LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/7673 05.01.2015 Datum des Originals: 02.01.2015/Ausgegeben: 08.01.2015 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 2946 vom 27. November 2014 des Abgeordneten Daniel Sieveke CDU Drucksache 16/7450 Wie läuft der Kampf der Landesregierung gegen Rockersymbole? Der Minister für Inneres und Kommunales hat die Kleine Anfrage 2946 mit Schreiben vom 2. Januar 2015 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Justizminister beantwortet . Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Die Diskussion um Rockerclubs und deren Symbole reißt gerade auch in NordrheinWestfalen nicht ab. Bürgerinnen und Bürger zeigen sich vermehrt besorgt, ob die Maßnahmen der Landesregierung mit den aktuellen Entwicklungen schritthalten können. Auch wenn Rechtsprechungen von Gerichten und Rechtsauffassungen von Staatsanwaltschaften zuletzt zu konstruktiven Ergebnissen gekommen sind, bleibt aufgrund von anzunehmenden „Ausweichreaktionen “ der entsprechenden Rocker-Organisationen eine erhöhte Aufmerksamkeit seitens der Politik erforderlich. 1. Welche Rockerclubs sind bis dato in Nordrhein-Westfalen verboten worden (Bit- te um Auflistung einschließlich bekannter Untergliederungen, Ortsverbände, „Charter“ und Ortsangaben soweit möglich.) Bislang wurden in Nordrhein-Westfalen folgende Rockergruppierungen verboten:  „MC Hells Angels Germany Charter Düsseldorf“  „Hells Angels MC Cologne“ sowie die Teilorganisation „Red Devils MC Cologne“ LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/7673 2  „Bandidos MC Chapter Aachen“ einschließlich der Teilorganisationen „Chicanos MC Chapter Aachen“, „Chicanos Chapter MC Alsdorf“, „Chicanos MC Chapter Düren“, „X-Team MC Chapter Aachen“ und „Diablos MC Heinsberg“ 2. Welche Rockersymbole, -abzeichen, -insignien o. ä. sind in Nordrhein-Westfalen bis dato verboten worden? (Bitte um textliche Beschreibung sowie Abbildung soweit möglich.) Gemäß § 9 Abs. 1 des Gesetzes zur Regelung des öffentlichen Vereinsrechtes (VereinsG) dürfen Kennzeichen der in der Antwort zur Frage 1 genannten Vereine für die Dauer der Vollziehbarkeit des Verbots nicht mehr öffentlich, in einer Versammlung oder in Schriften, Ton- oder Bildträgern, Abbildungen oder Darstellungen, die verbreitet werden oder zur Verbreitung bestimmt sind, verwendet werden. Mit dem Verbot vom 25.01.2001 ist in der Öffentlichkeit das Zeigen der Schriftzüge und Insignien des „MC Hells Angels Germany Charter Düsseldorf“ untersagt. Gleiches gilt für Schriftzüge und Insignien des „Hells Angels MC Cologne“ und des „Red Devils MC Cologne“ als Teilorganisation (verboten seit dem 03.05.2012) sowie des „Bandidos MC Aachen“ (verboten seit dem 26.04.2012) und seiner in der Frage 1 aufgeführten Supporterorganisationen. Auf Grundlage des Urteils des OLG Hamburg vom 07.04.2014, Az.:1-31/13 hat das MIK NRW mit Erlass vom 18.07.2014 die Kreispolizeibehörden darüber in Kenntnis gesetzt, dass die öffentliche Verwendung der verbotenen Kennzeichen der Rockergruppierungen „Hells Angels MC“ und „Bandidos MC“ - unabhängig von etwaigen Ortszusätzen - den Verdacht einer Straftat nach § 20 Abs. 1 S. 1 Nr. 5 Vereinsgesetz begründet. Verbotene Kennzeichen der Rockergruppierung „Hells Angels MC“ sind demnach der behelmte Totenschädel mit Engelsflügeln (sog. „Death-Head“) und der rote Schriftzug „Hells Angels“. Verbotene Kennzeichen der Rockergruppierung „Bandidos MC“ sind demnach der sogenannte „Fat Mexican“ und der rot-goldene Schriftzug „Bandidos“. