LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/7687 06.01.2015 Datum des Originals: 06.01.2015/Ausgegeben: 09.01.2015 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 2936 vom 24. November 2014 des Abgeordneten Ralf Witzel FDP Drucksache 16/7411 Kosten und Nutzen des Chief Information Officers in Nordrhein-Westfalen – Wie bewertet die Landesregierung nun die Leistungen und Einsatzperspektiven des mit Apparat neu eingeführten Beauftragten für Informationstechnik des Landes (CIO)? Der Minister für Inneres und Kommunales hat die Kleine Anfrage 2936 mit Schreiben vom 6. Januar 2015 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Finanzminister beantwortet . Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Die meisten deutschen Bundesländer haben mittlerweile einen eigenen IT-Beauftragten oder Chief Information Officer (CIO) des Landes. Diese Aufgabe wird in einigen Bundesländern durch einen Minister, in den Ländern Hessen und Bayern beispielsweise durch die jeweiligen Finanzminister, oder durch Staatssekretäre wie in Berlin oder Mecklenburg-Vorpommern, bzw. wie in Nordrhein-Westfalen durch einen „Beauftragten der Landesregierung NordrheinWestfalen für Informationstechnik (CIO)“ wahrgenommen. Der Chief Information Officer (CIO) Nordrhein-Westfalens ist seit dem 1. November 2013 tätig. Er hat seitdem die Aufgaben der strategischen Steuerung der Informationstechnik (IT) innerhalb der Landesverwaltung – unter Beteiligung aller Ressorts – übernommen. Diese strategische Steuerung umfasst Herausforderungen der IT-Sicherheit ebenso wie Fragen der Standardisierung und Bündelung von IT-Plattformen und IT-Verfahren. Zudem soll der CIO den Ausbau von E-Government und Open Government vorantreiben und die Vertretung des Landes Nordrhein-Westfalen im IT-Planungsrat zwischen Bund und Ländern übernehmen. Außerdem soll der CIO zum Beispiel durch Teilnahme an Messen, Konferenzen und anderen IT-Veranstaltungen fachspezifische Öffentlichkeitsarbeit für die Belange des E-Government und der Informationstechnik betreiben. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/7687 2 Der Homepage des CIO lässt sich unter anderem entnehmen, dass die Landesregierung unter Federführung des CIO mit dem Aufbau eines zentralen und dabei ressortspezifischen Informationssicherheitsmanagements beginnt. Zudem soll ein neues Konzept für das EGovernment im Land erarbeitet werden. Konkretere Angaben über bisherige diesbezügliche Arbeitsfortschritte sind öffentlich bislang nicht bekannt. Die Besoldungshöhe des CIO weicht von der Vergütung anderer Abteilungsleiter nach oben ab. Üblicherweise wird ein Abteilungsleiter mit B 7 vergütet, der CIO hat eine B 8-Stelle – hierfür ist seinerzeit eigens die Landesbesoldungsordnung angepasst worden. Ferner verfügt der CIO mit seiner Stabstelle über einen nicht unerheblichen administrativen Apparat. Im Entwurf des Haushaltsplans 2015 sind für die Ausgaben des CIO rund 30 Millionen Euro etatisiert. Der CIO verfügt über eine Stabsstelle und untergliederte Arbeitseinheiten zu den drei Fachbereichen Strategische Planung, Umsetzung der Strategie sowie Organisation, Finanzen und Recht. Dem Vernehmen nach soll die finanzielle Ausstattung des Beauftragten der Landesregierung für Informationstechnik nicht dauerhaft auf diesem hohen Niveau verbleiben. Bis zum Jahr 2017 sollen die zuvor aufgewachsenen Ausgaben zum Zweck der Haushaltskonsolidierung wieder um einige Millionen Euro abgeschmolzen werden. Bei den Haushaltsberatungen des Landeshaushalts 2014 ist bekanntgeworden, dass ein komplizierter Abstimmungsprozess notwendig gewesen ist, um einige Ressorts von der Sinnhaftigkeit der Zentralisierung dieser Aufgabe und die damit verbundene Bereitstellung von Budgetmitteln zu überzeugen. Vor dem Hintergrund der auch haushalterisch kontroversen Debatte im Zusammenhang mit dem Landeshaushalt 2014 hat das Parlament nun ein Anrecht darauf, von der Regierung präzise über den aktuellen Status