LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/781 31.08.2012 Datum des Originals: 30.08.2012/Ausgegeben: 05.09.2012 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 315 vom 5. August 2012 des Abgeordneten Ralf Witzel FDP Drucksache 16/493 Wahrung elementarer Eigentümerinteressen des Landes Nordrhein-Westfalen bei den Handlungen der Portigon AG bzw. der Ersten Abwicklungsanstalt (EAA) – Welche tatsächliche Kompetenz besitzt die Landesregierung zur fachlich präzisen Bewertung der folgenreichen Entscheidungen bei Abwicklung der früheren WestLB? Der Finanzminister hat die Kleine Anfrage 315 mit Schreiben vom 30. August 2012 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister für Wirtschaft, Energie, Industrie, Mittelstand und Handwerk beantwortet. Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Die 43-jährige Geschichte der WestLB hat unlängst ein unerfreuliches Ende genommen. Seit dem 1. Juli 2012 gibt es keine WestLB mehr, da die einst mächtigste deutsche Landesbank nach ihrem Niedergang trotz jahrelanger milliardenschwerer Staatshilfen zerschlagen worden ist. Die Abwicklung der WestLB bürdet der öffentlichen Hand nach heutigen Schätzungen bereits Belastungen von 18 Milliarden Euro auf. Das Ausmaß dieser gigantischen Wertevernichtung im öffentlichen Eigentum ist in der Landesgeschichte Nordrhein-Westfalens beispiellos. Das WestLB-Debakel dokumentiert zugleich einmal mehr, dass Politiker weder die besseren Banker, noch die erfolgreicheren Unternehmer sind. Ein Blick auch in die jüngere Geschichte der WestLB zeigt ferner, dass von den politisch Verantwortlichen massenhaft Fehler gemacht und vorhandene Handlungsspielräume nicht genutzt worden sind. 2001, bei der Aufspaltung von WestLB und NRW.BANK, wäre es möglich gewesen, die WestLB als international operierende Geschäftsbank an einen privaten Investor zu veräußern. Dieser Vorschlag der FDP-Landtagsfraktion wurde damals von allen anderen Fraktionen abgelehnt, um ihr Instrument der Industrie- und Förderpolitik zu behalten . Da die Sparkassen als Eigentümer der WestLB nicht bereit waren, der Bank ein tragfähiges Geschäftsmodell zu geben, hat sie unter rot-grüner Verantwortung von 2002 bis 2005 LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/781 2 Verluste von 4,8 Milliarden Euro eingefahren. Eine rechtzeitige Veräußerung hätte dem nordrhein -westfälischen Steuerzahler dieses Milliardendesaster erspart. Die unrühmliche Geschichte der WestLB ist nun zwar formal zu Ende gegangen, doch für den Steuerzahler ist sie noch längst nicht ausgestanden. Er haftet weiter für alle Risiken, die aus der neuen Portigon AG resultieren – und die können durchaus noch beträchtlich werden. In seiner Vorlage 16/21 spricht der Finanzminister aktuell sogar von einer neuen gesetzlichen Ermächtigungsgrundlage, um für ein Bad-Case-Szenario weitere Stützungsmaßnahmen des Landes zu ermöglichen. Bis zum heutigen Tage ist die deutsche Fachöffentlichkeit stark verwundert über das für die Landesinteressen Nordrhein-Westfalens bemerkenswert schlechte Verhandlungsergebnis des Landes mit den Sparkassen als bisherigem Mehrheitseigentümer der WestLB:  Das Verbundbankgeschäft mit einem Portfolio von 40 Mrd. Euro, Aktiva im Wert von 8,3 Mrd. Euro und 451 WestLB-Beschäftigen wird zum Wert null an die Helaba übertragen.  Die restlichen Vermögenswerte der WestLB gehen an die die bereits bestehende Bad Bank Erste Abwicklungsanstalt (EAA) als teilrechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts innerhalb der Bundesanstalt für Finanzmarktstabilisierung (FMSA), an der jeweils etwa zur Hälfte die Sparkassen und das Land Nordrhein-Westfalen sowie ferner in geringem Umfang die Landschaftsverbände beteiligt sind.  