LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/7893 06.02.2015 Datum des Originals: 05.02.2015/Ausgegeben: 11.02.2015 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 3016 vom 7. Januar 2015 des Abgeordneten Dr. Stefan Berger CDU Drucksache 16/7707 Ist das Maurer-Schema als Planungsgrundlage für Schützenfeste zwingend vorgeschrieben? Der Minister für Inneres und Kommunales hat die Kleine Anfrage 3016 mit Schreiben vom 5. Februar 2015 namens der Landesregierung beantwortet. Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Am Niederrhein gibt es verschiedene Schützenvereine, die regemäßig Schützenfeste ausrichten. Einige Stadt- bzw. Gemeindeverwaltungen benutzen als Genehmigungsgrundlage das sogenannte Maurer-Schema. Andere Kommunen tun dies nicht. Das Maurer-Schema wurde für unbekannte Großveranstaltungen konzipiert. Mit der Anwendung des Maurer-Schemas gehen erhöhte Sicherheitsstandards einher, die vorher für Schützenfeste in dieser Form nicht gegolten haben. Vorbemerkung der Landesregierung Veranstaltungen, die durch viele Besucher zeitgleich frequentiert werden, können mit einem erhöhten Gefährdungspotential verbunden sein. Um die Sicherheit bei medizinischen Notfällen gewährleisten zu können, ist ein Sanitätswachdienst durch den Veranstalter im Rahmen seiner Verkehrssicherungspflichten vorzuhalten. Die Bemessung des Sanitätsdienstes ist regelmäßig Teil der behördlichen Genehmigungsauflagen. Die am weitesten verbreitetste Planungsmethode ist der Berechnungsalgorithmus nach Maurer. 1. Ist das Maurer-Schema eine zwingende Grundlage für die Genehmigung von Schützenfesten? Der Berechnungsalgorithmus nach Maurer ist ein empirisches Verfahren, das den allgemein anerkannten Regeln der Technik entspricht. In Bezug auf die personelle und materielle LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/7893 2 Ausstattung des Sanitätsdienstes liefert das Verfahren einen zuverlässigen Orientierungsrahmen. Der Bemessungswert sollte jedoch zusätzlich in ein Sicherheitskonzept integriert werden, in dem alle relevanten Aspekte, die ggf. nicht im Algorithmus erfasst werden, Berücksichtigung finden. Andere evaluierte Berechnungsmethoden können alternativ herangezogen werden. Die Wahl des Bemessungsansatzes unterliegt der Entscheidung der genehmigenden Behörde. 2. Für welche Veranstaltungen sollte es überhaupt angewendet werden? Das Maurer-Schema kann zur überschlägigen Bemessung des Sanitätsdienstes bei allen Veranstaltungsarten genutzt werden. Problematisch ist die Berechnung für Veranstaltungen, die mit einem Umzug o.ä. einhergehen, da bei diesen Veranstaltungen die Teilnehmerzahl und die vorhandene Veranstaltungsfläche als Planungskriterien nicht hinreichend genau abschätzbar sind. 3. Ist es für die Genehmigungsbehörde zulässig auf Erfahrungswerte (zum Beispiel Anzahl der Rettungstrupps) für die Genehmigung für Schützenfeste zurückzugreifen? Die Sicherheit einer Veranstaltung wird durch ein funktionierendes Sicherheitskonzept gewährleistet, in dem der Sanitätsdienst ein wichtiges Element darstellt. Die Leistungsfähigkeit des Sanitätsdienstes ist abhängig von der Anzahl und dem Ausbildungsstand der Einsatzkräfte, der verfügbaren materiellen Ausstattung, ihrer Positionierung innerhalb der Örtlichkeit und der vorhandenen Führungsorganisation. Bei der Bewertung ist die Berücksichtigung von Erfahrungswerten sinnvoll und angezeigt. Erfahrungswerte dürfen jedoch nicht als ausschließliches Bemessungskriterium im Verfahren betrachtet werden.