LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/7874 04.02.2015 Datum des Originals: 04.02.2015/Ausgegeben: 09.02.2015 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 3012 vom 8. Januar 2015 des Abgeordneten Dirk Wedel FDP Drucksache 16/7703 Zu welchen Vorhaben sind 2014 Praxisbefragungen im Geschäftsbereich des Justizministeriums erfolgt? Der Justizminister hat die Kleine Anfrage 3012 mit Schreiben vom 4. Februar 2015 namens der Landesregierung beantwortet. Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Es ist lange gepflegte und gute Tradition, dass der Bund die Länder bittet, zu einzelnen Gesetzentwürfen ihren Geschäftsbereich zu beteiligen, um auch etwaige Argumente aus diesem Bereich bei dem Fortgang des Gesetzgebungsverfahrens abwägen zu können (Vorlage 16/2159, Seite 2). 1. Zu welchen bundespolitischen Vorhaben hat die Landesregierung im Jahr 2014 die nordrhein-westfälische gerichtliche bzw. staatsanwaltschaftliche Praxis befragt? 2. Welche Bedenken (über die in Vorlage 16/2159 niedergelegten hinaus) hat die nordrhein-westfälische gerichtliche bzw. staatsanwaltschaftliche Praxis gegebenenfalls gegenüber den jeweiligen bundespolitischen Vorhaben vorgebracht? 3. Zu welchen landespolitischen Vorhaben hat die Landesregierung im Jahr 2014 die nordrhein-westfälische gerichtliche Praxis im Berichtsweg befragt? LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/7874 2 4. Welche Bedenken hat die nordrhein-westfälische gerichtliche bzw. staatsanwaltschaftliche Praxis gegebenenfalls im Berichtsweg gegenüber den jeweiligen landespolitischen Vorhaben vorgebracht? Die Landesregierung hat - jahrzehntelanger Übung entsprechend - die nordrheinwestfälische gerichtliche und staatsanwaltschaftliche Praxis auch im Jahr 2014 zu landespolitischen und bundespolitischen Vorhaben befragt, zu denen von den Rechtsanwendern dienliche Hinweise zur Ausgestaltung von Rechtsvorschriften zu erwarten waren, sofern die - insbesondere seitens des Bundes - zur Verfügung stehenden Zeitfenster eine sachgerechte Befassung mit den Fragestellungen im Geschäftsbereich zuließen. Zu Landesgesetzgebungsvorhaben und zu gezielten Anfragen des Bundes sowie zu - den Ländern rechtzeitig übermittelten - Referentenentwürfen des Bundes erfolgte eine Praxisbeteiligung regelmäßig, zu erst im Bundesratsverfahren zugänglich gemachten Vorhaben aufgrund der engen Zeitvorgaben dagegen in aller Regel nicht. Die zahlreichen der Praxisbeteiligung zugeführten Vorhaben werden nicht gesondert erfasst. Eine Auflistung sämtlicher Dossiers im Einzelnen sowie eine Darstellung der aus der Praxis jeweils geäußerten Bedenken würden daher eine Sichtung und ggf. Auswertung jedes einschlägigen Vorgangs erfordern, um die Vollständigkeit der Antwort zu gewährleisten. Dies ist in der für die Beantwortung einer Kleinen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeitspanne nicht zu leisten. Soweit die Berichte noch nicht abgeschlossene Gesetzgebungsverfahren betreffen, bilden sie im Übrigen eine Grundlage für die weitere fachliche wie politische Meinungsbildung der Landesregierung, so dass ihr Inhalt in diesem Stadium jedenfalls nicht ohne eine Prüfung im Einzelfall öffentlich zu machen ist. 5. Inwieweit hat die Landesregierung die nordrhein-westfälische gerichtliche bzw. staatsanwaltschaftliche Praxis zum Reformbedarf zur Straffung sowie Effektivierung und Steigerung der Praxistauglichkeit des Strafverfahrens befragt bzw. plant dies? Der Themenkreis ist Gegenstand einer unter Federführung des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz eingerichteten Expertenkommission zur effektiveren und praxistauglicheren Ausgestaltung des allgemeinen Strafverfahrens und des jugendgerichtlichen Verfahrens. Da deren Ergebnisse noch ausstehen, ist eine die Arbeit der Kommission betreffende Befragung der nordrhein-westfälischen gerichtlichen und staatsanwaltschaftlichen Praxis bislang weder erfolgt noch geplant.