Die alleinige Verantwortung übernimmt das Land für all die Teile der WestLB, die die Sparkassen nicht haben wollen, da ihnen diese zu risikobehaftet sind. Dazu gehören die kaum noch tragfähigen Geschäftsfelder der WestLB, der Großteil der Beschäftigten (rund 3.200 aktive Vollarbeitszeitkräfte, 2.800 Pensionäre und 1.000 freigestellte Arbeitnehmer der WestLB AG). Als Abwicklungseinheit für nicht mehr benötigte Geschäftsfelder und das Personal firmiert ab 1. Juli 2012 die Portigon AG. Das Land ist also unter rot/grüner Verhandlungsführung bei der Verteilung der Lasten und Risiken des Restrukturierungsmodells massiv benachteiligt worden. Obwohl die Sparkassen Mehrheitseigentümer der WestLB gewesen sind, übernehmen sie nur für einen Bruchteil der Beschäftigten die Verantwortung. Zudem haben sie sich aus den Vermögensbeständen der WestLB die guten Risiken genommen, während die schlechten beim Land verbleiben. Sollten weitere Risiken schlagend werden und eine zusätzliche Verlustabdeckung für Portigon nötig sein, sind die Sparkassen fein raus; der Steuerzahler ist erneut der Belastete. Weitere Risiken und Verluste bei der WestLB-Abwicklung sind in unmittelbarer Sichtweite. Nach Auskunft des Finanzministers in der bereits zitierten Vorlage 16/21 führt dieser aus: „Derzeit laufen noch eine Reihe von Verkaufsverhandlungen bzw. diese stehen unmittelbar vor dem Abschluss. Sie betreffen vor allem Tochtergesellschaften der WestLB AG wie beispielsweise die Banco WestLB do Brasil, die WestLB Mellon Asset Management oder die WestLB Vostok. Darüber hinaus stehen der Verkauf eines Konsumentenkreditportfolios der Readybank AG sowie eines Portfolios von strukturierten US Finanzierungen (…) unmittelbar vor der Vertragsunterzeichnung. Zudem befindet sich die Bank in konkreten Gesprächen über die Veräußerung von Zahl-/ Kreditkartenportfolien.“ Die Portigon AG als Abwicklungseinheit für nicht mehr benötigte Geschäftsfelder führt in ihrem aktuellen Unternehmensportrait unter www.portigon.com unter anderem aus: „Portigon ist ein international tätiger Dienstleister im Service- und Portfoliomanagement. Portigon (…) bietet ihren Kunden umfassende und nachgewiesene Kompetenz in Portfolio Services , Reporting Services und Manufacturing Services. Portigon steht für Stabilität, etablierte LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/781 3 und effiziente Prozesse, ein eingespieltes Team und eine konsequente Ausrichtung an den Anforderungen der Kunden. (…) Portigon ist rechtsträgeridentisch mit der früheren WestLB. Somit knüpft Portigon an die Erfahrungen aus dem Bankbetrieb der WestLB an, die bereits seit 2010 ein verlässlicher Partner im Service- und Portfoliomanagement für die Erste Abwicklungsanstalt (EAA) war.“ Zugleich bedarf es der effektiven Kontrolle durch die Landesregierung als staatlicher Institution dahingehend, bei der Veräußerungen verbliebener toxischer Papiere bestmögliche Konditionen zu erzielen, vorhandene Regressforderungen gegenüber US-Emittenten optimal durchzusetzen und im Abwicklungsprozess nach all den in den letzten Jahren begangenen Fehlern nicht noch weitere unnötige finanzielle Lasten zu produzieren. Da sich diese in jeder Hinsicht hoch komplexe Situation historisch erstmals in Nordrhein-Westfalen einstellt, besteht bei Fachleuten die ernsthafte Befürchtung, dass das Finanzministerium als Institutionen seiner enormen Kontrollverantwortung nicht gewachsen sein könnte. So verfügt der Finanzminister aus dem Eigentümerstatus heraus beispielsweise über ein Widerspruchsrecht gegen die für das Land zu unvorteilhaften Abwicklungsverkäufe oder Restrukturierungsmaßnahmen, sobald Geringfügigkeitsschwellen überschritten werden. Ein professioneller Einsatz dieses wichtigen Eigentümerrechts ist aber nur möglich, wenn dort Transaktionen und Transformationen mit höchster Fachkompetenz beurteilt werden können. Angesichts des gigantischen Finanzvolumens, um das es bei der weiteren Abwicklung geht, und des völlig überschuldeten Landeshaushalts muss die Landesregierung dem Landtag dringend im Detail darlegen, welche Maßnahmen sie konkret ergreift, um ihrer besonderen Kontrollverantwortung im Interesse des Steuerzahlers auch tatsächlich gerecht zu werden. 