LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/7744 14.01.2015 Datum des Originals: 14.01.2015/Ausgegeben: 19.01.2015 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 2982 vom 4. Dezember 2014 der Abgeordneten Andrea Milz und Serap Güler CDU Drucksache 16/7597 Beschleunigte Bereitstellung von Flüchtlingsunterkünften durch Bürokratieabbau – Was tut die Landesregierung? Der Minister für Inneres und Kommunales hat die Kleine Anfrage 2982 mit Schreiben vom 14. Januar 2015 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Finanzminister, dem Minister für Wirtschaft, Energie, Industrie, Mittelstand und Handwerk, der Ministerin für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport und der Ministerin für Bundesangelegenheiten, Europa und Medien beantwortet. Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Die Verantwortlichen in den Kommunen in Nordrhein-Westfalen sind derzeit stark gefordert, um die schutzsuchenden Menschen unterzubringen, zu versorgen und zu integrieren. Von einer gemeinsam ausgerichteten Flüchtlingspolitik im Rahmen einer staatlich-kommunalen Verantwortungsgemeinschaft kann in Nordrhein-Westfalen leider nicht die Rede sein. Hier ist die gesamte Landesregierung stark gefordert, damit Land und Kommunen die gemeinsame Aufgabe auch mit zielorientierten Rahmenbedingungen gemeinsam gestalten. Die Bereitstellung von Flüchtlingsunterkünften stellt für alle Kommunen in NordrheinWestfalen eine große Herausforderung dar. Dies gilt in besonderer Weise für Kommunen im Nothaushalt oder mit Haushaltssicherungskonzept, vor allem dann, wenn sie über keine ungenutzten städtischen Immobilien verfügen, die kurzfristig bereitgestellt werden können. Insofern sind Container-Module in diesen Fällen die einzige Möglichkeit, kurzfristig Wohnraum zu schaffen. Bei der Beschaffung der Container-Module muss allerdings je nach Größenordnung mit aufwendigen EU-weiten Ausschreibungen gearbeitet werden. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/7744 2 1. Wie hoch liegen die aktuellen bzw. und die geplanten Investitionen für Flüchtlingsunterkünfte ? (bitte aufschlüsseln nach Kommunen) Diese Angaben liegen der Landesregierung nicht vor und können in der zur Beantwortung der Kleinen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht ermittelt werden. 2. Welche Möglichkeiten gibt es für Kommunen bei Investitionen für Flüchtlingsunterkünfte vom Vergaberecht (z.B. EU-weite Ausschreibungen) abzuweichen? Die Kommunen haben bei Bauaufträgen - z.B. im Rahmen der Schaffung neuer Flüchtlingsunterkünfte - ab der hierfür maßgeblichen EU-Schwelle von derzeit 5.186.000 Euro (ohne MwSt.) insbesondere die vergaberechtlichen Regelungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB, Vierter Teil), der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (Vergabeverordnung - VgV) und der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen Teil A (VOB/A, 2. Abschnitt) sowie unterhalb der Schwellenwerte die Vergabegrundsätze nach § 25 GemHVO NRW zu beachten. Öffentliche Auftraggeber haben immer die europäischen Grundsätze der Gleichbehandlung, Nichtdiskriminierung und Transparenz sowie gegebenenfalls der Binnenmarktrelevanz zu berücksichtigen. Sowohl oberhalb als auch unterhalb der europäischen Schwellenwerte ist das Gesetz über die Sicherung von Tariftreue und Sozialstandards sowie fairen Wettbewerb bei der Vergabe öffentlicher Aufträge (Tariftreueund Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen - TVgG - NRW) anzuwenden. Eine Möglichkeit von diesen Vorgaben des Vergaberechts abzuweichen, besteht grundsätzlich nicht. 3. Über welche rechtlichen Instrumentarien verfügt die Landesregierung, Kommu- nen in Ausnahmefällen ein solches Abweichen vom Vergaberecht zu ermöglichen ? Keine. 4. Welche Möglichkeiten sieht die Landesregierung, dass Investitionskredite, die für die Flüchtlingsunterbringung aufgenommen werden, nicht in die Berechnung der Gesamtkredithöhe einer Kommune im Nothaushalt/mit Haushaltssicherungskonzept einfließen? Die Landesregierung sieht keine Möglichkeiten, weil die Darstellung von Krediten als Finanzierungsvorgänge im Haushalt nicht davon abhängt, für welche Aufgabe die Finanzmittel benötigt werden. Die Kommunen können Kredite zur Finanzierung von Investitionen nutzen, sofern keine Eigenmittel verfügbar sind. Es besteht auch kein praktischer Bedarf für Modifizierungen , denn die haushaltsrechtlichen Regelungen erschweren die Flüchtlingsunterbringung nicht. Die Aufnahme von Investitionskrediten wirkt sich nicht darauf aus, ob die Kommune den Haushaltsausgleich erreicht, da den Rückzahlungsverpflichtungen aus dem Darlehensbetrag stets ein entsprechender Vermögenzuwachs gegenübersteht. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/7744 3 5. Wie sind die Flüchtlinge in Nordrhein-Westfalen untergebracht? (bitte die absoluten Zahlen angeben, und kommunenscharf differenzieren nach Wohnungen und Unterkünften; Wohnungen bitte getrennt aufschlüsseln nach privat angemietet und kommunal angemietet) Diese Angaben liegen der Landesregierung nicht vor und können in der zur Beantwortung der Kleinen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht ermittelt werden.