LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/7668 05.01.2015 Datum des Originals: 30.12.2014/Ausgegeben: 08.01.2015 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 2928 vom 17. November 2014 des Abgeordneten Gregor Golland CDU Drucksache 16/7357 Einbrüche in Kirchen zur Finanzierung islamistischen Terrors Der Minister für Inneres und Kommunales hat die Kleine Anfrage 2928 mit Schreiben vom 30. Dezember 2014 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Justizminister beantwortet. Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Am 12. November 2014 hat die Polizei neun mutmaßliche Unterstützer von islamistischen Terrorgruppen in Syrien festgenommen. Rund 40 Wohnungen von Verdächtigen wurden durchsucht. Den Beschuldigten wird unter anderem vorgeworfen, zur Finanzierung des Terrorkampfes Einbrüche begangen zu haben. Mehrere Medien berichten, dass die Täter auch systematisch Kirchen ausgeraubt haben. Vorbemerkung der Landesregierung Die Kleine Anfrage 2928 bezieht sich auf koordinierte Festnahme- und Durchsuchungsmaßnahmen , die die nordrhein-westfälischen Polizei im Auftrag der Staatsanwaltschaft Köln und des Generalbundesanwalts beim Bundesgerichtshof gegen ein mutmaßliches jihadistisches Unterstützernetzwerk und dessen Umfeld am 12.11.2014 vollstreckt hat. Die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Köln gegen die dem radikalen salafistischen Spektrum zuzurechnenden Beschuldigten werden geführt wegen des Verdachts der Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Straftat (§ 89a Abs. 1 Nr. 4 StGB). Die Beschuldigten sind aufgrund seit Mai 2013 im Auftrag der Staatsanwaltschaft Köln durchgeführter verdeckter Ermittlungen der beim Polizeipräsidium Köln eingerichteten "Ermittlungsgruppe Reise" dringend verdächtig, sich zur Verübung von Einbruchdiebstählen, insbesondere in Kirchen und Schulen, verbunden und die daraus erlangte Tatbeute zum einen zur unmittelbaren Weiterleitung an jihadisti- LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/7668 2 sche Kämpfer in Syrien und zum anderen zur Finanzierung der Ausreise kampfwilliger Personen nach Syrien verwendet zu haben. Weitere Beschuldigte stehen im Verdacht, sich an diesen Straftaten in verschiedenem Umfang beteiligt, aber auch gefälschte Pässe für ausreisewillige Personen beschafft und/oder Bargeld und Sachleistungen zur Unterstützung des bewaffneten Jihads nach Syrien verbracht zu haben. Zeitgleich und abgestimmt mit diesen Maßnahmen ist auch der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof gegen einen Teil des Täterkreises vorgegangen. Den in diesem Zusammenhang Beschuldigten wird vorgeworfen, die ausländischen terroristischen Vereinigungen "Islamischer Staat im Irak und Großsyrien" (ISIG), "Ahrar al-Sham" und "Junud al-Sham" unterstützt und in Deutschland um Mitglieder für den ISIG geworben haben. Die Landesregierung weist darauf hin, dass sich die mit der Kleinen Anfrage 2928 erbetenen Auskünfte allesamt auf den Inhalt laufender strafrechtlicher Ermittlungsverfahren beziehen, in dem mehrere Haftbefehle und weitere strafprozessuale Maßnahmen gegen eine Vielzahl von Beschuldigten vollstreckt wurden, bezüglich derer die Gewährung rechtlichen Gehörs zum Teil noch aussteht. Zudem dauern die Ermittlungen zur Konkretisierung der Tatvorwürfe noch an. Substantiierte Auskünfte, wie sie mit der Kleinen Anfrage 2928 erbeten werden, gefährdeten daher die Erfolgsaussichten der weiteren Ermittlungen und sind der Landesregierung nicht möglich. 1. In welche Kirchen wurde von den Beschuldigten eingebrochen? (Bitte mit Tag, Kirche, Ort, entwendetem Diebesgut und Wert des Diebesgutes auflisten.) Nach aktuellem Ermittlungsstand wird den Beschuldigten des bei der Staatsanwaltschaft Köln geführten Ermittlungsverfahrens vorgeworfen, in der Nacht vom 20. auf den 21.12.2013 in die katholische Kirche Dreis-Tiefenbach, Kreuztaler Straße, 57250 Netphen, und in der Nacht vom 22. auf den 23.12.2013 in die katholische Kirche St. Augustinus Keppel, Wittgensteiner Straße, 57271 Hilchenbach, eingebrochen zu sein. Konkrete Angaben zur Tatbeute kann die Landesregierung nicht erteilen, da sich dies auf den Stand und den konkreten Inhalt eines laufenden strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens bezieht und es sich hierbei um Täterwissen handelt, dessen Veröffentlichung die spätere Beweisführung erschweren oder gar verhindern würde. 2. Stehen weitere Einbrüche in Kirchen im Verdacht, von den Tätern durchgeführt worden zu sein? (Bitte auflisten wie in Frage 1.) Auskünfte hierzu kann die Landesregierung nicht erteilen, da sich dies auf den Stand und den konkreten Inhalt eines laufenden strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens bezieht. 3. Wie viele Einbrüche werden den Beschuldigten generell zur Last gelegt? Siehe Antwort zu Frage 2. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/7668 3 4. Welche Gesamtschadenshöhe haben die Täter nach jetzigem Ermittlungsstand verursacht? Der bislang belegbare Gesamtschaden beläuft sich auf etwa 33.000.- Euro, wobei in dieser Summe sowohl die Tatbeute als auch die angerichteten Sachschäden enthalten sind. 5. Mit wie viel Geld haben die Festgenommenen terroristische Organisationen im Ausland unterstützt? Zur Frage, in welcher Höhe und in welchem Umfang Unterstützung durch Geldmittel an ausländische terroristische Organisationen geleistet worden ist, kann die Landesregierung keine Auskunft erteilen. Diese Verdachtslage ist nicht Gegenstand der Ermittlungen nordrheinwestfälischer Strafverfolgungsbehörden, sondern wird durch den Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof im Rahmen des von ihm parallel betriebenen Ermittlungsverfahrens behandelt .