LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/7830 27.01.2015 Datum des Originals: 27.01.2015/Ausgegeben: 30.01.2015 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 2983 vom 11. Dezember 2014 des Abgeordneten Gregor Golland CDU Drucksache 16/7598 Kitas weiterhin ohne Rahmenvertrag für Gema und VG-Musikedition: Warum ist die Landesregierung seit drei Jahren untätig? Die Ministerin für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport hat die Kleine Anfrage 2983 mit Schreiben vom 27. Januar 2015 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit der Ministerin für Bundesangelegenheiten, Europa und Medien beantwortet. Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Die GEMA und die VG Musikedition vertreten und schützen die Rechte von Komponisten, Verlagen und Künstlern. Wer Werke aufführt, muss eine Gebühr zahlen. Vor drei Jahren hat die Landesregierung im Landtag erklärt, sich über die Jugend- und Schulministerkonferenz für einheitliche Lösungen einzusetzen, damit in Kitas die musikalische Früherziehung nicht mehr durch Bürokratie und Kosten behindert und erschwert wird. In der Antwort auf eine Kleine Anfrage mit der Drucksache 15/2196 kündigt die Familienministerin einen Bericht über das weitere Vorgehen nach der Ministerkonferenz am 26./27. Mai 2011 in Essen an. Die Landesregierung wollte sich, laut der Antwort, für „ein einheitliches Vorgehen der Bundesländer“ einsetzen und anregen „eine länder-gemeinsame Vertragsverhandlung über den Abschluss von Pauschalverträgen zu Kopierrechten von Noten und Liedtexten in Kindertageseinrichtungen zu vereinbaren“. Passiert ist bisher jedoch nichts. Vorbemerkung der Landesregierung Zunächst einmal ist darauf hinzuweisen, dass die jetzige Landesregierung seit 2010 die Rahmenbedingungen für die Kindertageseinrichtungen im Rahmen der Revision des LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/7830 2 Kinderbildungsgesetzes verbessert. So wurden ausschließlich mit Landesmitteln finanzierte Fördertatbestände zur Verbesserung der Finanz- und Personalausstattung der Kitas eingeführt. Dies vorangestellt, beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: 1. Was konkret hat die Landesregierung unternommen, um die Situation für Kitas zu verbessern? 2. Warum ist immer noch keine einheitliche Lösung gefunden? 3. Warum werden keine Rahmenverträge abgeschlossen, wie es bei Schulen üblich ist? Das MFKJKS hat im Jahr 2011 als Vorsitzland der JFMK ländergemeinsame Verhandlungen mit der GEMA und der VG Musikedition geführt. Das im Rahmen dieser Verhandlungen im Oktober 2011 von GEMA und VG Musikedition unterbreitete abschließende Angebot wurde mit den Vertretungen der anderen Länder ausführlich diskutiert. Die ganz überwiegende Zahl der Länder hat sich bis heute gegen den Abschluss eines Rahmenvertrages mit der GEMA und der VG Musikedition entschieden. Darüber hinaus wurden die Ergebnisse auch mit den obersten Trägerzusammenschlüssen der kommunalen Spitzenverbände, der freien Wohlfahrtspflege und der Kirchen in NordrheinWestfalen ausführlich und in mehreren Terminen diskutiert und bewertet. Unzutreffend ist daher die Behauptung, seit Juni 2011 sei nichts passiert. Anders als Schulen sind Kindertageseinrichtungen keine staatlichen Einrichtungen. In Bezug auf den Abschluss von Verträgen mit Trägern von Kindertageseinrichtungen gilt – anders als im Schulbereich - der im SGB VIII manifestierte Grundsatz der Trägerautonomie. Demnach entscheiden Träger von Kindertageseinrichtungen in eigener Verantwortung, ob und mit welchem Inhalt sie vertragliche Vereinbarungen treffen. In Nordrhein-Westfalen sind wir mit den Trägern und den KSV übereingekommen, zunächst die weitere Entwicklung zu beobachten. Bislang haben die Träger überwiegend signalisiert, dass Ihrerseits kein Interesse besteht, sich an den Kosten einer landeseinheitlichen vertraglichen Regelung zu beteiligen.