1. Mittels welcher einzelnen Instrumentarien stellt die Landesregierung bislang, gegenwärtig und zukünftig sicher, dass bei Regressansprüchen, Transformationen und Transaktionen (wie bspw. der Rückveräußerung oder Weiterveräußerung toxischer Papiere) tatsächlich die bestmögliche Realisierung der Landesinteressen (optimale finanzielle Verwertung am Markt, erfolgreiche rechtliche Interessenwahrnehmung etc.) erfolgt? a) Portigon AG (vormals WestLB AG) Der Vorstand der Portigon AG (vormals WestLB AG) ist dazu verpflichtet, die Geschäfte der Gesellschaft mit der erforderlichen Sorgfalt zu führen, d.h. er muss sein Handeln nach dem objektiven Gesellschaftsinteresse ausrichten. Zusätzlich wird von ihm eine sorgfältige Ermittlung der relevanten Entscheidungsgrundlagen verlangt. Zu diesem Zweck bedient er sich neben den internen Ressourcen des Unternehmens auch externer spezialisierter Berater, wie Rechtsberatern, Wirtschaftsprüfern oder Investmentbanken. Die Entscheidung über Regressansprüche, Transformationen und Transaktionen fällt grundsätzlich in die Geschäftsführungsbefugnis des Vorstandes, es sei denn, die Vorgänge erreichen eine gewisse Größenordnung oder Bedeutung mit der Folge, dass der Aufsichtsrat und/ oder die Hauptversammlung der Gesellschaft einzubinden sind. Beide Gremien werden in erster Linie über die Entscheidungsgrundlagen durch den Vorstand informiert. In Einzelfällen werden zusätzliche Berater herangezogen. Die Landesregierung hat in Bezug auf Regressansprüche, Transformationen und Transaktionen , die den Unternehmensbereich der Portigon AG betreffen, keine unmittelbaren Entscheidungsbefugnisse , sondern kann mittelbar über die Gremien Aufsichtsrat und Hauptver- LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/781 4 sammlung Einfluss nehmen. In diesem Zusammenhang ist zu beachten, dass das Land NRW bis zum 01.07.2012 nicht Mehrheitsgesellschafter der Portigon AG gewesen ist. Falls Transaktionen nicht dem Unternehmensbereich der Portigon AG zuzuordnen sind, sondern die Ebene der Aktionäre des Unternehmens betreffen, begleitet die Landesregierung aktiv und unmittelbar durch landeseigene Ressourcen und externe Berater den Prozess , um die Landesinteressen zu wahren. b) Erste Abwicklungsanstalt / Phoenix Light SF Ltd. Im Hinblick auf das sogenannte Phoenix-Portfolio hat sich das Land Nordrhein-Westfalen im Jahr 2008 verpflichtet, bis zur Höhe von insgesamt 3,76 Mrd. EUR (quotal 0,76 Mrd. EUR, disquotal 3 Mrd. EUR) das Ausfallrisiko aus Finanzinstrumenten zu übernehmen, deren Risiko die frühere WestLB AG am 31. Dezember 2007 getragen hat und die auf die Zweckgesellschaft Phoenix Light SF Ltd. übertragen worden sind. Im Zuge der Auslagerung des Risikovermögens auf die Erste Abwicklungsanstalt hat diese die gesamten PhoenixSchuldverschreibungen von der früheren WestLB AG übernommen (sogenannte Phoenix Aund B-Notes). Sie ist damit auch Gläubigerin der B-Notes geworden, für die das Land garantiert . Für das Phoenix-Portfolio ist ein Portfoliomanager eingesetzt. Diesem obliegt die fortlaufende Verwaltung des Portfolios. Das umfasst insbesondere die bestmögliche Verwertung von Portfoliogegenständen unter Berücksichtigung marktüblicher Standards, beispielsweise durch Verkauf, und das Eingehen von Absicherungsgeschäften. Mit der laufenden Überwachung und Prüfung der Abwicklung des übertragenen Portfolios durch den Portfoliomanager - einschließlich Berichterstattung bzw. Abgabe von Handlungsempfehlungen - wurde vom Land Nordrhein-Westfalen, als Garant, und den Rückgaranten eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft als sogenannter Administrator beauftragt. Der Auftrag umfasst dabei auch die Abgabe von Empfehlungen zur Ausübung der aufgrund der Garantie bezogen auf Handlungen des Portfoliomanagers dem Land Nordrhein-Westfalen zustehenden Vetorechte. Das Land Nordrhein-Westfalen ist an der Ersten Abwicklungsanstalt mit rund 48,2 v.H. beteiligt und in den Organen Trägerversammlung und Verwaltungsrat vertreten. Ziel und Auftrag der Ersten Abwicklungsanstalt ist es, das ihr übertragene Risikovermögen risikominimierend zu verwalten und abzubauen. Auch vor diesem Hintergrund ist die bestmögliche Realisierung der Landesinteressen gewährleistet. 