und die zukünftig angedachten Perspektiven informiert zu werden. Selbstverständlich sind kostenrelevante Entscheidungen über den Haushaltsgesetzentwurf 2015 hinaus von Regierungsseite noch nicht förmlich getroffen worden; es darf dennoch zu Recht unterstellt werden, dass die Landesregierung bereits über Konzeptvorstellungen und Planungen zur weiteren Tätigkeit ihres CIO verfügt, die über das im Beratungsverfahren des Haushalts 2015 Beschlossene hinausgehen. Sofern förmliche Entscheidungen noch nicht getroffen sind, beziehen sich nachfolgende Fragen auf dem momentanen Planungsstand. Vorbemerkung der Landesregierung In der Vorbemerkung der Kleinen Anfrage 2936 sind die Aufgaben der Beauftragten der Landesregierung Nordrhein-Westfalen (CIO) zutreffend beschrieben. Allerdings kann der Eindruck entstehen, für die dort skizzierten Aufgaben seien der CIO-Stabsstelle im Entwurf des Haushaltsplans 2015 zusätzliche Sachmittel in Höhe von rund 30 Mio. € zugewiesen. Dies ist nicht zutreffend, die im Haushaltsentwurf 2015 veranschlagten Sachmittel entsprechen in Zweck und Höhe weit überwiegend den bereits in den Vorjahren im Einzelplan 03 etatisierten Mitteln; die Koordinierung der Informationstechnik in der Landesverwaltung ist seit jeher eine im Innenressort angesiedelte Aufgabe. Eine Ausnahme bildet die Umsetzung der von der Landesregierung am 27. Mai 2014 beschlossenen Open.NRW-Strategie. Die Umsetzung der Strategie liegt nach diesem Beschluss in der koordinierenden und steuernden Verantwortung des CIO; für diese neue Aufgabe sind im Haushaltsentwurf für das Jahr 2015 zusätzliche Mittel in Höhe von rund 1,4 Mio. € vorgesehen. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/7687 3 Personell ist die CIO-Stabsstelle zunächst mit 7 schon in der Vergangenheit im Innenressort für die ressortübergreifende Koordinierung der Informationstechnik eingerichteten Stellen und einer ressortintern umgesetzten Stelle für das Sekretariat besetzt. Zusätzliche Personalkosten entstehen für das Jahr 2014 für die Position des CIO selbst. Der Beschluss der Landesregierung über die Einrichtung der Position eines CIO ist verbunden mit der Bereitstellung von 9 weiteren Stellen, die haushaltsneutral durch Verlagerung der erforderlichen Budgetmittel von den Ressorts finanziert werden. Die Umsetzung der entsprechenden Mittel (insgesamt 610.700 €) ist - mit einer Aufschlüsselung der auf die einzelnen Ressorts entfallenden Beträge - im Entwurf des Haushaltsplans 2015 (Kapitel 03 010) und in der mittelfristigen Finanzplanung berücksichtigt. Aktuell sind diese Stellen noch nicht besetzt, da die Besetzungsverfahren noch nicht abgeschlossen sind. 1. Welche aktuellen Vorstellungen zur Entwicklung des Budgetbedarfs beim Land für die Aufgabenwahrnehmung des CIO, bitte aufgegliedert nach Sach- und Personalkosten , bestehen seitens der Landesregierung jeweils jährlich für den Zeitraum seit 2013 bis 2017? (bitte Zeitreihe der gewesenen / angedachten Kostenentwicklung darstellen) 2. Welche aktuellen Vorstellungen zur Entwicklung des Budgetbedarfs beim Land für die Aufgabenwahrnehmung der dem CIO nachgeordneten Arbeitseinheiten, bestehen seitens der Landesregierung, bitte ressortspezifisch aufgegliedert nach Sach- und Personalkosten, jeweils jährlich für den Zeitraum seit 2013 bis 2017? (bitte Zeitreihe der gewesenen / angedachten Kostenentwicklung darstellen ) Die Vorstellungen zur Entwicklung des Sachmittelbedarfs für den CIO finden ihren Ausdruck - mit Erläuterungen zu den einzelnen Vorhaben - zunächst im Entwurf des Haushaltsplans 2015 (Kapitel 03 020, Titelgruppe 70) und in der mittelfristigen Finanzplanung. Die Personalkosten sind nicht gesondert ausweisbar, da sie Teil des Kapitels 03 010 sind, hierzu verweise ich auf die Vorbemerkung. Kapitel 03 020, Titelgruppe 70 in der MFP1 nach Entwurf Haushalt 2015 03 020 TG 70 gesamt Ansatz 20152 2016 2017 2018 29.088.500 30.031.500 28.593.600 26.654.600 davon insbes. MFP 2016 MFP 2017 MFP 