LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/7813 26.01.2015 Datum des Originals: 23.01.2015/Ausgegeben: 29.01.2015 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 2997 vom 18. Dezember 2014 des Abgeordneten Bernhard Schemmer CDU Drucksache 16/7657 Inanspruchnahme der Mittel für die Soziale Wohnraumförderung im Jahr 2014 Der Minister für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr hat die Kleine Anfrage 2997 mit Schreiben vom 23. Januar 2015 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Finanzminister und dem Minister für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Naturund Verbraucherschutz beantwortet. Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Die soziale Wohnraumförderung hat in Nordrhein-Westfalen eine lange und erfolgreiche Tradition . Unabhängig von der Frage bestimmter wohnungsbaupolitischer Prioritätensetzungen besteht im Landtag Nordrhein-Westfalen seit Jahrzehnten ein fraktionsübergreifender Konsens hinsichtlich der Notwendigkeit, die Schaffung von Wohnraum für Bevölkerungsgruppen, die sich auf den Wohnungsmärkten nicht angemessen mit Wohnraum versorgen können, mit öffentlichen Mitteln zu unterstützen. Angesichts des Bewilligungsschlusses für Anträge zur Sozialen Wohnraumförderung am 30. November 2014 liegt der NRW.Bank und dem Ministerium für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr das Ergebnis der in Anspruch genommen Mittel für das Jahr 2014 mittlerweile unzweifelhaft vor. Im Hinblick auf die Bedeutung des Instruments der Sozialen Wohnraumförderung für die Wohnungsbaupolitik und die städtebauliche Entwicklung des Landes Nordrhein-Westfalen besteht an der Offenlegung der Förderzahlen ein wichtiges Interesse seitens des Parlamentes und des mit Wohnungsbaupolitik befassten Ausschusses. Daher ist der Minister für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr verpflichtet, die Entwicklung der Förderzahlen im Bereich der Sozialen Wohnraumförderung unverzüglich LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/7813 2 offenzulegen. Dennoch ist er dieser Verpflichtung trotz wiederholter Nachfrage der CDUFraktion bislang nicht nachgekommen. Dies ist eine Missachtung des Parlaments, denn an der Offenlegung der Zahlen besteht ein besonderes politisches Interesse. Vorbemerkung der Landesregierung Der Bewilligungsschlusstermin war zwar grundsätzlich der 30. November 2014, in einer Reihe von Fällen waren jedoch Ausnahmen zugelassen worden. Daher konnten die Bewilligungsbehörden noch bis zum 19. Dezember 2014 Förderzusagen erteilen. Auf dieses übliche Verfahren wurde bereits in dem schriftlichen Bericht an den Ausschuss für Bauen, Wohnen , Stadtentwicklung und Verkehr vom 24. Oktober 2014 (Vorlage 16/2321) hingewiesen. Inzwischen liegt ein vorläufiges Bewilligungsergebnis für das Programmjahr 2014, Stand 12. Januar 2015, vor. Das endgültige Ergebnis wird voraussichtlich zur nächsten Sitzung des Ausschusses für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr am 22. Januar 2015 vorliegen . 1. Wie ist das Ergebnis der in Anspruch genommenen Mittel für die Soziale Wohn- raumförderung in Nordrhein-Westfalen für das Jahr 2014? 2. Wie hat sich die Förderung von Mietwohnraum seit 2003 entwickelt? 3. Wie hat sich die Förderung von selbst genutztem Wohneigentum seit 2003 ent- wickelt? 4. Wie hat sich die Förderung von Modernisierung / energetischer Sanierung seit 2003 entwickelt? 