LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/7782 21.01.2015 Datum des Originals: 20.01.2015/Ausgegeben: 26.01.2015 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 2964 vom 8. Dezember 2014 der Abgeordneten Christina Schulze Föcking und Rainer Deppe CDU Drucksache 16/7525 Wiedereinführung der Jagdsteuer. Unklarheiten in der Begründung Der Minister für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz hat die Kleine Anfrage 2964 mit Schreiben vom 20. Januar 2015 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Finanzminister und dem Minister für Inneres und Kommunales beantwortet. Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Die damalige CDU-geführte Landesregierung hat die Jagdsteuer in Nordrhein-Westfalen abgeschafft. Die Jäger verpflichteten sich im Gegenzug vertraglich, die bislang freiwillige Fallwildentsorgung nun verbindlich zu übernehmen. Diese Regelung hat sich in den vergangenen Jahren in den Kommunen sehr bewährt. Der Landkreistag als Spitzenverband der Kreise widerspricht der Darstellung der Landesregierung , die Initiative zur Wiedereinführung der Jagdsteuer sei von der kommunalen Familie ausgegangen. Wörtlich wird der Hauptgeschäftsführer des Landkreistages mit der Formulierung zitiert: “Diese Behauptung ist unzutreffend”. Auch die Landräte im Münsterland, aus den Kreisen Steinfurt, Warendorf, Coesfeld und Borken haben sich gegen eine Wiedereinführung ausgesprochen. Somit kann die Landesregierung auch diese nicht als Kronzeugen für das Erfordernis der Wiedereinführung benennen. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/7782 2 1. Haben Kommunen gegenüber der Landesregierung eindeutig auf die Wiedereinführung der Jagdsteuer gedrängt? (Wenn ja, welche?) Hauptbegünstigte der Wiedereinführung der Jagdsteuer sind die Kreise; dementsprechend hat der Landkreistag in seiner Stellungnahme die Wiedereinführung der Jagdsteuer ohne Deckelung im Rahmen der Verbändeanhörung befürwortet. 2. Welche kommunalen Spitzenverbände haben sich, während der Erstellung des Kabinettsentwurfs zum Landesjagdgesetz, für eine Wiedereinführung der Jagdsteuer ausgesprochen? Siehe Antwort zu Frage 1. 3. Wer wurde hinsichtlich der Möglichkeit der Wiedereinführung der Jagdsteuer initi- ativ, so dass die Regelung nunmehr in den Entwurf des Landesjagdgesetzes aufgenommen wurde? Die Wiedereinführung der Jagdsteuer ist Inhalt des Koalitionsvertrags 2012-2017 zwischen der NRW SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN NRW. Der Referentenentwurf wurde im MKULNV erarbeitet und sah die Wiedereinführung der Jagdsteuer mit einer Deckelung auf 20 % des Pachtpreises vor. Als Ergebnis der Verbändeanhörung wurde die Wiedereinführung ohne Deckelung aufgenommen. Den Kommunen wird hiermit die Möglichkeit gegeben, bei Wunsch die abgeschmolzene und seit 1. Januar 2013 abgeschaffte Jagdsteuer wieder zu erheben. 4. Was spricht aus der Sicht der Landesregierung zwingend für die Schaffung der Möglichkeit der Wiedereinführung der Jagdsteuer? Siehe Antwort zu Frage 3, die zudem vor dem Hintergrund der angespannten Haushaltssituation der Kommunen zu sehen ist. 5. Inwieweit ist die Landesregierung mit der Entsorgung von Fallwild durch Jäger und Revierinhabern unzufrieden? Die Entsorgung von Verkehrsunfallwild obliegt den jeweiligen Baulastträgern. Eine Bewertung kann nur der jeweilige Baulastträger für seine Zuständigkeit machen. Unbestritten ist, dass die Jägerschaft mit der Entsorgung von Verkehrsunfallwild wichtige Leistungen im Interesse der Allgemeinheit erbringt. Allerdings ergibt sich das Hauptaufkommen an Verkehrsunfallwild auf schnell befahrenen Durchgangsstraßen, bei denen es sich regelmäßig um Bundes- oder Landstraßen handelt.