LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/7742 14.01.2015 Datum des Originals: 08.01.2015/Ausgegeben: 19.01.2015 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 2969 vom 4. Dezember 2014 des Abgeordneten Klaus Voussem CDU Drucksache 16/7540 Risse in Betonschutzwänden der A 1 und A 61 Der Minister für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr hat die Kleine Anfrage 2969 mit Schreiben vom 8. Januar 2015 namens der Landesregierung beantwortet. Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Am 10. November 2014 berichtete die Kölnische Rundschau über Risse in den Betonschutzwänden der Bundesautobahn 1 bei Blankenheim und der Bundesautobahn 61 bei Weilerswist. Laut Medienberichterstattung sei die BAB 1 bei Blankenheim auf einer Länge von 5,5 Kilometern und die BAB 61 bei Weilerswist auf einer Länge von 300 Metern betroffen. Infolge der aufgetretenen Mängel bei den Betonschutzwänden im Mittelstreifen sei die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf den betroffenen Streckenabschnitten für PKW auf 100 km/h und für LKW auf 60 km/h heruntergesetzt worden. Zudem gelte für LKW ein Überholverbot. 1. Wie beurteilt die Landesregierung aktuell die Sicherheit der Verkehrsteilnehmer auf den oben genannten Streckenabschnitten? Zur Verringerung der Gefahren für Autofahrer wurden auf den angesprochenen Abschnitten der A 1 und der A 61 verkehrsrechtliche Sofortmaßnahmen ausgesprochen und verdichtete Streckenkontrollen angeordnet. Im Übrigen wird auf den Bericht des Ministeriums für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr zum Tagesordnungspunkt 9 „Risse in den Betonschutzwänden auf Bundesautobahnen in Nordrhein-Westfalen“ der Sitzung des Ausschusses für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr am 4.9.2014 (Landtagsvorlage 16/2149) verwiesen. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/7742 2 2. Wann ist seitens der Landesregierung mit einer Sanierung der Betonschutzwände der oben genannten Autobahnabschnitte zu rechnen? Es gibt zwischenzeitlich ein in Anprallprüfungen getestetes Sanierungskonzept für eines der betroffenen Betonschutzwandsysteme. Zurzeit wird überprüft, ob diese Sanierungslösung auf die übrigen Betonschutzwandsysteme übertragen werden kann. Sollten die Ergebnisse positiv ausfallen, stände damit eine Sanierungslösung für die schadhaften Betonschutzwand-Abschnitte bereit, die kurzfristig umgesetzt würde. Zunächst bleiben die Ergebnisse der auf Bundesebene vorgenommenen Tests abzuwarten. 3. Welche Konsequenzen zieht die Landesregierung aus den zwischenzeitlich an zahlreichen Autobahnabschnitten in NRW eingetretenen Mängeln bei Betonschutzwänden im Mittelstreifen? Solange noch keine bundeseinheitliche Lösung gefunden ist, werden in NRW keine neuen Betonschutzwände in Ortbetonbauweise bei Neu-, Ausbau-, und Erhaltungsmaßnahmen hergestellt. Im Übrigen wird auf den Bericht des Ministeriums für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr zum Tagesordnungspunkt 9 „Risse in den Betonschutzwänden auf Bundesautobahnen in Nordrhein-Westfalen“ der Sitzung des Ausschusses für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr am 4.9.2014 (Landtagsvorlage 16/2149) verwiesen. 4. Hätten Schäden an Betonschutzwänden durch entsprechende Verdichtung und Feuchthalten beim Beton verhindert werden können? Die Schäden hätten nach aktuellem Kenntnisstand nicht vermieden werden können. 5. Stimmt es, dass es bei Dehnungsfugen an Betonschutzwänden teilweise um Scheindehnungsfugen handelt und nicht um tatsächliche? Das besondere Merkmal der Betonschutzwände in Ortbetonbauweise ist die in der Regel kontinuierliche Herstellung mit einem Gleitschalungsfertiger. Eine Herstellung von Dehnungsfugen – nicht Scheindehnungsfugen – ist dabei verfahrensbedingt nicht möglich. Stattdessen werden zur kontrollierten Spannungsableitung in Abständen von 4 bis 6 m ca. 2 cm tiefe vertikale Scheinfugen in den fortlaufenden Betonkörper geschnitten und mit Fugenfüllstoff abgedichtet.