2018 545 70 2.454.100 3.547.100 3.547.100 2.308.100 546 70 20.472.600 19.797.600 19.912.500 19.912.500 547 70 1.244.500 1.569.000 1.569.000 1.569.000 Die aktualisierten Vorstellungen zum Sachmittelbedarf für die Jahre 2016 und 2017 werden in die Haushaltsanmeldungen für 2016 und in die Anmeldungen für die mittelfristige Finanzplanung einfließen. Die vorbereitenden Planungen beim CIO hierzu sind allerdings noch nicht abgeschlossen, deshalb ist eine tabellarische Aufbereitung in der erbetenen Form derzeit nicht möglich. Eine ressortspezifische Aufgliederung wäre allerdings auch zu einem späteren Zeitpunkt nicht möglich, da die in Kapitel 03 020, Titelgruppe 70 ausgewiesenen Mittel 1 Stand 24.6.2014 2 Stand inkl 2. Ergänzungsvorlage LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/7687 4 - der Aufgabenstellung des CIO entsprechend - für die ressortübergreifende Koordination und Steuerung der Informationstechnik in der Landesverwaltung bereit gestellt werden. Zum Stand der inhaltlichen Vorstellungen und Planungen für die Jahre 2015 bis 2017 verweise ich auf die Antwort zu Frage 4. 3. Welche jeweiligen Arbeitsergebnisse kann der CIO für die einzelnen Aufgaben- gebiete bislang konkret aufweisen? Die nachfolgende Darstellung der Arbeitsergebnisse des CIO orientiert sich an den in der Vorbemerkung zur Kleinen Anfrage beschriebenen Aufgabengebieten und beschränkt sich zugleich auf Ergebnisse mit besonderer Bedeutung für die Informationstechnik in der Landesverwaltung : Strategische Steuerung der IT, Standardisierung und Bündelung von IT-Plattformen und IT-Verfahren Im Rahmen der angestrebten Bündelung von IT-Ressourcen konnte neben zahlreichen weiteren Verfahren auch der Betrieb des komplexen und umfangreichen IT-Verfahrens EPOS (Einführung von Produkthaushalten zur Outputorientierten Steuerung) auf den zentralen ITDienstleister des Landes (IT.NRW) übergeleitet werden. In 2014 wurde mit einer Machbarkeitsstudie für einen standardisierten NRW-PC begonnen, die Anfang 2015 abgeschlossen sein wird. Ebenso wurden Vorstudien zu einzelnen EGovernment -Infrastruktur-komponenten wie e-Akte und De-Mail begonnen, die in den folgenden Jahren zu konkreten Lösungen weiterentwickelt werden. Auf Initiative des CIO und in Abstimmung mit allen betroffenen Ressorts hat IT.NRW mit dem Unternehmen Microsoft einen zentralen Vertrag zum weiteren Support des Betriebssystems Windows XP - in Form von Fehlerkorrekturen, neuen Funktionen oder der Beseitigung von Sicherheitslücken - abgeschlossen. Ursprünglich sollte die Unterstützung durch Microsoft am 08.04.2014 enden, bis zu diesem Zeitpunkt konnte aber nicht in allen Behörden die Umstellung auf ein neues Betriebssystem abgeschlossen werden. Die Konditionen des zentralen Vertrages sind deutlich günstiger als bei Einzelverträgen der Ressorts oder Behörden. Zugleich sind damit ansonsten bestehende Sicherheitsrisiken für das Landesverwaltungsnetz vermieden. Im Bereich der mobilen Kommunikation wurden in 2014 unter Federführung des CIO weitere Lösungen entwickelt, die den Sicherheitsanforderungen des Landes genügen. E-Government/Open Government Der CIO hat einen Referentenentwurf für ein E-Government-Gesetz NRW vorgelegt, der sich derzeit in der Ressortabstimmung befindet. Das geplante Landesgesetz soll die Digitalisierung der Verwaltung und das E-Government in Nordrhein-Westfalen nachhaltig fördern, insbesondere die elektronische Kommunikation und die medienbruchfreie elektronische Abwicklung von Verwaltungsdienstleistungen. Daneben soll die ebenenübergreifende Abstimmung und Zusammenarbeit zwischen Land und Kommunen gestärkt und institutionalisiert werden. Parallel erarbeitet die Landesregierung seit diesem Jahr unter der Federführung des CIO ein E-Government-Konzept, das die umsetzungsorientierte Weiterentwicklung des EGovernment in Nordrhein-Westfalen auf eine gemeinsame konzeptionelle Basis stellen wird. Zur Umsetzung der durch die Landesregierung am 27. Mai 2014 