LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/7690 07.01.2015 Datum des Originals: 07.01.2015/Ausgegeben: 12.01.2015 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 2960 vom 5. Dezember 2014 des Abgeordneten Dirk Schatz PIRATEN Drucksache 16/7497 Gleichberechtigte Teilhabe von schwerbehinderten und gleichgestellten Menschen in der Polizei NRW - Nachfrage 1 zur Antwort der Landesregierung (Drucksache 16/6246) auf die Kleine Anfrage (Drucksache 16/6040) Der Minister für Inneres und Kommunales hat die Kleine Anfrage 2960 mit Schreiben vom 7. Januar 2015 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister für Arbeit, Integration und Soziales beantwortet. Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Die Landesregierung begründet ihre knappen bzw. zum Teil nicht vorhandenen Angaben in der Antwort auf die Kleine Anfrage „Gleichberechtigte Teilhabe von schwerbehinderten und gleichgestellten Menschen in der Polizei NRW“ (Drs. 16/6040) mit der Feststellung, dass eine Abfrage bei den 50 Polizeibehörden des Landes bzw. eine weitergehende Differenzierung aus zeitlichen Gründen nicht möglich gewesen sei. Diese Argumentation vermag nicht zu überzeugen. Tatsächlich ist es so, dass gemäß § 80 Abs. 1 SGB IX Arbeitgeber, gesondert für jeden Betrieb und jede Dienststelle, ein Verzeichnis der bei ihnen beschäftigten schwerbehinderten, ihnen gleichgestellten behinderten Menschen und sonstigen anrechnungsfähigen Personen laufend zu führen und dieses den Vertretern oder Vertreterinnen der Bundesagentur für Arbeit und des Integrationsamtes, die für den Sitz des Betriebes oder der Dienststelle zuständig sind, auf Verlangen vorzulegen haben. Nach § 80 Abs. 2 SGB IX haben die Arbeitgeber der für ihren Sitz zuständigen Agentur für Arbeit einmal jährlich bis spätestens zum 31. März für das vorangegangene Kalenderjahr, aufgegliedert nach Monaten, die Daten anzuzeigen, die zur Berechnung des Umfangs der Beschäftigungspflicht, zur Überwachung ihrer Erfüllung und der Ausgleichsabgabe notwendig sind. Der Anzeige sind das nach Absatz 1 geführte Verzeichnis sowie eine Kopie der Anzeige und des Verzeichnisses zur Weiterleitung an das für ihren Sitz zuständige Integrationsamt beizufügen. Dem Betriebs-, Personal-, Richter-, Staatsanwalts- und Präsidialrat, der Schwerbehindertenvertretung und dem Beauftragten des Arbeitgebers ist je eine Kopie der Anzeige und des Verzeichnisses zu übermitteln. Insofern dürfte auch die Aussage der Lan- LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/7690 2 desregierung … Für den überwiegenden Teil der nachgefragten speziellen Daten der beschäftigten schwerbehinderten und ihnen gleichgestellten Menschen sind entsprechende Rechte, die eine unmittelbare landesweite Erfassung und Auswertung an zentraler Stelle ermöglichen würden, aus datenschutzrechtlichen Gründen in PersIS nicht vergeben … nicht zutreffend sein. Gemäß § 156 Abs. 1 Nr. 2 SGB IX (Bußgeldvorschriften) handelt ordnungswidrig, wer vorsätzlich oder fahrlässig entgegen § 80 Abs. 1 ein Verzeichnis nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht in der vorgeschriebenen Weise führt oder nicht oder nicht rechtzeitig vorlegt . Im Hinblick auf die genannten gesetzlichen Vorgaben, sollte eine Beantwortung der folgenden Fragen innerhalb von vier Wochen durch die Landesregierung möglich sein. 1. Wie viele schwerbehinderte und gleichgestellte Menschen waren in den Jahren 2012 und 2013 bei der Polizei Nordrhein-Westfalen im Vollzugsdienst und im Nichtvollzugsdienst beschäftigt (bitte aufgelistet mit der SchwerbehindertenBeschäftigungsquote je Behörde und mit dem jeweiligen Grad der