LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/786 03.09.2012 Datum des Originals: 31.08.2012/Ausgegeben: 06.09.2012 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 321 vom 2. August 2012 des Abgeordneten Lutz Lienenkämper CDU Drucksache 16/510 Gibt es einen eigenen Landesfördertopf, aus dem einzelne Sportvereine in NordrheinWestfalen direkt Mittel erhalten können? Die Ministerin für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport hat die Kleine Anfrage 321 mit Schreiben vom 31. August 2012 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Finanzminister und dem Minister für Inneres und Kommunales beantwortet. Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Sportvereine in Nordrhein-Westfalen, die mit Eigenkapital, Spenden und privaten sowie Bankdarlehen den Bau etwa von Vereinshäusern anstoßen und ausführen, verdienen Anerkennung . Oft fehlen aber am Ende noch erhebliche Summen zum erfolgreichen Abschluss der Baumaßnahme – dadurch geraten die Sportvereine in finanzielle Bedrängnis. Das Land Nordrhein-Westfalen selber fördert direkt nur Investitionsmaßnahmen an sogenannten herausragenden Sportstätten. Gemeinsam mit dem Landessportbund und der NRW.BANK stellt das Land seit 2008 gemeinnützigen Sportorganisationen mit dem Sportstättenfinanzierungsprogramm eine langfristige Finanzierungsmöglichkeit für Investitionen in Höhe von bis zu 50 Millionen Euro pro Jahr zur Verfügung. Im Rahmen der Gemeindefinanzierung erhalten die Kommunen vom Land jährlich eine Sportpauschale von insgesamt 50 Millionen Euro zur freien Verwendung vor Ort. Mit über 30 Millionen Euro fließt ein großer Teil der Konzessionsabgaben des Landes als Zuschuss direkt an den Landessportbund, der hierüber verfügt. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/786 2 Vorbemerkung der Landesregierung Das Land Nordrhein-Westfalen unterstützt den Sport auf Vereinsebene grundsätzlich über den Landessportbund und die jeweiligen Sportfachverbände. Eine weitere Förderung der Sportvereine mit Landesmitteln erfolgt ansonsten für Modellprojekte und landesweite Umsetzungsinitiativen, die in laufende Programme (z.B. „Handlungsprogramm 2015 Sport und Gesundheit“, „Zukunft gestalten - aktiv und bewegt älter werden in NRW“, „schwer mobil - Gesundheitsförderung für übergewichtige Kinder“, „QuietschFidel - ab jetzt für immer: Schwimmer!“, „Gesunde Kinder in gesunden Kommunen - GKGK“) eingebettet sind. Die Unterstützung erfolgt über die Projektpartner (Stadt- und Kreissportbünde, Stadt- und Gemeindesportverbände, Sportfachverbände), die an den Modellprojekten oder den Programmen beteiligt sind. Sportvereine können zudem Fördermittel erhalten, wenn sie entsprechend den Förderrichtlinien Investitionsmaßnahmen an herausragenden Sportstätten tätigen oder sportliche Großveranstaltungen (z.B. Welt- und Europameisterschaften und weitere Veranstaltungen von zentraler Bedeutung) ausrichten. Im Übrigen möchte ich darauf hinweisen, dass dem Landessportbund nach § 44 Absatz 2 Landeshaushaltsordnung die Befugnis verliehen wurde, staatliche Aufgaben auf dem Gebiet der Zuwendungen im eigenen Namen wahrzunehmen. In diesem Rahmen wickelt der Landessportbund die Förderung der Übungsarbeit der Vereine ab. Die hierfür etatisierten Landesmittel werden gemäß einer Förderrichtlinie vollständig weitergeleitet. Die Förderung der Vereine aus dem Landesprogramm 1000 X 1000 „Sportvereine im Ganztag“ wird in vergleichbarer Weise über den Landessportbund und den Stadt- und Kreissportbünden organisiert . 1. Welche Möglichkeiten gibt es für einzelne Sportvereine, Fördermittel des Landes direkt zu erhalten (bitte detailliert aufführen)? Wie dargestellt, können Sportvereine Fördermittel des Landes direkt erhalten:  zur Förderung von Investitionsmaßnahmen an sogenannten herausragenden Sportstätten ,  zur Förderung von Sportgroßveranstaltungen,  zur Förderung der Übungsarbeit,  aus dem Landesprogramm 1000 x 1000 „Sportvereine im Ganztag“. 2. Sollte dies nicht der Fall sein – ist daran gedacht, in absehbarer Zeit solche För- dertöpfe einzurichten (bitte klare Zeitvorgabe)? Die Landesregierung beabsichtigt nicht, die Förderung der Vereine umzustellen.