verabschiedeten Open .NRW-Strategie wurden in diesem Jahr wesentliche Schritte eingeleitet. Der Auftrag zur Einrichtung eines Open.NRW-Portals ist erteilt, die Einrichtung der Abstimmungsgremien innerhalb der Landesregierung, aber auch mit den kommunalen Spitzenverbänden zur Erar- LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/7687 5 beitung einer Rahmenvereinbarung zu gemeinsamen Zielen und Maßnahmen im Open Government ist abgeschlossen. Der Abschluss einer Verwaltungsvereinbarung mit Bund und anderen Ländern für den Betrieb des gemeinsamen Datenportals (GovData-Portal) erfolgt noch in diesem Jahr. IT-Sicherheit Im Rahmen der Umsetzung der „Leitlinie für die Informationssicherheit in der öffentlichen Verwaltung“ zum Aufbau eines Informationssicherheitsmanagements hat der CIO mit den Ressorts in 2014 eine Ist-Erhebung zum Stand der Informationssicherheit in der Landesverwaltung durchgeführt. Zurzeit werden in Zusammenarbeit mit allen Ressorts die notwendigen Maßnahmen und Kosten ermittelt. Das CERT (Computer Emergency Response Team) ist bei IT.NRW seit langem eingerichtet. Es dient sowohl dem vorbeugenden Schutz als auch der schnellen und koordinierten Durchführung von Schutzmaßnahmen bei IT-Sicherheitsvorfällen. Das CERT NRW wurde an den bundesweiten Verwaltungs-CERT-Verbund angeschlossen, wodurch die Effektivität der Schutzmaßnahmen deutlich verbessert werden konnte. Mitwirkung im IT-Planungsrat Der CIO vertritt das Land im IT-Planungsrat, der durch das Inkrafttreten des Staatsvertrags zur Ausgestaltung von Art. 91c Grundgesetz am 1. April 2010 als zentrales Gremium für die föderale Zusammenarbeit in der Informationstechnik etabliert wurde. Im Jahr 2014 wurde die Mitwirkung beim IT-Planungsrat und damit insbesondere in Bund-Länder-übergreifenden Vorhaben - soweit angesichts der bestehenden Vakanzen personell möglich - verstärkt, insbesondere in den für das Land wichtigen Bereichen der institutionalisierten föderalen ITKooperation (Projekt FITKO) sowie im Bereich der Informationssicherheit. Für das Verfahren Sicherheitsüberprüfungen hat der CIO die Federführung für die Weiterentwicklung der ITUnterstützung übernommen und in 2014 ein neues Verfahren OSiP (Online-Sicherheits Prüfung ) in Zusammenarbeit mit den Ländern Baden-Württemberg und Hamburg entwickelt. Mit anderen Ländern laufen Gespräche über eine künftige Übernahme bzw. Beteiligung an diesem Verfahren. 4. Welche genauen Arbeitsvorhaben für die einzelnen Aufgabengebiete des CIO be- finden sich für die Jahre 2015 bis 2017 in der konkreten Planung? Auch hier orientiert sich die Darstellung auf die beschriebenen Aufgabengebiete und konzentriert sich auf wesentliche Aspekte: Strategische Steuerung der IT, Standardisierung und Bündelung von IT-Plattformen und IT-Verfahren Die Erarbeitung und Abstimmung einer IT-Strategie für das Land NRW durch den CIO ist eine wesentliche Aufgabe, die ab 2015 aufgenommen wird. Sie wird ergänzt durch die Ausarbeitung einer IT-Architektur, welche die Grundstrukturen und die Regeln für die dynamische Wechselwirkung der Komponenten festlegt. Vorgesehen ist ebenso die Überarbeitung des zentralen Verfahrensregisters, um die koordinierte Steuerung der IT-Verfahren im Lande sicherzustellen und zu vertiefen. Das Landesverwaltungsnetz, über das die Datenkommunikation zwischen Behörden und Einrichtungen des Landes erfolgt, soll zusammen mit dem Netz der Steuerverwaltung und dem Polizeinetz in den kommenden Jahren modernisiert werden. Ziele sind neben höheren Bandbreiten auch eine Erhöhung der Sicherheit im Netz und beim Anschluss anderer Netze sowie eine Verbesserung der mobilen Arbeitsmöglichkeiten. