LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/7724 12.01.2015 Datum des Originals: 09.01.2015/Ausgegeben: 15.01.2015 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 2975 vom 3. Dezember 2014 des Abgeordneten Ralf Nettelstroth CDU Drucksache 16/7577 Mehrere Vakanzen bei Geschäftsführerstellen der Studentenwerke in NRW und überlange Auswahlverfahren – Folgen der ministeriellen Engsteuerung, die sich in der neuen Hochschulgesetzgebung wiederspiegelt? Die Ministerin für Innovation, Wissenschaft und Forschung hat die Kleine Anfrage 2975 mit Schreiben vom 9. Januar 2015 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Finanzminister und dem Minister für Arbeit, Integration und Soziales beantwortet. Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Bis zum 21. März 2014 sollten sich Interessenten für die Stelle des Geschäftsführers des Studentenwerks Bielefeld bewerben. Im Rahmen der altersbedingten Nachfolgeregelung suchte das Studentenwerk Bielefeld zum 1. Januar 2015 einen neuen Geschäftsführer oder eine neue Geschäftsführerin. Nach dem Vorschlag des Verwaltungsrats aus Studierenden, Mitarbeitern, Hochschule und Externem Sachverstand einigte man sich auf einen Kandidaten. Dieser wurde erst monatelang vom Wissenschaftsministerium geprüft und dann durch mündliche Auskunft des zuständigen Referates wegen unterschiedlicher Gehaltsvorstellungen abgewiesen. Das Ministerium soll sich dabei auf ein umstrittenes Gutachten zur angemessenen Vergütung eines Geschäftsführers aus dem Jahr 2011 beziehen. Gleichwohl hält der Verwaltungsrat an seinem Kandidaten fest. Kommissarisch soll das Studentenwerk Bielefeld ab Januar 2015 von der kaufmännischen Leiterin geleitet werden. Ein Drehbuch das bereits in Münster abgelaufen war. Dort hatte der Verwaltungsrat des Studentenwerks vor rund vier Monaten einen neuen Geschäftsführer gewählt. Der Personalwechsel scheiterte laut unbestätigten Meldungen daran, dass die Landesregierung nicht bereit war, das geforderte geringfügig höhere Jahresgehalt zu genehmigen. Nach Auskunft des Vorsitzenden des Verwaltungsrats des Studentenwerks, wird die Geschäftsführerstelle jetzt neu ausgeschrieben, so dass das Besetzungsverfahren sich LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/7724 2 weiter in die Länge zieht. Kommissarisch soll das Studentenwerk vom ehemaligen Geschäftsführer des Kölner Studentenwerks geleitet werden. Dieser war im Dezember 2013 mit 63 Jahren eigentlich in den Ruhestand verabschiedet worden. Im Studentenwerk Bonn scheidet der Geschäftsführer nach Ablauf seines befristeten Dienstvertrages zum 31.01.2015 aus. Die Stelle wurde erst im Oktober 2014 vom Verwaltungsrat ausgeschrieben, so dass es aller Voraussicht nach bis Februar 2015 keine neue Geschäftsführung geben wird. Über den Antrag des Verwaltungsrates des Studentenwerks Dortmund aus Mai 2014 auf Anpassung des Gehaltes des Geschäftsführers um die Tariferhöhungen der vergangenen Jahre wurde vom MIWF bisher ebenfalls nicht entschieden. 1. Ist die Landesregierung der Ansicht, dass die Verwaltungsräte (in Bielefeld und Münster) nicht angemessen und engagiert genug gesucht haben, um einen würdigen Kandidaten zu finden? Nein. 2. Aus welchen Gründen wurden die vom Verwaltungsrat der Studentenwerke (Münster und Bielefeld) ausgesuchten Kandidaten nach monatelanger Prüfung schließlich abgelehnt? Wegen zu hoher Gehaltsforderungen, die über dem im Mai 2012 von der Landesregierung auf der Grundlage eines Gutachtens für die Geschäftsführungen der Studierendenwerke festgesetzten Gehaltsgefüge gelegen haben. 3. Gibt es weitere Gutachten zur Frage der angemessenen Vergütung der Geschäftsführerin/des Geschäftsführers? Ob und in welcher Form ein weiteres Gutachten tatsächlich existiert, ist dem Ministerium für Innovation, Wissenschaft und Forschung nicht bekannt. Dem Ministerium für Innovation, Wissenschaft und Forschung ist bislang lediglich ein Untersuchungsergebnis präsentiert worden, das schon von Umfang her keinen Gutachtercharakter hat. Das vorgestellte Untersuchungsergebnis ist aber irrelevant, weil sich die Untersuchung nicht mit dem hier anzuwendenden Besserstellungsverbot des § 28 Abs. 2 Haushaltsgesetz auseinandersetzt. 4. Wie beurteilt die Landesregierung die Gefahr, dass die Weigerung ein branchenübliches Gehalt zu zahlen, sich negativ auf die Qualität der Bewerber bzw. den Studienstandort Nordrhein-Westfalen auswirken wird? Nach Auffassung der Landesregierung und gutachterlich gestützt, werden die Geschäftsführungen der Studierendenwerke unter Beachtung des Besserstellungsverbots branchenüblich bezahlt. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/7724 3 5. Ist die Befristung der Stelle eines Geschäftsführers vor dem Hintergrund des von der Landesregierung proklamierten Prinzips der "guten Arbeit" nicht das Gegenteil von langfristigen und damit guten Arbeitsbedingungen? Geschäftsführungen befristet zu beschäftigen entspricht sowohl den Standards unseres Wirtschaftssystems als auch den Anforderungen des Public Corporate Governance Kodex des Landes Nordrhein-Westfalen.