LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/7669 05.01.2015 Datum des Originals: 30.12.2014/Ausgegeben: 08.01.2015 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 2977 vom 10. Dezember 2014 der Abgeordneten Christina Schulze Föcking und Klaus Kaiser CDU Drucksache 16/7589 Gleichstellung ehemaliger Vertretungslehrkräfte Die Ministerin für Schule und Weiterbildung hat die Kleine Anfrage 2977 mit Schreiben vom 30. Dezember 2014 namens der Landesregierung beantwortet. Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Aus Kreisen der Lehrerschaft wird immer wieder darüber berichtet, das Vertretungslehrerinnen und -lehrer jahrelang auf Vertretungsstellen beschäftigt werden. Oft gibt es Schwierigkeiten , nach erfolgreicher Tätigkeit als Vertretungslehrer eine Planstelle zu erhalten. Weiterhin gibt es Klagen darüber, dass Lehrerinnen und Lehrer nach Ihrer Tätigkeit als Vertretungslehrer auf Dauer nur mit dem Beschäftigungsumfang (Teilzeit) eingestellt werden, den ihr befristeter Vertrag umfasste. Wir verweisen in diesem Zusammenhang auf eine entsprechende Resolution des Personalrates für Grundschulen im Kreis Steinfurt. Vorbemerkung der Landesregierung Es ist ein großes Anliegen der Landesregierung, Lehrkräfte, die im Rahmen von Vertretungsunterricht im Schuldienst befristetet beschäftigt sind, - soweit wie möglich - in ein Dauerbeschäftigungsverhältnis zu übernehmen. Dazu müssen die haushaltsrechtlichen und persönlichen Voraussetzungen der einzelnen Lehrkraft erfüllt sein. Der schwierigen Situation der immer wieder befristet beschäftigten Vertretungslehrkräfte wird dadurch Rechnung getragen, dass mit den Erlassen vom 27. September 2013 und 18. September 2014 die Bezirksregierungen aufgefordert worden sind, anlassbezogen die Voraussetzungen für eine Übernahme in ein Dauerbeschäftigungsverhältnis zu prüfen. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/7669 2 Bei der Prüfung der Übernahme in ein Dauerbeschäftigungsverhältnis durch die jeweilige Einstellungsbehörde sind neben der Gesamtbeschäftigungsdauer und der Anzahl der aufeinander folgenden befristeten Arbeitsverträge auch die weiteren Umstände des Einzelfalles zu prüfen. Unabhängig von der Wertung dieser Einzelumstände ist in den beiden oben genannten Erlassen deutlich zum Ausdruck gebracht worden, dass positive Einzelentscheidungen unterstützt werden und ein wohlwollender Maßstab für eine Verbesserung der Einstellungssituation der einzelnen Lehrkraft anzuwenden ist. Eine Auswertung der über einen bestimmten Zeitraum befristet Beschäftigten ist mit den der Schulverwaltung zur Verfügung stehenden Programmen nicht möglich, da historische Daten nicht gespeichert werden. Es kann lediglich die Anzahl der aktuell befristet Beschäftigten ausgewertet werden. 1. Wie viele Lehrerinnen und Lehrer in Nordrhein-Westfalen sind faktisch als Vertre- tungslehrer eingesetzt (Bitte nach den Bezirksregierungen aufschlüsseln)? Die Anzahl der Vertretungslehrkräfte im nordrhein-westfälischen Schuldienst ist der folgenden Tabelle zu entnehmen (Stand: Mitte Dezember 2014): Bezirksregierung Personen Arnsberg 1.988 Detmold 1.246 Düsseldorf 3.413 Köln 3.120 Münster 1.673 insgesamt 11.440 2. Wie viele dieser Lehrerinnen und Lehrer verfügen über die fachlichen/dienstlichen Voraussetzungen für eine feste Beschäftigung im öffentlichen Schuldienst (Bitte nach Bezirksregierungen aufschlüsseln)? Statistische Daten zu dieser Fragestellung liegen für den genannten Personenkreis nicht vor. 3. In wie vielen Fällen wurden Lehrerinnen und Lehrer in den letzten fünf Jahren von einer Vertretungsstelle in ein reguläres Beschäftigungsverhältnis auf eine Planstelle übernommen (Bitte nach Bezirksregierungen und Jahren aufschlüsseln)? Statistische Daten zu einer Übernahme von Vertretungslehrkräften in ein Dauerbeschäftigungsverhältnis liegen nicht vollständig vor. Es können lediglich Informationen zu Grundschullehrkräften mit Erster und Zweiter Staatsprüfung aus einem eigenen, seit dem Jahr 2011 durchgeführten Listenverfahren zur Verfügung gestellt werden. Neben diesem besonderen Listenverfahren besteht auch für diesen Personenkreis parallel die Möglichkeit, direkt von einem befristeten Vertretungsverhältnis in ein Dauerbeschäftigungsverhältnis übernommen zu werden. Die nachfolgende Tabelle gibt lediglich einen Überblick über das oben genannte Listenverfahren für ausgebildete Grundschullehrkräfte mit einer Lehramtsbefähigung. Weitere Übernahmen sind in dieser Tabelle nicht enthalten: LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/7669 3 Bezirksregierung Jahr 2011 Jahr 2012 Jahr 2013 Jahr 2014 Jahr 2015* insgesamt Arnsberg 1 11 7 10 4 33 Detmold 3 4 9 4 2 22 Düsseldorf 4 11 11 8 3 37 Köln 4 1 15 12 2 34 Münster 3 7 4 7 0 21 zusammen: 15 34 46 41 11 147 *bereits erfolgte Zusagen zum 1. Februar 2015 4. In wie vielen Fällen erfolgte im Anschluss an eine Übernahme eine Beschäftigung in Zwangsteilzeit (Bitte nach Bezirksregierungen aufschlüsseln)? Eine Antwort auf die Frage 4 ist nur bezogen auf die in Frage 3 genannten Grundschullehrkräfte mit Erster und Zweiter Staatsprüfung möglich. Darüber hinausgehende Daten liegen nicht vor. Diesem Personenkreis wird ein Einstellungsangebot mit voller Pflichtstundenzahl unterbreitet . 5. In wie vielen Fällen wurden die Lehrerinnen und Lehrer als Angestellte eingestellt, obwohl die Voraussetzungen für eine Verbeamtung vorlagen? Eine Antwort auf die Frage 5 ist nur bezogen auf die in Frage 3 genannten Grundschullehrkräfte mit Erster und Zweiter Staatsprüfung möglich. Darüber hinausgehende Daten liegen nicht vor. Mit der Einstellung in den öffentlichen Schuldienst wird die Lehrkraft, wenn sowohl die beamten - und laufbahnrechtlichen als auch die haushaltsrechtlichen Voraussetzungen vorliegen, in ein Beamtenverhältnis auf Probe berufen. Ob bei den genannten 147 Einstellungen aus persönlichen Gründen ein Beamtenverhältnis auf Probe nicht angeboten werden konnte, kann den diesem besonderen Listenverfahren zu Grunde liegenden Daten nicht entnommen werden. Dazu wäre die Einsichtnahme in die jeweilige Personalakte der betroffenen Lehrkraft erforderlich. Eine entsprechende Abfrage bei den Bezirksregierungen als Einstellungsbehörden ist im Rahmen des für eine Kleine Anfrage zur Verfügung stehenden Zeitraumes nicht möglich.