LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/7674 05.01.2015 Datum des Originals: 05.01.2015/Ausgegeben: 08.01.2015 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 2950 vom 27. November 2014 des Abgeordneten Thorsten Schick CDU Drucksache 16/7479 Will Innenminister Jäger die Kreispolizeibehörden zerschlagen? Der Minister für Inneres und Kommunales hat die Kleine Anfrage 2950 mit Schreiben vom 5. Januar 2015 namens der Landesregierung beantwortet. Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Der Wunsch nach Sicherheit steht bei sehr vielen Bürgern in Nordrhein-Westfalen ganz oben auf der Liste, wenn es um landespolitische Themen geht. Um diesem Bedürfnis gerecht zu werden, ist die Polizei in den einzelnen Kreisen des Landes den Landräten unterstellt, die bürgernah den Einsatz der Beamten koordinieren. So ist es zum Beispiel im Märkischen Kreis dem Landrat gelungen, die Polizeiwache in Letmathe nach einer früheren Schließung wieder zu eröffnen. Diese Entscheidung macht deutlich, wie nah die Politik auf Grund dieser Organisationsform an der Lebenswirklichkeit vor Ort ist. Laut einer Presseberichterstattung befürchtet jetzt allerdings die Gewerkschaft der Polizei (GdP) ein Ende der Kreispolizeibehörden. Grundlage für diese Aussage sind die Gedankenspiele einer Arbeitsgruppe um den Polizeipräsidenten Hubert Wimber. Dieser vom Landesinnenminister Ralf Jäger beauftragte Kreis schlägt nach Informationen der GdP vor, 12 Großbehörden zu bilden. Dies hätte nach Sichtweise der Gewerkschaft zur Folge, dass die Polizei zentralisiert wird und sich aus der Fläche zurückzieht. Der Anblick von Streifenwagen würde seltener. Längere Anfahrtswege und längere Wartezeiten bei Notrufen könnten die Folge sein. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/7674 2 Vorbemerkung der Landesregierung Die Landesregierung steht für eine bürgernahe, leistungsfähige und innere Sicherheit gewährleistende Polizei. Um dies auch für die Zukunft sicherzustellen, soll die vom Ministerium für Inneres und Kommunales eingesetzte Kommission Vorschläge zur Personal- und Organisationsentwicklung unter Berücksichtigung des demografischen Wandels erarbeiten (vgl. hierzu die Antwort zur Kleinen Anfrage 2272, Drucksache 16/5699). Die Expertenkommission arbeitet im Rahmen ihres Auftrags ohne Vorgaben, auch im Hinblick auf die Aufbauorganisation. Die Landesregierung wird die Vorschläge politischen Gremien und Verbänden zur Verfügung stellen. 1. Wie bewertet die Landesregierung die Arbeit der Polizeibeamten bzw. der Kreis- polizeibehörde im Märkischen Kreis? Die Polizei des Landes Nordrhein-Westfalen mit ihren über 50.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern erledigt ihre Aufgaben bürgerorientiert, professionell und rechtsstaatlich. Das gilt für die Polizei als Ganzes ebenso wie für die Kreispolizeibehörde Märkischer Kreis. 2. Welchen Auftrag hat die von Innenminister Jäger eingesetzte Arbeitsgruppe um den Polizeipräsidenten Hubert Wimber? Siehe Vorbemerkung 3. Sieht die Landesregierung mittelfristig die Notwendigkeit, Änderungen an der Organisationsstruktur der Kreispolizeibehörde Märkischer Kreis vorzunehmen? Organisationsstrukturen sind fortlaufend zu optimieren, um die Qualität polizeilicher Arbeit zu sichern. Dies gilt als Handlungsmaxime sowohl für Überlegungen auf zentraler Ebene als auch für die Kreispolizeibehörden. Das Ministerium für Inneres und Kommunales hat den Rahmen festgelegt, in dem die Kreispolizeibehörden nach dem Prinzip der dezentralen Fach- und Ressourcenverantwortung eigenständig Organisationsentwicklung betreiben können und sollen. Dies folgt dem Ansatz, dass die Kreispolizeibehörden vor Ort am ehesten bewerten können, welche Strukturen für die Aufgabenerledigung sachgerecht sind. Auswirkungen fortlaufender Organisationsentwicklungen lassen sich dabei nie abschließend prognostizieren. 4. Wie stellt die Landesregierung sicher, dass in den kommenden Jahren die au- genblickliche Zahl an Beamten im Interesse der Bevölkerung gehalten werden kann? Die Landesregierung begegnet den Folgen des demografischen Wandels seit Übernahme der Regierungsverantwortung in der 15. Legislaturperiode konsequent und plant zukunftsorientiert . Seit 2011 sind die Einstellungsermächtigungen erhöht, für 2015 sind 1.522 vorgesehen . Hierdurch wird zurzeit Personal aufgebaut, so dass die Entwicklung bis 2020 weitestgehend unkritisch ist. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/7674 3 Bis zum Jahr 2027 wird die Polizei sodann einen deutlichen personellen Rückgang zu verzeichnen haben. Entscheidungen über den Umgang hiermit sind zum geeigneten Zeitpunkt auch im Lichte der Vorschläge der Expertenkommission zu treffen. Hätte die Vorgängerregierung von 2005 bis 2010 ähnlich vorausschauend agiert und aus der sich in dem Bericht der Projektgruppe „Altersstruktur der Polizei NRW“ abzeichnenden demografischen Entwicklung die notwendigen Konsequenzen durch Erhöhung der Einstellungszahlen auf 1.400 gezogen, hätten wir heute eine deutlich bessere Ausgangsposition.