2. Mit genau welchen einzelnen Organisationseinheiten, Zuständigkeiten und Ent- scheidungen in der Ministerialverwaltung verfügt die Landesregierung – und insbesondere das Finanzministerium – nach ihrer Ansicht quantitativ wie qualitativ über das notwendige fachlich versierte Personal, um den Restrukturierungsprozess der früheren WestLB bei der Bewertung aller Rechtsfragen, ökonomischer Chancen und Risiken sowie der konkreten Vermögenspositionen bei Veräußerungen kontrollieren zu können? (bitte unter Angabe aller einschlägig befassten Organisationseinheiten in den Organigrammen) Aufgrund der Bedeutung des WestLB-Restrukturierungsprozesses betreut die Hausspitze des Finanzministeriums NRW den Prozess aktiv. Auf der nachgeordneten Fachebene des Finanzministeriums NRW ist das Referat III B 1, dem die Verwaltung der Beteiligung des Landes an der WestLB AG obliegt, zuständig. Bei Fragen, die im Rahmen des Restrukturierungsprozesses entstehen und landesbehördliche Zuständigkeiten betreffen, wie z.B. Fragen des Haushaltsrechts, werden die entsprechenden Fachreferate einbezogen. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/781 5 Ergänzend ist anzumerken, dass das Referat III B 7 im Finanzministerium des Landes Nordrhein -Westfalen unter anderem für die Verwaltung der Beteiligung an der Ersten Abwicklungsanstalt einschließlich des Phoenix-Portfolios fachlich zuständig ist. 3. Welche externen Dritten als Berater oder Prozessbegleiter – sowohl in privater als auch öffentlich-rechtlicher Rechtsform – arbeiten seither, aktuell und zukünftig zur Realisierung der Vermögenspositionen (in Rechtsfragen, bei der Veräußerung toxischer Papiere etc.) mit der Landesregierung sowie ggf. darüber hinaus auch untereinander zusammen? Soweit Vermögensdispositionen im Zusammenhang mit dem WestLBRestrukturierungsprozess angesprochen sind, so sind folgende externe Berater des Finanzministeriums NRW in dem Projekt involviert: - Freshfields Bruckhaus Deringer als Anwaltskanzlei für Rechtsfragen, - Citigroup Global Markets Deutschland AG als Investmentberater bezüglich strategi- scher Fragen, - KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft hinsichtlich spezifischer bewertungsrecht- licher Fragen. Zudem besteht ein enger Informationsaustausch der Portigon AG mit dem Finanzministerium NRW und den übrigen Aktionären des Unternehmens, da viele Fragen im Zusammenhang mit dem Restrukturierungsprozess in den originären Aufgabenbereich des Vorstandes und seiner Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter fallen. Auf Ebene der Portigon AG wird wiederum der Prozess durch externe Berater begleitet. Mit der laufenden Überwachung und Prüfung der Abwicklung des übertragenen PhoenixPortfolios durch den Portfoliomanager PIMCO wurde vom Land Nordrhein-Westfalen und den Rückgaranten, den nordrhein-westfälischen Sparkassen- und Giro- sowie Landschaftsverbänden , Deloitte & Touche GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft als sogenannter Administrator beauftragt. 4. Welche genauen Kosten für die Einbeziehung externen Sachverstands von au- ßerhalb der Landesministerien entstehen jeweils differenziert nach einzelnen Dienstleistungen in den jeweiligen Haushaltstiteln? (bitte konkrete Haushaltspositionen einzeln auflisten) Die Kosten der externen Berater, wie sie unter 3. aufgeführt sind, werden unter dem Kapitel 20 610 Titel 526 20 (Beratungskosten bei der Verwaltung, Veräußerung/Privatisierung und Umstrukturierung von Landesbeteiligungen) jährlich etatisiert. Eine nähere Zuordnung der einzelnen Ausgaben individualisiert nach den einzelnen Beratern ist aufgrund vertraglicher Vertraulichkeitsklauseln nicht möglich. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/781 6 5. In jeweils wie vielen Fällen absolut und prozentual hat die Landesregierung bis heute im Abwicklungsprozess der WestLB den ihr im Rahmen ihres Widerspruchsrechts vorgelegten Veräußerungsvorhaben von toxischen Papieren etc. widersprochen bzw. andererseits die Transaktion passieren lassen? Ein Widerspruchsrecht der Landesregierung bezüglich der Veräußerung einzelner Wertpapiere durch die Portigon AG besteht nicht. Solche Einzelmaßnahmen fallen üblicherweise in den Zuständigkeitsbereich des Vorstandes eines Kreditinstitutes und bedürfen nicht der Zustimmung des Aufsichtsrates. Die Landesregierung hat kein Vetorecht betreffend Abwicklungsmaßnahmen der Ersten Abwicklungsanstalt . Auch über diese wird durch die zuständigen Organe entschieden. Soweit der Landesregierung Vetorechte gegenüber dem Portfoliomanager zustehen, unterliegt sie vertraglichen Verschwiegenheitspflichten. Weitergehende Ausführungen unterbleiben daher.