LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/7728 13.01.2015 Datum des Originals: 12.01.2015/Ausgegeben: 16.01.2015 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 2966 vom 5. Dezember 2014 des Abgeordneten Holger Müller CDU Drucksache 16/7537 Wie hoch ist der Betrag mit dem die Landesregierung das Projekt „KommSport“ fördert? Die Ministerin für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport hat die Kleine Anfrage 2966 mit Schreiben vom 12. Januar 2015 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Finanzminister und dem Minister für Inneres und Kommunales beantwortet. Vorbemerkung der Kleinen Anfrage An dem Projekt „KommSport“ nehmen 25 plus 8 Kommunen des Landes teil. Das Projekt hat sich zum Ziel gesetzt den Kinder- und Jugendsport zu stärken und darüber hinaus Kindern und Jugendlichen ein passgenaues Sportangebot anzubieten. Um Kindern und Jugendlichen ein passgenaues Angebot machen zu können, wird unter Zuhilfenahme des Motorischen Tests für NRW der Bewegungs- und Fitness-Status der Kinder und Jugendlichen ermittelt. Die teilnehmenden Kommunen werden vom Sportministerium und dem Landessportbund NRW begleitet und unterstützt. Vorbemerkung der Landesregierung Bewegung, Spiel und Sport sind für die Persönlichkeitsentwicklung gerade von Kindern und Jugendlichen von großer Bedeutung. Freude und Spaß an der Bewegung, motorische Fähigkeiten, soziale Kompetenzen und kognitive Fertigkeiten werden so gestärkt. Doch viele Kinder und Jugendliche, gerade in Stadtteilen mit besonderem Erneuerungsbedarf, haben keinen oder einen geringen Zugang zum Sport. Sie müssen nachhaltig unterstützt werden. Im „Pakt für den Sport“ zwischen Landessportbund NRW und Landesregierung vom 17. Juli 2013 gibt es folgende Vereinbarung: „Es werden weitere 25 Kommunen gewonnen, die flächendeckend unter Einbeziehung der Grundschulen die individuelle Förderung von Mädchen und Jungen mit Bewegungs- und Sportangeboten in der Schule und im Verein verfolgen. Dazu werden entsprechende LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/7728 2 Leitlinien entwickelt, die in allen Kommunen unter Einbeziehung eines örtlichen Netzwerkes, in jedem Fall unter Beteiligung des gemeinnützigen Sportes, verwirklicht werden sollen. Die Modellvorhaben „Kein Kind zurücklassen“ sollen soweit wie möglich einbezogen werden.“ Im Rahmen des Projekts „KommSport“ werden jetzt in insgesamt 33 Kommunen Kinder der Grundschulen gezielt angesprochen und für den Sport motiviert. Hierzu findet ein sportmotorischer Test statt. Anschließend erhalten die Kinder und ihre Eltern eine Rückmeldung und eine Empfehlung für „passgenaue“ auf sie zugeschnittene Sport- und Bewegungsangebote. Diese Angebote finden in der Regel im örtlichen Sportverein statt. 1. Wie hoch ist die finanzielle Beteiligung der Landesregierung für die gesamte Projektphase? Die Landesregierung stellt dem Landessportbund NRW in den Projektjahren 2014 bis 2017 jährlich 135.000,00 € aus Mitteln des „Pakts für den Sport“ zur Umsetzung des Projekts zur Verfügung. 2. Wie hoch ist die finanzielle Unterstützung, die die beteiligten 33 Kommunen bei der Umsetzung des Projekts erhalten (bitte detailliert nach Gegenstand, Höhe, Zeitpunkt und Kommune)? Bei der Umsetzung der Projektideen wird unterschieden zwischen den 25 Kommunen, die den „Motorischen Test NRW (MT1)“ durchführen und weiteren 8 Kommunen, den sogenannten Resonanzkommunen, die einen anderen Test durchführen. Dies hat Auswirkungen auf die sächliche und finanzielle Unterstützung der Projektkommunen. Die 25 Kommunen werden durch nachfolgende Leistungen unterstützt (zur Höhe der Mittel, siehe auch Frage 1): o Unterstützungsleistungen rund um den „Motorischen Test NRW“ Die Durchführung des Motorischen Tests liegt in der Verantwortung der jeweiligen Kommune. Sportministerium und Landessportbund NRW unterstützen die Kommunen, die den MT1 einsetzen, mit folgenden Maßnahmen: - Bereitstellung der Test-Sets pro Kommune, - lokale Schulungen der Testerinnen und Tester, die vor Ort die Testung durchführen, - zentrale Auswertung der Testungen und Bereitstellung der Ergebnisse anhand einer kindgerecht gestalteten Urkunde, einem Elterninformationsschreiben, einer Potenzialanalyse für die Lehrkraft, eines jährlichen Gesamtberichts und - Vorstellung der Ergebnisse. Die Schulung der Testerinnen und Tester sowie die Auswertung, Dar- und Vorstellung der Ergebnisse erfolgt über die Universität Duisburg-Essen (Dr. Hoffmann). Die Software für den MT1 wird durch das Karlsruher Institut für Technologie, KIT, Institut für Sportund Sportwissenschaft (Prof. Dr. Bös) bereitgestellt. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/7728 3 Alle 33 Kommunen werden unterstützt durch o eine finanzielle Förderung von kompensatorischen Sportangeboten, o themenspezifische Workshops und Erfahrungsaustausch, o Broschüren und Handreichungen zur kommunalen Umsetzung. Die Leistungen (Test-Sets und kompensatorische Sportangebote) werden je nach Beteiligung und dem ermittelten Förderbedarf den Kommunen zur Verfügung gestellt. Da die Planungen vor Ort noch nicht abgeschlossen sind, können gegenwärtig keine Angaben über die Höhe der Förderung für die einzelnen Kommunen gemacht werden. Der Landessportbund NRW hat das Institut für Sport- und Bewegungswissenschaften der Universität Duisburg-Essen mit der Auswertung und Präsentation der Testergebnisse beauftragt. Auf Wunsch erhalten die Kommunen individuelle Beratungen. 3. Bei wem stehen die notwendigen Fördermittel zur Verfügung (bitte detailliert nach Landesregierung, Landessportbund NRW und Sonstige)? 135.000,00 € pro Jahr stellt die Landesregierung dem Landessportbund NRW im Rahmen des „Pakts für den Sport“ zur Verfügung. Zusätzlich werden in den Jahren 2015 bis 2017 Mittel aus einer Partnerschaft mit einem Unternehmen zur Verfügung gestellt. Der Vertrag dazu wird zeitnah geschlossen. 4. Werden die Kommunen beim zweiten Schritt, wenn den Kindern und Jugendlichen passgenaue Bewegungsangebote zur Verfügung gestellt werden, finanziell unterstützt (bitte detailliert nach Höhe und Kommune)? Siehe hierzu Antwort 2.