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/7673 3 Mit Erlass vom 31.07.2014 hat das MIK NRW die Kreispolizeibehörden ergänzend darüber in Kenntnis gesetzt, dass auch die öffentliche Verwendung der verbotenen Kennzeichen der nachfolgend aufgeführten Rockergruppierungen - unabhängig von etwaigen Ortszusätzen - den Verdacht einer Straftat nach § 20 Abs. 1 S. 1 Nr. 5 Vereinsgesetz begründet. Verboten sind demnach folgende Kennzeichen: Mongols MC Gremium MC Chicanos MC (Supporter Bandidos MC) X-Team (Supporter Bandidos MC) LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/7673 4 Diablos MC (Supporter Bandidos MC) Red Devils MC (Supporter Hells Angels MC) Mit Urteil vom 28.10.2014, Az.: II-6 KLs-47 Js 176/14-4/14 hat das LG Bochum zwei Mitglieder der Rockergruppierung „Bandidos MC“, Chapter Unna und Chapter Bochum, die mit ihren Kutten am 01.08.2014 das Polizeipräsidium Bochum aufgesucht haben, freigesprochen. In der Begründung führt das LG Bochum u. a. aus, dass die festgestellte Handlung der Angeklagten nicht den Tatbestand der Verwendung von Kennzeichen eines verbotenen Vereins nach § 20 Abs. 1 S. 1 Nr. 5 VereinsG erfüllen würde. Die Angeklagten hätten sich nicht nach § 20 Abs. 1 S. 1 Nr. 5 i.V.m. § 9 Abs. 1, Abs.2 S. 1 VereinsG strafbar gemacht. Sie hätten nicht die Kennzeichen eines verbotenen Vereins öffentlich verwendet, indem sie schwarze Lederwesten getragen haben, auf deren Rückseite der „Bandidos Top Rocker“, der „Fat Mexican“ nebst dem „1%“-Abzeichen und dem „MC“-Kennzeichen sowie der Ortszusatz „Unna“ bzw. „Bochum“ angebracht waren, da diese Vereinigungen nicht verboten seien. Dieses Urteil steht in gegenteiliger Auffassung zu den o. g. Erlassen des MIK NRW. Gegen das Urteil hat die Staatsanwaltschaft Bochum zwischenzeitlich Revision eingelegt. 3. Welche Strafen/Ordnungsmaßnahmen sind für das Tragen bzw. Zeigen solcher Zeichen in Nordrhein-Westfalen grundsätzlich vorgesehen? In Bezug auf die in der Antwort zu Frage 2 aufgeführten Kennzeichen werden Verstöße gegen das Kennzeichnungsverbot mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft (vgl. § 20 Abs. 1 Nr. 5 VereinsG). 4. Wie werden entsprechende Auftritte im Internet (Homepages, Facebook-Auftritte o. ä.) mit Blick auf den Handel von Abzeichen (Emblemen/Aufnäher usw.) überwacht ? (Bitte auch unter Berücksichtigung von Verkaufsplattformen wie z. B. Ebay beantworten.) Die polizeilichen Maßnahmen zur Beobachtung der Rockerszene beziehen auch das Internet ein (z. B. Homepages pp.). Sofern verbotene Insignien festgestellt werden, erfolgt die Fertigung von Strafanzeigen. In diesem Zusammenhang hat die Polizei Nordrhein-Westfalen seit dem 18.07.2014 im Internet neunzehn Verstöße gegen das Vereinsgesetz festgestellt und bei den zuständigen Staatsanwaltschaften zur Anzeige gebracht. Darüber hinaus sind bis zum 15.11.2014 weitere insgesamt 77 Verstöße gegen das Vereinsgesetz bekannt und den LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/7673 5 Staatsanwaltschaften zur Entscheidung vorgelegt worden (u. a. im Zusammenhang mit Tätowierungen (13), Schildern an Vereinsheimen (5) und Aufklebern an Kfz (6)). Ein Handel mit verbotenen Symbolen der zuvor aufgeführten Rockergruppierungen über Online-Verkaufsplattformen oder Facebook konnte bisher nicht festgestellt werden. 5. Welche „Ausweich-„ bzw. „Ersatzsymbole“ von Rockerclubs bzw. diesen nahe stehenden Organisationen/Gruppierungen sind im Jahr 2014 bisher neu in Erscheinung getreten? Als Reaktion auf das Urteil des OLG Hamburg vom 7.4.2014 sowie die Erlasse des MIK vom 18.7. und 31.7.2014 sind bei polizeilichen Kontrollmaßnahmen „Ausweich- bzw. Ersatzsymbole “ wie folgt festgestellt worden: Hells Angels MC: Bandidos MC: Eine abschließende Aufzählung möglicher „Ersatzsymbole“ kann nicht erfolgen, da die Rockergruppierungen eine eigene „Zahlenmystik“ pflegen. So bietet zum Beispiel die Transkription von Anfangsbuchstaben in Zahlenkombination eine Vielzahl von Gestaltungsmöglichkeiten . Exemplarische werden angeführt: Hells Angels MC: 81 = H A = HELLS ANGELS MC LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/7673 6 1661= A F F A = Angels Forever Forever Angels Gremium MC: 7 = G = Gremium MC