LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/7801 21.01.2015 Datum des Originals: 21.01.2015/Ausgegeben: 26.01.2015 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 2986 vom 9. Dezember 2014 des Abgeordneten Peter Preuß CDU Drucksache 16/7624 Brandgefährdung in Hörsälen der Heinrich-Heine-Universität nur zufällig entdeckt Die Ministerin für Innovation, Wissenschaft und Forschung hat die Kleine Anfrage 2986 mit Schreiben vom 21. Januar 2015 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Finanzminister und dem Minister für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr beantwortet. Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Nach verschiedenen Pressemeldungen (u.a. von der Rheinischen Post (RP) vom 1. Dezember 2014), informierte das Rektorat der Heinrich Heine Universität die Studierendenschaft per Mail am letzten Novemberwochenende darüber, dass vier Hörsäle aufgrund von Mängeln beim Brandschutz sofort gesperrt werden müssten. Der stellvertretende Leiter des Bauaufsichtsamtes der Stadt Düsseldorf stellt in der RP vom 2. Dezember 2014 fest: „Schon 2012 haben wir bei einer Begehung des Gebäudes der Medizinischen Fakultät festgestellt, dass in den besagten Hörsälen ein zweiter Notausgang fehlt“. Folgerichtig habe die Universität daraufhin einen Bauantrag gestellt, um die Notausgänge anzubauen, und im Zuge der Vorbereitungen für diese Arbeiten habe man nun bemerkt, dass in den Hörsälen selbst höchst brennbare Materialien wie Styropor verbaut wurden. Daraufhin habe das Bauaufsichtsamt die Nutzung wegen erhöhten Brandrisikos untersagt. „Da mussten wir dann handeln und haben die weitere Nutzung untersagt. Immerhin sitzen um die 800 Leute in so einem Hörsaal“, so der stellvertretende Leiter des Bauaufsichtsamtes der Stadt Düsseldorf. Laut der Mail des Rektorats hat das Rektorat selbst erst am Freitagnachmittag (28. November 2014) von der Maßnahme erfahren und entsprechend kurzfristig die Studierenden davon in Kenntnis setzen können. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/7801 2 Im Klartext: nur durch eine zusätzliche Baumaßnahme die bereits im Jahr 2012 bemängelt wurde, ist zufällig entdeckt worden, dass bereits vor zwei Jahren hoch brennbares Material beim Bau der Hörsäle verbaut wurde, die bei einem Brand mehrere tausend Studierende gefährdet hätten. Vorbemerkung der Landesregierung Die Betreiberverantwortung für das in Rede stehende Hörsaalgebäude liegt beim Universitätsklinikum Düsseldorf. Nachdem im Rahmen einer wiederkehrenden Prüfung im Jahr 2009 von der Bauaufsichtsbehörde Düsseldorf Mängel festgestellt wurden, hat das Universitätsklinikum Düsseldorf diese mit Ausnahme der fehlenden zweiten Flucht- und Rettungswege aus den kleinen Hörsälen beseitigt. Eine weitere wiederkehrende Prüfung der Bauaufsichtsbehörde erfolgte im Februar 2013. Dabei wurde vereinbart, den bereits vorbereiteten Bauantrag für die Erstellung der fehlenden Flucht- und Rettungswege einzureichen. Dieses erfolgte im April 2013 durch das Universitätsklinikum Düsseldorf. Die Mängel, die zur Nutzungsuntersagung der Hörsäle der Roy-Lichtensteinhalle durch die Bauaufsichtsbehörde Düsseldorf im November 2014 führten (leicht entflammbares Dämmmaterial in den Wänden, dessen Verwendung nach geltenden Vorschriften in Gebäuden unzulässig ist), sind erst im Zuge der Bauarbeiten zur Herstellung zusätzlicher Flucht- und Rettungswege entdeckt worden. Hierüber hat die zuständige Abteilung der Heinrich-Heine-Universität die Bauaufsichtsbehörde Düsseldorf mit Schreiben vom 27.11.2014 schriftlich in Kenntnis gesetzt. Vorher waren diese Mängel der Bauaufsichtsbehörde Düsseldorf nicht bekannt. Die Bauaufsichtsbehörde hat die Nutzung der Roy-Lichtensteinhalle mündlich am 28.11.2014 untersagt und dies mit Schreiben vom 11.12.2014 bestätigt. 1. War der Landesregierung bekannt, dass es seitens der Bauaufsicht bereits 2012 Hinweise gab, die Mängel bei der Sicherheit aufzeigten? Dem Ministerium für Innovation, Wissenschaft und Forschung (MIWF) war aufgrund von Hinweisen des Universitätsklinikums Düsseldorf aus Juni 2012 bekannt, dass sich aus wiederkehrenden Prüfungen die Notwendigkeit von verschiedenen, nicht näher spezifizierten Maßnahmen in dem Gebäude ergeben hatte. Eine besondere Dringlichkeit war nicht erkennbar. Die Maßnahmen sollten vom Universitätsklinikum Düsseldorf aus bereiten Investitionsmitteln finanziert oder gegebenenfalls neu beantragt werden. 2. Wie schätzt die Landesregierung den Umstand ein, dass höchst brennbare Materialien beim Hörsaalbau verwendet wurden, ohne dass es jemandem im Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW auffiel? Das Gebäude ist in den Jahren 1968 bis 1970 errichtet worden. Das Universitätsklinikum Düsseldorf geht davon aus, dass die bemängelten Baustoffe bereits bei der ursprünglichen Errichtung des Gebäudes verbaut wurden. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/7801 3 3. Wie lange wird es dauern bis die Hörsäle den Studierenden wieder für den Vorlesungsbetrieb zur Verfügung stehen? Das Universitätsklinikum Düsseldorf geht von einer Bauzeit von circa einem Jahr aus, sodass eine Wiederaufnahme des Betriebs spätestens zum Sommersemester 2016 realistisch erscheint. 4. Mit welchen finanziellen Mehrkosten ist für die Beseitigung aller Mängel zu rechnen? Die Gesamtkosten für die brandschutztechnische Ertüchtigung des Gebäudes werden sich nach Angaben des Universitätsklinikums Düsseldorf auf voraussichtlich circa 2,9 Millionen Euro belaufen. 5. Wurde auch in anderen Gebäuden das leicht brennbare Material verbaut, das nun Grund für die Schließung ist? Es liegen keinerlei Erkenntnisse darüber vor, dass auch in anderen Gebäuden des Universitätsklinikums Düsseldorf diese leicht entflammbaren Baustoffe verbaut wurden. Dennoch prüft das Universitätsklinikum Düsseldorf derzeit, ob es andere Bereiche gibt, bei denen eine Überprüfung durch einen Sachverständigen sinnvoll sein könnte.