LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/7763 19.01.2015 Datum des Originals: 16.01.2015/Ausgegeben: 22.01.2015 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 2994 vom 17. Dezember 2014 der Abgeordneten Dietmar Brockes und Thomas Nückel FDP Drucksache 16/7644 Wie wird die Landesregierung die von der Schließung des Opel-Werks betroffenen Kommunen in Zukunft unterstützen? Der Minister für Wirtschaft, Energie, Industrie, Mittelstand und Handwerk hat die Kleine Anfrage 2994 mit Schreiben vom 16. Januar 2015 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Finanzminister und dem Minister für Inneres und Kommunales beantwortet. Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Wie die Landesregierung am 02. Dezember 2014 presseöffentlich mitgeteilt hat, fördert das Land Nordrhein-Westfalen die "Entwicklungsgesellschaft Bochum Perspektive 2022 GmbH" mit einer Zuwendung in Höhe von 32,2 Millionen Euro. Die Mittel sollen einen Beitrag zur Sanierung und Revitalisierung eines Teils des OpelGeländes nach der Schließung des Werks leisten. 1. Wie ist der Wortlaut des Zuwendungsbescheides? Der Wortlaut des Zuwendungsbescheides betreffend die Festlegung des Förderzwecks lautet : „Die Zuwendung wird zweckgebunden gewährt zur Durchführung des Projektes: Sanierung und Entwicklungsmaßnahmen der im Förderantrag vom 14.08.2014 auf Seite 54 ausgewiesenen Teilfläche von rd. 237.500 qm des Opel-Werks 1 in Bochum als 1. Bauabschnitt zum Zwecke der Ansiedlung von Unternehmen, die gem. Teil II A des Koordinierungsrahmens der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (Stand 01. Juli 2014) förderfähig sind.“ LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/7763 2 2. In welchen konkreten Punkten weicht die gewährte Zuwendung von der ursprünglich beantragten Förderung ab? Inhaltlich haben sich keinen Abweichungen ergeben. Lediglich die Höhe der förderfähigen Kosten wurde im Zuge der baufachlichen Prüfung nach unten korrigiert. 3. Welche Förderinstrumentarien des Landes kommen bei der gewährten Zuwen- dung zum Tragen? Die Zuwendung wurde aus Mitteln der Bund/ Länder-Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) gewährt. 4. Welches Volumen an Fördermitteln umfassen diese Förderinstrumentarien in der jeweiligen laufenden Förderperiode nach Abzug der gewährten Zuwendung an die „Entwicklungsgesellschaft Bochum Perspektive 2022 GmbH? Anders als z. B. beim Fonds für Regionale Entwicklung 2014-2020 (EFRE) ist das Mittelvolumen der GRW nicht für die gesamte Förderperiode festgeschrieben, sondern wird im Rahmen der dreijährigen Finanzplanung durch den Bund angepasst. Geht man vom derzeitigen Stand aus, stehen für den Zeitraum 2014 – 2018 an Bundes- und Landesmitteln zusammen rd. 306,3 Mio. € zur Verfügung. Nach Abzug der gewährten Zuwendung an die Entwicklungsgesellschaft Bochum Perspektive 2022 GmbH stehen mithin noch rd. 274,1 Mio. € für die Regionalfördergebiete in Nordrhein-Westfalen zur Verfügung. 5. Welche weiteren konkreten Fördermaßnahmen plant die Landesregierung im Zusammenhang mit der Schließung des Opel-Werkes für Bochum sowie die umliegenden Städte und Kreise – insb. Gelsenkirchen, Herne und Witten – in den kommenden zwei Jahren? Konkrete Fördermaßnahmen im Zusammenhang mit der Schließung des Opel-Werkes sind seitens der Landesregierung nicht geplant. Die von der Opelschließung betroffenen Städte und Kreise sind – wie alle anderen Kommunen und Regionen des Landes – aufgerufen, Konzepte und Projekte zu entwickeln, die geeignet sind, ihren strukturellen Problemen entgegenzuwirken und Chancen für eine nachhaltige, integrative und intelligente Entwicklung zu bieten. Das Operationelle Programm EFRE NRW bietet mit den geplanten Leitmarkt- und Projektaufrufen, wie z. B. auch dem gerade gestarteten Aufruf „Regio.NRW“, viele Möglichkeiten der Umsetzung. Daneben können im Rahmen der GRW Maßnahmen zur Verbesserung der wirtschaftsnahen Infrastruktur sowie Ansiedlungsvorhaben der gewerblichen Wirtschaft gefördert werden.