Behörde)? Die geforderten statistischen Daten liegen weiterhin nicht zentral vor (vgl. Vorbemerkung zur Kleinen Anfrage 2360 [Drs. 16/6246]). Angesichts des geltend gemachten herausgehobenen Interesses an diesen Informationen hat die entsprechende Abfrage der 50 Polizeibehörden des Landes unter Rückgriff auf die jeweiligen behördlichen Verzeichnisse folgendes Ergebnis ergeben: Behörde Jahr Schwerbehinderte oder gleichgestellte PVB Schwerbehinderte oder gleichgestellte Verwaltungsbeamte / Regierungsbeschäf - tigte Schwerbehinderten - Beschäftigungsquote Aachen 2012 62 45 6,89 2013 61 45 6,75 Bielefeld 2012 38 24 4,50 2013 37 26 4,70 Bochum 2012 77 74 7,76 2013 94 78 8,88 Bonn 2012 47 26 4,54 2013 46 28 4,46 Borken 2012 29 23 8,77 2013 28 19 7,95 Coesfeld 2012 12 16 4,49 2013 14 15 4,17 Dortmund 2012 107 64 5,63 2013 109 60 5,56 LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/7690 3 Duisburg 2012 68 30 5,90 2013 67 31 5,70 Düren 2012 16 10 5,40 2013 16 11 5,60 Düsseldorf 2012 84 35 6,00 2013 96 38 6,00 Ennepe-RuhrKreis 2012 10 13 5,94 2013 12 13 6,58 Essen 2012 77 50 6,20 2013 84 55 6,80 Euskirchen 2012 27 0 9,03 2013 27 0 8,94 Gelsenkirchen 2012 49 14 7,84 2013 57 18 9,14 Gütersloh 2012 12 19 6,20 2013 11 19 6,09 Hagen 2012 27 35 11,68 2013 26 33 10,69 Hamm 2012 19 26 10,95 2013 19 27 11,50 Heinsberg 2012 24 15 9,42 2013 26 16 9,77 Herford 2012 7 7 5,43 2013 11 10 7,50 Hochsauerlandkreis 2012 15 16 7,40 2013 14 16 7,20 Höxter 2012 11 11 8,26 2013 10 12 9,40 Kleve 2012 10 9 2,90 2013 13 9 2,50 Köln 2012 90 78 3,28 2013 107 90 3,74 Krefeld 2012 17 11 4,37 2013 17 10 4,20 Lippe 2012 8 9 3,75 2013 9 7 3,57 Märkischer Kreis 2012 17 24 5,63 2013 24 25 6,76 LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/7690 4 Mettmann 2012 31 15 5,90 2013 37 11 6,20 MindenLübbecke 2012 7 12 3,98 2013 7 11 3,83 Mönchengladbach 2012 20 37 7,05 2013 24 32 7,12 Münster 2012 45 29 4,30 2013 42 33 4,30 Oberbergischer Kreis 2012 19 15 8,88 2013 18 13 8,06 Oberhausen 2012 24 21 8,47 2013 26 20 8,88 Olpe 2012 7 14 9,29 2013 8 13 9,21 Paderborn 2012 11 13 4,41 2013 10 11 3,93 Recklinghausen 2012 51 59 15,30 2013 47 62 15,50 Rhein-Erft-Kreis 2012 37 28 8,63 2013 45 29 9,34 RheinischBergischer Kreis 2012 12 12 6,00 2013 12 12 6,00 Rhein-Kreis Neuss 2012 30 20 7,34 2013 26 19 6,42 Rhein-Sieg-Kreis 2012 21 12 6,10 2013 22 15 6,80 SiegenWittgenstein 2012 12 7 3,98 2013 13 7 4,21 Soest 2012 10 10 4,29 2013 12 11 5,04 Steinfurt 2012 23 10 4,82 2013 18 10 4,12 Unna 2012 26 11 7,00 2013 33 12 9,00 Viersen 2012 33 22 11,27 2013 39 21 12,40 Warendorf 2012 15 15 6,96 2013 18 14 7,49 LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/7690 5 Wesel 2012 43 26 8,34 2013 36 26 7,50 Wuppertal 2012 41 52 5,65 2013 43 54 5,87 LAFP 2012 32 86 7,78 2013 32 82 7,33 LKA 2012 14 79 9,00 2013 15 79 9,00 LZPD 2012 15 94 10,02 2013 15 95 9,86 2. Wie viele schwerbehinderte und gleichgestellte Beschäftigte sind von einer Poli- zeidienstunfähigkeit bei vorliegender allgemeiner Dienstunfähigkeit unmittelbar betroffen? Zu dieser Frage liegt keine zentrale statistische Erfassung vor (vgl. Vorbemerkung zur Kleinen Anfrage 2360 [Drs. 16/6246]). Diese Daten werden auch nicht von den nach § 80 Abs. 2 SGB IX zu führenden Verzeichnissen erfasst. Die Frage kann daher innerhalb des geforderten Zeitrahmens weiterhin nicht mit vertretbarem Verwaltungsaufwand beantwortet werden. 3. Bei wie vielen aktiven Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten wurde eine Beschä- digung oder Schwerbeschädigung (entsprechend Behinderung oder Schwerbehinderung ) infolge von Dienstunfällen anerkannt? Siehe Antwort zu Frage 2.