LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/7688 07.01.2015 Datum des Originals: 06.01.2015/Ausgegeben: 12.01.2015 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 2958 vom 4. Dezember 2014 des Abgeordneten Hendrik Wüst CDU Drucksache 16/7492 Breitbandausbau in Nordrhein-Westfalen Der Minister für Wirtschaft, Energie, Industrie, Mittelstand und Handwerk hat die Kleine Anfrage 2958 mit Schreiben vom 6. Januar 2015 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Finanzminister, dem Minister für Inneres und Kommunales und der Ministerin für Bundesangelegenheiten, Europa und Medien beantwortet. Vorbemerkung der Kleinen Anfrage In der Sitzung des Ausschuss für Wirtschaft, Energie, Industrie, Mittelstand und Handwerk am 26. November 2014 hat Minister Duin mitgeteilt, dass ein privatwirtschaftliches Unternehmen ein bestehendes Glasfasernetz gekauft hat und dort jetzt Investitionen in Höhe von 140 Mio. Euro tätigen wird. Zum anderen habe ein kommunales Unternehmen ein Glasfasernetz im ländlichen Raum erworben und wolle dieses ebenfalls weiter ausbauen. Die Gesamtinvestition liege hier bei 80 Mio. Euro. Beide Themen seien deswegen wichtig, weil die Finanzierung durch die NRW.Bank erfolgt sei und eben nicht durch Geschäftsbanken. 1. Welche Unternehmen haben die oben genannten Kredite in Anspruch genommen? 2. Welche Netze wurden konkret erworben? Die Fragen 1 und 2 werden wegen des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Die Fragen kann die Landesregierung nicht beantworten, da die NRW.Bank unter dem Hinweis auf das Bankgeheimnis und den Schutz der Vertraulichkeit keine Auskunft erteilt. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/7688 2 3. Wie viele Haushalte sollen mit den oben genannten Krediten zusätzlich an das schnelle Internet von mindestens 50 Mbit/s angeschlossen? Hierüber liegen der Landesregierung keine Angaben vor, da die Unternehmen der NRW.Bank keine Auskunft über die Zahl der angeschlossenen Haushalte geben. 4. Leistet die oben genannte Kreditvergabe nach Ansicht der Landesregierung einen nennenswerten Beitrag zum Breitbandausbau? Das Programm leistet einen wesentlichen Beitrag zur Verbesserung einer flächendeckenden und zukunftsgerichteten Breitbandversorgung in NRW und bietet folgende Vorteile:  Investoren erhalten attraktive Konditionen durch die Zinsvergünstigung der NRW.BANK.  Das Darlehen ist flexibel für viele Investitionsvorhaben einsetzbar.  Die Laufzeit lässt sich individuell an das Investitionsvorhaben anpassen.  Die Investitionskosten können vollständig finanziert werden.