LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/7710 09.01.2015 Datum des Originals: 08.01.2015/Ausgegeben: 14.01.2015 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 2974 vom 9. Dezember 2014 des Abgeordneten Frank Herrmann PIRATEN Drucksache 16/7564 Welche Daten wurden im Rahmen der Ermittlungen um die Kölner Demonstration „Hooligans gegen Salafismus“ sowie der Gegendemonstration erhoben und ausgewertet ? Der Minister für Inneres und Kommunales hat die Kleine Anfrage 2974 mit Schreiben vom 8. Januar 2015 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Justizminister beantwortet . Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Die Nachbereitung der Demonstration „Hooligans gegen Salafismus“ am 26. Oktober 2014 in Köln ließ auch in der 49. Sitzung des Innenausschusses noch viele Fragen offen. Die Befassung im Innenausschuss beschäftigte sich dabei hauptsächlich mit dem Polizeieinsatz selbst und den unmittelbaren Vorkommnissen. Unterbelichtet blieb die Ermittlungsarbeit der Polizei vor Ort und im Nachgang der Demonstration hinsichtlich der durch die Polizei dabei erhobenen Daten. Der Bericht des Innenministeriums zum Verlauf der Demonstration führt dahingehend unter anderem aus, dass im Rahmen des Einsatzes am Tag der Demonstration „durch Beweissicherungskräfte umfangreiches Bild- und Tonmaterial angefertigt“ wurde (Vorlage 16/2417, S.13). 1. Wurden elektronische Datenerfassungsmaßnahmen wie beispielsweise Funkzel- lenabfragen oder die Abfrage mit IMSI-Catchern durchgeführt? (Wenn ja, bitte ausführen.) Nein. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/7710 2 2. Ab welchem Zeitpunkt wurden Bild- und Tonaufnahmen angefertigt? Durch die bei der Versammlung „HoGeSa“ eingesetzten Einsatzeinheiten wurden ab 15:03 Uhr Bild- und Tonaufzeichnungen angefertigt. 3. Wurden die genannten Maßnahmen auch in Bezug auf die Gegendemonstra- tionen und ihre Teilnehmer eingesetzt? Aus der Versammlung „Kein Veedel für Rassismus“ kam es ab 13:50 Uhr vereinzelt zu Verstößen gegen das Vermummungsverbot gemäß § 17 a Absatz 2 Nr. 2 Versammlungsgesetz. Diesbezüglich wurden Ton- und Videoaufnahmen angefertigt. 4. Welche Arten von Daten wurden in welchem Umkreis um den Einsatzort erfasst und ausgewertet? Der beim Polizeipräsidium Köln eingesetzten Ermittlungsgruppe „HoGeSa“ liegen Videoaufnahmen der Polizei NRW sowie der Bundespolizei vor. Diese wurden im Nahbereich der Versammlung angefertigt. Darüber hinaus wurden Videodaten und Fotos auf Internetseiten gesichert. Eine Privatperson sowie ein Medienvertreter stellten ihre Fotos zur Verfügung. Ein USB-Stick mit einer Vielzahl von Fotos erreichte die Ermittlungsgruppe „HoGeSa“ anonym per Post. 5. Hat die Polizei in diesem Zusammenhang Zugriff auf Bilder und Aufzeichnungen aus von Dritten betriebenen Überwachungskameras erhalten? (Falls zutreffend, bitte aufschlüssseln.) Der Ermittlungsgruppe „HoGeSa“ wurden Bilder und Aufzeichnungen von Überwachungskameras aus dem Bereich der DB AG, der Firma Backwerk und der Firma Yorma’s zur Verfügung gestellt und ausgewertet.