5. Wie hat sich die Wohnraumförderung insgesamt seit 2003 entwickelt? Die Fragen werden zusammenfassend beantwortet. Die Daten zu den Förderergebnissen seit 2003 ergeben sich aus der nachfolgenden tabellarischen Übersicht (Anlage 1). In den zurückliegenden Jahren haben sich die Rahmenbedingungen auf dem Kapitalmarkt und den Wohnungsmärkten, das extrem niedrige Zinsniveau (vgl. hierzu die Grafik Anlage 2) und die rasante Entwicklung der Mieten in den Wachstumsregionen des Landes ganz erheblich auf die Attraktivität der Förderangebote der sozialen Wohnraumförderung im Vergleich zum freifinanzierten Mietwohnungsbau ausgewirkt. Als Konsequenz wurden 2013 und zu Beginn des Programmjahres 2014 die Förderkonditionen angepasst und noch einmal deutlich verbessert. Im Mietwohnungsbau ist die nachhaltige Trendwende geschafft: Im Programmjahr 2014 ist mit einem Mittelabruf von 442,9 Mio. € eine weitere Steigerung gegenüber den Vorjahren zu verzeichnen. Erste Auswertungen auf der lokalen Ebene zeigen, dass in einigen Bedarfsschwerpunkten des Landes die Förderung von Mietwohnungen zugenommen hat, auch dank der verbesserten Förderkonditionen. In Aachen wurden 180 WE mehr gefördert als im Vorjahr , in Düsseldorf 106 WE und in Köln sind es 140 WE mehr als 2013. Auch bei den investiven Bestandsmaßnahmen zeigt der Vergleich einen Aufwärtstrend mit einem 2014 erzielten Zusagevolumen von 59,3 Mio. €. Wirkung gezeigt hat ferner die verstärkte Förderung von Maßnahmen der Quartiersentwicklung: 2014 wurden 867 Wohneinheiten (WE) mit einem Volumen von 67,9 Mio. € gefördert. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/7813 3 Nach dem ersten Jahr Programmlaufzeit zeigt sich, dass das mehrjährige Wohnraumförderungsprogramm 2014 bis 2017 gut angelaufen ist. Es gibt Investoren und Kommunen Planungssicherheit mit verlässlichen Rahmenbedingungen bis zum Ende der Legislaturperiode. 2003 Mlo.€ Programmvolumen 1.026,908 Programmergebnis insgesamt 1.001.793 Verhältnis enleltes Programmergebnis 97,S%" zum Programmvolumen Programmvolumen IProgramm_rg_bnls nach ProgrammteU Ehlentumsmaßnahmen Programm 521 408 EIQentumsmaBnahmen Emebnls 681,921 Mietwohnungen u. Wohnheimplätze 330,500 Programm Mietwohnungen u. Wohnheimplätze 272,605 Emebnls Investlve Maßnahmen Im Bestand 176,000 Programm·) Investlve Maßnahmen Im Bestand 47,268 Ergebnis -) (WE) ZUl3rmoensleblg: WNSV • ReI. fJ •• • Quellt\: Wr l llfw. NM'.BAt« Programmvolumen und Programmerg~iIfts\;'/Pn 2 ' der sozialen Wohnraumförderung in NRW (Neubau und Bestand) 2003 bis 2014 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 Mio,€ Mlo.€ Mio. € Mto.€ MIo.€ Mio.€ Mio.€ 985,000 985,000 917,174 900,000 840,000 1.000,000 1.000000 1.021,154 892,524 851.182 855.171 947,605 1.140.740 1.039,165 103,7% 90,6% 92,8% 95,0% 112,8% 114,1% 103,9% 610,000 480,000 560000 500,000 440,000 500,000 500,000 635,283 434,993 476,660 405,210 487750 564146 666,793 300,000 330 ,000 257,174 32'5,000 325,000 400,000 400,000 355,947 393,879 336,337 397,013 362,627 519,519 441,866 175,000 175,000 100,000 76,000 75,000 100,000 100,000 29,924 63,653 38,186 62,948 97,228 67,076 30,506 I Anlage 1 2011 2012 2013 2014 -) MIo.€ Mlo.€ Mlo.€ Mlo. € 800,000 850,000 800,000 800,000 779,105 547,893 502,302 523.465 97,4% 64,5% 62,8% 65,4% 200,000 200,000 80,000 80,000 201 016 171 604 65,261 41189 400,000 460,000 450,000 450,000 440,502 296,684 380,960 422,953 200,000 200,000 150,000 160,000 137,588 80,7eS 56,081 69,323 3,50 3,25 3,00 2,75 2,50 2,25 2,00 j---' 1 75 I 1,50 1,25 1,00 0,75 0,50 0,25 0,00 -0,25 -0,50 -0,75 Basiszinssatz gemäß BGB I Stand am Monatsende % p.a. .--' '--"'-il I I I L, ----' l I I ~ / I --. ---, '---1 ---, ~. -1 ,00 i", i "j"" i""" .. ,,; I' ii .... 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