LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/7725 12.01.2015 Datum des Originals: 09.01.2015/Ausgegeben: 15.01.2015 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 2996 vom 17. Dezember 2014 des Abgeordneten Dr. Stefan Berger CDU Drucksache 16/7656 Umstrukturierung im Ministerium für Wissenschaft, Innovation und Forschung (MIWF) als Folge der Hochschulgesetznovellierung Die Ministerin für Innovation, Wissenschaft und Forschung hat die Kleine Anfrage 2996 mit Schreiben vom 9. Januar 2015 namens der Landesregierung beantwortet. Vorbemerkung der Kleinen Anfrage In einem offenen Brief an die Mitarbeiter des MIWF kurz nach Verabschiedung des so genannten „Hochschulzukunftsgesetzes“ (HZG) durch Rot-Grün versicherte die Ministerin ihren Mitarbeitern mit Blick auf anstehenden Organisationsänderungen im Ministerium: „Das kann auch bedeuten, an der einen oder anderen Stelle die hausinterne Organisation den neuen Aufgaben anzupassen. Wir versichern Ihnen, dass dieser Prozess so transparent wie möglich gestaltet und dass der Personalrat eng in alle Entscheidungen eingebunden wird.“ Am 26. November 2014 schrieb der Personalratsvorsitzende des MIWF einen offenen Brief an die Hausleitung, in dem er „das von der Hausleitung derzeit praktizierte Verfahren zur aktuell beabsichtigten Umorganisation“ scharf kritisierte. In diesem Schreiben wird der MIWF-Spitze vorgeworfen, unumkehrbare Fakten zu schaffen bevor mit dem Personalrat gesprochen worden sei. So „ginge die prozessbegleitende Mitbestimmung hier völlig ins Leere“, wenn intern getroffene Entscheidungen im Hause vorab kommuniziert würden. So werde der Eindruck erweckt, dass die beabsichtigte Organisationsänderung bereits „endgültig beschlossen“ sei und der Personalrat „lediglich“ eine „Alibifunktion“ habe. Deshalb behalte sich der Personalrat vor „bei weiteren Verstößen gegen das vereinbarte Konzept, an zukünftigen Beratungen im Organisationsausschuss nicht mehr teilzunehmen.“ Die Umstände sind schon deshalb bemerkenswert, da die Hausspitze des MIWF seit der Landtagswahl 2010 nicht müde wurde zu betonen, dass ein neues Hochschulgesetz besonders deshalb notwendig sei, da bei den Hochschulen bei Themen wie Transparenz LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/7725 2 und Mitbestimmung etwas im Argen läge. Es scheint ganz so, als ob die Hausspitze des MIWF nur von anderen Transparenz, Teilhabe und Mitbestimmung einfordert, während sie im eigenen Haus Politik nach Gutsherrenart macht. So hat dieses Vorgehen wenig mit dem propagierten Bild einer Koalition des Wir-lassenniemanden -zurück zu tun. Vorbemerkung der Landesregierung Der Gesetzgeber hat die "prozessbegleitende Mitbestimmung" geschaffen und in einer Reihe von Verfahrensregeln des Landespersonalvertretungsgesetzes festgeschrieben. Ziel dieses Instrumentes ist es, die Interessen, Vorschläge und Ideen der Beschäftigten und ihrer Personalvertretungen frühzeitig einfließen zu lassen und so eine gute Grundlage insbesondere für zukünftige Organisationsentscheidungen zu schaffen. Das Ministerium für Innovation, Wissenschaft und Forschung (MIWF) hat daher gemeinsam mit der Personalvertretung ein Konzept entwickelt, mit dem eine neue Form frühzeitiger Mitarbeiterbeteiligung erprobt werden soll. Mit diesem Verfahren geht das MIWF über die gesetzlich vorgeschriebenen Beteiligungspflichten hinaus. Kern des neuen Verfahrens ist die Bildung eines Organisationsausschusses, der unter Beteiligung des Personalrates aufbauorganisatorische Überlegungen und Planungen der Hausspitze diskutiert, bevor sich offene Beteiligungs- und Informationsphasen mit allen betroffenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern und schließlich das formale Mitbestimmungsverfahren nach LPVG anschließen. 1. Wie bewertet die Landesregierung den offenen Brief des Personalratsvorsitzenden des MIWF vom 26. November 2014 vor dem Hintergrund, dass dort Defizite beschrieben werden, die die Wissenschaftsministerin bisher immer bei den Hochschulen zu erkennen suchte? Nicht die in der Kleinen Anfrage unterstellte fehlende Transparenz oder eine fehlende Beteiligung der Personalvertretung wird in dem offenen Brief bemängelt. Gegenstand der Kritik ist vielmehr der Zeitpunkt von Gesprächen mit betroffenen Mitarbeitenden. Hierzu haben mittlerweile klärende Gespräche mit dem Personalrat stattgefunden. Seitdem fanden zwei weitere Sitzungen des Organisationsausschusses mit Beteiligung des Personalrates statt. 2. Wie bewertet die Landesregierung die Einschätzung des Personalratsvorsitzenden, dass er den Eindruck habe, bei der aktuellen Umorganisation des MIWF lediglich eine "Alibifunktion" zu haben vor dem Hintergrund der Aussage von Ministerin Schulze von September 2014 "dass der Personalrat eng in alle Entscheidungen eingebunden wird."? Die Landesregierung teilt die Einschätzung nicht. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/7725 3 3. Legt die Landesregierung die gleichen Maßstäbe an sich selbst an, die sie von den Hochschulen fordert, wenn es um Transparenz, gute Arbeit und demokratische Mitbestimmung hinter der eigenen Türe geht? Ja. 4. Wenn die Antwort auf Frage drei tatsächlich "ja" lauten sollte, auf welcher Annahme fußt diese Haltung, wo doch der Personalratsvorsitzende des MIWF im offenen Brief angesichts des bisherigen Verfahrens zu einer anderen Einschätzung gelangt? Wie in der Antwort zu Frage 1 dargelegt, hat der Personalrat keine Kritik in der Weise geübt, wie sie die Formulierung der Frage suggeriert. 5. Um welche beabsichtigten Organisationsmaßnahmen handelt es sich, die bei den Mitarbeitern bereits den Eindruck hinterlassen haben, sie seien endgültig beschlossen? Mit Rücksicht auf das laufende interne Verfahren und die damit gebotene Vertraulichkeit muss von einer Beantwortung zum jetzigen Zeitpunkt abgesehen werden.