LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/7733 13.01.2015 Datum des Originals: 12.01.2015/Ausgegeben: 16.01.2015 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 2921 vom 17. November 2014 der Abgeordneten Dirk Wedel und Marc Lürbke FDP Drucksache 16/7339 Was wird aus den Bediensteten der JVA Büren? Der Justizminister hat die Kleine Anfrage 2921 mit Schreiben vom 12. Januar 2015 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister für Inneres und Kommunales beantwortet. Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Nach der aktuellen höchstrichterlichen Rechtsprechung (EuGH vom 17.07.2014, verbundene Rechtssachen C-473/13 und C-514/13 sowie Rechtssache C-4 7 4/13, BGH vom 25.07.2014, V ZB 137/14) erfüllt die JVA Büren nicht die Voraussetzungen einer speziellen Hafteinrichtung im Sinne von Art. 16 Abs. 1 Satz 1 der Richtlinie 2008/115/EG. Seit der Verlegung der Abschiebungshaftgefangenen wird die JVA Büren ausschließlich für den Vollzug von Strafhaft genutzt. Nach Darstellung des Justizministers hat die Landesregierung die durch die höchstrichterliche Rechtsprechung herbeigeführte Situation zum Anlass zu grundsätzlichen konzeptionellen Überlegungen hinsichtlich der künftigen Gestaltung der Abschiebungshaft genommen, und zwar sowohl hinsichtlich Art und Umfang der räumlichen und personellen Ausstattung als auch mit Blick auf die künftige Organisation des Vollzugs sowie mögliche länderübergreifende Kooperationen. Schließlich komme auch eine Weiternutzung der JVA Büren im Bereich des allgemeinen Strafvollzuges in Betracht (Vorlage 16/2154). Die Möglichkeiten einer länderübergreifenden Zusammenarbeit im Bereich der Abschiebungshaft werde in zwei Arbeitsgruppen der Innen-Staatssekretäre geprüft (Drs. 16/7067, Seite 2). In der 31. Sitzung des Rechtsauschusses vom 03.09.2014 führte Justizminister Kutschaty aus, er hoffe, dass dieser Prozess innerhalb der nächsten beiden Monate zum Abschluss gebracht werde, damit entschieden werden könne, wie die Liegenschaft in Büren künftig genutzt werden solle. In der Tat sei die Situation derzeit sehr unglücklich, besonders für die dort beschäftigten Kolleginnen und Kollegen. Derzeit befänden sich dort seiner Kenntnis LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/7733 2 nach 96 AVD-Beschäftigte und 18 in der Verwaltung sowie rund 150 bis 160 Gefangene. Derzeit werde die Chance genutzt Überstunden abzubauen. Außerdem würden Abordnungen an benachbarte Justizvollzugsanstalten vorbereitet, beispielsweise Werl oder Detmold, wenn es zu einem Überangebot an Personal kommen sollte (APr 16/643, Seite 59). In der Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 2685 vom 20.10.2014 konkretisierte Justizminister Kutschaty, das Ergebnis der Prüfung durch die InnenStaatssekretäre werde nicht vor Mitte Oktober des Jahres vorliegen (vgl. Drs. 16/7067, Seite 3). Nachdem der von Justizminister Kutschaty avisierte Mindestzeithorizont für eine Entscheidung über die Zukunft der JVA Büren mittlerweile um einen Monat überschritten ist, bedarf es insbesondere im Hinblick auf die betroffenen Bediensteten der JVA Büren der Klarstellung hinsichtlich des weiteren Entscheidungsprozesses. 1. Inwieweit soll in der JVA Büren zukünftig Abschiebehaft oder Strafhaft vollstreckt werden? Wie die Landesregierung in ihrer Presseinformation 852/11/2014 vom 26.11.2014 bekannt gemacht hat, plant das Land, in Büren eine dem europäischen Recht entsprechende Einrichtung zur Unterbringung von Abschiebungshäftlingen zu schaffen. Strafhaft kann in dieser Liegenschaft dann nicht mehr vollzogen werden. 2. Bis zu welchem Zeitpunkt wird die Landesregierung über die Zukunft der JVA Büren entschieden haben? Siehe Antwort zu Frage 1. 3. Wie viele Bedienstete der JVA Büren wurden bisher an benachbarte Justizvollzugsanstalten abgeordnet? Keine. Von einer zunächst in Aussicht genommenen Abordnung von sechs Bediensteten an die JVA Detmold wurde abgesehen, nachdem die Mitarbeiter der Fa. Kötter vollständig abgezogen worden waren. 4. In Bezug auf wie viele Bedienstete der JVA Büren wird eine Abordnung an andere Justizvollzugsanstalten vorbereitet? Eine Abordnung an andere Justizvollzugsanstalten wird nicht vorbereitet, da alle Bediensteten der JVA Büren an andere Einrichtungen versetzt werden sollen. 5. Wie hat sich der Stand der Überstunden der Bediensteten der JVA Büren seit Anfang des Jahres entwickelt (bitte in absoluten Zahlen monatlich aufführen)? Der Mehrarbeitsstundenstand der Bediensteten des allgemeinen Vollzugsdienstes der JVA Büren stellt sich im Jahr 2014 bislang wie folgt dar: LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/7733 3 2014 Januar Februar März April Mai Juni StundenDurchschnitt je Bediensteten 63,52 55,98 57,81 58,02 58,48 58,09 insgesamt 5415,07 4687,59 4840,55 4916,44 4852,50 4819,53 2014 Juli August September Oktober Gesamt 01 bis 10/2014 StundenDurchschnitt je Bediensteten 50,96 37,45 35,60 34,76 51,07 insgesamt 4228,11 3107,18 2811,32 2745,01 4242,33