LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/7679 05.01.2015 Datum des Originals: 05.01.2015/Ausgegeben: 08.01.2015 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 2978 vom 9. Dezember 2014 des Abgeordneten Gregor Golland CDU Drucksache 16/7590 Gewaltexzess in Köln – Innenminister beantwortet Frage nach Einsatzbefehlen nicht Der Minister für Inneres und Kommunales hat die Kleine Anfrage 2978 mit Schreiben vom 5. Januar 2015 namens der Landesregierung beantwortet. Vorbemerkung der Kleinen Anfrage In der Drucksache 16/7270 beantwortet der Innenminister meine Frage zu den Einsatzbefehlen nicht im Sinne der Fragestellung. Statt grammatikalischer und formaler Grundregeln für das Erstellen eines Einsatzbefehls, wollte ich vielmehr den bzw. die konkreten Einsatzbefehle der Polizei am 26.10.2014 dargestellt bekommen. Wie lauteten die konkreten Einsatzbefehle der Polizeiführung zur Demonstration in Köln am 26.10.2014? (Bitte alle entsprechenden Einsatzbefehle chronologisch und deren Inhalte wörtlich aufführen.) Der „Befehl für den Einsatz der Polizei aus Anlass demonstrativer Aktionen in Köln am 26.10.2014“ des Polizeipräsidiums Köln ist als „Verschlusssache - Nur für den Dienstgebrauch “ eingestuft und unterliegt daher der Geheimhaltung. Ein Bekanntwerden des Einsatzbefehls, der in erster Linie einsatztaktische Informationen zur Planung und Durchführung des Einsatzes und damit auch zur strategischen Ausrichtung entsprechender polizeilicher Maßnahmen enthält, könnte sich auf die Bewältigung zukünftiger vergleichbarer Einsätze aus Anlass versammlungsrechtlicher Veranstaltungen auswir- LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/7679 2 ken. Potenzielle Störer könnten in Kenntnis dieser Unterlage die strategische Planung mit dem Ziel analysieren, das Einsatzkonzept der Polizei bei zukünftigen Einsätzen zu unterlaufen . Eine Offenlegung des in Rede stehenden Dokumentes wäre daher geeignet, die öffentliche Sicherheit zu gefährden.