LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/7730 13.01.2015 Datum des Originals: 13.01.2015/Ausgegeben: 16.01.2015 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 2990 vom 12. Dezember 2014 des Abgeordneten Gregor Golland CDU Drucksache 16/7638 Dienstwagen-Übung am 29. September 2014 – Warum wird die Übung in der Drucksache 16/7311 nicht tabellarisch aufgelistet? Der Minister für Inneres und Kommunales hat die Kleine Anfrage 2990 mit Schreiben vom 13. Januar 2015 namens der Landesregierung beantwortet. Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Die Landesregierung hat meine Kleinen Anfragen in den Drucksachen 16/6968 und 16/7311 immer noch nicht vollständig bzw. widersprüchlich beantwortet. Der Sachverhalt um den „Übungs-Einsatz“ zweier schwarzer Limousinen vom 29.09.2014 auf der A555, ist weiterhin nicht gänzlich aufgeklärt. In der tabellarischen Auflistung zu Frage 3 in der Drucksache 16/7311 fehlt die Übung vom 29.09.2014. Da meine Fragen auf diesen Einsatz zurückgehen, irritiert die fehlende Auflistung. Vorbemerkung der Landesregierung: Ich gehe davon aus, dass sich die Fragen auf die LT-Drucksache 16/7571 und nicht - wie in der Kleinen Anfrage 2990 dargestellt - auf die LT-Drucksache 16/7311 beziehen. 1. Warum ist der Übungseinsatz vom 29.09.2014 in der Tabelle zu Frage 3 nicht aufgelistet? Die Übung vom 29.09.2014 war bereits Gegenstand der Antwort zur Kleinen Anfrage 2756 (LT-Drucksache 16/7218). Hierbei handelte es sich um eine behördeninterne Übung. Wie bereits unter Frage 3 in der Beantwortung der Kleinen Anfrage 2913 (LT-Drucksache LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/7730 2 16/7571) dargestellt, werden behördeninterne Übungen nicht erhoben und sind nicht in der Tabelle erfasst. 2. Warum sind die Einsatzorte in der Tabelle nur lückenhaft angegeben? Die von den Kreispolizeibehörden Düsseldorf, Dortmund und Köln durchgeführten Übungen fanden jeweils im Zuständigkeitsbereich der Kreispolizeibehörden statt. 3. Kann die Landesregierung ausschließen, dass ein Mitglied der Landesregierung oder ein Mitglied des Landtags bei besagter Übung am 29.09.2014 in einem der Fahrzeuge saß? Ja. Im Übrigen verweise ich auf die Beantwortung der Frage 3 zur Kleinen Anfrage 2756 (LTDrucksache 16/7218).