptverkehrsströme weiterhin den Streckenzug B 51 – A 43 nutzen, werden keine größeren Ausweichverkehre erwartet. Der Einfluss der neuen Anschlussstelle Münster-Hiltrup wird als gering eingeschätzt. 5. Wann beabsichtigt die Landesregierung, die volle Zweispurigkeit der Brücke wieder hergestellt zu haben? Auf die Antwort zu Frage 3 wird verwiesen.