LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/7727 13.01.2015 Datum des Originals: 12.01.2015/Ausgegeben: 16.01.2015 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 2965 vom 5. Dezember 2014 der Abgeordneten Margret Voßeler CDU Drucksache 16/7526 Weiterbau und Finanzierung der Ortsumgehung Kevelaer (L 486n) Der Minister für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr hat die Kleine Anfrage 2965 mit Schreiben vom 12. Januar 2015 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz beantwortet. Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Die Kevelaerer Südumgehung OW1 muss nach sechs Jahrzehnten endlich fertiggestellt werden. Dazu muss das Straßenvorhaben L 486n in das Landesstraßenbauprogramm NRW aufgenommen werden. Die Aussichten darauf sind nach der aktuellen Sachlage ernüchternd. Durch die Ausfinanzierung der im Landesstraßenbauprogramm 2015 enthaltenen Maßnahmen sind die voraussichtlich zur Verfügung stehenden Mittel bereits bis zum Jahr 2017 gebunden. Die Maßnahme, durch die eine direkte Verbindung zwischen dem 2002 freigegebenen Teilstück vom Brückenbauwerk an der B 9 in Kevelaer bis zur Autobahn A 57 in Sonsbeck sowie eine Ortsumgehung für die Ortschaft Winnekendonk vorgesehen ist, duldet jedoch keinen mehrjährigen Aufschub: Obwohl 2013 die Fahrbahnoberfläche der L 491 erneuert wurde, klagen Anwohner insbesondere entlang der Rheinstraße über Belastungen durch Verkehrsaufkommen und Verkehrslärm. Die Bedeutung der Stadt Kevelaer als NordwestEuropas größter Wallfahrtsort mit jährlich rund einer Million Gläubiger bedarf der besonderen Berücksichtigung in der straßenbaulichen Schwerpunktsetzung des Landes. Der Lückenschluss ist für die verkehrliche Anbindung an den drittgrößten Flughafen NordrheinWestfalens , den Flughafen Niederrhein, sowie die Stärkung der Wirtschaftskraft der 29.000- Einwohner-Gemeinde am Niederrhein von entscheidender Bedeutung. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/7727 2 1. Wie beurteilt die Landesregierung unter Berücksichtigung des Planungsstandes die Erfolgsaussichten des Baus der Kevelaerer Südumgehung OW 1? 2. Wie beurteilt die Landesregierung unter Berücksichtigung des Bauprogramms 2015 für die Landesstraßen die Erfolgsaussichten des Baus der Kevelaerer Südumgehung OW 1? Über die Einstellung der Maßnahme in das Landesstraßenbauprogramm und damit die Finanzierbarkeit und den Bau kann erst entschieden werden, wenn bestandskräftiges Baurecht für das Vorhaben besteht. Dies liegt derzeit noch nicht vor. 3. Was unternimmt die Landesregierung, um die bereits mehrfach angefragte (Drucksachen 15/61 und 15/2688) Maßnahme L 486n vorrangig voranzubringen? Die Planung der Maßnahme ist bereits weitestgehend abgeschlossen. Der Abschluss des Planfeststellungsverfahrens ist abzuwarten. 4. Wie beurteilt die Landesregierung das Spannungsverhältnis zwischen Mobilität und Verkehrslärm insbesondere hinsichtlich der Belastung der Anwohner entlang der Rheinstraße und der Ortsdurchfahrt Winnekendonk L 362/L 49? Die L 491 Rheinstraße und die L 362 mit der Ortsdurchfahrt Winnekendonk dienen als Verbindungsstraße für den Gewerbeverkehr und Pilgerreiseverkehr zwischen der Stadt Kevelaer und der Bundesautobahn A 57. In der Ortsdurchfahrt Winnekendonk wurden Lärmberechnungen entsprechend der ausschlaggebenden Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen (RLS-90) durchgeführt, die vereinzelt geringfügige Überschreitungen des Beurteilungspegels über den Richtwerten der LärmschutzRichtlinien-StV ergeben haben, die jedoch keinen Anhalt für straßenverkehrsrechtliche Lärmschutzmaßnahmen erlauben. Die Belastung der Anwohner in der Rheinstraße wurde durch die nächtliche Geschwindigkeitsreduzierung auf 30 km/h und sanierte Fahrbahn verbessert. Das Ergebnis der anschließenden Lärmberechnung hat nur noch eine geringfügige Überschreitung an drei Häusern ergeben, die jedoch nach aktueller Rechtslage keine weitergehende Maßnahme erfordert.