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/7687 6 Als zentraler IT-Dienstleister des Landes nimmt IT.NRW eine wichtige Rolle bei Betrieb und Ausbau der IT-Infrastruktur des Landes ein. Die Steuerung von IT.NRW durch die CIOStabsstelle wird intensiviert, um insbesondere eine zukunftssichere Perspektive zum wirtschaftlichen und sicheren Betrieb von zentralen Infrastrukturen des Landes zu schaffen. Dem CIO obliegt die Grundsatzplanung für die IT-Fortbildung in der Landesverwaltung. Diese wird auf die vielfältigen neuen Entwicklungen im Bereich der Informationstechnik auszurichten sein. Hierzu sollen Konzepte entwickelt und umgesetzt werden. E-Government/Open Government Die Ressortabstimmung zum Referentenentwurf für ein E-Government-Gesetz NRW soll abgeschlossen und ein Gesetzentwurf beim Landtag eingebracht werden. Die zentrale E-Government-Infrastruktur, die allen Ressorts zur Nutzung bereitsteht wird weiter ausgebaut werden, insbesondere auch im Hinblick auf die Umsetzung der Anforderungen des geplanten E-Government-Gesetzes NRW. Die elektronische Akte und elektronische Identifizierung werden dabei Schwerpunkte bilden. Die elektronische Akte sowie die elektronische Vorgangsbearbeitung sind Grundvoraussetzungen für eine medienbruchfreie elektronische Abwicklung von Verwaltungsprozessen. Die hierfür erforderliche Infrastruktur muss das Scannen der Dokumente sowie die elektronische Ablage und die Archivierung unterstützen . Auch andere Infrastrukturkomponenten (z.B. De-Mail-Zugang, elektronische Identifizierung ) können wirtschaftlich nur als zentraler Basisdienst realisiert werden. IT-Sicherheit Bis 2018 soll die vom IT-Planungsrat für die Länder verbindlich festgelegte und für den Kommunalbereich empfohlene „Leitlinie für die Informationssicherheit in der öffentlichen Verwaltung“ vollständig umgesetzt werden. Hierzu sind entsprechende Sicherheitsstrukturen wie ein Informationssicherheitsmanagement und ein CERT auf- bzw. auszubauen (Ein CERT ist in NRW bereits eingerichtet und an den bundesweiten Verwaltungs-CERT-Verbund angeschlossen ) und die notwendigen Sicherheitsmaßnahmen in den wesentlichen Behörden und Einrichtungen des Landes umzusetzen. Darüber hinaus werden sämtliche ebenenübergreifenden IT-Verfahren hinsichtlich der Verbesserung der Informationssicherheit überprüft. Mitwirkung im IT-Planungsrat Derzeit betreibt der IT-Planungsrat etwa 30 Bund-Länder-übergreifende Projekte, Maßnahmen und Anwendungen wie beispielsweise zur Verbesserung der Informationssicherheit, zur Festlegung verbindlicher IT-Standards für den Datenaustausch zwischen Bund und Ländern, zur Entwicklung einheitlicher elektronischer Identifikationsverfahren sowie zur einheitlichen Beschreibung von Verwaltungsleistungen, einheitlichen elektronischen Formularen und Prozessen . Sobald die CIO-Stabsstelle personell vollständig ausgestattet ist, können die Interessen des Landes in allen wichtigen länderübergreifenden Vorhaben durch die Beteiligung in den entsprechenden der Größe des Landes angemessen vertreten werden. 5. Welche einzelnen Vor- und Nachteile sieht die Landesregierung im von ihr ge- wählten Modell des Beauftragten für Informationstechnik gegenüber der Aufgabenwahrnehmung gleichzeitig durch einen bereits vorhandenen Minister oder Staatssekretär? Bei ihrer Entscheidung, die Position eines Beauftragten für die Informationstechnik (CIO) einzurichten, war der Landesregierung bekannt, dass es in den Ländern unterschiedliche Modelle zur Wahrnehmung dieser Aufgabe gibt. Entscheidend für das gewählte Modell war die Einschätzung, dass die ohnehin große Bedeutung der Informationstechnik für die von der Landesverwaltung erbrachten Dienstleistungen künftig noch stark zunehmen wird und zu- LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/7687 7 gleich die Anforderungen einer digitalisierten Gesellschaft an eine digitale Verwaltung ständig steigen werden. Vor diesem Hintergrund und angesichts der beschriebenen Aufgabenbereiche des CIO war und ist die Landesregierung der Überzeugung, dass die mit ihrem Modell verbundene Konzentration und Stärkung der personellen Ressourcen in einer Stabsstelle mit einem ausschließlich für diesen Bereich zuständigen CIO an der Spitze für das Land Nordrhein -Westfalen angemessen ist.